Fahren ohne Fahrschein: Paragraf 265a ersatzlos streichen
Eine Bus- oder Bahnfahrt ohne Ticket kann mit Haft enden. Eine Katastrophe für Betroffene, die Forscherinnen mit einem offenen Brief bekämpfen wollen.
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Fahrkartenkontrollen in der U-Bahn in Hamburg Foto: Daniel Reinhardt/dpa
BERLIN taz | Ohne Fahrschein Bus und Bahn zu fahren wird in Deutschland teilweise hart bestraft – manchmal sogar mit Gefängnis. Um das zu ändern, haben zwei Wissenschaftlerinnen einen offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verfasst. Fahren ohne Ticket sollte in Zukunft weder als Straftat noch als Ordnungswidrigkeit gelten, fordern Nicole Bögelein, Kriminologin an der Uni Köln, und Luise Klaus, Stadtgeografin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, in dem Schreiben.
Aktuell kann das „Erschleichen von Leistungen“, in diesem Fall einer Beförderungsleistung durch den Nahverkehr, als Straftat geahndet werden. Die rechtliche Grundlage dafür liefert Paragraf 265 a des Strafgesetzbuches (StGB). Der Straftatbestand treffe überproportional armutsbetroffene Menschen und Personen in prekären Lebenslagen, sagen Bögelein und Klaus. Besonders sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen hätten für die Betroffenen „schwerwiegende und unverhältnismäßige Konsequenzen“, ihnen drohe zum Beispiel der Verlust ihrer Wohnung.
Die meisten Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein verbüßen, seien arbeitslos. Jede dritte Person sei drogenabhängig, etwa jede fünfte habe keinen festen Wohnsitz. „Hinzu kommt, dass die Handlungen der Betroffenen nicht von krimineller Energie, sondern von faktischen Zwängen (der Zahlungsunfähigkeit) zeugen“, schreiben die Wissenschaftlerinnen.
Wenn Verkehrsunternehmen Passagiere ohne Ticket kontrollieren, können sie das „erhöhte Beförderungsentgelt“ einfordern. Das liegt in den meisten Orten bei rund 60 Euro. Gegen die Fahrgäste, die das nicht zahlen, können die Verkehrsbetriebe Anzeige erstatten – den Betroffenen droht dann eine Geldstrafe, verhängt vom Gericht. Wer diese Geldstrafe wiederum nicht zahlen kann, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten. Menschen, die ohne Ticket unterwegs waren und deshalb zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurden, droht bis zu einem Jahr Gefängnis.
Buschmann plant Justizreform
Justizminister Buschmann hat eine Reform des Strafrechts angekündigt. In deren Rahmen will er auch das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren, ein Eckpunktepapier dafür legte er schon im November 2023 vor. Darin steht, dass eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Auf Grundlage der Eckpunkte erarbeite das Ministerium derzeit einen Referentenentwurf, teilt eine Sprecherin auf Anfrage der taz mit. Der werde „zeitnah veröffentlicht“.
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Bögelein und Klaus geht das nicht weit genug: Auch dann bestehe die Gefahr, dass Menschen hinter Gittern landen. Wer das Bußgeld nicht zahlt, das bei einer Ordnungswidrigkeit anfällt, riskiere eine Erzwingungshaft von bis zu drei Monaten. „Unter diesen Umständen halten wir eine ersatzose Streichung des § 265 a StGB für angebracht“, lautet das Fazit der Forscherinnen. Mehr als 120 Wissenschaftler:innen unterstützen den offenen Brief.
Die Initiative Freiheitsfonds macht sich ebenfalls dafür stark, dass die Strafen nicht nur reformiert, sondern gestrichen werden. Mit Spenden hat der Fonds bereits 1.058 Menschen aus der Ersatzfreiheitsstrafe freigekauft. Am Dienstag waren es im Rahmen einer bundesweiten Aktion, einem „Freedom Day“, 63 Personen auf einen Schlag.
Zu den Betroffenen gehöre eine Frau, die im 7. Monat schwanger ist und eigentlich noch zwei Monate Ersatzfreiheitsstrafe vor sich hatte. Paragraf 265 a stammt aus dem Jahr 1935, aus nationalsozialistischer Feder. Damit gehöre er der Vergangenheit an, heißt es auf der Website der Initiative.
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„Auch ökonomisch ist das Gesetz kompletter Unsinn“, erklärt Arne Semsrott, Mitgründer der Initiative, in einem Video. Die Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Ticket koste den Staat rund 120 Millionen Euro im Jahr.
Einige Städte in Deutschland sind der bundesweiten Justizreform daher schon vorausgeeilt: Unter anderem in Köln, Halle an der Saale oder Bremerhaven werden Menschen, die ticketlos ÖPNV gefahren sind, schon nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde am 6. August 2024 um 22:42 Uhr aktualisiert. In einer früheren Version stand, dass das erhöhte Beförderungsentgelt einer Geldstrafe entspricht. Das stimmt nicht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen und danken der Person, die in den Kommentaren auf ihn aufmerksam gemacht hat.
