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Tödlicher Vorfall in NiedersachsenPolizei erschießt Asylbewerber

Zuvor soll der Mann aus dem Sudan die Polizisten mit dem Messer angegriffen haben. Der Fall aus dem Kreis Stade ist nicht der erste in der Region.

Mit der Dienstwaffe eines Polizisten wurde Sonntagnacht ein Asylbewerber erschossen Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Hamburg taz | In der Nacht auf Montag haben Po­li­zis­t*in­nen in einer Geflüchtetenunterkunft im niedersächsischen Harsefeld einen 40-Jährigen erschossen. Der aus dem Sudan geflüchtete Mann starb nach dem Polizeieinsatz in einem Krankenhaus an seinen Verletzungen. Es handelt sich um Kamal Ibrahim, wie es aus Harsefelder Asyl­hel­fe­r*in­nen­krei­sen heißt. Die Staatsanwaltschaft will die Identität des Getöteten mit einem Verweis auf den Datenschutz nicht bestätigen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade teilte am Dienstag mit, Polizeikräfte seien am Sonntag schon zweimal in die Geflüchtetenunterkunft gerufen worden, weil der 40-Jährige angeblich andere Personen dort bedroht habe. Die Situation habe sich aber jeweils beruhigen lassen, und man habe sich gemeinsam mit einem Gericht gegen eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt entschieden.

Der Betroffene habe sogar angeboten, sich selbst in Gewahrsam zu begeben. Der 40-Jährige soll 0,9 Promille Atemalkoholpegel gehabt haben, berichtet die Lokalzeitung Wochenblatt. Kurz vor Mitternacht sei es dann zu dem dritten Einsatz gekommen – mit Todesfolge. Kamal Ibrahim habe die eingesetzten Po­li­zis­t*in­nen mit einem Messer angegriffen, die hätten dann geschossen, so die Staatsanwaltschaft.

Gegen die eingesetzten Po­li­zis­t*in­nen wird nun wegen Totschlags ermittelt. Geklärt werden müsse, ob in Notwehr gehandelt wurde, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Die Polizeiinspektion in Cuxhaven, die dem Präsidium in Oldenburg untersteht, hat die Ermittlungen übernommen.

Unweigerlich drängen sich Parallelen zu einem ähnlichen Todesfall nach einem Polizeieinsatz auf – auch dem Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Als ich das erste Mal von dem Fall gehört habe, war der Bezug zum Fall von Aman Alizada sofort da.“ Es gebe aber keine personellen Überschneidungen unter den Polizist*innen.

Ganze Reihe von Todesfällen in Norddeutschland

Aman Alizada wurde im August 2019 in seiner Wohnung in Stade von Po­li­zis­t*in­nen mit fünf Schüssen getötet. Alizada war 19 Jahre alt, als er starb. Als Minderjähriger war er im Jahr 2015 aus Afghanistan geflüchtet und gehörte der Minderheit der Hazara an. Vor seinem Tod war er zeitweise in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Bei dem Polizeieinsatz sei er mit Hantelstangen auf die Be­am­t*in­nen losgegangen, worauf diese schossen, so die Staatsanwaltschaft Stade vor zwei Jahren. Als eine „glasklare Notwehrlage“ wurde die Situation beschrieben – gestützt ausschließlich auf Polizeizeug*innen.

Der Anwalt des Bruders des Opfers, Thomas Bliwier, zweifelte diese Darstellung an und berief sich dabei auf ein Gutachten zu den Schusswunden des Getöteten. Die Staatsanwaltschaft stellte nichtsdestotrotz die Ermittlungen ein. Eine Beschwerde dagegen wurde abgelehnt und auch weitere Ermittlungen mit gleichem Ergebnis eingestellt.

Die Initiative Aman Alizada kämpft nun seit über einem Jahr für eine Aufarbeitung des Falles. Ebenso zahlreiche Gruppen und Nichtregierungsorganisationen wie der niedersächsische Flüchtlingsrat. Anlässlich des Todestag des jungen Mannes demonstrierten zuletzt etwa hundert Menschen durch Stade.

„Wir sind sehr schockiert über die jüngsten Ereignisse und die erschreckende Ähnlichkeit zum Fall von Aman Alizada“, sagt Thomas M. (Name geändert), im Namen der Initiative Aman Alizada der taz. Wieder habe sich die Polizei bei einem Geflüchteten mit offensichtlichen psychischen Problemen nur mit Schüssen zu helfen gewusst. „Wir fordern eine lückenlose und transparente Aufklärung der Geschehnisse“, sagt Thomas M.

Die Rentnerin Reta Guderian, die den nun Getöteten bei einem Alphabetisierungskurs kennengelernt hatte, berichtete der taz, Ibrahim sei ihr immer als netter, freundlicher Mensch begegnet. Auch Elma Gammann, die Ibrahim unterrichtete, sagt: „Er ist nie durch Gewalttätigkeiten aufgefallen, auch wenn er getrunken hatte.“

Der Vorfall reiht sich ein in eine Reihe Todesfälle im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen in Norddeutschland: Vergangenen Freitag starb etwa ein 39-Jähriger in Hannover nach dem Einsatz eines Tasers; im März starb Qosay Khalaf nach einer Polizeikontrolle in Delmenhorst; im Juni vergangenen Jahres Mohamed Idrissi in Bremen. Die Kampagne Death in Custody hat Todesfälle von Schwarzen Menschen, People of Color oder von Rassismus betroffenen Personen auf einer Website gesammelt. Seit 1990 zählt sie 185 Fälle.

Aktualisiert am 5. Oktober 2021 um 17:12 Uhr. Thomas M. spricht im Namen der Initiative Aman Alizada, nicht im Namen des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. d. Red.

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82 Kommentare

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  • Mein Beileid für alle Betroffenen.



    Die Zustände in Asylunterkünften sind vermutlich schwer erträglich, selbst wenn man nicht eine traumatisierende Vergangenheit durchgemacht hat. Ob diese Art von Unterbringung weitere Traumatisierung vermeidet oder befördert ist eine andere Frage.



    Diejenigen deren Asylgrund eine staatliche Verfolgung ist könnten ein geringes Vertrauen in die staatlichen Ordnungskräfte auch hier haben.



