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Ronen Steinkes Buch „Meinungsfreiheit“Niemand hat das Recht, nicht kritisiert zu werden

Ronen Steinke zeigt in seinem gleichnamigen Sachbuch, dass es in Deutschland zunehmend schlecht um die Meinungsfreiheit bestellt ist – trotz aller guten Absichten.

Wurde von der Polizei immer wieder übermalt: Ein Plakat an der Roten Flora in Hamburg skandalisiert das sogenannte „Pimmelgate“ Foto: Bodo Marks/picture alliance/dpa

Wir beobachten eine Tendenz zum Illiberalen. Streit wird gemieden, die Meinung anderer auszuhalten gilt zunehmend als Zumutung. Ronen Steinkes neues Buch trägt den schlichten Titel „Meinungsfreiheit“ und handelt davon, welche Rolle Justiz und Polizei bei dieser Entwicklung spielen.

„Äußerungsdelikte“ sind Straftaten, die darin bestehen, Dinge zu sagen, die jemanden beleidigen, oder die, wie es bemerkenswert unpräzise heißt, dazu angetan sind, den „öffentlichen Frieden“ durch volksverhetzende oder blasphemische Rede, die Verharmlosung des Holocaust, Aufstachelung zur Gewalt oder falsche Tatsachenbehauptungen zu gefährden.

Die Chance, dass wegen einer öffentlichen Äußerung die Polizei vor der Tür steht oder ein Gericht einen Strafbefehl erteilt, ist heute deutlich höher als vor zehn Jahren. „Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben“, schreibt der Journalist, der auch Jurist ist. Die Zahl der Ermittlungen sei im vergangenen Jahrzehnt je nach Tatbestand um das Drei- bis Fünffache gestiegen. Bei dem historisch eher jungen Delikt der „öffentlichen Billigung von Straftaten“ habe sich die Zahl der Ermittlungen gar um das Hundertfache multipliziert, „von jährlich knapp 20 auf 2.000“.

Literataz zur Buchmesse in Leipzig

Zur Buchmesse in Leipzig 2026 erscheint wieder die Literataz – diesmal schon vorab in der wochentaz vom 14. März. Darin geht es um die neuen Bücher von Judith Hermann, Carla Hinrichs, Judith Holofernes, Siri Hustvedt, Michal Hvorecký, Hasan Kikić, Rinah Lang, Dorota Masłowska, Sophia Merwald, Quinn Slobodian, Eva von Redecker, Christoph Ribbat, Lukas Rietzschel, Kuku Schrapnell, Ben Tarnoff, Curtis Sittenfeld, Ronen Steinke, Yasemin Toprak, Michael Wildenhain. Alle Texte zur Buchmesse finden Sie in unserem Schwerpunkt auf taz.de.

Die Buchmesse in Leipzig geht von Donnerstag, 19.3, bis Sonntag, 22.3.

Die taz ist wieder mit einem eigenen Stand vor Ort, an dem in zahlreichen Talks mit Au­to­r:in­nen diskutiert wird – live auf der Bühne in Halle 5 und als Stream im youtube-Kanal der taz.

Was ist eine Meinung?

Was ist das überhaupt, jene Meinung, die in Artikel 5 des Grundgesetzes als Menschenrecht geschützt wird? „Rassismus ist keine Meinung“, erklärt eine Kampagne von Amnesty International. „Antisemitismus ist keine Meinung“, behauptet der Präsident des Zentralrats der Juden. „Frauenhass ist keine Meinung“, schreibt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

Steinke widerspricht und zitiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, um zu erklären, warum die hier vorgeschlagenen Negativdefinitionen von Meinung juristisch falsch sind. Denn eine Meinung ist eine Meinung, unabhängig davon, ob sie sich als „wahr oder unwahr“ herausstellt, egal, ob sie als „wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos“ bewertet wird.

Das Buch

Ronen Steinke: „Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen.“ Berlin Verlag, Berlin 2026, 304 Seiten, 24 Euro

„Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes setzt darauf, dass solchen Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird“, schrieben die Richter damals. Eine Grenze wird erst dann überschritten, „wenn Äußerungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen“, wenn gegen Strafgesetze verstoßen wird.

Wir haben es jedoch laut Steinke heute mit einer Rechtsprechung zu tun, die unter anderem wegen neuer oder verschärfter Paragrafen die Meinungsfreiheit auf eine Weise einschränkt, die weder zielführend noch eines liberalen Rechtsstaats würdig ist. Diese Entwicklung entsprang einem noblen Ansinnen: Man wollte verletzliche Gruppen besser gegen Hassrede in sozialen Medien schützen. Inzwischen aber sei „der deutsche Strafverfolgungsapparat weit über dieses Ziel hinausgeschossen“, meint Steinke. The road to hell is paved with good intentions.

Ein Liberaler durch und durch

Steinke ist ein Liberaler durch und durch. Er formuliert ein wesentliches Prinzip der Meinungsfreiheit so: „Niemand hat das Recht, nicht kritisiert zu werden.“ Recht und Rechtsprechung sehen das oft anders. Sozialdemokrat Andy Grote, Innensenator von Hamburg, nannte das Verhalten von Leuten, die 2021 trotz des Corona-Lockdowns im Schanzenviertel feierten, auf Twitter „dämlich“ und „ignorant“.

