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Urteil im Fall Maja T. in UngarnUnrecht im Recht

Jean-Philipp Baeck

Kommentar von

Jean-Philipp Baeck

Der Fall Maja T. wirft die Frage auf, wie wir uns als Gesellschaft gegen Autoritarismus und Rechtsextreme an der Macht wehren können.

Wo Recht zu Unrecht wird, ist Widerstand Pflicht Foto: Marton Monus/dpa

N ach dem Urteil gegen Maja T. in Ungarn könnten wir über Antifaschismus diskutieren. Darüber, ob Gewalt gegen Neonazis Teil dieser Praxis sein kann. Und ob hier nun Konsequenzen zur Geltung kamen, die Straftaten nun einmal nach sich ziehen. All das könnte man drehen und wenden, und das gefällt den Rechtsextremisten auf der Straße und jenen, die – völlig rechtsstaatlich – in die Parlamente gewählt wurden. Eine willkommene Ablenkung.

Tatsächlich müssen wir über den Rechtsstaat reden. Über die Frage, wie wir uns gegen den rechten Autoritarismus zur Wehr setzen, der nicht nur die USA, sondern auch Europa überrollt, in Ungarn herrscht und in Deutschland regional sich durchzusetzen droht. Und der auf all diesen Ebenen auch den Fall Maja T. betrifft.

Nach knapp einem Jahr Verhandlung vor einem Budapester Gericht wurde die non-binäre Maja T. am Mittwoch zu 8 Jahren Haft verurteilt. Weniger als die absurd hohen 24 Jahre, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, aber kein Freispruch. Grundlage für das Urteil sind nur Indizien – Videoaufnahmen, die Maja T. in Budapest verorten und als Teil einer Antifa-Gruppe zeigen sollen, keineswegs aber belegen, dass sie zugeschlagen hat. Im Gegenteil.

Dass es überhaupt zum Prozess in Ungarn kam, darin liegt der größte Skandal dieses Falls. Es ist der eigentliche und viel gefährlichere Angriff, denn er betrifft den Rechtsstaat selbst: Maja T. wurde nach Ungarn ausgeliefert, obwohl eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber noch ausstand. Im Wissen darum, dass das Gericht eine schnelle Bearbeitung angekündigt hatte, schufen die Strafverfolger Fakten. Klar rechtswidrig, wie im Nachhinein höchstrichterlich festgestellt wurde.

Rechtsbruch ohne Konsequenzen

Es war eine Entführung durch Beamte, die ohne rechtsstaatliche Konsequenzen bleiben wird. Und bei der wir uns eben fragen müssen, wie das weitergeht, wenn etwa in Sachsen-Anhalt die AfD sich bei der Wahl im September durchsetzen sollte. Wie viele Fakten werden dort durch parlamentarische Mehrheiten und entfesselte Beamte auf der Straße geschaffen, bis sie im Nachhinein für rechtswidrig erklärt werden – oder auch nicht?

Wie viele Konten linker Organisationen werden noch gekündigt, durch Sparkassen, GLS-Bank und Co, im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Protofaschisten Trump, der die „Antifa Ost“ zur Terrororganisation erklärte? Was dann im Nachhinein wieder für rechtswidrig erklärt wird – oder auch nicht?

Die Terroreinstufung und überhaupt der autoritäre Umbau des Rechtsstaats, sind Schritte, die Ungarns rechtspopulistischer Ministerpräsident Viktor Orbán dem Westen vormachte. Er formte die Justiz und die Medienlandschaft nach seinem Gusto. So weit, dass das EU-Parlament vor mangelnder Rechtsstaatlichkeit warnt.

Wir sollten also über Rechtsstaatlichkeit sprechen – auch über Haftbedingungen, Queerfeindlichkeit, Rassismus und Untätigkeit gegenüber Neonazi-Netzwerken. Aber anders, als die Rechtsextremen es gern hätten.

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Jean-Philipp Baeck
Investigativreporter
stv. Ressortleiter Reportage & Recherche. /// Zuvor: Produktentwickler der taz im Netz, Chef vom Dienst der taz nord in Hamburg, Redakteur und Volontär der taz in Bremen. /// Seit 2011 Journalist bei der taz, mehrere Jahre zudem auch beim Norddeutschen Rundfunk NDR. /// Soziologe und Kulturwissenschaftler, Studium in Bremen und Melbourne. /// Herausgeber von "Rechte Egoshooter - Von der virtuellen Hetze zum Livestream-Attentat", Ch. Links Verlag 2020, mit Andreas Speit /// Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit 2024 /// Threema-ID: UWSDA226 /// PGP Fingerprint: 3045 4A0E 6B81 226A A64E 0790 36BF 9C3A 6EC6 5D1F
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129 Kommentare

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  • Mit dem Verfassungsrecht ist das so eine Sache. Nur weil dass BVerfG nachträglich zu dem Schluss kommt, dass ein bestimmtes Verhalten der Staatgewalt nicht mit der Verfassung vereinbar war, ist dieses Verhalten noch nicht per se eine Absage an den Rechtsstaat (im Gegensatz zu gewissen Handlungen gewisser "Zweck heiligt Mittel"-Gläubiger, die in Europa herumreisern und Leute lebensgefährlich zusammenschlagen, die sie für politisch verabscheuungswürdig halten). Ergo: Ja, die Auslieferung an Ungarn enthielt streitbare verfassungrechtliche Wertungen, die das BVerfG im Nachhinein für unzutreffend erachtet hat. Zudem nutzten die Behörden die Rechtslage gezielt aus, um die Auslieferung zu durchzuziehen, bevor das BVerfG tätig werden und die Vollziehung stoppen konnte - zumindest ahnend, dass es genau das tun würde, sobald es den entsprechenden Antrag erhielte. Zumindest letzteres IST fragwürdig, und es gehört angeprangert: Für Winkeladvokatentum sollte sich unserer Stat zu schade sein.

    Aber "der eigentliche Skandal" passierte Monate vorher auf den Straßen von Budapest. Jetzt auf die Ermittlungsbehörden wegen IHRES Verhaltens Steine zu schmeißen, trifft zuerst diverse Glashäuser.

  • "Der Fall Maja T. wirft die Frage auf, wie wir uns als Gesellschaft gegen Autoritarismus und Rechtsextreme an der Macht wehren können."

    Ja, aber anders als Sie denken. Diese Aktion mag man vielleicht als einen Kampf gegen Rechtsextremismus sehen aber es war sicher kein Kampf gegen Autoritarismus. Maja T. und ihre Komplizen sind selbst höchst autoritär und menschenfeindlich vorgegangen, indem sie sich selbst in der Position gesehen haben, über Leib und Leben von anderer zu befinden.

    Wären solche Menschen in einer echten Machtposition, würden sie mit Gewalt und Terror regieren. Es gäbe keinen Unterschied zur AfD und Co.

  • Es beruhigt ungemein, dass in es in dieser Kommentarspalte auch viele Stimmen gegen linke Gewalt (rechte Gewalt sowieso) gibt. Der Autor hat diesen Erkenntnisprozess noch nicht durchlaufen, aber immerhin denkt er darüber nach.

    • @Black & White:

      Scheiß egal woher die Gewalt kommt. Die Anklage hat eindeutig die Schuld zu beweisen, was ihr aber nicht gelang. Das Urteil zu kritisieren, ist keine Befürwortung von Gewalt. Es geht um die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

  • Wenn Sie "diskutieren." wollen, "Darüber, ob Gewalt gegen Neonazis Teil dieser Praxis sein kann.", also einer "antifaschistischen Praxis" - dann diskutieren Sie über das Gewaltmonopol des Staates. Das ist Bestandteil der Verfassung. Die antifaschistische Linke täte gut daran, Gewalt gegen Neonazis zu lassen. Sonst unterscheidet sie sich nicht von den NeoNazis. Ich möchte weder von einem NeoNazi noch von einem antifaschistischen Pratiker einen Schlag auf den Schädel bekommen. Ich will auch. in diesem Staat keine Slebstjustiz. Nichts anderes ist das, was Sie als "antifaschistische Praxis" verbrämen.

    • @ja wirklich?:

      Ich denke, da reden wir auch über das Thema Verfassungstreue.



      Wer der Meinung ist, Gewalt gegen Andersdenkende sei legitim, steht außerhalb des Rahmens unserer Verfassung.



      Wenn diese Person vorgibt, dies zu tun, um die Verfassung vor Verfassungsfeinden zu schützen, mag das ein Akt der Selbstlegitimierung sein, wobei ich das eher Selbsterhöhung nennen würde, das ändert aber nichts daran, dass es verfassungsfeindlich ist.

  • "Videoaufnahmen, die Maja T. in Budapest verorten und als Teil einer Antifa-Gruppe zeigen sollen, keineswegs aber belegen, dass sie zugeschlagen hat. Im Gegenteil."

    Den Zusatz hätte ich dann doch noch gerne etwas erklärt. Soll das heißen, es gibt Aufnahmen, die belegen, dass Maja T. nicht zugeschlagen hat?

    • @Fairchild670:

      "Soll das heißen, es gibt Aufnahmen, die belegen, dass Maja T. nicht zugeschlagen hat?"



      Derartige Beweise sind im Allgemeinen fast unmöglich. Was hier gemeint ist, ist eben, dass es keine ausdrücklichen Beweise gibt, dass MT zugeschlagen hat.