    Auch mein Vertrauen in die hiesigen Polizeikräfte ist nicht so ausgeprägt wie ich es mir als Bürger wünschen würde.



    Bodycams für die Polizeikräfte könnten sehr helfen. Die Polizei sollte ernsthaft an ihrer Vertrauenswürdigkeit arbeiten.

    • @Mr.Henry:

      Die Zustände sowohl in den Unterkünften an sich als auch die Begleitumstände des Asylverfahrens (Unsicherheit, quälend lange Bearbeitungszeit etc.) sind definitiv nicht geeignet, den Zustand von Menschen mit traumatisierungsbedingt gverminderter Resilienz zu stabilisieren oder gar zu verbessern. Insbesondere die Coronazeit unter den die Menschen in den Unterkünften wegen Isolation, Quarantäne und zwangsweisem Zusammenleben auf engestem Raum unter zweifelhaften hygienischen Bedingungen hat da noch eins draufgesetzt.

      Eine zeitgemäß ausgebildete und ausgestattete Polizei MUSS in entsprechenden Situationen adäquat, d.h. deeskalierend reagieren. Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, habe ich diesbezüglich bei der Betreuungsarbeit in den Unterkünften bislang nur positive Erfahrungen gemacht. Letztendlich schützen deeskalierend wirkende Polizisten auch ihre eigene Gesundheit, indem sie der Aggression einfach die Luft aus den Segeln nehmen.

      Offensichtlich haben viele Kommentatoren hier zu viele US-Filme gesehen und leiden unter Schwarz-Weiß-Denken. Wir wollen hier aber keine US-Zustände, wo fast täglich Menschen mit dunkler Hautfarbe Opfer von oft tödlicher Polizeigewalt werden.

      Die vereinfachte Gleichung:



      Jemand hat Messer in der Hand=tödliche Bedrohung für die Polizei=Erschießen!



      ist Bullshit und unserer demokratischen Zivilgesellschaft unwürdig!

  • Ich bin erstaunt, wieviele Kommentaro_innen bereits eine feste Meinung haben, obwohl zum Sachverhalt kaum was im Artikel steht.

    By the way:



    Weshalb hat Herr Trammer eigentlich nicht mit einem der Flüchtlinge in dem Heim gesprochen, die bei dem Vorfall dabei waren?







    Eine Bekannte aus dem Alphabetisierungskurs kann ja nun gar nichts zum Sachverhalt beitragen.

    Dass Psychotiker_innen außerhalb ihrer psychotischen Schübe nette Menschen sein, will niemand in Abrede stellen.

    Mit dem gleichen Aufwand hätte Herr Trimmer bestimmt auch jemanden in dem Asylbewerberheim finden können, der erklärt hätte, warum drei Mal die Polizei gerufen wurde.

    • @rero:

      „Ich bin erstaunt, wieviele Kommentaro_innen bereits eine feste Meinung haben, obwohl zum Sachverhalt kaum was im Artikel steht.“

      Sie scheinen doch auch schon eine sehr feste Meinung über das Opfer zu haben, oder warum bezeichnen sie den Toten als „Psychotiker“?

    • @rero:

      In der Tat gehören viele Asylbewerber aufgrund ihrer speziellen Traumata und der sich daraus ergebenden Verhaltensweisen in therapeutische Behandlung und ergo in spezielle therapeutische Einrichtungen.



      Da sie aber nur einen stark eingeschränkten medizinischen Versicherungsschutz "genießen" erfolgt keine oder keine ansatzweise ausreichende therapeutische Behandlung. Natürlich gehören Menschen mit entsprechender Problematik weder in Flüchtlingseinrichtungen, noch in die unbetreute Öffentlichkeit. Aber aus Kostengründen sieht die reale Praxis genau so aus - mit allen Folgeerscheinungen inkl. hohem Risiko für potentielle Opfer und ggf. auch für die "Täter", also die Menschen, die eigentlich Hilfe benötigten.

  • solche einsätze nur mit ...

    bodycam für die einsatzkräfte.

    es wird in der regel mehrmals 'stop' gerufen.

  • Deeskalationstraining ist eine weitere Neuerung, die für den deutschen Staat "Neuland" zu sein scheint.

    • @Florian Thomas Sain:

      anschließe mich.



      Gehversuche hier => gedanklich =>



      taz.de/Kriminologe...lizisten/!5805761/

      • @Lowandorder:

        Auch Sie sollten wissen, daß dies nur die eine Seite der Medallie darstellt und die noch nicht einmal ganz, sondern mit viel Wunsch und Phantasie behaftet ist.

        • @Lars B.:

          Ja klar. Jenseits von Lawandorder- & Gewaltmonopol-Denken bedarf - nein - ist verfassungsrechtlich via Art 1 GG & Grund&Menschenrechte zwingend geboten - nicht nur ein Wunsch - mit viel Phantasie alternative Handlungsmöglichkeiten auszuloten & über Ausbildungsparameter in vorgeschriebenes! polizeiliches Handlungskalkül zu implantieren!

          kurz - Wem die Welt nur als in&zu hämmernde zerfällt&erscheint - dem ist alles eine Ansammlung von Nägeln. Erst variables Handwerkszeug ermöglicht eine variable Wahrnehmung &! eröffnet differenzierte Handlungsmöglichkeiten!

          kurz - Wie im Beitrag angerissen:



          Davon sind derzeit unsere Ordnungskräfte - ersichtlich geschützt durch indolente salvierende Politikaster - Oil of Olaf I. zu G 20 “habe keine polizeiliche Gewalt gesehen!“ - in steinalten vordemokratischen Traditionen befangen - weit entfernt!

          Soweit mal

          ps - Weiß wovon ich rede: die Polizisten meiner Jugend & später waren meist rekrutiert via PolizeiBtl - ausgewiesene Mörder - & die gut über 10 Jahre für Dienstrecht in vielfältiger Form zuständiger VerwR - haben mir deren inneren Strukturen dieser PolOrgs - erschreckend in ihrer Kontinuität - vor Augen geführt • perverser Korpsgeist inclusive - wa! (siehe grad wieder=> Hambi & 5 SilberSterne-👮‍♀️ - abartig!



