Verfahren in Stade eingestellt: Polizei durfte Ibrahim erschießen
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr gegen die Beamt*innen, die einen Geflüchteten in einer psychischen Ausnahmesituation getötet haben.
In der Pressemitteilung zur Einstellung der Ermittlungen heißt es, rechtlich seien alle Schüsse als Notwehr und Nothilfe gerechtfertigt gewesen. „Es war den Polizeibeamt*innen in der konkreten Situation nicht zuzumuten, den Angriff auf eine andere Weise abzuwehren“, heißt es von der Staatsanwaltschaft Stade. Angesichts der fehlenden Rechtswidrigkeit sei das Verfahren gegen die beschuldigten Polizeibeamt*innen einzustellen.
Wie oft bei Todesfällen nach Polizeikontakt zogen sich die Ermittlungen, und die Staatsanwaltschaft blieb bei Nachfragen wortkarg. Elf Bürger*innen des Landkreises Stade hatten im Februar dann das Warten satt und versuchten, mit Strafanzeigen weitere Ermittlungen zu erreichen. „Das Hauptmotiv ist eine rechtsstaatliche Klärung der Vorgänge auf allen Ebenen“, sagte Hellmuth Färber, einer der Anzeigenden, damals der taz. Färber ist pensionierter Lehrer für Politik und Französisch und gibt nun Deutschkurse für Geflüchtete. Seit über 30 Jahren engagiert er sich bei der Menschenrechtsorganisation Amnesty International.
Alle Unterzeichner*innen der Strafanzeige fanden, es müsse geklärt werden, ob der Einsatz verhältnismäßig gewesen sei, so Färber. Es sei auch zu klären, ob von der Einsatzleitung entsprechende Notfallpläne für psychische Ausnahmesituationen beachtet worden seien und wie die Gemeinde Harsefeld im Fall Kamal Ibrahim insgesamt handelte. Denn Kamal Ibrahims psychischen Probleme waren den Behörden bekannt. Gehandelt wurde wohl trotzdem nicht.
Hellmuth Färber, Amnesty International
Mehr als eine Woche vor dem Tod Ibrahims hatte sich sein Mitbewohner an die Gemeinde Harsefeld gewandt und auf den psychischen Ausnahmezustand, in der sich Ibrahim befand, hingewiesen. Ein zuständiger Betreuer alarmierte daraufhin den sozialpsychiatrischen Dienst. Ob der in irgendeiner Form tätig wurde, will seit Monaten niemand beantworten. Es wird auf den Datenschutz verwiesen.
„Nun ist auf juristischer Ebene das Worst-Case-Szenario eingetreten“, sagt Färber der taz. Vor zwei Wochen habe er noch den Sachstand zur Anzeige per Einschreiben angefragt. Eine Antwort habe er bis heute nicht erhalten, sondern lediglich die Pressemitteilung zur Einstellung der Ermittlungen gegen die Polizeibeamt*innen gelesen.
„Bei der Anzeige geht es aber nicht alleine um die Polizei, sondern auch um die Kommune Harsefeld und den Landkreis Stade“, so Färber weiter. Die offenen Fragen seien durch die Pressemitteilung nicht hinreichend beantwortet. Gerade die Rolle des sozialpsychiatrischen Dienstes müsste genau geprüft werden.
Die Hinterbliebenen von Kamal Ibrahim haben mittlerweile juristischen Beistand. Der einzige Verwandte in Deutschland den Ibrahim hatte, war ein Cousin, der in Göttingen lebt. Der ist aber nicht klageberechtigt, weil nicht nah genug verwandt.
Die Rechtsanwältin Daniela Hödl aus Hamburg vertritt nun den Bruder des Erschossenen, der im Sudan lebt. Das Einstellungsschreiben erreichte sie einen Tag nach der Pressemitteilung durch die Staatsanwaltschaft. „Ich werde mit meinem Mandanten besprechen, ob wir Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen einreichen“, sagt Hödl der taz am Telefon. Aus ihrer Sicht sei klar, dass sie ihren Mandant*innen raten würde, den Weg der Beschwerde zu gehen.
Ibrahim ist nicht der erste Geflüchtete, der im Landkreis Stade durch Polizeikugeln getötet wird. Im August 2019 erschossen Polizist*innen in einer ähnlichen Situation Aman Alizada in dessen Wohnung. Auch hier wurden die Ermittlungen eingestellt.
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