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Nach Messerangriff auf AntifaschistenPolizeibesuch am Krankenbett

Nach einem Messerangriff kämpfte ein Antifaschist in Göttingen um sein Leben. Kaum war er aus dem Koma erwacht, wollte die Polizei ihn vernehmen.

Die Göttinger Polizei hat versucht, einen schwerverletzten, kaum aus dem Koma erwachten Studenten zu vernehmen und bei ihm DNA-Material sicherzustellen. Der 27-jährige Antifaschist war vor gut einer Woche in der Nacht zu Sonntag niedergestochen worden. Die antifaschistische Szene geht davon aus, dass der Angriff rechtsextremistisch motiviert war, und hat den Namen und das Foto des möglichen Täters publiziert.

Der Student hatte gegen 2 Uhr nachts einen Stich in die Brust bekommen, knapp neben dem Herzen. Eine Arterie wurde zerrissen, die Lunge getroffen. Fünf Liter Blut mussten zugeführt werden. Es bestand die Gefahr einer Infektion. Drei Tage lang lag der junge Mann im Koma. Erst vier Tage nach dem Angriff stand fest: Der Antifaschist überlebt.

Statt den Gesundheitszustand und die Rechte des Verletzten zu berücksichtigen, seien vier Polizeibeamte einfach in sein Zimmer gekommen und hätten versucht, ihn zu sprechen, kritisiert der Rechtsanwalt Sven Adam. Sein Mandant weigerte sich. „Unklar ist schon, ob ihm überhaupt bewusst wurde, was von ihm genau warum verlangt wurde“, sagt Adam.

Der Anwalt hatte erst im Nachhinein von der Polizeimaßnahme im Zimmer der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) erfahren. Die Eltern hatten ihn informiert.

Auf Indymedia an den Pranger gestellt

Der Angriff war im Fridtjof-Nansen-Weg geschehen, in der Nähe des Wohnhauses von Max. D., eines 17-Jährigen, der in der rechtsextremen Szene aktiv sein soll und mit einem Freund unterwegs war. Der genaue Verlauf der Auseinandersetzung kann noch nicht rekonstruiert werden. Der Niedergestochene konnte noch nicht aussagen, dessen vier Begleiter – ebenfalls aus der linken Szene – wollten noch abwarten.

Dem Rechtsanwalt Adam versicherten sie, an dem Abend keine Gegenstände mit sich geführt zu haben, die als Waffen benutzt werden könnten. „Auch kein Pfefferspray“, sagt Adam.

Am Sonntagnachmittag nannten An­ti­fa­schis­t:in­nen auf dem linksradikalen Portal Indymedia Max D. als möglichen Täter – mit Namen und Bild. Schon länger soll der Sohn eines Professors sich in einer rechtsextremen Clique bewegen. Die Polizei nahm ihn mit seinem Freund im Wohnhaus kurzfristig fest, stellte die Tatwaffe sicher und befragte die beiden jungen Männer.

Die Staatsanwaltschaft ließ den Beschuldigten jedoch frei. In einer Pressemitteilung erklärte sie, dass „eine Notwehrsituation nicht auszuschließen“ sei. Ein dringender Tatverdacht sei „derzeit nicht zu begründen, weshalb der Beschuldigte freigelassen wurde“.

In der Öffentlichkeit, gegenüber Medien, hat sich der Tatverdächtige bisher nicht geäußert. Sein Kamerad verbreitet aber eine eigene Version des Geschehens: In der Tatnacht seien D. und er in der Innenstadt unterwegs gewesen. Eine Gruppe von Vermummten soll sie dann angegriffen haben.

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen dringenden Tatverdacht, weshalb der Beschuldigte freigelassen wurde

D. habe Pfefferspray dabei gehabt, sagt er der Zeit. Beide betrieben sie Kampfsport, er selbst Muay Thai, D. Mixed Martial Arts. Sie hätten sich das Deutschlandspiel gegen Elfenbeinküste angeschaut und danach bei D. übernachten wollen. D. habe ein Messer dabei gehabt, weil er sich „von Leuten“ bedroht gefühlt habe. Rechtsextrem sei aber weder D. noch er selbst.

Wer das Pfefferspray bei sich hatte, sei nun geklärt, sagt Adam. Der Rechtsanwalt wiederholt, dass die Gruppe um den schwer Verletzten keine „körperliche Auseinandersetzung“ gesucht habe. Sich bedroht fühlen, rechtfertige aber auch nicht „unvermittelt in die Brust“ zu stechen, sagt Adam. Mit dem Zustechen sei der Tod in Kauf genommen worden.

Der Staatsanwaltschaft hält Adam vor, den Gesundheitszustand des Studenten nicht zu berücksichtigen. „Nach unseren Informationen haben die Ärzte der UMG stattdessen die Ermittlungsbehörden aufgrund des Gesundheitszustandes gebeten, den Verletzten nicht vor Beginn der kommenden Woche zu vernehmen“, sagte er der taz. Adam beteuert jedoch: „Es geht nicht darum, Ermittlungen zu verlangsamen oder zu verhindern.“

Am vergangenen Samstag protestierten in Göttingen zum wiederholten Mal Menschen gegen rechtsextreme Gewalt. Die Polizei zählte 1.100 Demonstrierende.

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72 Kommentare

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  • Ich sach mal so, die Schulungen bei den jungen Nazis zahlen sich für die Szene wohl aus. Lauern auf eine Situation, die zufällig geschiet, welche eine völlige Eskalation unter dem Deckmantel der Notwehr zum Tode des gehassten Gegners/Gegnerin führt. Der dritte Weg gibt klare Tipps zur Handlung vor, um so zu agieren und so die SA Methoden auf die Straße zu tragen. Warum haben die trainierten Kampfsportler wohl Pfeffer und Messer dabei? Die Cops tragen ihren Teil dazu bei und die Staatsanwaltschaft glaubt ihnen, weil die ja treu die Kund'innen ran bringen.



    Wer gegen Nazis kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen. (Rest in Power Esther)



    So mancher Kommentar hier, könnte auch gut unter einem Springer Artikel stehen.



    Antifaschistischer Selbstschutz war,ist und bleibt lebenswichtig. Solidarische Genesungswünsche gehen raus an die verletzte Person und traumatisierten Gefährten.



