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Verfassungsgericht zu Antifa-ProtestenBlockaden gegen rechte Demos bleiben strafbar

Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Beschwerde eines linken Demonstranten ab. Die Verhinderung anderer Demos dürfe durchaus bestraft werden.

Antifaschismus auf vier Buchstaben, gegen Fundis und Faschos, hier 2015 in Berlin, bleibt strafbar Foto: Christian Mang
Christian Rath

Aus Karlsruhe

Christian Rath

Wer mit einer friedlichen Sitzblockade eine andere Demonstration verhindern will, macht sich zurecht strafbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzbeschluss. Die entsprechende Strafnorm verstoße nicht gegen das Grundgesetz.

Im April 2015 traf sich die reaktionär-katholische Pius-Bruderschaft in Freiburg und plante einen "Marsch für das Leben" in der Innenstadt. Ein linkes Bündnis wollte das unter dem Motto "Piusbrüder aufmischen, blockieren, abschaffen" verhindern, insbesondere weil die Vereinigung Schwangerschaftsabbrüche bekämpft und Homosexuelle ablehnt. Am Tag der Pius-Demo setzten sich rund 70 Personen in mehreren Reihen in die Durchgänge des Freiburger Martintors und hielten die rechte Demo damit auf. Polizeiliche Aufforderungen, den Weg freizumachen, wurden ignoriert, schließlich löste die Polizei die Protestversammlung auf.

Wer sitzenblieb, bekam ein Strafverfahren, unter anderem ein 31-jähriger Physiotherapeut, der sich als Antifaschist bezeichnet. Die angebotene Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage lehnte er ab. Schließlich wurde er wegen grober Störung einer Versammlung nach Paragraf 21 Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 200 Euro (10 Tagessätze à 20 Euro) verurteilt.

Gegen diese Verurteilung erhob der Physiotherapeut mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Verfassungsbeschwerde. Die Geldstrafe verletze ihn in seiner Versammlungsfreiheit, schließlich habe er friedlich gegen die Piusbrüder protestiert. Paragraf 21 dürfe nicht auf gewaltfreie Sitzblockaden angewandt werden, insbesondere nicht vor einer ausdrücklichen polizeilichen Auflösung. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage nun aber ab.

Richter: Genug andere Protestformen möglich

Die Karlsruher Richter:innen stellten zunächst klar, dass sich die Gegenprotestler durchaus auf die Versammlungsfreiheit berufen konnten. Die Sitzblockade habe ein eigenes kommunikatives Anliegen gehabt, wie sich aus Sprechchören und Transparenten ergab. Dort stand zum Beispiel "Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat" oder "Eure Priester sind so schwul wie wir". Erst mit der Auflösung der Sitzblockade durch die Polizei habe der Grundrechtschutz geendet, so der Karlsruher Beschluss.

Doch zugleich mahnte das Bundesverfassungsgericht: Dass die Protestierenden grundrechtlich geschützt sind, heiße nicht, dass sie machen können, was sie wollen. Sie müssten sich an die Gesetze halten, insbesondere wenn diese dem Schutz anderer dienen, wie das Verbot, fremde Kundgebungen zu verhindern oder grob zu stören. Ausdrücklich heißt es in dem Karlsruher Beschluss: "Es ist für den Prozess der freien Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen von zentraler Bedeutung, dass das Recht, seine Meinung gemeinschaftlich mit anderen öffentlich kundzutun, nicht zum Mittel wird, um Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung desselben Rechts zu hindern."

Grundrechtsschutz bedeutet letztlich nur, dass das Bundesverfassungsgericht kontrolliert, ob der Eingriff verhältnismäßig war. Paragraf 21 sei auch verhältnismäßig, so die Richter:innen, da als "grobe Störung" nur bestraft werden kann, wenn jemand die ursprüngliche Versammlung "verhindern", "sprengen" oder "sonst ihre Durchführung vereiteln" will. Für Proteste gebe es genügend rechtmäßige "verbale und non-verbale" Ausdrucksformen.

Der 49-seitige Senatsbeschluss verändert nicht die Rechtslage, sondern bestätigt sie, indem er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Paragraf 21 beseitigt. Das Netzwerk "widersetzen.com", das seit Frühjahr 2024 bundesweit Blockaden gegen rechte Aufmärsche und Veranstaltungen organisiert, versteht seine Aktionen ebenfalls als "zivilen Ungehorsam", also als gezielte Gesetzesverletzung.

Az.: 1 BvR 2428/20

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127 Kommentare

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  • Danke für dieses Urteil. Die demokratischen Grundrechte werden durch dieses Urteil gestärkt.

    Es ist wichtig, dass die Meinungsfreiheit und die Demonstrationsfreiheit nicht unterdrückt wird, auch nicht durch den politischen Gegner. Die Entscheidung des Gerichtes ist ein klassisches salomonisches Urteil.

    Nur wenn jeder diese Regeln akzeptiert, kann unsere Demokratie funktionieren. Dementsprechend müssen Gesetzesüberschreitungen, egal welche schönen Worte man dafür findet (z.B. ziviler Ungehorsam) verhindert und bekämpft werden.

  • Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum man sich links der Mitte über dieses Urteil so ärgert. Die überwältigende Mehrzahl der Demonstrationen werden doch von linken Aktivisten angemeldet, die profitieren von dieser Entscheidung doch ebenfalls, insbesondere angesichts steigender Zahlen von Gegendemonstrationen im Osten.

    Wer glaubt das sei ein "rechtes Urteil", der hat sich völlig vom liberalen Grundgedanke verabschiedet und denkt nur noch in Lagern.

  • In Rechten Kreisen wird das Urteil gefeiert.



    Man behauptet sogar das alle Linken Demos jetzt verboten seien.

    • @Captain Hornblower:

      Die werden sich - hoffentlich - wundern...

    • @Captain Hornblower:

      Zumindest ist das Urteil im Zusammenhang mit den „Widersetzen“-Protesten anlässlich der Gründung der neuen AfD-Parteijugend Ende November in Gießen zu sehen.



      Das ist direkte Zuarbeit der Justiz für die Faschisten und man sollte es auch so benennen. Oder auch politische Justiz.



      Und der deutsche Michel steht lieber glotzend am Seitenrand und schaut zu, wie der Faschismus hierzulande seine Strukturen Stück für Stück entfaltet.

      • @Abdurchdiemitte:

        Demonstrationsrecht also nur für Linke, da alle anderen eben Faschisten sind. Ach, die Welt könnte so einfach sein!

      • @Abdurchdiemitte:

        "Zumindest ist das Urteil im Zusammenhang mit den „Widersetzen“-Protesten anlässlich der Gründung der neuen AfD-Parteijugend Ende November in Gießen zu sehen.



        Das ist direkte Zuarbeit der Justiz für die Faschisten und man sollte es auch so benennen. Oder auch politische Justiz."

        Haarsträubende Verdrehung der Fakten. Das Gericht hat über die Klage eines Aktivisten entschieden, die aktuelle Rechtslage bestätigt und die Entscheidung hinsichtlich Versammlungsrecht differenziert begründet. Es schützt damit auch das demokratische Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.



        Wer eine politische Entscheidung des Verfassungsgerichts nach seinem Gusto verlangt, der sollte dringend mal seine eigene Position zu Rechtsstaat und Demokratie überprüfen.



        Im Übrigen waren es das Bundesverfassungsgericht, dass die Einstufung der JA als rechtsextremistischer Beobachtungsobjekt durch das BfV bestätigt hat, was entscheidend zu deren Auflösung geführt hat. Dem Gericht hier "politische Justiz" für die Rechten zu unterstellen ist völlig absurd.

      • @Abdurchdiemitte:

        Sie wissen genau, dass dieser Vorwurf polemisierender Blödsinn ist. Wenn es überhaupt etwas gäbe, was Sie der Justiz aus Ihrem Blickwinkel vorwerfen könnten, ist es, dass Sie Ihnen zu UNpolitisch Recht spricht, denn wie Sie weiter unten richtig ausführen, gilt dieses Urteil für Blockaden jeglicher Demos - links, rechts, egal. Und seine Gründe haben nicht das geringste mit der Tatsache zu tun, dass es in jüngerer Vergangenheit häufiger Linke waren, die die dieses Mittel gegen Rechte eingesetzt haben, sondern einfach mit der Frage, ob es verboten werden darf, die Nutzung eines Grundrechts zur Vereitelung einer gleichartigen Nutzung desselben Grundrechts zu gebrauchen.

        Was Ihnen daran aufstößt, ist doch offensichtlich nichts anderes, als dass das BVerfG hier nicht mit Rücksicht auf die politische "Richtigkeit" der repressiven Protestmittel eine Ausnahme von seiner rechtlichen Stringenz zulasten der Rechten gemacht hat.

  • Wo ist das Problem? Man muss keine rechtsfreien Räume für die „richtigen“ Menschen schaffen.



