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Urteil gegen mutmaßliche LinksextremeMehr als 5 Jahre Haft für Lina E.

Die Autonome Lina E. und weitere Mitangeklagte werden wegen Angriffen auf Neonazis zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Faeser warnt vor Radikalisierung.

Lina E. (M.) am Mittwoch im Oberlandesgericht Dresden

Berlin dpa/afp/epd/taz | Im Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. und drei weitere Angeklagte hat das sächsische Oberlandesgericht in Dresden mehrjährige Haftstrafen verhängt. Das Gericht verurteilte die 28-Jährige am Mittwoch unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Die mitangeklagten Männer erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für E. acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Sie hatte der Studentin aus Leipzig „massive Gewalt“ vorgeworfen. Lina E. und ihr untergetauchter Freund Johann G. gelten demnach als Rädelsführer. Die Verteidiger der aus Hessen stammenden Studentin hatten in fast allen Punkten Freispruch gefordert.

Den Angeklagten waren mehrere Überfälle auf Neonazis oder mutmaßliche Anhänger der rechten Szene in Wurzen, Leipzig und im thüringischen Eisenach mit Schwerverletzten zwischen 2018 und 2020 vorgeworfen worden. E. sitzt seit November 2020 in Untersuchungshaft. Die drei anderen Beschuldigten sind auf freiem Fuß.

Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus keine Gewalt rechtfertige. „Auch ein gewalttätiger Nazi wird nicht durch seine Taten vogelfrei“, sagte der Richter.

Un­ter­stüt­ze­r:in­nen applaudieren Lina E. und Mitangeklagten

Das Urteil wurde im Gerichtssaal von rund 100 Unterstützern der Angeklagten verfolgt. Sie hatten Lina E. und die drei Mitangeklagten mit langem Applaus begrüßt. Nach dem Urteil wurde der Prozess kurzzeitig wegen Unruhe unterbrochen. Einige der etwa 100 Zuhörer im Saal riefen etwa „Scheiß Klassenjustiz“ und „Schweinesystem“.

Bereits im Vorfeld hatten Teile der linksradikalen Szene Proteste gegen die Verurteilung von Lina E. und den drei Mitangeklagten angekündigt. Sachbeschädigungen und Brandstiftungen seien danach zu befürchten, erklärte der sächsische Verfassungsschutz vor dem Urteilsspruch. Es sei mit Anreisen von Linksextremen „aus dem gesamten Bundesgebiet zu rechnen“.

Faeser sieht wachsende Gefahr durch Linksextremismus

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht eine zunehmende Gefahr durch linksextreme Gewalttäter. „In linksextremistischen Gruppen sind Hemmschwellen gesunken, politische Gegner auch mit äußerster Brutalität anzugreifen“, sagte die Politikerin in Bezug auf das Urteil im Fall der mutmaßlich linksextremen Lina E. am Mittwoch. „Im demokratischen Rechtsstaat darf es keinen Raum für Selbstjustiz geben“, hieß es in einer Mitteilung. Kein Ziel rechtfertige politische Gewalt.

Faeser mahnte, die Radikalisierungs- und Gewalt-Spirale dürfe sich nicht weiterdrehen. „Unsere Sicherheitsbehörden haben die gewaltbereite linksextremistische Szene sehr genau im Blick und werden weiter konsequent handeln“, hieß es. Die Behörden würden zudem die linksextremistische Szene in den kommenden Tagen und Wochen weiter in den Fokus nehmen.

Justizminister begrüßt das Urteil

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat das Dresdner Urteil gegen die Studentin Lina E. wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme begrüßt. „Extremismus bekämpft man nicht mit Extremismus. Wir müssen unsere liberale Demokratie schützen vor ihren Feinden, doch nicht mit Selbstjustiz“, schrieb der Politiker am Mittwoch auf Twitter. Recht und Gesetz gelten für alle, hieß es weiter. „Wo die Grenzen der Rechtsordnung überschritten werden, sind Staatsanwaltschaft & Polizei gefordert.“

Der Verfassungsschutz sieht bei einigen Linksextremisten aktuell ein hohes Radikalisierungsniveau und sinkende Hemmschwellen, wenn es um den Einsatz von Gewalt geht. „Besorgniserregend ist auch, dass eine zunehmende Anzahl gewalttätiger Linksextremisten versucht, sich der Strafverfolgung zu entziehen und möglicherweise untergetaucht ist“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am Mittwoch nach der Urteilsverkündung im Strafverfahren des Oberlandesgerichts Dresden.

Der Chef des Inlandsgeheimdienstes fügte hinzu: „Die Schwelle zum Terrorismus sehen wir aktuell noch nicht überschritten, aber wenn sich die Radikalisierungsspirale weiterdreht und die Taten immer brutaler und hemmungsloser werden, dann rückt der Moment näher, in dem man auch von Linksterrorismus sprechen muss.“

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63 Kommentare

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  • @RUDOLF FISSNER

    An Ihrer Stelle würde ich am Leseverständnis arbeiten. Wo ist im von Ihnen kommentierten Post die Rede davon, "rechtsextreme Täter" hätten keine Menschenrechte?

  • Rechte Verbrechen rechtfertigen keine linke Selbstjustiz. Umgekehrt gilt das gleiche.



    Und es ist auch überflüssig, irgendwelche Straftaten zu relativieren.

    • @Katzenberger:

      Könnte man drüber reden, wenn rechte Verbrechen denn auch als solche verfolgt und geahndet würden. Wenn aber ganze Regionen längst im braunen Sumpf versunken sind, bundesweit eine proto-faschistische Partei drittstärkste Kraft ist und die Missachtung der Menschenrechte - nicht nur - an den Außengrenzen längst blutiger aber allgemein akzeptierter Alltag ist, finde ich schon, dass man die Dinge ins Verhältnis setzen kann und muss.

    • @Katzenberger:

      Wie wahr, wie wahr.

  • Da bis zum Schluss die U-Haft aufrecht erhalten wurde konnte mit einem Freispruch nicht gerechnet werden. Das Urteil heute lässt mich dann aber doch etwas fragend zurück.



    Irgendwie drängt sich der Eindruck auf, das Urteil soll für Ruhe sorgen. Die Bundesstaatsanwaltschaft hat eine Verurteilung bekommen und Lina E. kann, wenn sie die Füße still hält und das Urteil akzeptiert, Ende diesen Jahres mit ihrer Freilassung rechnen wenn das letzte Drittel ihrer Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.



    Klingt für mich als Laie irgendwie nach Kompromiss, nur einem faulen...

    • @Farang:

      "Klingt für mich als Laie irgendwie nach Kompromiss, nur einem faulen..."

      Oder eben doch nur ganz normale Justizpraxis? Es klingt ja auch etwas Enttäuschung durch . Kann ich nachvollziehen: Als ich vor Jahrzehnten, noch vor der Wiedervereinigung, wegen Beamtenbeleidigung und Vermummung verurteilt wurde,gab es ein paar Wochen gemeinnützige Arbeit- ich fielt noch unter Jugendstrafrecht. Eigentlich hatte ich schon mit etwas Knast gerechnet,war natürlich froh,aber dann auch etwas enttäuscht/überrascht. Es war natürlich ein übler Trick der Klassenjustiz des faschistoiden BRD-Staates: Der Versuch mit einem milden Urteil meine revolutionäre klassenkämpferische Haltung zu korrumpieren! Hat aber nicht bei mir funktioniert! Jedenfalls nicht sofort.Es bedurfte noch einiger Jahre und anderer Erlebnisse die zu einer Hinterfragung und Wandlung meiner Einstellungen geführt haben.



      Natürlich ist unser politisches System nicht der ideale fdgo-Rechtsstaat wie er im Staatsbürgerkundeunterricht und Sonntagsreden dargestellt wird.Aber eben auch nicht der repressive Willkürstaat mit gleichgeschalteter Justiz.Die Realität liegt zwischen den beiden Extrempolen und hängt u.a. auch vom richterlichen Entscheidungsfreiraum ab. Also vom jeweiligen Individuum. Und aus dem wenigen was ich gelesen habe ,scheint Richter Hans Schlüter-Staats sich doch schon bemüht zu haben ein angemessenes Urteil zu finden.

