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Prozess gegen Antifaschisten in BerlinEs war der Neonazi, der zustach

Zwei Antifas sollen auf einen Nazi eingestochen haben, sagt die Staatsanwaltschaft. Im Saal bestätigt sich eine taz-Recherche, die bereits zuvor das Gegenteil zeigte.

Beim Prozessauftakt im Amtsgericht Tiergarten in Berlin widersprach Leander S. am Montag der Anklage Foto: Konrad Litschko

Es ist nur ein guter Meter, den die beiden Antifaschisten Konrad E. und Kolja B. von dem Neonazi Leander S. entfernt sitzen. Aber die drei schauen aneinander vorbei, weichen den Blicken aus. Dabei soll das Trio vor anderthalb Jahren schon einmal aufeinandergetroffen sein, im Hausflur des Mietshauses von Leander S. in Berlin-Pankow. Bei einer Auseinandersetzung, nach der alle drei danach mit Messerstichen schwer verletzt waren.

Die Tat am 18. April 2024 war einer der schwersten Vorfälle zwischen Rechtsextremen und An­ti­fa­schis­t*in­nen in Berlin in jüngster Zeit. Was genau geschah, blieb lange unklar. Die Staatsanwaltschaft Berlin indes legte sich fest: Es seien die beiden Antifaschisten Konrad E. und Kolja B. gewesen, ein Sozialarbeiter und ein Historiker, die zugestochen hätten. Sie sitzen deshalb am Montag im Amtsgericht Tiergarten, angeklagt für eine gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung. Eine taz-Recherche aber zeigte schon zuvor auf, dass es anders gewesen sein dürfte: dass es der Neonazi Leander S. war, der zustach.

Es ist ein Prozess, der viel Aufsehen erregt. Schon am frühen Morgen sammeln sich Un­ter­stüt­ze­r*in­nen mit einer Kundgebung vor dem Gericht. Zugleich rücken auch Rechtsextreme des III. Wegs an, der Partei von Leander S. Zwei Linke berichten der taz, dass sie schon gegen 7.30 Uhr von Rechtsextremen vor dem Gericht entdeckt worden seien. Einige Neonazis hätten sich darauf vermummt und sie die Straße hinuntergejagt.

Später trennt die Polizei vor Gericht die beiden Seiten. Nicht alle Interessierten schaffen es in den Saal, so groß ist der Andrang. Einigen Linken aber gelingt es. Ebenso dem Bundeschef des III. Wegs, Matthias Fischer, dem Berliner Anführer Erik Storch und weiteren Neonazis, darunter auch ein Parteimitglied und die Mutter von Storch, die als Zeu­g*in­nen geladen sind. Der Richter verweist sie, nachdem sie sich trotz Nachfrage zunächst nicht zu erkennen gaben, des Saals.

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Antifa-Prozess Berlin

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Anklage an „Einseitigkeit kaum zu übertreffen“

Schon gleich zu Beginn kritisiert die Verteidigung der Antifaschisten, dass die Anklage „mangelhaft“ sei, nicht der Aktenlage entspreche und an „Einseitigkeit kaum zu übertreffen“ – das Verfahren müsse eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft weist einseitige Ermittlungen zurück, auch der Senat lehnt den Antrag ab.

Dann trägt Staatsanwalt Tobias Dettmar die Anklage vor: Mit einem bis heute flüchtigen Mittäter hätten die Angeklagten sich vermummt und Leander S. in dessen Hausflur aufgelauert, dafür auch einen Hammer, Reizgas und ein Messer mitgebracht. Sie hätten dann auf S. eingeprügelt, auch zwei Mal mit dem Messer zugestochen, ihm später noch mit einer Glasflasche auf den Hinterkopf geschlagen. Dann seien sie geflüchtet.

Kolja B. schildert das Geschehen dagegen anders. Und er beginnt früher. Bekannte von ihnen seien in den vergangenen zwei Jahren Opfer rechter Gewalt geworden, beim Christopher Street Day oder in einem linken Jugendklub, berichtet er. Im Januar 2024 habe es erneut eine Attacke auf zwei Personen gegeben. „Der III. Weg war immer mit dabei.“ Als man dann erfahren habe, dass Leander S. in ihrer Gegend wohne und jede Woche zum Kampfsport gehe, habe man sich entschlossen, ihn zu „konfrontieren“.

Im Hausflur sei Leander S. mit einem wilden Schrei auf sie losgegangen.

Man sei zu dritt in den Hausflur des Wohnhauses von Leander S. gegangen, mit dem Ziel, ihm deutlich zu machen, „dass er endlich damit aufhören soll, Menschen anzugreifen, die nicht in sein Weltbild passen“. Man habe „ihm Angst einjagen“ wollen, ihn mit einem Hammer bedrohen und klarmachen wollen, sonst komme es „noch schlimmer“. Zur eigenen Sicherheit habe man auch Pfefferspray dabeigehabt. Dass sie auch ein Messer dabeihatten, bestreitet Kolja B. aber. „Niemals wäre das für uns überhaupt in Frage gekommen.“ Es sei auch klar abgesprochen worden, dass der Hammer nicht eingesetzt werden solle.

Antifas unterschätzten Neonazi

Im Hausflur sei Leander S. dann aber mit einem wilden Schrei auf sie losgegangen, habe sofort mit einem Messer zugestochen, auch auf ihn, sagt Kolja B. Er habe Todesangst bekommen, sei geschockt von der Aggressivität gewesen und habe versucht zu fliehen, was im engen Flur aber nicht gelang. Leander S. habe dann Konrad E. gepackt. Er habe versucht, diesen zu befreien, es sei sehr unübersichtlich gewesen, so Kolja B.. „Ihr scheiß Kommunistenfotzen“, habe S. gerufen. „Ist das alles?“

Man habe es dann doch aus dem Haus geschafft, habe Pfefferspray eingesetzt, um sich loszureißen, so Kolja B. Über einen Spielplatz sei man dann geflohen. Leander S. sei hinterher, habe gerufen: „Ich töte dich.“ Bis zu einer Brücke hinter dem Spielplatz habe man es noch geschafft, dann seien er und Konrad E. zusammengebrochen. Dass auch Leander S. verletzt war, könne er sich nur damit erklären, dass dieser sich im Gerangel selbst verletzt habe. Man habe Leander S. „völlig unterschätzt“, sagt Kolja B. „Wir waren total naiv.“ Der Tag sei eine Zäsur gewesen, unter der er bis heute leide, er sei lange in Psychotherapie gewesen.

Konrad E. schließt sich der Schilderung an und betont, dass er Todesangst hatte, dass der Abend ein „traumatisiertes Erlebnis“ war. Er sei ebenso seitdem in Psychotherapie, habe Narben, sein Zeigefinger sei dauerhaft lädiert. Konrad E. und Kolja B. hatten damals tiefe, zentimeterlange Stichwunden im Oberkörper, im Oberschenkel und an Händen.

Leander S. gibt zu, zugestochen zu haben

Und dann sagt Leander S. aus – gescheitelt, im blauen Karohemd – und bestätigt die taz-Recherche. Er sei damals vom Boxtraining gekommen, habe in seinem Hausflur vier bis sechs schwarz Vermummte gesehen, sei von diesen ohne Vorwarnung angegriffen worden, erzählt der 24-Jährige. Dies hätten ihn mit Schlägen traktiert und zu Boden geworfen, eine Person habe sich auf ihn raufgesetzt.

Da habe er aus seiner Hosentasche ein Messer gezogen und „wild auf mein Gegenüber eingewirkt“, berichtet S. Jemand habe dann „Abbruch“ gerufen, die Personen hätten flüchten wollen. Eine aber habe er festgehalten, es sei Pfefferspray gesprüht worden, auf dem Spielplatz seien dann aber alle entkommen. Erst da habe er seine klaffende Wunde an der Wade bemerkt.

Leander S. räumt auf Nachfrage ein, dass er öfter ein Messer trage, aus Angst vor Angriffen. Die Vermummten genauer beschreiben kann er nicht. Es sei für ihn aber klar, dass er wegen seiner „nationalen Einstellung“ angegriffen wurde, sagt der Neonazi. Längerfristige Folgen habe die Attacke für ihn nicht gehabt, „gar nicht“. Er sei im Alltag nur etwas vorsichtiger.

