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Abtreibungsgesetze in den USAHirntote Schwangere zum Weiterleben gezwungen

Im US-Bundesstaat Georgia zwingt das Abtreibungsgesetz die Ärzte, eine hirntote Frau künstlich am Leben zu halten – gegen den Willen der Familie.

Vor drei Jahren trat das verschärfte Abtreibungsgesetz in Georgia in Kraft. Viele protestierten, wie hier in Washington 2024 Foto: Natascha Tahabsem/imago

Berlin taz | Es ist an Grausamkeit kaum zu überbieten: Seit über 90 Tagen ist Adriana Smith hirntot. Doch weil sie schwanger ist, zwingt das strenge Abtreibungsgesetz im Bundesstaat Georgia die Ärzte dazu, sie künstlich am Leben zu erhalten, bis das Kind geboren ist. Gegen den Wunsch ihrer Familie.

Vor mehr als drei Monaten hatte die 30-jährige Krankenschwester und Mutter mehrere Blutgerinsel in ihrem Gehirn, die zunächst unentdeckt blieben. Kurz darauf wurde sie für hirntot erklärt. Aufgrund der strengen Gesetzgebung wird nun ihr Körper faktisch als leblose Hülle weiter künstlich funktionsfähig gehalten, bis der Fötus lebensfähig ist, wie eine perfide Art eines Brutkastens. Derzeit ist sie in der 21. Schwangerschaftswoche. Medienberichten zufolge planen die Ärzte, sie noch bis zu 32. Woche am Leben zu erhalten, sollte der Fötus bis dahin überleben.

Im südlichen Bundesstaat Georgia gilt ein staatliches Abtreibungsverbot nach der sechsten Woche, weil ab dem Zeitpunkt meist ein menschlicher Herzschlag beim Fötus erkennbar ist. Landesweit gilt es als eines der restriktivsten: Denn zu dem Zeitpunkt wissen viele Frauen noch gar nicht, dass sie schwanger sind.

Ausnahmen gibt es unter anderem im Falle eines medizinischen Notfalls. Der Bundesstaat definiert dies als „eine Situation, in der ein Schwangerschaftsabbruch notwendig ist, um den Tod der schwangeren Frau oder die erhebliche und irreversible körperliche Beeinträchtigung einer wichtigen Körperfunktion der schwangeren Frau zu verhindern.“

Smiths Fall liegt in einer rechtlichen Grauzone

Smiths Fall befindet sich jedoch in einer rechtlichen Grauzone. Laut der Mutter der Patientin, April Newkirk, teilten die Ärzte der Familie mit, dass sie aufgrund des Hirntods gesetzlich verpflichtet seien, die lebenserhaltenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten, bis der Fötus lebensfähig sei.

Newkirk sagte 11Alive, einem Fernsehsender aus Georgia: „Das ist eine Qual für mich. Ich sehe meine Tochter atmen, aber sie ist nicht da.“ Auch dem Fötus geht es nicht gut. Die Ärzte informierten die Familie, dass sich im Gehirn des Fötus Flüssigkeit gesammelt hat und dass das Kind nach der Geburt möglicherweise weder sehen noch gehen oder sogar überleben könne.

„Diese Entscheidung hätte uns überlassen werden sollen, niemand sollte zu so etwas gezwungen werden“, so Newkirk.

In den USA herrscht derzeit ein Kulturkampf um Abtreibungsrechte. Extreme Fälle wie diese in Georgia zeigen, wie wenig Autonomie Frauen und ungewollt Schwangere oder ihre direkten Angehörigen über ihre Körper und Situation haben, wenn solch strikte Gesetze in Kraft treten.

Rechtlicher Flickenteppich USA

Das Verbot in Georgia basiert auf dem sogenannten Herzschlag-Gesetz, das 2019 verabschiedet wurde und nach der Aufhebung des Grundsatzurteils Roe v. Wade im Juni 2022 in Kraft trat. Seit der Aufhebung dieses Grundsatzurteils können US-Bundesstaaten selbst über Abtreibungsrechte entscheiden. Diese Entscheidung hat zu einem rechtlichen Flickenteppich im ganzen Land geführt.

Die Situation von Smith erinnert an einen Fall in Texas vor mehr als einem Jahrzehnt, bei dem eine hirntote Frau etwa zwei Monate lang künstlich am Leben erhalten wurde, weil sie schwanger war. Die 33-jährige Marlise Muñoz hatte zuvor geäußert, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wünschen.

Ein Richter entschied schließlich, dass das Krankenhaus das Gesetz des Bundesstaates falsch ausgelegt hatte, indem es sie gegen den Willen ihrer Familie am Leben hielt. Im Januar 2014 ordnete das Gericht an, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden.