    • @Farang:

      Und am Ende des Tages jetzt die Haftverschonung. Da werde mal einer schlau aus diesem Urteil...

  • Leben in Mittweida, in Hameln, in Villingen-Schwenningen? In Tuttlingen und V-S hatte die CDU jahrzehntelang 60-70%, die NPD ab 1964 10%. Ökonomie und "Arbeitsplätze" sind nicht der Grund, sondern die Ideologie und die Feindbilder.

  • Danke, @JIM HAWKINS, für Link & Zitat.

    @LAND OF PLENTY: so ist es wohl. Seehofer (und so viele seiner Vorgänger) konnten mich nicht enttäuschen. Da habe ich das schlimmste erwartet -- und bekommen.

    Von Frau Faeser bin ich zutiefst enttäuscht.

  • Und ich warne vor der BMI Faeser



    sie billigt den Tod an den Grenzen Polens, der EU.



    Flüchtende werden vor Libyen mit Drohnen beschossen, aus Griechenland in die Ägäis ausgesetzt. Es wird nach Afghanistan abgeschoben direkt in den Bombenanschlag.



    Menschenrechte statt Barbarei!

    • @Land of plenty:

      Sie meinen rechtsextreme Täter haben keine Menschenrechten, dürfen verstümmelt werden und das nennt sich dann nicht auch "Barbarei"?

      Sorry, wer so denkt, hat von Menschenrechten nichts verstanden.

    • @Land of plenty:

      Das ist genau richtig. Illegale Pushbacks im "Frei"staat Bayern - kein Problem, Menschen, vor allem junge, als "Kriminelle Vereinigung" zu diffamieren, kein Problem, ein Verkehrsminister, der ganz bewusst das Gesetz ignoriert - kein Problem.

      • @Perkele:

        Ich mag die politische Herrschaft in meinem Heimatbundesland vermutlich weniger als Sie, aber wenn die Bundespolizei im "Frei"staat Bayern Pushbacks durchführt, muß man Bayern nicht deshalb dissen.

  • Die Beweislage schien mir doch sehr dünn, aber natürlich konnte es kein anderes Urteil geben. Die Untersuchungshaft von weit über zwei Jahren war eine Vorfestlegung, eine wirkliche Unschuldsvermutung konnte man sich nicht mehr leisten. Das Strafmaß bleibt deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, nur kann man natürlich fehlende Beweise nicht einfach mit einer geringeren Strafe ausgleichen. Sachsen pflegt eine sehr fragwürdiges Recht und die trittbrettfahrende Bundesinnenministerin ist in ihrem eigentlich auf die LG zielenden Opportunismus schrecklich peinlich.

    • @Benedikt Bräutigam:

      Sie haben offenbar Akteneinsicht, welche Art von Verfahrensbeteiligtem stellen Sie denn dar?

  • Die Antifa Ost hat sich stante pede von dem kriegerischen Aufruf distanziert:

    "Das Solidaritätsbündnis Antifa Ost distanzierte sich umgehend von dem Aufruf. Man habe diesen weder verfasst noch teile man ihn inhaltlich, erklärte das Bündnis auf Twitter. Derart »plumper Verbalradikalismus« diene nur der weiteren Kriminalisierung der Demonstration am 3. Juni und habe nichts mit den Diskussionen und Überlegungen im Bündnis zu tun. Dabei sei es letztlich egal, ob der Aufruf von den Behörden selbst oder von unüberlegt handelnden Mitstreitern verfasst worden sei."

    www.jungewelt.de/a...provokationen.html

    Wie überall, gibt es in allen Bewegungen, oder an deren Ränder, Idioten.

    Von der Politik, der Polizei und der interessierten Öffentlichkeit wird das natürlich sofort aufgegriffen und aufgeblasen.

    Bis zur Schnappatmung.

    Solidarität mit den verurteilten Antifaschistinnen.