Einige Leute erinnerten Grote daraufhin daran, dass er zuvor selbst eine Party ausgerichtet hatte, die gegen die Coronaregeln verstieß – und das auch noch im geschlossenen Raum einer Bar. Ein Gastronom kommentierte Grotes Verhalten auf Twitter mit den Worten: „Du bist so 1 Pimmel.“

Wenig später stand die Polizei vor der Tür des Grote-Kritikers. Hausdurchsuchung! Das Hamburger Landgericht entschied zwar später, dass diese nicht verhältnismäßig war. Weil sich der Bürger aber angeblich nicht inhaltlich mit dem Tweet Grotes auseinandergesetzt habe, habe er ihn nicht als „Pimmel“ beleidigen dürfen. Hat das Bundesverfassungsgericht 1995 nicht festgestellt, dass die Meinungsfreiheit „gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen“ sei?

Der öffentliche Frieden

Mittels vieler Beispiele bringt Steinke Licht in die Begründungen der Justiz und den autoritären Trend. Das Verteilen von Süßigkeiten nach dem Massenmord der Hamas vom 7. Oktober 2023 war verboten, weil niemand bei Mord, Totschlag oder anderen schweren Verbrechen öffentlich applaudieren darf, „sofern dadurch die Täter oder auch andere Zuhörer zu noch mehr Gewalt aufgestachelt werden könnten“, erklärt Steinke. Nicht verboten ist der Slogan „Stoppt den Genozid in Gaza“, weil unabhängig von der Frage, ob sich in Gaza wirklich ein Genozid ereigne, diese Worte dazu aufriefen, Gewalt einzustellen. Soweit, so nachvollziehbar.

Der ehemalige Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel hatte kurz nach dem Beginn der Bombardierung Gazas auf Facebook geschrieben: „Ich finde ja, der Gazastreifen gäbe einen suuuper Parkplatz am Mittelmeer.“ Die Staatsanwaltschaft Berlin meinte, diese Äußerung bringe den „öffentlichen Frieden“ nicht in Gefahr. Ein Instagram-User, der meinte, das palästinensische Volk habe ein „legitimes Recht auf Widerstand mit allen notwendigen Mitteln“, bekam es dagegen mit dem Landgericht München I zu tun. Die Worte vom „legitimen Widerstand“, seien geeignet, „in der deutschen Bevölkerung ein Gefühl der Rechtsunsicherheit zu bewirken“.

Inkonsistente Justiz

Es fällt erstens auf, wie inkonsistent die Justiz in vergleichbaren Fällen oft argumentiert. Zweitens drängt sich der Verdacht auf, dass Politiker immer wieder mal mit recht krassen Aussagen durchkommen, bei Bürgern wegen weitaus weniger derber Sprüche aber Strafbefehle eingehen. Steinke stellt die berechtigte Frage, „ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste“.

Es brauche mehr Debatte, nicht weniger. Außerdem warnt er davor, wie leicht Rechtspopulisten an der Macht mittels Klagen aus diesem Bereich politische Gegner einschüchtern und verfolgen könnten.

Im Fall des besonders illiberalen Blasphemieparagrafen plädiert Steinke kurzerhand für Abschaffung. Das deutsche Recht weist Religionskritikern die Schuld zu, wenn Leute, die Kritik nicht aushalten, gewalttätig werden, erklärt Steinke, der diesen Gedanken für „grundfalsch“ hält.

Als Ajatollah Khomeini alle Muslime aufrief, Salman Rushdie wegen dessen Roman „Satanische Verse“ zu töten, gab es Schriftstellerkollegen, die der Meinung waren, Rushdie hätte nicht so provozieren dürfen. Das deutsche Strafrecht sah und sieht das im Prinzip genauso. Als die taz damals Auszüge von Rushdies Roman veröffentlichte, musste sie mit Ermittlungen der Justiz rechnen, die sich dann allerdings nicht einschaltete. Steinke besteht zu Recht darauf, dass religiöse Gefühle nicht mehr wert sind als andere.

In einer Zeit, in der autoritäres Denken quer durch die politischen Lager an Attraktivität gewinnt, ist „Meinungsfreiheit“ ein notwendiges Plädoyer für mehr Mut zu Widerspruch, Dissens und Streit – das wichtigste Buch dieses Frühlings.

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52 Kommentare

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  • Das sind wichtige Klarstellungen.



    Besonders die Klarstellung, dass der gängige Spruch "XY ist keine Meinung" aus der rechtsdogmatischen Sicht bezogen auf das Konzept der Meinungsfreiheit unhaltbar ist. Moralisch mag man das salopp mal so sagen (zum Bsp. um deutlich zu machen, dass bestimmte extreme und menschenverachtende Meinungen in einem umschriebenen Diskursraum nicht akzeptiert werden und zum Diskussionsabbruch oder Ausschluss führen). Das ist dann ok. Viele missverstehen das aber auch und meinen, die Aussagen fielen tatsächlich nicht unter die Meinungsfreiheit, was Unfug ist.

  • Es ist einfach eine Frage der Wertigkeit. Bei einer in vielen Bereichen disfunktionalen Justiz sollten eigentlich keine Ressourcen mit Meinungsvergehen verschwendet werden.

  • Das Problem ist, dass wir es mit juristisch unscharfen Begriffen wie „Ehre“, „Blasphemie“ oder „öffentlicher Frieden“ zu tun haben, die einem zeitlichen und kulturellen Wandel unterliegen. Was gestern noch Blasphemie war, kann heute von einer Mehrheit akzeptierte Meinung sein (oder auch nicht. Man erinnere sich an die Kontroversen um den Film 'Das Leben des Brian'). Es gibt offensichtlich Ermessensspielräume, was ihre juristische Beurteilung angeht.



