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Urteil zu AsylpolitikZurückweisungen sind rechtswidrig

Das Berliner Verwaltungsgericht gibt der Klage von drei So­ma­lie­r:in­nen statt. Der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar.

Bundesinnenminister Dobrindt und Markus Söder besuchen die Grenzkontrollstelle Kiefersfelden, Mitte Mai Foto: Peter Kneffel/dpa

Freiburg taz | Die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, die Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) Anfang Mai anordnete, ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss, den drei So­ma­lie­r:in­nen erwirkt hatten.

Es war eines der zentralen Wahlkampf-Versprechen von Friedrich Merz. Schon an seinem ersten Arbeitstag als Kanzler sollten keine Asylsuchenden mehr nach Deutschland einreisen dürfen. Tatsächlich hat der neue Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) gleich am 7. Mai die Bundespolizei angewiesen, Asylsuchende an der deutschen Grenze ins jeweilige Nachbarland zurückzuweisen. Nur „vulnerable“ Asylsuchende, etwa Kinder und Schwangere, sollten weiterhin einreisen dürfen.

Dobrindt berief sich auf Paragraf 18 des deutschen Asylgesetzes, der solche Zurückweisungen tatsächlich erlaubt, wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat einreist. Allerdings wird die Vorschrift schon lange von vorrangigem EU-Recht überlagert. So verlangt die Dublin-3-Verordnung der EU, dass zunächst der EU-Staat festgestellt wird, der für das Asylverfahren zuständig ist. Diese EU-Vorschrift wollte Dobrindt jedoch nicht anwenden, erklärte er in einer Pressekonferenz am selben Tag. Er berief sich dabei auf Artikel 72 des EU-Arbeitsvertrags (AEUV), der als Ausnahme- oder Notlagenklausel bekannt ist. Unter Ju­ris­t:in­nen galt als sicher, dass Dobrindt mit dieser Begründung keinen Erfolg haben wird.

Geklagt haben nun drei Somalier:innen; eine minderjährige Frau und zwei junge Männer. Die drei Flüchtlinge wollten am 9. Mai aus Polen per Zug nach Deutschland einreisen. Doch die Bundespolizei in Frankfurt/Oder schickte sie nach Polen zurück, weil sie aus einem sicheren Drittstaat eingereist waren. Die Asylgesuche der drei So­ma­lie­r:in­nen ignorierten die Polizist:innen. Die Flüchtlinge wurden von der Organisation Pro Asyl unterstützt.

In einem nicht mehr anfechtbaren Eilbeschluss, erlaubte das Verwaltungsgericht Berlin nun die Einreise. Das Dublin-Verfahren zur Feststellung des EU-Staats, der für das Asylverfahren zuständig ist, müsse in Deutschland durchgeführt werden. Die Zurückweisung der Asylsuchenden an der deutschen Grenze sei daher „rechtswidrig“.

Notlagenklausel zieht nicht

Auch Dobrindts Verweis auf die Notlagenklausel des Artikel 72 AEUV ließen die Richter nicht gelten. Es fehle bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Kein Wunder, die Zahlen der Asylanträge sind derzeit deutlich niedriger als noch vor ein, zwei Jahren.

Die als „Asylwende“ verkündete Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze hatte sich ohnehin als große symbolische Show erwiesen. In der ersten Woche waren gerade 32 Asylsuchende zurückgewiesen worden. Viele Flüchtlinge haben vermutlich direkt den Weg über die nur schlecht kontrollierten grünen Grenzen Deutschlands genommen.

Die drei somalischen Flüchtlinge können sich nun wohl nicht frei im Bundesgebiet bewegen. Das Dublin-Verfahren könne auch „an der Grenze oder im grenznahen Bereich“ durchgeführt werden, so das Verwaltungsgericht.

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88 Kommentare

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  • Luftline 5200 km von Somalia nach Polen. Auf diesem Wege findet sich offenbar niemand, der diesen Menschen Schutz gewährleisten möchte/kann? Klingt doch schon etwas seltsam, wenn dann erst hier erstmalig ein Asylgesuch gestellt wird. In allen Durchreiseländern war man dann wohl nur zu Besuch?



    Bei genauer Betrachtung wirft dieser Weg schon Fragen auf, inwiefern nun unsere Justiz hier bemüht wird auf diese Fragen Antworten zu finden.



    Wer auch immer den Reiseproviant und das Wegegeld bezahlt hat. Nun zudem muss auch noch die Juristerei nebst Polizeieinsatz bezahlt werden.



    Wie weit möchte man in Europa noch gehen und dem Business mit der Flucht weiter Vortrieb leisten?



    Menschenhandel par exelance. Und wir verstecken uns hinter Paragraphen und klären lieber wann wer woher kommt. Eine grundlegende Regelung der UN fehlt bis heute. Asyl nur in direkten Nachbarländern und fertig. Mann kann doch humanitär nicht erklären das eine Flucht über tausende Kilometer eine menschliche Lösung sein soll.

  • Polen muss natürlich Asylgesuche korrekt bearbeiten. Im nächsten Schritt braucht es einen Verteilungsschlüssel innerhalb der EU, den die Mitglieder auch akzeptieren und nutzen.



    Die kruden Grenzschutzmaßnahmen der aktuellen Regierung kann ich bis dahin durchaus teilen.

  • Ich kann mir nur vorstellen das die Zuständigkeit der Prüfung unter dem Gedanken festgelegt , das Leute irgendwann im Landesinneren aufgegriffen werden und man dann tatsächlich erstmal recherchieren muss wer zuständig ist.

    Diese Regelung ist ohne Zweifel geltendes Recht, wird aber kaum der Sachlage gerecht, wenn klar ist aus welchem Land jemand einreist und einen, eben Aufgrund dieser Einreise unbegründeten, Asylantrag stellt. Wenn jemand aus z.B. Österreich einreist, ist mit ziemlicher Sicherheit klar das Deutschland nicht zuständig ist und es sollte Österreich obliegen festzustellen wo die Zuständigkeit liegt.