    • @Fairchild670:

      Bei gemeinschaftlich begangener Körperverletzung ist es doch ganz egal, wer am Ende zugeschlagen hat - zumindest nach deutschem Recht.

  • Ich war schon immer der Meinung das jeder Extremismus gefährlich ist und verboten gehört. Und wenn ich mir die Kommentare hier teilweise durchlese wie viele die Gewalt der Linken Szene als gerechtfertigt ansehen zeigt mir das ich mit meiner Meinung absolut im Recht bin. Gewalt kann nie eine Lösung sein erstrecht nicht wenn man angeblich dafür ist das alle Menschen die gleichen Rechte haben sollen und kein Mensch illegal ist. Den das widerspricht sich.

    • @Chris Riedel:

      Aber die Schuld sollte schon eindeutig bewiesen werden, was nicht der Fall ist. Die Kritik daran, als Befürwortung linker Gewalt zu werten, ist lächerlich und rein politisch motiviert.

  • Der Artikel will die Frage aufwerfen wie such die Gesellschaft gegen Autoritarismus und Rechtsextreme an der Macht wehren könnte.

    Es ist erstaunlich, dass dabei der Gorrila im Raum nicht zur Sprache kommt. Wie steht man zu extremen Körperverletzungen als politisches Mittel gegen Rechtsextreme. Ist es zuläsdig, dass Revhtsextreme überfallen werden dürfen und mit dem Hammer fast zu Tode geprügelt werden.

    Bevor diese Frage nicht geklärt wird ist es müßig bei duesem Prozeß due Gewaltfrage anderswritig zu debatieren und sich gegen jene zu positionieren, die den Hammereinsätzen ein klares Nein entgegen stellen und die rote Linie nicht nur mit Worten bekräftigen.

    Ob Trump solch ein terroristisches Verhalten noch zusätzlich für eigene Zwecke instrumentalisiert ist dabei nebensächlich. Das kann auch von liberaler linker Seite ohne Bauchschmwerzen als Terrorismus eingeordnet werden.

  • Noch ein Wort zum Vater von Maja T.

    Bei der Erziehung ihres Kindes ist wohl einiges schief gelaufen. Offensichtlich haben Sie es nicht geschafft ihrem Kind zu erklären, dass man fremde Menschen nicht mit einem Hammer auf den Kopf schlägt und auch haben sie es versäumt ihrem Kind zu erklären, dass für im Ausland verübte Verbrechen das Land im dem das Verbrechen begangen wurde zuständig für die Rechtsprechung ist. Deutsches Recht gilt nun mal nur in Deutschland.



    Meiner Meinung nach sollte ihr Kind dort die Strafe absitzen wo die Tat begannen wurde. Keinesfalls sollte sich die deutsche Politik für eine Überstellung nach Deutschland einsetzen.

    • @Stephan Heibges:

      Ich denke, der Vater von Maja hat alles richtig gemacht und sein Kind zu einem selbstdenkenden empathischen Menschen erzogen. Und wenn Sie selbst dieses Glück nicht hatten, tut mir das sehr leid für Sie.



      Aber wenn Sie schon so viel Wert auf die Einhaltung von Recht und Gesetz legen, dann sollten Sie auch erwähnen, dass das was Sie Maja vorwerfen, gerade nicht vor Gericht bewiesen wurde. Außerdem hätte ihr toller deutscher Rechtsstaat Maja nie ausliefern dürfen. Zumindest dann nicht , wenn, wie Sie meinen, in Deutschland deutsches Recht gelten sollte.



      Aber was will man von jemandem erwarten, der nicht mal seinen eigenen Worten folgt. Sie hätten es tatsächlich besser bei einem Wort zum Vater von Maja belassen sollen.

  • Wenn schon die unter solchen Kommentaren/Artikeln übliche Klientel es nicht hinbekommt, unterschiedliche (Teil-) Sachverhalte separat voneinander zu denken, dann wäre es für die taz-Redaktion vielleicht umso empfehlenswerter, Kommentare/Artikel entsprechend zu strukturieren.

    Also in diesem Fall beispielsweise: klar zu trennen nach Fragen der Strafbarkeit von Maja T.s eventueller Taten, der moralischen Beurteilung von militantem Antifaschismus und der Einordnung der Vorgänge rund um die Überstellung von Maja T. nach Österreich und dann nach Ungarn.

    Zu letzterem: dass die dt. Justiz und Exekutive hier ein zumindest ungewöhnliches Maß an Eifer und Gescheindigkeit an den Tag gelegt hat in Bezug auf die Überstellung, legt zumindest sehr stark den Verdacht nahe, dass hier legitimen Rechtsmitteln zuvorgekommen werden sollte. Dies jetzt dem Rechtsbeistand von Maja T. anlasten zu wollen (wie es ein Standard-Move von vermeintlich „ganz neutralen“ Kommentatoren auch hier ist) halte ich für rechtsstaatlich sehr bedenklich. Ist es Sinn von Rechtsstaatlichkeit, dass man Angst haben muss, vom Rechtsstaat ausgetrickst zu werden?

    • @Kawabunga:

      Ok, differenzieren wir: Das BVerfG hat in seinem Beschluss zu der Auslieferung lediglich erklärt, dass - in einfachen Worten - das Berliner Kammergericht die Bedenken gegen eine rechtsstaatliche und menschenwürdige Behandlung Maja T.s in Ungarn nicht hinreichend gewichtet, sondern sich naiv auf das Postulat von Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU und die völker- und europarechtskonformen Ausführungen der ungarischen Behörden dazu verlassen habe. Mit anderen Worten: Es gab einen (nachträglich festgestellten) Wertungsfehler, keine kriminelle Rechtsbeugung.

      Auch die gezielte Ausnutzung der sofortigen Rechtskraft des Auslieferungsbeschlusses durch die Vollzugsbehörden mag rechtsstaatlich fragwürdig sein, aber rechtswidrig war sie nach heutiger Urteilslage an sich nicht. Die pure Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde und auch eines Eilantrags gegen einen rechtskräftigen Beschluss hat nun einmal (aus guten Gründen) an sich keine aufschiebende Wirkung, und so einen Beschluss tatsächlich unverzüglich umzusetzen, ist auch nicht per se unrechtmäßig. Lediglich die die unterstellte Intention dahinter (dem BVerfG zuvorzukommen) sollte eines Rechtsstaates unwürdig sein.

  • Das Urteil ist schon sehr hart. Ein Mann, der ähnliches in Deutschland begehen würde, dürfte wohl mit der halben Strafe davon kommen.

    • @Freundlich:

      "Ein Mann, der ähnliches in Deutschland begehen würde..."



      Ja, nun war das aber nicht in Deutschland, sondern in Ungarn. Kann man jetzt doof finden, aber wenn extra für Aktionen ins Ausland gefahren wird, kann man sich halt nicht mehr auf deutsches Recht berufen.

    • @Freundlich:

      Nur wurde die Tat nicht in Deutschland begangen. Das Strafmaß selber ist auch nicht wirklich hart, auch in Deutschland durchaus üblich. Im europäischen Vergleich ist es durchschnittlich und im weltweiten Vergleich sehr milde.

  • Es ist nun mal so, Maja T. Ist nach Ungarn gereist und hat dort vermutlich eine schwere Straftat begangen. Nun fand die Tat in Ungarn statt und somit gilt auch das ungarische Recht und auch ist die ungarische Justiz für die Rechtsprechung zuständig. Das Deutschland mit der Überstellung sich nicht korrekt verhalten hat ist sekundär.

    • @Stephan Heibges:

      Eine Vermutung kann in einem Rechtsstaat nicht für 8 Jahre ausreichen. In Ungarn schon.

    • @Stephan Heibges:

      Das Deutschland sich nicht rechtskonform, bezüglich der Auslieferung / Entführung nach Ungarn, verhalten hat, ist der eigentliche Skandal und stellt unseren Rechtsstaat gefährlich in Frage und sollte nicht ohne Folgen für die Verantwortlichen bleiben.



      Eine Verurteilung in Ungarn ohne die nötige Beweiskraft einer ausgeübten Straftat grenzt ja schon an Willkür - wo leben wir den ? In Europa, oder wo ? Ungarn spielt gefährlich mit seiner Zugehörigkeit zur Europäischen Union, um hier mal Tacheles zu reden ❗️

      • @Alex_der_Wunderer:

        Die Auslieferung nach Ungarn war rechtskonform. Sie erfolgte auf der Basis einen vollziehbaren rechtskräftigen Urteils. Eine Entführung liegt daher nicht vor.

        Die Tatsache, dass das BVerfG das Urteil später für rechtswidrig erklärt hat, ändert daran im Ergebnis nichts. Rechtswidrg war nur das Urteil, nicht die Auslieferung.

        Auch in Deutschland kommt es zu Verurteilungen auf Basis von Indizen. Das obliegt der Wertung des entscheindenden Gerichts.

    • @Stephan Heibges:

      Nun ist aber auch eigentlich klar, dass das deutsche Strafrecht auch und gerade deshalb für Straftaten im Ausland gilt, die von Deutschen begangen werden. Und es eigentlich auch ein Verbot gibt, Deutsche an das Ausland auszuliefern.

      Man hätte sie also hier anklagen und verurteilen können, wenn man denn gewollt hätte. Der Rechtsstaat wäre dabei vermutlich wesentlich weniger lädiert worden.