Die Wohnung von S. wurde nicht durchsucht

Damit widerspricht Leander S. der Anklage, wer das Messer führte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn in den Ermittlungen gar nicht direkt befragt und, anders als bei den Antifaschisten, auch seine Wohnung nicht durchsucht. Nur einen Fragebogen hatten die Ermittler an seinen Anwalt übersandt, den er teilweise beantwortete. Warum er dort die Frage zum Messer unbeantwortet ließ, fragt Verteidigerin Martina Arndt Leander S. „Ich wollte mich erst mal nicht belasten“, antwortet der.

Am kommenden Montag soll der Prozess fortgesetzt werden und auch ein Urteil fallen. Eins scheint nach dem Auftakt bereits klar: Für einen Messerangriff dürften die beiden Antifaschisten nicht mehr verurteilt werden.

Mitarbeit: Jean-Philipp Baeck

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107 Kommentare

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  • Liest man die Kommentare, bekommt man den Eindruck, dass 80 - 90 % der Foristen, die den Artikel kommentieren, ihn nicht gelesen haben. Es geht nämlich NICHT um die Frage, ob die Antifas anzuklagen sind. Es geht auch nicht - zumindest nicht explizit - um die Frage, ob der Neonazi anzuklagen ist.



    Worum es geht, ist die Qualität der Anklage, sowie die Qualität der Ermittlungen bzw. der Vorgehensweise bei den Ermittlungen.

    • @Kaboom:

      Im Artikel wird doch aber ein Zusammenhang zwischen der Qualität der Ermittlungen und der Anklage des Nazis hergestellt.

      Beispielsweise indem die Frage aufgeworfen wird, warum die Wohnung des Opfers nicht durchsucht wurde.

      Oder warum die Staatsanwaltschaft das Opfer nicht direkt befragt hat.

      Ich halte es für schwierig, Leute mit anderer Ansicht vorzuwerfen, sie hätten den Text nicht gelesen.

      Selbst wenn man das sehr moderat macht.

  • Es ist ja wirklich tapfer, wie die Kommenteure das Recht auf Notwehr für Neonazis verteidigen, obwohl das gar nicht zur Debatte steht und Leander S. keines Vergehens beschuldigt wird.

    • @nihilist:

      Was wollen Sie damit sagen.?

      Sind Rechtsextreme für Sie Menschen, die man mit dem Hammer auflauern darf und ihnen damit eine Lektion erteilen darf?

      Ja oder Nein?

      Die Debatte läuft immer wieder auf diese Frage hinaus. Und bisher war niemand der Apologeten von Hammerüberfällen so mutig, ja dazu zu sagen.

    • @nihilist:

      Nuja, wenn der Ausgangskommentar sich darüber echauffiert, dass in dieser Angriff-Notwehr-Situation die Justiz doch tatsächlich die Angreifer als primär Tatverdächtige verfolgt und den Angegriffenen eher als Opfer, dann hilft es der Wahrheitsfindung im Zweifel schon, mal darauf hinzuweisen, dass es keiner politischen Voreingenommenheit bedarf, um das genau so zu machen. Dafür ist die Feststellung, dass die Handlungsweise der Antifas wohl ein Notwehrrecht auslöste, logisch notwendig.

      So richtig "tapfer" wird's, wenn ANDERE Kommentatoren daraufhin in das Horn tuten, das @Troll Eulenspiegel ganz zu Anfang des Threads wohl am plakativsten formuliert hat ("Es ist ausnahmslos immer ein Neonazi, der zusticht. Andere wenden Notwehr an."). Da ist dann Geduld gefragt, um klarzustellen, dass nein, der § 32 StGB eben gesinnungsunabhängig für Jeden gilt - auch für braunschimmernde Menschenverächter mit Messern, wenn die politisch "Guten" sie "nur" mit Hämmern und großer Überzahl angreifen - und ein Angriff nicht dadurch die Rechtswidrigkeit verliert, dass er sich gegen einen bösartigen Neonazi richtet, den die Angreifer für hamloser hielten, als er sich dann herausstellte.

      • @Normalo:

        Leider muss ich erneut feststellen, dass ich den Kommentaren hier nicht mehr folgen kann. Die Äußerung von @Troll Eulenspiegel hatte ich im Kontext glasklar als Ironie eingeordnet - wenn dem nicht so sein sollte, dann weiß ich auch nicht mehr.

    • @nihilist:

      Natürlich wird das in Frage gestellt, wenn so getan wird, als säßen die falschen auf der Anklagebank. Das Wording ist ja schon auffällig, wenn man "aufeinander traf" oder es eine "Auseinandersetzung" gab. Die beiden - und eine unbek. dritte Person - haben den Nazi zuhause aufgesucht, um ihn zu verletzen. Er hat nur früh genug gemerkt, was gerade droht und sich massiv gewehrt.

      Ob das auch eine Straftat wird, wird sich ggf. in seinem Verfahren zeigen. Dass die beiden Angreifer zu recht angeklagt sind, steht dagegen außer Frage.

    • @nihilist:

      Na ja, vor Gericht sicher nicht, dafür ist die Faktenlage ja wohl zu eindeutig. Aber wenn der Artikel hier mit dem fettgedruckten Slogan "Neonazi stach zu, aber Antifas sind angeklagt" daherkommt, den Vorwurf der Verteigung, die Staatsanwaltschaft würde ausgesprochen einseitig ermitteln zitiert und dann noch anmerkt, dass die Wohnung des Opfers nicht durchsucht wurde, stellt zumindest mal der Autor in Frage, ob der Überfallene hier in Notwehr gehandelt hat. Angesichts der vorliegendenFakten und der dünnen Geschichte der Angeklagten, isses völlig verständlich, dass es hier Widerspruch gibt.

    • @nihilist:

      "...und Leander S. keines Vergehens beschuldigt wird."



      Nicht von den staatlichen Behörden, nein. Was diesen hier überaus deutlich vorgeworfen wird.

  • "Als man dann erfahren habe, dass Leander S. in ihrer Gegend wohne und jede Woche zum Kampfsport gehe, habe man sich entschlossen, ihn zu „konfrontieren“."

    " Man habe Leander S. „völlig unterschätzt“, sagt Kolja B. „Wir waren total naiv.“"

    Was soll man dazu sagen? Da wird doch tatsächlich einer „völlig unterschätzt“, der Kampfsport macht?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      "Was soll man dazu sagen? Da wird doch tatsächlich einer „völlig unterschätzt“, der Kampfsport macht?"

      Ich bin 2018 mit Freunden auf die Gegendemo zu dem berühmten Naziaufmarsch in Chemnitz gefahren. Auf dem Rückwegzum Auto ist uns in einer Seitenstraße ne Gruppe von etwa 8 vermummten Mädels mit Quarzhandschuhen entgegengekommen und hat uns ziemlich kleinlaut die Frage gestellt, ob wir "links oder rechts" wären.



      An dem Tag war so ziemlich die gesamte rechte Hooliganszene Deutschlands -wie auf den Hogesa Demos- vor Ort präsent. Was wäre wohl passiert, wenn die mit so einer Gruppe direkt zusammengetroffen wären?



      Genau deshalb halte ja ich die Romantisierung solcher Aktionen für absolut gefährlich. Weil sowas Menschen motivieren kann, ohne sich der Situation und der Konsequenzen bewußt zu sein.

      • @Deep South:

        Hat mit der Feststellung von warum_denkt_keiner_nach? nur wenig gemein.

        Im Kampfsport wird auch trainiert auf bestimmte Situationen zu reagieren.

        Laut meiner Tochter, die seit 12 Jahren Karate betreibt ist bei unmittelbarer Bedrohung ein Grundsatz, wenn der Fluchtweg versperrt ist, den Überraschungsmoment für sich zu nutzen indem man zum Gegenangriff übergeht. Und zwar schnell und effektiv mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

        Das hat der Neonazi getan und er hatte nicht nur den Überraschungsmoment auf seiner Seite sondern auch den Raum, denn es ist schwerer in einem räumlich begrenzten Hausflur die personelle Überzahl für sich zu nutzen, als auf weitem Gelände.

        Zu der Dummheit der Aktion kommt daher noch die Naivität der Antifas hinzu. Die hätte sie hier auch das Leben kosten können.

