EU-Resolution beim Sexualstrafrecht: Ein Ja ist eben mehr als ein unausgesprochenes Nein
Die EU-Kommission setzt sich für ein härteres Sexualstrafrecht ein. Eine einheitliche europäische Regelung stärkt den universellen Opferschutz.
G lücklicherweise fehlten diesmal, als sich die EU-Kommission auf die Resolution „Ja heißt Ja“ einigte, so unterkomplexe Kommentare wie jener, dass nun stets die Sittenpolizei unterm Bett liegen werde. So und ähnlich kam 2016 manche Kritik zur Reform des Sexualstrafrechts daher, als der Bundestag das Prinzip „Nein heißt Nein“ im deutschen Strafrecht verankerte. Seitdem sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person strafbar, auch wenn diese nicht mit körperlicher Abwehr, sondern lediglich mit Blicken oder Gesten ablehnend reagiert.
Soll man jetzt vor dem Sex immer einen Vertrag aufsetzen und beide Seiten unterschreiben lassen? Auch so etwas wurde damals gefragt.
Ganz offensichtlich steckte dahinter kein Unwissen oder ein ehrlicher Wille zur Aufklärung, wie man sich nun am besten vor und beim Sex verhalten solle, sondern schlicht Provokation. Denn die Abwehr gegen ein klareres, modernisiertes Sexualstrafrecht, insbesondere in konservativen Kreisen, war immens. Dabei kann sich jede und jeder die Antwort selber geben: Wenn ich merke, dass jemand mit mir keinen Sex haben will, höre ich auf. Punkt. Wer kein grober Klotz ist, sollte das allein am ausbleibenden Mitspiel der anderen Person merken – und spätestens dann stoppen. Oder wenigstens nachfragen.
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„Nein heißt Nein“ war damals absolut richtig – und das Einzige, was politisch zu jener Zeit möglich war. Das Nein-Prinzip war ein Paradigmenwechsel, für den Frauenverbände und Gewaltschutzeinrichtungen jahrelang gekämpft hatten. Allerdings brauchte es für die rechtliche Umsetzung erst die Vorfälle auf der Kölner Domplatte in der Silvesternacht 2015, als viele hunderte Frauen sexuell bedrängt, belästigt und vergewaltigt wurden. Gleichwohl hieß es schon vor zehn Jahren, dass eine „Ja heißt Ja“-Formel besser wäre. Denn eine positive Zustimmung ist in jedem Fall klarer und deutlicher als eine wie auch immer geartete Ablehnung.
Das hat man in anderen Ländern Europas, darunter in Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und nach dem Fall Pélicot auch in Frankreich, bereits verstanden. Es geht um nicht weniger als um den universellen Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt. Gewalt ist Gewalt, ob sie in Griechenland, Italien, Österreich oder Deutschland passiert. Wie diese rechtlich geahndet wird, hängt allerdings stark davon ab, ob überhaupt und wo solche Prozesse stattfinden.
Die EU-Resolution zielt auf einen Konsens innerhalb Europas, wenngleich der Vorstoß eher Symbolcharakter und keine rechtliche Bindung hat. Das könnte sich aber ändern, denn ganz augenscheinlich hat der unsägliche Fall Gisèle Pélicot die EU-Initiative beschleunigt. Die bittere Erfahrung besagt, dass er nicht der letzte gewesen sein dürfte.
Nicht zuletzt wechselt mit „Ja heißt Ja“ zwar nicht die Scham die Seite, aber die Argumentationslinie: Gibt es kein ausdrückliches Ja, ist das ein klares Zeichen – und kein Täter kann sich damit herausreden, er hätte nichts gewusst, sie habe sich ja nicht gewehrt.
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