      Was indes auch zu bedenken ist: Maja T. und ihre Komplizen hatten für ihr Opfer auch kein rechtsstaatliches Verfahren vorgesehen. Was für manche auch gar kein Problem zu sein scheint. Der Rechtsstaat gilt also auch von links offenbar schon nicht für alle gleichermaßen.

      • @Metallkopf:

        Es gibt kein Verbot, einen Deutschen ins Ausland auszuliefern. Im Gegenteil, durch den Europäischen Haftbefehl ist eine solche Auslieferung leicht möglich. Letztlich ist diese Praxis eine Folge der Freizügigkeit in der EU: wenn Täter frei reisen können, dann darf auch die Strafverfolgung nicht an der Grenze enden.

    • @Stephan Heibges:

      Das Verhalten Deutschlands bei der Überstellung war rechtmäßig. Lediglich das entsprechende Urteil hat sich im Nachhinein als rechtswidrig herausgestellt, weil das entscheidende Gericht nach der Auffassung des BVerfG bestimmte Voraussetzungen nicht hinreichend geprüft hat.

      Die Behörden waren nicht verpflichtet, eine etwaige Entscheidung des BVerfG abzuwarten.

  • Es gibt in dem Fall zwei Ebenen. Die eine ist, dass die Nacht-und Nebel Auslieferung nach Ungarn schon mehr als ein Geschmäckle hat und dass das Verfahren in Ungarn natürlich nicht unabhängig war. Und es wäre angezeigt, dass sich die Regierung dafür einsetzt, dass die Strafe in Deutschland abgesessen wird.



    Die zweite Ebene ist, dass Maja T. nicht nur das arme Opfer ist, zu der sie in der linken Szene stilisiert wird. Sie ist zu erst einmal eine politische Gewaltäterin und war an Taten beteiligt, die in Deutschland ebenfalls mit bis zu 10 Jahren bestraft werden können.



    Auch wenn das Verfahren nicht unseren Standards entspricht und das Urteil durchaus hart ist, die Solidarität erfährt die Person hier nur, weil sie politisch irgendwo im eigenen Lager verortet wird.



    Während es richtig ist, das Verfahren und die Auslieferung zu kritisieren, wäre es genauso angezeigt, die Taten der Gruppe zu kritiserren. Schon um junge Menschen davon abzuhalten, auf so einem Irrweg im Knast zu landen oder -wie in Berlin- von Angegriffenen ein Messer in die Rippen zu kriegen. Im Kampf gegen Rechtsextremismus haben die Taten absolut nichts Gewinnbringendes beigetragen.

    • @Deep South:

      Eine Tatbeteiligung wurde bislang nicht im Geringsten nachgewiesen. Das war nur ein Schauprozess.

    • @Deep South:

      Ich sag mal so: Wenn ein Video, das jemand in der Nähe eines Tatortes zeigt, als einziges Indiz in einem Verfahren für eine Verurteilung zu mehreren Jahren Gefängnis ausreicht, dann kann im autokratischen Ungarn jeder zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt werden.

      • @Kaboom:

        Interessant ist doch eher, dass hier jeder seine eigene Version von Indizien hat.



        Fakt ist, Maja T. war nachweislich zu diesem Zeitpunkt in Budapest und sie wurde von forensischen Gutachtern auf den Videos identifiziert.



        Ob man da nun selbst zugeschlagen hat oder nur vermummt nebenhergelaufen ist, ob das für eine Verurtilung ausreicht und welches Urteil da juristisch korrekt wäre, ist für die Bewertung "an Taten beteiligt, die in Deutschland ebenfalls mit bis zu 10 Jahren bestraft werden können" nicht relevant.



        Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass Maja T. rein zufällig an diesem Tag in Budapest war und irgendwie zufällig auf die Videos geraten ist.

        • @Deep South:

          "Fakt ist, Maja T. war nachweislich zu diesem Zeitpunkt in Budapest und sie wurde von forensischen Gutachtern auf den Videos identifiziert."

          Hunderttausende sind jeden Tag in Budapest, und auf Videos zu sehen, so what?

          "Ob man da nun selbst zugeschlagen hat oder nur vermummt nebenhergelaufen ist"

          Es gibt keinen wie auch immer gearteten Beweis oder Indiz, dass Maja T. überhaupt am Tatort war.

          "Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass Maja T. rein zufällig an diesem Tag in Budapest war und irgendwie zufällig auf die Videos geraten ist."

          Vollkommen irrelevant. Die Anklage hat einen Nachweis zu führen. In einem Rechtsstaat jedenfalls. In Ungarn offenkundig nicht.

    • @Deep South:

      "Die zweite Ebene ist, dass Maja T. nicht nur das arme Opfer ist, zu der sie in der linken Szene stilisiert wird. Sie ist zu erst einmal eine politische Gewaltäterin und war an Taten beteiligt, die in Deutschland ebenfalls mit bis zu 10 Jahren bestraft werden können."

      Ist das so?



      Wie gelingt ihnen aus welchen Gründen der Salto, weshalb ein Urteil gegen eine illegal von deutschen Behörden mit Funktion, Namen und Gesicht ausgelieferte Person von einer nicht-rechsstaatlichen Justiz verurteilt,



      Ihrer Ansicht nach dennoch zu und mit Recht verurteilt ist?

      Abgründe. Man kann in Deutschland als Antifaschistin, Demokrat, als

      • @Elise Hampel:

        "Wie gelingt ihnen aus welchen Gründen der Salto, weshalb ein Urteil gegen eine illegal von deutschen Behörden mit Funktion, Namen und Gesicht ausgelieferte Person von einer nicht-rechsstaatlichen Justiz verurteilt,

        Ihrer Ansicht nach dennoch zu und mit Recht verurteilt ist?"

        Ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass ich den Pozess und das Urteil für rechtmäßig erachte. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe lediglich geschrieben, dass die Verurteilte an schweren Gewaltaten beteiligt war und dewegen "nicht nur" Opfer, sonder auch Täter ist.



        Es ist richtig das Verfahren zu kritisieren. Der unkritische Umgang mit solchen komplett sinnbefreiten Gewalttaten bringt Menschen aber nicht weniger in Gefahr. Das müsste einem auch als selbsterklärter Antifaschist einleuchten.

      • @Elise Hampel:

        mein Kommentar flog dann frühzeitig ins Online...

        Es geht weiter so: Man kann in Deutschland als Antifaschistin, Demokrat, als Verteidigerin des Rechstsstaatsprinzips nur feststellen: Einsamer, zynischer verraten geht kaum.

        Ich sage das nicht gerne. Wirklich nicht.



        Aber es fällt mir wirklich schwer mein Gefühl von Verachtung für Leute einzuhegen die glauben möchten und verbreiten, eine illegale Auslieferung meiner Mitbürgerin an ein Land mit evident nicht rechtsstaatlich unabhängiger Justiz, könne am Ende doch ein legitimes, in der Sache gerechtes, sachgerechtes, in der Beweisführung seriöses Urteil zur Folge haben.



        Abgründe.

      • @Elise Hampel:

        Die Behauptung, die Auslieferung sei illegal gewesen, ist falsch. Es mag verwundern, dass die Auslieferung so schnell von statten ging und man kann dies moralisch kritisieren. Formaljuristisch war das jedoch in Ordnung.

      • @Elise Hampel:

        Das es Probleme wegen der Auslieferung gab, steht der Feststellung der Straftat nicht entgegen.

  • "Darüber, ob Gewalt gegen Neonazis Teil dieser Praxis sein kann."

    Und wer definiert die Menschen/Bevölkerungsgruppen, gegen die Gewalt ausgeübt werden darf? Ich finde das heikel und würde auch nicht entscheiden wollen, gegen welche Menschen/Bevölkerungsgruppen Gewalt legitim sein könnte.

    Des Weiteren erinnert mich diese Argumentation an die Argumentation von J. Butler, die/der (Bitte um Entschuldigung, ich weiß nicht, welches Wort ich korrekt zu verwenden habe und mir fiel keine Alternative* ein) den 07.10.23 legitimiert hat.

    *Auch wenn es nicht das Artikelthema ist, bedanke ich mich im Voraus für Hinweise und Anregungen, wie ich das besser hätte schreiben können.

    • @*Sabine*:

      " Ich finde das heikel und würde auch nicht entscheiden wollen, gegen welche Menschen/Bevölkerungsgruppen Gewalt legitim sein könnte."

      Tun Sie aber jeden Tag. Jede Stunde, Jede Minute. Schon Ihr ganzes Leben lang.



      Sie reden sich nur ein, nicht verantwortlich zu sein. Weil das Ihre Regierung für Sie macht.

      Sie sind in der Gewaltfrage also keineswegs besser als eine Widerstandsorganisation, die ihre Gewaltanwendung politisch begründet. Tut Ihre Regierung auch.



      Bei Faschisten und Faschismus ist es nun mal so, der ist schon in seinen Zielen, seiner Agenda, nachher in Praxis und Alltag die reine Gewalt- und Terrorherrschaft.



      Weshalb man sich durchaus mit Gewalt gegen seinen Vormarsch wehren darf und muss. Falls Abhilfe sonst nicht möglich ist. Wobei die Störung internationaler SS-Feierlichlkeiten beim Kongress der Faschisten in Budapest kaum redlich als Gewalt im Sinne einer durchorganisierten militärischen antifaschistischen Politik-Praxis beschrieben werden kann. Da sind die bewaffneten, mit allerlei Gewalt aufs äusserste ausgestatteten Kräfte der Gastgeberländer, wie der ausliefernden Staaten eine ganz andere Hausnummer im Kräfteverhältnis der Gewalten.

