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Mietendeckel-Gesetz in BerlinDer Deckel ist weg

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts ist da. Das Berliner Mietendeckel-Gesetz wird rückwirkend gekippt.

Deckel ist weg, die Richter am Verfassungsgericht in Karlsruhe haben entschieden Foto: imago

Berlin taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Die Rich­te­r*in­nen erklärten das Gesetz für „mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig“. Das Gesetz, mit dem die Mieten von etwa 1,5 Millionen Mietwohnungen eingefroren worden waren, ist nichtig. Vielen Mie­te­r*in­nen drohen nun Nachzahlungsforderungen ihrer Vermieter*innen.

Die Rich­te­r*in­nen des Zweiten Senats lehnten insbesondere die landesrechtliche Zuständigkeit Berlins für die Regulierung der Mieten ab. Die „Regelungen zur Miethöhe für ungebundenen Wohnraum“ seien bereits per Bundesrecht abschließend geregelt, da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte.

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) zeigte sich gegenüber der taz „überrascht von der Deutlichkeit des Urteils“ und sprach von einem „schweren Tag für Berlins Mieterinnen und Mieter“. Er versprach: „Wir lassen die Mie­te­r*in­nen mit Auswirkungen, die das haben wird, nicht im Stich.“ Der Senat werde am Dienstag über seine weiteren Schritte beraten, dies sei mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) bereits vereinbart.

Scheel sagte, der Weg, selbst die Mieten zu regulieren, „sei nun versperrt“. Er appellierte an den Bund, „uns eine Öffnungsklausel zu geben oder ein wirksames soziales Mietrecht zu schaffen“. Gleichwohl verteidigte der Senator den Versuch, die Mieten zu regulieren: „Wir sind diesen Weg aus guten Gründen gegangen. Wir wussten, dass wir Neuland betreten, und wollten diese Kompetenzfrage ausloten.“ Positiv bliebe, dass Berlin eine „gesamtgesellschaftliche Debatte angestoßen“ habe, dass die „soziale Mischung in den Städten zu erhalten“ sei.

Freude bei der CDU

Berlins CDU-Chef und Spitzenkandidat zur Abgeordnetenhauswahl Kai Wegner freute sich derweil über eine „empfindliche Niederlage“ für die rot-rot-grüne Koalition. „Der Senat hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit seinem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht. Der Schaden ist groß. Viele Menschen haben sich auf die Behauptungen des Senats verlassen.“

Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) sagte: „Der Mietendeckel ist jetzt Geschichte. Das ist gut, denn auch baupolitisch war er der völlig falsche Weg. Er hat für Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten gesorgt, Investitionen ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschaffen.“

In einer Erklärung der Linken-Landesführung hieß es, die Mietenpolitik von SPD und CDU im Bund sei „völlig zahnlos und unzureichend“, die Mietpreisbremse schütze nicht. Die Fraktionsvorsitzenden Anne Helm und Carsten Schatz, Parteichefin Katina Schubert und Senator Klaus Lederer sagten: „Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass das Land Berlin besonders bedürftige Mieterinnen und Mieter mit einem Nothilfefonds bei der Nachzahlung unterstützt.“

Auch in Berlins kämpferischer Mieterschaft war der Schock groß. „Das Scheitern des Mietendeckels ist eine Enttäuschung für alle Mie­te­r*in­nen in Berlin. Der Deckel hatte der Stadt eine Atempause verschafft, die das Bundesverfassungsgericht jetzt jäh beendet hat“, schrieb die Initiative Deutsche Wohnen und Co. Enteigenen, die derzeit die Vergesellschaftung der großen Immobilienkonzerne anstrebt. „Nur die Enteignung und Vergesellschaftung von Wohnraum bieten die Perspektive für ein Berlin mit bezahlbaren Mieten – jetzt erst recht,“ so Sprecherin Jenny Stupka.

Das Initiativenplattform Stadtpolitik Berlin forderte von der Landesregierung die Umsetzung eines 4-Punkte-Plans: Ein Notfallfonds für die Übernahme von Nachzahlungsforderungen, die gesetzliche Verankerung des Mietendeckels für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die Unterstützung der bundesweiten Mietenstopp-Kampagne von DGB Mieterbund und anderen sowie die Umsetzung der Enteignungsforderung. Am Abend wollen Berlins Mie­te­r*in­nen am Neuköllner Hermannplatz zu einer Demonstration zusammenkommen.

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln) war am 23. Februar 2020 in Kraft getreten. Rückwirkend zum Juni 2019 waren damit Mieterhöhungen untersagt. Bei Wiedervermietungen griffen Höchstwerte einer Mietentabelle, je nach Baujahr und Ausstattung einer Wohnung von maximal 9,80 Euro je Quadratmeter. Im vergangenen November zündete die zweite Stufe des Deckels. Für etwa 340.000 Wohnungen mussten überhöhte Mieten abgesenkt werden.

Im Mai 2020 hatten insgesamt 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen den Mietendeckel eingereicht – und damit das notwendige Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Bundestags erfüllt. Die Mitglieder beider Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus hatten eine Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht eingereicht. Mit einer Entscheidung wollten die Rich­te­r*in­nen aber bis zu einem Urteil aus Karlsruhe warten.

