piwik no script img

EU-Resolution beim SexualstrafrechtEin Ja ist eben mehr als ein unausgesprochenes Nein

Simone Schmollack

Kommentar von

Simone Schmollack

Die EU-Kommission setzt sich für ein härteres Sexualstrafrecht ein. Eine einheitliche europäische Regelung stärkt den universellen Opferschutz.

Gibt es kein ausdrückliches Ja, ist das ein klares Zeichen Foto: Christian Ohde/chromorange/picture alliance

G lücklicherweise fehlten diesmal, als sich die EU-Kommission auf die Resolution „Ja heißt Ja“ einigte, so unterkomplexe Kommentare wie jener, dass nun stets die Sittenpolizei unterm Bett liegen werde. So und ähnlich kam 2016 manche Kritik zur Reform des Sexualstrafrechts daher, als der Bundestag das Prinzip „Nein heißt Nein“ im deutschen Strafrecht verankerte. Seitdem sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person strafbar, auch wenn diese nicht mit körperlicher Abwehr, sondern lediglich mit Blicken oder Gesten ablehnend reagiert.

Soll man jetzt vor dem Sex immer einen Vertrag aufsetzen und beide Seiten unterschreiben lassen? Auch so etwas wurde damals gefragt.

Ganz offensichtlich steckte dahinter kein Unwissen oder ein ehrlicher Wille zur Aufklärung, wie man sich nun am besten vor und beim Sex verhalten solle, sondern schlicht Provokation. Denn die Abwehr gegen ein klareres, modernisiertes Sexualstrafrecht, insbesondere in konservativen Kreisen, war immens. Dabei kann sich jede und jeder die Antwort selber geben: Wenn ich merke, dass jemand mit mir keinen Sex haben will, höre ich auf. Punkt. Wer kein grober Klotz ist, sollte das allein am ausbleibenden Mitspiel der anderen Person merken – und spätestens dann stoppen. Oder wenigstens nachfragen.

Das Logo der taz: Weißer Schriftzung t a z und weiße Tatze auf rotem Grund.
taz debatte

Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten linken Meinungsspektrums.

„Nein heißt Nein“ war damals absolut richtig – und das Einzige, was politisch zu jener Zeit möglich war. Das Nein-Prinzip war ein Paradigmenwechsel, für den Frauenverbände und Gewaltschutzeinrichtungen jahrelang gekämpft hatten. Allerdings brauchte es für die rechtliche Umsetzung erst die Vorfälle auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht 2015, als viele hunderte Frauen sexuell bedrängt, belästigt und vergewaltigt wurden. Gleichwohl hieß es schon vor zehn Jahren, dass eine „Ja heißt Ja“-Formel besser wäre. Denn eine positive Zustimmung ist in jedem Fall klarer und deutlicher als eine wie auch immer geartete Ablehnung.

Es geht um den universellen Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt

Das hat man in anderen Ländern Europas, darunter in Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und nach dem Fall Pélicot auch in Frankreich, bereits verstanden. Es geht um nicht weniger als um den universellen Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt. Gewalt ist Gewalt, ob sie in Griechenland, Italien, Österreich oder Deutschland passiert. Wie diese rechtlich geahndet wird, hängt allerdings stark davon ab, ob überhaupt und wo solche Prozesse stattfinden.

Die EU-Resolution zielt auf einen Konsens innerhalb Europas, wenngleich der Vorstoß eher Symbolcharakter und keine rechtliche Bindung hat. Das könnte sich aber ändern, denn ganz augenscheinlich hat der unsägliche Fall Gisèle Pélicot die EU-Initiative beschleunigt. Die bittere Erfahrung besagt, dass er nicht der letzte gewesen sein dürfte.