      • @Elise Hampel:

        "Tun Sie aber jeden Tag. Jede Stunde, Jede Minute. Schon Ihr ganzes Leben lang.

        Sie reden sich nur ein, nicht verantwortlich zu sein. Weil das Ihre Regierung für Sie macht.

        Sie sind in der Gewaltfrage also keineswegs besser als eine Widerstandsorganisation, die ihre Gewaltanwendung politisch begründet. Tut Ihre Regierung auch."

        Eine sehr krude Argumentation, die Sie da aufbauen.



        Sie krankt bereits an der Ausgangsprämisse.



        Weder Sie, noch ich, noch Sabine ist verantwortlich für das Regierungshandeln.



        Wenn das Fundament schon nicht hält, bricht auch der Rest Ihrer Argumentation in sich zusammen.

        • @Katharina Reichenhall:

          "Eine sehr krude Argumentation, die Sie da aufbauen."

          Nö.

          Ist ja noch nicht einmal eine neue Fragestellung, die sich jede und jeder zu stellen hat. Die oder der sich über die Gewalt derjenigen echauffiert, die sich zum Beispiel gegen den planmässigen Massenmord in Vietnam wendeten. Ihre Verfolgung, Verurteilung, Inhaftierung, Kriminalisierung fordert.



          Als sei nicht auch sie, sei nicht jeder letztlich verantwortlich in einem Kräfteverhältnis, in dem völlig selbstverständlich fürs Grosse und Ganze Massenmord als notwendig geadelt wird.

          Wieso sollte ich Ihrer kruden Argumentation Ihres Lebens, Ihrer Existenz, Ihrer Identität folgen,



          in der Sie sich offenbar nicht einmal die Frage stellen, weshalb in diesen Diskussionen regelmässig jene Gewalt und Gewalttat faktisch freigesprochen wird,



          die in Wahrheit die Ursache für die Gegengewalt war.

  • Das Urteil gegen Maja T. ist bestimmt als unverhältnismäßig hart zu beurteilen, aber in wieweit es eklatant gegen "rechtsstaatliche" Prinzipien verstößt, ist aus der Höhe der Strafe allein nicht zu beurteilen.Der Artikel bringt es auf den Punkt, der eigentliche Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat und die Begünstigung einer Transformierung in den offen faschistischen Staat, wird offentsichtlich im Rahmen eines neuen Anlaufs direkt von Teilen der bundesdeutschen Justiz betrieben.Bezeichned ist, dass dies keinerlei Konsequenzen nach sich zieht und beschämend ist, dass in der gesamten Angelegenheit vor allem die Gewaltbereitschaft von Antifaschisten beklagt wird. O.K., vor allem braucht es vielmehr einer wirksamen Strategie, als vereinzelter, auf mich blind wirkender, Angriffe um diesem faschistoiden Sudetden-völkchen zu begegnen. Die Frage sollte aufgeworfen werden, ob es überhaupt hinnehmbar ist (ohne ebenfalls nationale Töne spucken zu wollen), sich gemeinsam mit diesen, als "Deutsche", geschweige denn als Europäer begreifen zu müssen.Originäre Abstämmigkeit ist m.E. weder hinreichendes noch notwendiges Kriterium hierfür. Sollten diese, beliebig Behauptendes, Anhängern heuchelnde

  • Kann mir mal jemand erklären warum diese Person, wenn man Wiki glauben kann, ein Krimineller, so hochstilisert wird?

    Wenn man Gewalt gegen Menschen, allein oder in einer Gruppe, ausführt, ist man ein Verbrecher. Sehe ich so!

    • @Donni:

      Im Vergleich zu Christina Block ist Maja T. in der Berichterstattung noch stark unterrepräsentiert. Thematisiert wird, was die Leser interessiert. Und diese sind neugierige Kriminalpsychologen, mögen schöne Menschen wie Maja T., können sich mit charismatisch dargestellten Rebellen gut identifizieren oder sich über ihre angenommene Brutalität empören. Über die Verdächtigen wird nicht trotz, sondern wegen der ihnen vorgeworfen Taten berichtet. Ob sie davor schon mal kriminell waren, ist für ihre Medienpräsenz ohne Belang.

    • @Donni:

      Wie nun auch der Artikel besagt konnte im ungarischen Verfahren kein Beweis für die Tat vorwürfe erbracht werden ... Indizien belegen lediglich die Anwesenheit von Maja T. In Budapest zum gegebenen Zeitpunkt. Das Urteil ist damit nix weiter als eine richterlich abgesegnete Vorverurteilung ... Politische Erfüllungsjustitz die nunmehr der rechten ungarischen Regierung als Schützenhilfe im Wahlkampf dient.

      Und ich kann beim besten Willen nicht verstehen warum ihr Kommentar - der so offensichtlich nix verstanden hat hier steht. Ein Gewalverständnis so trivial als wären sie über Kita Niveau nie herrausgekommen ... Mir tut das wirklich aua

      Für den irren bundesdeutschen Skandal, dass Maja T. Rechtswidrig ausgeliefert wurde - ohne dass die beteiligten Beamten irgendwelche Disziplinarstrafen erwarten -Fehlt ihnen vermutlich jede Urteilskraft.



      Wäre allerdings höchste Zeit das entsprechende Verfahren losgetreten werden, um potentiellen Nachahmer wirksam abzuschrecken ... Gerade im Hinblick auf neue Mehrheitsverhältnisse in den hiesigen Parlamenten.

    • @Donni:

      Sie meinen wahrscheinlich diesen Passus:

      "Vor den Ereignissen in Budapest wurden in Deutschland insgesamt acht Strafverfahren unter anderem wegen Gewaltdelikten und Drogenhandel gegen T. eingeleitet." Als Quelle ist dort cicero.de angegeben.

      Ich würde mir wünschen, daß einer der mit der Materie vertrauten Herren Litschko, Kühn oder Baeck diesbezüglich recherchiert und berichtet. Entweder stimmt es nicht und die Sache wird aus der Welt geschafft. Oder es stimmt, dann gehört es zur Abrundung des Gesamtbildes dazu.

  • Ich finde im Zusammenhang mit Maja T die Vorwürfe gegen den Außenminister und die derzeitige Bundesregierung so spannend. Als Maja überstellt wurde waren weder Merz noch Wadephul im Amt, sondern die Ampel. Wo bleibt die Kritik am Nichtstun der damaligen Ministerin? Dem ewigen Schweigen des damaligen Kanzlers?



    Da hält sich die taz auffällig zurück .

    • @Georg Sonntag:

      Sehr richtig, es wird nur selten erwähnt, wer zur Zeit der Überführung Außenministerin und wer Kanzler war.

  • Nachdem ich das Video gesehen hatte, wie die "linke?" Gruppe einen Rechtsradikalen zusammenschlug und -trat, ist für mich das Urteil völlig gerechtfertigt. Endlich mal die Sau rauslassen, man tut ja was Gutes, wenn man Rechte hemmungslos zusammenschlägt? Für mich war das ein klarer brutaler Mordversuch.

    • @MoWe:

      Es gibt ein Video von der Tat, auf dem Maja T. zu sehen ist? Verlinken Sie das mal. Und schicken Sie es an die Staatsanwaltschaft in Ungarn. Die kennt ein solches Video nämlich nicht

    • @MoWe:

      Haben Sie Maja T. in dem Video zweifelsfrei erkannt?

      • @Yes:

        Das ist nicht MoWes Aufgabe oder Verantwortung, sondern die des zuständigen Richters, der die Indizien offensichtlich für ausreichend hielt. Daher ist MoWes Aussage nicht zu beanstanden.

    • @MoWe:

      Welches Video?



      .



      Es gibt ja eben KEIN Video, welches Maja T beim Angriff auf Neonazis zeigen soll.



      .



      Die Verurteilung stützt sich ganz alleine auf 1 Video, auf dem Maja angeblich vermummt, in der der Nähe eines der Tatorte zu sehen sein soll.



      .



      Das es sich um Maja T handelt ist mit dem Video nicht belegbar, weil die Qualität für eine Videoanalyse zu schlecht ist.



      .



      Die vermummte Person trägt keine Waffe bei sich und soll sich auch nicht in die Richtung des Tatortes bewegen.



      .



      Gesehen haben Sie das Video bestimmt nicht, weil es nicht öffentlich zugänglich ist.

  • Hausdurchsuchung für Facebook posts gut finden aber Haftstrafe für Anschläge auf andersdenkende und auf normale Zivilisten ist zu hart?



    Es gibt wohl genug linke in Gefängnissen die unsere Solidarität verdient haben, hier sehe ich es nicht

  • Hm, wenn ich recht verstanden habe, sollten "wir als Gesellschaft" unter gar keinen Umständen darüber diskutieren, ob und wann Gewalt Teil der "antifaschistischen Praxis" sein kann, darf oder sollte, denn das spielte nur "den Rechtsextremen" in die Hände; und diese Diskussion verbietet sich also gerade jetzt, da gewalttätige Antifaschisten im In- und Ausland tatsächlichen oder vermeintlichen Faschos auflauern, um sie mit Hämmern ins Krankenhaus oder gar ins Jenseits zu prügeln. Ergo: sollten Sie selbst Zeuge eines solchen Angriffs werden, bitte weitergehen und bloß nicht über Gewalt diskutieren, es gibt hier nichts zu sehen außer vielleicht tapfere Widerstandskämpfer bei ihrer antifaschistischen Pflichterfüllung.