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88 Kommentare

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  • Es ist dubios vom rrg-Senat, die Schuld des vorprogrammierten Scheiterns ihres rechtswidrigen Gesetzes zum Mietendeckel auf Oppositonsparteien zu schieben und die verursachten Schäden durch die Steuerzahler begleichen zu wollen.



    rrg hat wohl bewusst Bundesgesetzgebung ignoriert, um auf Wählerstimmenfang zu gehen und von ihrer desaströsen Wohnungspolitik (Koa-Zusagen nicht eingehalten) sowie der fehlgeleiteten Wohnungspolitik der rr-Regierung 2002 bis 2011 abzulenken (Billig-Verkäufe von über 150.000 Sozialwohnungen an private Finanzinvestoren, Einstellung des sozialen Wohnungsbaus und Verabschiedung der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften von ihrem sozialen Auftrag, die Bevölkerung mit Wohnungen zu versorgen - stattdessen selber kräftig zu Mietkostensteigerung beigetragen).



    rrg hätte mal die Hausaufgaben richtig machen und das Konzept für das „Mietendeckel-Gesetz“ 2019 in den Bundesrat einbringen sollen. So hat rrg viel Zeit verschenkt und den Berliner Mietern sowie Wohnungssuchenden nur noch mehr geschadet.

  • Kleiner Bonmot fürs We cant!;)

    Danke fürs Fotto! - 🤪 -



    Nö. Vossibär - war‘s nich mehr.



    Prof. Dr. Doris König - blond hair - 🤫 -

    ——- & ut Kiieel - Scheunen Sündach -



    www.bundesverfassu...r-koenig_node.html

  • Die pösen politischen Gegner haben einfach nur ihren Job als Opposition gemacht, eingebrockt hat sich der Senat diese Situation durch Herumstolpern im verfassungsrechtlichen Niemandsland selbst. Kann man pragmatisch so sehen.

  • CDU/CSU, FDP und AfD bilden damit doch schon jetzt eine Koalition zum Erhalt überzogener Mieten. Wer's noch nicht wußte: Politik und Geld bedingen sich immer gegenseitig.

    • @Rainer B.:

      Hallo? Exekutive und Judikative sind (Gott sei Dank) getrennt. Hat halt Auswirkungen, die nicht immer in's Konzept passen (so wie Trump in den USA mit den Entscheidungen des obersten Gerichtshofes nicht zufrieden war). Schlimm ist halt, dass sich die Berliner Mieter darauf verlassen haben, dass der Deckel rechtens ist.

      • @schwaw:

        Nun - bei aller Trennung übersetzt doch die Judikative immer nur die Vorgaben der Legislative in geltendes Recht. Der überproportionale Einfluss des Kapitals auf die Legislative bleibt dabei immanent.

    • @Rainer B.:

      Die Zeiten ändern sich und Grüne und selbst die SPD sind nun auf der guten Seite 😊

  • taz: "Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Die Rich­te­r*in­nen erklärten das Gesetz „mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig“. Das Gesetz, mit dem die Mieten von etwa 1,5 Millionen Mietwohnungen eingefroren worden waren, ist nichtig. Vielen Mie­te­r*in­nen drohen nun Nachzahlungsforderungen ihrer Vermieter*innen. [...] Im Mai 2020 hatten insgesamt 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen den Mietendeckel eingereicht …"

    Union und FDP natürlich wieder - wer hätte das gedacht? Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz „mit dem Grundgesetz unvereinbar“. Auf so ein Bundesverfassungsgericht sind die Väter des Grundgesetzes sicherlich sehr stolz. Von welcher "Würde" spricht man in Art. 1 GG eigentlich, wenn 52.000 Menschen - laut Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe - bei uns in Deutschland schon obdachlos auf der Straße sitzen müssen?

    Die Reichen feiern ihren Reichtum in Prachtbauten und die Armen werden bald alle obdachlos sein. Es gibt immer mehr obdachlose Menschen, die den steigenden Mietpreisen zum Opfer gefallen sind, aber das interessiert Union und FDP nicht sonderlich.

  • Würde die Bundes-Mietpreisbremse wieder gestrichen oder eine ausdrückliche Öffnungsklausel eingefügt, wäre ein Mietendeckel im Landesrecht allerdings zulässig.

    Wäre doch ein Wahlkampfansatz.

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Ich glaube das wird die Chancen der Enteignungsabstimmung schwächen, wenn die Stadtregierung schon sowas nicht sauber hinkriegt wie sollen sie dann dann eine dann viel größere Sache managen?

  • Vielleicht kommt der rot-rot-grüne Senat ja jetzt mal auf die Idee, das Problem wirklich zu lösen - nämlich durch geeignete Massnahmen, die Wohnungsneubau in großem Maßstab ermöglichen. Derer gibt es einige, aber man hat lieber populistische Regulierungsmassnahmen ergriffen, damit man auch Beifall von der richtigen Seite bekommt.

