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Nach Messerangriff auf Paar in DresdenHomophober Attentäter vor Gericht

Der mutmaßliche Islamist Abdullah H. soll einen Mann ermordet und dessen Partner schwer verletzt haben. Den Behörden war er als Gefährder bekannt.

Der 21-jährigen Syrer muss sich für eine tödliche Messerattacke auf zwei Touristen verantworten Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Dresden taz | Oliver L. kommt nicht in den Gerichtssaal, obwohl er als Nebenkläger zu diesem Prozess zugelassen ist. Der 53-jährige Kölner hat sich zurückgezogen, leidet bis heute unter den Ereignissen vom 4. Oktober 2020. Als er und sein Partner Thomas L. touristisch in der Dresdner Altstadt unterwegs waren und sie plötzlich mit einem Messer von hinten angegriffen und Oliver L. schwer verwundet wurde. Und Thomas L. tödlich verletzt auf dem Asphalt vor dem Kulturpalast liegen blieb.

Am Montagmorgen betritt nun der Mann das Oberlandesgericht Dresden, der für den Angriff verantwortlich sein soll: Abdullah H., ein 21-jähriger Syrer, Locken und kurzer Bart, ärmlich aufgewachsen in einer elfköpfigen Familie, 2015 nach Deutschland gekommen, seit vier Jahren von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestuft. Regungslos blickt er in die Kameras, die Handschellen muss er auch auf der Anklagebank anbehalten.

Die anklagende Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Abdullah H. den Angriff aus islamistischen, homophoben Motiven beging. Damit ist der Mord der einzige tödliche Islamistenangriff im vergangenen Jahr in Deutschland – und der erste, der sich hierzulande explizit gegen Schwule richtet.

Schon in einer, bis kurz vor der Tat verbüßten, Haft habe Abdullah H. seinen Anschlagsplan gefasst, verliest Marco Mayer, Vertreter der Bundesanwaltschaft, die Anklage. Kurz nach der Entlassung Ende September 2020 habe er deshalb mehrere Küchenmesser gekauft, sei am Tatabend auf der Suche nach „Ungläubigen“ in die Dresdner Altstadt gefahren.

Homophobes Motiv zunächst verschwiegen

Dort habe er dann Thomas L. und Oliver L. als homosexuelles Paar erkannt und sie unvermittelt mit zwei Messern angegriffen. Die Männer erlitten tiefe Wunden, eine 20 Zentimeter lange Klinge blieb im Rücken von Thomas L. stecken. Als die Angegriffenen sich wehrten und um Hilfe riefen, sei Abdullah H. geflüchtet. Thomas L. starb wenig später im Krankenhaus, Oliver L. wurde durch eine Notoperation gerettet. Zwei Wochen später wurde Abdullah H. anhand von DNA-Spuren überführt und verhaftet.

Mayer wirft dem Angeklagten Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Abdullah H. habe seine Opfer als Repräsentanten einer als ungläubig verhassten, offenen Gesellschaft gesehen und ihre Homosexualität als „schwere Sünde empfunden, für die er die beiden mit dem Tode bestrafen wollte“.

Diese klaren Worte gab es nicht immer. Denn das auch homophobe Motiv benannten die Behörden nach der Tat zunächst nicht. Ein Sprecher der zuerst ermittelnden Staatsanwaltschaft Dresden antwortete auf Fragen nur, zur sexuellen Orientierung von Opfern äußere man sich nicht. Initiativen wie der Lesben- und Schwulenverband Deutschland kritisierten das Schweigen scharf: Die Gewalt gegen LSBTI werde so unsichtbar gemacht und öffentliche Solidarität verhindert. Auch reagiere die Spitzenpolitik zu verhalten auf den Mord. Die Verbände organisierten schließlich selbst Mahnwachen.

