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09.10.2026 , 10:27 Uhr
Nein. Wer wie der Autor in Richtung der Eigentümerin starke Anschuldigungen ausspricht (es ist von einem klaren, unübersehbaren Zusammenhang die Rede), ist einen Beweis schuldig. Zunächst einmal gibt es hier nur einen zeitlichen Zusammenhang („cum hoc“), der ist wirklich klar. Ein inhaltlicher Zusammenhang ergibt sich daraus aber in keinster Weise. Wer wie der Autor einfach „… ergo propter hoc“ fortsetzt, macht sich unglaubwürdig.
zum Beitrag09.10.2026 , 10:23 Uhr
Sic! Danke. Oben steht, der „Zusammenhang [sei] so klar, so unübersehbar“. Das ist eine ziemlich starke Aussage, die auf jeden Fall einer Begründung bedarf. Sonst ist es ein plattes „cum hoc, ergo propter hoc“.
zum Beitrag09.10.2026 , 10:14 Uhr
Man muss ja nicht neu abstimmen lassen, wenn ich mich recht entsinne, sind solche „Volksentscheide von oben“ auch nicht vorgesehen. Gesetz ist Gesetz und der Gesetzgeber (in Berlin also das Agh) kann diese ändern.
zum Beitrag09.10.2026 , 07:51 Uhr
1) Gesetze kann man ändern, wenn sich (Tempelhofer Feld) die Ausgangslage geändert hat. Aus gutem Grund sind im Volksentscheid beschlossene Gesetze denen im Agh beschlossenen gleichgestellt und können daher - ohne das irgendetwas undemokratisch wäre - durch Agh-Beschluss geändert werden. 2) Der Volksentscheid zur Vergesellschaftung war nicht bindend. Daher verpflichtet er den Senat in keiner Weise.
zum Beitrag15.08.2026 , 13:28 Uhr
Danke, Herr Rath, für diesen ausgewogenen und klaren Artikel!
zum Beitrag15.07.2025 , 14:57 Uhr
Der BK kann Herrn Spahn nicht entlassen, wie soll das denn gehen? Fraktionsvorsitzender einer Fraktion im BT ist kein Regierungsamt!
zum Beitrag