Leser*innenkommentare
Hans aus Jena
Als Straftatbestand sollte er abgeschafft werden, als Ordnungswidrigkeit aber weiter bestehen beleiben. Ansonsten können alle ab sofort schwarz fahren. Kostenloser Nahverkehr durch die Hintertür.
Und wenn es ein Vergleich zum Autoverkehr geben soll, dann ist es z.B. das fehlende oder zeitlich überzogenen Parkticket, wodurch sich die Nutzung der Straße "erschlichen" wird. "Schwarzparken" also. Auch dies sollte eine Ordnungswidrigkeit bleiben.
Lowandorder
May alles be. But
Kölsche Lösung - ausbauen.
Ein kölscher Kollege sprach konsequent frei! Denn.
“Erschleichen“ setze eine Täuschungshandlung gegenüber einem Dritten voraus. Daran fehle es •
Tatbestand nicht erfüllt => Freispruch
(Das LG sah das dann rechtsfehlerhaft anders!;)(
Rudolf Fissner
"Paragraf 265 a stammt aus dem Jahr 1935, aus nationalsozialistischer Feder. Damit gehöre er der Vergangenheit an, heißt es auf der Website der Initiative."
So wie auch das Einkommensteuergesetz (1934) und das Bundesnaturschutzgesetz (1935)?
Mal ehrlich, die Argumentation mit dem Entstehungsjahr ist äußerst dürftig.
tomás zerolo
@DIMA
"Das wre zwar moralisch irgendwie falsch, ..."
Zweifelsohne. Hoffentlich schlafen Sie dann auch schlecht.
Leute, kriegt Euch ein. Es ist wirklich grotesk, dass unsere Gesellschaft Menschen wegen Schwarzfahrens in den Knast steckt. Punkt.
Rudolf Fissner
„Auch ökonomisch ist das Gesetz kompletter Unsinn“, erklärt Arne Semsrott, Mitgründer der Initiative, in einem Video. Die Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Ticket koste den Staat rund 120 Millionen Euro im Jahr.
Ob es ökonomischer Unsinn ist, ob es Strafverfolgungen gibt, diese Rechnung hat Herr Semsrott nie aufgestellt, denn eine Welt ohne Strafverfolgung für Diebstahl usw. existiert nicht.
Rudolf Fissner
Sozialhilfe ist nicht Aufgabe der ÖPNV-Dienstleister, die ihre Dienstleistungen vergütet sehen wollen.
Bedürftige können von den Kommunen Freifahrtscheine oder Umsonsttickets ausgeteilt bekommen.
Es gibt noch genügend weitere Kommunen mit einer politischen Zusammensetzung von Parteien wo freie Fahrt für Bedürftige gefordert wird. Auch diese hätten das in ihren Kommunen schon längst umsetzen und mit gutem Beispiel voran gehen können
Rudi Hamm
Was kommt als nächstes, straffreier Ladendiebstahl?
Überall fehlt es an Geld um den ÖPNV zu verbessern, da sind solche letztliche "Freifahrscheine" für einzelne soziale Gruppen wenig hilfreich.
Warum nicht gleich auch straffreier Ladendiebstahl, das ist doch letztlich die selbe Motivation - nehme ich mir, weil ich nichts habe.
meerwind7
„Hinzu kommt, dass die Handlungen der Betroffenen nicht von krimineller Energie, sondern von faktischen Zwängen (der Zahlungsunfähigkeit) zeugen“
... das gilt aber höchstens bei mehr als 5 Kilometer Wegstrecke zu Fuß.
Stefan Scholz
Dann müsste man ja künftig auch im Laden straffrei klauen dürfen, beim Frisör braucht man auch nicht mehr zu bezahlen, und Handwerker-Rechnungen kann man ebenfalls ignorieren.
Oder ... habe ich das irgendwie falsch verstanden? Werden Ladendiebstahl und ähnliche Straftaten dann künftig auch zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft?
Mir als Eisenbahner will es einfach nicht in den Kopf, warum die ganze Welt so tut, als ob man in Bus & Bahn nur für den Kontrolleur bezahlt... Bekloppte Welt!
Also nochmal für alle, die hier so tun, als ob Schwarzfahren eine Bagatelle ist, im Klartext: Wer im Laden einkauft, muss dafür bezahlen. Wer zum Frisör geht, muss dafür bezahlen. Und wer mit Bus & Bahn fährt, muss genauso dafür bezahlen!
Bernd Simon
Die Geldstrafe muss man nicht abbrummen, die Tagessätze darf man auch nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft abarbeiten.
Sollte aber ein Ordnungsgeld verhängt werden und das wird nicht gezahlt kann eine Erzwingungshaft verhängt werden, die nur mit Zahlung der Ordnungsstrafe hinfällig wird.
Dann doch lieber abarbeiten wenn jemand kein Geld hat!!
ImInternet
Ich bin dafür, den Straftatbestand abzuschaffen, aber jede Grundlage dafür zu nehmen, dass Menschen dafür zur Verantwortung gezogen werden, die es sich durchaus leisten könnten, halte ich für falsch. Es gibt immer wieder Menschen, die in den Öffis damit prahlen, einfach nicht bezahlt zu haben und einfach so zu tun als ob sie nichts mitbekommen, wenn sie kontrolliert werden.