    Dazu kommt im Zeitalter von Fake-News und KI noch die wachsende Verunsicherung angesichts schwer zu überprüfender Tatsachen, über die wir uns eine Meinung bilden (Beispiel: Opferzahlen im Gaza-Krieg).

    Hannah Arendt schreibt dazu in "Wahrheit und Politik":

    „Tatsachen sind der Gegenstand von Meinungen, und Meinungen können sehr verschiedenen Interessen und Leidenschaften entstammen, weit voneinander abweichen und doch alle noch legitim sein, solange sie die Integrität der Tatbestände, auf die sie sich beziehen, respektieren. Meinungsfreiheit ist eine Farce, wenn die Information über die Tatsachen nicht garantiert ist.“

  • Ich finde es richtig, dass Elon Musk für seine X-Plattform von der EU für strafbare Inhalte eine Millionenstrafe zahlen muss. Ob er das tut?



    Und ich finde es wichtig die Meinungsfreiheit zu verteidigen. Da dazwischen gibt es viel einzeln zu beurteilen.

  • Sage mir wen du nicht kritisieren darfst und ich sage dir, wer über dich herrscht.

  • "Wir haben es jedoch laut Steinke heute mit einer Rechtsprechung zu tun, die unter anderem wegen neuer oder verschärfter Paragrafen die Meinungsfreiheit auf eine Weise einschränkt, die weder zielführend noch eines liberalen Rechtsstaats würdig ist. Diese Entwicklung entsprang einem noblen Ansinnen: Man wollte verletzliche Gruppen besser gegen Hassrede in sozialen Medien schützen. Inzwischen aber sei „der deutsche Strafverfolgungsapparat weit über dieses Ziel hinausgeschossen“, meint Steinke."



    Zu diesem Komplex hat sich in 2024 bereits ausführlich die Rechtsprofessorin Fr. Rostalski in ihrem Buch "Die vulnerable Gesellschaft" dezidiert zu Wort gemeldet und die Einschränkung der Meinungsfreiheit per Gesetz mit der Frage abzugleichen versucht, wie weit wir ganz allgemein die Freiheit anderer, aber damit auch die eigene Freiheit dadurch einschränken wollen. Auch das Buch von Hr. Steinke scheint sich vor allem um das Problem zu drehen, wie mit einer Überschreitung der Vulnerabilitätsgrenze des Einzelnen juristisch umzugehen ist. Mir kommt bei der ganzen Diskussion der Gegenbegriff zu "vulnerabel", nämlich "resilient" viel zu kurz (bzw. kommt gar nicht vor).

    • @Vigoleis:

      Wirklich spannend Ihr Beitrag. Wobei man das Gegensatzpaar "vulnerabel" zu "resilient" nicht mit juristischen Kategorien erfassen kann und wenn man fordert, dass jeder Mensch gegenüber rein verbalen "Angriffen" (oft nicht einmal als solche gemeint) ein gewisses Maß an Reslienz aufbringen sollte (sonst hat es fast Krankheitswert, was nicht von Urteilen, sondern von Seelenärzten geheilt werden müsste), heißt es "victim blaming".

      Dabei ist der Staat gar nicht in der Lage, jeden Menschen vor allem zu schützen und umgekehrt gibt es ja auch viele, die diesen Schutz nicht brauchen und wollen, weil sie selbst gut damit umgehen können.

  • "Hat das Bundesverfassungsgericht 1995 nicht festgestellt, dass die Meinungsfreiheit „gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen“ sei?"

    Was ja nicht dasselbe ist, wie einen Menschen zu beleidigen. Denn wo hört das denn dann auf? Wir sind uns doch wohl einig, dass es z.B. absolut nicht in Ordnung war, Renate Künast als "F...e" zu bezeichnen, und dass es ein Skandal war, dass die erste Instanz das allen Ernstes anders sah.

    Wenn man es einem Menschen nicht ins Gesicht sagen darf / sollte, dann sollte / darf man es auch nicht im Internet sagen.

    • @Suryo:

      Manche Beleidigungen sind eindeutig Beleidigungen. Ich stimme Ihrem Beispiel Renate Künast betreffend ausdrücklich zu. Bei anderen Meinungsbekundungen scheint es mir allerdings, dass sich in den letzten Jahren eine gewisse Dünnhäutigkeit eingeschlichen hat. Mit anderen Worten: Viele Menschen sind heutzutage unglaublich leicht beleidigt. Eine politische unkorrekte Vokabel, und schon geht die Empörung los.

      Das beobachte ich vor allem, wenn es um Fremdbezeichnungen und Fremdzuschreibungen geht. Diese sind aber auch auch nur Meinungen, weil Ausdruck einer subjektiven Wahrnehmung, die genauso legitim sein kann wie die - ebenfalls subjektive - Eigenbezeichnung oder Eigenwahrnehmung der betroffenen Person.

      • @Winnetaz:

        Nicht bloß Dünnhäutigkeit hat sich eingeschlichen. Bei Teilen unserer politischen Elite drängt sich mir immer mehr der Eindruck auf, als wolle man sich mittels der Möglichkeit von Strafverfolgung überhaupt gegen jegliche Kritik abschotten. Der Fall des Hamburger Innensenators Andy Grote scheint mir ein Beispiel par excellence für eine solche Haltung zu sein, wenn man sich Anlass und Hintergrund des juristischen Vorgehens gegen seinen Kritiker noch einmal genauer anschaut.



        Ich meine, die Pimmelhaftigkeit seines Vorgehens ist bei diesem Musterexemplar hanseatischer Polit-Prominenz deutlich zutage getreten und als Bürger möchte ich das ohne Angst vor Strafverfolgung auch so benennen können.