  • Was passiert ist, weiß ich selbstverständlich nicht. Aber ich weiß, würden mir in meinem Hausflur vermummte, aggressive Männer mit einem Hammer in der Hand auflauern, würde ich auch die nächstgelegene Waffe greifen und wäre froh, ein Messer bei mir zu führen. Mittlerweile ist ja bekannt, dass es Menschen gibt, die Andere mit einem Hammer angreifen, auch wenn Messerangriffe häufiger sind.

    • @*Sabine*:

      Und Sie würden auch nach erfolgreich abgewehrtem Angriff den Flüchtenden hinterher rennen und schreien, dass Sie sie umbringen werden?

      Was der Typ ja auch versucht hat.

      • @Barnie:

        In Anbetracht dessen, dass die Polizei sie nach ihrer Flucht vielleicht nicht finden wird und sie dann fünf Tage später zu zehnt vor meiner Tür stehen werden, würde ich sie verfolgen, ja. (Nun ja, ich trage nicht die richtigen Schuhe, um jemandem hinterherzulaufen. ;-) )

        Was ich rufen würde, weiß ich nicht, aber definitiv so bald als möglich umziehen, in der Hoffnung, dass sie mich nicht finden. Da sind andere Leute cooler, ich weiß.

  • Selbst mich als eingefleischten Linken und früheren Chaostageteilnehmer überzeugt die Gegendarstellung nicht. Wenn 6 Bewaffnete im Hausflur jemandem auflauern ist die Lage eindeutig. Es ist peinlich zu lesen.



    Wir haben uns früher auch viel gekloppt, aber einen Menschen in seinem Hausflur aufzulauern verstößt gegen Punkerehre.

    • @Nobodys Hero:

      Die Klopperei war bei Euch eine Art Fortentwicklung des Pogo-Tanz oder war es umgekehrt? ;-)

    • @Nobodys Hero:

      Generell ist es fast schon amüsant und lädt immer wieder und zunehmend zu Kopfschütteln ein, wenn man sich heutige Berichterstattungen ansieht. Von Demos zu sowas. Gruß von einem, der auch gerne bei jeder "Schlacht" damals dabei war.

    • @Nobodys Hero:

      Es waren drei. Und aus der Abwehr wurde ein Gegenangriff.



      Sonst geb ich Ihnen voll Recht.

  • Neonazis treten zu, stechen ab, verprügeln, schießen, sie tun das schon lange. Und der Staat? Der verdächtigt erstmal die Linken, weil die sind ja gefährlicher. Wenn ein paar Linke sich gegen Nazis wehren, werden sie zur Terrorgruppe. Ach ja und wenn Leute in der BRD Migranten hinrichten, ist dies eine Minizelle. Alles klar ...



    Und alle Nazis sind arme Schweine, deren Eltern, das Umfeld, ach je, die Szeneanwälte minimieren dann die Straffen und sie sind gar keine politischen Strafsachen mehr.

    • @Andreas_2020:

      "Neonazis treten zu, stechen ab, verprügeln, schießen, sie tun das schon lange."

      Das mag sein, nur hat das mit dem konkreten Fall nix zu tun.

      "Der verdächtigt erstmal die Linken,..." Das scheint im konkreten Fall wohl auch richtig zu sein.

      "Wenn ein paar Linke sich gegen Nazis wehren, werden sie zur Terrorgruppe." Im konkreten Fall waren es offenichtlich nicht die "Linken" die sich gewehrt haben und als Terrorgruppe hat sie auch niemand ernsthaft bezeichnet.

    • @Andreas_2020:

      Die beiden Antifa Mitglieder haben auf den Nazi in seinem eigenen Hausflur gewartet mit Hammer und Pfefferspray. Das ist kein Wehren, das ist selber Aktiv werden und absolut strafbar.



      Hier kann es keine 2 Meinungen geben. Die beiden Antifas sind Schuld und er Nazi das Opfer und hier greifen weder Rechtfertigungs- noch Schuldunfähigkeitsgründe.



      Das war schlicht Dumm und zu verurteilen von den beidem Antifas!

      • @Walterismus:

        Bin so frei und erlaube mir mal 'ne zweite Meinung: Die gewalttätige Reaktion des "Opfers" war derart unverhältnismäßig aggressiv, dass sie kaum mehr als Notwehr durchgeht, sondern er dadurch selbst zum Täter wurde.

        • @Peta Parka:

          Es kommt tatsächlich darauf an, wie aggressiv sich die Antifas verhalten haben. Nach ihren eigenen Angaben war massive physische Einschüchterung beabsichtigt, und so dürften sie wohl auch aufgetreten sein. Ging das so weit, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darzustellen (und den Anschein hat es hier von außen betrachtet), greift ein sehr weitgehendes Verteidigungsrecht. Unter dieses kann angesichts der Überzahl der Angreifer und ihrer zu gefährlichen Verletzungen geeigneten "Mitbringsel" eine Messerattacke durchaus gehören. Ein milderes, gleich geeignetes Abwehrmittel erschließt sich nach der Beschreibung der Situation oben jedenfalls nicht ohne Weiteres.

          Höchstwahrscheinlich hatten die Antifas sich den Ablauf deutlich anders vorgestellt (nämlich so, dass sie dem Typen recht einseitig die geplante Lektion erteilen würden). Aber dass sie da die Rechnung ohne den Wirt gemacht hatten, kann man auch einem rechtsextremen Angegriffenen nicht ankreiden. Es war IHRE Entscheidung, ihn so anzugehen.

          • @Normalo:

            Die waren bereits auf der Flucht als der Neonazi hinterher ist, also kommt es auf gar nix mehr an!

            • @Barnie:

              Die waren erst auf der Flucht, NACHDEM sie ihn bedroht hatten und er sich dagegen mit dem Messer gewehrt hat. Fangen Sie die Geschichte nicht erst kurz vor dem Ende an!

              Man kann sicher kritisch fragen, ob die Verfolgung dnann noch vom Notwehrrecht gedeckt war (und falls das nicht gemacht wurde, wäre das echt ein Versäumnis der Justiz). Aber in der Situation im Hausflur ging die Bedrohung ganz klar von den Antifas aus, und der Messereinsatz war eher KEIN exzessives Mittel dagegen.

        • @Peta Parka:

          >dadurch selbst zum Täter wurde<

          Daran wird hier kaum jemand Zweifel haben. Die Notwehrlage war spätestens vorbei, als die Linken geflohen sind.

          • @A. Müllermilch:

            Notwehr vielleicht nicht mehr, aber die Gefahr, dass sie mit Verstärkung wiederkommen sehe ich schon.

          • @A. Müllermilch:

            Sie dann "im Eifer des Gefechts" noch zu jagen, wird man möglicherweise(!) als straflosen Notwehrexzess (§ 33 StGB) werten müssen. In jedem Fall führt allein das aber nicht zu einer Straflosigkeit der Angeklagten für den ursprünglichen Angriff.

            Freilich ist das der Punkt, an dem ich mich auch wundere, dass in diese Richtung augenscheinlich nicht einmal ermittelt wurde. Da könnte schon eine tendenziell politisch motivierte "Geschieht ihnen halt Recht"- Attitüde hinterstecken, WENN dem so wäre. Insofern hätte man als StA da schon mal was zu sagen und gegebenfalls auch eine Durchsuchung begründen können, zumal wenn es tasächlich - wie von der taz kolportiert - Hinweise auf in der rechten Szene kursierende "Anleitungen" gäbe, tätliche Übergriffe linker für genau solche Exzesse zum Anlass zu nehmen. Wenn das nämlich eine geplante Verhaltensweise war, wäre es nämlich Essig mit der Straflosigkeit.

        • @Peta Parka:

          „Die gewalttätige Reaktion des "Opfers" war derart unverhältnismäßig aggressiv“



          Ok, sie waren dabei ?



          Welche gewalttätige Aktion ist denn bei 1 gegen 6 mit (Hammer bewaffnet) noch verhältnismäßig aggressiv?

        • @Peta Parka:

          Unverhältnismäßig? Die GRUPPE Angfreifer stand da mit Pfefferspray und Hammern. Wie hätte er sich denn schützen und verteidigen sollen. Hier gibt es keine zwei Meinungen, dass hier nur die Gruppe Antifas als Täter in Frage kommen und wirklich jeden Rahmen gesprengt haben. Das zu verteidigen ist wirklich unter aller Sau!