    In meinen Augen liegt es nahe das es, sowohl bei den Menschen die Asyl beantragen als auch bei ihren Fürsprechern, weniger um die eigentliche Sache der Zuständigkeitsprüfung geht, sondern viel mehr die Hoffnung und Absicht besteht, das Fristen verstreichen und man so doch eine Zuständigkeit und einen Aufenthalt erwirken kann, obwohl offensichtlich keine Grundlage für einen Anspruch vorliegt.

    • @Volker Racho:

      "Wenn jemand aus z.B. Österreich einreist, ist mit ziemlicher Sicherheit klar das Deutschland nicht zuständig ist und es sollte Österreich obliegen festzustellen wo die Zuständigkeit liegt."



      Theoretisch, ja. Praktisch ist das aber so, dass dieser Einreisende nur durch Österreich durchreist, aber dort die EU ganz sicher nicht betreten hat. Und wo nicht aufgegriffen wird, findet dann auch weder Kontrolle noch Nachforschung statt.

  • Für alle dies es nicht verstehen - es geht nicht um juristische Details. Es geht in der EU nicht, Schutzsuchende einfach nur ins jeweilige Nachbarland zurückzuschieben.

    Die Zuständigkeit ist mit unseren Nachbarn in EU-Verträgen vereinbart - vorliegend in der Dublin-VO. Das hat das Gericht erwartungsgemäß entschieden, gemäß der ständigen Rechtsprechung des obersten Gerichtes der EU. des EuGH.

    Berlin kann auch nicht sagen, wir nehmen ab sofort keine Geflüchteten mehr auf, wir schieben alle wieder nach Brandenburg zurück, weil dort ist es ja auch sicher. Mit Polen und Österreich usw. ist es halt ebenso.

    • @stadtlandmensch:

      Es geht sehr wohl um juristische Details. Wo Sie die Dublin-VO schon selbst ansprechen: Zuständig für ein Asylverfahren ist der Staat in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt. Das ist in ca 98% aller Asylanträge nicht Deutschland.

      Dass also ein Asylbewerber sich durch mindestens ein, teilweise auch mehrere Staaten schlägt, um schlussendlich in Deutschland sein Gesuch zu stellen ist ein glasklarer Rechtsbruch ebenjener Dublin-VO. Durch den Asylbewerber und den oder die Staaten, die er durchquert.

      Das juristische Detail ist hier, ob und ggf. mit welchen Mitteln sich die Bundesrepublik gegen diesen Rechtsbruch zur Wehr setzen darf. Dazu hat das VG Berlin eine erste Antwort gegeben.

    • @stadtlandmensch:

      Es geht sehr wohl um juristische Details. Wo kommen wir denn hin, wenn eine der drei Gewalten sich nicht an eben die Gewaltenteilung hält? Ja, genau: in eine Diktatur. So einfach ist das.

    • 6G
      624212 (Profil gelöscht)
      @stadtlandmensch:

      Es geht aber, sie in ein nächstes Land weiter zu schieben?



      Die Zusständigkeit liegt eigentlich bei Polen, wurde jetzt aber durch Polen weitergeschoben?



      Deutschland kann sagen, wir bearbeiten das Dublin-Verfahren in einem "neutralen Raum". Das Gericht hat nicht entschieden, dass die Klagenden "einreisen" dürfen?

      Bitte richtig verstehen, es geht mir nur um Klarheit. Ich habe überhaupt keine Kenntniss, ob die Klagenden ein Recht haben, dass sie dann auch bekomen sollen?



      Allerdings gab es zwei Versuche ohne "Asyl-Wunsch". Eine NGO war jetzt unterstützend tätig. Und da muss man sagen, auch der NGO muss klar sein, dass das eine Einzelfallentscheidugn ist. Auch NGO müssen verantwortlich handeln, wegen der tödlichen Gefahren! Nicht jeder wird Asyl bekommen.

      • @624212 (Profil gelöscht):

        "Nicht jeder wird Asyl bekommen."



        Das ist jetzt aber ein anderer Punkt. Hier ging es nur um die Einreise, um überhaupt erst Asyl beantragen zu können.

      • @624212 (Profil gelöscht):

        > Die Zusständigkeit liegt eigentlich bei Polen, wurde jetzt aber durch Polen weitergeschoben?

        Es ist völlig unklar wo die Zuständigkeit liegt: Italien? Frankreich? Malta? Nur weil sie jetzt gerade aus Polen eingereist sind liegt die Zustängkeit nicht bei Polen... außer natürlich in den wirren Plänen von Dobrindt-Söder-Merz-Klingbeil und ihren Jüngern.

  • Was Trump und seine Junta machen, das können Dobrindt und seine Kumpane auch: Was geht uns das Recht an? Was gehen uns Gerichtsurteile an? Das sind wirklich tolle Beispiele für uns Normalsterbliche: Warum sollte ich mich an Recht und Gesetz halten, wenn die's auch nicht tun?

    • @Perkele:

      Das Urteil hat keine Rechtskraft, sondern die geltenden Regeln. Denen und nichts anderem ist der Herr Minister verpflichtet.

  • Natürlich.



    Das war schon immer klar, nur die Idee der Union war, wo kein Kläger da kein Richter, aber es reichen eine handvoll. Die Idee der Union ist so was von Mist gewesen, jetzt liefern sie die Vorlage für die AfD, die würden jeden abweisen, weil sie das Grundgesetz und die internationalen Verträge ja auch gar nicht haben wollen. Wer der Boden der BRD betritt und ein Asylgesuch vorträgt, kann nicht einfach abgewiesen werden. Dazu müsste man überprüfen, ob bereits ein Asylgesuch irgendwo vorgetragen wurde, aber das ohne diese Prüfung zu tun, geht eben nicht, war schon lange klar. Aber nicht der Union, die liefert durch ausufernde Dummheit viele Vorlagen für die AfD. Vielleicht wäre die AfD nie so stark geworden, wenn die Union nicht in diesen Anti-Migrations- und Anti-Asyl-Diskurs so eingestiegen wäre. Die Zahlen sinken, sie sind aber nicht niedrig, weil Scholz das wollte oder es für Merz passt, sondern weil sich die Situation geändert hat. Und das kann sich auch wieder ändern, was dann? Erklären wir Syrien dann zum sicheren Herkunftsstaat?

    • @Andreas_2020:

      Ich glaube, Sie sind ganz nah dran: Alle Staaten werden demnächst zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt - schon ist das Asylproblem gelöst.



      Und obendrein: Alle irgendwie ungewollten Einreisenden werden nach Albanien ausgelagert. Dort werden sie geholfen.

    • @Andreas_2020:

      "Vielleicht wäre die AfD nie so stark geworden, wenn die Union nicht in diesen Anti-Migrations- und Anti-Asyl-Diskurs so eingestiegen wäre."



      Das ist eine der Aufgaben an denen Frau BK (a.D.) Merkel gescheitert ist, ich denke, nicht zuletzt weils die schon typisch deutschen Ausländerfeinde auch in der SPD gibt. Evtl. würds erstma reichen, alle, die in Ausbildung oder Tätigkeit sind, NED! rauszuschmeißen.

  • Das Dublin-Verfahren zur Feststellung des EU-Staats, der für das Asylverfahren zuständig ist, müsse in Deutschland durchgeführt werden. Die Zurückweisung der Asylsuchenden an der deutschen Grenze sei daher „rechtswidrig“.



    ----



    Der Bundesinnenminister begeht "wissentlich?" Rechtsbruch & bringt Beamte der Bundespolizei in "Befehlsnotstand"? Die müssten wahrscheinlich seiner "Weisung" widersprechen, die nicht ausführen, weil sie sich selbst strafbar machen können!



    Ist DER MANN in dieser Position noch zu halten? Kommt jetzt ein Strafverfahren gegen Ihn, oder "kuschen" dei StA's weil sie auch "Weisungsabhängig" sind!



    Btw: Wird mMn. höchste Zeit das die StA's in DE den gleichen Rechtsstatus bekommen, zu "unabhängigen Ermittlungsrichtern" werden, wie in ANDEREN europäischen Rechtsstaaten!



    Ps. Auch die EU-Kommission müsste mMn. zu diesem Thema schnell handeln & ein Vertragsverletzungsverfahren starten!

    • @Sikasuu:

      Natürlich begeht Dobrindt wissentlich Rechtsbruch, genauso wie der Scheuer Andi damals. Wird ihm das schaden? Wieso denn. Andi Scheuer hat die Steuerzahler nur mit seinem Maut-Irrsinn eine Viertelmilliarde gekostet, von seinen sonstigen "Leistungen" schweigen wir mal, auch wenn auch da vieles nachgewiesen illegal war. Was macht er jetzt? "Berät" Unternehmen der Logistikbranche und führt ein Unternehmen, das sein eigenes Vermögen (woher das wohl stammt?) verwalten soll, anstatt bankrott im Knast zu vergammeln.



      Sein Vorgänger im Amt, der diese Maut vorbereitet und den Dieselskandal zu vertuschen versucht hat, war Alexander Dobrindt, dem damals schon Manfred Weber (!) vorgeworfen hat, Rechtspopulisten nachzulaufen.



      Noch Fragen?



      Ich finde es manchmal ganz lustig, wenn in D die Korruption der Politik in anderen Ländern angeprangert wird.

    • @Sikasuu:

      Auch die EU-Kommission müsste mMn. zu diesem Thema schnell handeln & ein Vertragsverletzungsverfahren starten!

      Ehrlich gesagt, hätte die EU-Kommission schon vor Jahren Vertragsverletzungsverfahren starten können. Gegen die Staaten, die die Flüchtlinge durchwinken. Aber das scheint zumindest hier im Forum kaum jemand zu stören.

  • Hat der Typ, der als Innenminister fungiert, auf dem Foto eine Polizeijacke an? Amtsanmaßung?

    • @Streberin:

      Ein näherer Blick auf das Foto offenbart Ihnen, dass Dobrindt eine Jacke ohne Dienstgrad trägt.



      Zudem ist es keine Jacke einer Landespolizei, sondern die der Bundespolizei - siehe Oberarm.



      Im Einklang mit seiner Funktion als oberster Dienstvorgesetzter der Bundespolizei ist das soweit völlig in Ordnung.

      • @Farang:

        Forts. Nur daß es nach dem Grungesetz GG wg der braunen Erfahrungen = “Polizei ist Ländersache“



        Eine derartige Bundespolizei



        Gar nicht geben dürfte •



        Jedenfalls nicht ohne GG Änderung



        &



        (btw & kommens nem alten Fahrensmann nicht mit dem von hinten durch die Brust ins Auge rechtsunwirksamen Kaschierregelwerk! Wollnich



        Alles verfasssungswidrig! Gelle



        Leider hatte ich zZt sls ich für Dienstrecht nie ein Verfahren aus dem Bereich! 🙀🥳🧐



        Schade auch! Mit Freude hätte ich in Karlsruhe vorgelegt! Gellewelle 🤣

  • Danke für diesen Bericht und die dezidierte Erläuterung.



    Dass Dobrints und somit Merz Vorgehen rechtswidrig ist, haben ja bereits Viele im Vorfeld angemahnt. So auch die SPD und unsere Nachbarländer.



    Dobrint hat die Situation allerdings offenbar nicht begriffen.



    In einer Stellungnahme spricht er von einer "Hauptverhandlung", die er gar nicht beantragen kann und zu der es auch nicht kommen wird.



    Das gesamte Vorgehen der Union betrachten in dieser Sache ist absurd.



    Es gibt derzeit kein Zuwanderungsproblem.



    Wir hätten allerdings ein FacharbeiterInnenmangel anzubieten.



    Mit ihrer fremdenfeindlichen Politik schadet die Union der Bundesrepublik Deutschland.



    Kanzler Merz, der sich gern auf Kohl beruft, handelt hier antieuropäisch.



    Unsere direkten Nachbarn haben darauf auch schon schriftlich hingewiesen.



    Das Image, dass die Union schaffen will, ist nicht gerade eine Einladung an die Welt, uns doch bitte mit Arbeitskraft zu unterstützen.



    Die inhaltsleere Union beweist mal wieder ihre Inkompetenz, rechtlich, sozial, kollegial und wirtschaftspolitisch.