  • "Positiv bliebe, dass Berlin eine „gesamtgesellschaftliche Debatte angestoßen“ habe, dass die „soziale Mischung in den Städten zu erhalten“ sei."

    Die soziale Mischung Berlins hat sich seit der Maueröffnung völlig auf den Kopf gestellt. Aus einer Stadt mit Abwanderungen ist eine Stadt mit massiven Zuzug geworden, vor allem auch aus den umgebenen Bundesländern mit ihrem jetzigen Leerstand. Und das wird in Zukunft so weiter gehen. Bis zum Jahr 2030 nimmt die Bevölkerung in Berlin laut Berliner Senat um rund 177.000 Personen zu, das sind etwa 4,7 Prozent, in einigen Bezirken auch bis zu 11% mehr Bewohner.

    Wer die "soziale Mischung" Berlins einfrieren will, hat diese Prozesse nie zur Kenntnis genommen. Auch ein Mietpreisdeckel wird diesem Druck nicht standhalten können.

    Berlin kann mit solchem Vor-1989-Blasendenken weder den Wohnungsmangel, die Mietpreisentwicklung, die Versorgung der Bevölkerung mit Grünflächen, den Erhalt von Natur noch den Klimawandel in den Griff bekommen.

  • Das Gesetz hat viel Arbeit erzeugt und wenig Erleichterung gebracht. Gegen die Wohnraumknappheit wurde derweil nichts unternommen. Stattdessen wird weiter die Miete für minderwertigen Wohnraum hoch gehalten, hochwertiger Wohnraum eingeschränkt und Zuzug gefördert.

  • oh gott. wenn ich die Sprüche der kleinen kapitalisten hier lese. ihr glaubt auch, das cdu, fdp und afd für den kleinen mann/frau kämpfen. ha. so ein blödsinn. das erste gute gesetz seit jahre gescheitert... es ist so traurig... klar wohnraum für reiche ist auch wichtiger...

  • Was folgt, ist die Frage, ob jetzt noch der Mietspiegel gilt. Wie kann so ein Gesetz abgewickelt werden? Gibt es einen status quo ante? Oder brauchen wir jetzt eine Verordnung, die den Rückzug regelt. Oder wird es mal wieder den Gerichten überlassen?

  • CDU, FDP und AfD auf der Seite von Spekulanten, Immobilien-Konzernen und sonstigen "Leistungsträgern", und in Kampf gegen die Interessen der Mieter. Alles wie immer also bei der politischen Rechten.

    • @Kaboom:

      CDU/CSU, FDP, AfD vertreten die



      Profit-Interessen der Immobilien-



      Spekulanten, Rot-Rot-Grün vertritt



      angeblich die Interessen der Mieter.



      Das wahre Ziel von RRG ist der



      Kulturmarxismus.



      Der Wähler hat die Wahl zwischen



      Pest und Cholera.

    • @Kaboom:

      Darf ich daran erinnern, dass es ein rot-roter Senat war, der die GSW verkauft hat und die anderen städtischen Wohnungsbaugesellschaften verdonnerte, Gewinn zu erzielen und Häuser zu verscherbeln?

      Insofern fehlen in Ihrer Aufzählung SPD und die Linke, die gerade Pontius Pilatus spielen und ihre Hände in Unschuld waschen.

    • @Kaboom:

      Wenn eine Landesregierung nach dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel" regiert, gibt es wenig Angriffsfläche bei denen, die dem einen Riegel vorschieben wollen. Es gibt kaum eine wichtigere - und politisch neutralere - Funktion der parlamentarischen Opposition, als genau in solchen Fällen einzuschreiten und Normenkontrollverfahren zu initiieren. Die Niederlage von RRG war auch ein wenig zu deutlich, um sie als Machenschaft von Lobbyisten zu denunzieren.

      • @Normalo:

        90% Ihres Beitrages hat NULL mit dem zu tun, was ich schrieb. Und SELBSTVERSTÄNDLICH sind FDP und CDU Lobbyisten von Immobilienkonzernen bzw. Immobilien-Besitzern. Dazu muss man nur die Posten z.B. von "Haus und Grund" mit Land- bzw. Bundestagsmandaten der beiden Parteien vergleichen. Oder sich den Ablauf des Verkaufes tausende Wohnung in Fft/M an die Vonovia ansehen.



        Wohingegen ich mich nicht erinnern kann, dass diese beiden Parteien JEMALS etwas für Mieter getan haben.

        • @Kaboom:

          Was Sie schrieben, sollte aber im Zusammenhang mit dem zu sehen sein, was der Artikel behandelt. Und das waren eben nicht irgendwelche Hinterzimmer-Mauscheleien zur Rettung des Mietwuchers sondern ein hochoffizielles Urteil des Verfassungsgerichts, dass der Mietdeckel - völlig unabhängig von den beteiligten Interessen - so nie hätte beschlossen werden dürfen. Das kann man auch einfach mal akzeptieren, ohne gleich wieder in den immer gleichen Rant gegen den immer gleichen politischen Gegner auszubrechen. Der hat in diesem Fall einfach seinen Job als Opposition gemacht, ob Ihnen das Ergebnis nun gefällt oder nicht.

      • @Normalo:

        Das bestehende Bundesgesetz ("Mietpreisbremse") sei "umfänglich, ausreichend und abschließend". Dumm wenn die Realität in unseren Großstädten diese Begründung widerlegt. Was heißt außerdem "abschließend"? Kaum ein Gesetz ist so gut dass es nicht verbessert werden könnte. Zur Not auch als Landesgesetz.

        • @Helmut Blechert:

          Es ist nicht der Job des Verfassungsgerichts, Politik zu bewerten, sondern die Verfassungsmäßigkeit ihres Handelns. Und die war eben - offensichtlich - nicht gegeben, weil der Bund sich schon so hinreichend gesetzgeberisch zu dem Thema geäußert hat, dass es keinen Raum mehr für abweichende Landesgesetzgebung gab (sog. "konkurrierende Gesetzgebungskompetenz", geregelt in Artikel 72 und 74 GG).

          Ob die Budesgesetzgebung tatsächlich die Probleme löst, die sie politisch adressiert, ist nicht Teil der Entscheidung. Es geht nur darum, ob es bereits ein Gesetz des Bundes gibt, dass die Materie regelt. In dem Fall haben die Länder das Bundesrecht anzuwenden und sich nicht eigene Regeln auszudenken, egal für wie gut sie die halten.

      • @Normalo:

        Lesen Sie das Urteil. Es geht dort ausschließlich um die Zuständigkeit.

        • @Ruhrpott-ler:

          Wo ist da der Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe?

    • @Kaboom:

      @KABOOM.



      Und auf welcher Seite ordnen sie das Verfassungsgericht ein?

      Die genannten Parteien haben immerhin nur die Klage angestrengt.



      Entschieden hat ein ordentliches Gericht.

    • @Kaboom:

      Ja, und noch einmal Jas! Jahre-, ein Beruflsleben lang gespart; eine Wohzn ung in Berlin gekauft um diese dann für € 6,05 zu vermieten; inkl. aller dem Vermieter obliegenden Kosten (Reparaturen usw.), inkl. aller Scherereien und Vandalismen.

      • 9G
        97287 (Profil gelöscht)
        @Gustav Hoch:

        Ok , vor 20 Jahren in Berlin Spandau eine Wohnung gekauft, der Prei damals lag bei ca 2000 E /m2, 100m2 macht 200000+ 50000 Makler/GE, Steuer/Notar und einmal durchweiseln. Bei 50% EK dürfte die Wohnung abbezahlt sein, NK- Miete jetzt ca 6,50 macht 650 Euro davon 200-250 incl. Rücklagen Hausgeld bleiben 400Euro/Mon. Ist Heute 4000€ /m2. Verkaufen Sie die Wohnung bleiben 200000 Gewinn, vermieten jedes Jahr 5000€ Zubrot auf Rente. Übrigens hat die Gasag Wohnungen damals für 1000€ /m2 verkauft. Irgendwas haben Sie falsch gemacht. Die einfachste Erklärung, Sie haben zu 95% fremdfinanziert. Sie können doch nicht erwarten, dass die Mieter Ihnen in 20 Jahren die Wohnung abbezahlen.

      • @Gustav Hoch:

        Zu teuer gekauft? Auf steigende Mieten spekuliert?

        • @Pepun:

          Lieber Pepun, ihr Zorn richtet sich gegen die falschen.



          1. Hat der Rote Senat über Jahrzente die Bausubstanz vergammeln lassen



          2. Hat er keinen neuen geförderten Wohnraum geschaffen



          3. Hat er den vergammelten Wohnraum verschebelt weil er Geld brauchte

          Deshalb und nur deshalb ist die Situation wie sie ist. Der Staat wirtschaftet schlecht und kommt seiner Pflicht nicht nach. Jetzt Vermieter dafür verantwortlich zu machen ist lächerlich. Ohne die, gäbe es KEINEN Wohnraum.

          Es ist relativ einfach, der Senat muss ausreichend Sozialwohnungen bauen, dann bleibt die Miete insgesammt niedrig.



          Aber 30 Jahre lang nichts zu tun ausser Wohnraum zu verkaufen und dann mit dem Finger auf die Käufer zeigen....

          Und ein kleiner zusatz, dass es bei CDU etc. besser läuft, liegt wohl auch daran dass man sich die Aufträge zuschiebt um dann mit der Baufirma der Frau ne Mark zu machen. Moralisch jetzt auch nicht besser, aber am ende steht dann wenigstens ne Wohnung da.

          • @Beowulf:

            Kein Zorn,nur die Vermutung, die Rohm Dietmar mit Zahlen untermauert und einer möglichen Erklärung versehen hat.

            • @Pepun:

              die Rechnung ist nur leider Quatsch. Alleine das abziehen von 50% weil die ja bestimmt von eigenkapital gedekt wurden...selbst wenn, müssen die ja auch wieder rein kommen. der Teil ist schonmal unsauber.

              Und dann diese 5k im Jahr zur aufbesserung der Rente!



              Auf Mieteinnahmen müssen Steuern gezahlt werden, ebenso auf besitz, plus kosten für Verwaltung, instandhaltung etc.