    • @Jim Hawkins:

      Ja, Idioten gibt es überall.Das Problem ist wenn man sie unwidersprochen gewähren lässt. Darum die Frage wer denn noch so dem Aufruf widersprochen hat? Der ja auch nicht grundsätzlich völlig unvereinbar mit den Idealen und Praktiken der "Szene"(Sagt man heute noch so?)ist.



      Was "aufgegriffen und aufgeblasen" betrifft: So ein entsprechendes Statement aus der rechten Szene würde in jedem Plenum landauf und landab unhinterfragt als repräsentativ für die Einstellung aller Rechten angesehen werden. Auch wenn es nur nur ein wirklich völlig isolierter Einzelgänger auf Twitter gepostet hätte.



      Zum Glück haben ja immer nur die anderen Vorurteile! ;-)

      • @Mustardmaster:

        Wunderbar treffend formuliert - wären derlei, eher auf objektiv getroffenen Analysen basierende, Arten der Betrachtung der bestehenden politischen Problematiken die Grundlage des diesbezüglichen Diskurses wären wir alle schon viel weiter - aber ebenso unerträgliche, als auch von triefender Doppelmoral gespikte und natürlich völlig dogmatisch geführte Grabenkämpfe sind dieser Tage wohl wieder absolut "en vogue"....sehr bedauerlich.

    • @Jim Hawkins:

      "Schnappatmung"

      Schnappatmung beobachte ich eigentlich nur bei jenen, die nicht begreifen, dass das Zerhämmern von Kniescheiben & co. immer ein NoGo ist und zu recht verurteilt wird.



      Und bitte bitte 🙏 , nennen Sie so etwas nicht Antifaschismus.

    • @Jim Hawkins:

      Solidarität mit Antifaschistinnen gerne, aber mit Damen die anderen Hämmer ins Gesicht schlagen - nö. Die Schnittmenge dürfte auch sehr gering sein.

  • "Faeser warnt vor Radikalisierung". Die findet schon längst statt, in Zeiten der großen Vorsitzenden, eigentlich schon viel früher.

  • Keine Gewalt!

  • Extremismus bekämpft man nicht mit Selbstjustiz, das muss für Ultrarechts und Ultralinks gleich gelten, das muss für jeden gelten.

    Die Entscheidung des Gerichts kann ich nicht bewerten, ich bin ja kein Jurist.



    Aber ich vertraue diesem, unserem Rechtsstaat und seiner Justiz mehr als allen Medien und Internetportalen zusammen, und mehr als den Millionen von Hobby-Richtern, die es schon wieder besser wissen.

    • @Rudi Hamm:

      Ich bin auch kein Jurist, nur isses z.B. keine unabhängige Justiz mehr, wenn jene "Exempel statuiert" und Leuten auf Grund eines kollaborierenden Kronzeugen "Kriminelle Vereinigung" andichtet und jeden Fascho, wo nen nonverbalen Denkzettel kriegte, auf deren Konto setzt. Wenn ich des incl. der flankierenden Aussagen der Politik mal böswillig interpretiere, sind die alle incl. der ausführenden Staatsorgane froh, weiterhin gegen "Linke" vorzugehen ohne daß allzu heftig protestiert wird. Jo und so gebärdet sich der Rechtsstaat mal wieder als "Schweinesystem" (im Sinne von Orwells "Animal Farm", die Schweine als Spezies werden damit eher verunglimpft...) .

      • @Hugo:

        Sie verharmlosen eine schwere Körperverletzung als "nonverbalen Denkzettel".



        Schwere Körperverletzung aber ist kein "Denkzettel" sondern eine Straftat.



        Auch wenn das Opfer ein gewalttätiger Rechtsradikaler und/oder Nazi ist.

      • @Hugo:

        Nicht nur ein Kronzeuge sondern gar ein "kollaborierender Kronzeuge" nein wie unerhört. Sie hören sich selbst schon noch zu?

  • Seit 1990 wurden in der Bundesrepublik mindestens 208 Menschen von Faschisten ermordet. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Kein einziger Mensch wurde von Antifaschist*innen getötet.

