piwik no script img

Aktivisten verklagen VerfassungsschutzGefährliche Anrufe beim Arbeitgeber

Der bayerische Verfassungsschutz hat weitreichende Befugnisse zur Information privater Stellen. Dagegen klagen jetzt Klima-Aktivist:innen.

Klima-Aktivistinnen in München protestieren gegen die Automobilausstellung Foto: Cheung/Adora Press

Berlin taz | Fünf linksradikale Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen klagen beim Bundesverfassungsgericht dagegen, dass der bayerische Verfassungsschutz unter erleichterten Voraussetzungen Arbeitgeber, Vermieter und andere private Stellen informieren darf. Dies verletze ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die fünf Personen aus München gehören unter anderem der Gruppe „Ende Gelände“ an, die vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Sie halten diese Einstufung zwar für falsch, allerdings ermöglicht sie den Aktivist:innen, gegen eine Neuerung im bayerischen Verfassungsschutzgesetz zu klagen, da sie als vermeintliche Ex­tre­mis­t:in­nen hiervon potenziell betroffen sind.

Seit August 2023 darf der bayerische Verfassungsschutz Informationen an private Stellen weitergeben, „wenn dies erforderlich ist zur Verhütung oder Beseitigung sonstiger erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Empfängers“.

Die Klä­ge­r:in­nen befürchten, dass der Verfassungsschutz zum Beispiel ihre Arbeitgeber über ihre vermeintlich verfassungsfeindlichen Aktivitäten informiert. Auch Vermieter, Veranstalter oder Banken könnten kontaktiert werden.

Der Verfassungsschutz kann den privaten Akteuren zwar keine Vorgaben machen, aber je nach persönlicher Einstellung könnten sie Arbeitsverhältnisse und Wohnungen kündigen, Aufträge stornieren und Hausverbote aussprechen. Dies könne bis zur Vernichtung beruflicher Existenzen reichen.

Hoffnung auf ein Grundsatzurteil

Die 69-seitige Verfassungsbeschwerde, die der taz vorliegt, wurde von der Gesellschaft für Freiheitssrechte (GFF) koordiniert und von Rechtsanwalt David Werdermann verfasst. Als praktisches Beispiel verweist Werdermann auf den Fall eines muslimischen Nachwuchswissenschaftlers, dessen Vertrag an einer sächsischen Universität nicht verlängert wurde. Zwei anschließende Anstellungen an privaten Forschungseinrichtungen wurden noch in der Probezeit gekündigt.

Jeweils hatte der sächsische Verfassungsschutz Kontakt aufgenommen und über vermeintlich islamistische Verwicklungen des Ingenieurs informiert. Der Mann wusste nichts von den Interventionen und erfuhr davon erst nach Recherchen seines Anwalts. Am Ende erhielt der Ingenieur eine Entschädigung von 145.000 Euro, berichtete 2020 der Spiegel.

Für ein solches Vorgehen des Verfassungsschutzes wurde in Bayern nun eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen. Zwar durfte der Verfassungsschutz in Bayern auch früher schon private Stellen kontaktieren. 2023 wurden jedoch die Anforderungen abgesenkt. Dies ermöglichte die nun erhobene Klage. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht über die Weitergabe von Verfassungsschutzinformationen an private Stellen entschieden. Anwalt Werdermann hofft auf ein Karlsruher Grundsatzurteil.

Keine Pflicht gibt, die Betroffenen zu informieren

Laut Klage soll die Information von Arbeitgebern und Vermietern nur möglich sein, wenn es zumindest eine „konkretisierte Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut“ gibt. Eine solche Übermittlungsschwelle fehle jedoch im bayerischen Gesetz. Deshalb sei die bayerische Regelung unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Außerdem beanstandet Anwalt Werdermann, dass es für den Verfassungsschutz keine Pflicht gibt, die Betroffenen zu informieren, wenn Ar­beit­ge­be­r:in­nen und Ver­mie­te­r:in­nen über ihre Aktivitäten und deren Einstufung durch den Verfassungsschutz informiert werden.