    Ihr seid nicht allein. *

    • @Jodeldiplom@161:

      Es geht hier nicht darum, den Verdacht eines Verhaltens, wie Sie es beschreiben, "aus der Welt zu schreiben". Lediglich der wiederholt erhobene Vorwurf an die Ermittlungsbehörden, bei der Untersuchung des Falls nicht rechtsstaatlich vorzugehen (also die Ermittlungen einseitig zu führen und/oder den Beschuldigten unsachgemäß sanft anzupacken), erscheint ein wenig überzogen - oder zumindest von den bekannten Fakten nicht gedeckt.

      Was den "Kampf gegen Nazis" und den "antifaschistischen Selbstschutz" betrifft, sind leider auch dort einige repressive Exzesse bekannt geworden, die ihrerseits nicht mit dem vereinbar sind, was es gegen die Nazis zu verteidigen gilt. Das ist wenig hilfreich, wenn man den Rechten aus ihrer ostentativen Wehrhaftigkeit einen argumentativen Strick drehen möchte. Solche Aktionen wie in Budapest und jede offensive Form von "Selbstschutz" liefern da ganz hervorragende Ausreden.

    • @Jodeldiplom@161:

      "Warum haben die trainierten Kampfsportler wohl Pfefferspray und Messer dabei"



      Richtig, dem wird hier viel zu wenig Achtung geschenkt.



      Man sieht aber das die Mär von der Notwehr auf fruchtbaren Boden fällt.

      • @Captain Hornblower:

        Wenn man nachts zu zweit von vier (ja, auch unbewaffneten) Menschen angegriffen wird, kann das durchaus auch eine Notwehrsituation sein, in der auch tödliche Gewalt gerechtfertigt wäre.

        Denn man kann in Unterzahl verteidigende Personen sicherlich kaum verpflichten, erstmal zu ermitteln, ob Angreifer in Überzahl selbst keine Waffen dabei hatten. Außerdem reicht die zahlenmäßige Überlegenheit für sich u.U. schon aus, um eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben befürchten zu müssen. Auch, wenn man grundsätzlich Kampfsport betreibt. Der meiste Kampfsport ist nämlich mehr Sport anstelle von Kampf und im Ring wird meist auch nach Regeln agiert, im Gegensatz zu dunklen Gassen, in denen sich womöglich Leuten mit verhülltem Gesicht gegenübersieht.

        Ob es sich in diesem speziellen Fall tatsächlich um Notwehr gehandelt hat, von wem die Aggression tatsächlich ausging, wer was dabeihatte, usw. wird zu ermitteln und zu klären sein.

        Wenn aber die linken Aktivisten nicht aussagen und somit das Narrativ der Rechten unwidersprochen bleibt, muss man sich auch nicht wundern, wenn das dann ausgeht wie das Hornberger Schie... pardon, Stechen.

      • @Captain Hornblower:

        Wer sich den Aufwand macht jemanden mit 4 Personen im Dunkeln vor der Haustuer vermummt aufzulauern, der laesst nur einen Schluss zu. Klar, dass die 4 der Polizei nicht verraten wollen was sie da vorhatten und deshalb die Aussage verweigern. Duerfte auch schwer zu erklaeren sein.

      • @Captain Hornblower:

        Darum ist es ja auch so wichtig eine Aussage des Opfers zu bekommen, weil seine Begleiter ja nicht aussagen.



        Wenn ich das hier richtig lese, gibt es nur die Aussage der beiden rechtsextremen.



        Die Polizei kann nur mit den Aussagen arbeiten, die sie bekommen und wenn der einzigen verfügbaren Version nicht widersprochen wird, bleibt die am Ende als wahrscheinlichste Version übrig. Weiter unten in den Kommentaren wird mal wieder die Polizei kritisiert, aber was könnte sie im konkreten Fall besser machen? Sie bemüht sich eine Aussage des Opfers zu bekommen um dann entsprechend zu handeln, mehr kann sie aktuell nicht machen.

  • "„Nach unseren Informationen haben die Ärzte der UMG stattdessen die Ermittlungsbehörden aufgrund des Gesundheitszustandes gebeten, den Verletzten nicht vor Beginn der kommenden Woche zu vernehmen“. Da hätte die Staatsanwaltschaft ja auch einfach mal drauf hören können.



    Wenn schon nicht aus Pietäts Gründen, dann aus der rein praktischen Überlegung dass der Betroffende noch gar nicht fit genug ist um eine vernünftige Aussage zu treffen. Vielleicht einfach mal auf das medizinische Personal hören, welches die Person betreut. Die können die Fitness wohl besser abschätzen als irgendwelche Staatsanwälte oder Polizist*innen.

    Das man dann noch meint den Rechtsanwalt der Person nicht darüber informieren zu müssen, ist zudem zusätzlich schäbig.

    Vorallem warum diese unangebrachte Hast ..



    Angst dass irgendwer der Hauptbeteiligten fliehen könnte wird ja wohl nicht bestehen.

    • @Rabenbote:

      Genau: „Nach unseren Informationen…“

      Gibt es denn ein Statement des Krankenhaussprechers? DEM würde ich Glauben schenken, alles andere ist weiterhin Hörensagen. Das Problem besteht seit dem Zeitpunkt der Tat: Die Verdächtigen sagen aus, die vermeintlichen Zeugen weigern sich. Das kann ich meinetwegen noch am Tag nach der Tat verstehen (Schock etc.), jetzt wollen sie „abwarten was ihr Freund aussagt“. Warum?! Kann man sich nicht einfach an die Wahrheit halten?! Wenn doch angeblich keine Waffen mitgeführt wurden, keine Angriffsabsicht von der Gruppe ausging etc., warum dann keine Aussage?! Man kann natürlich hier in den Kommentaren immer wieder gerne mit dem Argument kommen „Alle Bullen sind Faschos, denen sage ich gar nichts“, dann will ich aber gleichzeitig kein Gemecker hören, wenn die Polizei versucht, sich unabhängige Aussagen vom Tathergang zu besorgen. Wie man sich so sehr dem Rechtsstaat verweigern kann, gleichzeitig von diesem aber Gerechtigkeit vor Gericht etc. erwartet, geht nicht in meinen Schädel…

  • "Die antifaschistische Szene (...) hat den Namen und das Foto des möglichen Täters publiziert". Das steht hier so lapidar. Was da nicht steht: Die Adresse wurde auch veröffentlicht. Was da nicht steht: Es ist nicht OK, Leute - auch mutmaßliche Neonazis - an den virtuellen Pranger zu stellen und zur Selbstjustiz aufzurufen; oder lässt sich die Veröffentlichung, flankiert von dem Satz "Organisiert den antifaschistischen Selbstschutz", anders deuten?