    Vor dem Gesetz sollten und müssen in einem Rechtsstaat alle gleich sein.



    Wenn Rechte eine Demo ordnungsgemäß anmelden und durchführen, dürfen sie das. Das ist Demokratie, das ist Rechtsstaat, das ist das, wofür wir doch grundsätzlich sind, oder?

    Was hindert uns also, dasselbe zu tun? Gegendemo anmelden und durchführen! „Wir sind mehr!“. Das überzeugt Dritte (wir müssen uns ja nicht selbst mit unseren Heldentaten berauschen, -provokativ ausgedrückt) mehr als Randale, Blockaden und dadurch unvermeidliche Konfrontationen mit der Polizei. Denn die müssen ihren Job machen, wenn wir glauben, Gesetze gelten für uns nicht. Und genauso werden wir als Linke dann wahrgenommen.

    Sagt einer, der auch nicht immer brav war, so wie damals an der Startbahn West. Und was war das Ergebnis?

    • @Hungerboomer:

      Alle Länder dieser Erde brauchen eine Brandmauer gegen Neofaschismus in jeder Form und die muss sich auch in entsprechenden Gesetzen ausdrücken.

      Aufgrund des massiven Rechtsrucks ist damit zu rechnen, dass Neonazis verstärkt auf den Straßen ihre menschenfeindlichen Parolen feilbieten werden.

      Trump versucht gerade explizit zu kriminalisieren, also die Dinge auf den Kopf zu stellen.

      Man kann nur Dinge gleich behandeln, die geich sind. Faschismus und Antifaschismus sind aber nicht gleich, weil ersteres die Menschenrechte abzuschaffen gedenkt, letzteres sie zu verteidigen und auszubauen versucht.

      Dem muss selbstverständlich auch so ein Gesetz Rechnung tragen. Es sei denn, Menschenrechte sind egal.

      • @Uns Uwe:

        Gesetze gelten für alle und eben nicht nach Gesinnung; nennt sich Rechtsstaat.

      • @Uns Uwe:

        Richtig, sehe ich wie Sie.



        Menschen, die gegen die Menschenrechte eintreten, wollen andererseits in unserem Land uneingeschränkt die Menschenrechte für sich in Anspruch nehmen,



        um ihre rassistische , menschenverachtende, fehlgeleitete, rechte Idiologie öffentlich proklamieren zu können.

      • @Uns Uwe:

        „Man kann nur Dinge gleich behandeln, die geich sind. Faschismus und Antifaschismus sind aber nicht gleich, weil ersteres die Menschenrechte abzuschaffen gedenkt, letzteres sie zu verteidigen und auszubauen versucht.“

        Einerseits ist diese Aussage nicht falsch. Andererseits: so wurde auch in den Unrechtssystemen des ehemaligen Ostblocks argumentiert, darauf stützten auch bei uns ein Ulbricht, ein Honecker, ein Mielke ihr Gewaltregime.

        In einem Rechtsstaat darf es diese Unterschiede vor dem Gesetz nicht geben, sonst war es das mit dem Rechtsstaat und der freiheitlichen Grundordnung.

        Anders verhält es sich in der Gesellschaft, in der direkten Auseinandersetzung zwischen den Bürgern. Wenn hier mehrheitlich Faschisten abgelehnt und wegen ihrer Menschenfeindlichkeit auch isoliert und ausgegrenzt werden, ist das legitim. Niemand darf gezwungen werden, Faschos bei sich auszuhalten. Nur geht das aus o.g. Gründen nicht per speziellem Gesetz, sondern nur über bestehende in Gleichheit, etwa dem Hausrecht.



        Machen sich Faschos strafbar: verurteilen! Wie jedermann.



        Tun sie dies als Partei in verfassungswidriger Weise, hilft ein Parteiverbot. Wie bei jeder Partei.

        • @Hungerboomer:

          Was ist denn Ihr Problem? Die Regel, dass es verboten ist, öffentlich für die Verletzung der universellen Menschenrechte einzutreten soll doch gleichermaßen für Alle gelten.

          Es sind doch allein die Neonazis und ähnliche politische Richtungen die stets für Ungleichheit und Diskriminierung demonstrieren und nicht Linke und Demokraten, die just solche Ungleichheitshetze als inakzeptabel bezeichnen.

          Also allein schon von der Logik müsste der § 21 VersammlG ergänzt werden - eben um das Kriterium der Achtung der universellen und für alle Menschen gleichen Menschenrechte.

          • @Uns Uwe:

            Wie würden Sie denn dieses Kriterium definieren? Oder anders: nennen Sie doch ein paar Beispiele von Demonstrationen, bei denen die Abschaffung von Menschenrechten gefordert wurden (durch z.B. entsprechende Botschaften auf Transpis) und die deswegen Ihrer Meinung nach verboten gehören.

          • @Uns Uwe:

            Das was sie andere vorwerfen die nicht ihrer Meinung sind, können Ihnen allerdings nach ihren Aussagen das selbe vorwerfen

      • @Uns Uwe:

        "Man kann nur Dinge gleich behandeln, die geich sind."[sic]

        Das ist Blödsinn.



        Wir haben universelle Rechte, die für jeden gelten.



        Auch für Leute, deren Meinungen und Ansichten Sie ablehnen.

      • @Uns Uwe:

        Jetzt muss man sich nur noch einigen was Faschismus ist und wo das anfängt. Für gewisse Gruppen begann der Faschismus bereits bei der Ablehnung des Genderns oder bei der Vorliebe für Benzinautos und der Ablehnung von E-Mobilität.

        Faschismus und Nazi werden mittlerweile so inflationär verwendet, dass man so schlicht nicht mehr handeln kann.



        Jeder der Rechts von einem selbst steht wird teils als Faschist bezeichnet.

        • @Walterismus:

          Danke. Jeder weitere Kommentar dazu ist damit eigentlich überflüssig.

          Wir haben gleiche Rechte. Auf dem Papier. Wenden wir sie konsequent an, dann ist das Problem gelöst.

          Ist die rechte Demo verfassungswidrig, kann sie heute schon aufgelöst werden. Nicht mit dem Faustrecht selbsternannter Antifas, sondern durch die Polizei.



          Ist die das nicht, hat man sie stattfinden zu lassen, auch, wenn einem die Aussagen und Personen nicht passen.

          Das ist Demokratie. Wer damit nicht leben kann, will eigentlich ein autoritäres System, nur eben von links.



          Keine Sonderrechte, auch nicht für Linke, -das ist Rechtsstaat.

  • Jetzt mal ganz ab davon, dass es natürlich richtig ist, dass eine genehmigte Demo eben ein demokratisches Recht ist, genau wie angemessener Gegenprotest.



    Ich hab vor 10, 20 Jahren bei genügend Blockaden von Neonaziaufzügen mitgemacht und kann mich nicht an eine einzige Diskussion erinnern, wo man eine gesetzliche Genehmigung dafür haben wollte.

  • Die Überschrift ist irreführend. Blockaden gegen jegliche Demos sind rechtswidrig.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Liegt vielleicht daran, dass es selten rechte Gegendemos, geschweige denn Stör- und Blockadeaktionen, zu linken Versammlungen gibt (die Rolle übernimmt, wenn auch aus weitgehend anderen Gründen und ohne Parolen zu skandieren, eher mal die Polizei). Überhaupt scheinen sich die rechten Aktivisten weniger an der Existenz linker Gegenstücke zu stören als andersrum. Sie konzentrieren sich lieber auf Menschen, die sie für ihre Politik "einfangen" können. Physische Repression von Gegnern scheinen sie erst als Mittel der politischen Durchsetzung für die Zeit ins Auge zu fassen, wenn sie die Macht über die Staatsgewalt errungen haben. Man soll ja nie glauben, die ewig Gestrigen könnten nicht dazulernen...

      • @Normalo:

        Wir sind uns also einig in der Einschätzung, dass die Rechte physische Gewalt gegen ihre politischen Gegner ausüben wird, sobald sie die Kontrolle über den Staatsapparat erlangt hat. Das gilt es schon mal festzuhalten. Sie wissen auch, dass Gewalt und Hegemonie „auf der Straße“ immer eines der zentralen Elemente faschistischer Ideologie war. Das gilt für Hard-Core-Nazis mit ihren martialischen Umzügen, wohingegen die Sublimeren heute mehr auf Social Media setzen. Und bedrückenderweise funktioniert an vielen Orten - v.a. in Ostdeutschland - die klassische Strategie immer noch gut, um die politische Konkurrenz aus dem Feld zu schlagen und die Hegemonie im (lokalen) öffentlichen Raum herzustellen.



        Die Rechte hat ein feines Gespür, wo die Grenzen des Rechtsstaates liegen, ihnen beizukommen und sie haben bisher immer Möglichkeiten gefunden, diese zu umschiffen. Eine streng legalistische Vorgehensweise ist daher also ein stumpfes Schwert im Kampf gegen den Faschismus. Strassenblockaden sind eine „Sprache“, die Faschisten verstehen. Sie potenzieren deren Hass auf ihre politischen Gegner, aber sie signalisieren auch das so wichtige „Wir sind mehr“ im öffentlich-politischen Feld.

        • @Abdurchdiemitte:

          Rechtsstaat muss Rechtsstaat bleiben. Sonst verliert er - gerade in den Augen der von den Rechten "sublimer" angekeilten Wähler - den moralischen Vorsprung. Das paradoxe Konzept "Repression im Namen der Freiheit" ist eine extrem vorsichtig einzusetzende Waffe. Und rechte Demos zu blockieren, einfach nur, weil man es kann, ist NICHT, was ich mir darunter vorstelle.

          Es ist eben nicht so, dass was Sie und ich über die Intentionen der rechten Kader vermuten, deshalb zu justiziablen Fakten wird. Ebenso ist es Ihr und mein Privileg, "nicht so legalistisch zu denken". Einer Staatsgewalt, die den Anspruch hat, einem Rechtsstaat aufrecht zu halten, steht das nicht zu. Entsprechend können wir gut philosophieren, was vielleicht außerhalb der Rechtsordnung getan werden muss, weil es einen moralischen Imperativ dazu gibt. Aber von unserer Staatsgewalt kann ich können wir nicht erwarten, dass sie sich dem fügt.

          Davon abgesehen teile ich Ihre Einschätzung ganz und gar nicht, dass solche Blockaden irgendwas bringen (außer flüchtigem Machtgefühl bei den Blockierern und ihren Unterstützern). Die Rechten posten grienend ein Filmchen von den "militanten Anarchos" und marschieren einfach woanders.

          • @Normalo:

            Ich freue mich immer über Ihre gut durchdachten Kommentare. An ihnen kann man die eigene Argumentation schärfen oder ggf. auch korrigieren.



            Über das Urteil will ich eigentlich nicht weiter sprechen, nur so viel: Ich sehe es direkt im Kontext der anlässlich der Gründung der neuen AfD-Parteijugend geplanten „Widersetzen“-Proteste. Diesen Protesten ist damit der „Maulkorb“ angelegt worden. Die ganzen Burschis und Nachwuchs-Nazis, die sich da in Gießen versammeln werden, können also die Sektkorken knallen lassen, sich artig bei der Justiz bedanken und feixend zuschauen, wenn es trotzdem zwischen Gegendemonstranten und Ordnungskräften knallt.



            Aber leider sind Sie nicht auf meine These eingegangen, dass der Faschismus von der Wehrlosigkeit des Rechtsstaates ihm gegenüber lebt. Allenthalben wird von der „wehrhaften Demokratie“ gesprochen, davon, dass die Lehren aus der Weimarer Zeit gezogen wurden, nur im Umgang mit der AfD ist davon nicht viel zu erkennen.



            Im Gegenteil sehe ich Reaktionsmuster, die fatal an die Hilflosigkeit der Weimarer Demokratie angesichts des Aufstiegs der Nazis erinnern.

            • @Abdurchdiemitte:

              Anlass des Urteils des BVerG ist im vorliegenden Fall aber nicht die Blockade einer Neonazi-Demo gewesen, sondern ein "Marsch für das Leben" der Pius-Bruderschaft. Letzterer ist zweifellos ein mehr als obskurer Verein, seinen Kampf gegen Abtreibungen kann u. darf man entschieden ablehnen, aber es ist ja kein per se verfassungsfeindl. Anliegen, zumal besagte Bruderschaft politisch völlig irrelevant ist.



              Aber hier wird am konkreten genau die Ausweitung deutlich, auf deren Gefahr @Normalo hingewiesen hat: Beliebige Akteure erklären andere Positionen einfach für unerwünscht u. nehmen sich in einem Akt der Selbstermächtigung das Recht heraus, deren Artikulation im öffentlichen Raum zu unterbinden. Die moralische Überhöhung des eigenen Standpunktes als des in einer Demokratie einzig möglichen darf da natürlich nicht fehlen, das ist die übliche Folklore.



              "Wehrhafte Demokratie" meint aber etwas gänzlich anders, nämlich dass der Staat der Demontage der verfassungsmäßigen Ordnung nicht tatenlos zuschauen muss. Es heißt aber nicht - hier wird ja oft irrigerweise sogar von einem Widerstandsrecht gesprochen - dass nun jeder einzelne das Recht nach Gutdünken in die eigene Hand nehmen darf.

              • @Schalamow:

                "Wehrhafte Demokratie" meint aber etwas gänzlich anders, nämlich dass der Staat der Demontage der verfassungsmäßigen Ordnung nicht tatenlos zuschauen muss"

                Das hat mit "Wehrhafter Demokratie" nur wenig zu tun. Das was sie meinen ist ein verfassungsrechtliches Abwehrsystem des Staates.

                Die wehrhafte Demokratie wie auch der Demokratieschutz spielen sich auf der Ebene der individuellen Rechte seiner Staatsbürger ab.

                Das impliziert das der Staat in der Verantwortung ist das demokratische System pro aktiv zu schützen, indem er demokratische Freiheiten für die engagierten Bürger garantiert und besonders wichtig, fördert.

                Autokratischen Legalismus ist nur schwerlich mit den herkömmlichen Mitteln des Rechts beizukommen. Hier würde ihre Definition von "Wehrhafter Demokratie" auf ganzer Linie versagen.

                Daher bedarf es einer Stärkung der Zivilgesellschaft und das bedeutet nicht, das zivilgesellschaftliche Räume immer weiter staatlich beschränkt werden oder das Protest vom Staat vornehmlich als Störfaktor angesehen wird, der bei Anlass auch gerne kriminalisiert wird, sondern das Protest als Fundament demokratischer Streitkultur verstanden und unterstützt wird. Auch von Seiten der Justiz

            • @Abdurchdiemitte:

              Das haben sie gut erkannt. Weimar ist nicht wegen einer schlechten Verfassung oder eines mangelhaften Staatskonzepts gescheitert, sondern am fehlen engagierter Demokraten. Nicht mangels Willen der Bevölkerung, sondern aufgrund mangels staatlicher Unterstützung und besonders durch die Behinderung der Justiz. Die damalige Rechtssprechung war ein Freifahrtsschein für die Faschisten.

              Parallelen dazu sind heute in Deutschland nicht zu übersehen. Die Justiz hält überwiegend an einer starren und konservativen Rechtsauffassung fest, wie sie hier in den Kommentaren von Normalo vertreten wird. Nichtberücksichtigend, das die Zivilgesellschaft der Garant gegen eine innere Zersetzung ist.

              Staat und Justiz missachten leider die wichtigste Maxime für eine wehrhafte Demokratie "Freiheitsschutz für jene, die demokratieschützend und Freiheitsbeschränkung für jene, die demokratiegefährdend handeln".

              Das ist nicht auf das verfassungsrechtliche Abwehrsystem gemünzt sondern auf eine abwehrbereite Bürgerschaft.

              Um diese zu stärken ist es wichtig das der Staat ein anderes Verständnis von Protestkultur an den Tag legt und die Justiz die Streitkultur, im Sinne des Zitats, stärkt und nicht schwächt.

            • @Abdurchdiemitte:

              Unsere Demokratie IST wehrhaft - so wehrhaft, dass wir bei Meinungsfreiheit und politischer Neutralität des Staates im internationalen Vergleich nie in der Spitzengruppe landen werden. Aber irgendwo ist halt auch Schluss mit "wehrhaft", und es beginnt der Abbau der Demokratie "zu ihrem eigenen Schutz" (Begrifflichkeit sollte assoziationfähig sein, ist auch so gemeint). Und sorry, aber wenn mehr oder minder extreme Aktivisten eigenmächtig entscheiden dürften, wer in ihrem Einflussbereich demonstrieren darf und wer blockiert wird, dann wäre das aus meiner Sicht nicht mehr wehrhafte Demokratie sondern Übergang zum Faustrecht. Auch Ihnen: Der Zweck heiligt nicht die Mittel, und wenn das heißt, dass die Burschis auf dem Weg zu ihrem fröhlichen Besäufnis nur an Gegendemonstranten vorbeimüssen (die dann vor dem Veranstaltungsort erfahrungsgemäß ihr eigenes fröhliches Besäufnis abhalten), sie aber nicht von denen physisch blockiert werden dürfen, dann kann ich persönlich damit hervorragend leben.

              Allgemeiner: Die Gefahr zu kippen wohnt dem Wesen der Demokratie inne. Das wusste schon Platon. Diese Gefahr gänzlich zu bannen hieße in das Wesen der Demokratie einzugreifen und es zu negieren.

