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17.07.2026 , 10:00 Uhr
Korrektur: 33 KunstUhrG.
zum Beitrag16.07.2026 , 16:34 Uhr
Es ist keine Grauzone. Es ist ganz klar verboten. Nach 55 KunstUhrG ist das verbreiten ohne Zustimmung gemachter Bildaufnahmen strafbar. Fun Fact: wenn auch eine Tonspur drauf und das Gespräch nicht öffentlich war wird die Veröffentlichung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes sogar noch schärfer bestraft. Hier scheitert es daran, dass insta seinen Sitz nicht in Deutschland hat. Und das Ausland braucht sich eben nicht an deutsche Gesetze zu halten. Da sind die deutschen Strafverfolgungsbehörden auf den guten Willen der Unternehmen bzw. der Stellen im Ausland angewiesen. Die Alternative wäre Apps deren Anbieter nicht in der EU ansässig sind zu sperren, aber das wäre totalitär. Genauso wie eine Pflicht der Anbieter, eine anonyme Nutzung nicht zu gestatten und die Identität zu verifizieren.
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