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Kampagne gegen VergesellschaftungMit „Fakten“ gegen Fakten

Unternehmens- und Vermieterverbände planen eine große Kampagne gegen die Vergesellschaftung in Berlin. Start ist Ende Juli, die taz hat sie schon vorher gesehen.

„Coming soon“, steht auf der ansonsten noch schwarzen Website berlin-denkt-weiter.de. Ende Juli soll sich das ändern: Dann werden hier Botschaften gegen die Vergesellschaftung der Bestände privater Wohnungskonzerne zu finden sein. Und nicht nur hier. Mit einer großen Kampagne mit Werbung im öffentlichen Raum und auf Social Media, mit Zeitungsanzeigen, Flyern und vorgefertigten Interviews wollen sich Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände bis zum Tag der Abgeordnetenhauswahl einmischen. Damit stellen sie sich insbesondere gegen Linkspartei und Grüne, die für die Vergesellschaftung eintreten.

Laut einer der taz vorliegenden Präsentation, die als „vertraulich/nur zur internen Information“ markiert ist, stehen hinter der Kampagne gegen die Umsetzung des Volksentscheids die Industrie- und Handelskammer, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller und die Handwerkskammer. Inoffiziell, aber prägend beteiligt ist zudem der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), dem neben städtischen Vermietern und Genossenschaften auch private Konzerne wie Vonovia und Covivio angehören.

Angesprochen und mobilisiert werden sollen im Berliner Wahlkampf all jene, die einer Vergesellschaftung bereits ablehnend gegenüberstehen, sowie „Unentschlossene“, denen „fundierte Fakten an die Hand“ gegeben werden sollen. Die Ansprache soll „die Sorgen vieler Menschen“ über mangelhafte Infrastruktur und steigende Mieten aufgreifen und ein „positives Zukunftsbild der Stadt“ zeichnen. Da heißt es dann beispielsweise auf einer Werbetafel: „Für 36 Milliarden Euro kann man 225.000 bestehende Wohnungen verstaatlichen. Oder einfach 150.000 neue bauen.“ In einer Onlineanzeige wird argumentiert: „Für 36 Milliarden Euro könnte ganz Berlin bis 2060 kostenlos Bus fahren“.

Dass eine Vergesellschaftung keine Verstaatlichung ist, weil die Bestände von einer demokratisch kontrollierte Gesellschaft öffentlichen Rechts übernommen werden sollen fällt bei diesen Fakten allerdings unter den Tisch. Ebenso, dass laut Grundgesetz die Entschädigungshöhe aus einem Interessenausgleich zwischen den Unternehmen und der Allgemeinheit ermittelt werden soll daher keineswegs der Marktwert zu entrichten ist.

Angst schüren bei Genossenschaften

„Soft-Launch“ der Kampagne war bereits im Juni. Hier wurden Mitgliedsunternehmen des BBU auf einer Informationsveranstaltung eingeschworen. Mit einer danach verschickten, der taz vorliegenden Mail von BBU-Vorständin Maren Kern wurde die Kampagnenpräsentation zur Verfügung gestellt, gedacht als „Unterstützung für Ihre Mitglieder-/Vertreterversammlungen oder Aufsichtsratssitzungen“. Auch die gemeinsame Initiative von vier Berliner Banken, allesamt ebenfalls Mitglieder des BBU, im Rahmen derer Gutachten gegen die Vergesellschaftung präsentiert wurden, dürfte dazu gehören.

Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist zudem ein Interview mit Maren Kern für die „Internetseiten und/oder Mitgliederzeitschriften“ der Wohnungsbaugenossenschaften. Ein entsprechender Musterbeitrag liegt der taz vor. Kern zieht darin in Zweifel, dass Genossenschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen von einer Vergesellschaftung ausgenommen werden können. Sie fragt: „Was heißt das aber, wenn meine eigene Genossenschaft plötzlich doch verstaatlicht würde: Was passiert mit meiner Wohnung? Mit meiner Mitgliedschaft? Was wird aus meinen Genossenschaftsanteilen – also meinem Geld?“

Unerwähnt bleibt: Laut der vom Senat eingesetzten Expertenkommission zur Vergesellschaftung ist die Ausnahme von Genossenschaften problemlos möglich. Im Gesetzentwurf von Deutsche Wohnen & Co enteignen sind entsprechende Ausnahmeregelungen für landeseigene, kirchliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen sowie Genossenschaften definiert.