Die Kosten sind hoch, um so einen ÖPNV-Betrieb zu ermöglichen. Ohne Einnahmen funktioniert das aktuelle Konzept nicht. In ländlichen Bereichen sieht man z.B. primär Kinder und Menschen die sich ein Auto nicht leisten können oder gesundheitlich nicht erlauben können in Bussen.
Wenn wir jenseits von sozialen Rabatten ermöglichen wollen, dass die Öffis frei zugänglich sind, dann müssen wir sie über Steuern gemeinschaftlich finanzieren. An der Existenzgrundlage zu rütteln wäre aber der falsche Weg.
Farang
Werden die Paragraphen ersatzlos gestrichen, werden deutlich mehr Menschen - aus den verschiedensten Gründen/Antrieb - zukünftig ohne Ticket fahren. Das ist ja teilweise schon ganz gut aus den Kommentaren hier bisher ersichtlich.
Und die die bisher schon schwarz fuhren werden es wahrscheinlich noch öfter tun - vor allem auf Kurzstrecken, wo sie vllt bisher noch eher gelaufen sind (2-3 Stationen mit dem Bus oder der Tram...).
Alles in allem wäre es einmal mehr eine gnadenlose Übervorteilung der Städter - denn nur die haben einen realistisch nutzbaren ÖPNV, der eh schon von der Landbevölkerung mitfinanziert wird, ohne das diese etwas davon hat. Diese Mitbelastung würde sich für die nicht urbane Bevölkerung durch die Mindereinnahmen nur noch weiter verstärken.
rero
Dann müssen Frau Bögelein und Frau Klaus nur noch erklären, weshalb andere Leistungserschleichung mit vergleichbaren Schadenssummen noch bestraft werden soll.
Als nächstes müssten Sie darstellen, warum Erschleichen von Leistung nicht bestraft wird, aber ein Diebstahl mit vergleichbarem Schaden schon.
Ansonsten wäre im Sinne einer Gleichbehandlung auch der Diebstahl in diesem Segment aus dem Strafrecht rauszunehmen.
Auf die juristische Argumentation von zwei Nichtjuristinnen bin ich gespannt.
Insbesondere auf die der Stadtgeographin.
Dromedar:In
Kostenloser Nahverkehr, klar.
Moment? Warum muss ich dann noch für Wasser Geld bezahlen? Ist schließlich lebensnotwendig.
Wieso für Strom?
Wieso für Müllabfuhr?
Sollen doch alle anderen bezahlen.
EIN MANN
Wenn kein Geld vorhanden sein sollte für den ÖPNV: Dann kann der ÖPNV halt nicht benutzt werden. Dann muss gelaufen oder Fahrrad gefahren werden. So einfach ist das. Da besteht überhaupt kein "faktischer Zwang" zum Schwarzfahren.
Ich kann auch nicht ohne Geld in einen Laden gehen, wenn ich Hunger habe oder mir kalt ist und mir ohne zu bezahlen was zu essen oder eine Jacke mitnehmen.
Schwarzfahren ist Diebstahl an denen, die den ÖPNV finanzieren.
Und sowas wird halt bestraft. Einfach, oder?
Und apropos Nazigesetze: dann gehört der Tierschutz auch "der Vergangenheit an". Den haben auch die Nazis gesetzlich verankert. Nicht nur das Schwarzfahren.
Mit der Nazikeule auf alles einzuschlagen, was einem nicht passt, ist aber halt gar zu schön.
Andere Meinung
Man kann eben nur hoffen, dass Paragraf 265a nicht ersatzlos gestrichen wird.
In der überwiegenden Zahl dr Leserkommentare hier wird sehr gut begründet warum dies keinen Sinn macht.
warum_denkt_keiner_nach?
Was Herr Buschmann vorhat, klingt doch vernünftig. (Das ich das mal schreibe 🙄)
Alles andere macht unter den gegenwärtigen Umständen den Kauf eines Fahrscheins zu "kann" Bestimmung und damit die Finanzierung des ÖPNV noch schwieriger.
Peter Kraus
Die Kosten für den Knast
Die fehlende abschreckende Wirkung der Strafe bei Drogenabhängigen und mittellosen Menschen
Machen den Straftatbestand unsinnig.
Das Thema Nulltarif im ÖPNV und der Vergleich mit der Ahndung von Missachtung der Regeln von Autofahrenden ist ein ganz anderes Thema.
Allein das erhöhte Beförderungsentgelt reicht um die finanziell leistungsfähige Menschen weiterhin zu veranlassen, ein Ticket zu kaufen.
Wer nicht zahlt, wird auch ohne Haftandrohung genötigt werden ...
....durch Mahnungen und irgendwann Kontopfändung oder Besuch des
Exekutors (Gerichtsvollzieher)
PS
Wenn ich in Berlin im ÖPNV unterwegs bin, fühle ich mich tatsächlich öfters unwohl. Viele mitu Ter auch aufdringliche Schnorrer , Alkohol trinkende stark übelriechende Zeitgenossen machen die Fahrt nicht IMMER zum Vergnügen
Das die Bahn mitunter zum Aufenthaltsraum von obdachlos gewordenen Menschen wird , macht sie für Reisende nicht eben attraktiver
Encantado
@Peter Kraus "Die fehlende abschreckende Wirkung der Strafe bei Drogenabhängigen und mittellosen Menschen
Machen den Straftatbestand unsinnig."
Mit dieser Argumentation können Sie das gesamte Strafgesetzbuch abschaffen. Ist das Ihr Ziel?
Filou
Auch keine Ordnungswidrigkeit, wäre super, dann könnte ich mir auch das 49 Euro Ticket sparen und die Verkehrsbetriebe gingen, wenn unser Staat sie nicht übernimmt, in Insolvenz und die Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit.
Theseus
Beispiel Istanbul:
Dort verhindert eine Schranke, dass jemand ohne Ticket in die Bahn gelangt - warum nicht auch in Dtschl.?
Offebacher
@Theseus Das ginge
a) nur an Bahnhöfen, nicht bei Bussen und Straßenbahnen
b) müssten sie dafür die Bahnhöfe in Deutschland Schritt für Schritt groß umbauen, um z.B. ohne weitere Schranken umsteigen zu können
c) über Schranken kann man auch drüberspringen oder sich durchquetschen, oder sie bauen richtige Drehtüren ein, die könnten dann aber im Notfall (Brand, Panik) zur tödlichen Falle werden
Nobodys Hero
@Theseus in London auch
Ahnungsloser
@Theseus Nicht nur in Istanbul. Ist fast in allen Ländern der Fall. Es wird dort akzeptiert und es funktioniert
Tom Tailor
@Theseus Busse kann man aber ohne Schranke betreten.
Janix
@Theseus Nicht nur dort.
Es setzt freilich voraus, diese Schranken (fast) überall hinzusetzen (und so, dass der Fluchtweg sicher bleibt!), verlangsamt den Weg zum Gleis deutlich, ...
So rasch ging das selbst in NL mit seinen Ressourcen nicht
Joachim Petrick
Dass der § 265 a ausgerechnet 1935 im Jahr der Verkündigung der Nürnberger Rassengesetze durch den Vierjahresplan Chef deutscher Aufrüstung Herrmann Göring in der Wochenschau in Anwesenheit Hitlers, Himmlers, u. a., Ist kein Zufall nach Losung, erst enteignen wir die Juden, nehmen ihnen die Wohnungen, Reste von Vermögen, damit sie verelenden, obdachlos sind, dass sie sich nicht einmal ein ÖPNV Ticket leisten können, damit wir sie beim Schwarzfahren erwischt unter großer Zustimmung der Bevölkerung einsammeln, formaljuristisch einwandfrei legal verhaften, danach aus dem Auge öffentlichen Sinnens nach Belieben deportieren können?
§ 265 gehört ersatzlos gestrichen, Mundraub § wieder aktiviert, Containern legalisiert. Wer ohne Ticket angetroffen wird sollte von Fall zu Fall nach Ermessen achtsame Nachfragen sozialmedizinischer und sozialpädagogischer Dienste auf Augenhöhe auslösen, sonst nichts.
Martin Sauer
@Joachim Petrick Das Containern selbst wird kaum bestraft, Es geht darum das Leute über Mauern und Zäune steigen um an die Container zu kommen. und das kann man nicht straffrei machen. Sonst müsste es erlaubt sein jedes eingefriedete Grundstück zu betreten.
meerwind7
@Joachim Petrick Das ist doch ein hergeholter Zusammenhang. Juden wurden im Nazi-Staat auch ohne jegliches Vergehen misshandelt, deportiert und umgebracht.
Das Gesetz wurde vermutlich beschlossen, als nicht mehr jeder Fahrgast ex ante kontrolliert wurde.
Verwenden Sie Ihre Energie lieber gegen die aus der Nazizeit stammenden Stellplatzvorschriften zur Förderung des Autoverkehrs, Nachfolger der Reichsgaragenverordnung.
rero
@Joachim Petrick Finden Sie nicht, Sie übertreiben ein bisschen?
DiMa
Ab dem Moment der Umsetzung der Streichung würde ich mein Abo kündigen und nicht mehr für die Nutzung des ÖPNV bezahlen. Das wre zwar moralisch irgendwie falsch, nur angesichts der derzeitigen Leistung von BVG und S-Bahn und der Tatsache, dass es weniger stark bestraft werden würde als Falschparken, wäre ich kaum dazu geneigt, noch irgendwas zu bezahlen.
Im Übrigen könnten die Kontrolleure dann ja noch nicht einmal meine Ausweis kontrollieren, also so what.
Ricky-13
@DiMa *Ab dem Moment der Umsetzung der Streichung würde ich mein Abo kündigen und nicht mehr für die Nutzung des ÖPNV bezahlen.*
In diesem freien Land dürfen Sie natürlich durch die ÖPNV-Abo-Kündigung Ihre Wut zum Ausdruck bringen, dass man Schwarzfahrer jetzt nicht mehr mit der ganzen Härte des Gesetzes bestrafen will – selbst wenn es im Grunde nur sehr arme Leute sind.
