Prozess nach Klimaprotest in Berlin: Gysi verteidigt Letzte Generation

Der Linken-Politiker und Rechtsanwalt hat einen der angeklagten Aktivisten vor Gericht vertreten. Vorerst war er dabei erfolglos.

Gregor Gysi in schwarzer Robe betritt einen dunklen Flur

Hat selbst Kritik an der Letzten Generation, vertritt sie aber vor Gericht: Gregor Gysi Foto: Fabian Sommer

BERLIN taz | Ein Blitzlichtgewitter bricht los, als Gregor Gysi vor dem Gerichtssaal A101 des Amtsgerichts Tiergarten in schwarzer Robe auftaucht, früher Anwalt der DDR-Opposition und später Publikumsliebling der Linkspartei. Den 24-jährigen Lukas P. beachtet hingegen erst mal niemand. Desinteressiert fragt ihn ein Justizbeamter, ob er denn auch zur Presse gehöre. „Nein“, antwortet P. knapp. „Ich werde hier angeklagt.“ Der junge Mann ist Student, gelernter Schreiner, Klimaaktivist – und Teil der Gruppe Letzte Generation.

Eigentlich sind Prozesse gegen die Protestler, die vor allem für ihre Straßenblockaden bekannt sind, inzwischen dröger Alltag am Amtsgericht. Über 170 Verfahren sollen allein in Berlin anhängig sein – Tendenz steigend. Die Politprominenz Gysi ist aber ein neuer Show-Faktor. Er vertrat P. als Anwalt. Etwa zwei Dutzend von dessen Un­ter­stüt­ze­rn kamen nicht mal mehr hinein, müssen wegen des großen Medienandrangs vor dem Gericht in der Kälte warten.

Angeklagt ist P. wegen zahlreicher Straßenblockaden und der Besetzung eines Vorraums des Bundesjustizministeriums. Juristisch bedeutet das den Vorwurf von Nötigung in 8 Fällen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in 6 Fällen und einmal Hausfriedensbruch. Seine Taten zu leugnen macht P. keine Anstalten.

Stattdessen beantragt Gysi für ihn, renommierte Klima- und Protestforscher als Zeugen zu laden – nicht für die Taten, sondern für die Dringlichkeit der Klimakrise, die Untätigkeit der Politik und die Legitimität von zivilem Ungehorsam. So soll bewiesen werden, dass die Klimakrise einen rechtfertigenden Notstand für gewisse Straftaten darstelle.

P. muss Strafe zahlen

Erfolg hat er damit nicht. Der Richter weist den Antrag ab, weil die Zeu­g:in­nen für „die Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich“ seien. P. hatte zuvor selbst ein Plädoyer gehalten. „Millionen Menschen leiden an Wasserknappheit, Dürre, Ernteausfällen und Überschwemmungen“, erklärt er unter Tränen. Das Reden fällt ihm sichtlich schwer, immer wieder stockt er. Für seine Tränen muss der Richter ihm ein Taschentuch anbieten.

P. fährt fort, die Regierung tue nachweislich zu wenig, deshalb sei ziviler Ungehorsam eine „demokratische Pflicht“. Vor jeder Aktion habe er Angst, sagt P.. Das nehme er aber in Kauf: „Aber die drohende Eskalation durch die Klimakrise ist so groß, dass ich mein Handeln für richtig halte.“

Gysi wird später vor Reportern erklären, er habe zwar selbst Kritik an der Letzten Generation – die Gruppe habe ihn aber in einem Gespräch überzeugt, einen ihrer Ak­ti­vis­t:in­nen zu vertreten.

In seinem Plädoyer sagt Gysi, die Klimakrise werde „grottenschlecht gemanagt“, die junge Generation müsse um ihr Überleben kämpfen. „Sollen Strafen die Antwort unserer Generation sein?“, fragt der 74-Jährige. Auch die Vorwürfe der Nötigung und des Widerstands träfen nicht zu, weil P. keine Gewalt angewendet habe – beide Strafrechtsparagrafen erfordern das. „Man kann nicht einfach Nichtgewalt zu Gewalt erklären.“ Zum Richter sagt Gysi: „Sie sollten den Mut haben, den Angeklagten freizusprechen.“

Doch diesen Mut kann der Richter offenbar nicht aufbringen. Er verurteilt P. zu 90 Tagessätzen à 15 Euro. Weder gebe es einen rechtfertigenden Notstand, noch seien die Blockaden gewaltfrei gewesen. Dagegen kann Berufung eingelegt werden – was Gysi auch gleich prompt ankündigt. „Wir werden bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen“, sagt er vor Reportern.

Der Fall könnte die Gerichte also noch eine Weile beschäftigen. P. will trotz des Rückschlags vor Gericht weiter an Aktionen der Letzten Generation teilnehmen: „Ich werde weiter für das einstehen, was wir Menschen zum Leben brauchen. Auch dort, wo es stört.“

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