              Zwischendurch gibts leerstand, zahlungsausfälle etc.

              Netto in der Tasche des Vermieters landet ein Betrag zwischen 10% und 50% der Miete. Bei vollem Risiko wenn was passiert.

  • Das Urteil ist richtig; nicht nur formal. Es kann nicht sein, dass eine Wohnung (z.B. aus den Siebziger-Jahren gebauf, in der Eifel, im Hunsrück, oder der Schwäb. Alb € 8,00/m² kostet, in Dahlem aber nur € 6,05. Das ist noch nicht einmal "Kommunismus), erinnern wir uns an Stolpe; d.i. Idiotie. Alles mit Maß und Mitte; aber nicht so.

    • @Gustav Hoch:

      Wenn Sie in Dahlem für 6,05€ vermieten, und man einen Blick in den dortigen Mietspiegel (s.u.) wirft, gibts eigentlich nur 2 Möglichkeiten, warum Sie zu diesem Preis vermieten

    • @Gustav Hoch:

      Der Mietspiegel von Berlin-Dahlem liegt aber nicht bei 6€ sondern bei über 12 €, für Neubau gar über 18 €.



      www.wohnpreis.de/m...egel/berlin-dahlem

      • @Ingo Bernable:

        Und in Deutschlands Süden würden sie sich für solche Preise die Finger lecken!



        Hier gibt´s 11m²-Wg-Zimmer für 600€.

  • 0G
    02881 (Profil gelöscht)

    "Der Bund habe das Mietpreisrecht (schon) abschließend geregelt", lautet die Urteilsbegründung. Das hat er scheinbar nicht oder er hat fahrlässig mangelhaft geregelt. Oder wie kommen ansonsten die aktuellen Mißstände auf dem Mietmarkt zustande?

    Heute haben wir: auf der einen Seite eine Bevölkerungsgruppe die kaum Rücklagen bilden kann weil ein Großteil der Löhne, Honorare, Renten in die Miete fließt. Und für die es auf Lebenszeit unmöglich sein wird Wohneigentum zu erwerben. Und immer droht der Verlust der Wohnung.

    Auf der anderen Seite eine Gruppe... die mit Mieteigentum von den Banken locker Kredite zugesteckt bekommt um noch eine zweite oder dritte Eigentumgswohnung - zur sicheren Anlage - anschaffen zu können.

    Ich könnte k.....!!

    • @02881 (Profil gelöscht):

      "Auf der anderen Seite eine Gruppe... die mit Mieteigentum von den Banken locker Kredite zugesteckt bekommt um noch eine zweite oder dritte Eigentumgswohnung - zur sicheren Anlage - anschaffen zu können.



      Ich könnte k.....!!"

      Damit unterstellen Sie indirekt, dass jeder, der Wohneigentum hat, auf Kosten anderer lebt oder ein rücksichtsloser Kapitalist und Ausbeuter ist.



      Meine Frau und ich besitzen jeder eine kleinere Eigentumswohnung (abbezahlt) und die Mieteinnahmen daraus sind ein wichtiger Bestandteil unserer Einkünfte. Wir sind beide Freiberufler, unsere Einkünfte wechseln und sind seit 1,5 Jahren krisenbedingt rückläufig. Die Immobilien haben wir recht früh und damals zu horrenden Zinssätzen erworben. Zum Glück konnten wir das über die Jahre durchhalten und heute sind sie abbezahlt. Ich habe deshalb aber kein schlechtes Gewissen, nur weil es Menschen gibt, die sich nie Wohneigentum leisten können. Bei Ihnen scheint aber jeder Immobilienbesitzer ein fetter, gieriger, FDP-wählender, rücksichtsloser und ignoranter Kapitalist zu sein. Anstatt zu kotzen, stechen Sie doch besser mal ein Loch in ihre scheinbar recht dicke Meinungsblase.

    • @02881 (Profil gelöscht):

      Ironischer Weise haben gerade die Verschärfungen der Bundes-Mietpreisbremse beinahe gleichzeitig zum Mietendeckel Beschluss dazu geführt, dass das BVerfg von einer gewollten, "abschließenden" Bundesregelung ausgeht.

    • @02881 (Profil gelöscht):

      Nicht kotzen, sondern einfach nicht in Berlin wohnen wollen. Es gibt andernorts durchaus bezahl- und bewohnbare Räume.

  • Na, dann können ja jetzt die Champagnerkorken bei den "Investoren" und Wohnungskonzernen ob der jetzt zu erwartenden "Nachholphase" bei Mieterhöhungen so richtig knallen.



    Wie nicht anders zu erwarten, waren es Mitglieder der """Christlichen und der (!) liberalen""" Parteien, denen die vielen, sozial benachteiligten Mieter in Berlin nun einen weiteren, großen



    Schritt in Richtung Armut zu verdanken haben.



    Aber wen wunderts, dürfen doch exorbitante Gewinne und Dividenden auch von Konzernen ausgeschüttet werden, die auf der anderen Seite von Kurzarbeitergeld etc. profitiert haben, was nicht auch zuletzt durch die Beiträge der Arbeiter zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird.