        • @Abdurchdiemitte:

          Jetzt muss noch geklärt werden, welche "Rechten" man damit meint? Die AfD und die noch rechteren Parteien wie NPD etc? Oder gilt die Einschätzung bereits für die CDU?



          Bei ersterem würde ich mitgehen, bei letzterem wirds aber Absurd.

          Deswegen schreibt nicht "Rechte" sondern Rechtsradikale, denn die Rechten sind nicht das Problem oder gar Gefährlich. Gefährlich sind die am Rand.

          • @Walterismus:

            Nein, das habe ich bereits in so vielen Kommentaren geschrieben, dass ich es für Unsinn halte, die CDU als Gesamtpartei mit der AfD in einen Topf zu schmeißen bzw. sie aus dem demokratischen Verfassungsbogen auszuschließen. Die AfD hingegen steht definitiv AUSSERHALB dieses Verfassungsbogens.



            Vielleicht haben Sie recht und ich sollte.präziser von Rechtsextremisten/Faschisten sprechen, um zu verdeutlichen, wen ich meine.



            Aber: wenn die Grenzen zwischen Rechten (Konservativen) und Rechtsextremisten heute wieder zunehmend verwischen, kann mir niemand erzählen, dass die Rechten mit ihren Diskursen dafür nicht auch Verantwortung tragen.

  • Wer soll den bestimmen wo Rechts anfängt? Also leben wir lieber mit dem gleichen Recht für alle.

  • Ich finde, Sitzblockaden sind ein sehr, sehr scharfes Schwert, das nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden sollte. Eine Legalisierung würde beispielsweise die straffreie Blockade von jüdischen Einrichtungen durch Faschos, oder Faschos, die sich selbst für links halten, ermöglichen. Und das muss nun wirklich nicht sein.

    • @Kaboom:

      „Faschos, die sich selbst für links halten“…

      Können Sie dafür mal Beispiele benennen? Sowas ist mir noch nie begegnet.

      • @Hungerboomer:

        Ist das Ihr Ernst? Überfälle auf Andersdenkende, angestrebte "Säuberungen" der linken Jugend von Andersdenkenden, Drohungen gegen Leib und Leben von Andersdenkenden etc. pp.

      • @Hungerboomer:

        Na, so einige Hamas-Fans z.B.



        Und recht oft Leute mit dem Standardsatz: „Ich habe ja nix gegen (Ausländer/Juden/Schwule usw.), aaaaaaaaaber…“

      • @Hungerboomer:

        Naja die SED hatte schon klar faschistische unterdrückende Züge und war gleichzeitig Links.



        Das BSW mit ihrer Russlandtreue etc hat auch teils stark faschistische Tendenzen, weshalb Sie ja auch die Zusammenarbeit mit der AfD nicht komplett ausschließt obwohl sie sich Links verordnet (wen wunderts, die Galleonsfiguren sind Ex"Die Linke" Spitzenpolitiker.



        Seit dem Gaza Krieg kommt es auch hier in DE zu Repressionen gegen Juden von linker Seite (Das ist Faschistisch)



        Ganz bekannt auch Horst Mahler der vom RAF Terrorist zum Neonazi wurde.

        Im Grunde tritt das sogar häufig auf, das Personen die sich für Links halten teils faschistische Tendenzen haben. Die ewige Diskussion über das Hufeisen kommt ja nicht von ungefähr.

        • @Walterismus:

          Ich glaube nicht, dass sich das BSD links verortet.

  • Wo ist da die Neuigkeit? Ich kann da auch kein Empörungspotential erkennen. Nur weil (zum Glück) zur Zeit mehr Menschen gegen rechte Demos als gegen linke Demos zu mobilisieren sind, sollte das Demonstrationsrecht verfassungsrechtlich selbstverständlich unangetastet bleiben. Nicht der Bevölkerungswille entscheidet, wer demonstrieren darf (das kann nämlich auch ganz übel ausgehen, die Großeltern mancher Leser hier sind wahrscheinlich nicht immer für die "richtige Sache" auf die Straße gegangen. Das entscheidet die unabhängige Justiz und wer sich dem entgegensetzt wird letztendlich halt von der Polizei weggetragen. Ich sehe da kein Problem...

    • @MarsiFuckinMoto:

      Sie werden weggetragen, ob das nun ein Straftatbestand ist oder nicht. Nur bekommen Sie dann noch eine Strafanzeige hinterher.

      • @drum:

        ...denn so steht es im Gesetz (das jetzt auch als verfassungsmäig bestätigt ist). Und das sollten die Blockierer halt auch vorher gewusst haben. Dass ihnen diese Konsequenz nicht gefällt, ändert daran nichts.

  • In Bezug auf widersetzen habe ich mich gefragt, ob der Paragraf 21 überhaupt zutrifft, da widersetzen das Ziel verfolgt AfD-Parteitage bzw. die Neugründung der AfD-Jugend am 29.11. in Giessen zu blockieren/verhindern. Ich dachte, dass es sich bei Parteitagen nicht um Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts handelt, da sie nicht öffentlich sind. Wäre das blockieren dieser Veranstaltungen also nach Paragraf 21 strafbar?

    • @Theo Mayer:

      Eine Versammlung ist eine Versammlung und als solche von der Verfassung geschützt. Öffentlichkeit ist keine Voraussetzung. Findet sie in geschlossenen Räumen statt, ist keine Anmeldung nötig. Das ist der ganze Unterschied.

      • @Normalo:

        Also Versammlungen von . kriminellen, nicht dem GG konformen Vereinigungen halte ich sowohl in Innenräumen, wie auch draußen in der Öffentlichkeit zu genehmigen, für sehr befremdlich.

        • @Alex_der_Wunderer:

          Eine Vereinigung, die noch nicht einmal gegründet ist kann per se nicht kriminell und verfassungswidrig sein. Stellt sich das infolge heraus, gibt es rechststaatliche Mittel mit denen man die Organisation beobachten und ggf. verbieten kann. Erstes hat das BVerfG in Bezug auf die JA getan und so den Druck aufgebaut, der zu deren Auflösung geführt hat.

        • @Alex_der_Wunderer:

          Es gibt Grenzen der Meinungsfreiheit, und wenn die (nachweislich) überschritten sind, gibt's auch keinen Grundrechtsschutz mehr. So einfach ist das. Und so "befremdlich" es für Sie oder für den Voll-Durchblicker auf der Gegendemo auch sein mag, Sie sind beide nicht die Instanz, die diesen Schutzentzug zu beschließen hat.

    • @Theo Mayer:

      Natürlich ist das auch strafbar! Ist genauso undemokratisch

  • "Blockaden gegen rechte Demos bleiben strafbar"

    Blockaden gegen linke Demos sind ebenfalls strafbar.



    Wo ist also die Nachricht?



    Gut, dass das nun klargestellt wurde.

    • @Katharina Reichenhall:

      Danke.

  • Ich erinnere daran, dass in anderen Zusammenhängen gerne (vor allem von links!) das "Wir können nicht die Demokratie verteidigen, indem wir sie aufgeben"-Argument gebracht wird...

    • @Chris McZott:

      Wir geben sie ja nicht auf. Wir verstecken sie nur vor der AfD, damit sie sie nicht zerstören kann.

      • @Meister Petz:

        Ich hoffe, die feine Ironie in diesem Post war beabsichtigt... 😉

  • SPD, Grüne und Linke haben mal ein Demoverbot für Rechte an geschitsträchtigen Orten verlangt. Das kam auch.

    Und als dann die Linke mit Fackeln unter das Brandenburger Tor gehen wollten wurde das verboten. Mit Sicht auf die DDR Diktatur. Rechten wurde das aber auch verboten.

    Und wieso ist das so, man kann keine extra Gesetze nur für Rechte schaffen. Das erlaubt unsere Verfassung nicht. Und danach richtet sich das Bundesverfassungsgericht. Man kann nicht Rechten Blockaden verbieten und Linken erlauben. Es gibt kein zweierlei Strafrecht.

    in Dormund wollte mal die "Rechte" Partei durch die Dortmunder Nordstadt ziehen. Da dort 75 % Migranten wohnen hat das die Stadt verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot bestätigt.

    Rechte sagen Linke dürfen alles, und Linke sagen Rechte dürfen alles. Hier ist das auch so.

    • @Martin Sauer:

      Aktuell haben wir eigene Gesetze für Bauern. Oder sagen wir mal, manche Gesetze gelten nicht für Bauern. Und das ganz ohne irgendwelche besonderen Vermerke oder Passagen in den Gesetzen.

      • @Kaboom:

        Das stimmt schlicht nicht und sind ganz klar als Fake News zu bezeichnen. Auch für Bauern gelten die gleichen Gesetze und Regeln.



        1. Unterschied: Sie haben ihre Demos angemeldet .



        2. Unterschied: Das Ziel der Blockade war eben nicht eine andere Demo oder Versammlung zu blockieren.



        Und da beides doch zutraf, da gab es auch Anzeigen deswegen für die Bauern.

        Es gibt kein Recht auf Blockade!

        • @Walterismus:

          JEDE Ihrer Begauptungen ist schlicht falsch.



          1) DUTZENDE Blockaden von Autobahn-Auffahrten waren nicht angemeldet. Die wenigsten Leute sind dafür angeklagt oder gar verurteilt worden.



          2) Die Blockade einer Autobahn ist illegal.



          3) Das Verhindern mehrerer Veranstaltungen der Grünen hat - anders als Blockaden der politischen Linken gegen Rechtsradikale - ebenfalls keine juristischen Folgen gehabt.

      • @Kaboom:

        inwiefern haben Bauern andere Gesetze als andere?

      • @Kaboom:

        Was sollen das denn für Gesetze sein? Wenn Sie die Demonstrationen meinen, die wurden in den allermeisten Fällen angemeldet. Sicherlich nicht in allen Fällen, aber das wurde in sehr vielen Fällen auch geahndet. Das wurde natürlich nicht so medienwirksam ausgeschlachtet wie bei der letzten Generation.

        • @Thomas2023:

          Sagen wir in vielen Fällen. Blockaden wurden in aller Regel nicht angemeldet.



          Und dafür hatten sich die wenigsten Organisatoren und Teilnehmer vor Gericht zu verantworten. Und sie haben Recht. Die Schmuddelpresse ist mit dem gleichen Sachverhalt sehr unterschiedlich umgegangen.

  • Wie denn sonst?



    Eine Demonstration, die angemeldet und genehmigt ist, muss auch stattfinden können - das ist nicht nur Grundrecht, sondern auch wichtig für die Demokratie.



    Will hier wirklich jemand, dass Demos Machtproben im gegenseitigen Mobbing werden? Dann ist es nicht mehr weit bis zu den Straßenschlachten der (letzten) Zwanziger.

  • Gutes Urteil, eigentlich ja auch selbstverständlich, das ist ja die Essenz der freien Meinungsäußerung und da hilft auch kein polemisches "Rassismus ist keine Meinung" und dgl.. Grundrechte gegen Grundrechte auszuspielen kann in einer Demokratie niemand als verallgemeinerbares Prinzip wollen, streng ethisch argumentiert. Von daher kann man sich in Zukunft auch gerne sparen, Polizisten als Nazis etc. zu beschimpfen, wenn sie die Grundrechte von Andersdenkenden schützen. Oder man verlässt halt den Boden der FDGO und verwirkt das Recht, als Schützer der FDGO aufzutreten.

  • Eine Demo darf nie so gestört werden, dass sie blockiert wird.



    Das Gesetzt ist da recht eindeutig.

  • Das Bundesverfassungsgericht enttäuscht mich in letzter Zeit durch seine fehlende Weitsicht.



    Wenn es der Meinung ist, für Proteste gebe es genügend rechtmäßige "verbale und non-verbale" Ausdrucksformen, hätte ich gerne gewusst, welche das sind.

    • @Aurego:

      Soll das heißen, dass die janz linke sich aus der politischen Debatte mit Rechtspopulisten schon so lange verkrümelt ha, dass sie schon gar nicht mehr weiß, was das ist. So kann man es der AfD natürlich auch einfach machen. Und zwischendurch spielt man dann noch den Antidemokraten um es den AfDlern noch einfacher zu machen.

    • @Aurego:

      Das Verfassungsgericht hat nur geschrieben, dass es richtig ist, wenn nicht die Teilnehmer der einen Demo denen einer anderen genau jene Rechte abschneiden dürfen, die sie selbst gerade als Demonstranten reklamieren und ausüben. Wie man von dieser schlichten Anwendung von Logik entäuscht sein kann, ist mir schleierhaft.

      ...es sei denn, Sie meinen, wie eben jene Blockierer offenbar auch, dass es politische Anliegen gibt, die, obwohl sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, keinen entsprechenden Grundrechtsschutz "verdienen". Diese Einstellung ist natürlich angesichts der rechten Demos und ihrer Ziele in Teilen menschlich irgendwo verständlich, basiert aber letztlich auf einer totalitären Denke. Und da hört zumindest MEIN Verständnis auf.

      Und was die alternativen Wege der Meinungsäußerung betrifft: Es geht eben bei dem Grundrecht darauf nur um die "Äußerung" derselben, nicht um deren physische Durchsetzung. Wer das nbicht durcheinanderschmeißt, dürfte auch nicht extra in Karlsruhe anfragen müssen, um auf geeignete Ausdrucksformen zu kommen, die NICHT die tätliche Einschränkung der Freiheitsrechte Anderer beinhalten.

      • @Normalo:

        Nach dieser Logik dürfen die einen für ihre totalitäre Denke demonstrieren, die anderen jedoch dagegen nicht protestieren? Genau diese Einschränkung des Protestes ermöglicht jedoch totalitäre Systeme erst, denn andere "verbale und non-verbale" Ausdrucksformen entfalten kaum eine vergleichbare Wirkung, da sie in unserer Gesellschaft zu wenig wahrgenommen würden.

        • @Aurego:

          Sie tun gerade so, als seien repressive Formen von "Protest" das einzige, was wirklich als Protest wirkt. Zu Einen: Das Gegenteil ist der Fall. Blockaden kosten die AfD keinen einzigen Wähler, sondern unterstützen ihren Opfermythos. Außer Selbstbestätigung der Blockierenden und ihrer ohnehin schon überzeugten Sympathisanten bringen sie garnichts. Zum Zweiten sind sie - wie dargelegt - im Zweck vielleicht lobenswert, in den Mitteln aber noch deutlicher totalitär als die Veranstaltungen, die sie bekämpfen. "Eigene Nase zuerst" - gute Devise, wenn man sozialverträglich bleiben will.

          • @Normalo:

            ...und nochmal: Das Recht, das die linken Gegendemonstranten hier reklamieren, ist das auf freie MeinungsÄUSSERUNG. Ein Recht auf physische Durchsetzung oder Repression der Meinungsäußerung Anderer gibt es nicht. Deshalb ist es auch völlig hirnrissig, effektiv zu argumentieren, dass BVerfG habe den Möchtegernblockierern keine hinreichenden Alternativen präsentiert, um dieses nichtexistente Recht wahrnehmen zu können.

    • @Aurego:

      "Wenn es der Meinung ist, für Proteste gebe es genügend rechtmäßige "verbale und non-verbale" Ausdrucksformen, hätte ich gerne gewusst, welche das sind."

      Irgendwelche unwirksamen Ausdrucksformen halt.

      Der Fehler liegt doch schon im Versammlungsgesetz selbst, also im § 21, wo der Polizei quasi die Definitionshohheit darüber gegeben wird, was verbotswürdig ist und was nicht. Gibt die Polizei einer Neonazi-Demo grünes Licht, dann werden antifaschistische Blockaden automatisch kriminalisiert. Gibt die Polizei kein ok, sind Blockaden von Nazis überflüssig.

      Insofern ist dieser Paragraph überhaupt nicht durchdacht oder aber eine Hintertür für das Zurückgewinnen der Straße durch Rechtsextreme aller Art.

      Deshalb müsste in § 21 VersammlG selbst der Antifaschismus als No Go formuliert sein.

      • @Uns Uwe:

        Ich verstehe Ihr Anliegen nicht ganz. "Antifaschismus als No Go" im § 21 VersammlG - soll das heißen, dass "faschistische" Demos (wer definiert das?) grundsätzlich verboten bzw. nicht geschützt werden sollten? Tatsächlich ist das schon Gesetz, soweit tatsächlich Meinungen vertreten werden, die von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt sind, also Beleidigungen, Volksverhetzungen, Aufruf zu Straftaten etc. enthalten. Aber davon abgesehen muss eben eine politische Meinungsäußerung auch als Versammlung grundsätzlich möglich bleiben und vom Staat genauso geschützt werden, wie andere Meinungen, OBWOHL sie in den Augen ihrer Gegner gewisse (leider nicht justiziable) moralische Mindestmaßstäbe nicht erfüllen.

        Oder soll nach Ihrer Meinung die Polizei den "Job" der Gegendemonstranten übernehmen und bereits vorab die Freiheitsrechte unliebsamer politischer Akteure abschneiden? Das wäre höchst problematisch - auch aus Sicht der Vertreter nicht-rechter Meinungen, gegen die die Polizei z. B. rechtsstaatliche oder sonstige "Geist der Verfassung"-Bedenken anmelden könnte. Denken Sie nur daran, dass z. B. "§ 218 muss weg"-Demos effektiv den Bruch geltenden Verfassungsrechts fordern...