Es ist höchste Zeit, über Alternativen zum BBU nachzudenken

Günter Piening, Die Ge­nos­sen­schaft­le­r*in­nen

Mit der Botschaft von Maren Kern sind derweil nicht alle Genossenschaften einverstanden: Die Initiative „Die Genossenschaftler*innen“, die sich 2020 als Reaktion auf die Kampagnen des BBU gegen Mietendeckel und Vergesellschaftung gründete und eine stärkere Ausrichtung auf das Gemeinwohl einfordert, ruft sogar zum Protest gegen den parlamentarischen BBU-Abend an diesem Mittwoch auf.

Mitgründer Günter Piening sagt, es sei ein „Skandal, wie Maren Kern sich vor den Karren des profitgetriebenen Immobiliensektors spannen lässt und erneut Ängste in den Genossenschaften schürt, um die Interessen der Immobilienwirtschaft durchzusetzen“. Kern streue „Falschinformationen“ und verunsichere die Genossenschaftsmitglieder. Dies sei „manipulativ und verantwortungslos“. Piening fordert, der BBU „sollte auf die Sachebene zurückkehren“, sagt aber zugleich: „Es ist höchste Zeit, über Alternativen zum BBU nachzudenken.“

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55 Kommentare

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  • "Mit „Fakten“ gegen Fakten" - da braucht ihr das erste Fakten nicht in Anführungszeichen setzen.



    Natürlich will jede Seite ihre Position maximal positiv darstellen. Das machen die pro-Vergesellschaftung nicht anders.



    Und es ist natürlich auch legitim, eine Website für den Wahlkampf aufzubauen und zu füttern.



    Was wirklich der Skandal ist ist, dass der Senat das Votum komplett ignoriert und so lange im Sand verlaufen lässt, bis ein Bundesgesetz noch schnell fertig wird, dass das Votum überstimmt.



    Ich bin selbst absolute Gegnerin der Vergesellschaftungsidee, aber es kann nicht sein, dass die Politik hier einmal mehr den Wählerwillen komplett ignoriert, weil den regierenden Parteien der Ausgang des Votums nicht in die Agenda passt.



    Das entwertet Bürgerentscheide zu bloßen Ablenkungsmanövern, mit denen sich die Politik Zeit verschafft und im Bestfall dem Volk Möglichkeit zur gefühlten Beteiligung vorgaukelt.



    WAHLERGEBNISSE SIND ZU RESPEKTIEREN!!!



    Dies gilt universell aus meiner Sicht, von AfD bis Vergesellschaftung, alles andere fördert massiv Politikverdrossenheit.



    Wenn die Berliner vergesellschaften wollen, ist das der Auftrag an den Senat, basta.



    Demokratie = Herrschaft des Volkes!

  • Geht es nicht um die Frage, ob ein freier Wohnungsmarkt, oder Staat und "demokratische Wohngesellschaften" entscheiden, wer in welcher Stadt leben darf oder muss? Die Vergesellschaftung von ein paar tausend Wohnungen wird, sofern diese nicht vorher leer standen, am Wohnungsmangel nichts ändern können.

  • Berlin braucht Wohnungen!



    Wie viele Wohnungen erzeugt es, wenn man Großimmobilienfirmen enteignet?



    Nur mal so gefragt.

    • @Donni:

      Und wieviele Wohnungen "erzeugt" es, wenn man es nicht tut? Wenn die Großimmobilienfirmen genug bauen würden, würde niemand über die Vergesellschaftungen nachdenken.

      • @Matt Olie:

        Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Solange über Vergesellschaftung diskutiert wird, haben die "Großimmobilienfirmen" null Bock auf Bauen. Kann man nachvollziehen....

  • "Ebenso, dass laut Grundgesetz die Entschädigungshöhe aus einem Interessenausgleich zwischen den Unternehmen und der Allgemeinheit ermittelt werden soll daher keineswegs der Marktwert zu entrichten ist." - Das ist schlichtweg nur die halbe Wahrheit liebe tazzies: In Artikel 15 GG, der die Vergesellschaftung regeln soll, steht klar drin dass gem. Artikel 14 GG Abs. 3 Satz 3 und 4 entschädigt wird. Da steht auch die Sache mit dem Interessenausgleich drin, so weit so richtig. Was dabei völlig unter den Tisch fällt: Das BVerfG hat in jahrzentelanger, konstanter Rechtsprechung festgestellt, dass das heisst, dass bei der Entschädigung mindestens der Verkehrswert zu grunde zu legen ist. D.h. die tatsächliche Entschädigung ist recht wahrscheinlich sogar höher! Alle, die behaupten man könne unter dem Verkehrswert bleiben vertreten, sehr höflich formuliert, eine juristisch fantasievolle Mindermeinung. Der Laie würde von Unfug sprechen...