          • @Walterismus:

            Ich bin ganz Ihrer Meinung, es kann keine zwei Meinungen geben. Bekanntermaßen gibt es immer mehr als zwei, wenn mehr als zwei Leute mitreden.

          • @Walterismus:

            Sorry, wenn aus Abeehr ein Gegenangriff wird, sind beide Täter.



            Da gibt es keine zwei Meinungen.

            • @Barnie:

              In welchem Moment wurde aus der Abwehr ein Gegenangriff? Frage für einen Freund. ;-)

            • @Barnie:

              Sorry ihnen das mitteilen zu müssen, aber auch ein Gegenangriff liegt hier nicht vor.



              Es nützt nichts sich verzweifelt einen Strohhalm zu suchen, wo keiner ist. Hier ist keiner.

              Kolja berichtet, dass der Neonazi Ihnen hinterher gejagt sei über den Spielplatz, sie aber direkt hinter dem Spielplatz zusammengebrochen seien.



              Tja was denn nun, wenn er Ihnen hinterher gejagt ist, dann hätte er Sie dort gestellt und angegriffen.



              Dann hätte man darüber diskutieren können, dass Leander zum Täter wurde.



              So aber nicht, denn es kam zu keiner Straftat nach dem Angriff oder Gefahr für die Antifas, welche als eigenständige Proaktive Aktion des Nazis gewertet werden könnte.

              Hier sind nur die Antifas di Dummen und Täter, so blöd es auch ist.

      • @Walterismus:

        Sie scheinen sich mit dem deutschen Gesetz auch nicht sonderlich gut auszukennen. Mal abgesehen davon das wir hier nur Aussagen haben und keinen Tatsachenbericht und man sich vielleicht generell damit zurückhalten sollte so zu tun als wüsste man was passiert ist.



        Leute mit Pfefferspray und Hammer bedrohen ist ohne Frage ein Gesetzesverstoß und nicht in Ordnung. Auf diese Leute dann mit einem Messer losgehen ist eine völlig irrationale und überzogene Reaktion. Für jeden gilt das Gebot der Deeskalation, auch für Nazis.



        Nur die Antifas als Täter zu sehen und den Neonazi als reines Opfer offenbahrt hier doch recht eindeutig auf wessen Seite Sie stehen, wie wenig Sie vom Gesetz versehen und wie egal Ihnen es ist das die Ermittlungen hier völlig verquer gelaufen sind.



        Egal was jetzt eigentlich passiert ist, nur eine Seite zu befragen und die Wohnung zu durchsuchen und die andere Seite gar nicht, wenn zwei Aussagen gegen eine stehen und die beiden sogar deutlich schwerer verletzt sind, ist absolute Inkompetenz der Behörden und sollte Ihnen eigentlich auch aufstoßen.

        • @Rahl:

          "Leute mit Pfefferspray und Hammer bedrohen ist ohne Frage ein Gesetzesverstoß und nicht in Ordnung. Auf diese Leute dann mit einem Messer losgehen ist eine völlig irrationale und überzogene Reaktion."



          Ein Hammer ist eine potenziell tödliche Waffe. Wie man das als 'Gesetzesverstoß' verharmlosen kann, ist mir unverständlich. Und dass man in einer Gefahrensituation irrational reagiert, halte ich für durchaus nachvollziehbar.



          "Nur die Antifas als Täter zu sehen und den Neonazi als reines Opfer offenbahrt hier doch recht eindeutig auf wessen Seite Sie stehen"



          In dieser konkreten Situation offenbart eine andere Haltung ein Messen mit zweierlei Maß. Wer anderen bewaffnet auflauert, ist Täter. Punkt.



          "...wenn zwei Aussagen gegen eine stehen..."



          Tun sie nicht. Die Antifas haben zugegeben, dem Nazi bewaffnet aufgelauert zu haben.



          "...die beiden sogar deutlich schwerer verletzt sind..."



          Das wiederum zeigt lediglich die jeweiligen Befähigungen in einer gewaltsamen Auseinandersetzung, ändert aber rein gar nichts an der Sachlage. Mit Mitleid zu argumentieren, weil bewaffnete Täter mehr einzustecken hatten, ist wirklich ein sehr seltsames Rechtsverständnis.

        • @Rahl:

          Wenn ich deinen Kommentar richtig verstehe, dann soll jemand, der von mehreren Leuten mit Hammer und Pfefferspray angegriffen wird, erst einmal tief durchatmen, das Deeskalationshandbuch aufschlagen und freundlich fragen, ob wir das nicht im Sitzkreis lösen wollen. Spannender Ansatz. In der Realität nennt man so etwas meistens Selbsterhaltungstrieb.

          Man kann darüber streiten, wer politisch wo steht. Aber zu behaupten, der Angegriffene reagiere irrational, während man die Angreifer mit Waffen quasi als emotional überfordert entschuldigt, ist schon eine bemerkenswerte Prioritätensetzung. Täter Opfer Umkehr ist mittlerweile so verbreitet, dass man fast glaubt, sie käme mit Pflegehinweis und Bedienungsanleitung.

          Und nein, die eine Seite automatisch als Opfer und die andere als Täter zu definieren, weil es politisch besser ins eigene Weltbild passt, ist kein Rechtsstaatsprinzip. Es ist eher ein Kommentar zum Zustand der öffentlichen Debatte.

        • @Rahl:

          "Für jeden gilt das Gebot der Deeskalation, auch für Nazis."

          Das stimmt so eben nicht. In einer Notwehrsituation darf der Angegriffene nur nicht beliebig(!) eskalieren. Seine Abwehr muss ein geeignetes Mittel sein, den Angriff abzuwehren und unter gleich geeigneten dass mildeste.

          Deeskalieren muss nur, wer entweder selbst den Angriff initiiert hat, hier also die Antifas, oder wer als mildestes Mittel nur einen totalen Exzess im Vergleich zum gefährdeten Rechtsgut zu Verfügung hat (Schulbeispiel ist der alte Grundbesitzer, der Äpfel klauende Kinder mit der Schrotflinte vom Baum runterschießt). Mit Schlagwerkzeugen und Pfefferspray bedroht man aber keine geringwertigen Rechtsgüter sondern Leib und Leben. Da gibt es wenige Reaktionen, die per se total außer Verhältnis wären.

        • @Rahl:

          Mal ein Beispiel. Mann bedroht Frau mit Waffe, Frau tritt Mann in sensible Region. Ist die Frau dann der Täter?

          Darf man erst sich wehren, wenn die Waffe zum Einsatz kommt?

          • @Hitchhiker:

            Er rannte hinterher und stach weiter zu.



            Wollen Sie das bewusst ignorieren?



            Hier gehören beide Seiten verurteilt.

            • @Barnie:

              Lesen Sie erstmal richtig. Leander S. ist den Antifas hinterher gejagt über den Spielplatz. Zugestochen hat der Nazi aber nicht mehr nachdem er die Antifas in die Flucht geschlagen hatte. Auch die Antifas berichten, dass nach Ihrer Flucht genau nichts mehr passiert sei.

        • @Rahl:

          >Inkompetenz der Behörden<

          Ist halt die Staatsanwaltschaft Berlin - da kann man nicht viel erwarten.

        • @Rahl:

          Och das deutsche Recht ist mir durchaus vertraut, ihnen allerdings nicht. Denn dann wüssten Sie, dass das Gesetz nicht nach Nazi oder Antifa abstellt, sondern Mensch ungeachtet der Ideologie.



          Hier haben eine Gruppe Menschen einem Menschen aufgelauert und das bewaffnet in dem Hausflur der einzelnen Person.



          Das ist der objektive Tatbestand.

          Der Subjektive Tatbestand ist, dass sich die Einzelperson bedroht fühlen musste, wenn eine Gruppe Menschen mit Waffen auf Ihn warten. Das berechtigt zur Notwehr durch ebenfalls den Einsatz einer verhältnismäßigen Waffe. Bei einem 1 zu 6er Ungleichgewicht ist ein Messer legitim, mit dem er zugestochen hat.

          Wenn Sie sich wirklich damit beschäftigen wollen, dann müssen sie das ausblenden das der eine ein Nazi und die anderen Antifas sind. Betrachte Sie als John Does und nur die Situation.