    • @Jochen Laun:

      In einem funktionierende Rechtsstaat geht das nicht. Die Antifa geht nun aber nicht davon aus, in einem solchen zu leben. Wesentlich dafür verantwortlich ist die Erfahrungen mit rechter Gewalt aus den letzten Jahrzehnten (seit den 90ern). In erschreckend vielen Fällen wurden und werden diese Übergriffe kaum aufgearbeitet, schlampig ermittelt und aus unterschiedlichen Gründen kaum bestraft. Dazu kommen dann noch Erfahrungen mit Polizeigewalt. die überproportional links und nicht-deutsch wirkende Menschen trifft. Diese Anprangerung fühlt sich für den Betroffenen bestimmt schrecklich an. Aber der Junge hat fast jemanden ermordet und es scheint die staatlichen Stellen nicht einmal zu jucken. Wie fühlt es sich für unbewaffnete Linke an, dass sie ohne weitere Konsequenzen niedergestochen werden können? Der Anspruch auf ein Gewaltmonopol des Staates und Verzicht auf Selbstjustiz ist ja auch an ein Schutzversprechen gekoppelt, welches aus Sicht von linken, queeren und migrantischen Kreisen einfach nicht gehalten

      • @Corina Strößner:

        Sie haben schon recht, der Staat muss das Recht durchsetzen, sonst verliert sein Gewaltmonopol an Akzeptanz. Das kann aber keinesfalls bedeuten, dass jeder, der sich ungerecht behandelt fühlt, das Recht in seine eigenen Hände nehmen darf. Zumal Justizschelte fast immer populistische Züge trägt, gerade dann, wenn sie politisch motiviert ist. Das gilt für den linken wie für den rechten Rand, der ja auch ständig behauptet, die Justiz agiere politisch einseitig. Im konkreten Fall sagen Sie, der Junge habe jemanden fast ermordet, die Linken seien unbewaffnet gewesen, es gebe keine Konsequenzen, die staatlichen Stellen jucke das alles nicht. Mit dem, was ich der taz entnehme, deckt sich das nicht: Der genaue Hergang ist noch gar nicht aufgeklärt, die staatlichen Stellen ermitteln, werden aber von den Begleitern des Opfers nicht unterstützt. Für grundsätzliche Kritik am Rechtsstaat liefert dieser Fall zumindest im Moment keine Argumente.

        • @Jochen Laun:

          Die Fälle, die mich beschäftigen: Oury Jalloh (und die weiteren Toten aus Dessau), aber auch die extrem niedrige Anerkennungsquote von Opfern rechtsextremer Gewalt, oft nachlässige Ermittlungen (Baseballschlägerjahre) sowie die Blindheit für rechten Terrorismus (NSU). Das ist die Vorgeschichte. Rechtsterroristen haben sicher auch ihre Probleme mit Justiz und Polizei, aber ein systematisches Versagen sehe ich da nicht. Zu dem laufenden Verfahren, gerade gegen einen Minderjährigen, kann ich mich nicht kompetent äußern, obwohl "fehlender Tatverdacht" bei der Sachlage doch etwas hellhörig macht. Es geht ja um den Vorwurf von Selbstjustiz oder Selbstschutz: Ja, es gibt eine signifikante Anzahl an Linken und Migrant:innen, die sich in keiner Weise durch den Staat geschützt sehen, und entsprechend auf "Selbstschutz" setzen. Klar ist das gefährlich, gerade auch für die Betroffenen selbst, denn ihre Gegner sind, wie im genannten Fall, meist besser bewaffnet und oft auch deutlich skrupelloser. Aber wenn du dir nicht sicher bist, ob der Cop deine Angaben an den nächsten Nazi weitergibt, willst du nicht mit denen zusammenarbeiten und dich schon gar nicht auf deren Schutz verlassen.

      • @Corina Strößner:

        Die Erfahrungen mit rechter Gewalt gibt es spätestens seit den 1970er Jahren, die absichtliche Blindheit des Staates auf dem rechten Auge auch.

  • Naja, wenn man nur das betrachtet was bestätig ist und nicht abgestritten wird, hat sich folgendes zugetragen:



    Eine Gruppe aus 5 vermummten Antifaschisten treffen Nachts um 2 Uhr einen 17-jahrigen direkt vor dessen Haustür. Es kommt zu Kampfhandlungen, bei denen jemand schwer verletzt wird. Wenig später veröffentlichen die Antifas den Namen, das Photo und die Adresse des 17-jährigen auf IndyMedia und geben ggü. der Polizei eine weitere Auskunft.

    Sorry, aber das klingt nicht gut und kein Maß an framing kann daran etwas ändern.

    • @Pilzlibelle:

      Kleine Korrektur: es waren zwei Nazis. Mindestens einer bewaffnet. Und es 'kommt zu Kampfhandlungen?' Woher kommen wohl diese Kampfhandlungen? Schwer verletzt ist nur eine Person. Da kann von 'Kampfhandlungen' wohl kaum eine Rede sein.

      • @Kahlschlagbauer:

        Sie können vermuten woher die Kampfhandlungen kommen. Fraglich ist, ob ein Fall von Notwehr vorliegt und ob das Mittel der Wahl zur Selbstverteidigung gerechtfertigt war. Dazu fehlen noch Aussagen von Zeugen oder Beteiligten. Bis dahin sollte man die Pferde still halten.

    • @Pilzlibelle:

      Woher kommt die Information, die fünf Personen seien vermummt gewesen? Bisher gibt es wohl nur die Aussage des Begleiters von Max D. und die durch den Anwalt der fünf getätigte Stellungnahme. Beides würde ich nicht unbedingt als höchstwahrscheinliche Wahrheit werten.

  • Gute Genesung dem Verletzten. Wer gegen Rechts kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen.