    • @Samvim:

      Die Abwägung ist doch eine ganz andere als bei der Enteignung, wo jemand, der nicht verkaufen möchte, gezwungen wir, das doch zu tun. Da ist klar, dass dieser Anrecht auf mindestens denselben Betrag hat, wie wenn er verkaufen würde.

    • @Samvim:

      Marktwert != Verkehrswert



      Verkehrswert dürfte nahezu immer deutlich unter Marktwert liegen.

  • Es ist ein Manko, ein Webfehler im Grundgesetz, an der unterschiedlichen Ausgangssituation zwischen Besitzenden und Nichtbesitzenden, auf deutsch: das Recht auf Eigentum, nichts anzufassen, so dass folglich unter Berücksichtigung der Ungleichheit neue Abhängigkeiten geschaffen wurden: Besitzende können mit dem einfachen Volk Geschäfte machen, Arbeit geben und nehmen, ihr Vermögen so anlegen, dass Mieter es vermehren helfen und sich durch Aktien an immer größeren Projekten -hoffentlich weiteren Gewinn bringenden- beteiligen. Es gibt im Grundgesetz zwar die Einschränkung 'Eigentum verpflichtet', aber ohne zwingende Folgen für Besitzende, deren Rechte sogar gesetzlich geschützt werden. Dem gegenüber gibt es kein Recht auf Arbeit, Auskommen sowie Unterkunft, wenn sich keine Instanz findet, bei der dieses Recht auch geltend gemacht werden kann und damit für Arme demokratische Beteiligung nur formalisiert -parlamentarisch (lobbyverseucht)- möglich ist. Sozialabkommen sollen als ein staaliches Zugeständnis diese Umgleichkeit abmildern. Wie dramatisch Vermögende, Anleger -darunter auch Altersrücksteller- mit ihrer ökonomischen Macht umgehen, erleben wir im Silicon Valley mit Musk Co.

    • @Dietmar Rauter:

      Dem gegenüber gibt es kein Recht auf Arbeit, Auskommen sowie Unterkunft...

      und das wird auch kein Politiker mit Verstand in irgendein Gesetz schreiben.

      Man stelle sich von, 50.000 Berliner beschliesen nach Oranienburg (50.000 Einwohner) zu ziehen. Und jeder hätte ein Anrecht auf eine Wohnung ....

      So, und nun Ihre Lösung?

  • Als 'Fan' eines begabten CDU-Politikers sage ich: Vergesellschaftung - einfach mal machen.

  • Es ist doch vollkommen legitim, dass sich Betroffene über eine Lobbyvereinigung gegen gesetzliche Änderungen wehren. Dabei kommt es auf die korrekte juristische Wortwahl "Vergesellschaftung" oder "Verstaatlichung" überhaupt nicht an, den im Kern läuft es auf das Gleiche hinaus.

    Auch ein Gesetzesentwurf, den irgendeine Initiative vorlegt, ist ohne jede Bedeutung. Genau so wenig ist von Bedeutung, ob intern alle Mitglieder eines Verbandes mit der Darstellung einverstanden sind oder nicht. Es herrscht Verbandsfreiheit.

    Und die Höhe einer möglichen Entschädigung ist wohl vollkommen offen. Eines der größten Risiken ist, dass eine gesetzlich vorgeschrieben Entschädigungshöhe von einem Gericht (Verfassungsgericht oder EU) als zu niedrig eingestuft wird und den Haushalt dann belastet.

  • Ich finde die Passage nicht, in der der Autor das Argument entkräftet, dass zusätzliche Wohnungen bauen mehr hilft, als bestehenden Wohnraum zu vergesellschaften.

    • @C. Avestruz:

      Das Problem ist doch nicht das Bauen, sondern die fehlenden Grundstücke.

    • @C. Avestruz:

      Wer soll denn die zusätzlichen Wohnungen bauen? Die Wohnungskonzerne scheinen es ja nicht ernsthaft zu tun.