          Nothing else!;((

          Ende des Vorstehenden

  • Der Grundkonflikt ist schon auf dem Weg nach Deutschland klar und beidseitig gelernt worden:



    Flüchtende gegen Polizei.



    Die Polizei meint sie müsse das Gewaltmonopol durchsetzen. Das tut sie hier mal wieder erfolgreich.



    Die Personen wie M Idrissi und möglicherweise Kamal Ibrahim reagieren mit Angst und Adrenalin auf jeden Polizisten.



    Das Problem, weshalb es immer zur Unterstellung Polizeigewalt / tödliche / rassistische kommt, ist dies:



    die Geflüchteten sind abgetrennt untergebracht, haben wenige und nur funktionale Kontakte zu Deutschen und die Autorität hat die Hausleitung, die Security und die Polizei.



    Erinnern Sie sich an die Konfliktentstehung in Ellwangen Ostalbkreis/ Ba-Wü? Die Geflüchteten wehrten sich gegen die Zuschreibungen, die die dortige Presse und der Landesinnenminister über sie behauptete.



    Genau wie in der Rigaer Str. heute: über die Autonomen wird geredet, über die Gewalt der Eigentümer nicht.



    Das heißt die Lage ist ein grundlegender auch subjektiver Gegensatz.



    Hier konkret: im Text wird berichtet: nach zwei Einsätzen sei die Lage unter Kontrolle gewesen. Das heißt noch lange nicht, dass dabei die Probleme gelöst sind. Die sind Lageraufenthalt, Heimatverlust, weitere Verluste? siehe Sudans jüngste Geschichte 2019-f.



    Die Polizei ist nicht zur Beruhigung Aufgeregter da. Sie sollte nicht anrücken.

    • @nzuli sana:

      Das ist ein bisschen naiv, finden Sie nicht? Wenn jemand auffällig und bedrohend mit einem Messer seinen Mitmenschen gegenübertritt, so ist die Polizei nicht fehl am Platz. Welche Lösung hätten Sie denn ganz konkret für eine solche Situation in dem von Ihnen beschriebenen Umfeld mit entsprechendem Hintergrund?

  • Mir erschließt sich nicht, weshalb unsere Polizei nicht mit Betäubungsmunition ausgestattet sein könnte, die schnell ausser Gefecht setzt. Oder zur Not in rechte Schulter, Arme oder Beine schießen. Mir kommt das vor als wäre es ein sportliches Ereignis, bei dem völlig verdrängt wird, dass es sich bei den Opfern um Menschen handelt. Sie haben nicht nur eine Würde sondern meist auch eine Familie, die mit "getroffen" wird und lebenslang leidet.

    Mit nicht lebensbedrohlichen Abwehrmaßnahmen, die wie auch jedes normale Schießen geübt werden, sondern einfach ausser Gefecht setzen sollen, würde sich jeder Polizist auch für jeden kritischen Betrachter zunächst selbst entlasten und dann auch jeder vorschnellen Unterstellung die Grundlage entziehen. Oder hört oder liest man in der Presse nur dann von Auseinandersetzungen, wenn sie für das Opfer tödlich ausgingen und "nur" Verletzte werden gar nicht erwähnt?

    Und dabei denke ich nicht an schießwütige Polizisten, sondern an nervöse, unerfahrene oder nicht stressresistente Beamte, die nicht sicher genug in ihren Handlungen sind, um adäquate Reaktionen zu zeigen, die sie selbst UND die Person schützen.

    Also keine Vorverurteilung, sondern Problemlösungsversuche.

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @noevil:

      Das Schießen auf die Beine hat ein ziemlich massives Problem, das sie vergessen.

      der Polizist muss nach unten zielen und schießen. Auf einen sich bewegenden Körper, der das dahinter liegende verbirgt. Und mit etwas Pech steht dahinter ein Kind.

      Taser sind eine Lösung, die den tödlichen Schuss bestmöglich vermeidet. Body-Cams sind eine Lösung, die die Situation bestmöglich nachvollziehbar macht.

      Beides wird noch nicht verwendet. Das ist das Problem. Denn dann hören auch die Unterstellungen dem Opfer und dem Täter ggü. recht schnell auf.

    • @noevil:

      Das sind unrealistische Vorschläge. Was soll das für Betäubungsmunition sein, die den Angreifer sofort niederstreckt? Das existiert nicht.

      Auf sowas dünnes wie einen Arm zu zielen in einer Stresssituation, wo sich alle schnell bewegen, ist auch nicht praktikabel. Und die Schulter ist nur 15 cm vom Herz entfernt.....

      Und laut Statistik überleben mehr als 2/3 der Leute, die von der Polizei angeschossen werden.

    • @noevil:

      Betäubungsmunition? Wie bei einem einzufangenden Tier? Dauert viel zu lange bis die wirkt und kann auch zu hoch dosiert sein…Taser wären denkbar, die sind aber auch sehr umstritten und ggf. tödlich.

      Und wenn geschossen wird: Dann immer auf den Rumpf, um die Person sicher zu stoppen…auf die Extremitäten zu zielen wäre unsicherer und auch oft tödlich, wenn z.B. eine Hauptschlagader getroffen wird. Außerdem wird meines Wissens sogenannte „mannstoppende Munition“ verwendet, diese Projektile verformen sich im Körper, so dass der jeweilige Körperteil dann wahrscheinlich amputiert werden muß.

      Es bleibt -auch zum Eigenschutz der Polizist*innen- dabei: Wer mit einem Messer herumfuchtelt, gerade auch in beengten Innenräumen, stellt ein unberechenbares Risiko für alle Beteiligten dar und daher kann der Einsatz von Schusswaffen gerechtfertigt sein…wer glaubt es ginge meistens auch ohne: Nur zu, die Polizeibehörden freuen sich bestimmt auf Ihre Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.

      • RS
        Ria Sauter
        @Saile:

        Kann Ihrem Kommentar nur zustimmen.



        Ich möchte den Job nicht machen.

    • @noevil:

      "Mir erschließt sich nicht, weshalb unsere Polizei nicht mit Betäubungsmunition ausgestattet sein könnte, die schnell ausser Gefecht setzt."

