Maskenpflicht in der Öffentlichkeit: Länder könnten Mundschutz anordnen

Gegen die Verbreitung von Tröpfchen hilft Textil im Gesicht. Das könnte schon bald Bedingung sein, um die eigene Wohnung verlassen zu dürfen.

Zwei Frauen mit Mundschutz zwischen Regalen in einem Supermarkt.

Bald Pflicht für alle? Zwei Kundinnen mit Mundschutz in einem Supermarkt in Augsburg Foto: Daniel Biskup

FREIBURG taz | Österreich diskutiert bereits seit Tagen über die Einführung einer Maskenpflicht, um die Coronapandemie einzudämmen. Möglicherweise dürfen Supermärkte schon bald nur noch mit Gesichtsmaske betreten werden. Auch für Deutschland könnte eine solche Maskenpflicht sinnvoll sein.

Eine einfache Gesichtsmaske kann zwar nur sehr begrenzt die eigene Ansteckung mit Sars-CoV-2 verhindern. Da aber der Erreger vor allem über Tröpfchen beim Husten und beim Sprechen übertragen wird, kann ein Tuch vor dem Mund weitgehend die Ansteckung anderer verhindern und so Infektionsketten unterbrechen.

In vielen asiatischen Staaten ist das Tragen eines Mundschutzes bei Erkältungen üblich. Und auch mit Beginn der Coronakise wurden Stoffmasken schnell zum sozialen Standard. Der Erfolg der Corona-Bekämpfung in China, Südkorea und Taiwan wird zumindest teilweise auch auf den Maskeneinsatz zurückgeführt.

Eine Maskenpflicht ist dabei nicht nur als Verschärfung der bisherigen Anti-Corona-Maßnahmen denkbar. Sie könnte auch Baustein eines Exit-Plans sein, mit dem das öffentliche Leben wieder hochgefahren wird. Wenn jeder Gesichtsschutz trägt, könnten vielleicht bald Kaufhäuser, Bibliotheken und Friseursalons wieder geöffnet werden.

Wo sollen die Masken herkommen?

In Deutschland könnte ein solcher Maskenzwang seit letzter Woche rechtssicher eingeführt werden. Bis dahin konnten viele Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen nur auf die Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes gestützt werden („notwendige Schutzmaßnahmen“). Angesichts der massiven Grundrechtseingriffe hielten aber immer mehr Juristen eine spezielle Regelung im Gesetz für erforderlich. Der Bundestag hat sie am vorige Mittwoch beschlossen.

So können Behörden jetzt die Menschen verpflichten, „bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“, heißt es im geänderten Paragrafen 28. Damit kann nun auch die Art und Weise des Ausgangs geregelt werden, etwa indem die Menschen verpflichtet werden, auf der Straße und in Geschäften einen Mundschutz zu tragen.

Eine entsprechende Anordnung müsste von den Bundesländern oder von kommunalen Gesundheitsbehörden ausgesprochen werden. Der Bund könnte eine Maskenpflicht nicht anordnen. Der ursprüngliche Plan von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der der Bundesregierung ein Weisungsrecht bei der Bestimmung von Schutzmaßnahmen geben wollte, scheiterte am Widerstand der Länder.

Gegen eine Maskenpflicht für die ganze Bevölkerung spricht zwar, dass es derzeit gar keine handelsüblichen OP-Masken zu kaufen gibt. Bei dem entstehenden großen Markt wird das aber wohl nicht lange auf sich warten lassen. Bis dahin könnte sich jeder selbst aus alten Unterhemden einige (waschbare) Masken nähen. Auch die taz hat bereits eine Nähanleitung veröffentlicht. Und zur Not könnte sogar ein hochgezogenes Halstuch oder ein Schal akzeptiert werden. Österreich wird uns wohl bald vormachen, wie es geht.

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