Zuständig ist in Karlsruhe der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, der bereits im April 2022 eine umfassende Korrektur des bayerischen Verfassungsschutzrechts verlangt hatte.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

48 Kommentare

 / 
  • An alle Kommentierende, die das Treiben des VS für vollkommen legitim halten die ernstgemeinte Frage:



    Warum wollt ihr nicht in einem Rechtsstaat leben?

  • Ich dachte, der Verfassungsschutz _ermittelt verdeckt potenziell Verfassungsfeindliches - und ist getrennt von der _Polizei, die höchstens so offen ermitteln dürfte.

    Selbst wenn es ein harter Nazi wäre und nicht nur jemand, der konsequenter bei Klimaschutzansprüchen ist als der Rest.

  • Also bitteschön

    Als Unternehmer ist man verantwortlich für die Entwicklungen im Unternehmen.



    Als Unternehmer wüsst ich daher schon gerne ob ich unter den Mitarbeitenden Rechts- oder Linksextreme habe.

    • @Andere Meinung:

      Über viele Jahre habe ich meine eogene Firma geführt. In Spitzenzeiten hatte ich so um die 50 Mitarbeiter*innen. von keinem der Leute wusste ich und wollte es auch gar nicht wissen, welche politische Einstellung die hatten. Es geht mich nichts an und in der DDR leben wir auch nicht.

      • @Perkele:

        Wenn Ihre Firma aber zum Beispiel gefährliche Stoffe herstellt, könnte es schon interessant sein, ob das Risiko besteht, dass ein Mitarbeiter eines Morgens nicht mehr bei der Arbeit erscheint, dafür aber eine größere Menge dieses Materials verschwunden ist. Es könnte dann ungemütlich werden, wenn Sie erst dann erfahren, dass er im Verdacht stand, er kooperiere mit Neo-Nazis, Islamisten, Reichsbürgern usw....und die sind bekanntlich alle gewaltbereit.

        Ich halte es für sinnvoll, dass es dafür eine Grundlage gibt. Beim Zeitungsboten, der vielleicht zusätzlich ein rechtes Hetzblatt verteilt, wäre die Benachrichtigung der Post sicher unverhältnismäßig, aber für manche Arbeitgeber sehr wichtig.

        • @Dr. McSchreck:

          Aber genau das ist es doch: die rechtliche Grundlage fehlt. Und die muß unbedingt verfassungsfest sein, nicht das bayrische Schema: rechts hui, links pfui....

    • @Andere Meinung:

      Nicht ohne Grund geht es Unternehmen nichts an, welche politische Einstellung die Mitarbeiter:innen dort haben und nicht ohne Grund darf und sollte man im Vorstellungsgespräch hier drauf pochen, dass das nicht Thema ist.

    • @Andere Meinung:

      Finden Sie es dann bitte selbst heraus und wie weit es arbeitsrechtlich überhaupt relevant ist. Wenn Sie ein Flüchtlingsheim haben und derjenige ständig Naziklamotten trägt und den Hitlergruß zeigt, dann sehe ich einen Punkt.

      Der Verfassungsschutz ist da, und er hat begrenzte Kompetenzen, beides hat dieselben historische Gründe.

  • Staatsanwaltschaften und Gerichte sind verpflichtet, den Arbeitgeber eines Beschuldigten über das Strafverfahren zu informieren, wenn diese Information für arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers erforderlich ist. Die Eingriffe in den Flugverkehr der sogenannten Aktivisten sind strafrechtlich relevant. Ob sie dann für den Arbeitgeber relevant sind ist eine Einzelfallentscheidung. Sie ist jedenfalls nicht grundsätzlich auszuschließen.

    • @Allister:

      Die Staatsanwaltschaft mit dem Verfassungsschutz zu vergleichen ist das Äpfel- und Birnenspiel.