    • 6G
      624212 (Profil gelöscht)
      @Philippo1000:

      Die Nachbarn, die darauf hinweisen, winken selbs rechtswidrig zum Dublin-Verfahren durch? Das ist OK? Aber wir machen alles falsch?

      Der Fachkräftemangel kann durch Zuwanderung auf offiziellem Weg erreicht werden? Übrigens ggf. zielgenau und ohne jahrelangen Prüfungen der Papiere (im Ausland)? Ohne die immer wieder heir diskutieretn menschenlichen Härten? Direkter Einstieg in den Beruf und damit das soziale Leben?

      Es geht bei diesem Urteil auch nicht um Fachkräfte, sondern um Asyl?!

      Das Urteil ist "persönlich" und nicht generell zu sehen. Sprich, es hat keine allgemeine Wirkung.



      Ich halte es für eine Fehlinformation, wenn man so tut, als ob damit alle Fälle neu geklärt wären!

      Nach der Prüfung des Status kann die Zurückweisung ggf. erfolgen, denn das Gericht hat nicht geurteilt, dass das Verfahren in Deutschland stattfindet und damit eine "quasi unumkehrbare" Einwanderung erfolgt?

      • @624212 (Profil gelöscht):

        "das Gericht hat nicht geurteilt, dass das Verfahren in Deutschland stattfindet"



        Nein, das Gericht hat geurteilt, dass Deutschland festzustellen hat, wo das Verfahren stattfinden muss. Damit sind Abweisungen eben nicht legal.



        Die Berufung auf 'Einzelfälle' provoziert nur viele weitere Einzelfallklagen, die genauso ausgehen dürften. Eine Verschwendung von Ressourcen, als ob unsere Justiz sonst nichts zu tun hätte.



        "damit eine "quasi unumkehrbare" Einwanderung erfolgt"



        Das wiederum ist ebenfalls ein völlig anderer Punkt, der weder korrekt noch im Thema ist.

      • @624212 (Profil gelöscht):

        Da haben Sie sich ja echt Mühe gegeben!



        Abgesehen von Ihnen teilen Merz und Dobrint diese Ansicht.



        Vielleicht schauen Sie mal so Ungewöhnliches wie die Tagesschau, da sind man und frau ebenfalls deutlich anderer Meinung als Ihr Abschiebeclub.

        • 6G
          624212 (Profil gelöscht)
          @Philippo1000:

          Danke, das ist so, wenn man Dinge klären möchte?

          Die Meinungen sind da doch stärker verteilt, als Sie glauben machen wollen?

          Leider sind Beleidigungen nie hilfreich und führen zu nichts!

  • Das unbefugte Tragen von Uniformen und Hoheitszeichen ist eine Straftat nach § 132a StGB.

    • @spaltarsch:

      Schau mal auf die Schulter, ohne die Abzeichen ist es nur eine Jacke auf der Polizei steht.

  • Tja - der eine sogar Jurist mit zwei - 🙀🥳🧐 - Staatsexamina!



    Der andere Geschäftsführerer-Soziologe BMI



    Aber sie vereint wie den dritten im Bunde



    “…von mäßigem Verstand!“ ©️ Ludwig Thoma!



    Ebenso der Dritte im Bunde. Gell.



    Der Söders Markus auch •



    Der satis bene promovierten Söders Markus ist wenigstens - kein KTG 🤥 van de wirecard!



    Aber im Juristischen auch ersichtlich nicht die hellste 🕯️ auffe Torte 🎂 Gellewelle! Denn:



    “Die Note satis bene zeigt an, dass die Arbeit wissenschaftlich korrekt und methodisch solide ist, jedoch keine besonderen Leistungen oder Erkenntnisse enthält.



    Sie liegt zwischen "rite" (ausreichend) und "cum laude" (mit Lob), wobei "cum laude" eine bessere Bewertung und "rite" eine niedrigere Bewertung darstellt.

    Na Mahlzeit

    • 6G
      624212 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      Wenn ich es richtig verstehe, sind Sie Jurist.

      Warum "erschaffen" Juristen in den Regierungen der Welt so viele Gesetze und Regelungen die letztlich völlig handlungsunfähig machen?

      Ob die Herren gute oder schlecht abgeschlossen haben, ist doch nicht die relevante Frage?







      Die relevante Frage ist, warum wir ein Verfahren haben, das nicht funktioniert und das von juristsicher Seite offensichtlich nicht eideutig beurteilt werden kann. Das war ja irgendwann einmal der Sinn der Sache?

      Kein Mensch würde sich auf den gefährlichen / oft tödlichen Weg machen, wenn es klar wäre, dass man keinen Schutzstatus bekommen kann (weil die Voraussetzung fehlt) udn direkt abgewiesen würde.



      Aber alle, die diese Voraussetzung vorweisen können, hätten ein schnelleres und eindeutigeres Verfahren!

      • @624212 (Profil gelöscht):

        Menschen migrieren, _obwohl_ sie wissen, dass sie geringe Chancen haben auf Asyl und durchaus gute Chancen, auf dem Weg zu sterben; sie kommen nach Europa und nach Nordamerika. Warum? Weil die Aussicht auf ein mäßiges Leben am unteren Gesellschaftsrand hier immer noch soooo viel besser ist als das Leben dort, wo sie herkommen. Und die Hoffnung, die sie haben und, ja, die Kraft und der Wille, das durchzustehen, bleiben. Und die kleine Chance, dass sie es vielleicht schaffen und am Ende Mutter oder Kinder oder Partner*in nachholen können. Die Gründe sind die gleichen, die Europäer haben auswandern lassen in den letzten 200 Jahren, da finden wir das in der Rückschau spannend und mutig, nur bei anderen sagen wir Wirtschaft und Klima und Familiengewalt und sch... Politik sind doch kein Grund.



        (Ukrainer ausgenommen, da gibt es dann plötzlich Gründe, die "Massenzustrom-Richtlinie" anzuwenden, aber die sind ja auch weiß.. )

      • @624212 (Profil gelöscht):

        Mit Verlaub - ehr Nickname weist den Weg gesäumt von ehran dazugehörigen Beiträgen.

        kurz - wie ehra Pseudoersuchen bestätigt!



