Messerattacke in Dresden: Gericht verhängt Höchststrafe
Ein 21-Jähriger griff in Dresden im Oktober 2020 ein schwules Paar aus islamistischem, homophobem Motiv an. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
dpa/taz Nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden am 4. Oktober 2020 ist ein 21-Jähriger am Freitag Vormittag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach den Syrer am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Zudem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Der Täter gilt als islamistischer Gefährder, der sich offenbar in Jugendhaft – die er unter anderem wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) verbüßte – weiter radikalisierte. Kurz nach Haftentlassung wurde er stellenweise von der Polizei observiert, das Attentat nur fünf Tage später wurde jedoch nicht verhindert.
Das Paar Oliver L. und Thomas L. aus Nordrhein-Westfalen hielt sich touristisch in Dresden auf, als der Täter sie in der Altstadt aus islamistischem und homophobem Motiv mit einem Messer angriff. Der 55-jährige Thomas L. verstarb, Oliver L. wurde schwer verletzt.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert