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23.07.2026 , 09:43 Uhr
Davon abgesehen, dass es einer solchen Art Erklärung nicht bedurft hätte, meinen Sie also, Männer sind nicht schützenswert, wenn es um genetische Mutationen bei Männern geht? Genetische Anomalien, die einen mehr als nur hohen Vorteil beim Sport geben? Quasi „Übermänner“? Das ist dann also völlig ok, ja? Oder wenn da kein normaler Testosteronwert ist, sondern darunter? Oder höherer Östrogenlevel? Ist so ein Mensch dann überhaupt ein Mann und darf der dann überhaupt zu den Männern gezählt werden? Genetische Unterschiede gibt es schließlich nicht nur bei Transmeschen…
zum Beitrag22.07.2026 , 16:45 Uhr
Warum gibt es dann nicht etwas ähnliches im Männersport? Wenn es dort etwas äquivalentes gäbe, könnte man sich auch weniger aufregen.
zum Beitrag04.05.2026 , 16:30 Uhr
Das hatte nichts mit Überheblichkeit zu tun. Männer wissen sehr wohl, was Konsens ist und vor allem auch, was nicht. Irritiert sind meist nur diejenigen, die jetzt aktiv in der Pflicht sind wirkliche auf Konsens zu achten und nicht nur so lapidar „Joar, passt schon“ denken. Wer mit dem „Argument“ von wegen jetzt alles nur noch schriftlich festhalten ums Eck kommt… mal ganz ehrlich, das hat schon ein Geschmäckle von, man war sich nicht sicher.
zum Beitrag04.05.2026 , 16:21 Uhr
Nicht wirklich. In diesem Zusammenhang hier ist ein „vielleicht“ immer als „Nein“ zu bewerten. Immerhin ist es kein „Ja“ und somit noch einfacher zu bewerten. Also verstehe ich Ihr Problem nicht so ganz.
zum Beitrag02.05.2026 , 16:22 Uhr
Tja, wenn Sie das nicht anders verstehen können, wäre das für Sie vielleicht tatsächlich die beste (oder einzige) Option.
zum Beitrag23.01.2026 , 21:00 Uhr
Ok, kann ich einsehen. Aber zugegebenermaßen hört sich für mich die Formulierung „Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ nicht so sehr nach Legalität an sich an. Aber ich bin auch möglicherweise nicht bespnders gut im Verstehen von Juristendeutsch.
zum Beitrag23.01.2026 , 18:33 Uhr
Trotzdem gehört das Thema Abtreibung grundsätzlich zum Thema Frauengesundheit dazu. Davon abgesehen, könnten von mir aus §218 bis §219b StGB komplett gestrichen oder komplett neu geschrieben werden. So wie sie sind, sind sie meiner Meinung nach nicht mit dem Leben, bzw. der Würde der Schwangeren vereinbar.
zum Beitrag23.01.2026 , 13:30 Uhr
Nein, es ist nicht „legal“, es ist nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
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