Nicht zuletzt wechselt mit „Ja heißt Ja“ zwar nicht die Scham die Seite, aber die Argumentationslinie: Gibt es kein ausdrückliches Ja, ist das ein klares Zeichen – und kein Täter kann sich damit herausreden, er hätte nichts gewusst, sie habe sich ja nicht gewehrt.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalistinnen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
Mehr zum Thema
Produkt-Arrangement bestehend aus dem bunt gemusterten „feministaz“-Halstuch, einer gedruckten taz-Sonderausgabe und einem Smartphone, das die digitale taz-Titelseite mit einer lila Faust zeigt.

10 Wochen taz testen + feministisches Halstuch

Gerade jetzt ist die Sichtbarkeit solidarischer Stimmen wichtiger denn je – für Frauen und FLINTA* weltweit. Teste die taz jetzt und erhalten unser neues feministisches Halstuch als Prämie dazu.

  • Erhalte das exklusive Tuch als Prämie – so attraktiv kann Solidarität sein!
  • Lies 10 Wochen die taz: Montag bis Freitag digital, samstags die gedruckte wochentaz
  • Limitierte Stückzahl, schnell sein lohnt

taz zur Probe + Tuch für nur 29 Euro

Jetzt bestellen

40 Kommentare

 / 
  • Das Ja am besten schriftlich festhalten, nicht dass es im Nachhinein doch noch Probleme gibt. Am besten mit Zeugen und dreifacher Ausfertigung. Und Tschüss Spontans*x

  • Den Fall Pélicot würde ich in diesem Zusammenhang nicht nennen, das ist eine ganz andere, kriminelle Sachlage von Serientaten.



    Es gibt in dem Zusammenhang, um den es hier geht, Strafwürdigkeit des persönlichen Umgangs bei Einzelereignissen, in Deutschland zwei eklatante Justizirrtümer, die die Verurteilten, jeden zu mehr als fünf Jahren Haft, endgültiger Beschädigung der bürgerlichen Existenz samt erheblichen Vermögensschäden inklusive beider Familien geführt haben. Aufklärung efogte jeweils nur durch ein höchst anspruchsvolles juristisches Wiederaufnahmeverfahren. Das waren die Fälle Horst Arnold und Ralf Witte. Darüber muss man auch berichten, wenn man Strafe fordert. Juristische Weideraufnahmeverfahren sind ausgesprochen anspruchsvoll , nicht jeder findet einen Anwalt mit der dazu nötigen Kompetenz. Eine bislang unbekannte Dunkelziffer vergleichbarer Fälle würde mich daher nicht wundern.

  • Nur als Anmerkung: Die EU hat keine Kompetenzen bzgl. Strafrecht.

  • Eine Juristin bestätigte mir kürzlich, dass sich in einem Gerichtsprozess die Beweislage um keinen Deut ändert, wenn die Regelung statt "Nein heißt Nein" nun "Ja heißt Ja" heißt und einer von beiden Beteiligten lügt. Und einer von beiden lügt ja immer, solange es kein Schuldeingeständnis von vorneherein gibt (und dann macht es sowieso keinen Unterschied). Die Verurteilung eines Mannes kann auch weiterhin nur anhand einer nur selten erreichbaren Beweislage erfolgen (z.B. KO-Tropfen-Nachweis oder Zeugenaussagen).







    Mir konnte noch keiner erklären, wie die neue Regelung zu mehr berechtigten Verurteilungen führen soll. Daher ist das für mich bisher eine rein symbolische Debatte ohne reale Konsequenzen. Wenn mir aber jemand schlüssig erklären kann, wo der reale (!) Vorteil für die Frau vor Gericht in einer "Ja heißt Ja"-Regelung besteht, bin ich sofort dafür.

    • @Sisone:

      So sehe ich das leider auch, es wird den Frauen nichts bringen. Wohl aber würden deutlich härtere Urteile eher abschrecken.

      • @Hans Dampf:

        Vielleicht können Sie sich als Mann das nicht so gut vorstellen, aber die eindeutige rechtliche Aussage "Nur ja heißt ja" bedeutet für Frauen einen großen Unterschied!



        Es nimmt ihnen die immer im Raum stehenden Zweifel bzw. Unterstellungen, sie hätte ihr "nicht einverstanden sein" nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht.