    Eine weitere Gesetzeslücke, die durch CDU/CSU und "Libereale" wohl nicht freiwillig geschlossen werden wird.

    • @Thüringer:

      Ohne Wenn und Aber ist der Job von RRG in Berlin, verfassungsgemäß zu regieren. Wer seine Ziele nur GEGEN die Verfassung umsetzen kann, der hat im Zweifel die falschen Ziele - oder zumindest den falschen Weg dafür gewählt.

      Jetzt mit dem Finger auf diejenigen zu weisen, die das nicht hinnehmen wollten und eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt haben, sagt nicht viel Gutes über die Einstellung zum Stellenwert der Verfassung aus. Für einen Staatsdiener, sei er politisch oder beamtet, sollte die Verfassung nicht der richtigen Vorgehensweise im Weg stehen, sondern den Weg weisen. Das gilt AUCH für Kompetenzfragen wie hier. Es hat schon seinen Grund, dass das GG an gewissen Stellen eben KEINE Ermächtigung zu Alleingängen auf Länderebene gewährt.

      Ich habe ja nichts dagegen, dass man mal austetestet, was das Verfassungsgericht so mitmacht. Aber die Opposition dafür anzuschwärzen, dass man sich selbst zu weit vorgetraut hat, ist einfach nur billig.

    • @Thüringer:

      Nee, nee, nee! (Leider) waren es auch wieder die Sozialdemokraten und zwar in der GroKo 2015. Hätte die SPD damals nicht den faulen Kompromiss d.h. die (völlig untaugliche) Mietpreisbremse als Bundesgesetz gegen die C-Parteien durchgedrückt, wäre der Berliner-Deckel nicht schon aus Gründen der fehlenden Landeskompetenz verfassungswidrig.



      Ohne Mietpreisbremse des Bundes hätten hier die Länder noch die Zuständigkeit (und Möglichkeit) gehabt, zum Thema Miethöhe eigene Gesetze zu machen.

      Traurig, aber die letzten 20 Jahre fast immer wahr:



      Bei der SPD ist gut gemeint immer auch schlecht gemacht.

    • @Thüringer:

      "Die sozial benachteiligten Mieter"?! Es gibt auch andere. Als Vermieter hätte ich diese "sozial Benachteiligten" sowieso nicht genommen; sondern lieber den Professor oder Diplomingenieur.

    • @Thüringer:

      Bei mir knallen zwar nicht die Sektkorken, das Urteil freut mich einfach so: Bitte betrachtet alle mal den Wohnungsmarkt, der eben nicht nur aus großen Vermietern besteht. Ein großer Teil der Wohnungen werden - aus welchen Gründen auch immer - von privaten Vermietern vermietet. Und mit der Miete aus dem Mietendeckel war eine Bewirtschaftung der Wohnung schlicht nicht möglich.

      Aber auch abseits von dieser Überlegung wünsche ich mir, dass sich der Senat jetzt mal Maßnahmen überlegt, die Mieterschutz nicht nur als Kostensenkung betrachtet, sondern vor allem sicherstellt, dass es überhaupt genug Wohnraum gibt.

  • Da hilft nichts, wir müssen dranbleiben.

    Ich jedenfalls honoriere den Vorstoss von RRG. Und vergessen wir nicht, wer diese Klagen angestrengt hat: CDU, FDP und AfD, in trauter Dreisamkeit. Merken wir uns das für die nächste Wahl.

    Deutsche Wohnen & Co. Enteignen -- jetzt erst recht!

    • @tomás zerolo:

      Im Text ist nur die Rede von Abgeordneten von CDU und FDP, die die Klage eingereicht haben.



      Warum auch AfD?

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    Jetzt muss RRG halt schneller und mehr bauen. Klappt in Bremen gut, sollte auch in Berlin gehen wenn sich alle bemühen.

  • Kann man keinen Befangenheitsantrag gegen die Entscheidung stellen?



    Der Richter ist Immobilienbesitzer und CDU Mitglied.



    Was ist das für eine Justiz?

    • @Sandor Krasna:

      Es waren acht Richter, die die Entscheidung einstimmig gefasst haben.

      Wollen Sie Richter, die nach politischen Maßstäben entscheiden. Das wären dann polnische oder ungarische Zustände.

    • @Sandor Krasna:

      Ihnen ist schon klar, dass es nicht nur einen Verfassungsrichter gibt.

      Neu ist mir außerdem, dass Richter keine Immobilien besitzen dürfen und einer Partei zugehören.

    • @Sandor Krasna:

      Nur zu Ihrer Information:



      1) Es ist nicht ein Richter alleine, der beim BVG entscheidet!



      2) Befangenheit, weil ein Richter auch Vermieter und CDU-Mitglied ist? Ernsthaft? Da wäre zunächst die Frage zu klären, ob er auch in Berlin vermietet.



      3) Man kann keinen Befangenheitsantrag gegen eine Entscheidung stellen, sondern gegen Richter. Gegen eine Entscheidung, sprich Urteil, können ggf. Widersprüche eingelegt werden. Beim BVG eher nicht. Letzter Zug!