    • @aujau:

      Der Staat brächte vor allem die Aussagen der Begleiter zum Tathergang, um jemanden anzuklagen. Aber die schweigen...

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Möchten aus Gründen nicht mit Namen und Adressen bei Neonazis bekannt werden.

        • @aujau:

          Dann sind sie möglicherweise schlecht beraten. Ihre Namen dürften längst aktenkundig sein, und der Beschuldigte (bzw. sein Anwalt) darf die Akte nunmal einsehen.

        • @aujau:

          Man kann dem Staat aber keine Untätigkeit vorwerfen, wenn man sich weigert, die Voraussetzungen für eine Anklage zu schaffen.



          Ich will auch, dass Nazis hinter Gitter kommen. Ich will aber nicht, dass die Gesinnung ausreicht. Das hatte ich schon.

  • Nachtrag: ich wünsche dem Schwerverletzten gute Besserung und dass er möglichst schnell gesund wird. Und dem Täter, dass er für diese Tat hart bestraft wird. Man sticht nicht auf andere Menschen ein, auch wenn man vielleicht (!) (verbal!) bedroht wurde.

  • "Statt den Gesundheitszustand und die Rechte des Verletzten zu berücksichtigen, seien vier Polizeibeamte einfach in sein Zimmer gekommen und hätten VERSUCHT, ihn zu sprechen,"

    Was heißt hier "Versuchen"? Sind sie reingekommen, haben ihn angesprochen, festgestellt dass er nicht vernehmungsfähig ist und sind dann abgezogen? Oder haben Sie nachdrücklich versucht, eine Vernehmung zu erzwingen?

    • @Chris McZott:

      Wenn Sie nach einem gewalttätigen Angriff mehrere Tage im Koma lagen und dem Tod gerade mal von der Schippe gesprungen sind, würden Sie doch wohl auch wollen, dass Polizisten, die mit ihnen sprechen wollen, zunächst mal beim behandelnden Arzt nachfragen, ob und unter welchen Einschränkungen das ggf. möglich ist, oder?



      Und wie wäre es mal mit dem Respekt vor der Privatsphäre? Weder sie noch ich wissen, wie sich das anfühlt, diese Dinge erlebt zu haben und wie verletzlich man sich dann fühlt. Vorstellen kann ich es mir zumindest. Und da darf dann jeder mal so ungefragt in ihr Krankenzimmer reinschneien, ohne dass Sie vorher gefragt werden?

      • @Life is Life:

        "...zunächst mal beim behandelnden Arzt nachfragen, ob und unter welchen Einschränkungen das ggf. möglich ist, oder?"

        Kann man irgendwo nachlesen, dass das nicht erfolgt ist?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          So steht es im Artikel. Kann man jederzeit nachlesen.

          • @Kahlschlagbauer:

            Da steht eine Stellungnahme des Anwalts einer Seite. Das ist doch damit noch lange keine Tatsache. Von der Sichtweise der anderen Seite erfahren wir hier erwartungsgemäß wenig bis nichts. So kann man sich aber natürlich dann auch kein eigenes Bild machen.

            • @Šarru-kīnu:

              RA - gern übersehen - Organ der Rechtspflege - wa!



              Wieso sollte der ohne Not was erklären - was nicht stimmt •



              ps dieses braunstichige staatstragende hingegen - ist halt negligable •

              • @Lowandorder:

                Woher soll denn der Anwalt wissen, was stimmt und was nicht? Laut Artikel war der Anwalt gar nicht dabei und hat erst im Nachhinein von dem Vorfall erfahren.

                Und seine Stellung als Organ der Rechtspflege verbietet dem Anwalt nur, etwas zu behaupten, von dem er weiß, dass es falsch ist. Im Übrigen hat ein Anwalt nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, die Interessen seines Mandanten einseitig und parteiisch zu vertreten, und dazu gehört auch, dass er die Behauptungen seines Mandanten wiedergibt, solange er nicht weiß, dass diese falsch sind.

              • @Lowandorder:

                Ich dachte, Sie wären Praktiker. Das Organ der Rechtspflege unterliegt keinerlei Pflicht, der Öffentlichkeit die Wahrheit zu sagen, und es kann auch vor Gericht nach Belieben weglassen, was ihm an Tatsachen nicht in den Kram passt. Davon wird auch weidlich Gebrauch gemacht. Sonst könnte den Job jedes Diktiergerät.

          • @Kahlschlagbauer:

            Nein. Da steht nicht, dass nicht mit den Ärzten gesprochen wurde.



            Da steht nur eine allgemeine Einlassung des Anwalts.

  • Mit der Polizei sollte man zusammenarbeiten (= sofort aussagen), Selbstjustiz (= Tatbeteiligte als Verdächtige markieren) ist abzulehnen. So würde ich es als Nicht-Betroffner sehen.

    Aber klar, die Beteiligten sehen das naturgemäß anders. Die Wahrheitsfindung wird jedoch maximal erschwert, wenn sofort Prozesstaktik praktiziert wird.

    • @Leo Onlin:

      Viele Menschen, unteranderem viele Linke, Menschen mit Migrationshintergrund, Sexuelle Minderheiten und viele mehr, haben sehr gute Gründe nicht mit der Polizei zusammenarbeiten zu wollen. Dass die Polizeibehörder durchzogen von rechtsextremen Netzwerken sind, ist doch alles andere als ein Geheimnis. Oder nennen Sie die rahlreichen rechtsextremen Chatgruppen immer noch Einzelfälle?

      • @pumble:

        Damit werden die Erfahrungen aber auch nicht besser werden.

        Wenn man das Recht in die eigene Hand nehmen will und Selbstjustiz bevorzugt, während man bei der Polizei keine Angaben als Zeuge macht, ist das Ergebnis der staatlichen Ermittlungen natürlich nicht zufriedenstellend.

      • @pumble:

        Schonn. Frauman kann letzteres auch etwas allgemeiner fassen - wa.



        Als meine zwei Söhne - zeitlich versetzt in Kölle aufschlugen.



        Sagte ich Ihnen jeweils: “ Wenn ihr mal mit der Schmier vom Waidmarkt oder Eigelstein aneinandergeratet.



        (& das war bevor der spätere OB den Waidmarkt aufgeräumt hatte - Chapeau!;)



        Nix. Flünken fallen lassen!