    • @Sisone:

      Einfach einmal ihre Juristin nach Indizienprozessen fragen.

      Nach ihrer Logik dürfte in Deutschland kein Kapitalverbrechen zur Verurteilung führen, welches nicht auf Zeugenaussagen oder direkten Beweisen beruht. Ich versichere ihnen dem ist nicht so, weder in Deutschland noch in anderen Ländern die sich als Rechtsstaat bezeichnen.

      • @Sam Spade:

        Einem Indizienprozess mangelt es an Zeugen und Geständnis, nicht grundsätzlich an Beweismitteln. Im Falle der Vergewaltigung ist regelmäßig nur der entgegenstehende Wille des Opfers fraglich, und ob dieser erkennbar war. Da gibt es keine Beweise, außer es können Widerstandshandlungen des Opfers nachgewiesen werden durch z.B. schlüssige Verletzungen bei Täter und Opfer. Das ändert sich bei den geplanten Änderungen nicht.

      • @Sam Spade:

        Ja, gut, Entschuldigung, unsauber formuliert. Mann kann auch anhand eindeutiger Indizien verurteilt werden. Aber welche Rolle spielt dabei die Ja-ist-Ja-Regel?

      • @Sam Spade:

        Ok, aber welches Indiz ist anders wenn man bei dem Fall keine Zeugen und Beweise hat. Im ersten Fall lügt der Mann sie hätte nicht nein gesagt und beim zweiten lügt er sie hätte ja gesagt.



        Ich sehe an der Lüge keinen großen Unterschied...

  • Eine Frage an die Juristen: bedeutet hier ausdrückliches Ja auch ausgesprochenes Ja? Oder ist konkludentes Verhalten ebenfalls "ausdrücklich"?

  • Eine der Überlebensstrategien bei sexualisierter Gewalt ist das Mitmachen, das einzige was in dem Falle ein „Ja“ aussagt ist, das sich die Überlebenden in Zukunft noch mehr rechtfertigen werden müssen bzw. gar nicht erst die Tat anzeigen.

  • Again: Im Sexualstrafrecht fehlt es der EU an der Gesetzgebungskompetenz. Das ist Angelegenheit der Mitglieder und es gibt keinen Grund für eine Selbstermächtigung.

  • Grundsätzlich d`accor. Selbstverständlich muss alles einvernehmlich sein.

    Bei der Diskussion "Nein heisst Nein" war auch immer ein Punkt, dass zu einem beliebigen Zeitpunkt der Interaktion ein Nein reicht. Der Aspekt wird bei "Ja heisst Ja" weniger diskutiert. Wenn am Anfang ein "Ja" signalisiert wurde, dann heisst es nicht, dass das bis zum Ende so bleibt. Wenn abgebrochen wird, heisst es im Endeffekt doch wieder "Nein heisst Nein".

    Die Kombi machts. Ob so oder so dann juristisch den großen Unterschied macht, wird man sehen, bzw. müsste man in der Ländern, die es haben, schon sehen können.

    • @fly:

      Die Schweden haben die Ja-heißt-Ja-Regelung und weiteer Straftatbestände wie die "fahrlässige Vergewaltigung" 2018 eingeführt. Auch dort bleibt die praktische Hürde der Beweisbarkeit bestehen. Ein Gesetz kann zwar festlegen, was strafbar ist, aber es kann einfach nicht das Problem lösen, eine Tat nachzuweisen, die ohne Zeugen in Privatsphäre stattgefunden hat.

      • @Sisone:

        Seit der Einführung des Gesetzes ist in Schweden die Anzahl der Verurteilungen tatsächlich signifikant gestiegen. Ich vermute, dass allein schon die Diskussion über das Gesetz und generell Me Too zu einer Sensibilisierung des Justizpersonals geführt hat. Außerdem definiert sich jetzt Vergewaltigung weniger durch die Anwendung von Gewalt, sondern eher durch die fehlende Zustimmung.