        • @Normalo:

          Deutschland sollte sich nach dem Krieg eigentlich entnazifizieren. Das ist offenbar nicht so eng gesehen worden und jetzt haben wir den Salat.

          Es gibt zu dem Thema einen sehr guten Artikel von heute:

          "Brandgefährliche Neutralität"

          taz.de/Proteste-ge...D-Jugend/!6129458/

          • @Uns Uwe:

            Sollte es, und das ist keine "Hau einmal drauf und Schluss"-Aufgabe, sondern ständige Arbeit. Menschen sind Menschen, und deshalb hat Geschichte eine gewisse Eigendynamik, sich zu wiederholen - auch die abscheulichsten Teile davon. Das hat aber nichts damit zu tun, dass diejenigen, die sich im Namen bestimmter Ideale gegen diese Wiederholungen einsetzen, auch selbige Ideale nicht dabei verraten sollten. KEIN Zweck heiligt jedes Mittel.

            • @Normalo:

              Wenn es staatliche Aufgabe ist, die Gesellschaft zu entnazifizieren, übersetzt also: in Richtung Menschenrechte zu bewegen und alle gegenteiligen Bewegungen innerhalb des Staates selbst (contradictio in adjecto?) und innerhalb der Bevölkerung zu bekämpfen, dann ist ein Gesetz, welches diese Wertebedingung (der Menschenrechte) ungeachtet der deutschen Geschichte einfach weglässt, nicht gerade angebracht.

              • @Uns Uwe:

                Sie arbeiten mit Unterstellungen, die ein Rechtsstaat so nicht anstellen darf. Objektiv sind diese Aufmärsche an sich keine Menschenrechtsverletzungen, und die Rechten haben es ziemlich gut drauf, sich in ihren Äußerungen innerhalb der Grenzen zu halten, die keinen Entzug von Bürgerrechten begründen. Ihr Postulat, dass - frei nach Orwell - alle Menschen gleich, aber Rechte nicht so gleich sind, lässt sich daher rechtsstaatlich nicht umsetzen.

                Davon abgesehen scheinen Sie immer noch zu glauben, der Zweck heilige die Mittel, und ignorieren entsprechend stur das Paradox in dem Konzept einer "Repression für die Freiheit", das der größte Teil der Bevölkerung sehr wohl sieht. Sprich: Der unbestreitbare Angriff der Blockierer auf die Freiheit ihrer Gegner ist eine Grenzüberschreitung, die den Blockierern politisch diskreditierend auf die Füße fällt und den Blockierten Aufwind gibt. Die Blockaden sind daher nicht nur richtigerweise illegal. Sie sind noch nicht einmal geeignet, ihren Zweck zu erfüllen.

      • @Uns Uwe:

        So schwer ist der Paragraph doch nun wirklich nicht und der ist selbstverständlich durchdacht.



        Denn er sagt schlicht aus, dass genehmigte Versammlungen und Demos etc. schlicht NIEMALS blockiert werden dürfen.



        Das ganze Konzept der "Blockade" ist schlicht zu jedem Zeitpunkt und Situation illegal. Denn es steht niemandem außer dem Gesetzgeber zu etwas zu blockieren.

        Das ist der Grundfehler in Ihrer Annahme, dass Sie glauben Sie hätten das Recht zur Blockade. Dieses Recht haben Zivilisten schlicht nicht.

        • @Walterismus:

          Man kann das natürlich auch mit einem Schuss Obrigkeitshörigkeit sehen, nach dem Motto: "Nur der Kaiser darf ..."

          Wenn man aber als mündiger, denk- und kritikfähiger Bürger an die Sache heran geht, dann ist an der politischen Kompetenz der Obrigkeit doch erheblicher Zweifel angebracht.

          Oder ist Ihnen die Einschätzung der Polizei heilig?

          • @Uns Uwe:

            Natürlich kann man die politische Kompetenz der Obrigkeit anzweifeln. Soll man sogar. Aber wer daraufhin ihren Regeln zuwiderhandelt, muss nunmal damit rechnen, dass sie die für Zuwiderhandlungen vorgesehenen Gegenmaßnahmen ergreift. Sonst wäre sie nicht die Obrigkeit sondern nur ein Rufer in der anarchistischen Wüste. Diese Wüste haben wir nicht, wollen die allermeisten von uns auch nicht haben.

            Und - jetzt müssen Sie stark sein - die allermeisten von uns wollen auch nicht, dass irgendwelche selbsterklärten Politkompetenten das Recht in die eigene Hand nehmen. Bei manchen ist das ein Resultat von Obrigkeitshörigkeit, bei anderen aber von der Erkenntnis getrieben, dass es selbsterklärt überragend Politkompetente leider in jeglicher Couleur gibt, und diejenigen unter ihnen, die meinen, dass ihre eingebildete Kompetenz die rechtsstaatliche Legitimation ihres Handelns ersetzen kann, die gefährlichsten sind.

            Zumal: Was würde bei Freigabe politisch motivierten Handelns rechte Faschos daran hindern, IHRE Vision mit allen Mitteln durchzusetzen? Die sind doch mindestens so sehr der Meinung, dass der "freiheitlich demokratische Kuschelstaat" einfach den Schuss nicht gehört hat.

          • @Uns Uwe:

            Die Obrigkeit, die die Gesetze macht, nennt sich Bundestag. Der wird gewählt. Das nennt sich Demokratie. Kein Kaiser. Aber Sie scheinen sich nach dem Recht des Stärkeren zu sehnen.

            • @Strolch:

              Aha, Sie meinen also, dass der Gesetzgeber bei uns genau so jenseits der Kritik steht, wie Kaiser und andere Obrigkeiten.

              Im Unterschied zu Ihnen lehne ich Obrigkeitsdenken samt Kritiklosigkeit ab.

              Wie sie von Kritik an einem Gesetz zum "Recht des Stärkeren" kommen, bleibt wohl Ihr Geheimnis.

              • @Uns Uwe:

                Sie können ablehnen und kritisieren, soviel Sie wollen. Aber der Staatsgewalt abzusprechen, sich innerhalb ihres Regelwerks konsequent zu verhalten, werden sie ihm wohl kaum absprechen wollen, oder? Und zu diesen Regeln gehört eben dass Sanktionen oder der Entzug von Grundrechten und deren Schutz nur unter ganz bestimmten, sehr engen und mindestens richterlich überwachten Umständen bereits auf Verdacht erfolgen dürfen.

    • @Aurego:

      Das frage ich mich auch (s.u.)



      Ich schaue gerade die Dokureihe „USA extrem“. Da kann man nur sagen: Schlimmer geht immer.

      • @snowgoose:

        Also es zibt wirklich zahlreiche Wendepunkte in der Geschichte, wo erfolgreich gewaltfrei, ohne Unterdrückung freier Meinungsäußerung und Blockaden demonstriert wurde. Aber sowas ist dann Ausdruck einer breiten Bewegung und kein Auferzwingungsprojekt von Radikalen, die es für problematisch halten, wenn Grundrechte bei im Grund auch bei Rechten gelten sollen.

  • Blockieren darf hierzulande nur der Bauerverband (wenn er gegen Liberale und Grüne protestiert).

    • @T-Rom:

      Jede angemeldete Demo darf in Maßen etwas (Straßen, Plätze, etc.) blockieren, aber gezielt und in primärer Blockadesabsicht nur in Grenzen, und die gezielte Blockade ANDERER Demos verletzt halt diese Grenzen. Wenn Sie einen Landwirt finden, der mit seinem Traktor z. B. einer Tierschützer- oder Anti-Glyphosat-Demo den Weg verperrt, können Sie ihn anzeigen, und er sollte auch verurteilt werden.

      Im Rahmen einer angemeldeten Demo mit diversen Taktoren vorübergehend eine Straße dichtzumachen, ist hingegen grundsätzlich nicht verbietbar. Das machen andere Demonstrationszüge oder ortsfeste Kundgebungen ja im Prinzip auch: Vorübergehend öffentlichen Raum einnehmen und ihn entsprechend für Andere in seiner Nutzbarkeit einschränken. Ergo gehört sowas zur Versammlungsfreiheit und ist von den betroffenen Bürgern auch zu ertragen.

      • @Normalo:

        Grundsätzlich richtig. Wofür ich aber kein Verständnis habe, ist das die Bauern mit ihren riesigen Landmaschinen demonstrieren mussten. Alle anderen gehen auch zu Fuß demonstrieren. Ich empfinde das als aggressiven Einschüchterungsversuch und denke, dass sowas unterbunden gehört. Man kann sein Demo-Recht auch ohne Trekker ausüben.

        • @Kassenclown:

          Das ist nun wirklich Geschmackssache und hat wenig mit der Diskussion hier zu tun. Bei mir kommen die Trekker auch eher als Markenzeichen rüber. Krankenpfleger gehen halt im Kittel und Kohlekumpel im Grubenoutfit. Die Bauern sind halt selbständig und IHRE klassische Ausstattung ist etwas größer. Gut für sie, aber kein Grund, ihnen das Versammlungsrecht zu beschneiden.

