Nahost-Konflikt an Schulen: Teppich des Anstoßes

Schü­le­r*in­nen aus Charlottenburg protestieren gegen ein Gebetsverbot an ihrer Schule. Sie wehren sich auch gegen Polizeipräsenz auf dem Gelände.

Füße von einer Frau ohne Schuhe auf einem Gebetsteppich

Unerwünschte Handlung: Streit um Gebetsverbot an einem Berliner Oberstufenzentrum (Symbolbild) Foto: Christophe Gateau / dpa

BERLIN taz | Um sich gegen ein Gebetsverbot an ihrer Schule zu wehren, rufen Schü­le­r*in­nen der Anna-Freud-Schule in Charlottenburg für Freitagmittag zu einer Kundgebung vor der Schule auf. „Wir sind wütend und enttäuscht“, schreiben sie auf dem Flyer mit dem Demo-Aufruf. In den vergangenen zwei Monaten hätten sie an der Schule viel antimuslimischen Rassismus erlebt, palästinensische Symbole würden mit Antisemitismus und dem Feiern von Terror gleichgesetzt. Eine freie Debatte über Palästina sei nicht möglich, die Religionsfreiheit werde angegriffen.

„Wir fordern: Weg mit den Verboten! Für das Recht auf Palästinasolidarität! Polizei raus aus der Schule!“, schreiben sie. Konkret fordern sie „Ruhe- und Gebetsräume, die von Schü­le­r*in­nen kontrolliert werden“ sowie ebenfalls von Schü­le­r*in­nen kontrollierte Antidiskriminierungsstellen.

Die Anna-Freud-Schule ist ein Oberstufenzentrum für Sozialwesen. Der Grund für die Kundgebung seien „Repressionen der Schulleitung und der Polizei“. So hätte etwa für längere Zeit ein Polizeiwagen auf dem Schulgelände geparkt, schreibt die Initiative @reportantimuslimracism auf dem gleichnamigen Instagram-Account. „Migrantisch gelesene“ Schü­le­r*in­nen der Anna-Freud-Schule seien „schikaniert“ worden, außerdem sei es Mus­li­m*in­nen verboten worden, auf dem Schulgelände zu beten.

Wahrung des Schulfriedens

Hintergrund dazu sind wohl „Hinweise zur Wahrung des Schulfriedens“, die nach Informationen der taz Mitte November den Schü­le­r*in­nen verkündet worden waren. „Die sichtbare aktive Ausübung des Glaubens (wie z.B. das Beten)“ könne „zur Wahrung des Schulfriedens und zur Vermeidung jedweder Provokation“ nur außerhalb des Schulgeländes stattfinden, hieß es darin. Ein Handeln oder Verhalten dagegen werde als „bewusste Störung des Schulfriedens“ betrachtet und die Schule werde solche Vorfälle bei der Polizei anzeigen.

Die rechtliche Lage sei relativ klar, teilt die Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS) auf Nachfrage der taz mit. Schü­le­r*in­nen hätten Religionsfreiheit und auch ein Recht darauf, in der Schule zu beten, wenn es den Unterricht nicht störe. Einen Rechtsanspruch auf einen Gebetsraum an Schulen gäbe es nicht. Auch unabhängig vom Nahost-Konflikt hätten sie öfters mit Gebetsverboten an Schulen zu tun, heißt es von der Beratungsstelle.

Wie die taz erfuhr, hatte es auch davor schon Austausch zwischen der Schule und der Polizei gegeben. Die Polizei hatte demnach Schü­le­r*in­nen und Leh­re­r*in­nen dazu aufgefordert, Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt zu melden.

„Wir sind mit der Schule und der Schulleitung dazu im Austausch, auch die Schulaufsicht ist eingeschaltet“, teilte die Senatsverwaltung für Bildung der taz auf Nachfrage mit. Die Verwaltung setze sich für Toleranz und Vielfalt ein, „gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, den Schulfrieden zu sichern und für die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung des Schulbetriebs zu sorgen“, heißt es von der Verwaltung.

Solidaritätsaktion zu Chanukka

Ebenfalls für Freitag lädt ein Bündnis von Schulen in Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde zu Lichterketten-Aktionen ein. Anlass ist der Beginn des jüdischen Chanukka-Festes am Donnerstag. Die Aktion haben laut Bildungsverwaltung Schü­le­r*in­nen und Leh­re­r*in­nen mehrerer Berliner Schulen organisiert. Auftakt ist am Freitag um 17.30 Uhr an der Synagoge in der Pestalozzistraße in Charlottenburg. Weitere Solidaritätsaktionen sind für Montag an der Synagoge Joachimsthaler Straße, für Dienstag am Jüdischen Gemeindehaus in der Fasanenstraße und für Mittwoch am Seniorenzentrum Synagoge Sukkat Shalom in der Dernburgstraße geplant.

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