  • Für Leute wie mich, die weniger als 3.000 Wohnungen in Berlin vermieten, ist die Vergesellschaftungsdebatte in Berlin eigentlich ideal.

    Warum schreibe ich das? Ganz einfach: Wenn es mit der Vergesellschaftung wirklich ernst werden sollte, werden große Wohnungsgesellschaften ihre Wohnungsbestände neu organisieren. Das wird zur Folge haben, dass eine Menge Wohnungen auf dem freien Markt landen und das Angebot deutlich vergrößern werden. In diesem Moment können "Kleinvermieter" ihre Wohnungsbestände zu relativ günstigen Konditionen aufstocken oder Mieter ihre Wohnung erwerben.

    Wir sollten bei dieser Diskussion berücksichtigen, dass einige große Immobilienunternehmen die aktuelle Enteignungsdebatte durch die schlechte Behandlung ihrer Mieter und fragwürdige Methoden bei Sanierungen und Mieterhöhungen selbst verschuldet und befördert haben. Sie brauchen sich über die Dynamik also nicht zu wundern.

    • @Aurego:

      Klingt logisch, aber ich glaube nicht, daß Sie auf dem heißen Berliner Wohnungsmarkt dann Schnäppchen machen können. Dazu gibt es zu viele finanzstarke Interessenten.

      • @TomDePhazz:

        Würde ich nicht unbedingt sagen. Es gibt z. Zt. bereits einige interessante Angebote ab ca. 100.000€.

  • Die Strategie ist bekannt: Verzögern bis man seine Truppen beisammen hat.



    Dann den richtigen Zeitpunkt abwarten und im richtigen Moment die passende Desinformationskampagne lostreten.



    Ein altbekanntes Kommunikationsmuster gegen dass es nur ein Mittel gibt:



    Reden! Laut reden!



    Und das nicht (nur) auf den Strassen und Plätzen.

    Laut reden in den Sozialen Netzen, in Blogs, auf allen Kanälen.



    Denn die Stimmen Tausender sind lauter als die von einer Handvoll Spin-Doctors-Agenturen.

    • @Bolzkopf:

      Wer lauter ist, hat nicht immer Recht!







      Und die "Enteignen-Bewegung" war von einer Desinformationskampagne auch nicht weit entfernt. Die Menschen wurden zum Beispiel zu einer Zustimmung gefragt zu folgendem Satz: "...Zahlung einer Entschädigung deutlich unter Verkehrswert an die betroffenen Wohnungsunternehmen..." Das kann aber rechtlich niemand mit Gewissheit garantieren und bleibt bis heute wohl Wunschdenken.







      Wenn am Ende das Abkaufen einer Wohnung dann doch rechtlich zum Marktwert festgesetzt wird, was dann? Haben die Befürworter dann immer noch "Volkes Stimme"? Wohl nicht; besonders dann nicht, wenn man sich ausrechnen kann (und das kann man), dass das gleiche Geld in effektiven und günstigen staatlichen Wohnungs-Neubau gesteckt, den Wohnungsmarkt viel besser entlasten könnte.

      Genauso gut könnte ich vielleicht eine absolute Mehrheit in einer Umfrage erzielen, wenn ich die Menschen danach frage, ob sie ein Verbot von Mieterhöhungen befürworten, obwohl ich das gar nicht garantieren kann.

  • Die Darstellung suggeriert eine größere rechtliche Eindeutigkeit, als sie tatsächlich besteht. Gerade das Gegenteil ist der Fall: Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Art. 15 GG eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ermöglicht, ist höchstrichterlich bislang ungeklärt. Auch die von Befürwortern häufig zitierte Expertenkommission ist keineswegs einstimmig zu ihren Ergebnissen gelangt; innerhalb der Kommission wurden zentrale Fragen – insbesondere zu Reichweite, Verhältnismäßigkeit und Entschädigung – kontrovers diskutiert. Wer ausschließlich die vergemeinschaftungsfreundlichen Argumente herausgreift, vermittelt daher ein unvollständiges Bild.



    Hinzu kommt, dass die Höhe der Entschädigung rechtlich keineswegs feststeht. Die häufig vertretene Auffassung, Art. 15 GG ermögliche deutlich unter dem Verkehrswert liegende Entschädigungen, ist umstritten. Ebenso vertretbar ist die Auffassung, dass die Entschädigung aus Gründen der Eigentumsgarantie und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes faktisch nahe an enteignungsrechtlichen Maßstäben liegen muss. Welche Maßstäbe gelten, wird letztlich erst durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt werden.