    Jede Gewalttat ist eine Straftat. Aber die Gewalt von Rechtsextremisten ist ungleich höher als die von Linksextremisten. Wie urteilten bisher die Gerichte überwiegend? Sozialstunden und Bewährung. Wo sind die Unterstützer des NSU heute? Sie laufen frei herum. Wer oganisiert die Rechtsrockkonzerte und hezt die Rechten auf, die diese besuchen? Alles ist besonders in Sachsen, aber in der ganzen BRD sehr ungleich und ungerecht von Polizei und Justiz behandelt worden.

    • @sunflower:

      Sie schlagen also vor, Urteile vor Gericht sollten sich grundsätzlich danach richten, wie gewalttätig das politische Milieu der Angeklaften im Durchschnitt ist?

      • @Fairchild670:

        Es wäre ja schon mal ein Anfang, wenn man in Dunkeldeutschland begänne, gegen Rechtsterroristen und



        -Extremisten ähnliche Aktivitäten bei Beobachtung und Verfolgung zu entwickeln und ähnlich schwere Urteile zu sprechen. Und sei es nur Art. 3.1. GG Genüge zu tun. Ok, ich gebe zu, das ist in der Region ziemlich viel verlangt.

  • Tja wie soll man sich in diesen Zeiten, wo Essen teuer und Lohn weniger wert ist auch nicht Radikalisieren? Ich meine man guckt zu was die Justiz macht und sieht, dass im Grunde nichts wirklich passiert. Man wartet darauf, dass die Politik einschreitet um zu verhindern dass Arbeiter unterdrückt und ausgebeutet werden - nichts passiert. Man wartet darauf dass die Umverteilung von unten nach oben endlich aufhört - vergeblich. Man sieht zu wie die Herrschenden Klassenkampf betreiben auf den Rücken der Schwächsten (Siehe Armut bei Kindern, bei Rentnern, bei Menschen die arbeiten und trotzdem nicht davon leben können). Es passiert nichts. Man kann nur eine begrenzte Zeit Gewalt wie diese Hinnehmen ohne sich zu wehren. Weil Unterdrückung ist auch Gewalt, ob mit Fäusten oder mit Paragraphen ist unwichtig.

  • Es gibt einen Unterschied in der wohlfeilen "Verurteilung jeglichen Extremismusses"..... der Rechtsradikalismus ist längst in staatlichen Institutionen spürbar und ist im EU Parlament längst salonfähig. Seit 1950 stets unterstützt von Geheimdiensten- vornehmlich aus den USA- siehe Gladio etc. pp. Auch an den Oktoberfestanschlag erinnern wir uns.... all das ohne "durchgreifen des starken Staates" Von daher...das eine institutionell, das andere wird als "Gegner" wahrgenommen, narrativiert und von den Massen so akzeptiert

  • Hier eine Analyse des Prozesses und seiner Hintergründe, proudly presented by the "Königlich Bayerische Antifa":

    "Der Straftatbestand der "Kriminellen Vereinigung" sollte eigentlich bei Ermittlungen gegen Mafia- und Rocker-Strukturen Anwendung finden. Doch das tut er nicht. Von 108 Verfahren nach §129 zwischen 1990 und 2008 richtete sich keines davon gegen tatsächliche Organisierte Kriminalität, dafür alleine 100 gegen die linke kurdische PKK. In den fünf eröffneten Strafverfahren wegen "linksextremistische kriminelle Vereinigungen" seit 2010 kam es zu keiner einzigen Verurteilung, bis heute."

    "Mit welchem durchaus unterschiedlichem Ermittlungsdruck die Behörden gegen Linke einerseits und Faschisten andererseits vorgehen, zeigen die Zahlen von "SoKoLinx" und "SoKoRechts" im Vergleich. Im ersten Halbjahr 2020 eröffnete die "SokoLinx" 335 Ermittlungsverfahren. In der selben Zeit eröffnete die "SoKoRechts" 20 Ermittlungsverfahren. Die meisten Ermittlungen gegen Linke verliefen ergebnislos im Sand, in manchen Fällen war das Behördenhandeln sogar schlicht rechtswidrig."

    www.facebook.com/k...chbayerischeantifa

  • Die im Prozess behandelten Gewalttaten stellen nur einen kleinen brutalen Ausschnitt dessen dar was in Leipzig seit Jahren wächst. Da werden Wohnungen von Mitarbeitern von Baufirmen gestürmt, Brandstiftungen gegen alles und jeden der als Feind deffiniert wird. Die Liste ist lang und wird immer länger. Ursache ist ein jahrelanges verharmlosen der Straftaten seitens der Verwaltung in Leipzig. Das Urteil ist eine Ausnahme die Hoffnung macht.