    • @T-Rom:

      Sie meinen doch ehr die Letzte Generation der Bauernverband hat jede Demo angemeldet

      • @Marcelo:

        Putzigerweise finde ich dutzende Treffer, wenn ich nach unangemeldeten Demonstrationen + Bauern suche. Und hier in der Region fanden während der sogenannten "Bauernproteste" MINDESTENS 4, vermutlich aber deutlich mehr solcher "Demos" statt. Denn KEIN Ordnungsamt und KEINE Kreispolizei würde eine Blockade einer Autobahnauffahrt, die zu dutzenden stattfanden, genehmigen.

        • @Kaboom:

          Doch genau diese Genehmigungen gab es



          www.rbb24.de/polit...aden-autobahn.html

          Die Blockaden der Autobahnauffahrten waren genehmigt!

          • @Walterismus:

            Und man fragt sich spontan, warum es Urteile gegen Bauern gegeben hat, die solche Blockaden gemacht haben. Sehr wenige, aber eben dennoch. Und ein Artikel zu Einer genehmigten Blockade sagt gar nichts.

    • @T-Rom:

      Bauern die Demos mit Traktoren angemeldet haten wurden nich bestraft. aber Bauern die Zb. rechtswidrig Autobahnauf/abfahrten blockiert haben bekamen Strafanzeigen und wurden. verurteilt. Rheinland Pfalz 70 Strafanzeigen,Sachsen Anhalt 43,



      In Berlin durfte die A 100 nach Demo Anmeldung blockiert werden. Im Ruhrgebiet die A 1.

      Zb. hier nur in Bieberach.

      www.agrarheute.com...n-landwirte-625443



      Nach Bauerndemo in Biberach: Über 40 Strafbefehle gegen Landwirte

  • Ist doch wohl völlig logisch. Jedes Grundrecht endet da, wo es ein Grundrecht anderer verletzt, und die Blockade einer Versammlung tut genau das.

  • Na, ein Glück! Stellt euch nur vor, wie bei anderem Ausgang demnächst die Faschos angefangen hätten, ihnen nicht genehme Demos „friedlich“ zu verhindern …



    Gesetze können nicht den Guten andere Rechte geben als den Bösen.

  • Schon vor Jahren standen wir als Protestierer (ohne Blockade) gegen den rechten Aufmarsch plötzlich Wasserwerfern gegenüber (und brachten ältere Leute in Sicherheit). Kurze Zeit später fanden wir uns eingekesselt auf einem Platz der Stadt wieder und ich „Naivling“ musste lernen, dass man nicht ohne Ausweis gegen Rechts demonstrieren geht. Währenddessen wurde „die braune Klientel“ beschützt zum Bahnhof geleitet.



    Ich war nicht mehr im jugendlichen Alter und hatte schon einiges an Lebenserfahrung gesammelt. Dazu gehörten: die Berufsverbotezeit (gegen linksverdächtigte harmlose Bürger), die Sternmärsche nach Bonn, Friedensmärsche zu Ostern, die Erkenntnisse über Nazizeitverbrecher in allen möglichen hohen Positionen, und und …



    Aber dass ich nun gegen Ende meines Lebens (nachdem wir schon die Eltern immer beruhigen mussten, dass die schlimmen Zeiten nicht wieder kommen) erleben muss, wie der Staat alles für eine neue „braunschwarze Zeit“ tut (die Begriffe Demokratie und freie Meinungsäußerung immer an den falschen Stellen missbraucht werden) ist die schiere Katastrophe. Nicht in Depressionen zu verfallen, fällt schwer.

    • @snowgoose:

      Das BVerfG hat es doch klargenug ausgedrückt

      "Es ist für den Prozess der freien Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen von zentraler Bedeutung, dass das Recht, seine Meinung gemeinschaftlich mit anderen öffentlich kundzutun, nicht zum Mittel wird, um Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung desselben Rechts zu hindern."

      Die Demokratie lebt nicht vom Mundtotmachen, dass wird leider hier in Deutschland zu oft praktiziert und zwar in unterschiedlichen Formen. Einmal nach Russland schauen wohin es führt wenn unliebsame Stimmen mundtot gemacht werden, dazu noch unter Beteiligung des Staates.

      Den von ihnen beklagten Missbrauch der freien Meinungsäußerung gibt es in diesem Sinne nicht. Entweder die Äußerungen sind durch das Grundrecht gedeckt oder sie stellen einen Strafttatbestand da. Eine Grauzone gibt es da nicht.

      Es mag schwer sein es auszuhalten und die Stimmen zu ertragen, aber auch für die Befürworter einer "neuen schwarz-braunen Zeit" gelten die demokratischen Grundrechte solange, bis sie ihnen gerichtlich entzogen oder eingeschränkt werden.

    • @snowgoose:

      Depressiver Pessimismus wirkt aber auch ganz sicher nicht gegen dummen Radikalismus, egal in welcher Richtung und auch nicht gegen Verschwörungstheorien.

      Eher befürchte ich, dass bei Depression und Pessimismus Verschwörungstheorien leichter verfangen.

      • @Bauer Gerry:

        Für Verschwörungstheorien dürfe ich absolut der falsche Mensch sein, so kann man meine Worte wohl kaum verstehen, eher als Sorge um die noch jungen Menschen.

        • @snowgoose:

          Die wenigsten Verschwörungstheoretiker bezeichnen sich selbst als Verschwörungstheoretiker. Eine "neue schwarz-braune Zeit" heraufziehen zu sehen kann schon in diese Richtung deuten.

          Aber wohin kann das nochmal führen, wenn man Menschen Rechte, die andere Menschen haben, vorenthalten möchte? Die Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit hängen nicht von den politischen Überzeugungen der einzelnen Person ab.

        • @snowgoose:

          Doch genau so muss man ihre Aussage verstehen! Das ist keine Sorge was sie haben sondern was ganz anderes

        • @snowgoose:

          Und da haben sie Bauchschmerzen, wenn Grundrechte gewahret bleiben, die man in vollem Bewusstsein und als Lehre aus der Nazizeit uneingeschränkt allen Menschen zukommen lässt? Ich muss sagen, das gibt mir eher Hoffnung für die Kinder, ich möchte nicht, dass sie in einem Staat leben, wo Meinungsäußerungsrecht und Demonstrationsrecht "unterhalb der Strafbarkeitsgrenze" rechtmäßig verhindert, verfolgt oder unterdrückt werden dürfen. Zivilen Ungehorsam kann man ja leisten aber das von Staatspersonal zu erwarten oder es gar zu verordnen, würde dann doch einen erheblichen Angriff auf die FDGO darstellen, oder nicht?

          • @Moralapostbote:

            Schon dieser Begriff "Ziviler Ungehorsam" ist an Arroganz kaum zu toppen. Jeder, der sich aus Überzeugung an Recht und Gesetz hält, ist demnach ein gehorsames Schlafschaf? Na danke,

            • @PeterArt:

              Arrogant ist aus meiner Sicht eigentlich eher der Anspruch, als "zivil Ungehorsamer" Sonderrechte zu genießen (weil man beansprucht, im Interesse der gehorsamen Allgemeinheit zu handeln). Da liegt der Fehlschluss. Klar kann(!) man Umstände, für die man kein hinreichenden legalen Gegenmaßnahmen sieht, für hinreichend bedrohlich halten, dass sie den Schritt in die Illegalität rechtfertigen. Aber das ändert eben nichts daran, dass ein Rechtsstaat illegales Handeln zu ahnden hat. "Der Zweck heiligt die Mittel" ist halt nicht Bestandteil unserer Rechtsordnung - sondern im Gegenteil ganz klar in totalitären oder anarchischen Dystopien zuhause.

            • @PeterArt:

              Wenn Sie das so nennen wollen... Im Prinzip ja, klar, Gehorsamkeit ist die Internalisierung von oder innere Übereinstimmung mit Recht und Gesetz. Rousseau würde sagen, da werden wir vertraglich zu gesellschaftlichen Wesen bzw. Schlafschafen und überwinden den Naturzustand, in dem nur das Recht des Stärkeren gilt. Aber man muss ja auch nicht unbedingt Recht und Gesetz brechen, um rebellisch zu sein, oder?

            • @PeterArt:

              Wenn Sie das so nennen wollen... Im Prinzip ja, klar, Gehorsamkeit ist die Internalisierung von oder innere Übereinstimmung mit Recht und Gesetz. Rousseau würde sagen, da werden wir vertraglich zu gesellschaftlichen Wesen bzw. Schlafschafen und überwinden den Naturzustand, in dem nur das Recht des Stärkeren gilt. Aber man muss ja auch nicht unbedingt Recht und Gesetz brechen, um rebellisch zu sein, oder?