        Schwer erträglich ohnehin, dass ein Gauner wie Jens Spahn Fraktionschef der CDU im Bundestag bleiben kann.



        Schließlich geht es dabei um mehr als nur um persönliche Befindlichkeiten unserer politischen Elite (deren einzelnen Vertretern selbstverständlich auch - so wie jedem anderen Bürger - Schutz vor Falschbehauptungen und Diffamierung zusteht). Aber es geht auch um die grundsätzliche Glaubwürdigkeit unserer Demokratie, die durch derartiges Fehlverhalten unserer Volksvertreter beschädigt wird.

    • @Suryo:

      Ja natürlich ist das ansich nicht in Ordnung. Wenn aber auch bei "Schwachkopf" Hausdurchsuchungen und alles durchgeführt werden, wie bei einem anderen grünen Politiker, dann haben wir halt tatsächlich einen Skandal. Denn das muss man als in der Öffentlichkeit stehende Person schlicht aushalten.

    • @Suryo:

      Nein, da sind wir uns schon nicht einig.

      Der Grote-P. und die Künast-F. sind aus meiner Sicht nicht in Ordnung, also aus moralischer Sicht daneben.

      In Zusammenhang mit dem Hauch von politischer Meinungsäußerung sollten sie nach meiner Meinung nicht justiziabel sein.

      Ich habe in meinem Leben zu viele Leute erlebt, die Kritik kaum ohne derartige Begriffe ausdrücken konnten.

      Ja, das ist eine Schichtfrage.

      Auch in dieser Hinsicht kommt das Machtgefälle zum Tragen.

      Ich würde privat auch niemanden deshalb anzeigen, obwohl ich persönlich mich so nie äußern würde.

      Die Sichtweise der ersten Instanz halte ich deshalb für richtig.

      • @rero:

        „Das Grote-P … sind aus meiner Sicht nicht in Ordnung, also aus moralischer Sicht nicht in Ordnung.“



        Oha. Dann finden Sie das Verhalten des Hamburger Innensenators, während des Lockdowns in geschlossenen Räumlichkeiten eine private Party zu veranstalten, um dann umgehend Versammlungen von Bürgern auf offener Straße zu kritisieren, also moralisch okay? Und anschließend noch einen Bürger juristisch zur Rechenschaft ziehen zu wollen, der dieses Fehlverhalten mit einem angemessenen, für Hamburger Verhältnisse durchaus üblichen Kraftausdruck öffentlich kommentierte?



        Ich muss mich schwer wundern.



        Dass ich die Beleidigung gegen Frau Künast hier bewusst ausgeklammert habe, soll zeigen, dass ich zwischen einem (legitimen) Kraftausdruck und einer (strafbewehrten) persönlich herabwürdigenden Beleidigung durchaus unterscheide. Was in dem einen Fall rechtlich in Ordnung geht, tut es in dem anderen noch lange nicht.



        Und für eine Schichtfrage halte ich das auch nicht.

        • @Abdurchdiemitte:

          Ihren Schluss, dass ich Grotes Verhalten toll finden muss, nur weil ich "P..." nicht für einen vertretbaren Ausdruck halte, habe ich nicht verstanden.

          Mir fallen reihenweise Leute ein, die ich aufs schärfste kritisieren würde.

          Aber nicht mit "P..." oder "F...".

          Warum die Bezeichnung als Genital einmal ein "legitimer Kragtausdruck" und einmal eine "strafbewehrte persönlich herabwürdigende Beleidigung " sein soll, da bin ich gespannt auf Ihre Erklärung.

          Erscheint mir so erstmal schräg.

      • @rero:

        Das hieße aber, dass das F-Wort bei einem Akademiker eine Beleidigung sein muss, weil er eben intelligenter ist. Ob aber der IQ eines mutmaßlichen Beleidigers ihn erst schuldfähig macht, müsste ja wieder individuell in einem Prozess geklärt werden. Sonst könnte ja jeder unter der Schutzbehauptung eigener Unkultiviertheit jeden beleidigen.

        Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man auch in bildungsfernen Milieus noch weiß, dass „Fotze“ eine Beleidigung ist.

        • @Suryo:

          Ich habe in meinem Leben Menschen getroffen, die sich den Verstand weggesoffen oder mit anderen Stoffen lädiert haben.

          Deren Repertoir, etwas negativ zu bewerten, bestand aus zwei Vokabeln: " Sch .." und "A...loch".

          Wer seinen Wortschatz um Genitalien erweitert, ist da schon mal ein weniger schwerer Fall.

          Dass das Beleidigungen sind, ist ihnen abstrakt vielleicht bewusst. Es ist für sie aber der gängige Ausdruck.

          Deren Beleidigungen ärgern mich nicht.

          Das " Ar,,,loch" von einem Riesen-SUV-Besitzer 8m Straßenverkehr dagegen deutlich mehr.

          Weil er vermutlich anders könnte.

          Ja, ich bin da bei Ihnen, dass müsste individuell geklärt werden.

          Ist natürlich viel Aufwand und deshalb kaum praktikabel.

          Wegen des Machtsgefälles würde ich dann sagen, mit einfachen Beleidigungen sollten Politiker leben können.

          Ich würde persönlich eine normale Beleidigung auch nicht anzeigen. Ohne Machtgefälle.