        “Ich sage nix. Rufen Sie bitte meinen Vater an. Hier ist seine Telefonnummer!“

        So geht das

        unterm—— charming boy! 🙀



        Brennpunkt Friesenplatz - die zwei Freunde nach Platzverweisen abgeräumt. Stellt Sohne fest - hab die Jacke vom Freund noch.



        Geht hin. 👮‍♀️ gib her. Bring ich ihm!



        “Nee Nee. - Sie sind 👮‍♀️!



        Das mach ich mal schön selber!“



        & Däh



        It works! Mir fiel der Kinnladen runter. Dem Großen auch! 🤣

      • @pumble:

        Dann soll man sich aber auch net beschweren, wenn aufgrund von Aussageverweigerung die Tat als Notwehr eingestuft wird.

      • @pumble:

        Und wie wollen Sie Nazis hinter Gitter bringen, ohne mit der Polizei zusammenzuarbeiten? Auf die große Revolution warten?

  • Das Opfer vernommen und bei ihnen Spuren sicher gestellt werden, ist doch ein völlig normaler Vorgang.

    Mir ist nicht klar, was der Anwalt des Opfers dagegen hat. Genau so wenig, warum die Begleiter nicht aussagen. Haben die kein Interesse daran, dass der Täter gefasst und (nach Vorlage von Beweisen) verurteilt wird?

    Und was hat die politische Ausrichtung mit der Sache zu tun? Es gibt doch zum Glück noch nicht wieder passende Sondergesetze.

  • Bei Max D. wurde die Tatwaffe sichergestellt, aber es besteht kein dringender Tatverdacht? So tief in die Brust sticht man doch nicht einfach aus versehen - wie soll das durch Notwehr gerechtfertigt sein? Und werden neuerdings alle Verdächtigen mit Tatwaffe wieder auf freien Fuß gesetzt, weil sie behaupten es sei doch alles ganz anders? Dann sind nämlich gar keine Verdächtigen mehr in Haft.

    Und dann wundern sich manche noch über mangelndes Vertrauen in die Polizei.

    • @pumble:

      " So tief in die Brust sticht man doch nicht einfach aus versehen - wie soll das durch Notwehr gerechtfertigt sein?"

      Die Tiefe des Stiches hat doch nichts damit zu tun, ob jemand in Notwehr handelt oder nicht.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Bei Kampfsportlern sind schon bloße Fäuste als Waffen gewertet worden.



        .



        Man kann sich schon fragen, warum nicht das Pfefferspray sondern das 🔪 genutzt wurde.



        .



        Das rechtsextreme Selbstverteidigung als Deckung für Totschlag nutzen ist zudem ja auch bekannt.



        .



        Und rechtlich mag die Einstichtiefe keine Relevanz haben, aber ein Indiz für die Absicht ist es dennoch. Ich wäre nicht in der Lage jemandem ein 🔪 in die Brust zu jagen. Und ich war auch schon in vergleichbaren Situationen. Und wenn man Kampfsporterfahrung hat passiert ein Stich in die Brust auch nicht "ausversehen".

        • @sociajizzm:

          Natürlich. Das sind Fragen, die geklärt werden müssten. Geht aber schlecht, wenn die Beteiligten Ermittlungen behindern.

    • @pumble:

      Zum Einen entscheidet über U-Haft die Staatsanwaltschaft und/oder der Haftrichter, nicht die Polizei. Die darf ohne Haftbefehl NIEMANDEN länger als 24 Stunden festhalten.



      Zum Zweiten ist halt die Behauptung, "es sei doch Alles anders", hier wohl von einer Zeugenaussage gestützt, wogegen die "nüscht ist anders"-Version auf reiner Mutmaßung und (eher löchrigen) Behauptungen auf indymedia und vom Anwalt des Geschädigten beruht.



      Zu den Haftgründen (als da wären: Wiederholungs-, Verdunkelungs oder Fluchtgefahr), die neben dem dringenden Tatverdacht für einen Haftbefehl erforderlich wären, haben ich noch überhaupt nichts Substanzielles gelesen. Die Polizeikritiker hier scheinen der Ansicht zu sein, dass man jemanden einfach so einsperren kann, wenn man meint, er habe was angestellt - und das tun MUSS, wenn es sich um einen Rechtsextremen handelt.



      So läuift es halt nicht (übrigens auch nicht bei links tickenden Tatverdächtigen). Eher wäre es ein Grund, den Ermittlungsbehörden zu misstrauen, wenn sie Jemanden auf dieser dünnen Basis tatsächlich einbuchten würden.

      • @Normalo:

        Richtig, die Entscheidung kam vom Staatsanwalt. Der wesentliche Punkte: Max D. hat einen Mann durch Messerstiche verletzt und dabei fast getötet. Das scheint doch unbestritten, oder? Eine Notwehrsituation scheint nicht sehr wahrscheinlich, da das Opfer nicht bewaffnet war. Gleichzeitig hatten die Neonazis selber Pfefferspray dabei, haben sich aber dennoch für den Messerstich in den Brustraum entschieden. Das sollte für einen hinreichenden Tatverdacht reichen. Gleichwohl wurde die U-Haft ja wegen fehlenden dringendem Tatverdacht abgelehnt (laut Text), nicht aufgrund anderer fehlender Haftgründe. ich würde gerne von Ihnen erklärt bekommen wieso das ein Fall von "einfach so einsperren" sein soll. Hier steht mal mindestens der Verdacht eines versuchten Mordes im Raum.

        • @Corina Strößner:

          Wenn die vermeintlichen Opfer nichts sagen und die vermeintlichen Täter sagen, sie seien von bewaffneten überfallen worden, dann ist das Ergebnis nun mal, das man die vorliegende Aussage nicht widerlegen kann.

        • @Corina Strößner:

          Die Zahlenverhältnisse waren dem Vernehmen nach eindeutig zuugunsten des Beschuldigten. Und nur weil jemand ein Messer dabeihat, schließt das nicht aus, dass er trotzdem aus der Überzahl heraus erst angegriffen wurde und sich dann nicht besser zu wehren wusste, als dieses Messer einzusetzen (dabei wäre der Torso wohl in der Regel die geeignetste, weil größte Angriffsfläche). Notwehrexzess kommt sicher in Betracht, wäre aber auch straffrei.



