Entscheidung des Verfassungsgerichts: Karlsruhe stützt Corona-Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Eilentscheidung gegen die Freiheitsbeschränkungen in Bayern abgelehnt. Das betrifft ganz Deutschland.

Detailaufnahme von Richtern in roten Roben

Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: Stockhoff/imago

BERLIN taz | Gesundheitsschutz hat bis auf weiteres Vorrang. Das ist der Grundgedanke einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-bedingten Freiheitseinschränkungen, die derzeit in unterschiedlicher Form in Deutschland gelten. Der Eil-Beschluss wurde am Mittwochnachmittag veröffentlicht.

Geklagt hatte ein Mann aus Bayern. Er griff mehrere Regelungen an, mit denen die bayerischen Landesregierung das öffentliche Leben einschränkt, um die Corona-Ansteckungsrate zu reduzieren. Der Mann kritisierte, er könne mit anderen nicht mehr demonstrieren und auch nicht mehr musizieren. Er könne nicht einmal mehr eine neue Partnerschaft anbahnen.

Die Verfassungsrichter stuften die Verfassungsbeschwerde als ernstzunehmend ein, sie bedürfe gründlicher Prüfung und Beratung. Eine einstweilige Anordnung zum sofortigen Stopp der Freiheitseinschränkungen lehnten die Richter nun aber ab.

Im Rahmen der bei Eilfällen üblichen Folgenabwägung stellten die Richter fest, dass eine Rücknahme der bayerischen Maßnahmen zur Überlastung des Gesundheitswesens und zum Tod von Menschen führen könnte. Der Kläger müsse deshalb die Freiheitseinschränkung zunächst hinnehmen, selbst wenn er am Ende mit seiner Klage Erfolg haben könnte.

Bundesweite Bedeutung

In aller Deutlichkeit heißt es in dem Beschluss, der der taz vorliegt: „Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit weniger schwer.“ Die vom Kläger geltend gemachten Interessen seien zwar „gewichtig“, aber „nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen“.

So grundsätzlich argumentieren die Verfassungsrichter in Eil-Entscheidungen selten. Die Richter stellten zugunsten der bayerischen Regelungen auch in Rechnung, dass sie nur befristet gelten und dass es für die Ausgangsbeschränkungen zudem viele Ausnahmen gebe.

Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht erstmals inhaltlich zu den coronabedingten Freiheitsbeschränkungen Stellung genommen. Bisher hatten die Richter Entscheidungen abgelehnt, unter anderem weil die Klagen schlecht begründet waren oder erst die Fachgerichte befasst werden sollten.

Der jetzige Eilbeschluss betrifft zunächst nur die Corona-Regelungen in Bayern. Da diese im Bundesvergleich aber die strengsten sind, hat die Karlsruher Entscheidung bundesweite Bedeutung. Der Gang nach Karlsruhe dürfte gegen weniger drastische Regeln in anderen Bundesländern bis auf weiteres erst recht erfolglos bleiben.

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