    Aber um die Rechtsstaatlichkeit soll ich mich sorgen? Weia.

  • Es wird in der Berichterstattung meiner Meinung nach vieles durcheinandergeworfen. Halten wir erstmal fest was ist:



    1) Maja T. wird vorgeworfen, in Ungarn an schweren Straftaten beteiligt gewesen zu sein.



    2) Das Land ungarn bat um Überstellung, da es prima facie selbstverständlich und im Rahmen der EU die Regel ist, Straftaten vor Ort zu ermitteln und nach den Gesetzen des jeweiligen Landes zu beurteilen.



    3) Die deutsche Justiz in ihrer Gesamtheit hat kein kongruentes Bild erzeugt. Aber ist das wirklich ein Skandal? Zum Zeitpunkt der Überstellung gab es kein Prüfungsergebnis, dass diese als illegal ausgewiesen hätte.



    4) Man fragt sich mit einigem Recht, ob Gruppen, die im Ausland oder auch in der BRD bewaffneten Kampf gegen echte oder vermeintliche Rechtsextremisten führen, unserer repräsentativen Demokratie und dem Frieden dienen.

    Aus diesen 4 Punkten ein paar Folgerungen:



    1) Sofern es wirklich nicht erwiesen wäre (nach rechtsstaatlichen juristischen Maßstäben), dass Maja T. in solches verwickelt war, wäre das ein Skandal. Ich kenne aber dazu nur Behauptungen bis dato.



    2) Das Land Ungarn ist sicher speziell, aber doch immernoch Bestandteil der EU.



    4) Ist eine Meinungsfrage.

    • @JK83:

      "Man fragt sich mit einigem Recht, ob Gruppen, die im Ausland oder auch in der BRD bewaffneten Kampf gegen echte oder vermeintliche Rechtsextremisten führen, unserer repräsentativen Demokratie und dem Frieden dienen."

      Kann man sich fragen. Falls dann tatsächlich bewaffneter antifaschistischer Kampf in Europa organisiert, am Start, in Praxis wäre.



      Ist aber ja gar nicht. Bewaffneter antifaschistischer Kampf ist nun wirklich anderes Niveau , als auf einer Demonstration von Faschisten in Prügeleien zu bestehen.

      Hübsch auch wie Sie die Beweislastumkehr propagieren. Das merken Sie wahrscheinlich noch nicht einmal. Der Faschismus erringt seine Macht ja vor allem durch Nachlässigkeit. Damit, dass sich so wirklich doch nicht interessiert wird.

  • Der Artikel klingt, also wolle er schon mal den Abschied von der Bindung an Gesetze für die Linke vorbereiten, weil der Staat ja angeblich zu weit nach rechts rückt - also eine Art Widerstandsrecht begründen.

    Genau wegen dieser Haltung finde ich es richtig, dass der Staat jetzt wieder genauer hinschaut, wer im Kampf gegen den Rechtsextremismus unterstützt wird - und wer nicht.

  • Souveräner rechtsstaat (eu mitglied) verurteilt straftäter fuer dort begangene straftaten. Sehe kein problem.

  • "Im Wissen darum, dass das Gericht eine schnelle Bearbeitung angekündigt hatte, schufen die Strafverfolger Fakten."

    Das ist doch schlichtweg falsch. Im Zeitpunkt des Abschlusses der Auslieferung durch Übergabe an Österreich lag dem BVerfG kein Schriftsatz vor. Insoweit kann das Gericht auch nix angekündigt haben.

  • Schon interessant, wie viele KommentatorInnen unbedingt in die TAZ geschrieben haben wollen,



    dass ihnen belastbar nachprüfbar rechtsstaatliche Gerichtsverfahren vollkommen egal sind.



    Da das Hauptaugenmerk darauf liegt zur erklären, dass der Antifaschismus gewaltfrei sein muss.

    Das ist schon spannend in einer Gegenwart, in einem Kräfteverhältnis , in dem die Abwesenheit, die aktiv gewaltvolle Zerstörung und Missachtung von Demokratie so sehr auf dem Vormarsch ist.

  • Müssen Deutsche nach Ungarn fahren um Ungarn fast tot zu schlagen, damit wir uns als Gesellschaft gegen Rechtsextreme zur Wehr setzen?

    Und die Überstellung von Maja T. war keine Entführung. Zur Zeit der Überstellung hatte das Urteil des Kammergericht Berlin Gültigkeit. Das hatte der Überstellung zugestimmt. Die Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgericht wurde erteilt als Maja T. schon in einer ungarischen Haftanstalt war.

    Und ich kann mich nicht erinnern das Maja T. oder der Rechtsanwalt Strafanzeige wegen Entführung gestelllt. hat.

    Und ich möchte auch nicht das Ungarn nach Deutschland kommen um "Linksradikale " zusammen zu schlagen

    • @Martin Sauer:

      Sehr gut 👍

    • @Martin Sauer:

      Dreh den Fall um



      Würden rechtsextreme Terrorgruppen aus Ungarn in unser Land kommen und an einem friedlichen antifaschistischen fest Leute mit hämmern verprügeln, was ist da die gerechte Strafe, und warum sind's 2 stellig in Jahren...

  • Sparkassen kündigen Konten linker Organisationen wegen des Gehorsams zu Trump?

    • @Wolferich:

      "In einem Eilverfahren erklärte das Landgericht die Kündigung des Kontos für unrechtmäßig. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die Rote Hilfe, ein vom Verfassungsschutz als linksextrem beobachteter Rechtshilfeverein mit Sitz in Göttingen, hatte geklagt und bekam nun vorläufig Recht. Der Verein hatte Ende Dezember vermutet, eine Entscheidung der US-Regierung könne die Sparkasse zu ihrem Schritt bewogen haben, das Konto zu kündigen.

      /Sparkasse Göttingen fürchtete US-Sanktionen wegen Antifa/



      Mit dieser Vermutung lag die Klägerin offenbar richtig: Vor dem Landgericht Göttingen argumentierte die Sparkasse, die Einstufung der linksextremen deutschen Gruppierung "Antifa Ost" als Terrorgruppe durch die USA könne am Finanzmarkt zu Nachteilen für die Bank führen. In der Mitteilung der US-Regierung ist nämlich die Rede davon, dass auch die "wissentliche materielle Unterstützung" der "Antifa Ost" ein Verbrechen darstelle. Die Sparkasse fürchtete deshalb, sich der Terrorfinanzierung verdächtig zu machen, weil die Rote Hilfe als Kundin der Bank zu Spenden aufgerufen hatte, um die "Antifa Ost" in einem Gerichtsverfahren rechtlich zu unterstützen." (ndr.de 19.1.26)

  • "...obwohl eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber noch ausstand. "

    War es nicht so,dass der Anwalt es zu spät losgeschickt hat und Maja T. Schon außer Landes war?

    Hab ich so in Erinnerung und nach meiner Recherche war das anscheinend auch so. Gut das ich kein Journalistin und kein Verschwörungstheoretiker bin. Wobei vllt wäre ich gar kein so schlechter Journalist.

    • @Hitchhiker:

      Versendung des Auslkieferungsbeschlusses: 17:26 Uhr, Eingang des Eilantrags beim BVerfG: 7:38 Uhr des Folgetages. Das ist wriklich nicht viel Zeit, um eine Verfassungsbeschwerde nebst Eilantrag auf einen Beschluss maßzuschneidern, den man gerade zum ersten Mal gesehen hat.

      Umgekehrt erfolgte die Überstellung von Maja T. in einer im Vergleich zu anderen Gefangenentransporten geradezu überirdischen Geschwindigkeit: Hätten die Zuständigen Alles wie normal gemacht, hätte Maja T. zum Zeitpunkt der Einreichung des Eilantrags noch lange nicht die JVA Dresden verlassen gehabt, geschweige denn dass die einstweilige Anordnung aus Karlsruhe erst nach der Übergabe an die Österreicher ergangen wäre. Sowas dauert gewöhnlich Tage.

      Man mag den Anwalt für etwas naiv halten, dass er nicht noch am selben Abend irgendein vorgefertigtes Antragsschreiben raushaute (von dem zu hoffen wäre, dass es dann beim Gericht noch jemand Berufenes liest). Aber dass hier ein Wettlauf stattfand, den die auslieferungswilligen (/-wütigen) Justizbehörden gewonnen haben - zu dem sie aber bei intakter rechsstaatlicher Einstellung nie hätten antreten dürfen -, drängt sich schon sehr offensichtlich auf.

  • Simeon T. hat erst in der Haft seine non-binäre Ausrichtung und die Transformation zu Maja entdeckt. Ein Move zur Täter - Opfer Umkehr, mehr nicht. Der Vater spricht immer von seinem „Kind“ und ihr linken Medien übernehmt das gerne. Das „Kind“ ist 25 Jahre alt und inszeniert sich als Opfer. Gewalt ist keine Lösung, auch wenn man gegen böse Menschen kämpft.



    Klar war das Ganze ein Schauprozess und die Beweislage hält keinen rechtsstaatlichen Prinzipien stand - aber Maja/Simeon ist deswegen noch lange kein Opfer und erstmal ein LGBTQ Trittbrettfahrer.