      Und mir erschließt sich nicht, was das für Betäubungsmunition sein soll?



      Betäubungspfeile wie bei Tieren? Da muss die Dosis so stark sein, dass ein Angreifer direkt umfällt. Das kann oft zu viel und somit auch tödlich sein. Ist die Dosis zu gering, kann ein Angreifer noch munter sein Messer schwingen, bis er umfällt. Richtig dosieren vor einem Angriff ist ja auch illusorisch.



      Taser gibt es ja schon, sind aber nicht überall einsetzbar und man hat nur einen "Schuß", im Zweifel auch nicht optimal. Also, wie exakt sieht Ihre Betäubungsbewaffung denn aus, die so schnell wie scharfe Munition funktioniiert, aber nie tödlich ist?

    • @noevil:

      "Oder zur Not in rechte Schulter, Arme oder Beine schießen"

      Polizisten sind keine Actionhelden, die 100 % Treffsicherheit haben. Einem sich bewegenden Ziel gezielt in die Schulter oder das Bein zu schießen, ist nicht so leicht wie sie tun. Zudem müsste man beim Bein wohl in den Oberschenkel schießen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen - ebenfalls lebensgefährlich. Aber auch bei toller Treffsicherheit führt ein Schuss in die Schulter nicht dazu, dass das Ziel innehält. Mit Adrenalin vollgepumpt, nimmt es den Schuss im Zweifel kaum wahr und sticht zu. Die Eigensicherung des Polizisten hat hier Priorität, so traurig das für das Opfer und dessen Familie auch ist.

  • Wer nicht in betracht zieht, dass es auch Mord gewesen sein könnte. Der hat die Zeichen der Zeit übersehen.



    Das Versprechen "Nie wieder Nationalsozialismus" heist nicht einfach alles zu ignorieren was damit zu tun haben könnte.

    Gerade unsere Justiz und unsere Exekutive, hat sich als erschreckend Rechts herrausgestellt.

    Ich sage nicht, dass wir alle Polizisten unter general Verdacht stellen sollten. Aber dieses reflexhafte hinter der Polizei stehen ist super gefährlich. Die Statistiken sprechen nicht gerade für die Polizei.

    • @Upgrade:

      Hmm. Unschuldsvermutung also nicht für Polizisten oder was wollen Sie anderes sagen?

      Die Staatsanwaltschaft ermittelt doch.

      • @Strolch:

        Habe ich nicht gesagt, die Unschuldsvermutung tritt ja nur in Kraft, wenn keine Beweise gefunden wurden und im Zweifel sind die Menschen Unschuldig.

        Witzig auch dass sie das erwähnen. Denn laut den Kommentatoren hier ist für viele ja klar wer Schuldig ist und wer nicht.

        Außerdem habe ich gesagt, es sollte immer in Betracht gezogen werden. (also nicht gleich verurteilt) Und ich habe gesagt, das sie Justiz auch mit drinnensteckt. Also ist die Ermittelung der Staatsanwaltschaft als ein Teil der Justiz auch anzuzweifeln.

        Das Problem ist doch, dass die Polizei oft Angezeigt wird und unrealistisch oft kommt es zu keiner Verurteilung. Um es für die Menschen hier klar zu machen. Die Statistik sieht so Falsch aus wie die Wahlergebnisse der SED.

        Allerdings werden in diesem Land Verfahren für offensichtliche Morde eingestellt.

        • @Upgrade:

          Sie haben glaube ich, das Prinzip der Unschuldsvermutung nicht verstanden. Sie setzen Beobachtungen bzw. Behauptungen ein. Wenn die Justiz, wie Sie behaupten „mit drinnsteckt“ , ist das Ergebnis doch klar. Die Polizei ist zwar schuldig, aber es wird eh vertuscht. Das ist es, was Ihr Kommentar suggeriert. Die Unschuldsvermutung besagt, dass die Schuld bewiesen werden muss. Diese tritt nicht irgendwann in Kraft. Sie ist immer da. In einem Punkt kann ich Sie beruhigen. Sie sind nicht an die Unschuldsvermutung gebunden. Sie (als Privatperson) können durch aus der Auffassung sein, dass alle (oder die meisten oder viele oder einige) Polizisten Verbrecher sind und dies auf nicht näher dargelegte Statistiken stützen. Die Unschuldsvermutung gilt nur für den Staat.

          • @Strolch:

            Hier viel spaß beim Durchlesen. Das ist derzeit das aktuellste und Größte Forschungprojekt zu dem Thema.

            kviapol.rub.de/ima...icht_2_Auflage.pdf

            "...ist das Ergebnis doch klar. Die Polizei ist zwar schuldig, aber es wird eh vertuscht."



            Richtig, genau das meine ich. Aber deswegen verlasse ich mich auch auf die Wissenschaft und nicht auf die Justiz.

            "Die Unschuldsvermutung erfordert, dass der einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte nicht seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. "



            Nur wenn die Strafverfolgungsbehörte gar kein Interesse hat die Schuld zu belegen haben wir Problem, dass ich die ganze Zeit meinte.

        • @Upgrade:

          "Wer nicht in betracht zieht, dass es auch Mord gewesen sein könnte. Der hat die Zeichen der Zeit übersehen."

          Bei dem Sachverhalt ist es nahezu ausgeschlossen, dass die Tatbestandsmerkmale für Mord erfüllt sind, da nützen Ihnen auch die "Zeichen der Zeit" nichts.

          Mit einer Statistik können Sie keinen Einzelfall beurteilen, und nur darauf kommt es an.

          • @rero:

            Für einen Einzelfall, sollte es auch ein Fall bleiben. Allein in diesem Artikel werden zwei Beschrieben.



            Hier ncoh 185 Einzelfälle...



            doku.deathincustody.info/



            Nicht alle davon sind natürlich Morde gewesen. Aber bei einigen ist es doch schon sehr aufällig.

            "Bei dem Sachverhalt ist es nahezu ausgeschlossen, dass die Tatbestandsmerkmale für Mord erfüllt sind..."



            Falsch, der Tatbestand wurde ja von den Menschen zusammengetragen, die unter Verdacht stehen. Sowas sollte wertlos sein.