      Die Staatsanwaltschaft darf den Arbeitgeber erst informieren, wenn 1. das Strafverfahren soweit fortgeschritten ist, dass von einem gefestigten Tatverdacht auszugehen ist (d.h. es müsste eigentlich bereits Anklage erhoben worden sein) und 2. die angeklagte Tat eine Verletzung der Berufsausübungspflichten zum Inhalt hat, bzw. es müssen sich Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung des Beschuldigten für seine berufliche Tätigkeit ergeben. Wenn gegen einen Berufskraftfahrer wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss Anklage erhoben wird, dann ist der Arbeitgeber zu informieren. Wenn der Berufskraftfahrer wegen Beleidigung oder Sachbeschädigung angeklagt wird, dann nicht.



      Was in den Bericht des Verfassungsschutzes einfließt, erfährt der Betroffene häufig gar nicht und er kann sich auch nicht ohne weiteres dagegen wehren. Es handelt sich teilweise um Vermutungen und Verdächtigungen seitens Dritter, die von der Behörde teilweise ungeprüft übernommen werden. Dies mag im vorliegenden Fall nicht so sein, aber die Klage hat ja grundstzliche Bedeutung.

    • @Allister:

      Es macht aber einen Unterschied, ob Staatsanwaltschaft oder Gerichte solch eine Einzelfallentscheidung treffen oder aber ein Nachrichtendienst.

  • Der Sinn der Aktionen der "Aktivisten" ist Publicity.



    Kaum bekommt der Arbeitgeber davon etwas mit, ist es schon zu viel davon.



    Muss man nicht verstehen.



    Immerhin geht es hier um vorsätzlich begangene Straftaten.

  • In Bayern hat man offensichtlich nichts aus dem Fall Christine Schanderl gelernt: Christine Schanderl war einst im ganzen Land bekannt, weil sie mit der „Stoppt Strauß“-Plakette rumlief. Deshalb flog sie vom Gymnasium. Das Mädchen wurde zum Albtraum der CSU – und bekam das noch Jahre später zu spüren.



    www.merkur.de/baye...nt-zr-5480119.html

    • @Thomas Brunst:

      Kein passender Vergleich. Die freie Meinungsäußerung ist legal und geschützt. Schwere Eingriffe in den Flugverkehr sind illegal und strafbewehrt.



      Strauss...Wie dünnhäutig Politiker sein können sehen wir ja gerade an Harbeck und Co. Die versuchen ja auch jede Meinung wegzuklagen, die ihnen nicht gefällt.

      • @Allister:

        Ja klar. Habeck wehrt sich gegen Morddrohungen und das ist ganz sicher dünnhäutig. Übrigens: üble Nachrede oder vergleichbare Handlungen sind nicht durch die Gesetezlage geschützt und der bayrische Staat macht es dennoch. Und noch was: wenn man die "schweren Eingriffe in den Flugverkehr" ahnden will, dann darf man das noch lange nicht mit eigenen Gesetzesbrüchen tun. Savvy??

  • In Bayern ist man wahrscheinlich schon linksradikal, wenn man nicht den gleichen Atemrhythmus wie Herr Söder hat...



    Dass die Aktionen von "Ende Gelände" auf extreme Umweltsauereien inkl zukünftiger Entwicklungen hinweisen und in ihrer Umsetzungen deutlich mehr auffallen als eine normale "Latsch-Demo" oder das Überreichen von Petitionen, das passt sicherlich weder den braven Bürger*nnen und erst recht nicht den Knochenköpfen der Landesregierung. Da wird das schmeißfliegenhafte Vorgehen des Verfassungsschutzes gerne durchgewunken.



    Ich finde das widerlich und hoffe, dass es einen Stopp für dieses hinterhältige Getue gibt. Auf Dauer sind die umweltpolitischen Nicht-Entscheidungen der Regierung gefährlicher als die Existenz von "Ende Gelände" oder der "Letzten Generation".