  • Reine Symbolpolitik, auch wenn ich dem Symbol sehr zugetan bin. Aus dem "gegen den Willen" im Gesetz ein "ohne Zustimmung" zu machen ändert nicht wirklich etwas. Das Problem der Beweisbarkeit bleibt bestehen.



    Um die Beweislast umzukehren wurden auch schon Vorschläge gemacht, die auf die allgemeine Strafbarkeit jeglicher Sexualität zwischen den Menschen hinauslaufen und dann (neben Verfassungsrechtlichen Problemen) tatsächlich Vertragswerke Folgerichtig wären.



    Ich empfehle, stattdessendie eigenen Kinder ordentlich zu erziehen. Jungs, die ein Nein (oder meinethalben fehlendes Ja) begreifen und Mädchen die sich zu wehren wissen sind die einzige echte Lösung.

    • @Samvim:

      Wieder juristisch argumentiert und leider wie so oft wieder falsch.

      Es gibt keine Beweislastumkehr! Damit auch keine verfassungsrechtlichen Probleme. Die Beweislast wird verlagert, das ist etwas vollkommen anderes als eine Umkehr. Auch das Problem der Beweislast bleibt nicht in der Form bestehen. Derzeitige Voraussetzung für den Straftatbestand der Vergewaltigung ist der Nachweis von Anwendung physischer oder psychischer Gewalt. Der Nachweis muss vom Kläger erbracht werden.

      Tatbestand einer Vergewaltigung bei "Ja ist Ja" ist die Aussage des Klägers es habe keine Einvernehmlichkeit bestanden. Kurzgesagt im Falle einer Frau als Klägerin, "sie hat nicht ja gesagt!". Das ist der Nachweis. Mehr muss sie nicht erbringen!

      Gibt es keine Zeugen dann urteilt das Gericht anhand der Glaubwürdigkeit der Aussagen. Verweigert ein Angeklagter die Aussage, wirft das kein gutes Bild auf ihn. Wirft er der Klägerin vor zu lügen, dann wird er diesen Vorwurf genau begründen müssen. Das bezeichnet man als Verlagerung.

      Weiter führe ich das jetzt nicht mehr aus, da mir bei ihren juristischen Ergüssen regelmäßig die Haare zu Berge stehen. Sagt man doch so auf deutsch, wenn nicht bitte korrigieren.

      • @Sam Spade:

        Aktuell gilt in Deutschland "Nein heißt nein". Gewaltanwendung ist kein zwingendes Tatbestandsmerkmal mehr. Sie wirkt straferhöhend beim Grundfall des sexuellen Übergriffs, aber für dessen "besonders schweren Fall", der auch die Vergewaltigung einschließt (§177 Abs. 6 StGB) reicht Eindringen gegen den erkennbaren Willen aus.



        Bezogen auf Ihr Argument wäre also heute "der" Beweis, dass das Opfer aussagt, es habe "Nein" gesagt. Der gewaltige qualitative Unterschied zu der Aussage, nicht "Ja" gesagt zu haben, erschließt sich mir da nicht.



        Der eigentliche Knackpunkt beim Hauptproblem "Beweisbarkeit" liegt nicht darin, welche Aussage des Opfers schon als Schuldbeweis gilt, sondern welch geringe Hürden der Angeklagte zu nehmen hat, um trotz belastender Aussage freigesprochen zu werden. Dafür ist nämlich gerade KEINE regelrechte Entkräftung der Belastungsaussage notwendig. Es reicht, wenn er hinreichend glaubhaft das Gegenteil behauptet, dass das Gericht nicht sicher feststellen kann, dass er lügt. Bereits dann ist nach den Beweisregeln ein hinreichender Zweifel gegeben, um die Beweisfrage als unbeantwortet zu werten - unabhängig davon, ob diese Frage auf ein Nein oder kein Ja abstellt.

        • @Normalo:

          Es geht um den Einverständnisnachweis!