Dabei lässt Abdullah H. keinen Zweifel an seinem Motiv. Im Prozess will er sich zwar nicht äußern, wie sein Anwalt am Mittwoch dem Gericht mitteilt. Auch auf die Anklage zeigt der 21-Jährige keine Reaktion. Auch nicht, als später ein aussagender Polizist mit der Fassung ringt, als er von den Schwerverletzten am Tatort berichtet und wie sich Oliver L. immer wieder nach seinem Freund erkundigte und Thomas L. schließlich sagte, er könne nicht mehr und bewusstlos wurde. Oder als Rechtsmediziner schildern, dass auch Oliver L. „unglaubliches Glück“ gehabt und Nahaufnahmen der Verletzungen und Obduktion kommentieren.

Sicherungsverwahrung droht

In der Haft aber redete Abdullah H. sechseinhalb Stunden mit dem renommierten forensischen Psychiater Norbert Leygraf, der nun als Zeuge auftritt. Ruhig und abgeklärt habe H. mit ihm über seine Tat gesprochen, berichtet Leygraf. „Als ob er über das Normalste der Welt reden würde.“

Demnach bestätigte Abdullah H. ihm, dass er schon in der Haft den Plan fasste, „Ungläubige“ zu töten, und deshalb später die Messer kaufte, mit denen er in die Altstadt fuhr. Dort sei er zunächst anderen Personen gefolgt, habe dann aber Oliver L. und Thomas L. gesehen, die sich an den Händen gehalten und gelöst gelacht hätten. Darauf habe er sie als Ziel erkoren – und nach kurzem Zögern angegriffen.

Nach seiner Flucht habe sich Abdullah H. zunächst in einem Gebäude versteckt, so Leygraf. Erst am Morgen sei er nach Hause gegangen und habe die Tat als „gut gelaufen“ bezeichnet: Er sei nicht erkannt worden und könne nun „größere Taten“ begehen oder zum IS nach Syrien ausreisen. Auch nach der Festnahme hat Abdullah H. laut Leygraf die Tat verteidigt: Homosexuelle dürfe man schlagen oder töten, da Gott nur Beziehungen zwischen Mann und Frau vorsehe. Bedauern äußerte H. nur darin, dass er nicht entschlossen genug vorging. Er hätte größere Messer mitnehmen und sich vor der Tat mit IS-Angehörigen beraten sollen. „Die Tat sei kein Fehler gewesen“, zitiert Leygraf den Angeklagten. Auch habe dieser offen kundgetan, künftig wieder „Ungläubige“ zu töten. „Aber erst, wenn er sich darüber beraten habe, denn es müsse auch richtig geschehen.“

Die Anwälte von Oliver L. und der ebenso als Nebenklägerin zugelassenen Schwester des ermordeten Thomas L., auch sie nicht im Saal, äußern sich zum Prozessauftakt vorerst nicht. Auch für sie bleibt aber die Frage, ob die Sicherheitsbehörden die Tat nicht hätten verhindern können.

Denn diese hatten Abdullah H. schon länger im Visier. Schon Anfang 2016 drohte er in seiner Asylunterkunft einem christlichen Mitgeflüchteten, er werde ihn „schlachten“. Auf seinem Facebook-Account postete H. IS-Symbole, sinnierte in einer Chatgruppe über eine Ausreise zum IS in Syrien und bat um Bauanleitungen für Sprengstoffgürtel. Er selbst verschickte IS-Videos und rief einen Chatpartner zu Mordanschlägen auf.

Die Polizei stufte Abdullah H. darauf als Gefährder ein. Ein Jahr später wurde er für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und anderer Delikte zu knapp drei Jahren Haft verurteilt. Als er in der JVA zwei Bedienstete angriff, wurde die Strafe um mehrere Monate verlängert. Nach der Haftentlassung sollte sich Abdullah dreimal wöchentlich bei der Polizei melden und an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Schon am fünften Tag in Freiheit aber verübte er seine Messerattacke. Obwohl er da auch unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand – allerdings nicht zur Tatzeit.