  • Was für eine derbe Klatsche für den Senat. Zeit für personelle Konsequenzen.

    Nur ein Senator konnte wohl von der Deutlichkeit überrascht gewesen sein. Für die Mehrheit der Juristen was dies schon seit Beginn der Diskussionen über das Gesetz der Fall.

    Nur weil man der Meinung ist, ein moralisch richtiges Gesetz zu erlassen, darf man sich halt nicht über die Verfassung hinweg setzen.

  • So schade es ist, so erwartbar war dieses Urteil. Ein Scheitern des Berliner Senats. Mit Ansage. Mal wieder.

  • 0G
    04369 (Profil gelöscht)

    So richtig und wichtig der Mietendeckel ist, und den ich mir auch dringend für Hamburg wünsche, justiziabel dingfest muß der schon sein. Hat's im Berliner Senat kein Geld mehr für Beratung?

    • @04369 (Profil gelöscht):

      Optimist !



      Was Beratung anrichten kann, sieht man bei der Maut-Eskapade des Herrn Scheuer

      • @Thüringer:

        Um Martin Sonneborn zu zitieren: Andy B. Scheuert

    • @04369 (Profil gelöscht):

      Keine Ahnung, noch ist ja nicht gesagt, dass stattdessen nicht sogar ein bundesweites Gesetz kommt. Es wurde ja nur festgestellt, dass die Stadt ihre Kompetenzen überschritten hat.

      Eher ist es mal wieder ein klarer Fall von einem Paragraphendschungel, der schlecht (=praktisch gar nicht) erklärt wurde. Es wurde zwar immer wieder in Nebensätzen erklärt, dass die Regelung erst einmal vorläufig ist. Aber tatsächlich hätte ich da von Rot-rot-grün mehr Sozialkompetenz erwartet. Die hätten halt eindringlich warnen müssen, dass die Regelung vorläufig ist.

      Die Mietervereine haben da ein deutlich besseres Bild abgegeben muss man sagen. Bin ja selbst Mitglied und die haben mir ganz klar gesagt, dass ich vor Oktober/November erst mal nichts machen soll. Andererseits haben das irgendwelche Scharlatane natürlich ausgenutzt mit hastig aufgesetzten Websites "Miete senken - jetzt"...

      Würde sagen weiter für das Gesetzt oder ein neues Gesetz einzustehen lohnt sich noch...

      • @hey87654676:

        Auf Bundesebene kommt da nichts -- FDP oder CDU werden Teil der nächsten Bundesregierung sein. Und die können Wirtschaft!

    • @04369 (Profil gelöscht):

      Gesetze sind immer Auslegungssache, da ist nie etwas genau definiert. Ein Richter kann es so, der andere so auslegen.

      Da hilft auch mehr Beratung nicht, wenn der Richter hier der CDU nahesteht.

    • @04369 (Profil gelöscht):

      Schon Im Vorfeld ist ja deutlich geworden, dass die Gelehrten hier durchaus unterschiedlicher Meinung waren ob der rechtlichen Grundlage.

      Berlin hat sich dann mit 50:50-Chance auf die Meinung verlassen, die den eigenen Intentionen günstig war.

      Die Beratung darf durchaus verschiedene Auffassungen präsentieren -- Politik muss aber irgendwann entscheiden.

  • Zum Nachlesen - 👹 - 🧐 -



    “… Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) in der Fassung des Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11. Februar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 22. Februar 2020 Seite 50) ist mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.…“



    www.bundesverfassu...25_2bvf000120.html

    • @Lowandorder:

      Das gibt Orientierung für die bestehende Bundestagswahl und wird hoffentlich nicht allzu schnell von den vielen Mietern in Deutschland vergessen.

      Sieht man die Unwilligkeit der derzeitigen Regierung - und hier vor allem CDU und CSU - für mehr Schutz der Mieter zu sorgen, dann führt das hoffentlich zur Erkenntnis.

      (Ein Beispiel: www.sueddeutsche.d...ugesetz-1.5103680)

    • @Lowandorder:

      Danke!

  • Good News! Ich hoffe die Dilettantentruppe von Rot Rot Grün hat bereits einen Plan in der Tasche von woher sie das Geld nehmen um die Mieter für die kommenden Nachzahlungen zu entschädigen.



    Ein Berufs- oder zumindest Regierungsverbot für diese Utopisten wäre dringend notwendig!



    Karl Marx zitieren reicht einfach nicht aus um ein Bundesland fachgerecht zu regieren.

    • @Ritschie:

      Genau so sieht's aus!

    • @Ritschie:

      Warum sind das Good News?



      Die Mieten steigen, und auf die Mieter kommen Nachzahlungen. Was soll daran gut sein?

  • Warum sollte man dann überhaupt noch wählen gehen, wenn es nicht einnmal zum basalen Mieterschutz reicht?



    Der fürs Gewerbe sowieso nicht gilt (durch die Pandemie wird sich da ein Abgrund auftun).



    Diese Demokratie hat derart abgewirtschaftet, dass nur eine Revolution noch hilft. Hier in Berlin gibt es massive Obdachlosigkeit und Bettler an jeder Ecke. Dafür sind diese Richter und die Abgeordneten von CDU und FDP zuständig.