    • @M_Kli:

      "Simeon T. hat erst in der Haft seine non-binäre Ausrichtung und die Transformation zu Maja entdeckt."

      Gibt es hierzu eine verlässliche Quelle? Ich frage, weil es mich an Sven/Svenja Liebich erinnert, welche/r die andere Identität auch erst in der Haft feststellte und die Frage bleibt, ob es darum ging, die Haftstrafe in einem (angenehmeren?) Frauengefängnis absitzen zu können.

      Letztendlich versuchen vermutlich die meisten Menschen missliche Umstände für sich persönlich zu verbessern und wenn das mit der Angabe non-binär (ausländische Gefängnisse unzumutbar), weiblich (Frauen- statt Männergefängnis), Asyl (Einwanderungsoption) möglich ist, wird es selbstverständlich genutzt. Das würden wohl viele Menschen tun und warum auch nicht, wenn Gesetze diese Möglichkeiten schaffen. Ich verstehe das.

    • @M_Kli:

      Das stimmt nicht, der andere Fall in Deutschland wurde auch mit einem Schuldspruch beendet.



      Hier zu behaupten es würde keinen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen ist hanebüchen.

      • @Duplozug:

        Na dann vergleichen Sie mal die Beweislage zwischen diesem und dem anderen Fall.

        Gesicht auf Kameraaufnahmen, Video vom Angriff, Tatwaffe ... nur so ein paar Beispiele.

        Bei Maja T hätte es, für eine Verurteilung in Deutschland, eben nicht gereicht.

    • @M_Kli:

      >Der Vater spricht immer von seinem „Kind“<

      Was soll er sagen? Meine Tochter passt ja wohl nicht. Mein Sohn geht auch nicht. Mein Nonbinär wäre zumindest gewöhnungsbedürftig. Die Bezeichnung als Kind ist da zur Bezeichnung der familiären Beziehung noch am passendsten.

    • @M_Kli:

      Die weggelassenen Quellen (vermutlich hat Jan Fleischhauer/focus ein cicero-Abo) haben gnädigerweise für die, die sich als Argument gegen Maja T. drauf beziehen, weggelassen, wann das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat. (Und eigentlich müsste ich hier auf den "Melden"-Button drücken, weil der Kommentar ist eine Herabwürdigwürdigung von Familie T. .)

    • @M_Kli:

      Um 17:16 ging das Urteil des KG bei Maja T.'s Anwalt ein. Um 6:50 am nächsten Morgen befand sich Maja T. bereits auf dem Territorium Österreichs in den Händen der österreichischen Beamten, nachdem Maja T. mit einem Hubschrauber ausgeflogen wurde.

      www.lto.de/recht/n...ngarn-rechtswidrig

      Am selben Tag um 7:38 Uhr ging der gegen die Auslieferung gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim BVerfG ein und schon um 11 Uhr gab das BVerfG dem Antrag statt – doch da war es bereits zu spät.

      Hier wurde mit einer Nacht- und Nebelaktion, die im vorhinein geplant gewesen sein muss, Fakten geschaffen, um einer BVerfG-Entscheidung zuvorzukommen, was wie im Artikel erläutert, eine fragwürdige Auffassung von Rechtsstaatlichkeit der Behörden zeigt.

      Zudem, der Fall Maja T. ja nur der Tropfen ist, der das Fass zum überlaufen gebracht hat, siehe 2. Teil des Artikels. Gehen sie doch da mal drauf ein.

      Und nochwas: Woher haben sie die Erkenntnis, bzgl. ihrer LGBTQIA+-Trittbrettfahrer-Hypothese?

      Selbst auf den Seiten frei von Unschuldsvermutung steht diesbezüglich nix.

      • @Holger Kaempf:

        Also wurde das Verfahren erst NACH der Auslieferung überhaupt angestoßen. Das nennt man dann schlechten Anwalt gewählt. Aber keine Verfehlung des Rechtsstaats.



        Der Anwalt hätte bereits um 17:17 den Antrag beim BVerfG stellen müssen.

        • @Walterismus:

          Das BVG arbeitet nachts?

          Wir sind in Deutschland.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Äh Ja jedes Gericht hat Nachts für Eilanträge Personen Gerichtshilfen, die für solche Fälle arbeiten.



            Also Ja das war Möglich

      • @Holger Kaempf:

        Gut, dass jemand den zeitlichen Ablauf nochmal darstellt. Praktisch hatten die Anwälte kaum eine Möglichkeit, rechtzeitig einen Erlass zu bekommen. Es war technisch nicht möglich. Und ich finde es bedenklich, dass doch recht viele Menschen damit kein Problem haben. Auch damit, dass die Beamten dafür nichts zu befürchten haben. Dabei sollte man bedenken, dass solche Willkür jeden treffen könnte.

        Die andere Seite ist die Beurteilung der angeblichen Antifaschisten, zu denen M. gezählt wird. Niemand hat das Recht, loszuziehen, um andere Menschen zu verprügeln. Egal was man sich als Ausrede zurecht legt. Wir leben in Europa im 21. Jahrhundert. Da muss so ein Verhalten absolut tabu sein und auch geahndet werden.

    • @M_Kli:

      Sind Sie bereit für ihre Tatsachenbehauptung Ihre gesamte soziale und ökonomische Existenz in die Waagschale zu werfen?

      Das sollten sie aber. So Sie offenbar Ihre ganz eigene freie Beweiswürdigung von Indizien vornehmen. Und verbreiten.



      Als Freizeitrichter. Was im öffentlichen Raum wirkmächtig ist, ohne das Sie für eine solche Behauptung hinstehen, ein Risiko eingehen müssten.



      Wer sind Sie? Die Ferndiagnose-Behörde die LGBTQ-Ausweise ausstellt?

    • @M_Kli:

      Mir erschließt sich hier in keiner Weise, wie hier durch Wechsel des Namens eine Täter-Opfer Umkehr stattfindet. Oder was das Geschlecht mit dem Strafverfahren überhaupt zu tun haben soll.

      • @Algernoon:

        "Oder was das Geschlecht mit dem Strafverfahren überhaupt zu tun haben soll."



        Ich teile nicht die beweislose Behauptung des Kommentars, aber das Geschlecht wird in der taz kontinuierlich als Hauptgrund angeführt, warum Orban Maja möglichst lange hinter Gittern sehen möchte.

      • @Algernoon:

        Das Geschlecht hat hier sehr viel mit dem Verfahren zu tun, weil das BVerfG die Frage der Auslieferung - bzw. deren Rechtswidrigkeit - explizit damit begründet hat, dass die Haftbedingungen für non-binäre Personen vom KG nicht ausreichend geprüft worden seien.

    • @M_Kli:

      Gibt es für diese Behauptungen irgendwelche Belege oder Quellenangaben? Etwa Tagebucheinträge?

      • @Troll Eulenspiegel:

        Der elefant im Raum ist folgendes

        In Ungarn hilft dir eine nonbinäre Identität nicht in einem Verfahren



        Ganz im Gegenteil ..und das wird auch jeder Anwalt so beraten haben

  • und als Teil einer Antifa-Gruppe zeigen sollen, keineswegs aber belegen, dass sie zugeschlagen hat. Im Gegenteil.

    Schon richtig, aber auch in Deutschland muss der Staatsanwalt nicht nachweisen, welcher Neonazi das Feuerzeug gehalten hat, wenn die ein Haus anzünden. Dabeisein reicht.

    • @Donni:

      Märchen.



      Wieviel Verurteilte gab es denn z.B. damals in Rostock Lichtenhagen? Laut wikipedia nur etwa 40 von 400 ermittelten Tätern. Wohl dazu noch mit lächerlichem Strafmaß. Von den beteiligten Polizisten wurde niemand bestraft.

    • @Donni:

      "Schon richtig, aber auch in Deutschland muss der Staatsanwalt nicht nachweisen, welcher Neonazi das Feuerzeug gehalten hat, wenn die ein Haus anzünden. Dabeisein reicht."

      Es ist nicht mal die Anwesenheit von Maja T. am Tatort belegt worden. Insofern reichte in Ungarn schon ein "nicht dabeisein" für die Verurteilung.

    • @Donni:

      Guten Tag, Donni

      Dabei sein reicht für was denn genau? Immer noch wird unterschieden zwischen Tatbegehung und Tatbeteiligung. Und für beide müssen für eine Verurteilung zu einer Strafe hinreichend Belege mindestens aber starke Indizien vorgebracht werden.



      Ich bin entsetzt, wie hier in einigen Kommentaren eine Art der Gerichtsbarkeit gutgeheißen wird, die sich offensichtlich um Grundpfeiler der Rechtsprechung nicht schert.



      Ich bin entsetzt, wie in einigen Kommentaren die Schuld der Person, um die es hier geht, an einer bestimmten Tat als gesichert angenommen wird.



      Ich bin entsetzt, dass dieser Person in einigen Kommentaren aufgrund einer ihr bisher ohne gesicherte Grundlage zugeschriebenen Tat jegliche Rechte auf ein faires, rechtsstaatliches Gerichtsverfahren abgesprochen werden.



      Ich bin entsetzt, dass einige, die hier kommentieren, entweder nicht die Gefahren sehen, die mit dieser Art von staatlichem Handeln verbunden sind, oder schlimmer, diese Entwicklung begrüßen.

      • @Christian Götz:

        Es gibt ein Vergleichsverfahren in Deutschland, was in ähnlichem Umfang geurteilt hat für Straftaten in Deutschland.