    • @Suryo:

      Ja, genau das ist aber der Punkt: primitive Beleidigungen (wie auch das Hamburger Gegenstück zur F...e) fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. Das Billigen von schweren Straftaten wird vom Gesetz konkret als Ausnahme gekennzeichet, wo die Meinungsfreiheit endet - aber einige Beispiele aus dem Artikel sind klar von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ich bin nicht der Meinung, dass in Gaza ein Genozid stattfindet, die gegenteilige Behauptung kann aber nicht ernsthaft strafbar sein.

      • @Dr. McSchreck:

        Fotze empfinde ich als entwürdigend. Bei "Pimmel" würde ich eher einen Lachanfall bekommen.

      • @Dr. McSchreck:

        ALLES, was man an wertenden Äußerungen von sich geben kann, fällt technisch unter die Meinungsfreiheit - also in den "Schutzbereich" des Grundrechts. Das ist der - wenn auch möglicherweise etwas akademische - Punkt, den Steinke offenbar in seinem Buch herausstellen möchte. Nur fällt eben eine Beleidigung auch unter die "Schranken" des Schutzes der Meinungsfreiheit. Macht der der Staat von diesen Gebrauch, muss ER den Nachweis führen, dass er das - z. B. zum Schutz höherwertiger Rechtsgüter - auch darf.

        "... ist keine Meinung"-Parolen sind letztlich Versuche, diesen Rechtfertigungsdruck zu senken. Es ist eine Nuance, aber die kann auch zählen: Ich erinnere mich, wie meine liebste Verbotsgrüne sich mal echauffierte, "Soll Rasen etwa Freihheit sein???" Ja, IST es. Zwar darf auch diese Freiheit mit entsprechenden Gründen eingeschränkt werden, aber das ist eben nicht dasselbe wie sie von vornherein für inexistent zu erklären. Denn dann wäre jegliche Einschränkung auch ohne Grund möglich. Vor allem aber ist es eben keine freiheitliche Einstellung, das Pferd so rum aufzuzäumen, dass der Bürger erstmal bei der Politik nachfragen muss, ob er etwas als Freiheit begreifen darf.

        • @Normalo:

          Viele Beleidigungen sind aber offenkundig Beleidigungen und tatsächlich keine Meinung.

          Beispiel Künast: niemand wollte mit dem F-Wort die ernsthafte Meinung ausdrücken, Frau Künast sei ein weibliches Genital.



          Der Ausdruck dient zweifellos allein der persönlichen Herabsetzung.

          • @Suryo:

            Und das ist beim "P." anders?

  • Ja, wie kann es sein, dass die Justiz so unausgewogen urteilt? Vielleicht weil in der Justiz ebenfalls die entsprechenden Menschen sitzen?

    Wie kann es sein, dass die offenkundig rechtsextreme Jugendorganisation der Alternative gegen Demokratie so vehement von Polizei, Staatswanwaltschaft, Gerichten und PolitikerInnen verteidigt wird (Meinungsfreiheit!), während die GründerInnen einer nicht an Harmlosigkeit zu überbietenden Organisation wie der "Letzten Generation" wegen "Gründung einer kriminellen Vereinigung" vor Gericht stehen?

    Wie kann es sein, dass Mitglieder der LG, ohne etwas verbrochen zu haben, in Bayern im Knast landen (präventiv); ein Polizist, der im Einsatz eine PoC (Lorenz) mit mehreren Schüssen in den Rücken tötet, nach langem Zögern wegen "fahrlässiger Tötung" angeklagt wird (fahrlässige Tötung ist, wenn ich mit 3 Promille mit dem Auto jemanden überfahre und der stirbt)? Ist er eigentlich verurteilt worden und wenn ja, zu welcher Strafe?

    Vielleicht sollte man nicht darüber diskutieren, dass wir "Meinung" nicht mehr gut aushalten, sondern dass wir ganz bestimmte Meinungen (nämlich linke) nicht mehr "gut aushalten"?

    • @Jalella:

      Ich denke, ein Blick ins Strafgesetzbuch kann die meisten Ihrer Fragen beantworten.



      Interessant zu erfahren wäre, wie Sie darauf kommen, wir würden linke Meinungen nicht mehr gut aushalten. Das erscheint mir doch eine sehr eigenwillige Interpretation des allgemeinen politischen Diskurses zu sein.

    • @Jalella:

      Die Strafverfolgung gegen Mitglieder der "Letzten Generation" richtet sich aber nicht gegen deren Meinungsäußerungen.

      • @Budzylein:

        Korrekt, zeugt aber dennoch von einer riesigen Diskrepanz im Vorgehen der Justiz und deren Ermittlungsbehörden. Und nur darum ging es dem Kommentierer auch wenn es nicht zum Thema des Artikels passt.

        • @Barnie:

          Ich sehe da eher ein Wahrnehmungsproblem.



          Es ist verständlich, dass einem der Justizeifer gegen Personen, die einem persönlich oder politisch nahe stehen, schneller unangemessen, willkürlich oder übertrieben vorkommen, während man andererseits den Eindruck hat, dass die Justiz wahlweise auf dem rechten oder linken Auge blind ist.



          Diese Eindrücke müssen jedoch nicht notwendigerweise mit der Realität übereinstimmen.

          • @Katharina Reichenhall:

            Es ist wie Fussballfans bei einem Foulspiel, die einen schreien "das war doch nichts", für die anderen wäre die rote Karte gerade genung. Bis ein paar Minuten später, die selbe Situation mit vertauschten Rollen vorkommt.