          Ob also eine Notwehrlage gegeben war, steht und fällt wirklich damit, was vor dem Messerstich passiert ist. Dazu gibt es bislang augenscheinlich nur die Aussage des Begleiters des Beschuldigten. Die mag hochgradig parteiisch sein, ist aber bislang nicht ersichtlich widerlegt.



          Und ja, der Verdacht eines Tötungsversuchs, auch mit Mordmerkmalen, steht wohl auch für die StA im Raum. Er ist auch durch die Freilassung nicht vom Tisch. Nur ist es eben keine Selbstverständlichkeit, für die Dauer der Ermittlungen - auch zu schweren Delikten - gleich U-Haft anzuordnen. Da gilt erstmal die Unschuldsvermutung.



          Allgemein: Was genau passiert ist und was genau wer schon weiß, ist aus den Berichten schwer ersichtlich. Ferndiagnosen sind entsprechend ungenau.

          • @Normalo:

            Allein die Tatsache, dass ich mehreren Menschen gegenüberstehe, rechtfertigt keine Notwehr, auch nicht in einer verbalen Auseinandersetzung. Die Tatsache, dass D das Messer in den Torso rammt, wo er doch auch Pfefferspray dabei hatte, finde ich verwunderlich. Seltsam finde ich auch, dass die U-Haft abgelehnt wurde, da kein dringender Tatverdacht bestünde. Ein Ablehnung mit Rücksicht auf Alter oder fehlende Flucht-, Wiederholungs-, oder Verdunklungsgefahr hätte ich nachvollziehen können. Aber dass kein dringender Tatverdacht besteht, finde ich hier sehr zweifelhaft.

            • @Corina Strößner:

              Eine nur verbale Auseinandersetzung (auch mit zweihundert Schwerbewaffneten) wird so oder so kaum je einen Waffeneinsatz rechtfertigen. Aber das ist wohl nicht, was der Beschuldigte und "sein" Zeuge behaupten, dass da stattgefunden habe. Und DAS ist - das kann man nicht oft genug wiederholen - wohl die einzige Aussage von bei der Tat Anwesenden, die die Polizei bislang kriegen konnte.



              Entsprechend schwer kann die StA ausschließen, dass diese Aussage stimmt. Nur weil der Anwalt der Gegenseite behauptet, man habe gar keine physische Auseiandersetzung gewollt (Frage: Was wollte man DENN, und warum tut da niemand mal Butter bei die Fische??), heißt das nicht, dass auch keine stattfand.



              Das sind alles keine finalen Ermittlungsergebnisse, sondern ein Aufzeigen von Lücken in den bisherigen Erkenntnissen. Und diese Lücken sind - noch - zu groß, um die behauptete Notwehrsituation ausschließen und den Tatverdacht als "dringend" bezeichnen zu können.



              Und was die Wahl der Mittel betrifft: Wer sich da vergreift, handelt je nach Situation im "Notwehrexzess". Das ist zwar nicht "gerechtfertigt", genießt aber trotzdem Straffreiheit -ergo geht, auch wenn man den unterstellt, keine U-Haft.

    • @pumble:

      Warum sollte er in Haft bleiben? Das passiert nur bei klar definierten Haftgründen wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr.

    • @pumble:

      Einen 17jährigen Minderjährigen wollen Sie vor einem Prozess bereits dauerhaft inhaftieren obwohl scheinbar keine Flucht und Wiederholungsgefahr besteht?



      Da die Tat sich nachts in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses des Beschuldigten ereignete, den bislang vorliegenden Aussagen und da die Begleiter des Geschädigten derzeit nicht zu einer Aussage bereit sind, lässt sich eine Notwehrsituation nicht ausschließen. Mithin ist ein dringender Tatverdacht derzeit nicht zu begründen, weshalb der Beschuldigte freigelassen wurde. Das ist ein ganz normaler Vorgang.

  • Das ist doch ein ganz normaler Vorgang und hat nichts damit zu tun das der Mann Antifaschist ist. Es ist am besten Zeugen so schnell wie möglich zu vernehmen. Es geht ja um ein versuchtes Tötungsdelikt und kein Eierdiebstahl. Am besten innerhalb von 48 Stunden. Danach läßt das Erinnerungsvermögen nach. Und er wurde ja gar nicht vernommen weil er es abgelehnt hat. Wo ist denn jetzt das Problem.

    • @Martin Sauer:

      Das Problem das Entgegen der Empfehlung des Klinikpersonals gehandelt wurde. Für das Erinnern ist es mindestens ebenso wichtig wie fit die Betroffende Person ist.

      Zu den Gedächtnisinhalten es mag sein dass die ersten 48 Stunden entscheidend sein mögen für die Detailiertheit. Daraus folgt aber nicht dass dieser Unterschied zwischen 5 Tagen nach der Tat und 7 Tagen nach der Tag ebenso groß und entscheidend ist. Gedächtnisprozesse sind keine linearen Abläufe, wie man u.a an der Ebbinghaus-Kurve sehen kann. Sonst hätten wir nach ein paar Tagen auch alles wieder vergessen, was passiert ist,

      Wobei es auch sein kann dass alles 30 Min vor und nach der Stichverletzung gar nicht erinnert wird, weil das Gehirn schon nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt war, sodass das die Inhalte nicht richtig ins Langzeitgedächtnis übertragen werden konnten.

      In beiden Fällen hat die Staatsanwaltschaft/Polizei entgegen der Empfehlung von medizinischen Fachpersonal gehandelt und eine Person in einen Genesungsprozess nach einer ernsten Verletzung einer unnötigen Belastung ausgesetzt, deren Mehrwert mehr als fraglich ist.

  • Ach was! Loriot

    “Nach Messerangriff auf Antifaschisten



    Polizeibesuch am Krankenbett



    Nach einem Messerangriff kämpfte ein Antifaschist in Göttingen um sein Leben. Kaum war er aus dem Koma erwacht, wollte die Polizei ihn vernehmen.“

    Wundert mich als langjährig für Dienstrecht zuständiger Richter - kein Stück •

    • @Lowandorder:

      Als Nicht-Jurist sehe ich hier den Skandal nicht. Ist es nicht Aufgabe der Polizei, den Sachverhalt baldmöglichst zu klären? Klar, ein Skandal wäre es, wenn die Polizei das Krankenzimmer mit dem SEK gestürmt und das Opfer zur Aussage gezwungen hätte. Aber war das hier der Fall? Und wie ist die Freilassung von Max D. einzuordnen?