  • Es ist manchmal schwer auszuhalten, aber es wird das hohe Gut der Demonstrations- und Meinungsfreiheit geschützt.

    • @Max Burnley:

      Dann haben wir aber als Gesellschaft versagt, wenn wir den Rechten erlauben eine Bühne zu geben, weil die Demonstrations- oder Meinungsfreiheit so hoch bewertet wird.

      Nicht falsch verstehen, aber es ist einfach verboten eine Demokratie abzuschaffen. Daher ist jedes Mittel dazu recht.

      • @Troll Eulenspiegel:

        Genau: Es ist verboten, die Demokratie abzuschaffen. Und zur Demokratie gehört Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

        Das heißt, auch wenn's wehtut: Solange die (vermutlichen) Antidemokraten sich bei ihren Demos im Rahmen der Meinungsfrehiheit halten, ist es ihr verdammtes Recht zu demonstrieren. Und diejenigen, die meinen, selbst entscheiden zu dürfen, ob das schon antidemokratisch und zu unterbinden ist, liefern leider einen noch viel deutlicheren Nachweis ihrer EIGENEN antidemokratischen Haltung.

        Und nein, "jedes" Mittel ist NIE recht. Verhältnismäßigkeit muss immer gewahrt bleiben, und die bedeutet im vorliegenden Fall, bei der Bekämpfung antidemokratischer ABSICHTEN deutlich vor der manifesten VERWIRKLICHUNG von Antidemokratie haltzumachen.

      • @Troll Eulenspiegel:

        Wo wollte den die Demo, die blockiert werden sollte, die Demokratie abschaffen?

        • @Strolch:

          Rechts sein = Demokratie und Menschenrechte abschaffen wollen.

          Ich weiß, durch Verharmlosungen und Relativierung ist das mittlerweile in Vergessenheit geraten. Gut, dass ich hier nochmal erinnerel

          • @Troll Eulenspiegel:

            Danke für dieses Beispiel: „Rechts“ ist doch erstmal eine ganz normale und legitime Ausrichtung in einer Demokratie…erst da wo es rechtsextremistisch in den Faschismus abzugleiten droht ist die Demokratie wirklich gefährdet.

          • @Troll Eulenspiegel:

            So pauschal könnte man das auch von "Links sein" sagen, weil es auch genug Linksradikale gibt, die unter Demokratie verstehen, dass die Mehrheit regiert, aber bitte nur nach bestimmten ideologischen Vorgaben (die sie gefälligst für richtig zu halten hat), und die etliche Menschenrechte für sekundär zum Gemeinwohl halten (die Idee von der je nach politischer Einstellung disponiblen Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist ein Beispiel dafür). Stimmt natürlich nicht, wenn man sich Linke insgesamt anschaut und wird (selbst von denen, auf die es zutrifft), als wüste Unterstellung zurückgewiesen werden, auf deren Basis man NICHT ihre Rechte als freie Bürger einschränken oder repressive Angriffe politischer Gegner auf sie zulassen darf - und das natürlich zu Recht.

            Was macht der Rechtsstaat? Sagt: An ihren Taten sollt ihr sie messen, und solange die nicht wirklich die Grenzen des Mach- und Sagbaren überschreiten, sind unterstellte böse Absichten eben nur das: Unterstellungen. Und ja, die reichen eben nicht aus, um einen Menschen "weniger gleich" als die anderen zu machen.

            • @Normalo:

              Vielleicht sollten wir einfach die Begrifflichkeiten neu denken, statt einfach den Linken als neuen Stalin oder Pol Pot zu disqualifizieren?

              Rechts = Demokratie und Menschenrechte abschaffen.



              Links = Demokratie und Menschenrechte beibehalten.

              Oder gleich autoritär und antiautoritär. Hauptsache, es gibt eine Richtung, die moralisch der anderen überlegen ist, wie es derzeit die Mitte ist für viele Menschen (Stichwort: Die Ränder seien extrem). Das sind Menschenrechte nun einmal, während die Abschaffung dieser ganz klar moralisch unterlegen und somit zu bekämpfen ist. Nicht mit Mord und Todschlag, sondern mit Aufklärung und gerechter Umverteilung.

              • @Troll Eulenspiegel:

                Wie mein Beispiel erläutern sollte, braucht es gar keinen Stalin oder Pol Pot, um linke Politik auf dem Rücken von Demokratie und Menschenrechten zu denken. Die (immer noch hinreichend gefährlichen) Halbextremen von der "Man wird ja wohl noch sagen dürfen..."-Fraktion, die wahrscheinlich den Großteil der Wählerschaft der AfD ausmachen, würden auch weit von sich weisen Antidemokraten und Menscherechtsverächter zu sein. Genauso DENKT der linke Aktivist natürlich, er täte was für die Menschenrechte, während er die seiner erklärten Feinde gerade mit Füßen tritt. Und natürlich hält er sich für antiautoritär, während er ganz schön präzise und leider nicht sehr abweichungstolerante Verhaltens- und Denkregeln aufstellt, deren "simple Befolgung" dann eine antiautoritäre Gesellschaftsordnung erlauben soll...

                Aber auch denen darf man nicht einfach unterstellen, dass sie an der Macht zu einem Stalin würden. Und alle Linken über diesen Kamm scheren kann man erst recht nicht - was Ihnen ja offensichtlich auch völlig klar ist. Was ich nicht verstehe ist, warum Sie umgekehrt offenbar denken, eine derartige Differenzierung wäre auf der anderen Seite des politischen Spektrums überflüssig.

  • Zu Recht verboten



    Man stelle sich nur mal vor Ultrarechte wollen mit einer Sitzblockade eine Demo von links oder Mitte verhindern. Keiner hat das Recht ein zugelassene Demo zu verhindern.

  • Verdienen Physiotherapeuten so schlecht, daß ein Tagessatz von 20 Euro angemessen ist ?

    • @Don Geraldo:

      Wenn ein (gelernter) Physiotherapeut in Vollzeit ehrenamtlich als Aktivist arbeitet - würde ich hier nicht per se unterstellen, aber möglich wär's -, dann kann der Tagessatz schon mal so niedrig ausfallen...

    • @Don Geraldo:

      Habe noch nie ein Urteil gegen einen Aktivisti aus egal welchem Spektrum gesehen bei dem der Tagessatz auf ein geregeltes Einkommen schließen ließ. Da war mein Tagessatz selbst als Student schon höher.

  • Absolute richtige Entscheidung! Alles andere wäre nicht demokratisch

  • Das wird uns noch sehr leid tun, weil wir den Aufstieg des Rechsextremismus nicht verhindern durften.



    Und mit "uns" meine ich die vielleicht noch 10.000 verbliebenden, die wahrlich die Demokratie und das multikulturelle Leben beschützen wollen.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Jep. Auf diese "oberen 10.000" (auf der Politmoral-Leiter) haben wir dummen Lemminge alle gewartet, damit sie uns mit allen Mitteln, die sie selbst für recht erklären, ins Licht führen (Sagte ich "führen"? Ja, muss ich wohl...). Wo kämen wir denn hin, wenn man die Demokratie der Mehrheit überließe...

      Praktisches Problem: 10.000 Leute, denen es verdammt leid tut, dass der Staat ihnen nicht komplett freie Hand gibt, ihre politischen Vorstellungen durchzusetzen, finden Sie in JEDEM Eck des politischen Spektrums. Welche von denen sind jetzt die "richtigen" 10.000? Meine Meinung: Alle ipso facto ungeeignet - ansonsten noch am ehesten die, die am besten damit leben können, dass ihre eigene Antwort, wer die richtigen sind, diese Frage nicht entscheidet.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Noch nie haben Demos verhindert, dass eine Demokratie durch den rechten Rand beendet wird.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Es ist schon etwas heuchlerisch über Schützer der Demokratie zu schwadronieren, wenn des Verfassungsgericht ein Urteil gegen die "Schützer" fällt.



      Bei multikulti geh ich mit, für den Großteil der Gesellschaft ist das ein gescheitertes Experiment. Leider müssen wir mit den folgen leben.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Was ist das denn für eine alberne Wagenburgmentalität?



      Möglicherweise haben Sie auch eine ganz eigene Demokratiedefinition. Vielleicht sollten Sie diese dann mit uns teilen.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Wenn Sie wirklich für die Demokratie sind sollten Sie Ihre Einstellung überdenken und nicht so einseitig sein

    • @Troll Eulenspiegel:

      Sehr guter Kommentar, keine Spur von Selbstüberhöhung, Demagogie oder Fatalismus, einfach sachlich auf den Punkt gebracht. Wer Grundrechte bei den richtigen nicht mit Füßen tritt, der schützt "multikulturelle Demokratie" nicht, die sich ja eben dadurch auszeichnet.