        Unterhalte mich ungern mit Zeitgenossen - die sowieso iE alles - Abdzrchdiemitte teflonieren - was nicht in ehra Streichholzschachtelwelt! Gelle



        Sorry - Neje tak •

  • Gut, dass jemand anfängt, Dobrindt und Konsorten in die Schranken zu weisen.



    Schengen ist das höchste Gut und von Dublin profitiert (fast) nur Deutschland.

  • Das exekutive Genie Dobrindt (Stichwort: Maut) ist diesmal mit seinem ausgeklügelten Plan gescheitert? Kann nicht sein!

    Pro-Tipp für die Bundesregierung: Ehrlichkeit statt Symbolpolitik.

    Fluchtursachen verschwinden nicht dadurch, dass man Menschen, die tausende gefahrvolle Kilometer Wanderschaft auf sich genommen haben, nach Polen oder Österreich zurückweist.

  • Das Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht behandelte die Zurückweisung auf deutschem Boden, also nach Grenzübertritt und damit Einreise in die Bundesrepublik. Das ist ein Unterschied zu einer direkten Zurückweisung an der deutschen Grenze.

    Da es sich zudem um eine Einzelfallentscheidung handelt, hat sie auch keine Allgemeinwirkung und dürfte daher die Regierung nicht von ihrem Kurs abbringen.

    • @Sam Spade:

      "Da es sich zudem um eine Einzelfallentscheidung handelt, hat sie auch keine Allgemeinwirkung"



      Wie man eine derart grundlegende Verneinung der Vorgehensweise als ohne Wirkung auf das allgemeine ansehen kann, wird Dobrindts Geheimnis bleiben.

      Problematisch für die Praxis ist die Rechtslage aber dennoch. Wenn der Asylsuchende z. B. in Österreich nicht das Wort Asyl von sich gibt, sondern damit bis Deutschland wartet, und nicht verrät, über welches Land er in die EU gelangt ist, hat Deutschland immer das Problem am Hals.



      Das ist schon etwas eigenwillig, auch wenn es ein wenig Häme hervorruft, weil Dublin ja eigentlich die Problematik in die EU-Außenländer verschieben sollte...

    • @Sam Spade:

      ... Das ist ein Unterschied zu einer direkten Zurückweisung an der deutschen Grenze.....



      ----



      Merkst Du die logische Falle, in die Du tappst? :-)



      Auf ausländischem Boden darf die BuPo nicht handeln, auf DE Boden gilt das EU-Recht, & der Grenze ist nur ein "Strich" der real nicht einmal "Mikrometer breit" ist!!

      • @Sikasuu:

        Bis auf die Schweiz gilt an jedem Grenzland EU-Recht, die kümmert es aber nicht, warum sollen wir uns also daran halten?

    • @Sam Spade:

      Simmt. Dass ein Großteil über die grüne Grenze kommt, steht aber auch im Artikel

    • @Sam Spade:

      Naja, aber jeder der beim Einreisen Asyl beantragt wird nun so behandelt werden müssen, oder kann wohl leicht rechtlich dagegen vorgehen, da die Begründung des Gerichts schon sehr grundlegend ist.

      • @esgibtnureinengott:

        Nicht, wenn er an der Einreise gehindert wird.

        • @BrendanB:

          "Nicht, wenn er an der Einreise gehindert wird."



          ...was offensichtlich rechtswidrig ist.

    • @Sam Spade:

      Wie meinen! Ham wir verschiedene Texte?



      “ Die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, die Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) Anfang Mai anordnete, ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss, den drei So­ma­lie­r:in­nen erwirkt hatten.“



      &



      “ Geklagt haben nun drei Somalier:innen; eine minderjährige Frau und zwei junge Männer. Die drei Flüchtlinge wollten am 9. Mai aus Polen per Zug nach Deutschland einreisen. Doch die Bundespolizei in Frankfurt/Oder schickte sie nach Polen zurück, weil sie aus einem sicheren Drittstaat eingereist waren.“ (“seien?“)

      Mal ab - indirekte Klarheit herstellende Rede auch & gerade in der taz eine aussterbende Spezies iSv Helmut Höge!



      Erschliesst sich mir die behauptete Relavanz nicht! Wollnich



      & btw



      Ehr insinuierte Bindungswirkung kennt das Öffentliche Recht/Rechtsprechung nicht.



      (im übrigen läuft ja ein Herr Markus Söder trotz EuGH immer nich frei rum 🙀🥳🤣!;)(

      unterm—



      Wie ham Sie das gemacht? Mr Hitchcock?



      “Eine Dame verschwindet!“



      Notstand Lawine Flut: kommt doch allles aufs gleiche raus: damals Asylschleifung 1992 - für C-hoch2 & SPD wie heute



      “…weil wir schlecht organisiert sind!“ •

      • @Lowandorder:

        Kurzer Nachtrag zu meinem Kommentar an Sie dadrunter.

        Man sollte nicht in den Irrglauben verfallen, dass die Rechtsberater der Regierung ihren Job nicht verstehen. Die Strategie die dahinter steckt hat man sich von Frankreich abgeschaut. Die haben das in der gleichen Form praktiziert und sich auf Artikel 72 AEUV berufen bis der EuGH sie gestoppt hat. Und auch hier haben nationale Gerichte in Frankreich bereits vorher Urteile gefällt, die das Vorgehen der Regierung als rechtswidrig angesehen haben. Hatte aber rein rechtlich keine Auswirkungen auf den Handlungsspielraum der französischen Regierung.

        Bye the way - 1 zu 1 wird es hierzulande auch ablaufen. Denn das Ziel ist nicht die Zurückweisung von Menschen, sondern ein Zeichen nach innen zu setzen und eine klare Botschaft nach außen und zwar an die EU Partner, aber auch an die Herkunftsländer.

        In Frankreich hatte das damals Erfolg, die Zahlen sanken, während sie hierzulande stiegen. Jetzt erfolgt der Boomerang Effekt. Derzeit werden die meisten Erstanträge in Frankreich gestellt und das ist ganz im Sinne Deutschlands, denn um die Schicksale der Flüchtlinge geht es schon seit geraumer Zeit nicht mehr.