  • dpa/afp/epd/taz

    Worin besteht der taz-Anteil?



    Und ihr kennt schon den Unterschied zwischem "mutmaßlich" und "angeblich"?

    • @Kuddel_Chaos:

      Ist mir auch aufgefallen. Ging wohl um frühe Infos zum Urteil. Spätere Artikel zum selben Thema sind gehaltvoller.

  • also baldige entlassung aus dem strafvollzug ...

    weil die u-haft angerechnet wird.

  • soll das irgendein Code sein?

    • @Friderike Graebert:

      das sollte eine Antwort auf den entfernten Beitrag von ANO NYM sein.



      ist so alleine nicht verständlich und hat sich damit erledigt.



      Danke fürs entfernen.

      • @Friderike Graebert:

        Es war ein Code, jedoch GEH EIM.

  • Wieso eigentlich "mutmaßliche Linksextremistin"? das dürfte doch mit dem Urteil bestätigt sein.

    • @Nico-1:

      Linksextremismus ist kein Straftatbestand, und damit ist das Urteil darauf auch nicht bezogen. Ob die festgestellten Tatsachen Rückschlüsse auf eine linksextremistische Einstellung zulassen, liegt im Auge des Betrachters, ist aber keinesfalls ein Blick hinter die Stirn der Angeklagten - ergo "mutmaßlich".

    • @Nico-1:

      Man soll solche Worte auch nicht zu genau nehmen, zudem das Urteil ja noch nicht rechtskräftig ist. Und dann ist Frau E. ja wegen der Begehung von Taten verurteilt worden und nicht wegen ihrer Gesinnung. "Linksextrem" ist sowieso kein exakter Begriff, ein juristischer schon mal gar nicht. Ein Gericht interessiert sich natürlich für das Motiv einer Tat, unterscheidet dann aber eher nach der möglichen allgemeinen Verwerflichkeit. Und dann gibt es ja auch noch die Frage der Planung. Und Nazis aus Kalkül zusammenzuschlagen gilt nun mal als mindestens so schlimm, wie spontan mal ein paar Flüchtlinge zu hetzen. Muss man nicht richtig finden. Ich persönlich finde die selbe Tat begangen von Rechten und Linken doch nicht so ganz gleich und im vorliegenden Fall sind die Opfer natürlich speziell. Man muss natürlich auch nicht linksextrem sein um Nazis zu hassen, das sollten eigentlich möglichst viele Mitbürger tun, ich tue es jedenfalls. Also: "linksextrem" ist entweder völlig uninteressant weil so verwerflich wie rechtsextrem, oder es ist einfach viel zu unbestimmt. Da könnte man ja auch hingehen und die LG für linksextrem deklarieren, nur weil sie von den Rechten und Rechtsliberalen gehasst wird. Man ist aber nicht, was die anderen von einem denken.

  • Kommentar entfernt. Bitte bleiben Sie beim Thema. Danke, die Moderation

  • ich verstehe die Aufregung nicht



    wer andere anstiftet, oder selbst beteiligt ist, um andere alleine wegen ihrer politischen Meinung zu verprügeln, ist ein Verbrecher.



    Es spielt dabei keine Rolle aus welchem Winkel sie gekrochen kamen; rechts oder links.

  • Ich würde mir wünschen, dass jetzt mal alle Urteile der Richter gegen Rechtsextreme Täter genau analysiert werden. Wie häufig die Richter bei rechtsextremen Gewalttaten mit Bewährung um sich geworfen haben.

