Kunst gegen Boris Pistorius: Verwirrendes Lagebild
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat Osnabrücker Aktivist*innen doch wegen einer Aktion angezeigt. Sein Ministerium leugnete das erst.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ist für Klartext bekannt. Er ist sowas wie sein Markenzeichen. Diese Klarheit war jüngst im Fall von Ruben G.* und Franziska F.* gefordert, AktivistInnen der Osnabrücker Antimilitarismusinitiative Rausmetall.
Mitte April war der Staatsschutz der Polizei Osnabrück bei ihnen zur Hausdurchsuchung vorgefahren, wegen einer anonymen Guerilla-Kunstintervention, deren Ziel es war, an Pistorius Kritik zu üben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, nach § 188 Strafgesetzbuch (StGB), sowie Sachbeschädigung.
Vor einer Woche sagte Pistoius' Ministerium der taz, dass der Strafantrag nicht von ihm selbst kam. Das bestätigte eine Sprecherin nach mehreren Nachfragen. Jetzt ist klar: Er kam doch von ihm.
Mitte Januar hatte Rausmetall aus der Osnabrücker Bronzeskulptur Fountain of Wishes des spanischen Bildhauers Fernando Sánchez Castillo, einem lebensgroßen, schwerbewaffneten, auf Knopfdruck pissenden Polizisten, temporär einen kriegsgeilen Pistorius gemacht. AktivistInnen hatten dem martialischen Riot-Gear-Polizisten eine Maske vor den Helm gebunden, mit dem Gesicht des Verteidigungsministers drauf; auf den winzigen Originalpenis kam eine riesige, pinke Erektion aus Gips. Vor dem verfremdeten Pistorius hing ein Schlachtengemälde – die Ursache seiner Geilheit.
Staatsanwaltschaft hält die Aktion für strafbar
„Dadurch wurde Herr Pistorius nach rechtlicher Würdigung der Staatsanwaltschaft öffentlich und für einen unbegrenzten Personenkreis wahrnehmbar in herabwürdigender Weise dargestellt“, schreibt Oberstaatsanwalt Christian Bagung, Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, der taz. „Diese Darstellung ist nach hiesiger Einschätzung auch nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt.“
G.* und F.*, die Tatverdächtigen, sehen jetzt einem Verfahren entgegen, das für sie, im Fall einer Verurteilung, potenziell in einer Freiheitsstrafe endet.
Die taz wollte wissen: Fühlte Pistorius sich beleidigt, verleumdet, der üblen Nachrede ausgesetzt? Hat er Strafanzeige erstattet, wie im Prinzip jeder es könnte, hat er den Behörden den Sachverhalt mitgeteilt? Oder hat er Strafantrag gestellt, als Opfer formal erklärt, die Tat möge strafrechtlich verfolgt werden?
Eine Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung schrieb der taz zunächst – nach Rücksprache mit dem Minister: „Eine Anzeige wurde weder durch den Bundesminister persönlich, noch in seinem Namen erstattet.“ Mündlich setzte sie, auf mehrfache Nachfrage der taz hinzu: Es habe nicht nur keine Strafanzeige „durch ihn persönlich oder unser Haus gegeben“, auch keinen Strafantrag. Pistorius sei „nicht aktiv geworden“.
Ministerium leugnete mehrere Tage lang
Seltsam war nur, dass die Staatsanwaltschaft das völlig anders sah: Auf die Frage, ob Pistorius selbst tätig geworden sei, antwortete Bagung der taz: „Es wurde am 21. 01. 2026 ein Strafantrag gestellt.“ Und auf Nachfrage: „Im konkreten Fall hat Herr Pistorius selbst den entsprechenden Antrag gestellt.“ Antragsberechtigt sei ja „grundsätzlich nur der Geschädigte selbst oder ein dazu Bevollmächtigter“.
Die Sprecherin von Pistorius' Ministerium dagegen schreibt auf erneute Nachfrage der taz, es gebe dazu im Ministerium „keinen Vorgang“.
Erst einen Tag später korrigierte das Ministerium sich: Doch, es gebe einen. Man habe die Unterlagen jetzt gefunden. Sie seien missverständlich verschlagwortet gewesen. Das Ministerium habe „im Namen des Ministers“ einen Strafantrag gestellt. Die Sprecherin entschuldigte sich für den Fehler.
Das Ministerium widerruft also seine frühere, noch dazu unter Verweis auf den Wert der Meinungsfreiheit getroffene Aussage, Pistorius habe die Strafverfolgung nicht forciert.
Es hätte noch eine dritte Möglichkeit gegeben: „Der Tatbestand des § 188 StGB erfordert gemäß § 194 Abs. 1 S. 3 StGB keinen Strafantrag des Verletzten“, erklärt Joë Thérond, Fachanwalt für Strafrecht in Osnabrück, der taz, „wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält“.
Aber jetzt ist klar: Pistorius' Ministerium ist selbst eingeschritten. Damit fällt auch die vierte Möglichkeit weg: „An einer Verfolgung ist die Strafverfolgungsbehörde bei einem Einschreiten von Amts wegen gemäß § 194 Abs. 1 S. 4 StGB lediglich dann gehindert“, so Thérond, „wenn der Verletzte widerspricht.“
Der Aktivist Ruben G.* zeigt sich verwundert: „Im Ministerium herrscht offenbar ziemliche Verwirrung.“
* Nachnamen sind der Redaktion bekannt
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