          Hier gibt es keine zwei Meinungen, alles andere ist fehlende Selbstreflexion.



          Und mir vorzuwerfen auf welcher Seite ich stehe ist der Witz des Jahres. Ich stehe auf der Seite des Grundgesetzes und Demokratie.



          Wenn sich einer davon weg bewegt, dann prangere ich das an, egal ob dieser Rechts oder Links oder nochmal anders tickt.

      • @Walterismus:

        Genau, bei Walterismus kann es niemals zwei Meinungen geben und wer widerspricht ist kein Demokrat! Und in der Schule wurde auch noch nie jemand wegen seiner politischen Einstellungen gemobbt, das hat Walterismus ja noch nie gehört und deshalb kann es nicht stimmen!

        Sie haben mich verletzt.

        • @Schatten:

          Ach Meinungen haben viele. Wenns dann aber um Argumente und Fakten geht, wirds oft ziemlich dünn. Und beim Thema Rechtssprechung, zählt halt nicht Meinung, sondern Fakten.



          Und sowohl die politische Einstellung noch die äußerst windige Argumentation der Angeklagten -man habe den Hammer nie einsetzen wollen und wollte eigentlich nur reden, man war halt naiv- sind Argumente, die den Tatvorwurf gegen die Angeklagten entkräften.



          Und ob nun die Angeklagten gemobbt wurden oder der Überfallene oder vielleicht allesamt, berechtigt einfach zu keiner Gewaltat.



          Das eigentlich Schlimme an der Sache ist, wie wenig Reflexion und Erkenntnis offensichtlich in der eigenen Bubble vorhanden ist, zu was solche hirnrissigen Aktionen führen. Mehrere Menschen könnten tot sein. Das ist das, was passiert.

        • @Schatten:

          HABEN Sie denn eine zweite Meinung (und können die womöglich auch noch begründen)?

        • @Schatten:

          Weil Schatten halt nicht ganz objektiv ist. Es gibt keine 2 Meinungen wer Täter ist, wenn eine Gruppe von Menschen einem einzelnen Menschen in seinem eigenen Hausflur auflauern und dabei bewaffnet sind.

          Ihr Beitrag ist wirklich schockierend!

        • @Schatten:

          Nun, die Faktenlage ist keine Frage demokratischer Abstimmung.

    • @Andreas_2020:

      Beim ersten Satz stimme ich voll mit ihnen überein.. Unsere Meinungen gehen aber bei der Folge daraus auseinander. Die wäre, dass sich Linke und Rechte gegenseitig umbringen ("Der andere hat ja angefangen, wir haben uns nur gewehrt").



      Würden Sie auch so argumentieren, wenn Nazis einem Linken mit Hammer und Pfefferspray aufgelauert hatten? Der Staat verdächtigt zuerst mal Rechte?

      • @Emmo:

        Ich würde sagen, dass es falsch war, ich lehen jede Gewalt ab, ganz besonders sogar Antifa-Gewalt gegen einzelne Neonazis, aber zugestochen hat der Nazi, nicht die beiden. Und dann muss ich sagen, wenn Linke gewalttätig sind, sind sie damit nicht automatisch Terroristen und haben auch keinen terroristischen Zusammenhang hergestellt. Szene-Anwälter der Neonazis drehen so viele Verfahren, Einzeltäter, soziale Verhätlnisse, etc. und dann bleiben Strafsachen übrig, oft genug kommt eine Bewährungssache, sehr selten U-Haft. Diese Diskrepanz stört mich. Wer gewalttätig ist, der macht einen Fehler, das denke ich. Aber wie damit umgegangen wird, das erscheint mir höchst fragwürdig.

        • @Andreas_2020:

          Ob die - mit Verlaub, nicht minder "szenig" wirkenden - Anwälte der hier Angeklagten die Strafe nicht auch irgendwie abgebogen oder runtergehandelt bekommen, ist ja noch nicht raus. WENN die Rechten oft von ihren Anwälten rausgepaukt werden, ist das allerdings schonmal ein Argument gegen die These, dass die Justiz ihre Taten ignoriere, denn Nicht-Strafverfolgte brauchen auch keine Anwälte.

          "Terror" (von lateinisch "Schrecken") ist übrigens recht einfach zu definieren: Es ist die indirekte Bedrohung Vieler mit schwerer Gewalt im Wege der Bedrohung Einzelner (bis hin zur Verwirklichung dieser Bedrohung), wobei diese individualisierte Bedrohung ausdrücklich oder implizit mit der Aussage verbunden wird, dass der jeweilige Einzelne hier speziell als Mitglied/ Repräsentant der Gruppe der Vielen ins Visier genommen wurde - und es folglich auch jedes andere Mitglied dieser Gruppe treffen könnte. Meist dient Terror dazu, die Vielen (oder ihre politischen Repräsentanten) zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen.

          Diese Definition trifft mangels "schwerer" Gewalt nicht auf Straßenklebereien zu, eher aber auf Gewalt von selbsterklärten "Antifaschisten" gegen als solche ausgewählte Rechte.

          • @Normalo:

            Die linken Anwälte, meinetwegen aus der SZene, die schaffen nur das, was der Rahmen hergibt, und wenn wie in einigen Fällen, alles auf organisierte Bande / Terrorismus steht, dann schaffen sie das in normalen Prozessen nicht mehr, davon weg zu kommen. Siehe Lina. Und dann ist es auch egal, wenn jemand null Vorstrafen hat, Sozialarbeit studiert und pro Forma als gut integrierbar gilt, der geht dann trotzdem ins Gefängnis und bleibt (evtl. auch lange ) in Untersuchungshaft. Und da gibt m.M. eine große Diskrepanz, was die Gerichte angeht. Wenn die Antifa aggressiv und gewalttätig wird, dann stellt sie sich selber ein Bein, weil dann begehen sie selber Straftaten und die sind dann auch noch politisch, bzw. die Richter sehen die als politische Gewaltstrafsachen an, sprich es geht nicht gewalttätig gegen einen Menschen sondern gleich gegen die Rechtsordnung. Aber ich finde einen Punkt wichtig: Ich wüßte nicht, was ich tun würde, wenn ich jahrelang bedroht, verfolgt und verprügelt würde. So geht es in einigen Bundesländern Menschen, sei es aus rassischen oder politischen Gründen oder einfach falscher Ort.

            • @Andreas_2020:

              Ihren letzten Punkt teile ich - mit großem Bedauern, dass solche Situationen tatsächlich mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht verhinderbar erscheinen. Aber die von diesen Antifas offenbar gewählte Methode, einen Menschen aus der verfolgenden Szene herauszupicken - noch dazu einen, der offenkundig Gewaltanwendung zumindest übt - und ihn in einer derart martialischen Konstellation zu stellen, dass er sich im Recht glauben MUSS, wenn er sich dann brutal wehrt, würde ich in jedem Fall für ungeeignet halten. Und "ungeeignet" ist für mich halt ein Ausschlusskriterium - auch gefühlsmäßig -, zumal wenn das Unterfangen absehbar so massiv (eigene Verletzung plus Strafverfolgung) nach hinten losgehen kann.

              Was die Prozessausgänge betrifft, zeigen nach meinem Gefühl "rechte" Angeklagte viel ideologische Flexibilität in der Positionierung zur eigenen Tat, tun also - bei nachgewiesenem Tatbestand - vor Gericht eher reuig und besserungswillg. Das wäre ein klarer taktischer Vorteil bei der Erlangung von milden Urteilen, insbesondere der Aussetzung der Strafe zur Bewährung, gegenüber links recht verbreiteter "Würde wieder so handeln"-Konsequenz.



              Aber wie gesagt: Nur ein höchst subjektives Gefühl.

              • @Normalo:

                Wenn LIna reuig und klein aufgetreten wäre, wäre sie immer noch eine Rädelsführerin einer Bande, die politische Gewalt ausübt, jedenfalls nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft.



                Hier die Presseerklärung des Bundesgerichtshofs: "Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten Lina E. gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Dresden mit geringfügigen Änderungen des Schuldspruchs und die Revision des Generalbundesanwalts in vollem Umfang verworfen. Das Oberlandesgericht hat die Angeklagte unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in einer Mehrzahl von Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt."



