Bundesweite Razzien: Islamistischer Verein verboten
Das Bundesinnenministerium verbietet die vermeintliche Hilfsorganisation Ansaar International. Sie soll Geld für islamistische Kämpfer etwa in Syrien gesammelt haben.
dpa | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den salafistischen Verein Ansaar International und alle Ableger der islamistischen Vereinigung verboten. Aus seinem Ministerium hieß es, das Verbot sei am frühen Mittwochmorgen mit Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in zehn Bundesländern vollstreckt worden.
Nach ersten Informationen waren Objekte und Personen auch in Niedersachsen betroffen – wo genau, war zunächst nicht zu erfahren. Vom Landeskriminalamt in Hannover gab es dazu keine Angaben. Außerdem betroffen waren Berlin, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen.
Zur Begründung des Verbots hieß es aus dem Innenministerium, die Spendensammlungen von Ansaar seien in der Absicht erfolgt, diese an terroristische Vereinigungen im Ausland weiterzugeben, insbesondere an die Al-Nusra-Front in Syrien, an die palästinensische Hamas sowie an Al-Shabaab in Somalia. Teilweise würden Hilfsprojekte unterstützt, „die jedoch unmittelbar zum Wirkungskreis der jeweiligen terroristischen Vereinigung zu zählen sind.“
Das Ministerium ist außerdem der Auffassung, dass die Missionierungsaktivitäten der Gruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Ausgangspunkt für das Verbot war eine Großrazzia bei dem Netzwerk im April 2019, bei der umfangreiches Material beschlagnahmt worden war.
Ansaar International hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf, die Teilorganisation WWR-Help im nordrhein-westfälischen Neuss. Etwa die Hälfte der 90 Menschen und Objekte, die damals betroffen waren, befanden sich in NRW.
Zu dem Geflecht von Vereinigungen, die nun verboten wurden, gehört den Angaben zufolge auch die nach dem deutsch-tunesischen Fußballspieler benannte Änis Ben-Hatira Foundation, zudem das Somalische Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V., der Verein Frauenrechte ANS.Justice, „Ummashop“ und Helpstore Secondhand UG sowie Better World Appeal. Durch die unwahre Angabe, die Gelder würden ausschließlich humanitären Zwecken zugute kommen, seien Spender betrogen worden, stellte das Innenministerium fest.
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