Schon interessant, dass bei uns immer noch arme Menschen mit einem 'Naziparagraphen' (Paragraf 265a stammt aus dem Jahr 1935) ins Gefängnis gesteckt werden - und das wegen dem "schlimmen Verbrechen" des 'Schwarzfahrens'. Schwarzfahren hat etwas mit Armut zu tun, aber das Wort 'Armut' kennen unsere überbezahlten Volksvertreter anscheinend nicht.
Übrigens ist mein Rechtsempfinden sehr hoch (allerdings sollte man die 'Verhältnismäßigkeit' im Auge behalten), deshalb würde ich auch lieber Steuerhinterzieher (Wirtschaftskriminelle), durch die dem Staat (also uns allen) jährlich Steuern im Umfang von 100 Milliarden Euro (100.000.000.000 €) verloren gehen, hart bestrafen; aber sicherlich keine armen Schwarzfahrer in den Knast stecken.
Aber so war es ja schon immer. „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen”.
Wurstprofessor
@DiMa Naja, ist auch Kàse. Die Verkehrsgesellschaft kann ja immer noch zivilrechtlich Ansprüche geltend machen, für Leute mit einer halbwegs bürgerlichen Existenz würde sich durch die Streichung nicht viel ändern - man würde das "erhöhte Beförderungsentgelt" wohl zahlen, bevor es zur Gehaltspfändung o.ä. kommt oder? Richtig betroffen sind doch nur auf die eine oder andere Art Arme Würschteln
Romilia
@DiMa Sie sind ein sehr empathischer Mensch, ohne Zweifel
Ich hatte schon zweimal mit Menschen zu tun, die, weil sie beim besten Willen nicht zahlen konnten, Ersatzfreiheitsstrafen antreten mussten.
Selbstverständlich bleibt beim Schwarzfahren die Schadenersatzpflicht erhalten - das müssen sie dann auch zahlen, da Sie wohl nicht zahlungsunfähig sind.
Im übrigen ist die Lösung einfach: Kostenlose Tickets für die, die es nicht zahlen können - der Rest sind dann ehrliche Schwarzfahrer, mit denen man nicht unbedingt Mitleid haben muss und die zumindest bußgeldfähig sind.
Das 49-Euro-Ticket ist ja auch eine Subventionierung der Wohlhabenden - die Einzelpreise steigen ja unaufhörlich weiter.
DiMa
@Romilia Auf welcher Basis sollte den der Schadenersatz durchgesetzt werden? Wenn Schwarzfahren weder einen Straftatbedtand noch eine Ordnungswidrigkeit darstellen sollte, dann fehlt jede Grundlage dafür, mich festzuhalten oder meine Personalien aufzunehmen. Ich würde einfach gehen und nen Zug später nehmen.
Andreas J
@DiMa Solidarität in Deutschland. Wenn Arme nicht mehr wegen Schwarzfahren verfolgt werden, wollen die Wohlhabenden auch nicht mehr für ein Ticket zahlen. Schräges Ungerechtigkeitsempfinden.
DiMa
@Andreas J Das Unrechtsempfinden eine falschen Handlung drückt sich in der Höhe der möglichen Strafe aus. Bleibt eine Handlung vollkommen ohne Strafe, ist das Unrechtsempfinden wohl eher gering.
Das Problem ist doch eher, dass die Zahlung dann quasi freiwillig wird. Der Ehrliche wird der Dumme und ich gehöre nicht zu den Dummen.
Brot&Rosen
0-tarif im öffentlichen personennahverkehr: + das problem gibts dann nicht mehr.
Martin Sauer
@Brot&Rosen Dann kommen sie mal ins Ruhrgebiet. Hier steht zwei mal am Tag der Berufsverkehr vor dem Kollaps. Und nein, ausbauen kann man Zb. den Schienenregionalverkehr nicht da das Ruhrgebiet stark bebaut ist.
In Berlin wird es wohl ähnlich sein, der U -und S - Bahnverkehr würde zusammen brechen.
Tom Tailor
@Brot&Rosen Dafür aber andere, denn bezahlen muss die Stadt oder Kommune den Service trotzdem.
DiMa
@Brot&Rosen Ist das so? § 265a StBG betrifft ja nicht nur den ÖPNV. Im Übrigen fährt der ÖPNV ja nicht durch Licht und Luft.
Bolzkopf
Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass die Nazis das seinerzeit eingeführt haben denn plötzlich konnten ja gewisse Bevölkerungsgruppen keine Bahntickts mehr erwerben und da brauchte man dann die dicke Keule des Strafrechts.
de.wikipedia.org/w..._vom_28._Juni_1935
Und die Massentransporte in den Viehwagen wurden ja pauschal bezahlt, nicht wahr ?
Wievile Milliarden hat die Bahn dadurch noch gleich verdient ?
Und nicht zu letzt macht sich die Bahn das Strafrecht ja auch schön selbst in dem sie einfach mal die Beweislast umkehrt (Stichwort "Bahn-App")
FriedrichHecker
@Bolzkopf "Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass die Nazis das seinerzeit eingeführt haben"
Soweit, so richtig - aber das war es dann.