      Danke für Ihre Ausführungen - der Artikel ist hier recht mager.

      • @Emmo:

        Da braucht es kein Jurastudium für, gesunder Menschenverstand tut es auch.

        Aber ich bzw meine Frau als Ärztin im Krankenhaus klären sie gerne auf.

        Als postoperatives Delir wird der geistige Zustand bei Patienten bezeichnet die aus einem Koma erwachen. Er äußert sich allgemein in Verwirrtheit mit Konzentrations- und Gedächtnisstörung.

        Ähnliche Symptome weisen auch Patienten nach einer Vollnarkose auf. Das bezeichnet der Volksmund auch als Schlaftrunkenheit.

        Bei einem Komazustand ohne schwerwiegendere Folgen erlangt der Patient in einem Zeitraum von 1 bis 7 Tagen seine vollen geistigen Fähigkeiten zurück.

        Über die Vernehmungsfähigkeit eines Patienten entscheidet allein der behandelnde Arzt. Eigenmächtig und ohne Genehmigung hat die Polizei keinen Zutritt zum Zimmer des Patienten. Ärzte in Krankenhäusern können zudem von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und der Polizei den Zutritt verwehren. Die Schweigepflicht des Arztes verbietet es, ohne Zustimmung des Patienten, Auskunft über den Gesundheitszustand zu erteilen.

        Jetzt dürften sie genug Informationen haben, um zu erkennen, dass das im Artikel geschilder Vorgehen nicht nur pietätlos war.

        • @Sam Spade:

          Danke fur die Info!

        • @Sam Spade:

          …anschließe mich

        • @Sam Spade:

          Wo bitte wird denn im Artikel das Vorgehen der Polizei überhaupt genau geschildert? Da finde ich nur eine Behauptung des Anwalts des Geschädigten. Der ist jetzt nicht wirklich eine neutrale Quelle vorsichtig ausgedrückt. Sowas reicht Ihnen dann schon für eine Beurteilung der Gesamtsituation?



          Ärzte entscheiden übrigens auch nicht ob der Patient vernehmungsfähig ist oder nicht sondern geben den Behörden eine objektive Einschätzung des Gesundheitszustandes. Ob dann vernommen wird oder nicht entscheidet die Ermittlungsbehörde oder ein Richter schon noch selbst. Wäre ja noch schöner wenn beispielsweise Ehepartner sich beliebig dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit attestieren könnten ohne Konsequenzen.

      • @Emmo:

        Life is Life - oben - hat eigentlich alles gesagt.

  • Ich fasse mal zusammen:

    Erster Skandal: Polizei lässt rechten Täter laufen, weil alle potenziellen Belastungszeugen bislang keine Äußerungen zum Tathergang machen. Wie kann die Polizei nur! Die sind doch parteiisch!

    Zweiter Skandal: Jetzt will die Polizei doch tatsächlich so schnell wie möglich den einen potenziellen Belastungszeugen vernehmen, der noch nicht die Aussage verweigert hat. Wie können die nur! Die sind völlig rücksichtslos (und parteiisch)!

    Tut mir leid, aber ich sehe hier eine schwere - dankenswerterweise nicht tödliche - Verletzung und eine Wand des Schweigens, wie es zu der gekommen ist. Diese vagen Andeutungen und Allgemeinplätze, man (=fünf Mann hoch) habe ja keine Waffen dabei gehabt, und sich bedroht zu fühlen, sei doch kein Grund unvermittelt zuzustechen, werden diesen Fall nicht weiterbringen. Noch weniger tun es die umfangreichen Begründungen, warum weder der Verletzte (bei dem es natürlich wirklich verständlich ist) noch seine Begleiter sich nicht äußern. Denn so bleibt die eine Frage (weil wir nunmal in einem Rechtsstaat leben und man sie nicht einfach nach Gutdünken auf Basis von Vorurteilen beanworten darf) OFFEN:



    Was ist denn nun wirklich passiert?

    • @Normalo:

      Zu Zweitens.. Das so schnell wie möglich ist ja genau der Knackpunkt. Laut Ansicht des medizinischen Personals, war es noch zu früh mit dem Betroffenden zu sprechen. Auf die allgemeine medizinische Verfassung hätte die Staatsanwaltschaft und die Polizei Rücksicht nehmen sollen. Nur weil jemand wach ist, ist er nicht vernehmungsfähig oder schon so fit. Insbesondere weil das Erinnern an den Tathergang wieder mit erheblichen Belastung psychischer und physischer Art einhergehen kann. Jemanden zu vernehmen bevor er gesundheitlich dazu im Stande ist kann man durchaus als zu recht als rücksichtslos bezeichnen.

      Weggelaufen wäre die Person bestimmt nicht, man hätte also ruhig ein paar Tage warten können, ohne das Irgendwas passiert wäre oder "die Wahrheit" aufeinmal im Nebel verschwunden wäre.

      So hat ist man keinen Schritt weiter und hat dafür einen Menschen einer unnötigen Belastung ausgesetzt.

      • @Rabenbote:

        Tatsächlich geht "die Wahrheit" selbst natürlich nie flöten, aber detaillierte Erinnerungen daran sind ein erstaunlich flüchtiges Gebilde. Da können die paar Tage sehr wohl einen Unterschied machen, der die Verwertung einer Aussage beeinträchtigt. Also gilt Eile bei der Erstvernehmung als kriminalistische Tugend.



        Inwieweit hier der ärztliche Rat ignoriert wurde, kann ich ehrlich gesagt nicht voll nachvollziehen. Direkte Äußerungen fehlen. Und falls dem "besser erst Montag", ein "aber ok, fragt ruhig mal, ob er schon bereit ist" folgte, wird das den Anwalt des Geschädigten im Zweifel nicht so arg interessiert haben. Der hat schließlich die Sau am Laufen zu halten, die er seit der skandalösen Nicht-Inhaftierung durchs Dorf treibt.