  • Es klagen Personen der letzten Generation, aber der einzige der wirklich schon Nachteile hatte ist der muslimische Wissenschaftler. Da frage ich mich ob der Mann jetzt zu unrecht von Verfassungsschutz beobachtet wird, oder ob die Arbeitgeber nicht darüber informiert werden sollten, dass sie einen Islamisten beschäftigen.

    • @Jesus:

      Nein, da klagt niemand aus der Letzten Generation. Da klagen Aktivist:innen von Ende Gelände.

    • @Jesus:

      Dem Artikel ist nicht zu entnehmen, ob der betreffende Nachwuchswissenschaftler der einzige ist, "der wirklich schon Nachteile hatte". Er ist nur als einziges "praktisches Beispiel" angeführt. Und was Ihre "Fragen" angeht: selbst wenn der Herr zu recht vom Verfassungsschutz beobachtet sein worden sollte - in wie weit hat das die Arbeitgeber etwas anzugehen, sofern dadurch nicht ein besonderes Sicherheitsrisiko besteht?

      • @Kawabunga:

        .....sofern keine besonderes Risiko besteht, dürfte die Information illegal sein. Sofern ein besonderes Risiko besteht, ist sie ohne gesetzliche Grundlage auch illegal. Daher soll jetzt eine Grundlage geschaffen werden.

      • @Kawabunga:

        Den Arbeitgeber hat das deshalb zu interessieren um seine Mitarbeiter zu schützen, vor eben diesem Extremisten. Der Schutz der Gefährdeten wiegt höher als der Extremistischen Spinner.

        Zum anderen auch um die Allgemeinheit zu schützen, wenn dieser auch Zugang zu sensiblen Bereichen, Informationen oder Objekten hat.

        Rechtsstaat ist gut und wichtig, aber Gefahrenabwehr ist wichtiger als später zu verhandeln, wie jemand bestraft werden soll.

        • @Walterismus:

          Der Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst und keine "Geheimpolizei", da er über keine exekutiven Befugnisse besitzt. Das unterscheidet ihn vom Geheimdienst.

          Die Aufgabe eines Nachrichtendienstes ist es politische Vorfeldaufklärung zu betreiben. Das heißt er sammelt Informationen im Vorfeld und wertet sie aus, etwa über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Seine Erkenntnisse gibt er dann an die Politik weiter, damit sie auf dieser Basis Entscheidungen treffen kann.

          Wegen der unterschiedlichen Aufgaben und Befugnisse darf der Verfassungsschutz seine Daten auch nicht einfach so an die Polizei übermitteln. Diese bekäme sonst Informationen, die sie selbst aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht erheben darf.

          Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren ist dann die Aufgabe der Polizei. Allein in ihren Bereich fällt dann die Aufgabe der Gefährderansprache oder die Aufklärung des Umfeldes.

          Diese sogenannte "Trennungungsverbot" wurde aufgrund der Erfahrungen aus der NS Zeit erlassen und soll Machtmissbrauch verhindern und dient gleichzeitig der Vorbeugung einer allmächtigen Geheimpolizei.

        • @Walterismus:

          Offensichtlich gab es diese konkrete Gefahr nicht, sonst wäre der betreffenden Person später keine Entschädigung zugesprochen worden.



          Und zukünftig soll die Schwelle sogar noch geringer sein.



          Arbeitgeber über konkrete Gefahren zu informieren sollte schon erlaubt sein. Aber nicht jeder extremistische Verdachtsfall ist auch eine Gefahr für den eigenen Arbeitsgeber.

          • @Herma Huhn:

            Der erste Satz ist leider ein Fehlschluss. Die Entschädigung kann es auch einfach gegeben haben, weil es für die Information an einer Rechtsgrundlage fehlte - die jetzt geschaffen wurde.

  • Ich glaube ich wäre ganz froh als Vermieter, wenn mich der Verfassungsschutz vor einem potentiellen Mieter warnt, wenn der z.B. zu einer Partei gehört, die als gesichert rechts-extrem eingestuft wurde. Ein AfD-Mitglied kommt mir nicht ins Haus.

