Reform der Nachrichtendienste : Keine neue Gestapo
Die geplante Reform für den Verfassungsschutz wird überschätzt. Wichtig ist, die neuen aktiven Befugnisse der Geheimdienste zu kontrollieren.
Foto: Sebastian Rau/imago
A us den deutschen Nachrichtendiensten sollen echte handlungsfähige Geheimdienste werden, verspricht Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dagegen erinnern Kritiker an die Lehren aus dem Faschismus mit der Geheimen Staatspolizei, der Gestapo. Vermutlich wird sich in der Praxis aber weniger ändern als versprochen oder befürchtet.
Diese Woche beschloss die Bundesregierung einen dicken Gesetzentwurf. Er soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz neue Aufgaben und neue Befugnisse geben. Neben der Beschaffung und Auswertung von Informationen sollen BND und Verfassungsschutz erstmals auch aktive Operationen ausführen. Relevant ist das vor allem für den BND, den deutschen Auslandsgeheimdienst. Er soll Bedrohungen gegen Deutschland nicht mehr nur prognostizieren, sondern auch bekämpfen. So soll er die Geräte feindlicher Hacker und die Fabriken feindlicher Drohnenbauer zerstören dürfen. Ob das dann klappt und die hybride Bedrohungslage spürbar entschärft, ist eine ganz andere Frage.
Die Gestapo-Assoziationen betreffen aber vor allem den Verfassungsschutz als deutschen Inlandsgeheimdienst. Auch er soll künftig aktive „Schutzmaßnahmen“ ergreifen dürfen, etwa die Funktionen potenzieller „Tatmittel“ wie Drohnen zu beeinträchtigen oder Angreifer durch falsche Informationen zu verwirren.
Diese neuen aktiven Befugnisse werden beim Verfassungsschutz in der Praxis aber wohl deutlich seltener zum Einsatz kommen als beim BND. Denn der Verfassungsschutz soll nur dann „operativ“ eingreifen dürfen, wenn dies der Polizei nicht möglich ist. Es handelt sich also um eine Art Reservekompetenz. Dass es darüber so viel Aufregung gibt, erstaunt etwas. Aber letztlich hat sich Minister Dobrindt das mit seinen vollmundigen Ankündigungen von der „Revolution“ und der „Zeitenwende“ selbst zuzuschreiben.
Verhaftungen bleiben Sache der Polizei
In diesem Zusammenhang von Gestapo zu reden, ist eine Verharmlosung des Faschismus. Die Gestapo steckte Regimegegner ins KZ, folterte sie und brachte sie um. Auch die schärfsten Kritiker des heutigen Verfassungsschutzes befürchten derzeit keine Wiederkehr der Gestapo. Die Kritik zielt auf eine fortgesetzte Trennung von Polizei und Verfassungsschutz. Und die ist auch bei der geplanten Reform gewährleistet. Der Verfassungsschutz darf auch weiterhin niemanden verhaften. Er darf keine Waffen tragen, und er darf keine Wohnungen „durchsuchen“. Neu ist nur, dass er künftig in Wohnungen einbrechen können soll, um zum Beispiel Computer zu manipulieren.
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Wer eine Geheimpolizei verhindern will, sollte eher die Polizei selbst in den Blick nehmen, denn sie hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr geheimdienstähnliche Befugnisse erhalten. Die Polizei darf heimlich Telefone abhören und in Computer eindringen. Sie darf V-Leute und verdeckte Ermittler einsetzen. Und zugleich darf die Polizei Leute festnehmen, Waffen tragen und Wohnungen durchsuchen.
Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass die neuen aktiven Befugnisse von BND und Verfassungsschutz wirksam kontrolliert werden, damit sie nicht aus dem Ruder laufen. So müssen die aktiven Maßnahmen laut Gesetzentwurf künftig vorab vom Unabhängigen Kontrollrat (UKR) genehmigt werden, der zum neuen zentralen Gremium der Geheimdienstkontrolle werden soll. Der UKR ist zwar kein normales Gericht, aber er arbeitet „gerichtsähnlich“. Sieben von neun UKR-Mitgliedern müssen vorher Bundesrichter:in gewesen sein. Die Entscheidungen des UKR sind zwar zunächst geheim. Doch geheim ist auch eine Entscheidung des Ermittlungsrichters, wenn er vorab die Telefonüberwachung durch die Polizei genehmigt.
In der Diskussion um die Geheimdienstreform, die angesichts der hybriden Bedrohung insbesondere aus Russland eine gewisse Plausibilität hat, geht es jetzt darum, mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. So müsste deutlicher als bisher festgeschrieben werden, dass die neuen aktiven Befugnisse der Geheimdienste nur gegen Terror und ausländische Angriffe eingesetzt werden dürfen und nicht gegen die innenpolitische linke und rechte Opposition. Der BND sollte ausdrücklich auf Maßnahmen im Ausland beschränkt werden. Dem Verfassungsschutz sollten Einbrüche in Wohnungen generell verboten werden.
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