            Beispiel: Oury Jalloh, verbrannte 2005 in einer Zelle in Dessau. Anfangs wurde das Verfahren eingestellt. Erst nach öffentlichen Druck wurde ein zweites Gutachten erstellt.

            Zitat vom Forensisches Gutachten 2019



            „Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. […] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen ‚vor dem Todeseintritt entstanden sind‘, heißt es im Gutachten.“

            "...das Handeln der Polizei fehlerhaft und „rechtswidrig“ war. Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober 2017 sei jedoch „nachvollziehbar und angesichtsder Beweislage sachlich und rechtlich richtig“. Es gebe keine offenen Ansätze, um wegen Mordes oder Mordversuchs zu ermitteln."

            Also was bitte sollen Menschen wie ich mit so einer Scheisse anfangen?

  • 9G
    97760 (Profil gelöscht)

    Es sollte mal erkannt werden, daß ein gerechtfertigtes Erschießen, nur in absolut lebensgefährlicher Situation, Sinn macht. Dann sogar eine Erleichterung für die Schützen darstellt. Eine viel größere Erleichterung bei semigefährlichen Situationen ist jedenfalls, dem Verrückten eine, hoffentlich bald dafür entwickelte, Ladung Bauschaum ins Gesicht zu schütten.

    • @97760 (Profil gelöscht):

      Es genügt also keine lebensgefährliche Situation sondern es muss eine "absolut lebensgefährliche Situation" vorliegen. Die Beurteilung und auch die Definition dieses Begriffs kann dann ex post ein 10 köpfiges Gremium durchführen.

  • Das bewegt sich doch alles im Rahmen des niedersächischen Polizeigesetzes:



    § 1 Die Polizei macht keine Fehler



    § 2 Wenn Fehler gemacht wurden, ist in jedem Fall § 1 anzuwenden.

  • War ja klar. Statt konstruktive Gespräche mit den vermutlich ohnehin traumatisierten Polizisten zu starten, wird ihnen ein Gerichtsverfahren wegen totschlags angehängt.

    Wenn jemand mit einem Messer in eingeengtem Raum auf dich zukommt und du ihn im Eifer des Gefechts abknallst, ist das ein tragischer Unfall aber bestimmt kein Mord.

    • @lupine:

      "Wenn jemand mit einem Messer in eingeengtem Raum auf dich zukommt und du ihn im Eifer des Gefechts abknallst, ist das ein tragischer Unfall aber bestimmt kein Mord."

      ...soso...woher haben Sie das mit dem "eingeengten Raum"? Und wenn, warum begeben sich mehrere Polizeibeamte in einen solchen? Und wenn "Mehrere Polizisten ... bei einem dritten Einsatz mehrere Schüsse auf den erneut mit einem Messer bewaffneten Mann abgegeben" haben, ist die Frage nach dem "eingeengten Raum" bei einer bereits vorher bekannten Problematik wohl eher eine Frage von mangelnder Professionalität statt von 'Tragik'!

    • @lupine:

      Seit wann ist es verboten, jemandem zunächst mal ins Bein zu schießen?

      • @Gefahrengebietler:

        Ein ungünstig platzierter Beinschuss kann schlimmer sein als als eine einseitige Lungenpenetration. Hören Sie auf mit Ihrem Tatort-Wissen.

        Auch wenn das jetzt kurios und pervers klingen mag. Aber die 9x19mm Vollmantelmunition der (normalen) deutschen Polizei ist im Vergleich dessen was technisch möglich ist ziemlich harmlos. An den allermeisten Stellen am Körper verursachen diese Geschosse selbst aus kurzer Entfernung keinen immensen Schaden. Genau deshalb wird diese Munition von der Polizei eingesetzt.

        Wollte die Polizei wirklich töten, sobald geschossen wird, müsste sie Teilmantel- oder Hohlspitzmunition einsetzen (was im Übrigen auch das Schusshinterland sicherer machen würde). Das ist in anderen Ländern der Fall. Aber glücklicherweise hier noch nicht.

      • @Gefahrengebietler:

        Das ist nicht verboten, aber in einer Streesituation sehr schwierig. Der Schütze riskiert dann sein eigenes Leben. Warum sollte er das tun?

    • @lupine:

      Es geht ja um Todschlag und nicht um Mord. Bei Mord müssten sich auch diessen Merkmale finden lassen, das dürfte nicht der Fall sein.

      Prinzipiell müssen Polizisten immer nach dem Einsatz der Schusswaffe mindestens mit einer Ermittlung rechnen. Das mag für Außenstehende befremdlich wirken, aber das ist in Deutschland so und es ist auch gut so. Niemand möchte eine "Wild-West-Polizei". Dies sichert ein Stück weit die Sorgfalt beim Einsatz der Dienstwaffe.

      Ja, es kann auch dazu führen, dass Polizisten übervorsichtig werden und die Dienstwaffe nicht benutzen, obwohl es die Situation erfordern würde und sie damit sich und andere gefährden.

      Ob es zu einer Verurteilung kommen wird, bezweifle ich stark. Ein Messer ist im Nahbereich eine sehr gefährliche Waffe und kann binnen Sekunden eingesetzt werden, bevor die Beamten ihre Dienstwaffen überhaupt zücken können.

    • @lupine:

      In der realen Welt sind Ermittlungen kein Gerichtsverfahren, Totschlag ist kein Mord, und wenn ein Polizist "im Eifer des Gefechts" agiert, dann ist bei seiner Ausbilung definitiv etwas schief gegangen.



      Oder - um mit Billy Wilder zu sprechen: "Gesegnet sind jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten".

      • @Kaboom:

        Wenn ein Angriff mit einem Messer stattfindet ist das eine Stresssituation, die nur Simuliert und damit nicht direkt geübt werden kann. Bei einer Lebensgefahr von Polizisten maschinenartige "Reaktionen" zu erwarten, sonst sei die Ausbildung verfehlt, ist jenseits jeder Realität.

      • @Kaboom:

        Und jetzt wischen wir uns mal alle den Schaum vorm Mund weg und beziehen 2 Tatsachen ein.