          Bei "Nein" liegt die Beweislast beim Opfer. Es muss den Nachweis erbringen das ihr verbales oder nonverbales Nein ignoriert wurde.

          Bei "Ja" ist der Nachweis nicht Ja gesagt zu haben. Das wars!

          Ohne Zeugen oder direkte Beweise urteilt ein Gericht anhand der Aussagen und sonstiger Indizien. Dabei verfährt es nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Mit diesen sollten sie sich in Hinsicht auf ihre Ausführungen zu den Beweisregeln einmal intensiver beschäftigen.

          Das ein Gericht bei einem Aussage gegen Aussage Verfahren einen Angeklagten freispricht, wenn es seine Aussage für glaubwürdig erachtet ist ein normaler rechtsstaatlicher Prozess. Ebenso wie eine Verurteilung im umgekehrten Fall. Bestehen Zweifel dann gilt auch hier in dubio pro reo und der Angeklagte ist freizusprechen.

          Ehrlich gesagt, so ganz erschließen sich mir ihre Einwände nicht. Gilt auch für das Heranziehen des §177 und ihren Ausführungen dazu. "Eindringen gegen den erkennbaren Willen" stellt grundsätzlich einen Akt der Gewalt dar. Gewalt beginnt da, wo vorsätzlich gegen den erkennbaren Willen einer Person gehandelt wird.

  • "Dabei kann sich jede und jeder die Antwort selber geben: Wenn ich merke, dass jemand mit mir keinen Sex haben will, höre ich auf. Punkt. Wer kein grober Klotz ist, sollte das allein am ausbleibenden Mitspiel der anderen Person merken – und spätestens dann stoppen."

    "Analysen einer großen Stichprobe von Studierenden ergaben einen positiven und statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen Testosteron und impulsivem sowie gewalttätigem kriminellem Verhalten."



    Aus "ScienceDirect"

    Vorsicht mit den "groben Klötzen", Pfefferspray – immer griffbereit!

    "Medikamentöse Behandlung (Libido-Unterdrückung): Zur Senkung des Rückfallrisikos bei Sexualstraftätern werden Medikamente eingesetzt, die den Testosteronspiegel senken oder dessen Wirkung blockieren. Dies geschieht durch sogenannte Antiandrogene oder GnRH-Analoga."

    "Nicht der einzige Faktor: Obwohl Testosteron eine Rolle spielt, ist es nicht die alleinige Ursache für Straftaten. Die medikamentöse Therapie wirkt oft nur in Kombination mit psychotherapeutischen Maßnahmen."

    • @Andreas Flaig:

      Das bei derartig gelagerten Themen gerne die Testosteronkomponente ins Spiel gebracht wird, übrigens überwiegend von Männern, ändert nichts an der Tatsache, das soziale Normen der entscheidene Aspekt sind und unter anderem das Dominanzstreben von Männern gegenüber Frauen beeinflusst.

      Dererlei Faktoren führen dann zu der Tendenz das viele Männer Frauen als reine Objekte betrachten und dementsprechend fallen dann auch ihre Handlungen aus.

      Die Anzahl der Männer die wirklich rein aufgrund eines Testosteronüberschusses zu gewalttätigen Handlungen oder sexuellen Übergriffen neigen, dürfte doch recht überschaubar sein, im Gegensatz zu denen die aufgrund der vorhandenen patriarchalen Strukturen und mangelhafter Sozialisierung ein hierarchisches Bewusstsein von Männlichkeit an den Tag legen.

    • @Andreas Flaig:

      Die medikamentöse Therapie wirkt vor allem nur dann, wenn der Mann selbst unter seinem Testosteron leidet und die Medikamente freiwillig nimmt.



      Jeder andere würde nämlich Wege finden, die Einnahme entweder offen oder heimlich zu verweigern.



      Eine ehrliche Einsicht, dass er ohne Medikamente Verbrechen begeht, muss also im Mann selbst vorhanden sein.