        • @Sam Spade:

          Mist - Langtext weg - ok frißt ihn nicht 🤖 - 🤣 -

          Short cut - über den Tellerrand - mit & jenseits Rechtslage und zu France - Lage Schland in Europa EU - geographisch wie wirtschaftlich oekonomisch - das zutreffende Statement von Friedrich Küppersbusch als eine wichtige Rahmenbedinung



          Aus der Lamäng “Das Verhalten insbesondere der Südschiene bei Füchtlings/Asyl/Migrationsfragen begründet sich vorrangig in dem Umgang Schlands im Grexit.



          Damit war der Südschiene klar: Wenn uns das Wasser bis zum Hals steht läßt uns die Nordschiene (Schäuble/Merkel vorweg) im Regen stehn •



          &



          Neben dem suboptimalen Gehampel des Trio Infernale Insuffizienz - Rechtsprechung nicht vergessen!



          Suchen die drei vom Grenzzaun mit vereinten Kräften / Karlsruhe zu kapern: in den 2. Senat - für Asyl dort zuständig der ebenfalls ausscheidende Robert Maidowski - suchte die CDU/CSU Peter Seegmüller zu lancieren, einen konservativen asylrechtkritischen Richter. Dieser Versuch mißlang.



          Es wird nicht der letzte gewesen sein •

          Dieser Versuch scheiterte vor mit vereinten Kräften

      • @Lowandorder:

        "Erschliesst sich mir die behauptete Relavanz nicht"

        Dann versuche ich gerne für Klarheit zu sorgen. Das es sich um ein Eilverfahren handelt, bei dem das Gericht eine Anfechtung ausgeschlossen hat, bedeutet ja nicht das es in der Sache kein Hauptverfahren mehr geben kann. Das wird die Bundesregierung sicherlich vor dem Berliner Verwaltungsgericht anstreben, mit dem Ziel auf die Justiz einzuwirken hinsichtlich ihrer Auslegung der Notlage gem. Art 72 AEUV.

        Ganz so eindeutig wie es das Verwaltungsgericht in dieser Hinsicht sieht, verhält es sich damit nämlich nicht.

        Letztendlich obliegt es aber der Entscheidung des EuGH über die Voraussetzungen und deren Erfüllung gem Artikel 72 AEUV zu entscheiden und bis dahin ist es legitim, das die Regierung versucht die Norm nach ihren Ansichten neu auszulegen und zwar bis zu dem Zeitpunkt bis das zuständige höchste Gericht in dieser Angelegenheit ein Urteil spricht.

        Der Sinn dahinter, gerade was Aufwand und Ertrag angeht, steht wiederum auf einem anderen Blatt, gilt ebenso dafür, das die Aussichten der Bundesregierung mit ihrer Auslegung des Artikel 72 vor dem EuGH zu bestehen, als sehr gering anzusehen sind.

  • Da reisen Leute durch mehrere EU-Länder, bis sie in Deutschland ankommen, aber klar, das Asylverfahren muss in Deutschland durchgeführt werden. Alle anderen schleusen durch. Das verstehe wer will.

    • @PeterArt:

      Das Verfahren der Feststellung, welches Land nach Dublin zuständig ist, muss dann in Deutschland durchgeführt werden, ja.

      Steht im Artikel ;-).

      Es muss alles rechtsstaatlich ablaufen, ich möchte nicht in einer Söderschen / Merzschen / Dobrindtschen Anarchie wohnen.

      • @Stavros:

        Im Artikel steht schlicht und winfach "Das Dublin-Verfahren zur Feststellung des EU-Staats, der für das Asylverfahren zuständig ist, müsse in Deutschland durchgeführt werden. " Aber das ist es doch gerade, was mich wundert: Warum muss denn das Verfahren stets und immer in Deutschland durchgeführt werden und nicht zur Abwechslung mal ein einem der EU-Länder, die bereits vorher betreten wurden? Genießt Deutschland da eine herausragende Sonderstellung?

        • @PeterArt:

          "Warum muss denn das Verfahren stets und immer in Deutschland durchgeführt werden und nicht zur Abwechslung mal ein einem der EU-Länder, die bereits vorher betreten wurden?"



          Das Verfahren zur Feststellung der Zuständigkeit kann und muss das Land durchführen, in dem der Asylsuchende Asyl beantragt. Eigentlich ganz einfach. Wenn der Mensch z. B. durch Luxemburg anreist, dort aber niemandem verrät, dass er Asyl sucht, hat Luxemburg keinerlei Veranlassung, ein solches Feststellungsverfahren einzuleiten.

        • @PeterArt:

          Das BAMF veröffentlicht regelmäßig alle Zahlen, auch zu Dublinverfahren und -überstellungen in alle Richtungen. Bitte gern da mal nachgucken.



          Außerdem: Für das Verfahren der Zuständigkeitsfindung ist doch logischerweise D. zuständig, wenn hier jemand sagt "Ich begehre Asyl".



          Und zuletzt: Mitnichten kommen alle Mühseligen und Beladenen Außereuropäer in Europa nach D.

        • @PeterArt:

          Wieso denn immer? Nur wenn der Antrag in Deutschland gestellt wird. Wird er in einem anderen Land gestellt, muss immer dieses andere Land, prüfen ob es selbst oder ein anderes Land zuständig ist. Darauf hat man sich geeinigt.

        • @PeterArt:

          Muss es nur, wenn hier als erstes Asyl beantragt wurde.

          Den Weg dahin hat der nächste Kommentierende perfekt beschrieben :-).

          Das Problem an Dublin ist, dass es zutiefst ungerecht ist. Warum sollen nur die Länder an den Außengrenzen die "Hauptlast" tragen? Auch der Verteilschlüssel der EU funktioniert in der Praxis nicht gut.

          (Menschen sind aber Menschen und keine "Last".)

          Merz und Dobrindt wollen nur eine schnelle symbolische Lösung. Sie müssen selbst wissen, dass es in der Praxis komplizierter ist (oder es kommt da noch ein böses Erwachen).