Das wurde 1935 eingeführt, weil man festgestellt hatte, dass man die für 1936 (Olympia in Berlin) erwarteten Fahrgastmengen weder im Zug zu kontrollieren wären (hat man in der Berliner S-Bahn damals schon nicht mehr gemacht) und auch nicht mehr in vertretbarer Zeit auf die Bahnsteige zu bekommen wären bzw. wieder von den Bahnsteigen runter.
Damit hat die vorherige Definition für die Strafbarkeit des Schwarzfahrens nicht mehr gegriffen, was heute bei automatischen statt personenbesetzten Sperren auch noch ein gewisses Problem wäre.
Ricky-13
taz: *Ohne Fahrschein Bus und Bahn zu fahren wird in Deutschland teilweise hart bestraft – manchmal sogar mit Gefängnis.*
Wenn man die Gefängnisse mit "gefährlichen" und "höchstkriminellen" Schwarzfahrern füllt, dann hat man natürlich keinen Platz mehr für Wirtschaftskriminelle, die jährlich über 100 Milliarden Euro Steuern hinterziehen; und dann muss sich um diese "Leistungsträger" der Gesellschaft auch juristisch nicht mehr kümmern.
Ich frage mal lieber nicht, was in diesem Staat alles verkehrt läuft. Man kann nur noch frei nach Shakespeare sagen: "Es ist etwas faul im Staate Deutschland."
rero
@Ricky-13 Och, für die Wirtschaftskriminellen gibt es schon noch genügend Plätze.
Da müssen wir uns keine Sorgen machen.
Andere Meinung
@Ricky-13 Laut Bundesministeriums der Justiz sind deutsche Gefängnisse im Durchschnitt zu 80 bis 90% gefüllt.
Demnach ist es also nicht so, dass kein Platz mehr für Wirtschaftskriminelle wäre.
Ricky-13
@Andere Meinung Wirtschaftskriminelle im Knast? Nein, so weit wird es nie kommen, denn das sind doch schließlich alles 'Leistungsträger' der Gesellschaft.
Der Jurist und Journalist Ronen Steinke schreibt in seinem Buch *'Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz': Die Ersatzfreiheitsstrafe ist inzwischen die häufigste Form der Freiheitsstrafe in Deutschland geworden. Mehr als die Hälfte derer, die hierzulande eine Haftstrafe antreten, sind Verbüßer von Ersatzfreiheitsstrafen.*
Steinke spricht "von Gefängnissen als neuen Schuldtürmen". Früher war die Ersatzfreiheitsstrafe eine Ausnahme, schreibt er, doch "mit steigender Armut stieg der Anteil der Häftlinge in deutschen Gefängnissen, die eigentlich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, sie aber nicht begleichen können."
Ich wiederhole es gerne noch einmal "... mit steigender Armut stieg der Anteil der Häftlinge in deutschen Gefängnissen ...". Da haben wir doch das wahre Problem; die 'Armut'. Aber gegen die zunehmende Armut in diesem Land können unsere Volksvertreter ja bekanntlich nichts machen – und gegen Steuerhinterzieher auch nicht.
ORothe
"enn Verkehrsunternehmen Passagiere ohne Ticket kontrollieren, können sie eine Geldstrafe einfordern – das „erhöhte Beförderungsentgelt“ liegt in den meisten Orten bei rund 60 Euro. Wer diese Geldstrafe nicht zahlen kann, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten."
Da ist irgendwas gewaltig durcheinander gekommen - das sog. erhöhte Beförderungsentgelt ist kein Geldstrafe, sondern nur eine Art Vertragstrafe,eine rein zivilrechtliche Verbindlichkeit. Schlimmstenfalls kommt der Gerichtsvollzieher vorbei und versucht, zu pfänden.
Bußgelder und Geldstrafen dagegen werden vom Gericht (!) verhängt. Richtig ist aber das, was weiter unten steht - eine nicht bezahlte Geldstrafe kann zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen.
Martin Sauer
@ORothe Man kann eine Geldstrafe auch ersatzweise ehrenamtlich abarbeiten. Pro Ersatztag 6 Stunden.
Nicht im Steinbruch, sondern im Obdachlosencafe, im Sportverein, Nachhilfe für Asylbewerberkinder, und, und...
Nur faul darf man nicht sein.
Bolzkopf
@ORothe Da ist nichts durcheinander gekommen denn die Bahn verzichtet bei Zahlung der 60 € auf eine Strafanzeige.
FriedrichHecker
@Bolzkopf Nö, wenn Sie zum zehnten Mal erwischt worden sind, werden Sie als renitenter Schwarzfahrer trotzdem angezeigt. Wenn Sie die Zugbegleiterin, die nach dem Ticket fragt, als "Nazischlampe" bezeichnen oder anspucken (kommt beides mehrfach täglich vor), retten die 60€ auch nicht vor einer Strafanzeige, die der Vollständigkeit halber auch das Schwarzfahren umfasst...
Francesco
@Bolzkopf Das ist so nicht richtig. Das Verkehrsunternehmen kann trotzdem Strafanzeige erstatten.