      • @Herma Huhn:

        Manchmal kommt mir das alles wie ein Lotteriespiel vor. Hat die Frau Glück, kommt es zu einem wunderschönen Zusammensein, wilder oder nicht wilder Sex, alles bestens.



        Wittert die Frau Gefahr, (sie hat sich vielleicht zu sehr auf sein äußeres fixiert oder ist auf diese eingeübt vorgebrachten Klischees hereingefallen, der Typ ist ein A.loch.



        Also muss die Frau immer mit so etwas rechnen.



        Alle Frauen sollten also effizient wehrsam ausgestattet sein. Wie das genau aussehen soll weiß ich nicht. Selbstverteidigungskurs, Pfefferspray ect.



        Schon eine harte Nummer was den Frauen so abverlangt wird.



        In der ganzen Menschheitsgeschichte wurden die Frauen geschändet vergewaltigt und niemals ernst genommen. Ihnen wurde ein Studium, die Wahlen verweigert, die Nazis haben sie als Gebärmaschine diffamiert und in die Küche verdonnert.



        Es kommen heutzutage Künstlerinnen aus dem Mittelalter zum Vorschein, von denen man noch nie gehört hat, weil sie unter Männer Namen sich verstecken mussten.



        Es hat sich bis heute zwar viel verändert, aber so viel eben doch nicht. Für dieselbe Arbeit wie der Kollege weniger Lohn, ist nur ein Beispiel.

        • @Andreas Flaig:

          "Für dieselbe Arbeit wie der Kollege weniger Lohn, ist nur ein Beispiel."



          Ein interessantes Beispiel zudem. Wüsste nicht dass das erlaubt wäre.

          • @Encantado:

            "Frauen erhalten vor allem in sozialen Berufen, im Gesundheitswesen, im Einzelhandel sowie generell bei Teilzeit- und Minijobs weniger Geld als ihre männlichen Kollegen. Deutschland weist hierbei mit etwa 16-18% einen der höchsten Gender Pay Gaps in der EU auf, bedingt durch Branchenwahl, geringere Führungspositionen und familienbedingte Auszeiten."

  • Ich habe nichts dagegen, das eine „Ja heißt Ja“-Regelung eingeführt wird. Aber die Befürwortet überschätzen den Einfluss dieser Änderung beim Sexualstrafrecht massiv.

    Täter werden einfach behaupten, dass das Opfer zugestimmt hat. Und das Gegenteil zu beweisen und den Täter zu verurteilen wird weiterhin genauso schwer sein wie bisher, wenn es keine Zeugen oder Beweise für die Tat gibt.

    • @gyakusou:

      Wo ist da die unerwünschte Änderung im Vergleich zur jetzigen Praxis einfach zu behaupten, das Opfer hätte es ja so gewollt?



      Der Täter muss mit dieser Regelung selbst aussagen, um die angebliche Zustimmung vor Gericht geltend zu machen. Damit fällt ein wichtiger Vorteil weg: Sie können nicht einfach nichts sagen.

      • @Herma Huhn:

        Der vermutliche Täter kann genauso nichts sagen, wie bei der alten Regelung auch. Aussage verweigern geht immer. Oder er (besser: sein Anwalt) kann bisher und mit der neuen Regelung aussagen, dass die Frau lügt.







        Wo wäre also der Unterschied?

  • Das mit dem "ausdrücklichen" Ja ist so eine Sache. Wenn ich die Ansätze richtig verstanden habe, ist der Ansatz, dass ein zustimmendes Signal ausreichen KANN (abhängig vom konkreten Kontext). Es ist also kein "ausdrückliches" (also explizites) Ja nötig, sondern ein implizites. Ansonsten müsste man ja tatsächlich vor jeder einzelnen Handlung explizit nachfragen, was ziemlich unrealistisch wäre.