    • @Winnetaz:

      Glauben sie der Verfassungsschutz ist auf dem laufenden wer sich als Mieter bei ihnen bewirbt? Wir leben nicht in einem Polizeistaat der alles und jeden überwacht. Und das ist auch gut so.

    • @Winnetaz:

      Solange der Mieter seine Meinung für sich behält, wäre das für mich kein Problem.



      Im Gegenteil, je weniger ich weiß, desto größer die Chance mit dem Menschen ins Gespräch zu kommen.



      Bekäme ich eine solche Warnung, ich würde beim Mieter klingeln und ihn informieren. (Zumindest solange außer der Parteimitgliedschaft nichts gegen ihn vorliegt, was mich persönlich betrifft.)

  • "...aber je nach persönlicher Einstellung könnten sie Arbeitsverhältnisse und Wohnungen kündigen, Aufträge stornieren und Hausverbote aussprechen. Dies könne bis zur Vernichtung beruflicher Existenzen reichen."



    /



    So dürfte es auch eine immanente Intention sein, dass die Furcht vor Denunziation latenten oder initialen Aktionismus hemmt. Vielleicht sollte hier auch erwähnt werden, wie die❗beiden deutschen Staaten früher vergleichbar gehandelt haben, um mit "missliebigen" Personen fertig zu werden, nicht ganz selten dann mit eben diesem Ergebnis, der annoncierten oder faktischen Existenzbedrohung.



    Ein Beispiel aus Bayern:



    www.gew-bayern.de/...r-einschuechterung

  • Solange Grundprinzipien der informationellen Selbstbestimmung und des Datenschutzes nicht für Behörden, Polizei und Verfassungsschutz gelten, sind sie vollkommen wertlos.

  • Der Verfassungsschutz wurde bei seiner Gründung von Altnazis besetzt, manche die selbst sehr hochrangig waren.



    Für deren Nachfolger ist alles linke Extrem.



    Und warum dürfen die noch Statements über den Islam machen, seit den NSU Morden, indem sie "komplett versagt" haben.

  • Diese Gesetze in Bayern sind doch bestimmt ein Relikt aus der Hitlerzeit.



    Anders ist das doch nicht zu erklären.

    • @Bolzkopf:

      Seit August 2023 ......

      Für ein solches Vorgehen des Verfassungsschutzes wurde in Bayern nun eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen.

    • @Bolzkopf:

      Diese Gesetze sind erst ein paar Jahre alt, aber im der Geist der damaligen Zeit. Und dieser Wind weht leider wieder kräftiger.

      • @Alexander Schmidt:

        Wie jetzt ?



        Das sind niegelnagelneue Gesetze ?

        Na, da stehen die Bayern aber sehr zeitig die Reihen fest geschlossen, oder ?

  • Sehr schoen. Endlich mal eine nicht kontraproduktive Aktion. Hoffentlich haben sie Erfolg.

  • Haarsträubend.

    Ab wann unterscheiden wir uns nicht mehr von einem repressiven Regime à la DDR oder China?

    • @tomás zerolo:

      Wir sprechen von Bayern, das schon immer ein Herz für die Freiheit der CSU Gläubigen hatte.

  • Diese abgesenkten Handlungsanforderungen erinnern stark an historische Zusammenhänge in unserem Land, die das Denunziantentum zur Überwachung der Bevölkerung erst ermöglichten. Darum auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung so wichtig ist. Hoffen wir auf ein positives Urteil durch das Verfassungsgericht und einer Zurückweisung der kriminalisierenden Einschränkungen durch das von CSU geschaffene Gesetz.

  • Bei solchen christlich rechtsradikalen politischen Entscheidungsträgern in Bayern kann man mittlerweile nur noch auf die Gerichte hoffen.. Wenn Klimaschutz zum “Nachteile für das Gemeinwohl” mit ein bisschen Islamophobia aufgepeppt wird, haben wir bald nichts mehr zu lachen..