  • Angesichts der Brutalität und äußerst planvollen Ausführung der Taten handelt es sich um ein mildes Urteil. Insofern lässt sich der Ausgang des Verfahrens bis hierhin sowohl als Teilerfolg für die Rechtsordnung und damit der Allgemeinheit, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, als auch für die linksextreme Szene werten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wurde Klarheit bezüglich der Schuldfrage festgestellt, aus Sicht der Linksextremisten, kam das Gericht Lina E. mit einem milden Urteil entgegen. Beide Seiten könnten insofern nun zufrieden sein.

  • "Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten"

    Das Schlechte: bei dünner Beweislage und einem einzigen, nach meiner Auffassung nicht wirklich glaubwürdigem Zeugen so ein Urteil zu verhängen, ist für mich schwer zu verstehen. Gerade die Organisation, von der das Gericht ausgeht, ist kaum wirklich bewiesen worden. Nach Sachlage gab es weiterhin Angriffe auf Nazis, hat das auch Lina zu verantworten?

    Das Gute: Sie hat einen erhebliche Zeit bereits in U-Haft gesessen, sie macht eine Ausbildung und verhält sich im Gefängnis gut und kooperativ = Sie müsste eigentlich bald auf Bewährung rausgelassen werden, bzw. das müsste berücksichtigt werden.

    Die Frage: In die Berufung ja oder nein?



    Ich würde eigentlich aus Prinzip ja sagen, weil die Beweisführung schwach ist und die Höhe der Strafe auf einem konstuierten Zusammenhang basiert.

    Die Konsequenz: Heute werden Tausende Neonazis in Deutschland Partys machen, vielleicht noch ein paar Linke verhauen gehen. Da der Staat in solcher Härte gegen eine angebliche linke 'Terrorgruppe' vorgeht, muss denen gefallen. Dazu kommt Lina noch in den normalen Vollzug, dann kann man sie dann im Kanst noch verprügeln oder sonstwas mit ihr machen. Genug rechte Frauen sind da ja drinnen.

    Meine Meinung: Lina ist vielleicht nicht komplett unschuldig, aber nicht derartig schuldig, schon gar nicht voll bewiesen ... und dies war ein für mich unglaublicher Prozess. Links im Gericht: Höchststrafen und das Leben von Menschen wird komplett geschrottet. Rechte kommen mit soften Strafen und Bewährung davon. Diese Fälle haben die Verteidiger ja sogar dort aufgezeigt.

    Lina: Wird im Knast nicht besser, sondern es wird ihr dort schlechter gehen und eine Resozialisierung als künftige Tischlerin oder Soialarbeiterin wird auch schwerer werden. Neonazis werden weitehrin angegriffen, kein Wunder, sie sind selber superaggressiv und jagen ständig linke und MigrantInnen.

    • @Andreas_2020:

      "nicht komplett unschuldig"



      Bei einem Hammerschlag ins Gesicht, definieren Sie doch mal in diesem Kontext schuldig vs. nicht komplett unschuldig.

      • @BluesBrothers:

        Sie hatte Kontakt zu den Menschen, die das gemacht haben, wie der konkret aussah, das erzählt ein Zeuge, der über das Bundesamt für Verfassungsschutz der Polizei zugeführt wurde. Ansonsten gibt es keine einzige bewiesene konkrete Gewalttat, die Lina begangen haben soll. Es ist am Ende Hören und Bezichtigen. Der 'Zeuge' hat einen erheblichen Straferlas erhalten. Er war aber nicht fest in diese Gruppe integriert, war da nur sehr kurz eher eine Randfigur und an seinem Leumund bestehen durchaus Zweifel. Das meine ich damit 'nicht komplett unschuldig', wenn Sie beweisen können, dass LIna den Hammer als Waffe eingesetzt hat, sollten sie sich bei der Bundesanwaltschaft melden.

  • Wer gegen friedliebende Nazis vorgeht, muss hart bestraft werden!

  • Da bin ich mir ganz, ganz sicher: wäre die politische Ausrichtung der Beteiligten genau anders herum, es hätte einen Freispruch gegeben, bestenfalls eine Bewährungsstrafe von ein paar Monaten.

  • Bitte was? Der Antifaschismus bedeutet Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein?



    Fühlt man sich voll zurückversetzt. In Zeiten, in denen die Weiße Rose als kriminelle Vereinigung verurteilt wurde.

    Der Wahnsinn. Und das in Deutschland. Einem Land, in dem es Pflicht ist, dass die Geschichte sich niemals mehr wiederholen darf.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Nein.

      S. § 129 StGB:

      "(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

      (2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses."

      Im Vorliegenden Fall handelt es sich um eine kriminelle Vereinigung, weil sich mehrere Personen zusammengeschlossen hatten, um über einen längeren Zeitraum Straftaten (schwere Körperverletzungen) zu verüben.

      Das im Internet zu recherchieren ist übrigens binnen 15 Minuten geschafft.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Ja natürlich, Flugblätter gegen Angriffe mit einem Hammer, Gefägnis gegen Fallbeil, ist ja praktisch das Gleiche, voll cringe.

    • @Troll Eulenspiegel:

      "Der Antifaschismus bedeutet Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein?"



      Wie kommen Sie auf dieses dünne Brett?

      • @Stefan L.:

        Das steht im Artikel drin.

  • 3G
    32051 (Profil gelöscht)

    Isso.

    Man kann auf verschiedenste Weisen gegen Rechtsextreme aktiv werden.

    Ihnen die Beine brechen ist illegal und unterläuft den Rechtsstaat. Das hat auch nichts mit "Der Staat ist selbst ein Nazistaat" zu tun, sondern einfach damit, dass es Grundlage der Rechtssicherheit ist, dass keine Überfälle geduldet werden und der Staat nicht in "Gute" und "Schlechte" Überfälle unterscheidet.

    Und ja, auch Rechtsextreme werden verurteilt, wenn sie Linksextreme oder wen auch immer überfallen. Und nein, die Freistellung von Frau Bahar Aslan hat nichts damit zu tun. Es ist ein anderer Fall unter anderen Eckdaten und einem anderen Gericht.

    Es geht schlicht und ergreifend darum, dass man hierzulande keine Überfallkommandos bildet. Ende.

    • @32051 (Profil gelöscht):

      Das wäre vielleicht so richtig, wenn nicht im Osten Neonazis konsequent von der AfD-unterwandertn Polizei und Justiz gedeckt und mit Samthandschuhen angefasst würden, so daß von Neonazis bedrohte und angegriffene Menschen mit Fug und Recht keine Vertrauen mehr in den Staat haben können, Leib und Leben zu schützen und daher, naturrechtlich betrachtet, das Recht auf Selbstverteidigung wahrnehem dürfen und müssen. Schlimm genug, solche Zustände. Das Urteil selber bestätigt nur erneut, dass man "Linke hängt und Rechte laufen lässt" um das alte Sprichwort mal upzudaten. Läuft ja bei der LG nicht anders. Klimaschützer sind Terroristen, die fossile Branche und die von ihr gekaufte Politik sind "Stützen der Gesellschaft" - nicht etwa Kriminelle und Massenmörder in spe.

      • 3G
        32051 (Profil gelöscht)
        @hessebub:

        Nochmal: Es geht nicht um "die anderen"

        Es geht auch nicht um die LG.

        Hören Sie auf, "Die anderen haben aber auch" zu krähen!

        Jemanden zuhause auch aufzusuchen und ihm die Gräten zu brechen, ist keiner Selbstverteidigung.

        Bei Linksradikalen nicht, bei Rechtsradikalen nicht, bei Hells Angels nicht und bei den Schachfreunden Kallmünz auch nicht.

        Die soll sich benehmen wie ein zivilisierter Mensch oder die Konsequenzen tragen.

        Warum kann man nicht einfacher mal die Maßstäbe, die man an andere hat, auch an sich selbst oder "die seinen" legen?

  • Das Urteil geht in Ordnung. Mögen die Randale der "Unterstützer" beginnen.

  • Also ist sie in drei Jahren frei.

    • @Suryo:

      Bei guter Führung und Prognose schneller.



      Von den dann zu erwarteten 2 Jahren und siebeneinhalb Monaten hat sie schon den Großteil hinter sich.