    • @Peter Rabe:

      Das Grundgesetz bedarf keiner "höchstrichterlichen Rechtsprechung! Es soll sie erübrigen.

      Die Enteignung (euphemistisch gerne aber dabei inhaltlich falsch als "Vergesellschaftung" bezeichnet) wird übrigens nicht in Artikel 15 sondern Art. 14, Abs. 3 GG unzweideutig geregelt. Art. 15 hebt auf die Vergesellschaftung=Verstaatlichung von Grund und Boden, Naturschätzen ( Bodenschätzen) und Produktionsmitteln ab.

      Eine "Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert" einer Sache ist eine widerrechtliche Aneignung. Diese kennt man aus der Enteignung jüdischen Eigentums (darunter Immobilienbesitz) aus der Zeit des Nationalsozialismus. Sie diente der "Arisierung jüdischen Eigentums" und wurde zugunsten des Deutschen Reiches mit der Begründung des Volksnutzens vorgenommen. Der Unterschied zu heute: Eine Arisierung dürfte bei den jetzigen Befürwortern von Berliner Wohneigentum wohl kaum beabsichtigt sein, eher das Gegenteil.

    • @Peter Rabe:

      Es ist übrigens der Artikel 14, Absatz 3 des Grundgesetzes, der die sehr strengen Rahmenbedingungen einer Enteignung - euphemistisch gerne aber inhaltlich falsch als Vergesellschaftung verharmlost - und die immer und ausnahmslos erforderliche Entschädigung eindeutig regelt.

      Artikel 15 hingegen hebt auf die Vergesellschaftung (Verstaatlichung) von Grund und Boden, Naturschätze (u.a. Bodenschätze) und Produktionsmittel ab und dürfte auf eine Enteignung von Wohnraum nur schwerlich anwendbar sein.

      Das Grundgesetz braucht keine "höchstrichterliche Rechtsprechung", es schützt vor derartigen Interpretationen!



      Eine Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert einer Sache ist keine Entschädigung sondern eine widerrechtliche Aneignung. Man kennt derlei aus den Enteignungen von jüdischem Eigentum (nicht zuletzt auch Immobilienbesitz) in der Nazizeit zugunsten des Deutschen Reiches als Arisierung zum Nutzen der deutschen Volksgemeinschaft. Unterschied zu heute: Die aktuellen Forderungen nach Enteignung ("Vergesellschaftung") von Wohnungen in Berlin werden sicher nicht zwecks "Arisierung" erhoben, im Gegenteil. Das mag manchem/mancher geradezu als besondere Rechtfertigung dienen.

    • @Peter Rabe:

      Im Artikel 15 GG steht klar und deutlich drin, dass die Regeln für die Entschädigung bei Enteignungen anzuwenden sind. Ohne Ausnahme

      • @Samvim:

        Nein. Da steht, dass der selbe Grundsatz einer Abwägung der Interessen anzuwenden ist.

    • @Peter Rabe:

      Klar, man kann eine Menge Bedenken äußern und genau erklären, warum das alles nicht gehen wird.

      Man kann die Sache jedoch auch positiv sehen: Wie ich bereits schrieb, wird die Vergesellschaftungsdebatte, sobald es ernst wird, zu einer Umstrukturierung großer Immobilienunternehmen führen und höchstwahrscheinlich für Verkäufe und damit ein höheres Angebot sorgen. Das wäre gerade in Berlin für potentielle Käufer attraktiv.

      • @Aurego:

        Das Einzige, was die Vergesellschaftungsdebatte bewirkt, ist die Ablenkung von der eigentlich simplen Lösung, dass wieder mehr staatlich gebaut werden muss. Während sich die "Experten" dann jahrelang vor Gerichten streiten (über ob und wie und für wieviel vergesellschaften möglich ist, und Widerspruch und dritte Instanz usw.), ist Stillstand!







        Die Bedenken gegen neuen Wohnungsbau gilt es aufzulösen, statt den Scheinlösungen hinterherzulaufen. Setzt der Privatwirtschaft nach und nach eine günstige Mietalternative vor die Nase, damit sie letztlich gezwungen werden können, die Mieten an die neuen Marktpreise anzupassen, z.B. über den dann sinkenden Mietspiegel und jetzt schon damit im Zusammenhang stehenden geltenden Regelungen zur Miethöhe oder einfach über Angebot und Nachfrage.