        1. ist ein Schuss ins Bein nicht „stoppend“ und nur sehr schwer zu treffen

        2. haben die Polizisten einen Antrag auf Einweisung gestellt, der von einer Richterin abgelehnt wurde. Deshalb mussten sie wieder „zum Gespräch“ zu nah ran an jemanden mit Messer und psychischen Problemen.

        Anstatt auf den Polizisten rumzuhacken, sollte mal die Richterin befragt werden und der zuständige Sozialarbeiter.

  • Ich bin selber in der Flüchtlingsbetreuung tätig und kann nur froh sein, dass es in NRW ist, denn leider gibt es regelmäßig Fälle von alkoholisierten Geflüchteten, die aufgrund traumatischer Erfahrungen aus der alten Heimat oder während der Flucht plötzlich in Gewalt umkippen. Bislang habe ich in solchen Fällen die Polizei immer als sehr besonnen und deeskalierend erlebt, selbst wenn ein Geflüchteter mit einem Messer (oft nur ein relativ harmloses, was er aus der Mensa stibitzt hat...) herumfuchtelt. Letztendlich konnten derartige Situationen durchweg ohne irgendwelche Personenschäden abgewickelt werden.

    Gut ausgebildete Polizisten müssen in der Lage sein, die Situation auch umfeld- und backgroundgerecht zu erfassen und entsprechend zu reagieren, womit nicht gemeint ist, den Aggressor zu erschießen, sondern erst das (hoffentlich) in speziellen Schulungen erlernte Deeskalationsprogramm zu fahren.

    Wir können von vielen Geflüchteten leider nicht erwarten bzw. automatisch davon ausgehen, dass sie sich von vorneherein gemäß der hier üblichen Regeln in der Öffentlichkeit verhalten. Dass sie sich jedoch dabei unbewusst in Lebensgefahr begeben, kann nicht angehen.

    • @Khaled Chaabouté:

      "...Wir können von vielen Geflüchteten leider nicht erwarten bzw. automatisch davon ausgehen, dass sie sich von vorneherein gemäß der hier üblichen Regeln in der Öffentlichkeit verhalten..."



      Mit dem Messer auf jemanden losgehen, entspricht in keinem Land der Erde den üblichen Regeln. Und dass ein Polizist, der mit einem Messer angegriffen wird, zur Schusswaffe greift, dürft auch im Rest der Welt nicht unüblich sein.



      Doch, wer mit einem Messer einen Polizist angreift, begibt sich sehr bewusst in Lebensgefahr - überall auf der Welt.

      • @Stefan L.:

        Sie sparen mir eine eigene Antwort.

  • Warum habe ich das Gefühl, das hier unterschwellig wieder etwas der Polizei unterstellt werden soll. Wenn die Polizei mehrmals am Abend zu einem Einsatz gerufen wurde, scheint das Opfer sich ja nicht nach unseren Regel verhalten zu haben, sonst hätte ja niemand mehrmals die Polizei gerufen, oder.

    Wenn er dann die Polizisten angreift, muss er damit rechnen, dass die Ihr Leben verteidigen. Was auch ihr Recht ist.

    Wenn es keine personellen Gemeinsamkeiten zw. den verschieden, Jahre auseinander liegenden Fällen, gibt finde ich es unfair, hier einen Zusammenhang konstruieren zu wollen , mit dem Ziel die Polizei in ein schlechtes Licht zu rücken.

    Viel mehr sieht es so aus , als ob die Opfer dies selbst zu verantworten zu haben.

    • @Thomas Zwarkat:

      „Viel mehr sieht es so aus , als ob die Opfer dies selbst zu verantworten zu haben.“

      Unglaublich dass Sie aus der Ferne betrachtet so einen Schluss ziehen können. Wäre es für Sie auch so glasklar, wenn eine ihrer Angehörigen in einem ähnlichen Fall von der Polizei niedergeschossen wird? Was überzeugt Sie eigentlich, dass der Mann die Polizisten mit einem Messer „angegriffen“ hat? Der alleinige Umstand, dass ja Polizisten nicht lügen und immer glaubwürdig sind? Das wäre ja schön, wenn das so wäre…

      • @Heiko256:

        Vermutlich überzeugt ihn vielmehr der Umstand, dass die Polizei vorher bereits zwei mal da war und sehr moderat gehandelt hat.

        Zudem fühlten sich die Mitbewohner in dem Asylbewerberheim ja ebenfalls bedroht, deshalb haben sie ja die Polizei gerufen.

    • @Thomas Zwarkat:

      "Viel mehr sieht es so aus , als ob die Opfer dies selbst zu verantworten zu haben."



      Typisches Victim-Blaming. Wenn man feststellt, dass die Opfer von Polizeikugeln regelmäßig durch die Kriterien Migration und/oder psychische Erkrankung auffallen ist das ein absolut berechtigter Anlass um kritische Fragen zu stellen.

      • @Ingo Bernable:

        Sie betreiben Victim Blaiming der Polizisten, wenn diese angegriffen wurden. Aber das ist Ihnen vermutlich egal, da Sie Ihr Urteil gefällt haben.

      • @Ingo Bernable:

        Victim-Blaming läge dann vor, wenn es sich tatsächlich nicht um eine Notwehr-Situation gehandelt hat. Die genauen Fakten sind ja noch zu ermitteln. Bei einem Todesfall wird der Ablauf durch die Ermittler bis ins kleinste Detail rekonstruiert werden.

        Im Notwehr-Fall wäre der Polizist das Opfer, weil er sich sein restliches Leben lang mit der Erinnerung herumquälen muss.

      • @Ingo Bernable:

        "Typisches Victim-Blaming. Wenn man feststellt, dass die Opfer von Polizeikugeln regelmäßig durch die Kriterien Migration und/oder psychische Erkrankung auffallen"

        Hier wären Korrelation und Kausalität zu hinterfragen.

        These 1: Polizisten töten aus Hass auf Migranten und psychisch Kranke

        These 2: psychisch Kranke und Migranten kommen wesentlich öfters mit der Polizei in Kontakt, weil sie sich nicht sozial-adäquat verhalten.

        Wenn man sich sonstige Statistiken anschaut, z.B. Zahl der Körperverletzungen in Relation zum Bevölkerungsanteil, könnte man wohl einen gewisse Tendenz erkennen, welche These naheliegender ist.