                Da braucht man mit Taktik und Reue nicht auftreten, das ist hier egal.



                Ich kann nur sagen: Old School Antifa: Beobachten, Analysieren, Publikzieren, Aufklären. Das macht Sinn, wenn ich mit Neonazis mich prügele, gehen die vor Gericht und geben sich als Opfer aus. (Auch wenn sie zig mal beim Strafgericht waren)

  • Ich fasse mal zusammen: mehrere "Antifaschisten" bedrohen einen Neonazi (vermummt) im Eingang seines Hauses, ausgerüstet mit Hammer und Pfefferspray. Der Neonazi fühlt sich bedroht und sticht mit einem Messer zu.



    Wenn sich das so abgespielt hat, dürfte die Sache ja relativ klar sein. Und wieso die StA hier auf dem rechten Auge blind sein soll, wie manche Foristen hier meinen, erschliesst sich mir auch nicht.



    Stellt Euch einfach mal die Sache mit vertauschten Rollen vor - würde hier irgendwer verlangen, man müsse doch auch die Wohnung des Opfers durchsuchen?

    • @Emmo:

      Der Gebrauch eines Messers zu Selbstverteidigung ist sehr in Zweifel zu ziehen. Das ist eine Waffe, die dieser Mensch offenbar bei sich führte, ich darf nicht mal am Hauptbahnhof mein Kochmesser in der Tasche haben ....

      • @Andreas_2020:

        Ja dürfen sie nicht, aber wenn sie es dabei haben müssen sie sich nicht zusammenschlagen lassen ohne sich mit dem Messer zu wehren?

    • @Emmo:

      Absolut, ja. Mit Messerangriff auf eine reine Androhung zu reagieren ist völlig unangemessen aggressiv und strafbar. Das würde ich bei vertauschten Rollen kein Stück anders sehen. Wenn jetzt jede Androhung gleich mit physischer Gewalt beantwortet werden dürfte, kann ich dann jedem der mich verbalt belegt in Zukunft die Nase brechen?



      Denken Sie bitte mal zu Ende bevor Sie einen Kommentar schreiben und fordern Sie das nicth nur von anderen ein.

      • @Rahl:

        Den letzten Satz übersehe ich jetzt mal grosszügig - im Sinne einer geordneten Diskussion.

        Und hier gilt: wenn 6 (!) Vermummte mir als Einzelnem mit Hammer (!) und Pfefferspray im Hausflur abpassen, dann würde ich auch zum Messer greifen.

        Das wir uns richtig verstehen: was wirklich passiert ist, wissen wir beide nicht. Somit können wir beide nicht einordnen, ob es ein Notwehrexzess war oder nicht.



        Die hier geschilderte Faktenlage spricht aber eher dafür, dass es keiner war.

        Und das hat nix mit Sympathien für Nazis zu tun. Es ist nur furchtbar peinlich, wie grad in diesem Fall versucht wird, mit "Whataboutismen" eine Täter-Opfer-Umkehr in diesem konkreten Einzelfall (!) zu konstruieren. Dass der Nazi wahrscheinlich in seinem bisherigen Leben mehr Täter als Opfer war - geschenkt. Es geht hier um den Sachverhalt, der vor Gericht verhandelt wird.

      • @Rahl:

        das ist nicht wahr. Das Opfer musste hier von einer lebensbedrohlichen Lage ausgehen. Selbst der Tod eines oder mehrere Angreifer, wäre hier durch Notwehr gedeckt.

        Und ja, sie können jemanden die Nase brechen, wenn dieser dabei eine potentiell tötliche Waffe in der Hand hält.

        • @JSch:

          "§ 33 Überschreitung der Notwehr



          Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."



          Wenn ich jemanden lebensgefährlich mit einem Messer verletze, das ich verbotenerweise dabei habe, um mich zu verteidigen, dann wäre das hier genau der Fall. Und das zwei automatisch ergeben, dass sie ihn töten wollen? Hatte er Optionen, hat er wirklich um sein Leben gekämpft. Ich denke, dass ist klar ein NEIN.

          • @Andreas_2020:

            Die Situation war doch, dass er drei Personen gegenüberstand , die begannen waren und ihm Angst einjagen wollten, sprich ihn bedrohten

            Jeder, der Kampfsport macht, weiß: schnell handeln. Hart rein, weil einmal Hammer über den Kopf heißt, außer Gefecht und dann drei Gegnern ausgeliefert zu sein. Gleiche gilt für Pfefferspray abbekommen. Ansonsten hat man als 1 gegen 3 schlicht keine Chance.

            Für den nazi war es ein ernstzunehmendes Bedrohungsszenario mit einer tödlichen waffe gegen eine Überzahl, die ihn aufgelauert hat. Das kann man nicht wegdiskutieren.

  • Ser Artikel und viele der Kommentare erinnert mich an die Reaktionen von Fussballfans bei einem Foul. "Das war doch nicht!", "Schwalbe!", "Der tut nur so!".

  • Schön das Faschisten immer Faschismus verteidigen und sich dabei hinter rechtsstaatlichem verstecken.



    Feigheit geht oft mit emotionaler und/oder gewöhnlicher Dummheit einher.

    • @Powpowerpow:

      Man sollte einfach mal nicht in den Kategorien "Nazis" und "Antifas" denken, den diese kennt das StGB und die StPO nicht.

      Es geht dabei dann auch nicht um die Vereidigung irgendeiner radikalen Strömung sondern die Frage der Einordnung einer Handlung als mögliche Straftat und die Rechtmäßigkeit der Ermittlungshandlungen.

    • @Powpowerpow:

      Dass sie sich hinter dem Rechtsstaat verstecken können, liegt an den Staatsanwälten, Verteidigern und Richtern, die sie schützen. Und dennoch muss der Rechtsstaat für alle da sein

      • @Superlative:

        Wenn(!) sich jemand dagegen wehrt, dass ihn mehrere bewaffnete Vermummte bedrohen, dann schützen den nicht irendwelche politisch motivierten Juristen, sondern das Recht selbst. Das ist für Alle gleich.

    • @Powpowerpow:

      Spannender Kommentar von Ihnen.

      Ich bin mir nicht sicher, ob Sie von dem Überfallenden oder den Hammerträgern sprechen.

  • Das verstehe ich gerade rechtlich nicht. Wie war es möglich, eine mündliche Vernehmung zu umgehen (als Zeuge)? Gab es keine Ladung durch StA? Was für einen Sinn macht es, relevante Fragen nicht vor einem Prozess zu klären?

    • @Wanna Relax:

      Mehr als die schriftliche Anhörung ist doch gegebenfalls nicht notwendig. Warum sollte das mutmaßliche Opfer auch noch zur Polizei?

      • @DiMa:

        Vielelicht, weil seine Aussage im Strafprozess ein wesentliches Beweismittel sein dürfte und das (mutmaßliche) Opfer, wenn es als Zeuge vernommen wird, nicht per se das Recht hat, sein Zeugnis zu verweigern. Kann aber sein, dass z. B. das Messer tatsächlich seins war und eine stehende Klinge >12 cm hatte (also vom (mutmaßlichen) Opfer nicht hätte geführt werden dürfen). Dann gäbe es ein Auskunftsverweigerungsrecht, weil es sich selbst belasten müsste.

        [Das ein Opfer aussagen MUSS und sei es nur, um zu behaupten, sich an nichts erinnern zu können, haben wir am diesbezüglich ungewöhnlich energisch widerstrebenden Olaf Scholz gesehen... ;-)]

      • @DiMa:

        Das sogenannte Opfer hat die Täter gejagt, hat hinterher keine sonderlich schlimmen Verletzungen, die anderen haben lauter Stichwunden deren Schäden teilweise dauerhaft sind.



        Vielleicht war es etwas dumm gleich zu mutmaßen wer hier überhaupt das Opfer ist. Wenn die Taz einen anderen Tathergang ermitteln konnte, hätte die Polizei das vielleicht auch machen sollen.



        Blödheit ist nicht strafbar, das die Antifas hier einen sau dummen und illegalen "Plan" hatten ist klar, aber der Ausgang scheint doch eher eindeutig. Der Neonazi gibt offen zu ein Messer genutzt zu haben.