Lou Louziana
@Bolzkopf Ja, ist bei uns im Supermarkt ähnlich, entweder du zahlst die Vertragsstrafe und nimmst das Hausverbot mit, oder es wird ne Strafanzeige gestellt.
Stoffel
Warum sollte jemand noch eine Karte kaufen, wenn Schwarzfahren nicht sanktioniert wird. Und was die 120 Millionen Euro für die Strafverfolgung angeht, warum Geschwindigkeitsüberschreitung verfolgen? Bei wievielen Fahrern werden Existenzen vernichtet, weil sie ihren Führerschein verlieren. In beiden Fällen wurde keiner gezwungen die Taten zu begehen.
jay_luxus
@Stoffel Leseverständnis hilft ;) Nirgendwo steht, dass Schwarzfahren nicht mehr kontrolliert werden soll. Lediglich der Straftatbestand soll nicht mehr gegeben sein. Es steht Verkehrsbetrieben frei, weiterhin ein erhöhtes Beförderungsentgelt einzufordern und bei Nichtzahlung ein zivilrechtliches Verfahren einzuleiten. Schwarzfahrern droht dann keine Haft mehr, was ja auch vollkommen unangemessen ist. 60€ müssen sie trotzdem zahlen.
Davon mal ganz abgesehen zahlen die meisten Menschen nicht nur wegen Androhung einer Strafe, sondern weil sie es für richtig halten, für eine Leistung zu zahlen, wenn sie es zahlen können. Sie betreiben hier, wie es immer wieder üblich ist im Mutterland der Neider und Nörgler, eine extreme Moralisierung und Abwertung in Armut lebender Menschen. Tickets zum zuständigen Amt kosten teilweise 8-10€ pro Fahrt (siehe Rhein/Main-Gebiet). Bürgergeldempfänger*innen können das oft nicht zahlen, müssen aber zum Amt erscheinen. Das Deutschlandticket, das teilweise übernommen wird, bringt hier zum Glück Abhilfe, aber viele können diese Leistung auch nicht in Anspruch nehmen. Die Kriminalisierung von Armut schadet immer ohne irgendeinen Gegenwert zu bringen.
draddon
@Stoffel Nicht alles, was hinkt, ist ein Vegleich. Gefährliche Autofahrer zu verfolgen, hat etwas mit der Sicherheit der vielen Opfer des Kraftverkehrs zu tun - durch Autogewalt gibt es tausende Tote und zehntausende Schwerverletzte jedes Jahr. Insofern geht es erstmal darum, dass die Autofahrer, die sie so um ihren Führerscheinverlust bemitleiden, selbst keine Existenzen vernichten, indem sie Menschen gewaltsam töten. Etwas völlig anderes, als wenn es um ein paar nichtgezahlte Euro geht.
Limonadengrundstoff
@Stoffel Ich habe noch von keinem Fall gehört, in dem durch Schwarzfahren Menschen getötet wurden.
Blinken "vergessen" wird auch nicht kontrolliert. Warum sollte dann Fahrkarte "vergessen" kontrolliert werden?
Nobodys Hero
@Limonadengrundstoff Weil Blinken nicht kostenpflichtig ist!? xD
Berliner Gutmensch
@Stoffel Die Bahn wird sowieso primär durch steuergelder Finanziert, genau wie z.b. die Autobahn für Autofahrer, nur das die kein überteuertes ticket dafür kaufen müssen. Die Strafverfolgung kostet 120 Milionen (vom folgeschaden durch die Kriminalisierung armer Menschen mal abgesehen) dazu kommen noch die Kosten für Ticketverkauf( Automaten, Digitale Infrastrucktur), für Ticketkontrolleure und für Werbung. Warum haben wir ein Staatliches Unternehmen was massen an Geld ausgibt um eine Dienstleistung an ihre Besitzer (uns Bürger) zu verkaufen. Die Lösung: offendlicher Nahverkehr kostenlos für alle machen.
Nochmal zum unterschied zwischen schwarzfahren und zu schnell fahren: Beim Schwarzfahren gibt es keinen echten geschädigten, klar man kann sagen wenn nicht bezahlt wird geht gewinn verloren aber wenn jemand entscheiden muss zwischen nicht fahren oder schwarzfahren gibt es auch kein verlorener Gewinn. Beim zu schnell Fahren hingegen gefärdet man sich selbst und andere. Auch ist die intention von Schwarzfahren eine andere, dabei geht es um einen monetären zwang während hinterm zu schnellen fahren nur niedrige beweggründe stehen( der kick vom schnellen Fahren oder die eigene Ungeduld).
Questor
@Berliner Gutmensch Das klingt gut. Wollen wir eine Bahnfarsteuer zur Finanzierung der Bahn einführen (gezahlt von jedem der die Bahn nutzt) oder wollen wir die KFZ-Steuer zur Finanzierung des Straßennetzes abschaffen?
Ich wäre mit beidem zufrieden, aber man sollte schon Gleichwertigkeit schaffen :)
Janix
@Stoffel Jeder Raser, der den Führerschein verliert, darf sich glücklich preisen, dass er auf dem Weg dorthin keinen auf dem Gewissen hatte. Das ist ein Unterschied. Rasen ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch verkehrsflussschädlich und gefährdend.