        • @Paul Rabe:

          Polizisten töten eher, wenn sie wissen, dass Ihnen in 98% der Fälle NICHTS passiert!

        • @Paul Rabe:

          Ein nicht sozial-adäquates Verhalten ist noch längst kein Grund Menschen zu erschießen. Und Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation ist oft weder die eigene Lage noch die eigene Wirkung auf Andere bewusst. So etwas kann passieren und damit umzugehen gehört nun mal auch zum Aufgabenspektrum der Polizei. Wenn die Lösung der Situation dann in tödlichen Schüssen besteht ist das deshalb keine Selbstverteidigung sondern Inkompetenz und Mord.

          • @Ingo Bernable:

            Wenn die Lösung der Situation dann in tödlichen Schüssen besteht ist das deshalb keine Selbstverteidigung sondern Inkompetenz und Mord.

            Also mit Reden und Wattebällchen bekommt man die Situation IMMER in den Griff. Gehen Sie zur Polizei, die freuen sich sicher, dass Sie jemand kompetenten haben. Eine Waffe brauchen Sie nicht. Sie können alles so lösen und wenn nicht, werden Sie eben verletzt oder getötet, aber das wäre ja nicht so schlimm, denn nach Ihrer Auffassung müssten Sie andernfalls Lebenslang wegen Mordes ins Gefängnis.

      • @Ingo Bernable:

        @Ingo, was wäre wohl im Heimatland des Mannes passiert, wenn Er mit dem Messer auf Polizisten losgeht?

        Es ist ein klarer Fall von Notwehr und der Tote selber schuld.

        • @Swiss39:

          Wieso spielt das irgendeine Rolle was in dem Fall in seiner Heimat passiert währe? Ob es sich um Notwehr gehandelt hat ist überhaupt nicht klar.

        • @Swiss39:

          Junger Mann. Nix is klar.

          Wir waren alle nicht dabei & wissen nichts genaues •

          Entlarvend aber ist Ihr - bar jeglicher Empathie mit einem Toten - letztes:



          “… und der Tote selber schuld.“



          Geht’s noch!

          unterm—— btw servíce —



          Mit Jura & ähnlich filigranen Dingen -solltens sich besser nicht beschäftigen.



          Da liegt kein Segen drauf •



          Dank im Voraus

      • @Ingo Bernable:

        Würden Sie auch kritische Fragen stellen wenn der Erschossene keinen Migrationshintergrund hätte und psychisch nicht auf der Höhe wäre?

        Wie beim Hanauer Täter?

        • 1G
          164 (Profil gelöscht)
          @Karlchen:

          Lies nochmal die Hanau-Geschichte nach, Karlchen. Dein Vergleich ist mit Verlaub totaler Stuss.

          • @164 (Profil gelöscht):

            Wieso, dass der Hanau-Attentäter schwer psychisch gestört war, ist doch inzwischen erwiesen im Rahmen des Prozesses.

            • @Dr. McSchreck:

              Wieso? Vielleicht weil der eine zehn Menschen erschossen hat und der andere nicht.

              Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

              • @Doni Darko:

                Das Beispiel von Karlchen ging davon aus, was passiert wäre, wenn die Polizei ihn erschossen hätte, BEVOR er 10 Menschen töten konnte - oder auch nur einen.



                Genau diese Gefahr, dass der Erschossene einen Menschen tötet, war Grund für den Schuss.

  • Natürlich muss jeder Schusswaffeneinsatz untersucht werden. Der Eindruck, dass die deutsche Polizei da schießwütig sei, ist jedoch falsch. Über viele Messerattacken auf die Polizei wird nicht berichtet. Schaffen es Polizist*innen einen Angriff mit Messern untödlich abzuwenden, steht das nicht mehr im Polizeibericht und auch die taz berichtet darüber nicht, zumindest nicht wenn es sich um Geflüchtete handelt.



    Die Statistik des BKA nennt für 2020 alleine 57 vorsätzlich getötete Polizist*innen und 1274 gefährliche Körperverletzungen teils mit Todesfolge (darunter fallen die meisten Messerangriffen, bei denen es nicht bei Drohungen blieb). Hier eine Parallele zur schießwütigen US-Polizei zu ziehen, ist ein unzulässiges Framing und gelingt auch nur auf Grund der verzerrten übrigen Berichterstattung.



    Die Kriminalstatistik ist verfügbar unter: www.bka.de/SharedD...ublicationFile&v=5

    • @Velofisch:

      Mir ist auch schon aufgefallen, dass sich die zunehmende Amerikanisierung leider auch auf solche Bereiche ausweitet. Klar muss das aufgeklärt werden aber gleich die Polizei als Rassisten an den Pranger zu stellen ist nicht sonderlich hilfreich sondern eher populistisch. Es würde mich außerdem interessieren ob die Amerikanisierung auch die Beamten (und Beamtinnen) beeinflusst. Also ob sie durch Artikel wie diese, die vielen Amerikanischen Medien und Filme, inzwischen sozusagen unfreiwillig Verhaltensweisen Übernommen haben. So wie eben auch viele nicht Polizisten wie in Amerika sofort los brüllen und der Polizei Rassismus unterstellen. Es wäre gut zu wissen ob durch solchen Aktivismus nicht vielleicht das Gegenteil bewirkt wird und die Polizisten mit Angst und Bildern aus Amerika im Kopf rumrennen.

      • @curiouscat:

        Die Zahl 57 (19+38) in der Statistik bezieht sich auf Strafdelikte, in denen "mindestens ein PVB als Opfer erfasst wurde".



        Das bedeutete m.E. nicht, dass es sich beim PVB um das Todesopfer handelt, sondern kann auch bedeuten, dass dabei eine Polizist:in verletzt/angegriffen/beleidigt/etc wurde. Das scheint in der Regel der Fall zu sein. Ich habe bisher zwei getötete Polizist:innen in 2020 recherchieren können. Auch wenn das zwei zu viel sind, so liegt die Zahl doch weit unter den von Ihnen geschilderten Verhältnissen.



        Viele Grüße

  • Da bleibt man sprachlos, bestürzt und beschämt zurück.