  • Eine interessant positive Rezension in der Taz, in der dieses Thema ja offenkundig bei weitem nicht unumstritten ist. Hier wurde ja z.B. auch vor kurzem eine Person als "zivilcouragiert" vorgestellt, die das Internet aktiv nach rechtswidrigen Posts durchsucht, um diese anzuzeigen. Ich persönlich tendiere in dieser Frage deutlich eher dazu, mehr zuzulassen. Wenn man Sprache übermäßig kriminalisiert, gefährdet man letzten Endes den freien Meinungsaustausch - spätestens dann, wenn die Regeln im Detail so unübersichtlich werden, dass man sich bei vielen Äußerungen ernsthaft fragen muss, ob diese erlaubt sind. Sehr kritisch sehe ich auch Anwaltskanzleien, die im Auftrag von Politiker*innen aktiv das Internet nach Äußerungen über diese durchsuchen und in deren Namen alles zur Anzeige bringen, was sie dort finden und was strafrechtlich relevant sein könnte.

    • @Agarack:

      Ich finde den dargestellten Herrn sehr wohl couragiert und bin strikt dagegen, Beleidigungen und vor allem Volksverhetzung irgendwie "gelassener" zu sehen.

      Wenn die USA Gesetze hätten wie wir, sähe es dort ganz anders aus - Trump und Co wären schon längst wegen der täglichen Beleidigungen, Verleumdungen und Volksverhetzungen im Gefängnis.

      Das "Zulassen", für das Sie plädieren, führt im Zeitalter des Internets dazu, dass der gesamte öffentliche Diskurs immer aufgeheizter, aggressiver und hetzerischer wirkt.

      Und das führt nachweislich zu einem Absterben der politischen Kultur - es ist z.B. völlig unzweifelhaft, dass sich immer weniger Menschen politisch engagieren, weil sie schlicht und einfach Angst haben und es nicht aushalten, ständig beleidigt und erniedrigt zu werden.

      • @Suryo:

        Es ist genau andersherum: Wenn in den USA solche Rechtsprechung zu Beleidigung wie hier gälte, könnte die Regierung jeden Kritiker mit Leichtigkeit - noch größerer Leichtigkeit - einkerkern.

        Der Punkt um den es geht und der ihnen fundamental entgegensteht - hat Steinke an genau dem Beispiel beim DLF-Kultur-Interview auch dargelegt - ist folgender: Die Meinungsfreiheit ist ein Schutz für die Schwachen. Und deswegen muss es der Starke eben aushalten!

      • @Suryo:

        Das finde ich auch. Andererseits stimme ich auch der Kritik zu. Vielleicht liegt das Problem auf einer anderen Ebene: Die Verfolgung an sich hat in der Praxis immer Schlagseite, weil es nie Objektivität gibt. Insofern hat sie eher etwas Symbolisches, während man sie mit "echter" Verfolgung "echter" Gefahren oder Gewalt verwechselt.



        Im Prinzip halte ich aber von argumentfreiem Meinungsgelaber nichts, weil es lediglich markiert, wer was - nun ja - meint, aber nichts erkennen lässt von der notwendigen Selbstkontrolle und Ausdauer, die man für ein ernsthaftes Gespräch braucht. Und erst dieses ist förderlich für die Demokratie. Vielleicht sollte man auch einfach nicht auf jede Meinung emotional anspringen und erst mal sehen, ob sie argumentationsfähig und -würdig ist.

        • @T 1000:

          @T 1000



          Empfinde ich auch so, wenn einige Mitmenschen ihre ungefragten Dummerhaftigkeiten & Beleidigungen von sich geben [ wir sagen immer " Bäuerchen " zu solchen überflüssigen, unrelevanten Auslassungen ] und als " ihre " Meinung deklarieren, zeigt dies nur deren unterstes Niveau, wenn keine sachlichen Argumente diese Äußerungen untermauern. Da braucht man dann darauf auch nichts geben, sie haben ja keine Allgemeingültigkeit. Solche Gespräche / Diskussionen sind als Zeitverschwendung anzusehen - sozusagen ohne einen nennenswerten Mehrwert in der Sache.

      • @Suryo:

        Wenn man es nicht aushält, beleidigt zu werden, dann sollte man kein öffentliches Amt suchen. Gewaltandrohungen sind natürlich nicht akzeptabel, aber wenn ich mein Amt hinschmeiße, weil ich es nicht aushalte, dass mich jemand "1 Pimmel" o.ä. nennt, dann ist das das Problem des Individuums. Jeder Online-Content-Creator, der sich zu politischen Themen äußert, muss ähnliches aushalten - hat aber bei weitem nicht dieselben Ressourcen, sich dagegen zu wehren.

        Das Verrohen und Absterben der politischen Kultur hat aus meiner Sicht andere Gründe, die vor allem in den Algorithmen liegen, mithilfe derer soziale Medien funktionieren. Soziale Medien sollen emotionale Reaktionen triggern und Leute möglichst "auf die Palme bringen", indem man sie verärgert. Dass insbesondere einfacher gestrickte Personen dann schnell mit Beleidigungen reagieren, ist nicht verwunderlich. Die Lösung liegt deshalb meiner Ansicht nach in einer Regulation der sozialen Medien, aber nicht in einer verstärkten Strafverfolgung der Leute, die diese benutzen, sonst nimmt man erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen zur Behandlung des Symptoms anstelle der Krankheit in Kauf.

        • @Agarack:

          @Agarack



          Seit wann sind denn Beleidigungen in unserer zivilisierten Gesellschaft akzeptiert ? Beleidigungen lassen zudem immer auf den, der Beleidigungen äußert, schließen.