Ihren sonstigen Punkt verstehe ich aber auch.
Bedenken Sie, dass es Menschen gibt, die echt nicht die ~ 3€ für den Fahrschein locker haben. Das kann einem faktischen Zwang nahekommen, wenn die zur Behörde müssten o.ä.
Bei anderen bitte ich aber ganz klar, dass sie bitte wie jeder andere auch zahlen, das darf und sollte kontrolliert werden, bis wir das Geld vom umweltschädlichen Auto/Flug allein holen.
Bolzkopf
@Stoffel Die Frage ist, warum das eine Straftat ist und nicht eine Ordnungswidrigkeit.
Sam Spade
Ganz so drastisch wie im Artikel geschildert ist es in der Praxis zum Glück nicht. Für das Delikt Schwarzfahren gilt bundesweit, dass mittellose Verurteilte durch freiwillige gemeinnützige Arbeit ihre Geldstrafe tilgen können und so auch der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, die fällig wird, wenn sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können.
Auch hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit klammert der Artikel aus, dass bei entsprechendem Nachweis auch eine Stundung oder Ratenzahlung möglich ist. Eine Erzwingungshaft trifft meist Totalverweigerer.
Das Schwarzfahren keinen Straftbestand mehr darstellt ist seit längerem überfällig, es aber nicht mehr als Ordnungswidrigkeit einzustufen wirft aber die Frage auf, ob das für Betroffene wirklich einen wesentlichen Vorteil bedeutet, wenn Verkehrsunternehmen dann ihre Forderungen zivilrechtlich erheben können. Denn auf diesem Weg kann der Kostenfaktor für den Schuldner erheblich höher ausfallen.
Berliner Gutmensch
@Sam Spade Der Grund schwarz zu fahren ist, dass das Geld nicht für ein Ticket reicht, da hilft dan auch keine ratenzahlung einer Strafzahlung. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist dan für manche die logische alternative. Auch für den Staat ist diese Ersatzfreiheitsstrafe natürlich absolut bescheuert, jemanden für mehrere tausend Euro einzusperren weil derjenige die 200 Euro strafe nicht bezahlen konnte ist einfach nur Sinnlos. Ein kosstenloser Nahverkehr für alle währe durch den viel kleineren Bürokratischen aufwand, die bessere Sozialverträglichkeit und im Sinne des Klimaschutzes eine Sinvolle lösung.
Hennes
@Berliner Gutmensch Nicht jeder der schwarz fährt, kann sich das Ticket nicht leisten.
Und selbst wenn ich kein Geld habe für die Bahn, dann fahre ich nicht. Ist ganz einfach.
Entweder hole ich mir ein günstiges Fahrrad oder gehe zu Fuß.
Oder ich muss mir halt überlegen, ob ich nicht auf andere Sachen verzichten kann/muss, um ein günstiges Sozialticket zu erwerben.
Freier Nahverkehr wäre hier zwar die Lösung, aber wie soll das funktionieren?
Demokratischer Segler
@Berliner Gutmensch Interessante Sichtweise. Wenn ich mit meinem Geld nicht klar komme, dann fahre ich halt schwarz, also auf Kosten derer, die regulär ein Ticket kaufen. Was kommt als nächstes? Wenn im Supermarkt mein Geld nicht reicht, dann nehme ich das Bier halt so mit.
D. MEIN
Ok, zahlen dann alle Fahrgäste nichts mehr.
Kostenlos für jeden?
Ansonsten ist das ungerecht.
Meine Mutter bekommt eine sehr kleine Rente, hat jedoch trotzdem ein Abo.
Muss sie das zukünftig nicht mehr zahlen?
Sebastian Schneider
@D. MEIN Ich glaub was hier grundlegend aus den Augen verloren wird. Es wird sich weitaus weniger ändern als man meint. 60 € werden trotzdem immernoch fällig werden, einzig das dass nichtzahlen zur Freiheitsstrafe wird entfallen und dann stattdessen, wie andere Säumnisschulden-Titel auch, irgendwann an ein Inkasso unternehmen verkauft
MuLu
@D. MEIN Kostenlos für jeden wäre auf jeden Fall sinnvoller. Zumindest im Nahverkehr. Wenn man bedenkt was 1-2 Automaten pro Haltepunkt und Monat kosten. Dazu noch die Leute die nur kontrollieren. Von den Kosten der Justiz mal ganz zu schweigen.
Martin Sauer
@MuLu Der Regionalverkehr Zb. im Ruhrgebiet oder Berlin würde während des Berufsverkehrs zusammen brechen. Bereits jetzt kommen im Ruhrgebiet Regionalzüge morgens und nachmittags regelmäßig mit Verspätung und sind überfüllt.Und 50 % der Berufstätigen pendeln hier in andere Städte.
Hennes
@MuLu nur um die Idee weiter zu spinnen.
Wie wird der entsprechende Nahverkehr definiert? Am Ende wäre es quasi wie ein Deutschlandticket für lau, oder?