    • @Ataraxia:

      "Diese Demokratie hat derart abgewirtschaftet, dass nur eine Revolution noch hilft."



      Könnte so ähnlich auch vom völkischen AfD Flügel kommen, Ziel ist ja dasselbe, die parl. Demokratie kaputt zu machen.

    • @Ataraxia:

      Eine Verfassung mit der du Menschen in die Obdachlosigkeit treiben darfst für Spekulationsgewinne aber dich nicht dagegen wehren kannst taugt nichts und hat nie etwas getaugt

    • @Ataraxia:

      Sehe ich auch so. Der Mietendeckel war für mich mit der Hoffnung verbunden, dass der Kapitalismus reformierbar ist. Die Hoffnung ist weg. Da ist dann eben auch egal, wer regiert, wenn am Ende sowieso Geld vor Mensch zählt...

    • @Ataraxia:

      @rythem&blues:



      Ihre Aussage ist gelinde gesagt Quatsch. Das Urteil ist ein Beispiel für eine rechtsstaatliche Demokratie, da ganz klar gezeigt wird, dass nicht vermeintliche Mehrheiten sich über ein gemeinsames Regelwerk hinwegsetzen kann! Es ist einfach notwendig die Kompetenzen von Bund und Ländern klar zu definieren.



      Das Gesetz war und ist handwerklicher Pfusch und der Senat hat vielen vorgegaukelt, dass sie eine Lösung haben.

      Demokratie bedeutet in diesem Fall Mehrheiten für eine Länderkompetenz für Mietrecht finden und das ist auf Bundesebene nicht passiert.

      • @Andi S:

        Ein Richter mit CDU-Parteibuch und Immobilienbesitz entscheidet gegen ein Gesetz dass seine politischen Gegner verabschiedet haben.

        • @Sandor Krasna:

          es war nicht ein Richter, sondern alle Richter (die auch nur darüber entscheiden können, ob es juristisch ok ist)

    • @Ataraxia:

      Ist es nicht vielmehr so, das unsere Demokratie durch unabhängige Justiz gerade bewiesen hat, dass sie funktioniert?

    • @Ataraxia:

      Hmm... Wann hat den die CDU in Berlin regiert? Wer hat den die ganzen leeren Wohnungen in Berlin anfang dieses Jahrhunderts für ein "Appel und ein Ei" verscherbelt, da Mieten viel günstiger ist? Wer hat den sozialen Wohnungsbau abgebaut?

      Dann kaufen Investoren die Wohnungen, die das rot regierte Berlin nicht haben will. Verdienen Geld und am Ende ist die CDU/FDP schuld??

      • @Strolch:

        Schon mal was vom Berliner Bankenskandal gehört?



        Hier finden Sie den Grund warum PDS und SPD die Wohnungen verscherbeln mussten.



        de.wikipedia.org/w...iner_Bankenskandal

      • @Strolch:

        Die Union hat in Berlin unter Diepgen fast die ganzen 80'er Jahre regiert, auch ein wenig in den 90'ern. Der soziale Wohnungsbau ist Bundessache und wurde schon Ende der 80'er Jahre von der damaligen Kohl- Regierung massiv abgebaut.

        Ja, Sie haben Recht, rot und dunkelrot haben viele, viele Wohnungen verkauft- das gibt sogar Gysi zu. "War ein Fehler", sagte er..

        • @Rasmuss:

          Der ist jetzt seit 2006 Landesrecht. Nur der Freie Wohnungsmarkt nicht weil sich der verfassungsändernde Gesetzgeber damals nicht hinreichend bewusst war, dass 1949, ,,Wohnungswesen" das Mietrecht mitumfasst haben könnte.

      • @Strolch:

        Hmm... Die CDU hat bis 2001 regiert und hat einen riesiegen Schuldenberg angehäuft. Dank Landowski nochmal 25 Mrd. drauf gepackt.



        Ja,ja...so schnell vergessen. Berlin war mehr als Pleite. Zur Erinnerung: de.wikipedia.org/w..._des_Landes_Berlin

      • @Strolch:

        CDU und FDP haben die Anträge beim Verfassungsgericht gestellt.



        Aber ganz richtig, die GSW wurde von PDS und SPD verscherbelt.

        • @Ataraxia:

          Soweit ich weiß sind es aber nicht die ehemaligen GSW-Wohnungen, die die Mietpreise treiben sondern vor allem der Altbau, von dem ebenfalls viel mal in öffentlicher Hand war, und der völlig überteuerte Neubau, der auf viel zu teurem Bauland errichtet wird.

        • @Ataraxia:

          Der Verkauf fand unter SPD und Linke statt, die faktisch die Handlungsfreiheit nehmenden Grundsteine (desaströse Finanzlage Berlins, desaströse Finanzlage der Gesellschaften) wurden zuvor bereitet.

  • All die schönen Argumente entpuppen als Diskussion in Blase. Nichtig. Nicht mit der Verfassung vereinbar. Aber man kann es ja versuchen.