Prozess wegen Tod von Lorenz A. Polizeipsychologe soll Notwehr-Frage begutachten
Der Schwarze Lorenz A. wurde von einem Polizisten erschossen. Ein Gutachter soll klären, ob der hätte erkennen können, dass keine Notwehrsituation vorlag.
Foto: Darron Cummings
Die Polizei übt das staatliche Gewaltmonopol aus. Wenn Polizistinnen und Polizisten dabei die ihnen gesetzten Grenzen überschreiten, handelt es sich um Polizeigewalt. Besonders in den USA kombiniert sich das mit Rassismus: Überproportional viele Afroamerikaner sterben durch Gewalt der Polizei. Der Tod von George Floyd am 25. Mai 2020 führte in den USA zu heftigen Ausschreitungen und Protesten – unter anderem gegen den ehemaligen US-Präsident Donald Trump. Auch in Deutschland sind Opfer von rassistischer Polizeigewalt zu beklagen. Kommt es zu Verfahren gegen Polizeibeamte, werden diese oft eingestellt. Korpsgeist und abgesprochene Zeugenaussagen können dafür ein Grund sein. Opferanwälte berichten zudem häufig von Gegenanzeigen, sobald sich Betroffene juristisch wehren.
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