        Die Immobilienkonzerne werden niemals nur wegen dieser Debatte von sich aus für ein attraktiveres Angebot sorgen. Umstrukturierung nehmen die höchstens vor, um weiterhin den maximalen Gewinn zu generieren, das ist deren DNA.

      • @Aurego:

        Bedenken äußern ja gerade die Lobbyisten der Immobilienwirtschaft. Während der Artikel so tut, als hätten die keinerlei Grundlage. Und das stimmt eben nicht. Vergesellschaftung kann rechtlich klappen - ein billiger Selbstläufer ist es nicht.

        Ich bin mir ziemlich sicher, dass es aber faktisch mit der (vorerst) Vergesellschaftung nichts wird. Weil der Bund den Rahmen regeln wird. Und zwar so, dass es praktisch keine Vergesellschaftung mehr gibt - wenn die Entschädigung etwa zum Marktwert erfolgen muss,

      • @Aurego:

        Ja, Umstrukturierung des Bestandes, um zukünftigen Vergesellschaftungen zu entgehen. Zu Neubau seitens der größeren Unternehmen wird das nicht führen.

        Ich glaube auch nicht, daß die Deutsche Wohnen die Entschädigungssumme in Neubau stecken wird, jedenfalls nicht in Berlin.

        • @TomDePhazz:

          Das einzige Interesse der Deutschen Wohnen ist doch, aus dem bestehenden Bestand möglichst viel Geld zu erwirtschaften.

        • @TomDePhazz:

          Die meisten der größeren Unternehmen, die davon betroffen sein könnten, bauen ja auch jetzt fast nichts.

          Es geht bei der ganzen Sache aber vor allem darum, den Anstieg der Bestandsmieten zu dämpfen. Es geht nicht so sehr um Neubau, der denen, die darüber abgestimmt haben, nicht so viel nützt, weil sie ja schon in Berlin wohnen.

          • @Aurego:

            Diejenigen, die schon in Berlin wohnen, wohnen in aller Regel verdammt günstig - solange sie nicht umziehen. Teuer sind in Berlin nicht die Bestandsmieten, sondern sie Angebotsmieten. Und wenn die so begrenzt werden, dass man damit nicht mehr die zahlungskräftige Mieter herausfiltern kann, finden sich andere Wege: Provisionen (z. B. an den Vormieter, der einen Nachmieter sucht), Handgelder, Bakschisch...

            Und das meiste davon dürfte schwieriger nachzuweisen sein, im Gegensatz zur schriftlich fixierten Miete...

  • Egal ob es 36Mrd sind oder 'nur' 20Mrd. Berlin (Jahreshaushalt 40Mrd) hat das Geld nicht. Also wird die Ausgleichszahlung über Schulden finanziert, deren Kosten konsequenterweise wiederum über die Mieteinahmen der dann landeseigenen Wohnungen. Da wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.

    Dann lieber die Finger davon lassen und mit realistischen 10Mrd über die nächsten Jahre neu bauen.

    • @TomDePhazz:

      Natürlich bezahlt man so etwas nicht aus der Barkasse. Man nimmt dafür ein Darlehen auf. Das macht fast jeder Immobilienkäufer so. Das Land Berlin könnte dafür sogar Anleihen auf den Markt werfen. Eine kurze Suche nach Anleihen des Landes Berlin bei Comdirect ergibt, dass ähnliche Anleihen bereits auf dem Markt sind und diese je nach Restlaufzeit z. Zt. eine Rendite von ca. 2,6% bis ca. 3,5% haben. Das Land Berlin kann sich darüber also recht günstig finanzieren, wesentlich günstiger als die meisten privaten Immobilienkäufer. Die Mieteinnahmen würden beim Erwerb größerer Immobilienbestände wahrscheinlich reichen, um die Coupons zu bedienen. Zu berücksichtigen wäre ja auch, dass das Land Berlin praktisch keine Kaufnebenkosten einkalkulieren müsste.



      An der Finanzierbarkeit würde ein solches Vorhaben daher wohl nicht scheitern, auch dann nicht, wenn die Immobilien zum Marktpreis erworben würden.