          Das Hauptproblem ist aber, dass Menschen zu uns kommen, die vor Perspektivlosigkeit und Kriegen fliehen (und hier übrigens bemerkenswerte Integrationsleistungen erbringen). Solange sich daran nichts ändert, werden sie kommen.

          "Ein Land ist nur ein Land mit einer Grenze" (D. Trump) wird weder Menschenrechten noch schlicht der Praktikabilität gerecht.

        • @PeterArt:

          Nun, für deutsche Gerichte hat das deutsche Staatsgebiet selbstverständlich Sonderstatus. Ein deutsches Verwaltungsgericht kann nicht entscheiden, ob ein Rechtsanspruch gegen die Republik Polen, das Königreich Dänemark oder die Schweizerische Eidgenossenschaft besteht. Es kann nur einen Anspruch aus deutschem Recht bejahen oder verneinen.



          Und im Zuge dessen wurde bejaht, dass von deutschen Behörden festgestellt werden muss, welches EU-Land zuständig ist. Wie sollte es denn anders laufen? Das Dublin-Verfahren funktioniert nur, wenn jeder EU-Mitgliedsstaat mit seinen eigenen Behörden für diese Feststellung zuständig ist und die anderen das anerkennen.



          Alternativ müsste man sich auf eine EU-Zuteilungsbehörde verständigen, aber das wollen die meisten unserer Partner nicht ...

        • @PeterArt:

          > Warum muss denn das Verfahren stets und immer in Deutschland durchgeführt werden und nicht zur Abwechslung mal ein einem der EU-Länder, die bereits vorher betreten wurden?

          Jetzt mal abgesehen davon dass Sie hier zwei unbelegte Behauptungen propagieren: Den Unterschied zwischen "Ich reise in einem Transitland so unauffällig wie möglich, damit ich unentdeckt nach Deutschland komme" und "Hey, das hier ist Deutschland, hier kann ich auftauchen & Asyl beantragen!" verstehen Sie?

  • Da schauen sie dumm aus der Wäsche, die Populisten Dobrindt und Söder.



    Ich bin froh, dass unsere Justiz noch funktioniert.

    • @Manzdi:

      Damit werden sie gerechnet haben.

      Sie sind ja nicht blöd.

      • @rero:

        Befürworten Söder, Dobrindt & Merz etwa die Anarchie ? Sieht leider ganz danach aus.



        Sehr Beunruhigung !

  • Also laut anderen Medienberichten wollten die 3 Somalier bereits am zweiten und dritten Mai nach Deutschland einreisen. Erst beim dritten Versuch am neunten Mai haben sie dann ein Asylgesuch vorgebracht.



    Das und die Tatsache, dass sie aus einem sicheren Drittstaat namens Polen eingereist sind müsste hier doch jedes Aufenthaltsrecht zunichte machen.



    Also ich persönlich hoffe darauf, dass möglichst schnell Kapazitäten geschaffen werden um Dublin Fälle zeitnah zu verarbeiten.

  • Die drei haben sicherlich eigeninitiativ Klage eingereicht. Die AfD jubelt über die kostenlose Wahlwerbung.

    • @Querbeet:

      Also ist irgendwas-mit-AfD ein Grund dafür, den Rechtsstaat aufzugeben und Geflüchteten Rechtsschutz zu verwehren? Jagut. Dann ist ja auch egal wie's weiter geht mit der AfD: Mit Deutschland geht's dann jedenfalls bergab.

  • Ich weiß nicht so recht, was schlimmer wäre. Zurück in das Land, aus dem man gerade gekommen ist, also sich dort irgendwie frei bewegen konnte, oder perspektivisch für eine Prüfung irgendwo "verwahrt" zu werden, die dann vermutlich wieder Monate dauert.

  • Die selbsternannte Partei von Law and Order, die sich nicht an Law and Order hält. Welche Überraschung. Dobrindt und Söder wollen wohl ihren Kumpeln in den USA nachfolgen.

    • @Minelle:

      Fragt sich nur: Sind die rechtsnihilistisch oder rechts und nihilistisch… ?

    • @Minelle:

      Mit "Rules for thee but not for me" fasst man im UK die Weltsicht der sog. "Konservativen" zusammen.

  • Hat da nicht die ZEIT kurz vor der BTW einen ungenannten CSU-Politiker zitiert, der in Sachen Migration keine Lust mehr auf "irgendwelche Sch&%$# Gerichte" hatte?

  • Da bin ich mal gespannt ob unsere Politprominenz das so einfach hin nimmt oder ob sie versuchen irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten aus dem Hut zu zaubern.



    Aber beruhigend ist auf jeden Fall dass HIER Justitias Arm noch lang genug ist .

    • @Bolzkopf:

      "Das Dublin-Verfahren könne auch „an der Grenze oder im grenznahen Bereich“ durchgeführt werden, so das Verwaltungsgericht."

      Da brauchen Sie keine juristischen Spitzigkeiten.

      Das Gericht sagt: "So nicht, aber anders geht's."

    • @Bolzkopf:

      "Da bin ich mal gespannt ob unsere Politprominenz das so einfach hin nimmt oder ob sie versuchen irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten aus dem Hut zu zaubern."



      Letzteres. Dobrindt behauptet ja bereits, das seien Einzelfälle, und die Praxis müsse deswegen nicht geändert werden.

    • @Bolzkopf:

      Unsere Politprominenz ist angehalten, das nicht so hinzunehmen, sondern zu handeln. Dafür wurden sie gewählt. Jetzt müssen die Gesetze geändert werden. Gesetze ändern ist die Aufgabe von Regierungen. Ich erinnere, dass der Souverän, das Volk, bei der letzten Wahl deutlich gezeigt hat, dass er mit der aktuellen Gesetzeslage und dem Handeln der Exekutiven in Asyl- und Einwanderungsfragen unzufrieden war. Somit ist die neue Regierung gehalten, daran etwas deutlich zu ändern.

      • @fleischsalat:

        Also ändern?