        Ich finde es faszinierend wie man in Deutschland wenn es um die Taten der Nazis an den Juden geht, aus historischer Verwantwortung immer besonders vorsichtig ist und genau hinschaut. Aber wenn sich Gewalt zwischen Links und Rechts wie in den 30ern abspielt, als die Behörden auch immer schon vorher wussten wer der Täter war, da ist plötzlich alles ok. Da erinnert sich keiner mehr an die bittere deutsche Geschichte.

        • @Rahl:

          Nur sind alle relevanten Taten bereits vor der sogenannten Tat erfolgt. Die Frage ist also, haben die mutmaßlichen Täter das mutmaßliche Opfer bedroht (wohl ja) und lag dabei dann eine Notwehrsituation vor (wahrscheinlich wohl auch ja).

          Die Frage der erlittenen Verletzungen wäre dann im Ergebis vollkommen erheblich.

      • @DiMa:

        Auch mutmaßliche Opfer. Weil das zur Aufklärung des Sachverhalts eigentlich so gemacht wird. Dachte ich jedenfalls. Normalerweise mündlich, weil Vernehmende darin geschult sind, auf diese Weise mehr Informationen zu erhalten als schriftlich. Dachte ich jedenfalls. Ich kenne mich diesbezüglich aber nicht gut aus. War ja nur eine Frage.

  • Bedrohung mit einem Hammer und Pfefferspray statt Angriff mit einem Messer. Macht das jetzt einen großen Unterschied? Am Ende bleibt es dann wahrscheinlich bei gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung.

    "und, anders als bei den Antifaschisten, auch seine Wohnung nicht durchsucht." Es gibt doch überhaupt keine Grundlage, dessen Wohnung zu durchsuchen. Nach alledem was hier übereinstimmend berichtet wird, lag wohl Notwehr vor.

    Einfach mal das Gericht am Ende der Beweisaufnahme entscheiden lassen. Dafür ist es da.

  • Nach den Informationen in dem Artikel ergibt sich für mich ein klares Bild. Die Antifaschisten haben eine gefährliche Körperverletzung begangen, da sie gemeinschaftlich gehandelt haben. Die Handlung des Neonazis sind durch Notwehr gerechtfertigt. Wenn eine größere Gruppe vermummte Menschen jemanden im Treppenhaus auflauert, so ist das schon eine Notwehrlage. Die Einlassung, man wollte nur mit ihm reden, klingt doch arg nach einer Schutzbehauptung.



    Aber ich war nicht dabei gewesen, ich habe die Gerichtsverhandlung nicht gesehen und kann mich nur auf die Informationen dieses Artikels beziehen. Ich hoffe nur, dass das Urteil unabhängig von der politischen Einstellung der Täter oder des Opfers geschieht.

  • Ich habe Vertrauen, dass das Gericht die Sache klären wird und es zu einem gerechten Urteil kommt.

  • "Die Staatsanwaltschaft hatte ihn in den Ermittlungen gar nicht direkt befragt und, anders als bei den Antifaschisten, auch seine Wohnung nicht durchsucht."

    Das Problem ist doch, dass das niemanden überrascht.

    • @pumble:

      Natürlich nicht.

      Bei Überfällen gibt es typischerweise keinen Grund, die Wohnung des Überfallenen zu durchsuchen.

      Es ist üblich, dass Opfer von Straftaten nicht direkt von der Staatsanwaltschaft, sondern von der Polizei befragt werden.

      Gegebenenfalls genügt auch vorab eine schriftliche Äußerung.

      • @rero:

        In Deutschland aber leider oft doch andersrum, so wurden die Opfer des NSU meist befragt, als wenn sie doch Täter seien....Nun würde da dann ganz ev. neben der offensichtlichen Dummheit und Untrainiertheit der Antifa ganz ev. ja auch ein wenig die Vorgeschichte von Bedrohung im Kiez als nicht Begründung, aber doch Schuldmindernd anführen (?), dies wäre jedenfalls in Orten mit rechter Hegemonie so, in Großstädten ist es immer noch ( bis wann?) die Frage, weil hier die Menschen sich noch nicht mehrheitlich auf die Seite der rechten Gewalt ziehen liessen.

      • @rero:

        Nun ist hier aber völlig unklar, wer Täter und wer Opfer ist. Nur dass Polizei und Staatsanwaltschaft natürlich wieder den Nazi als Opfer und die Linken als Täter sehen, denn anders können sie es sich nicht vorstellen.

        • @pumble:

          Wenn 2 Personen jemanden in seinem Hausflur mit Hammer und Pfefferspray "konfrontieren" um im "dass er endlich damit aufhören soll, Menschen anzugreifen, die nicht in sein Weltbild passen" und im "Angst ein zu Jagen" ist es völlig unklar, wer Täter und wer Opfer ist?

        • @pumble:

          Die Angeklagten haben aber selbst ausgesagt, dass sie losgingen, um jemanden zu bedrohen. Damit ist klar, wer angefangen hat.

          Ich schäme mich immer, wenn Menschen, die so etwas machen, als "links" bezeichnet werden.

        • @pumble:

          Nur für den Taz-Artikel ist es unklar.

          Wenn drei bis sechs vermummte Personen mit Pfefferspray und einem Hammer bewaffnet einer Person in deren Wohnhaus auflauern, auf diese einprügeln und ihr eine Glasflasche auf den Schädel hauen, ist es nicht ganz einfach, aus dieser Einzelperson den Täter zu machen.

          Ja, ich gebe zu, angesichts dieser Umstände fehlt auch mir die Fantasie dazu, mir diese Einzelperson als Täter vorzustellen.

          Wie unerträglich ihre politische Gesinnung und wie unmoralisch ihr Verhalten sonst auch immer sein mag.

          Hand aufs Herz:



          Drei vermummte Neonazis überfallen mit einem Hammer und einer Glasflasche bewaffnet einen Antifa-Aktivisten in dessen Wohnhaus und schlagen ihn zusammen und hauen ihm eine Glasflasche auf die Birne.

          Der Antifa'ler verteidigt sich gegen die Übermacht mit einem Messer.

          Würden Sie da auch nur einen klitzekleinen Gedanken daran verschwenden, dass der Antifa-Aktivist der Täter sein könnte?

          Eben.

        • @pumble:

          Im Ernst? Völlig unabhängig von der politischen Gesinnung des Opfers (die finde ich nämlich genauso abstoßend wie wohl die meisten hier in den Kommentaren) ist doch wohl ziemlich klar, wer hier Opfer und wer Täter ist. Wenn SIE (pumple) in meinen Augen rechtsradikal sind und ich und Freunde von mir bereits Opfer von rechter Gewalt wurden: Dann gibt mir das trotzdem kein Recht Ihnen zu Hause aufzulauern und mit einem Hammer und Pfefferspray klarzumachen, dass Sie ab sofort bitte nicht mehr rechtsradikal sein dürfen. Dafür gibt es Gesetze! Das die nicht immer zur Anwendung kommen ist schlimm, legitimiert aber keine Selbstjustiz.

  • Entgegen der reißerischen Überschrift kommt es nicht darauf an, wer zustach, sondern wann. Wer jemandem in dessen Flur auflauert und ihn bedroht, macht sich strafbar, während der Angegriffene in Notwehr handelt. Völlig absurde Täter-Opfer-Umkehr hier.

    • @In aller Ruhe:

      Es ist eben nicht legitim mit dem Messer auf eine Drohung zu reagieren. Sie dürfen auch nicht jemandem eine Runterhauen der Sie verbal belegt und bedroht. So funktioniert das nicht. Wenn Sie sowas schreiben, dann heißt das doch Sie glauben dem Neonazi hier das er zuerst angegriffen wurde. Von 3-6 Leuten, die er dann abgewehrt und gejagd hat. Halten Sie das wirklich für glaubwürdig? Würden Sie ein Gruppe noch über einen Spielplatz jagen wenn die abhauen?



      Es ist absolut wichtig wer zuerst angegriffen hat und wann und mit welchen Mitteln und unter welchen Umständen.

      • @Rahl:

        Das Wesen einer Drohung ist, dass sie ihre Verwirklichung konkret in Aussicht stellt. Entsprechend bemisst sich die durch Notwehr "gebotene" Reaktion daran, WOMIT gedroht wird und wie das abzuwehren ist - ohne wohlwollend zu unterstellen, dass es nur bei der Drohnung bliebe.