    SCHON WIEDER!

  • In der Ausbildung lernt man: immer auf die Beine zielen.



    Vielleicht hing die Zielscheibe ja falsch herum.

    • @Tripler Tobias:

      Das was Sie da schreiben scheint mir durch Film und Fernsehen, bzw. Videospiele geprägt zu sein.



      Der Standardpolizist ist kein SEK-Beamter, und selbst sehr gut trainierte, nervenstarke Schützen könnten sowas nur in sehr kontrollierten Situationen (Laborbedingungen) versuchen. Es ist z.B. auch immer abzuwägen, wer bei einem Fehlschuss gefährdet wird. Und die relativ unbewegliche Körpermitte ist leichter zu treffen als die sich bewegenden Extremitäten.

      Neben der Stressbelastung des Polizisten ist die Trefferwirkung bei Menschen die unter starkem Einfluss bestimmter Substanzen (und sei es "nur" Adrenalin) überhaupt nicht einzuschätzen. Die Menschen fallen ja bei Treffern nicht einfach um wie im Western.

      Betäubungsmunition? Pfeile wie der Tierarzt im Zoo? Bedenken Sie, dass selbst relativ praktikable Lösungen wie Pfefferspray nicht unter allen Umständen sofort Wirkung zeigen. Ich nehme mal an dass man in solchen Situationen nur wenige Sekunden zur verfügung hat.

    • @Tripler Tobias:

      Haben Sie schonmal mit einer Pistole geschossen? Sie können von Glück reden, im Stress überhaupt einen Menschen damit zu treffen. Wenn die Polizei meint schießen zu müssen, dann immer in die Körpermitte, wo die Trefferchance am besten ist.

      Dagegen ist nichts zu sagen. Nur muss die Abwägung, ob geschossen wird, sorgfältig getroffen werden.



      Das scheitert logischerweise manchmal an der Hektik der Situation.

      Ich möchte nicht in der Haut eines Beamten stecken, dem ein vielleicht verwirrter, bemitleidenswerter Mensch mit erhobenem Messer entgegenkommt.

    • 8G
      83379 (Profil gelöscht)
      @Tripler Tobias:

      Man lernt auf die Brust zu schießen bis der Angtreifer am Boden ist...

    • @Tripler Tobias:

      Das ist ja sowas von falsch.

  • Warum word die Polizei hier gleich unter Rassismusverdacht gestellt?

  • Vielleicht sollte man den Polizisten beibringeIn einer angeblichen Not auf Beine oder Arme zu schiessen. Damit setzt man denke ich jede Person die unter Alkohol steht außer Gefecht ohne die umzubringen.

    • @Roberto Callerame:

      Auf das Bein ist wegen Beinschlagader nicht weniger gefährlich. Die Frage ist, ob noch andere wirksame Techniken außer Schußwaffengebrauch anwendbar waren.

    • 8G
      83379 (Profil gelöscht)
      @Roberto Callerame:

      Das ist sowas von falsch, informieren Sie sich bitte vernünftig.

    • @Roberto Callerame:

      "Vielleicht sollte man den Polizisten beibringeIn einer angeblichen Not auf Beine oder Arme zu schiessen."

      Sie schauen warscheinlich zu viele schlechte Actionfilme. Auf bewegte Beine zu schiessen ist selbst für einen guten Schützen deutlich schwieriger als auf den Rumpf. Und wenn Sie dann auch noch vielleicht in einem beengten Raum, mit einem Messer schnell und agressiv angegriffen werden, bleibt nicht viel mehr, als auf den Körper zu zielen. Der Selbstschutz eines Polizisten geht immer vor, egal wer ihn angreift.

    • @Roberto Callerame:

      Ich habe einen Polizisten im Bekanntenkreis.



      Die Ausbildung in solch einem Fall ist 100% eindeutig. Es wird so geschossen, daß die Wahrscheinlichkeit sich selber zu schützen optimiert wird, also auf den Körper.



      Polizisten haben ein Recht auf Notwehr und innerhalb dieser Notwehr das Mittel einzusetzen, welches die höchste Wahrscheinlichkeit verspricht sich selber zu schützen. Ein Schuss ins Bein könnte vorbei gehen oder den Täter gar nicht aufhalten.

    • @Roberto Callerame:

      Sie wären überrascht zu welchen Dingen man noch schwer verletzt im Stande ist wenn man unter harten Drogen steht.

      Wie Fentanyl z.B.

      • @Karlchen:

        Adrenalin reicht schon. Es gibt genug Geschichten, in denen schwerverletzte Soldaten erst nach einem Gefecht bemerken, dass sie überhaupt getroffen wurden.

  • Wenn jemand mit einem Messer in Richtung eines Polizisten läuft, auch wenn er noch weit entfernt ist, dann wird tödlich geschossen. Nicht ins Bein oder so, nein tödlich.



    So ist das nunmal, kein Polizist muss sich selber einer Gefahr aussetzen.

    • @Paul Rabe:

      Das glaube ich nicht. Es kommt sehr wohl auf die Entfernung an.

      Und Polizisten setzen sich ständig Gefahren aus, wenn sie zum Einsatz irgendwohin gerufen werden. Es ist ein Beruf mit erhöhtem Risiko.

  • Unterschwellig wird ja wieder kommuniziert, die Polizei hat falsch gehandelt oder sogar gemordet. Wenn der Flüchtling wirklich mit einem Messer angegriffen hat, finde ich Schusswaffengebrauch nachvollziehbar. Und psychische Störungen sind kein Freibrief für Gewalt an Dritte. Aber in der linken Blase ist der Polizist IMMER der Nazi und Totschläger und der Flüchtling IMMER das traumatisierte Opfer, dass für gar nichts kann.



    Man sollte erstmal die Ermittlungen abwarten.



    Ach ja, die werden ja IMMER von rechten Strukturen in der Polizei vertuscht.

    • @Stefan L.:

      "Man sollte erstmal die Ermittlungen abwarten." Dito!



      Allerdings braucht es kein IMMER, sondern es reicht auch ein MANCHMAL bis HÄUFIG, um die Zweifel zu nähren; Verständlicherweise.