          • @Alex_der_Wunderer:

            Es ist doch eine völlig andere Frage, ob etwas "in der Gesellschaft akzeptiert" ist, oder ob etwas strafrechtlich verfolgt werden sollte. Es gibt in einer freien Gesellschaft sehr viele Dinge (z.B. auch das Betrügen seiner Ehepartnerin oder seines Ehepartners), die keineswegs als allgemein akzeptabel gelten, aber für die einem trotzdem keine Strafe droht. Niemand hier (am Wenigsten ich) sagt, dass es richtig ist, Politiker*innen zu beleidigen - ich sage nur, dass ich es aus Gründen der Meinung sehr problematisch finde, dass in dem Maße strafrechtlich zu verfolgen, wie es inzwischen geschieht.

            Ich möchte im Übrigen anmerken, dass es mich angesichts zahlreicher flammender linker Plädoyers für Meinungsfreiheit in der Böhmermann-Affäre, in der der Genannte den türkischen Präsidenten mit wüsten rassistischen Beleidigungen überzog, etwas erstaunt, wie vehement hier die konsequente Strafverfolgung von Beleidigungsdelikten gefordert wird. Einem sollte klar sein, dass in diesem Falle die Strafverfolgung einer solchen Aktion ebenfalls zwingend wäre.

        • @Agarack:

          Sorry, aber diese Einstellung kenne ich sonst nur von Rechtsextremisten, die in erster Linie ihre niedersten Triebe ausleben wollen.



          Meinen Sie ernsthaft, man muss sich zB als Stadtratsmitglied beleidigen lassen? Dass das normal sei? In welchem Milieu leben Sie???

          • @Suryo:

            " Meinen Sie ernsthaft, man muss sich zB als Stadtratsmitglied beleidigen lassen? Dass das normal sei? In welchem Milieu leben Sie???"



            Ich bin in einer Großstadt aufgewachsen und war dort zeitweise politisch aktiv - ganz ohne Amt. Kannte aber auch die Mandatsträger*inen im Stadtrat dort und kann Ihnen sagen: Ja, dort wurde man, auch schon vor 20 Jahren, ziemlich ständig beleidigt. Damals meistens übrigens von anderen Linken - die damalige Linken-Fraktion spaltete sich am ersten Tag und Bezeichnungen wie "Verräterschweine" übereinander in die Zeitung zu sprechen, war relativ normal. Die meisten dort haben aber deswegen nicht aufgehört. Wenn man in der Öffentlichkeit steht, bekommt man so was ab, und je höher die eigene Position, desto mehr. Dass man an Infoständen beschimpft und beleidigt wird, war auch schon immer so - je nach Partei umso mehr. Die Grenze liegt da, wo Gewalt angedroht oder gar angewendet wird, aber wenn ich jeden angezeigt hätte, der mich in der Stadt z.B. als "linken Hurensohn" bezeichnet hat, angezeigt hätte, hätte ich viel zu tun gehabt - wie gesagt, ganz ohne Amt.

          • @Suryo:

            Nein man muss sich nicht beleidigen lassen, aber nicht alles was eine Person als Beleidigung auffasst ist auch eine.



            Und manche muss man schlicht auch einfach aushalten.

            • @Walterismus:

              "Nein man muss sich nicht beleidigen lassen, aber nicht alles was eine Person als Beleidigung auffasst ist auch eine."

              Spätestens wenn die Beleidigung als sexistisch oder rassistisch gelesen werden kann, werden Sie mit dieser Haltung vor die Wand laufen... Da sind Sie ganz schnell jemand Übergriffiges, der aus seiner (Macht)Position heraus jemand anderem überhaupt nicht vorschreiben darf, dass er sich nicht beleidigt zu fühlen hat.

              Über die Frage, wo eine solche Übergriffigkeit beginnt oder endet, traut man sich aber kaum zu diskutieren. P... (Groth) geht, aber F... (Kühnast) nicht? Wo soll die Grenze sein und warum? Und muss das dann in Gesetz gegossen werden, damit es ja kein Richter anders sieht?

            • @Walterismus:

              So ist es: Meinungsfreiheit dient in erster Linie nicht dem Schutz vor Kränkungen - und auch nicht vor Beleidigungen.



              Und die Frage, was was ist ist oft nicht klar, Problem 1. Problem 2: Was ist das wichtigere Gut in eine liberalen Demokratie, das was es seit Mill es herausstellte unbedingt braucht? Meinungsfreiheit. Die darf also nur in eindeutigen und wirklich substantiell strafrechtlich relevanten Meinungen beschränkt werden. Alles andere macht unsere politische Kultur nicht besser, sondern noch schlechter! Weil sich die zu Recht empören, deren Äußerungen - auch Ärger und Zorn gehören dazu und sind legitim - bestraft und dadurch "gestrichen" werden.

  • Wie bringt man denn das Verteilen von Süßigkeiten in einen politischen Zusammenhang?

    • @Ansgar Reb:

      Indem man guckt, anlässlich welchen Geschehens es stattfindet.

  • Inhaltlich hat Herr Steinke vollkommen recht, juristisch wird es aber schwierig:



    Zunächst mal ist nicht der "Strafverfolgungsapparat" (also Staatsanwaltschaft und Polizei) übers Ziel hinausgeschossen, sondern Legislative (Gesetzgeber) und Judikative (Gerichte). Die Strafverfolgungsbehörden haben sich an das zu halten, was die beiden Letztgenannten entscheiden (siehe Gewaltenteilung) und sind darüber vermutlich auch nicht glücklich (weil viel Arbeit).