    • @Bolzkopf:

      Ein Verwaltungsgericht hat allein die Kompetenz die Rechtmäßigkeit einer einzelnen Klage gegen individuelle Verwaltungsakte wie hier die Zurückweisung dreier bestimmten Personen aus Somalia an der deutschen Grenze zu überprüfen. Dies ist kein Grundsatzurteil. Eine grundsätzliche Tatsachenrevison im Asylrecht steht allein dem Bundesverwaltungsgericht zu falls die strittige Frage der Zulässigkeit von Zurückweisunge. vor diesem verhandelt werden sollte. Im übrigen wäre es präzise die Kläger als Asylsuchende zu bezeichnen, da die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft der wesentliche Gegenstand des Asylrechts ist und rechtskräftig nicht apriori durch persönliche subjektive Meinungsäußerungen bestimmt wird. Das Asylsuchende über kein grundsätzliches Freizügigkeitsrecht im Bundesgebiet verfügen und der Residenzpflicht in Gemeinschaftsunterkünften unterliegen können ist seit Jahrzehnten rechtlich unumstritten.

    • @Bolzkopf:

      Man braucht keine Spitzfindigkeiten. Das ist ein einstweiliger Rechtsschutz für 3 Somalier. Ob dieser Rechtsschutz bestehen bleibt wird noch in einem Hauptsacheverfahren entschieden. Auf andere Rückweisungen oder Grenzkontrollen hat die einstweilige Anordnung keine Auswirkungen. Und ich bezweifle das ein Berliner Verwaltungsgericht dazu rechtlich befugt ist bundesweit Grenzkontrolen aufzuheben.

      • @Martin Sauer:

        Bei 2 Leuten aus Venezuela oder 4 aus Myanmar sähe es anders aus.

    • @Bolzkopf:

      "Aber beruhigend ist auf jeden Fall dass HIER Justitias Arm noch lang genug ist"



      Dobrindts Reaktion dazu: die Zurückweisungen bleiben, das war eine Einzelfallentscheidung.



      Anscheinend ist Justitias Arm HIER auch nicht viel länger als in Amerika 🇺🇸 - wenn sie darauf anspielen wollten

  • "Die drei somalischen Flüchtlinge können sich nun wohl nicht frei im Bundesgebiet bewegen. Das Dublin-Verfahren könne auch „an der Grenze oder im grenznahen Bereich“ durchgeführt werden, so das Verwaltungsgericht."



    Also kommen zeitnah zu den geplanten EU-Außenlagern jetzt auch noch deutsche Außenlager dazu?



    Oder Innenlager?

    • @Farang:

      Dies Anspielung ist armselig, und beleidigend für die, auf die es anspielt. Und das wissen Sie.

      • @PeterArt:

        Keinesfalls.



        Oder was denken Sie werden die nächsten Schritte sein...?



        Zurück zu offener Politik will keine Partei außer Die Linke.



        Sowohl während der Ampel als auch jetzt wurden stetig die Hürden für Migranten erhöht.



        EU-Außenlager, Bezahlkarte, Tunesiendeal, Abschiebung nach Afghanistan, jetzt Zurückweisung innerhalb der EU an Staatsgrenzen...



        Sollten Gerichte Dobrindts Vorgehen generell für rechtswidrig befinden, wird eine ne Hürde erfunden werden - garantiert.

    • @Farang:

      Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

      Die Moderation

    • @Farang:

      an Flughäfen findet da schon statt. Man könnte auch an den Grenzen exterretoriale Zonen ausweisen, in denen das Verfahren durchgeführt wird.

      Leztlich haben wir es hier mit widersprechendem Recht zu tun, der Asylantrag wäre offensichtlich unbegründet, weil Einreise aus sicherem Drittstaat, das Dublin-Verfahren würde zur Rückkehr nach Polen führen, aber Polen sagt, wir wollen die nicht hier haben, weil die ja nach Deutschland wollen (obwohl Polen eigentlich verpflichtet wäre, das Verfahren dort durchzuführen).

  • Ob sich Dobrindt davon beeindrucken lässt?

    • @Filou:

      Ich vermute schon. Er wird die Gesetze ändern, denn dafür wurde er gewählt und mit der Regierungsverantwortung betraut. Es mag ja sein, dass es ihnen lieber wäre, er würde in Asyl-Fragen nichts tun und alles beim alten lassen. Nur war das halt nicht der Wählerwillen einer Mehrheit.

      • @fleischsalat:

        "Er wird die Gesetze ändern, denn dafür wurde er gewählt"



        Hier wurde EU-Recht verletzt. Mir wäre neu, dass dafür der deutsche Bundesinnenminister zuständig ist.

        • @Encantado:

          Auch EU-Gesetze kann man ändern. Oder darauf pochen, dass die anderen EU-Länder sie einhalten. Mutmaßlich wird man in Zukunft mit unserem EU-Nachbarn Polen eh deutlichere Worte finden müssen, fürchte ich.

          • @fleischsalat:

            "Auch EU-Gesetze kann man ändern."



            Nicht der deutsche Innenminister.



            Der deutsche Kanzler übrigens ebensowenig.

    • @Filou:

      Eher nicht: "Bundesinnenminister Dobrindt hält trotz einer Gerichtsentscheidung an Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen fest. Das Gericht habe eine Einzelfallentscheidung getroffen und verlange nur nach einer ausführlichen Begründung." (Tagesschau.de, 2.6.25, 20:33 Uhr)



      "Nur", naja: Im Gegensatz zur Ausländermaut damals (erinnert sich noch jemand an einen gewissen Verkehrsminister namens Alexander Dobrinth?) hat er mittlerweile offenbar nach Amerika geschielt. Es ist erschreckend, wie das überhand nimmt mittlerweile: Politiker meinen, sich über Gerichtsentscheidungen hinweg setzen zu können = Aufhebung der Gewaltenteilung. Das ist ein Kern des Übels.

    • @Filou:

      Ja, er lässt die drei jetzt nach Deutschland einreisen. Mehr hat das Berliner Verwaltungsgericht in seiner einstweiligen Anordnung nicht verfügt. Es hat den drei Somaliern vorläufigen Rechtsschutz gewährt bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

      Auf andere Rückweisungen und Grenzkontrollen bezieht sich die Verfügung nicht.