    • @TomDePhazz:

      (Weiteres) Bauen ist kein Allheilmittel, es ist teuer, umweltschädlich und es mangelt bereits an Ressourcen. Um Gottes Willen, ich meine nicht Sie, ich nutze den Anlass: ich erinnere den Satz in der Tat "Deutschland leistet sich die dümmsten Debatten". Eine davon ist nicht etwa die, einmal etwas zu vergesellschaften, sondern die Idee des Marktes, man könne durch immer weiteres Bauen die Probleme lösen. Es mag ja sein, dass ein Markt, schwelge ich einmal als Ökonom, einen Sachverhalt im bestmöglichen Sinne gut regelt. Wie man beim Bauen darauf kommt, das gehört für mich zu den dümmsten Debatten.

    • @TomDePhazz:

      Wo genau würden Sie denn in Berlin neu bauen?

      • @Aurego:

        Tempelhofer Feld. Lage top!

      • @Aurego:

        In die Höhe, neue Vorschriften je näher am Zentrum desto mehr Stockwerke muss ein Neubau haben.

        • @Machiavelli:

          Und was wollen Sie dafür abreißen lassen?



          Kennen Sie die Berliner Traufhöhenregelung? Ich glaube, um das zu schaffen, müsste man die halbe Bauleitplanung von Berlin ändern. Das kann Jahrzehnte dauern, zumal in Berlin jeder Bezirk sein eigenes Süppchen kocht und im Osten von Berlin vieles immer noch anders läuft als im Westen.

      • @Aurego:

        Die Bevölkerungsdichte von Paris beträgt ziemlich genau das vierfache der von Berlin. Platz ist nicht das Problem, wenn man nur will (aber Berlin will nicht).

        • @TheBox:

          Paris ist ja auch nur die Kerstadt der Agglomeration.

        • @TheBox:

          Deshalb hatte ich vorhin ja Manhattan als Beispiel erwähnt. Dort beträgt sie das Siebenfache.

          In Brandenburg ist aber auch noch jede Menge Platz.

          • @Aurego:

            In Brandenburg stehen genügend Wohnungen leer - aber Sie werden hier im Forum nicht Viele finden, die das als zumutbaren Ersatz für eine Wohnung in Berlin ansehen...

      • @Aurego:

        Brachflächen, Ersatzneubau, was auch immer. Das isnd rein politische Entscheidungen

        NICHT neu bauen ist die schlechteste aller Optionen. Dann bezahlt das Land zig Milliarden und es gibt keine einzige Wohnung zusätzlich. Es hilft nur denen, die eine Wohnung haben und auch nicht wechseln wollen.

        • @TomDePhazz:

          "NICHT neu bauen ist die schlechteste aller Optionen." Da fallen Sie ja gerade auf die Immobilienkonzerne herein, die ja gar kein Interesse an günstigen Mieten haben.

          uebermedien.de/950...nungsneubau-sagen/



          Man muss nicht allem folgen, was dieser Artikel in den Raum stellt. Aber um Ihre Behauptung klar zu wiederlegen, reicht es definitiv.

          Statt Neubau am Markt vorbei, sollte man also lieber zuerst dafür sorgen, dass vorhandener Wohnraum günstiger vermietet wird. Mit Vonovia u.ä. wird das nicht gehen. Und wenn dann von den Konzernen nicht gebaut wird, bleiben die Flächen zumindest frei für die, die sie nicht nur an die verhökern wollen, die genug Geld haben. Kann das teuer werden? Wahrscheinlich. Aber es ist teuer, weil in der Vergangenheit der Fehler gemacht wurde, überhaupt so stark zu privatisieren, nicht weil jetzt vielleicht dieser Fehler korrigiert wird.

        • @TomDePhazz:

          O.k., ich weiß nicht, wie gut Sie sich in Berlin auskennen, aber mal folgendes Beispiel:



          Auf der Fläche des Flughafens Tegel sollen Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen, beide unter Erbbaurecht. Prinzipiell ist das vielleicht wünschenswert. Wenn ich mich recht erinnere, sollten es 5.000 Wohnungen und 20.000 Arbeitsplätze werden, die dort neu zu schaffen seien. Fällt Ihnen etwas auf? In 5.000 Wohnungen können vielleicht 10.000-20.000 Menschen unterkommen. Für Berlin ist das wenig. Nach Berlin ziehen jedes Jahr mehr als diese Zahl von Menschen (wo kamen die eigentlich bisher unter?). Wenn aber gleichzeitig 20.000 neue Arbeitsplätze entstehen, entspricht das mit Kind & Kegel ungefähr 30.000-40.000 Menschen - rein statistisch natürlich. Solange man Arbeitsplätze für mehr Menschen schafft, als man Wohnraum herstellt, steht man jedes Mal vor demselben Dilemma: Es gibt Wohnungsknappheit, weil Arbeitsplätze Menschen anziehen und diese ein Dach überm Kopf benötigen.