    Um die Bezeichnung eines Innensenators als "Pimmel" als Machtkritik zu werten muss man sich schon sehr weit strecken, steckt da doch null inhaltliche Auseinandersetzung drin. Mehr als eine ausserordentlich infantile Beleidigung ist nicht zu erkennen.



    Und zu "Steinke besteht zurecht darauf, dass religiöse Gefühle nicht mehr wert sind als andere." muss ich nach einem kurzen Blick ins GG feststellen: Das stimmt aktuell (leider) nicht.

    • @Samvim:

      "... muss ich nach einem kurzen Blick ins GG feststellen: Das stimmt aktuell (leider) nicht." Das kritisiert der Autor des Buches ja gerade.

    • @Samvim:

      "juristisch wird es aber schwierig"

      Nicht wenn man versteht, das die Strafverfolgungsbehörden die erste Instanz darstellen bevor ein Fall vor Gericht landet.

      Und was sagt denn das Grundgesetz zur Religion? Es garantiert die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Ausübung der Religion. Was leiten sie jetzt davon ab?

      Hatte ich ihnen schonmal ans Herz gelegt. Besser nicht mit Jura!

      • @Sam Spade:

        Natürlich sind die Strafverfolgungsbehörden erste Instanz. Und Sie werden ausschließlich aktiv aufgrund eines Gesetzes (Legislative) und deren bisheriger Auslegung (Judikative). Das muss man ihnen doch nicht wirklich nochmal erklären? Oder in einfacher Sprache: Wären Gesetze und Rechtsprechung anders, würden StA und Polizei auch nicht tätig werden.



        Und die einfachen Herleitungen aus dem GG zum Thema Religion überlasse ich Ihnen aus pädagogischen Gründen gerne selbst.



        "Hatte ich ihnen schonmal ans Herz gelegt. Besser nicht mit Jura!" - Aus Ihrer Feder ein Kompliment, dass ich gerne mit gleichfalls erwidere...

        • @Samvim:

          Sehr schöne Antwort, nur leider am Thema vorbei.

          Einfach einmal die nachfolgenden Stichworte googeln, vielleicht geht ihnen dann ein Licht auf, worauf meine Ausführungen abzielen.

          Ermessensspielraum - Auslegungsmethoden (Teleologische) - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Rechtsstaatsprinzip.

          Jetzt brauchen sie nur noch die einzelnen Komponenten anhand des Artikels richtig einordnen, dann wissen sie hoffentlich was ich meine.

          Wohlgemerkt, es geht hier um die Strafverfolgungsbehörden.

    • @Samvim:

      Zeigen Sie mal jemanden an weil er Sie als Pimmel bezeichnet hat.



      Der Polizist lacht sich schlapp und schickt sie wieder weg.



      Die Bude von demjenigen, der sie so bezeichnet hat, wird garantiert nicht um 6 Uhr früh von Spezialkräften gestürmt. Insofern sind Exekutive und auch Judikative wohl doch übers Ziel hinaus geschossen und zwar viel zu weit. Wurde mittlerweile auch für rechtswidrig erklärt.

    • @Samvim:

      Auch aus juristischer Sicht heraus teile ich einige ihrer Ansichten nur bedingt.



      Man kann vom "Strafverfolgungsapparat" sprechen, denn nicht jede gerichtliche Entscheidung ist nur vom Gesetz geleitet. Vorliegend lässt sich das Problem daran erkennen, dass viele Urteile von höheren Instanzen aufgehoben werden - ein sicheres Anzeichen, dass der Fehler nicht im Gesetzestext zu finden ist. Auch die regionalen Unterschiede bei den Fallzahlen (es sind verhältnismäßig wenige Gerichte, die für fast alle entspr. Urteile verantwortlich sind) lassen diesen Schluss zu.



      Eine Meinung muss nicht richtig sein, nicht konstruktiv oder an inhaltlicher Auseinandersetzung interessiert. Auch ein Werturteil ist durchaus geschützt. Der "Pimmel" ist nicht nett, überzogen und dumm, aber deswegen gleich eine Hausdurchsuchung? Jede Person, die nicht Politiker ist, wäre vorliegend wohl auf den (mit Kosten und Risiken verbundenen) Privatklageweg verwiesen worden. Das Politiker neuzeitlich kritikfrei gestellt werden sollen und als singuläre Gruppe vom Kostenrisiko befreit sind, ist autoritär und verhöhnt den liberalen Rechtsstaat (schaut man sich die Beispiele an, wird es schnell lächerlich...).

      • @Cerberus:

        Gerichte sind ausdrücklich nicht Teil des "Strafverfolgungsapparats", so dass ihre Argumentation hier ins Leere läuft. Ansonsten haben sie natürlich recht

    • @Samvim:

      Beim letzten Punkt bin ich anderer Meinung.



      Das Grundgesetz sagt nur das jeder seine Religion ausüben kann, es sagt nicht das dies nicht kritisiert werden darf.



      von daher sind religiöse Gefühle nicht mehr wert.



      Aber um das genau sagen zu können müsste man die entsprechenden Urteile des BGH oder BVerfG suchen und schauen was dazu ausgeurteilt wurde

      • @Ramelow Cathrin:

        § 166 Strafgesetzbuch führt aber in der Praxis dazu, dass Religionen (als "Weltanschauung" wird so gut wie keine politische Haltung anerkannt) einen besonderen Schutz gegen Kritik erhalten. Das führt zu grotesken Ergebnissen, s. hier: taz.de/Prozess-weg...2Bprozess%2Bkoran/