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Sexualstrafrecht in der EUAuch europäisches Parlament will „Nur Ja heißt Ja“

In EU-Ländern wird eine Vergewaltigung sehr unterschiedlich definiert. EU-Abgeordnete wollen Betroffene mit einer einheitlichen Regelung besser schützen.

Frauentagsdemonstration in Madrid 2026 Foto: Alejandro Martinez Velez/reuters

Das EU-Parlament will, dass der Straftatbestand Vergewaltigung europaweit einheitlich definiert wird. Eine Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg stimmte am Dienstag für einen entsprechenden Initiativbericht. In diesem wird die EU-Kommission aufgefordert, „Nur Ja heißt Ja“ als strafrechtliche Richtlinie europaweit einzuführen. Einvernehmlicher Sex würde dann auf Zustimmung basieren. Fehlendes Einverständnis wäre so besser strafrechtlich verfolgbar. Auch in Deutschland wird derzeit eine ähnliche Regelung gefordert.

„Warum wird Straflosigkeit toleriert, wenn Frauen und Mädchen zu Opfern werden? Warum ist es in Teilen der Union immer noch nicht voll gesetzlich anerkannt, dass Sex ohne Einverständnis Vergewaltigung ist?“, fragte die schwedische Sozialdemokratin Evin Incir, eine der Initiatorinnen dieses Berichtes, in der Parlamentsaussprache einen Tag vor der Abstimmung im EU-Parlament. Es herrsche eine Vergewaltigungskultur, die durch eine Einverständniskultur ersetzt werden müsse, so Incir.

In der Aussprache kam es zu emotionalen Szenen. Politikerinnen der Sozialdemokraten, Christdemokraten und linker Parteien in der EU mussten mehrmals gegen rassistische Äußerungen rechter Abgeordneter argumentieren, die ausschließlich Migranten als Problem ausmachten. Alexander Sell von der rechtsextremen AfD ging so weit zu behaupten, dass es vor dem vermehrten Zuzug vieler Geflüchteter vor rund zehn Jahren in Deutschland überhaupt keine Vergewaltigung gegeben habe. Raquel García Hermida-Van der Walle von der liberalen Renew-Fraktion beschrieb daraufhin, wie sie selbst vor 20 Jahren Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde.

Zustimmung oder Täterschutz?

Wann ein Übergriff strafbar ist, ist in den 27 EU-Mitgliedsländern bisher sehr unterschiedlich definiert. 13 Mitgliedsstaaten – darunter Spanien, Schweden, Frankreich oder Dänemark – haben auf nationaler Ebene bereits „Nur Ja heißt Ja“ eingeführt. In Deutschland und Österreich gilt seit 2016 „Nein heißt Nein“.

In anderen EU-Länder wiederum muss sich das Opfer nicht nur ablehnend äußern oder verhalten, sondern körperlich wehren, damit ein Täter vor Gericht wegen Vergewaltigung verurteilt wird. Frau­en­recht­le­r:in­nen kritisieren diese Definition seit Langem als praxisfern. Wie Studien belegen, verfallen die meisten Betroffenen während Vergewaltigungssituationen in eine Schockstarre. Aufgrund extremer Angst blockiert das Gehirn dabei die Muskulatur – die Opfer erstarren. Das Phänomen wird auch „Freezing“ genannt.

„Fehlender Widerstand darf niemals als Einverständnis gewertet werden“, findet deshalb die christdemokratische Europaabgeordnete Verena Mertens. Die Abstimmung bezeichnet sie als ein wichtiges Signal. „Eine einwilligungsbasierte Definition des Vergewaltigungstatbestandes schafft mehr Klarheit“, so Mertens.

Frage der Zuständigkeit

Realpolitisch ist nach dem Beschluss des EU-Parlaments allerdings wenig klar. Das gesetzgeberische Initiativrecht liegt allein bei der EU-Kommission. Ein Versuch im Jahr 2024, „Nur Ja heißt Ja“ als Teil der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen einzuführen, scheiterte am Veto mehrerer Mitgliedsländer – darunter auch Deutschland. Der damalige Justizminister Marco Buschmann begründete sein Veto mit fehlender EU-Kompetenz.

Die Frage der Kompetenz könnte einer Vereinheitlichung des Strafrechts weiterhin im Wege stehen. Denn laut EU-Recht sind die einzelnen Mitgliedsländer im Strafrecht souverän. Nur in vereinzelten Fällen können vereinheitlichende Richtlinien festgelegt werden – dann, wenn schwere Kriminalität eine „grenzüberschreitende Dimension“ hat.

Eine enge juristische Auslegung bezieht dies auf Fälle von Zwangsprostitution im Kontext von internationalem Menschenhandel, nicht jedoch auf Vergewaltigung allgemein. Be­für­wor­te­r:in­nen eines einheitlichen Vergewaltigungsbegriffs argumentieren wiederum, dass grenzüberschreitende Kriminalität wie „Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern“ auch bei Vergewaltigung gegeben ist. „Wenn Vergewaltigung keine Ausbeutung ist, was denn dann?“, sagt EU-Abgeordnete Incir.

Rückenwind für nationale Initiativen

Ob die Parlamentsinitiative erfolgreich ist oder nicht – die Stimmen für ein „Nur Ja heißt Ja“ sind derzeit laut und vielstimmig. So sagte SPD-Justizministerin Stefanie Hubig im März, sie setze sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass „Nur Ja heißt Ja“ zumindest für Jugendliche eingeführt wird. Und erst vergangene Woche brachten die Grünen auf Bundesebene einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um das derzeit gültige „Nein heißt Nein“ gegen ein konsensbasiertes „Ja heißt Ja“-Prinzip zu tauschen. Die Entscheidung aus Straßburg wird nun mindestens als Rückenwind aus Europa gedeutet.

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