          Selbst wenn man das Tempelhofer Feld (3km²) mit Hochhäusern bebaute, käme man mit der Bevölkerungsdichte von Manhattan vielleicht auf Wohnraum für 60.000 Einwohner.



          Man müsste nach Brandenburg ausweichen. Dort ist genug Platz.

          • @Aurego:

            "...Wenn ich mich recht erinnere, sollten es 5.000 Wohnungen und 20.000 Arbeitsplätze werden, die dort neu zu schaffen seien. Fällt Ihnen etwas auf?..."







            Ja, mir fällt z.B. auf, dass Sie offensichtlich davon ausgehen, dass die neuen Arbeitsplätze ausschließlich von Zugezogenen besetzt werden sollen. Warum dürfen denn bereits in Berlin ansässige diese Arbeitsplätze nicht besetzen?







            Und warum spielen Sie nicht ein Beispiel durch, an dem es um reinen Wohnungsbau geht und nicht um die Errichtung eines Gewerbegebietes wie auf dem Flughafen Tegel?

            In Manhattan kommen übrigens fast 90.000 Menschen auf 3km² (nicht dass ich das erstrebenswert fände).

            Tatsache ist nun mal, dass Berlin viele Arbeitsplätze zu bieten hat (einfach mal morgens an die Autobahn nach Berlin stellen und die Pendler zählen) und mit dem Zubau von bezahlbaren Wohnungen jahrelang gepennt hat. Nur weil für die privaten Wohnungsbaugesellschaften der Profit an erste Stelle steht, ist konkurrierender staatlicher Wohnungsbau nicht verboten!







            Nach Ihrer Vorstellung sollte man aber wohl einfach weiterschlafen. Wird sich schon regeln, irgendwas mit Enteignen oder Brandenburg wird ganz sicher die Situation verbessern.

      • @Aurego:

        Überall.



        In F-Hain und Prenzlauer Berg mag verdichtet sein, aber bspw in Lichtenberg und vor allem ostwärts gen Hellersdorf Marzahn sind großzügige Grünflächen zwischen den Wohnsilos.



        Auch Aufstockung von Bestandsimmobilien sollte realistisch geprüft werden - man kann auf Dächer auch drei 2-Zimmerwohnungen bauen statt einem Loft mit 140qm und Dachterrasse.



        Ansonsten eben in der Peripherie bspw entlang der S5 bis Straußberg raus. Da ist noch massig Grün. Auch Vorstädte können verdichtet werden oder mit einem Wohnsilo beglückt.

        • @Astrid Sehnefeld:

          Was sagt die Bauleitplanung zur Nachverdichtung? Wird die GFZ dann nicht zu hoch?

          Wir haben in Kreuzberg damit gerade ein Problem ...

          • @Aurego:

            Die Geschossflächenzahl ist keine Hürde. Gesetze sind dazu da, an die gegebenen Anforderungen der Zeit angepasst zu werden.

          • @Aurego:

            Was sagt denn die Landesplanung und Bauleitplamung in Brandenburg zu Ihren heiß geliebten Bauplätzen dort? 😉

      • @Aurego:

        Kennen Sie Tempelhof?

        • @Bommel:

          Siehe oben!

    • @TomDePhazz:

      Schauen sie doch mal, wie die Immobilienkonzerne Zukäufe finanzieren. Die haben auch nicht das Geld sondern müssen sich das leihen.

      Aber diese Konzerne wissen sehr genau (und eigentlich weiß das auch jeder) dass es sich trotzdem rechnet weil die Mieteinnahmen die Kosten mehr als decken.

      Sonst würden die das ja nicht machen.

      Jetzt werden sie argumentieren: Ja, dann änders sich ja nichts !



      Dann kann ja alles so bleiben !

      Nein: Denn jetzt füttert man die Maden fett.



      Und die Gewinne übersteigen jeden Anstand.



      Und genau das wird dann anders.

      • @Bolzkopf:

        Nur muss Neubau wegen exorbitant hoher Preise sehr teuer vermietet werden, damit es sich lohnt.

        Selbst kostendeckend wäre immer noch sehr teuer.

        Und darum gibt es keinen neuen bezahlbaren Wohnraum.