Abdullah H. droht nun eine lebenslange Haft, auch Sicherungsverwahrung, sofern er nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, worauf sein Verteidiger zielt. An der Täterschaft selbst gebe es ja nichts zu deuteln, sagt Peter Hollstein. „Er hat die Tat eingeräumt, er hielt sie aus seinen religiösen Motiven für richtig.“ Das Urteil soll Ende Mai fallen.

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34 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Rechtsanwalt Hollstein fällt in den Medien immer wieder als Verteidiger von islamistisch motivierten extremen Gewalttätern und Gefährdern auf. Hollstein achtet bei seinen Machenschaften darauf, dass es möglichst wenig Schriftliches gibt. Suchbegriffe: Peter Hollstein Terrorkomplize Terrorist Al-Bakr Haftrichter Karlsruhe

    www.dnn.de/Region/...Karlsruhe-gebracht

    Fun Fact: ″Abdullah″ sieht aus wie der Berufskiller Jules in ″Pulp Fiction″

  • Mir tut es sehr leid für die Opfer, ich hoffe, der total verblendete Täter wird hart bestraft, und dass die Angehörigen Hilfe bei der Bewältigung dieses schrecklichen Anschlags bekommen.

    Dies soll kein Dresden-Bashing und schon gar kein Victim-Blaming sein, aber ich muss zugeben, dass ich mich in Dresden eher nicht getraut hätte, mich offen homosexuell erkennen zu geben. Allerdings wegen den homophoben Spinnern aus dem rechten Lager.

    • 4G
      4813 (Profil gelöscht)
      @Katrina:

      Islamisten sind auch aus dem rechten Lager.



      Aber sie haben schon Recht. Die Melange aus Evangelikalen, SED Anhängern und Nazis macht Dresden nicht gerade offen für Andersseiende.



      Der Sachse liebt die Geselligkeit unter Seinesgleichen.

  • Noch gelten Phobien als Krankheiten und sollten als solche eingeschätzt werden! Derart unreflektierter Sprachgebrauch lässt mich manchmal verzweifeln. Warum nicht Mord aus Hass auf Schwule bzw. Homo-Hass o.ä.?



    Damit kämen wir juristisch in den Bereich Hate-Crime und hätte ganz andere Handhabe, sowohl strafrechtlich als ggf. auch therapeutisch.

    Jemand mit Phobien ist in erster Linie eine behandlungsbedürftige arme Socke, aber deswegen noch lange kein verabscheuungswürdiger Straftäter. Im Gegensatz dazu steht der Mörder, dessen niedriger Beweggrund Hass auf Schwule, Trans*, Linke oder Geflüchtete ist.

    • 9G
      97287 (Profil gelöscht)
      @Khaled Chaabouté:

      Das nennt man dann Xenolasie, Homolasie oder Translasie, also Feindlich gesonnen

  • Schreckliche homophobe Tat.

    PS: Dieser Satz macht gramatikalisch keinen Sinn: "Als er und sein Partner Thomas L. touristisch in der Dresdner Altstadt unterwegs waren und sie plötzlich mit einem Messer von hinten angriff."

  • Wer derartig "ruhig und abgeklärt" seine Taten erklären kann, wird kaum mehr unter das Jugendstrafrecht fallen. So oder so wird der Täter viel Zeit haben, um im Gefängnis über die Folgen seiner Tat für die Opfer und ihre Angehörigen und über seine Ideologie nachzudenken. Ich wünsche ihm, dass er in seinem Leben noch auf bessere Gedanken kommt als bisher.

  • Warum ist jemand der sich offen dazu bekennt und auch deswegen verurteilt wurde ein mutmaßlicher Islamist? Bei anderen Nazis wird diese Einschränkung doch auch nicht vorgenommen?

  • So wird es am Ende heißen: Einzeltäter, Einzelfall, geistig verwirrt, psychisch krank.

    Fragen werden eher nicht laut gestellt: Hintermänner? Grundsätzliches Problem? Religionskritik? Falsche Rücksicht?