        Insofern ist hier nichts zu beanstanden und von Unrecht kann keine Rede sein. Auch in Deutschland reicht das aus

        • @Walterismus:

          Welches Verfahren? Bin ernsthaft neugierig.



          .



          Wenn Sie mutmaßlich an einer Demonstration teilnehmen, von der auch Gewalt ausgeht, dann reicht es nicht eine vermutliche Teilnahme am der Demo zu beweisen.



          .



          Das einzige Video, das als Beweis dienen soll zeigt eine vermummte Person die sich in der Nähe eines der Tatorte befindet. Die Person hat keine Waffe in der Hand und bewegt sich auch nicht in die Richtung des Tatortes.

  • Deutschland anerkennt Ungarn als Rechtsstaat



    Das Urteil kann an die nächste Instanz und bis zum EU Gerichtshof gezogen werden

  • "Wo Recht zu Unrecht wird, ist Widerstand Pflicht" - Herrlich! Immer wieder gerne zitiert von ganz links bis ganz rechts und auch von Quer- und Gar-nicht-Denkern.



    Die Generalklausel für Gewalttätigkeit, wenn die legale Situation der eigenen Selbstgerechtigkeit widerspricht.

    • @Hector Savage:

      "Die Generalklausel für Gewalttätigkeit, wenn die legale Situation der eigenen Selbstgerechtigkeit widerspricht."

      Ich stimme Ihnen zu. Damit lassen sich auch die RAF-Opfer, die Opfer des 07.10.23 usw. "recht"fertigen.

    • @Hector Savage:

      Mit der gleichen Logik können die skinheads wieder ihre Baseballschläger ausgraben, sie wurden ja bei einem friedlichen Volksfest mit braunem Hintergrund angegriffen



      Man sollte gewalt nicht relativieren

  • Das Maja T. nie hätte ausgeliefrt werden dürfen ist vollkommen klar, aber dass man hier indirekt ihre Taten als irgendwie halbewiesene lapalie darstellt und zumindestens offen lässt ob sie legitimiert sind, schadet dem rechtstaat genauso sehr wie die Missachtung richterlicher Anweisungen.

    • @Anonymuser:

      Dem Rechtsstaat schaden die Aktionen wie die Auslieferung von Maja T., die Art und Weise der Prozessführung und die Verurteilung in Ungarn. Bisher stellen sich die vermeintlichen Taten tatsächlich als „Lapalie“ da, denn zu mehr taugt die Beweislage bisher nicht. Diese „richterlichen Anweisungen“ schreien danach miss- und verachtet zu werden!

  • Wie wir uns gegen Rechtsextreme wehren können ?



    Jedenfalls nicht mit linken Schlägertrupps. Jegliche Sympathie oder klammheimliche Freude führt auf die schiefe Bahn.

    • @Franz Hofer:

      Rechtsextreme sind Menschenfeinde, des Menschen Wolf. Wir haben schon einmal vor 1933 die Wölfe nett behandelt mit den bekannten Folgen. Rechtsextreme pfeifen auf humanistische Werte und ihr "Diskurs" ist die Gewalt. Die "Guten", sprich diejenigen, die immer aus der rechtsstaatlichen Perspektive argumentieren, sollten sich überlegen, was passiert, wenn die Wölfe an der Macht sind. Dann ist es aus mit dem "Nettsein" und wir haben nichts gewusst wie 1945, als sämtliche Deutschen Widerstandskämpfer gewesen sein wollen.

      • @Tastensperre:

        Naja, vor der Machtergreifung gab es auch libke Gewalt auf den Straßen. Braun- und Rothemden haben sich regelmäßig mit Gewalt bekämpft, hat anscheinend nichts gebracht.

  • Für jeden Menschen, der Werte hat, gibt es einen Moment, wo er zum Hammer greift. Solange wir aber noch Demokratie und Rechtsstaat haben, auch wenn sie so fehlerhaft sind, wie Demokratie und Rechtsstaat nunmal sind, ist der Bürgerkrieg ein nicht zu rechtfertigender Zivilisationsbruch. Wenn man diesen Bürgerkrieg gar in ein Nachbarland trägt, ist es schon Krieg. Und deshalb hat Maja T. gekriegt, was sie verdient hat. Es wäre natürlich zu wünschen, dass die, die den Rechtsstaat verlassen haben, um sie nach Ungarn auszuliefern, auch bekommen, was sie verdienen.

    • @Claude Nuage:

      "Für jeden Menschen, der Werte hat, gibt es einen Moment, wo er zum Hammer greift."

      Das sehe ich unabhängig von Werten. Die meisten Menschen, die angegriffen werden, würden, sofern möglich, die nächstgelegene Waffe in die Hand nehmen, wenn sie nicht zu geschockt, körperlich/geistig eingeschränkt oder "erstarrt" sind. Manche geben (sich?) auf.

      • @*Sabine*:

        Ich bin Pazifist, ich wurde bisher einmal angegriffen, habe meine Hände schützend um meinen Kopf gehalten und die Angreifer höflich gebeten aufzuhören. Hat leider nichts genützt, würde ich aber beim nächsten Mal wieder so machen.

  • Gewalt ist nie die Lösung, ob nun gegen Sachen oder Menschen. Schon ernsthaft darüber nachzudenken, dass Gewaltanwendung von irgendwelchen Gruppierungen akzeptiert werden könnte macht mir Angst.



    Eine Frage zu Maja T.



    Hat sie die ihr vorgeworfen Taten eigentlich bestritten ?

    • @Filou:

      Nein hat Sie nicht. Sie hat bisher jede Aussage verweigert.

  • Etwas Rechtskunde für den Autor. Die planmäßige Verabredung zur gemeinsamen Begehung von Straftaten ist in Ungarn wie auch in Deutschland strafbar.

    Geregelt im deutschen Strafgesetzbuch u.a. in § 25 und § 30. Kurz gefasst, es haften alle Mittäter für das gesamte Geschehen. Wenn es erwiesen ist, dass Maja T vor Ort war, kann es daher keinen Freispruch geben. Eine passive Beteiligung würde sich lediglich auf das Strafmaß auswirken.

    Die Überstellung nach Ungarn stellte auch keine Entführung dar und war auch nicht rechtswidrig. Das BVerfG hat derartiges auch nicht festgestellt.

    Ein Verstoß war das Vorgehen der Behörden gegen das Rechtsstaatprinzip. Dieser Bestand darin, das Maja T der Rechtsschutz verwehrt und die Überführung im Eilverfahren durchgeführt wurde. Aber auch dieses ist rechtlich nicht zu beanstanden, nur moralisch.

    Wenn der Autor daher über Rechtsstaatlichkeit sprechen will, sollte er sich vorab auch über dessen Praxis informieren, anstatt einen Artikel mit lauter juristischen Fehlschlüssen zu verfassen.

    • @Sam Spade:

      "Wenn es erwiesen ist, dass Maja T vor Ort war"

      Es existiert keinerlei Beweis oder auch nur Indiz, dass Maja T am Tatort war.

    • @Sam Spade:

      "Wenn es erwiesen ist, dass Maja T vor Ort war,"



      .



      Ist es nicht.



      .



      Und nein, nicht alle Beteiligten Gegendemonstranten waren gewalttätig.



      .



      Auf dem bekannten Video wo ein rechtsextremer blutig geschlagen und markiert wird ist deutlich zu erkennen, das einige versuchten die Angreifer zurück zu halten.

    • @Sam Spade:

      Danke für die Information.

    • @Sam Spade:

      Ich stimme Ihnen in weiten Teilen zu, aber nicht hierbei:

      >>Ein Verstoß war das Vorgehen der Behörden gegen das Rechtsstaatprinzip. Dieser Bestand darin, das Maja T der Rechtsschutz verwehrt und die Überführung im Eilverfahren durchgeführt wurde. Aber auch dieses ist rechtlich nicht zu beanstanden, nur moralisch.

  • "Es war eine Entführung durch Beamte, die ohne rechtsstaatliche Konsequenzen bleiben wird".



    Frappierend ist doch, dass bei der Auslieferung von Maja T. nicht nur ein Rechtsbruch bei verschiedenen Behörden (Grund: u. a. Bundesverfassungsgericht) vorliegen könnte, sondern laut Verfassungsblog auch ein Rechtsbruch gegenüber EU-Recht.

    Warum also findet sich kein kompetenter Jurist, der die Beamten, die in die Ausligerung von Maja. T. involviert waren, auf Amtshaftung verklagt?

    Eine Klage auf Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) kann im Fall Maja T berechtigt sein, da das Ignorieren gerichtlicher Eilentscheidungen oder das bewusste Umgehen eines noch laufenden Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine schwere Amtspflichtverletzung darstellt.

    Was ist mit den zuständigen Justizministerien, wie positionieren die sich zum möglichen Fehlverhalten verschiedener Behörden?

    Folgende Frage beantwortete Annalena Barbock bei Abgeordnetwatch als Außenministerin im Jahr 20225 nicht:

    "Warum wurde noch keine Rücküberstellung von Maja T. aus Ungarn eingefordert? Italien hat damit Ilaria Salis erfolgreich aus der menschenrechtswidrigen Haft aus Ungarn zurückgeholt.