    • @elma:

      Auf die Gerichte? Wenn der Stat und seine Bemten schon SELBST Gerichtsurteile schlicht ignoriert - was sollen die dann noch ausrichten? Es ist eine schon jetzt beginnende Erosion unserer Demokratie. (Siehe auch meinen Beitrag hieruter.)

  • Klar doch, und bei Beamten reicht es leider nicht wenn sie verfassungsfeindliche Memes und Gesprächsverläufe auf ihren Handys haben, aus rassistischen Motiven heraus in ihrer Freizeit Menschen verprügeln (wie der eine Polizist aus der EG Rex in Neukölln), mit Brandstiftenden und mutmaßlich mordenden Nazis sympathisieren und Opfern die Akteneinsicht verweigern (wie zwei Staatsanwälte im Zusammenhang mit dem "Neukölln-Komplex"), Tatortvideos von Morden durch Beamte leider leider direkt zu Beginn abbrechen und Dokumente gefälscht werden (alles Dessau), Sie Mitglieder in einer rechtsextremen Vereinigung sind, dabei illegal Schnellfeuerwaffen besitzen und Leichensäcke bestellen (Nordkreuz) oder halt mit 150km/h stockbesoffen eine Frau zu Tode fahren (Berlin, im Berufungsverfahren eine Geldstrafe weil man der Getöteten eine Mitschuld angedichtet hat)...



    Aber hey, verfolgen wir ein paar Ökos mit dem Verfassungsschutz und diffamieren sie im Privatleben. Als möchte Deutschland einem jeden Tag füttern, mit einem kleinen Löffel voller

  • die info der polizei drekt an meinen arbeitgeber in den 70er jahren war teil der "hexenjagd" (berufsverbote); da sie gegen mich nur wenig unternehmen konnten, da ich weder beamtin noch in staatsdiensten beschäftigt war.



    mein arbeitgeber hielt allerdings zu mir und stellte sie zu mir durch. ich war damals noch nicht so schlau, die polizei deswegen anzuzeigen.

  • Das ist ein weiteres Beispiel für den Verfall der Sitten und des Rechtes in Deutschland. Man muss den Aktionen der Klimakids nicht uneingeschränkt zustimmen, doch es sind Bürger*innen einer Demokratie und eines -noch- Rechtsstaates. Wenn jedoch die Grundlagen dieses Systems von dem Staat selbst angegriffen werden, dann ist das ein sehr gefährliches Warnzeichen. Wir brauchen bei solchen Eingriffen des Staates gar nicht erst auf die AfD zu warten - es wird längst praktiziert. Dazu gehört auch, dass die in jüngster Zeit vorgenommenen Abschiebungen GEGEN Gesetzesauflagen einfach doch durchgeführt wurden. DAS sind Erosionserscheinungen unserer Rechtsstaatlichkeit. No less.

  • Will nicht jemand dieses Bayern haben? Vielleicht zusammen mit Sachsen, Thüringen. Dann sind die Kosten für die Mauer auch nicht so hoch!

    • @Laughin Man:

      Oh je, dann siehts mit dem Länderfinanzausgleich aber besch... aus. Viel Spass dann mit den (noch) höheren Steuern!

      • @Emmo:

        Das mit dem Finanzausgleich kann sich ganz schnell umdrehen, wenn die Bayern es nicht schaffen, Strom in ihrem Bundesland zu produzieren oder ihn aus dem Norden zu importieren.

    • @Laughin Man:

      Selbst Österreich würde sich das wahrscheinlich zweimal überlegen.

      Wir können aber was viel Besseres versuchen, in Gang zu bringen: Die Abspaltung von Franken von Bayern. Das müsste eigentlich verfassungskonform zu bewerkstelligen sein. Ganz nach dem Motto: "Divide et impera!"

    • @Laughin Man:

      gerne. Umso höher umso besser.



      Übrigend wohne ich in Bayern.