    Fazit: Lesben und Schwule sind weniger sicher als erwartet, wenn parallele Gesellschaften zugelassen werden.

    • @TazTiz:

      Ziel muss - natürlich - sein, eines Tages die rechtsextremistischen -Parallelgesellschaften ähnlich zu behandeln wie die islamistischen Parallelgesellschaften.



      Wobei: Seltsam ist, dass es einerseits rechtsextremistische Parallelgesellschaften hierzulande schon Jahrzehnte lang gibt, und irgendwie noch niemand auf diese Idee gekommen ist, und andererseits eben diese Faschos wesentlich mehr Morde auf dem Kerbholz haben, als die Islamisten. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

    • @TazTiz:

      Ja, auch parallele Nazigesellschaften. WErden auch zugelassen. Und die Polizei und die Truppe sind sogar mit dabei.

      • @Maria Burger:

        Stimme Ihnen da zu. Auffällig, dass von Parallelgesellschaften häufig im Kontext vor Menschen mit Migrationshintergrund die Rede ist, in anderen, wie Nazis, wiederum nicht.

  • "Homophober Attentäter vor Gericht"

    wer hat ihn so erzogen? Eltern? Großeltern? Onkel, Tanten, religiöse Gemeinde,...

    All diese Leute sollten mit vor Gericht!

    • @danny schneider:

      Sippenhaft, wie in "kommunistischen" Ländern gibt es bei uns zum Glück nicht.

    • 9G
      97760 (Profil gelöscht)
      @danny schneider:

      Wenn Sie einem Kleinkind sagen, " diese Menschen musst Du hauen wenn Du groß bist" glauben Sie etwa, das funktioniert? Im Lebbe nicht.

    • @danny schneider:

      Sippenhaft? Vielleicht rückwirkend auch auf die Deutschen anwenden und Angehörige von Nazis einknasten ...

      • @Uranus:

        stimmt, war bestimmt ein Einzeltäter der vom bösen Internet so geworden ist.

        • @danny schneider:

          Das ist nicht meine Aussage. Allerdings müssen Mittäter*innen nicht Teil der Familie sein. Dass Fundementalismus und Homofeindlichkeit bekämpft und Religion zurückgedrängt gehören, steht für mich außer Frage. Dieser Kampf wiederum beginnt nicht in Gerichten, sondern muss früher ansetzen ...

          • @Uranus:

            Sie möchten gegen Islamisten kämpfen?

            Wie stellen Sie sich das vor?



            (Ist eine ernst gemeinte Frage.)

          • @Uranus:

            Also doch im Umfeld von Islamisten, also doch "Sippenhaft"? Wo wollen Sie "früher ansetzen"?

      • @Uranus:

        Da reichen die Knastbetten nicht. Aber leerstehende Hotels könnten so gerettet werden.

  • Menschen, die ermordet wurden, weil sie ihre freiheitlichen Rechte beanspruchten - zum Vergleich: www.youtube.com/watch?v=MPVPj5vIwQA



    Ich schäme mich für dieses unser verdruckstes, verzagtes Land.

  • warum konnte die Gesellschaft diesen jungen Mann nicht integrieren, der am Anfang seines Lebens steht. Da wäre doch viel möglich gewesen.

    • @lulu schlawiner:

      Wollen Sie sagen, dass die deutsche Gesellschaft schuld ist, wenn syrische Flüchtlinge nach Deutschland kommen, um Schutz vor Krieg zu finden, und dann Homosexuelle und andere "Ungläubige" töten?

    • @lulu schlawiner:

      Ernsthaft? Die Gesellschaft ist ist also (auch) schuld an dem feigen Überfall?



      Lesen Sie sich doch bitte nochmal die Biographie dieses völlig verstrahlten Islamisten durch, da wäre gar nichts mehr möglich gewesen.