        • @Normalo:

          "aber ok, fragt ruhig mal, ob er schon bereit ist" folgte, wird das den Anwalt des Geschädigten im Zweifel nicht so arg interessiert haben" Das ist nun spekulativ. das der Arzt bei jemanden der gerade wieder aus dem Koma erwacht ist, die Polizei bittet ihn nicht zu vernehmen ist deutlich wahrscheinlicher. Das die Polizisten unreflektiert im Sinne der kriminalistischen Tugend handeln und die besondere Situation ggfs nicht berücksichtigen ist auch nicht unwahrscheinlich, da muss auch keine böse Absicht(wie es manche tun) unterstellt werden.

          Der Anwalt mag die Sau durch Dorf treiben wollen, aber daraus folgt nicht dass die Polizei ihm keine Munition geliefert hat. Fehler passieren halt, davor sind auch Polizisten nicht gefeilt und wenn der Arzt , wie in ihren Beispiel schon meinte "besser Montag", wäre das im Hinblick auf die erwartete Qualität der Aussage sowieso der schlauere Move gewesen. Zeitabstand zur Tat allein bestimmt nunmal nicht die Qualität der Erinnerungsleistung, die man aber berücksichtigen müsste.

          Wenn im Sinne eines Leitsatz gehandelt wird ohne zu berücksichtigen wie es dem Gegenüber dabei geht, dann bleibt das rücksichtsloses Verhalten.

          • @Rabenbote:

            Dass es nicht nur menschlich rücksichtslos sondern auch kontraproduktiv und rechtswidrig wäre, OHNE Rücksprache und zumindest vorsichtiges Placet des behandelnden Arztes vier Mann hoch ins Krankenzimmer zu platzen, bin ich völlig d'accord. Ich weise nur darauf hin, dass diese Lesweise des Sachverhalts sehr auf ein paar Kernsätren des anwaltlichen Vertreters und jeder Menge "fill in the blanks" beruht.



            Außerdem ist mir die Kombination der Vorwürfe von Laxheit einerseits und dann wieder Übereifer andererseits ein wenig suspekt. Dass in solchen, bewusst über die Öffentlichkeit ausgetragenen, Fällen auch gerne mal Vorwürfe nur um des Vorwerfens willen gemacht werden, ist nämlich AUCH nicht unüblich.

    • @Normalo:

      Das ist doch reine Vorwärtsverteidigung. Und ohnehin schon eine win-win-Situation

      • @Comerade Aardvark:

        Ich sehe es eher als eine lose-lose-Situation. Die Verfolgung wird durch die Schweigerei mutwilig erschwert. Erst sie bewirkt, dass die "Vorwärtsverteidigung" überhaupt greifen kann. So weiß man wirklich nicht hireichend genau, was passiert ist (außer natürlich Jenen, denen schon reicht, dass auf der einen Seite Rechte und auf der anderen Seite Linke waren, um den Tathergang voll rekonstruieren zu können...).

        • @Normalo:

          Mal wieder komplett am Dollpunkt - durften offensichtlich gegen ärztliche Einschätzung die Bullerei vier Mann hoch - dennoch “Einvernehmen“?! Denke - nein.

          Aber dann o normal - vorbei • 🥳🙀



          “Die Verfolgung wird durch die Schweigerei mutwilig erschwert.“



          Dachte se hett irgendwas mit Jus ze donn?!



          Es gibt schlicht das Recht zu schweigen - aus welchen Gründen auch immer.



          Was sich jedenfalls ehra Stammtisch Gebrabbel entzieht •



          Always at your servíce

          • @Lowandorder:

            Es gibt schlicht das Recht zu schweigen - aus welchen Gründen auch immer.

            Nein. Nur für den Beschuldigten und nahe Verwandte des Beschuldigten. Zudem, wenn die Gefahr besteht sich selbst zu belasten. Ansonsten müssen Zeugen aussagen. Zumindest im Verfahren. Klar können die sich dann nicht erinnern, wenn sie nicht wollen. Aber das ist eine andere Frage.

          • @Lowandorder:

            "vier Mann hoch - dennoch “Einvernehmen“?! Denke - nein."

            Deutsche Krankenhausärzte sind angehalten nach den offiziellen Behandlungsleitlinien des AWMF vorzugehen. Die enthalten auch konkrete Vorgaben für Komapatienten.

            Das sind klinikinterene Standards in Deutschland und die besagen das ein Patient direkt nach Erwachen aus einem Koma nicht vernehmungsfähig ist.

            Sie haben also völlig richtig gedacht. Einvernehmen, so gut wie ausgeschlossen.

            4 Beamte im Zimmer schon aus hygienischen Gründen bei derartigen Wundpatienten ein Verstoß gegen die Hygienevorschriften in Krankenhäusern.

          • @Lowandorder:

            Ich habe auch nicht gesagt, dass es dieses Recht nicht gäbe. Nur sollte man den Ermittlungsbehörden es nicht als politische Voreingenommenheit vorwerfen, dass eben ohne Aussagen auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine härtere Gangart gegen den Beschuldigten vorliegen.



            Was den "Überfall am Krankenbett" betrifft, wäre es bedauerlich, wenn er böswillig oder dem öffentlichen Druck geschuldet wäre, Ermittlungsergebnisse nötigenfalls mit der Brechstange zu erzielen. Die Fakten sind mir zu dünn, um hier einfach archaisches "Schimmietum" zu unterstellen: Dass es Ärzten im Zweifel immer lieber ist, wenn ihr gerade aufgewachter Patient bestmöglich geschont wird, ist keine weltbewegende Neuigkeit. Dass der Patient/Geschädigte dann nichts sagen wollte und die Polizisten daraufhin wieder abgezogen sind, sehe ich nicht als skandalös an.



            ...und mehr an harten Infos gibt es nüchtern betrachtet nicht. Hier wäre eine Äußerung der Polizei hilfreich, wie ihre Beamten dann trotzdem zu ihm ins Zimmer kamen, und bestenfalls eine neutrale Beschreibung, welchen Druck sie dort ausgeübt haben, um an eine Aussage zu kommen.



            Ohne dies ist auch hier Alles erstmal Spekulation.

        • @Normalo:

          Sie bewerten die juristische Dimension (wohl richtig), ich die propagandistische (we shall see).