        Und ja, man muss mit der Notwehr nicht warten, bis man womöglich wehrlos festgesetzt ist und so richtig "auf die Fresse" bekommt. "Gegenwärtig" ist ein Angriff auch, wenn er unmittelbar bevorsteht. Ensprechend waren es auch nach ihrer eigenen Aussage die Antifas, die hier zuerst eine Lage geschaffen haben, in der ihr Gegenüber sich angegriffen fühlen "durfte". Da braucht man nicht über Glaubwürdigkeit zu diskutieren.

        Gedroht wurde dabei mit einem Angriff durch mehrere, zumindest teilweise mit gefährlichen Werkzeugen bewaffnete Angreifer auf Leib und möglicherweise auch Leben des Bedrohten. Dass eine präventive Messerattacke auf die unmittelbar vor dem Bedrohten angriffsbereit dastehehenden Aggressoren da völlig außer Verhältnis stünde, wird kein Richter annehmen, der halbwegs bei Trost ist.

        Sie scheinen zu glauben, der Bedrohte müsste quasi nach Unschuldsvermutung handeln. Das Gegenteil ist der Fall.

    • @In aller Ruhe:

      Ist es nicht der springende Punkt des Artikels, dass die Staatsanwaltschaft offensichtlich vollkommen tendenziös ermittelt hat?

      • @Libuzzi:

        Weshalb den "tendenziös ermittelt?"

        Die Aussagen der beteiligten Personen in der Gerichtsverhandlung decken sich doch nahezu mit den Annahmen der Staatsanwaltschaft.

        Wer das Messer jetzt mitbrachte ist für das strafrechtliche Ergebnis mit höchster Wahrscheinlichkeit vollkommen belanglos.

        • @DiMa:

          Artikel gelesen? Die Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten u. A. eine Attacke mit einem Messer vorgeworfen, was nach Aussage des Opfers)!) nicht zutraf. Was die Staatsanwaltschaft vorher hätte herausfinden können. Hat sie aber nicht. Deren Aufgabe ist es aber, alle Tatsachen zu ermitteln und nicht nur diejenigen, welche gegen die Angeklagten sprechen. Die Beurteilung aller (!) Umstände erfolgt dann durch das Gericht. Die Frage wer das Messer mitgeführt und zuerst benutzt hat, gehört zu diesen Umständen, egal was am Ende dabei herauskommt. Kritisiert wird die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, und zwar völlig zu Recht.

          • @Systemknecht:

            Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht die Wahrheit, sondern nur strafrechtlich relevante Tatsachen. Ob die Angreifer nun mit einem Hammer und einem Messer oder "nur" mit einem Hammer unterwegs waren, ist strafrechtlich belanglos.

            • @DiMa:

              Die Staatsanwaltschaft hat den genauen Tathergang zu präsentieren. Anhand des genauen Tatherganges gelangt das Gericht zu seinem Urteil. Was dabei das gesunde Volk (auch in deiner Person) als belanglos oder nicht empfindet ist dabei nicht von Belang.

              Mir geht es dabei nicht um eine Be- oder Entlastung einer der beteiligten Personen oder gar um eine Täter-Opfer Umkehr, wie auch dem Autoren nicht. Ich höre in dieser Diskussion mal wieder lautes Knistern... da werden wohl einige Strohmänner gebaut.

              • @Systemknecht:

                Die Staatsanwaltschaft muss nur einen strafrechtlich relevanten Tathergang präsentieren. Nicht mehr und nicht weniger. Das Gericht entscheidet dann aufgrund eigener Erkenntnisse, die es durch Beweise erlangt.

                • @DiMa:

                  Unsinn. Siehe § 160 - Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung.

          • @Systemknecht:

            Ob jetzt eine Bedrohung mit einem Messer oder einem Hammer ist vollkommen unerheblich. Drohung ist Drohung und eröffnet eine Notwehrsitution.

          • @Systemknecht:

            Ist Ihr Vorbingen erheblich?

            Die Angeklagten wollten den "Nazi" mit einem Hammer "konfrontrieren" (soviel zu Artikel gelesen).

            Damit ist doch dann eigentlich alles gesagt. Der Rest ist Sache des urteilenden Gerichts.

        • @DiMa:

          Messer mitzuführen zur Selbstverteidigung ist nicht legal in Deutschland. Es ist eben nicht belanglos. Sonst würde ich hier im Osten mindestens immer mit Schwert auf die Straße gehen. Völlig absurd.



          Es ist interessant wie Sie hier überall verteidigen das man solche Situationen willkürlich eskalieren darf. Wir sind hier nicht in den USA.

          • @Rahl:

            Seit wann ist die Mitnahme eines Messers in Deutschland verboten?

            Ja, in bestimmten Bereichen mag das zutreffend sein aber im Hausflut des eigenen Hauses?

            Erst ab einer bestimmten Länge (Waffe) wird es dramatisch.

            Nur steht im Artikel nix über die Länge der Klinge.

          • @Rahl:

            Sie schreiben so einen Stuss. Messer mitzuführen ist leider legal. Zweihandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 cm und Einhandmesser ohne Klingenverriegelung (Slipjoint) sind legal. Deswegen werden auch an manchen Orten Messerverbotszonen eingerichtet, weil es grundsätzlich legal ist.



            Ein Schwert ist verboten, aber das ist auch kein Messer.

            Viel interessanter ist, wie Sie wirklich jede Gewalttat aus der eigenen Bubble verteidigen und unterschiedliche Maßstäbe ansetzen und dabei Tatsachen verdrehen.

      • @Libuzzi:

        Wieso soll die Staatsanwaltschaft gegen das Opfer ermitteln?



        Das ist doch absurd.

  • "Es sei auch klar abgesprochen worden, dass der Hammer nicht eingesetzt werden solle."

    Das wird in Zukunft bestimmt die ideale Ausrede für jeden bewaffneten Raubüberfall: "Nein nein, die Waffe hatten wir beim Banküberfall zwar dabei, aber wir wollten NIEMALS etwas damit machen!" Und zu sagen, "ich und meine Freunde wurden Opfer von rechter Gewalt, deshalb suchen wir uns random jemandem aus diesem Umfeld aus und machen ihm mit Hammer und Reizgas klar, dass er ab sofort nicht mehr rechts zu sein hat", zeugt von einem (ich sags mal vorsichtig) "interessanten" Rechtsverständnis...

    • @MarsiFuckinMoto:

      Das die Antifas kein gutes Rechtsverständis haben steht außer Frage. Auch das Sie es als rechtmäßig empfinden eigene Ermittlungen nach einem unbekannten Täter anzustellen und sich dann gleich so sicher sind den Richtigen zu haben ist ein Problem.



      Richtig zu ermitteln sollte trotzdem von der Polizei erwartet werden. So wird nur die Glaubwürdigkeit in die Behörden und den Rechtstaat weiter untergraben. Die gehen jetzt erst recht nicht mehr zur Polizei.



      Der Hammer wurde ja soweit man das sagen auch tatsächlich nicht eingesetzt und es ist schon ein Unterschied jemanden mit einer Waffe zu bedrohen und jemanden damit anzugreifen.



      Es ist halt bedauerlich wenn es mehrere Angriffe in deren Bekanntenkreis gab und nichts bei rauskommt, die sich aber schnell sicher sind wer Schuld ist. Da muss mehr von der Polizei kommen, sonst eskaliert die Gewalt weiter. Die Rechten gehen auch nur dann zur Polizei wenn sie sicher sind die Staatsgewalt gegen ihre "Feinde" einzusetzen.



      Die Statistiken zeichnen übrigens ein sehr eindeutiges Bild aus welche politischen Richtung die meisten Gewalttaten kommen.

    • @MarsiFuckinMoto:

      Stimmt. Mir stellt sich aber die Frage: Warum gehen solche Menschen nicht zur Polizei? Und irgendwie scheint mir der Verlauf der Ermittlungen in diesem Fall die Antwort zu enthalten ...

      • @Libuzzi:

        Weil die Kinders a) allesamt Dreck am stecken haben und b) heiß auf Gewalt waren. Leider wären sie fast den "Heldentod" gestorben. Dumm ist, wer dummes tut.

  • Es ist ausnahmslos immer ein Neonazi, der zusticht. Andere wenden Notwehr an.