    Ich habe kein Problem mit der "Ja heißt ja"-Regelung, glaube allerdings nicht, dass sie viel bringt - die meisten Fälle werden immer noch in "Aussage gegen Aussage"-Fällen enden, und von den wenigen Fällen abgesehen, in denen jemand tatsächlich durchgehend völlig "erstarrt" und weder verbal noch nonverbal eine Ablehnung zum Ausdruck bringen kann, dürfte die Regelung in den wenigsten Fällen einen entscheidenden Unterschied ausmachen.

    Das sich jetzt die EU diesbezüglich engagiert, finde ich allerdings fragwürdig, denn eigentlich hat die EU kein Recht, ihren Staaten das Sexualstrafrecht vorzuschreiben.

    • @Agarack:

      "...Das sich jetzt die EU diesbezüglich engagiert, finde ich allerdings fragwürdig, denn eigentlich hat die EU kein Recht, ihren Staaten das Sexualstrafrecht vorzuschreiben..."







      -->







      "...Die EU-Resolution zielt auf einen Konsens innerhalb Europas, wenngleich der Vorstoß eher Symbolcharakter und keine rechtliche Bindung hat..."

    • @Agarack:

      "die meisten Fälle werden immer noch in "Aussage gegen Aussage"-Fällen enden".

      Nur dann entscheidet halt das Gericht über die Glaubwürdigkeit der Aussagen, während bisher der potentielle Täter die Aussage meist verweigert hat, da das Opfer in der Beweispflicht war. Die Verschiebung der Beweislast führt dazu, das jetzt auch der Angeklagte Stellung beziehen muss. Schweigen ist vor Gericht keine sichere Bank mehr.

      Der entscheidende Punkt beim Konsenzprinzip ist jedoch der, das ein Opfer nicht mehr in die teilweise unwürdige Position gebracht wird einen Nachweis für Gewalt oder Drohungen zu erbringen. Das stärkt den Opferschutz und ermutigt zu einem niedrigschwelligeren Anzeigenverhalten.

      In Schweden hat es sich bereits bewährt, dort sind sowohl Anzeigenverhalten als auch Verurteilungen gestiegen. Hier in Norwegen gibt es noch keine offiziellen Zahlen dazu, aber zumindest das Verhalten gerade junger Männer hat sich dadurch anscheinend gravierend verändert, wie mir nicht nur meine Töchter bestätigen. Ein Punkt der nämlich zu wenig beachtet wird ist der, das physische oder verbale Gewalt keine Voraussetzungen mehr für eine Strafverfolgung sind sondern es zählt einzig der Konsens.

      • @Sam Spade:

        Ja, das klingt überzeugend. Wie gesagt, inhaltlich habe ich keinen Dissens mit "Ja heißt ja" - und was Sie vorbringen, klingt für mich plausibel. Vielleicht unterschätze ich tatsächlich, wie sehr sich das in der Praxis auswirkt - da die Regelung, denke ich, früher oder später kommen wird, werden wir es wahrscheinlich erleben.

    • @Agarack:

      Die Europäische Union hat die Kompetenz, das Strafrecht ihrer Mitgliedstaaten zu harmonisieren, besitzt jedoch nicht die volle Kontrolle über das nationale Strafrecht.



      Nicht anderes steht im obigen Artikel: "Die EU-Resolution zielt auf einen Konsens innerhalb Europas, wenngleich der Vorstoß eher Symbolcharakter und keine rechtliche Bindung hat. "

      • @Il_Leopardo:

        Schon klar. Dennoch ist es in einer Zeit, in der "Brüssel" oft als Regulierungsmonster gesehen wird und Rechte vielerorts antieuropäische Stimmung machen, aus meiner Sicht strategisch etwas ungeschickt, wenn man ausgerechnet bei diesem Thema öffentlichkeitswirksam Vorgaben macht - selbst wenn diese nicht bindend sind (können sie auch gar nicht sein, da Strafrecht in der EU komplett national geregelt wird). Aber es gibt sicherlich schlimmere Fehler, die kommunikativ gemacht werden, und inhaltlich ist der Vorstoß ja völlig in Ordnung.