    • @lulu schlawiner:

      Warum können wir ausländische Kriminelle nicht abschieben? Warum setzen wir die eigene Bevölkerung dem Risiko aus, das von diesen Leute ausgeht.

      • @Christof Abt:

        Das habe ich mich auch mehr als einmal gefragt. Wenn ich die beiden vorletzten Absätze in dem Artikel oben lese, komme ich zu dem Ergebnis, dass sich die Polizei und der Verfassungsschutz wie im Fall Amrit mitschuldig gemacht haben. Es ist mir unerklärlich, dass jemand mit so einer Vorgeschichte auf freien Fuß kommt und unsere Justiz ihm traut, er würde sich an "Auflagen" halten.

        • @Jossi Blum:

          Wo hat sich denn hier nun die Polizei und der Verfassungsschutz schuldig gemacht?

          Weil sie nicht in der Lage sind, eine Person 24 Stunden lang sieben Tage die Woche zu überwachen, ohne dass er sich dem entziehen kann?

          Und die Justiz hätte ihn einfach ohne Rerchtsgrundlage eingebuchtet lassen sollen?

          Hätten Sie auch realistischere Erwartungen?

        • @Jossi Blum:

          Laut Darstellung im entsprechenden faz-Artikel sollte der Mann abgeschoben werden, was aufgrund eines Abschiebestopps nach Syrien aber nicht möglich war. Das ist freilich ein schweres Hindernis. Mit Syrien kann man im Moment auch schwer verhandeln, mal abgesehen davon, dass die dortigen Behörden für schwerkriminelle Extremisten wohl kaum eine Ausnahme machen würden, um uns, also dem geopolischen Gegner, einen Gefallen zu tun.

    • @lulu schlawiner:

      Ich frage mich eher warum die Gesellschaft nicht in der Lage war das Leben von Thomas L. zu schützen.

      Ein unschuldiger und friedlicher Mann der nur seine sexuelle Orientierung frei Leben wollte.

    • @lulu schlawiner:

      Warum können wir den ganzen Haufen Leute die sich dem Extremismus zuwenden nicht integrieren? Oder überhaupt jeden der glaubt Verbrechen wären eine legitime Problemlösung?



      Wir zwingen den Menschen keine Perspektive auf, wir können sie nur anbieten.

      Natürlich hätte man sehr viel mehr machen können wenn man ganz konkret gewußt hätte dass explizit dieser eine Mensch die Grenzen überschreitet aber woher soll man den aus einer unüberschaubaren Menge herausfiltern? Selbst bei einer vollständigen Überwachung der Bevölkerung wäre das ein Abenteuer - nicht dass das irgendwer wollen kann.

      • @Questor:

        Abgesehen davon würde man so jeden Bürger seine Mündigkeit absprechen.

      • 2G
        20104 (Profil gelöscht)
        @Questor:

        "Natürlich hätte man sehr viel mehr machen können wenn man ganz konkret gewußt hätte dass explizit dieser eine Mensch die Grenzen überschreitet aber woher soll man den aus einer unüberschaubaren Menge herausfiltern?"

        Wie konkret muss es denn noch werden?

        "Früh geriet er in den Fokus deutscher Behörden. Die stuften den jungen Syrer bereits 2017 als islamistischen Gefährder ein. Ein Jahr später wurde er vom Oberlandesgericht Dresden unter anderem wegen Unterstützung der Terrormiliz "Islamischer Staat" verurteilt. Im Jugendstrafvollzug nahm Abdullah H. an einem Programm zur Deradikalisierung teil.

        Weil er in der Haft zwei Bedienstete angriff, saß er schließlich drei Jahre und einen Monat im Gefängnis."

        www.mdr.de/nachric...iv100.html#sprung2

        • @20104 (Profil gelöscht):

          O.k., die Konkretisierung war Ihrer Meinung nach also gegeben. Und wie sieht Ihr Lösungsvorschlag aus? Weshalb schreiben Sie den nicht gleich mit?