    • @Lindenberg:

      Man findet wahrscheinlich keinen kompetenten Juristen für die Anklage, weil formaljuristisch schlicht nichts vorliegt, gegen das geklagt werden könnte. Juristisch lag Stichpunktsbezogen auf den Moment der Auslieferung keine Rechtsverletzung vor.

    • @Lindenberg:

      "Warum wurde noch keine Rücküberstellung von Maja T. aus Ungarn eingefordert? Italien hat damit Ilaria Salis erfolgreich aus der menschenrechtswidrigen Haft aus Ungarn zurückgeholt.



      Das ist völlig falsch, Frau Meloni hat mit der Rückkehr von Frau Salis nichts zu tun. Hier der Auszug aus Wikipedia:



      "Salis wurde Anfang 2023 wegen eines mutmaßlichen gewalttätigen Angriffs in Budapest verhaftet. Bei der Europawahl 2024 zog sie als Kandidatin des grün-linken Wahlbündnisses Alleanza Verdi e Sinistra (AVS) ins Europäische Parlament ein, wodurch ihr die Freilassung und parlamentarische Immunität zuteil wurden. "



      Ungarn hat sich hier nur an Recht und Gesetz gehalten, und die parlamentarische Immunität von Frau Salis anerkannt. Interessant wird es, wenn Frau Salis irgendwann ihren Sitz im Parlament abgibt oder verliert. Dann dürfte ein Prozeß, wahrscheinlich in Italien, folgen. Theoretisch auch in Ungarn, aber ich glaube nicht, dass Italien (sprich Regierung und Justiz) Frau Salis an Ungarn übergeben würden.

    • @Lindenberg:

      Die Auslieferung war legal und klagen gab es diverse....



      Man muss auch mal die Tatsachen sehen

      • @Todesfister:

        Welche Klagen? Quelle?

  • Gut auf den Punkt gebracht, zusammengefasst, Herr Baeck.

  • Der Rechtsstaat ist nicht in Gefahr, weil Behoerden ein rechtskraeftiges Urteil umgesetzt haben. Wenn der Anwalt nach Urteilsverkuendung nicht sofort den vorbereiteten Einspruch beim Bundesverfasssungsgericht abgibt - schliesslich weiss er, dass die blosse Ankuendigung keine auschiebene Wirkung hat - dann ist das keine Frage des Rechtsstaats, sondern des Anwalts.

    Eine Frage des Rechtsstaats sind aber gleiche Rechte fuer alle. Und es erscheint mir, als haben Verdaechtige, die sich kurz vor der Verhaftung als non-binaer outen, mehr Rechte in Bezug auf Auslieferungen. Wenn sich das rumspricht duerfte es schwer werden auch nur einen straffaellig gewordenen, abgelehnten Asylbewerber auszuweisen, denn zb Afganistan, Syrien oder Irak werden non-binaere kaum besser behandeln als Ungarn.

    Meine Gegenfrage waere: Ist Justia nur solang blind bis jemand "non-binaer" ruft?

    • @elektrozwerg:

      Bleibt halt die Frage, ob sie beim BVerfG abends um halb Sechs (um 17:16 kam das Urteil beim Anwalt an) noch einen Richter finden, der einen Eilerlass ausstellt, um die Abschiebung von Maja T. bis zu einem Urteil zu unterbinden. Gibt es hier Juristen, die sich mit solchen Fristen auskennen? Nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts (entspricht dem Oberlandesgericht der anderen Bundesländer) war die Abschiebung rechtskräftig und geboten. Dass allerdings die Behörden so schnell reagieren und noch in der Nacht abschieben, dürfte sehr selten vorkommen, denn auch da findet sich am Abend normalerweise kaum noch jemand im Dienst. Die ganze Planung mit Hubschrauber, Absprache mit den Behörden der beteiligten Länder (Österreich und Ungarn) dauert eine Weile. Das lässt sich nur so erklären, dass dies vorher schon be- und abgesprochen wurde.

      • @Offebacher:

        Meines Wissens hat das BVerfG einen Notdienst, der mindestens bis 21 uhr besetzt ist. So verlangt man es auch von anderen Gerichten, in speziellen Situationen auch rund um die Uhr. Etwa Silvester in Großstädten.

      • @Offebacher:

        Der Hubschrauber war laut Polizei schon da, weil mit Protesten bzw Blockaden der Unterstuetzer gerechnet wurde.

      • @Offebacher:

        Es hätte keinen Eilerlass benötigt, lediglich der Antrag hätte gereicht um eine Aufschiebende Wirkung zu erzielen. Im Sinne des laufenden Verfahrens. Hätte der Anwalt also um 17:17 diesen Antrag gestellt, dann wäre die Auslieferung erstmal hingehalten worden.

        Der Antrag wurde aber nicht gestellt, weshalb kein Verfahren anhängig war, dessen Urteil abzuwarten war. Damit war die Auslieferung völlig Rechtskonform, da aus Sicht des Staates kein Hindernisgrund bestand.



        Der Anwalt hat hier entweder Mist gebaut oder man war sich den Folgen nicht bewusst.



        Aber den Behörden ist hier kein Vorwurf zu machen!

        • @Walterismus:

          Wo und wie hätte er diesen Antrag um 17:17 stellen sollen? Hätte er irgendeinen Richter (welcher wäre denn überhaupt zuständig?) zu Hause besuchen sollen? Oder gibt es sowas wie den Kriminaldauerdienst auch bei Gericht?

  • Glaubwürdig gegen Autoritarismus und für Rechtsstaatlichkeit einzutreten, würde m.E. voraussetzen, dass man grundsätzlich keine Einschränkung von bürgerlichen und politischen Rechten gutheißt, und dass man auch bzgl. der Grauzonen keine Doppelstandards vertritt. Das De-Banking linker Organisationen ist wahrlich ein Skandal, den man aber nicht glaubwürdig anprangern kann, wenn man gestern noch bejubelt hat, dass der AfD hier und da Konten und Veranstaltungsorte gekündigt wurden. Den Autoritarismus in Staaten wie Ungarn kann man nicht glaubwürdig kritisieren, wenn man über den EU-eigenen Autoritarismus schweigt (Stichwort: willkürliche Sanktionen gegen EU-Bürger wegen vermeintlicher Russlandnähe.) - Und wehrhafter Antifaschismus sollte bedeuten, Faschoangriffe notfalls physisch abwehren zu können. Nicht aber aus dem Hinterhalt politisch missliebige Personen mit Schlagwerkzeugen anzugreifen.

  • Was wir gegen Autoritarismus und Rechtsextreme machen können?



    Schauen wir uns auf der Welt um. Genausowenig wie wir uns als freiheitliche Gesellschaft wirksam gegen die zunehmende Kriminalität wehren können. So wie es aussieht nichts.



    Sind die Guten zu gut?

    • @BS:

      Ich hoffe, Sie meinen mit „gut“ nicht welche, die sich verabreden in ein anderes Land zu fahren und dort Leute zu verprügeln.

  • ".. könnten wir über Antifaschismus diskutieren. Darüber, ob Gewalt gegen Neonazis Teil dieser Praxis sein kann."



    Nein, darüber kann man nicht diskutieren. Gewalt gegen Andersdenkende ist IMMER falsch und zu Recht immer eine Straftat. Egal ob die Andersdenkenden links oder rechts sind. Das Gewaltmonopol hat der Staat und das ist auch gut so.



    Davon unabhängig kann ich gar nicht beurteilen, ob Maja T. zu Unrecht oder zu Recht vor Gericht stand, und ich denke sie und die Leser hier auch nicht. Einzig sicher ist aber dass Maja T. zu Unrecht an Ungarn überstellt wurde, eine Schande.

  • >Tatsächlich müssen wir über den Rechtsstaat reden.<

    In Ungarn? Gerne - wenn das Urteil in deutscher Übersetzung vorliegt. Kann ja sein, dass die Begründung des Urteils die Verurteilung nicht trägt. Wir wissen es - noch - nicht.

    Meine wenige Erfahrung als Strafverteidiger in Deutschland: Strafrecht ist Ausschuss auf beiden Seiten. Die Angeklagten sowieso - zu 95% keinerlei Zweifel an der Schuld - aber auch auf Seiten der Staatsanwälte und Richter. Es sind die fachlich schlechtesten Juristen die sich das antun. Alles erlebt - Alkoholiker, Sadisten, bewusstes Verfälschen des Sachverhalts, Verlagerung der Entscheidung auf Gutachter.

    Wird in Ungarn nicht viel anders sein. Aber bevor man sich ein Urteil über die Richter bildet sollte man die Fakten kennen. In diesem Fall die schriftliche Urteilsbegründung.

    • @A. Müllermilch:

      ist ja interessant. Ich kenne ein paar Richter sehr gut und arbeite selbst auch ab und zu im Bereich Strafrecht, früher öfter. Da höre ich das umgekehrte: ein Anwalt, der wirklich fast gar nichts kann, der macht Strafschen oder Ausländerrecht, die Frage ist nur, ob man die Unfähigkeit oder die Unseriösität höher gewichtet. Aber ein "Organ der Rechtspflege" findet man dort nur bei den wirklich guten Verteidigern, sehr viele sind zu allem bereit, was dem Mandanten nützt.

    • @A. Müllermilch:

      "Strafrecht ist Ausschuss auf beiden Seiten." - Ne sehr steile These. Zur Befähigung zum Richteramt reicht es bei 90% der Jura-Absolventen nicht. Strafrecht mag sehr wenig Interpretationsspielraum lassen, können muss man es schon.