    • @Agarack:

      Ich habe manchmal den Eindruck, dass viele Menschen beiderlei Geschlechts von schlechten Hollywoodromanzen bis ins Mark verdorben wurden.



      Was ist so schwer daran, im Laufe des Abends Zustimmung auf verschiedensten Wegen auszudrücken? Wenn zwei Menschen GEMEINSAM beschließen im Bett zu landen, dann braucht es niemanden der FRAGT und niemanden der ANTWORTET. Dann zeigen beide durchgehend, dass beide weiter wollen, und in welche Richtung es für beide gehen soll.



      Wer hier Angst hat, die Zustimmung wäre nicht eindeutig genug, hat wohl Bilder im Kopf, die tatsächlich näher an einer Vergewaltigung als einem gemeinsamen Vergnügen liegen.

      • @Herma Huhn:

        Bei gepflegtem Dating unter Erwachsenen sollte sowas in der Tat klar sein. Aber was ist mit unerfahrenen, unsicheren Jugendlichen, die ihre Partner beim Feiern in Clubs aufgabeln? Alkohol, Drogen, falsche Vorstellungen aus Pornos und Internet.



        Vor einigen Monaten war im norwegischen Fernsehen ein Bericht, dass immer mehr junge Frauen Opfer einer Sexpraktik werden, bei der die Frauen gewürgt werden. Nennt sich strypsex, den deutschen Begriff dafür kenne ich nicht. Dahinter stehe oft nicht einmal eine böse Absicht der Jungs. Die würden einfach glauben, das müsse so sein, weil sie das im Internet ständig so sehen. Aufklärung durch die Eltern war wohl nicht explizit genug, da hat man sich auf eigene Faust mit Pornos fortgebildet und schräge Vorstellungen entwickelt.

        • @Oma:

          "Aber was ist mit unerfahrenen, unsicheren Jugendlichen.."

          Wenn es unerfahrenen männlichen Jugendlichen an Bildung, Einsicht oder Anstand fehlt, dann müssen sie eben Lehrgeld zahlen. Ist dann auch eine Erfahrung.

          "Ja heisst Ja" soll in dieser Hinsicht auch das Bewusstsein für ein rücksichtsvolles Miteinander schaffen.

          Gilt auch für den Verzicht der von ihnen beschriebenen Sexpraktik strypsex, die ihren Ursprung in der BDMS Szene hat und auch in Deutschland unter dem englischen Begriff breath-play bekannt ist.

          Der "Lust Kick" gehört zu den gefährlichsten Sexualpraktiken und die norwegische Polizei warnt schon seit längerem vor dessen Anwendung.

          Die Medienberichterstattung darüber ist in Norwegen und Schweden groß, die gängigen Chats in Norwegen sind voll mit Warnungen zu dieser Anwendung und zuguterletzt ist es Unterrichtsthema in Schulen der Mittel- und Oberstufen in Norwegen. Es ist noch nicht lange her, das ich das Lehrmaterial mit meinen Töchtern durchgegangen bin.

          Jugendliche ohne Wissen und böse Absicht halte ich daher für ein Gerücht. Internet und Pornokonsum allein taugen als Ursache nicht, denn so einfältig ist dieses Klientel dann doch nicht.

      • @Herma Huhn:

        Das meine ich gar nicht. Wenn Leute, die sich nicht gut kennen, miteinander Sex haben, ist da natürlich ein sehr hohes Maß an Kommunikation nötig und sinnvoll. Ich will eher darauf hinaus, dass es bei Leuten, die z.B. seit Jahrzehnten zusammen sind, relativ normal ist, dass nicht jede einzelne Handlung besprochen werden muss. Deshalb fordert die geplante "Ja heißt ja"-Regelung ja auch keine "ausdrückliche" Zustimmung, sondern eine implizite reicht in der Regel aus, und darauf wollte ich hinaus.

      • @Herma Huhn:

        Sehe ich gleich wie Sie!



        dennoch bleibt die Frage, ob das Juristen im streitfall ebenso sehen.