Ed Setzler, republikanischer Abgeordnete im Senat des Staates Georgia, der 2019 das Herzschlag-Gesetz eingebracht hatte, sagte laut der Nachrichtenagentur Associated Press, er unterstütze die Auslegung durch das Krankenhaus im Fall Smith.

Was für ein Leben wird das Kind haben?

„Ich halte es für vollkommen angemessen, dass das Krankenhaus tut, was es kann, um das Leben des Kindes zu retten“, sagte Setzler. „Ich denke, es handelt sich um einen ungewöhnlichen Fall, aber er unterstreicht den Wert unschuldigen menschlichen Lebens.“ Die Angehörigen der Frau hätten seiner Auslegung nach „gute Optionen“ – darunter, das Kind selbst aufzuziehen oder zur Adoption freizugeben.

„Wir fragen uns, was das Kind für ein Leben haben wird – und wir werden diejenigen sein, die ihn großziehen“, erklärte Newkirk mit Blick auf die Zukunft. Für die Familie bedeutet das auch großen finanziellen Aufwand. Der Bundesstaat beteiligt sich nicht an den medizinischen Kosten und lässt die Angehörigen mit emotionaler und finanzieller Last allein.

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74 Kommentare

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  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion nun geschlossen.

  • Ähhmm... ein Blick in die (Fach-)Literatur könnte nützlich sein um zu erkennen dass es auch hier zu Lande posthume Entbindungen gibt.



    Allerdings idR nur, wenn der Tod der Schwangeren bei sehr fortgeschrittener Schwangerschaft eingetreten ist.

    Durch den Fortschritt in der Frühgeborenenmedizin wird das allerings nur noch selten praktiziert weil ein "Frühchen" mittlerweile bessere Überlebenschancen hat, als wenn ein Kind posthum ausgetragen wird.

  • Viele Kommentator*innen hier schreiben von den Rechten der Frau, aber in diesem Fall ist die Frau tot. Es kann noch um den vermeintlichen Willen der verstorbenen Mutter gehen, um die Rechte des Kindesvaters und der nächsten Angehörigen.

    Was aber bedeutet es für ein Kind, monatelang in einem toten Menschen heranzuwachsen? Ich sehe eine Missachtung des Kindeswohls:

    "Die emotionale Bindung zwischen Mutter und Kind beginnt bereits im Mutterleib. Aktuelle Forschungen zeigen: Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat können Ungeborene nicht nur Stimmen unterscheiden, sondern auch auf verschiedene emotionale Reize reagieren. Sie zeigen deutliche Reaktionen auf Stimmungen, die sich in Bewegungsmustern und sogar messbaren physiologischen Veränderungen äußern.

    Stress und Unruhe im Alltag der Mutter haben direkten Einfluss auf das Wohlbefinden des Ungeborenen. Die beruhigende Stimme der Mutter hingegen wirkt wie eine natürliche Entspannungstherapie für das Baby."



    (Quelle: www.elternkompass....s-babys-auswirkt/)

    Ich sehe hier insgesamt eine Menschenfeindliche Politik, der es weder um geborenes noch um ungeborenes Leben geht, sondern um Macht.

  • Wenn die Rechnung des Krankenhaus kommt, dann folgt die postnatale Abtreibung der Angehörigen. Verkauf des Hauses, Armut, Obdachlosigkeit. Mit welcher Vehemenz wird die Rechnung eingetrieben? Wer muss den Schaden bezahlen, wenn die Schulden uneinbringlich sind?

  • Wie jetzt ?



    Das Embryo, bald Neugeborene geht automatisch in Eigentum der Familie der Mutter über ?



    Was ist mit Ansprüchen des Erzeugers, respektive seiner Familie ?

  • Es zeigt sich hier die ganze Perversität einer (christlich-fundamentalistischen) Religiosität, die das ungeborene stets über das geborene Leben stellt - im Namen dieser inhumanen Ideologie sind jene „Lebensschützer“ (die radikalsten unter ihnen) sogar bereit, Leben auszulöschen.



    www.zeit.de/gesell...planned-parenthood



    Die ideologische Nähe zum Faschismus und zur Waffen-Lobby muss bei jenen „Christenmenschen“ auch nicht mehr verwundern.



    Alle diejenigen, die sich hierzulande - wenn auch aus wohlmeinenden christlichen Gründen - an „Märschen für das Leben“ beteiligen, sollten sich vorher genauestens informieren, in welche feine Gesellschaft sie sich da begeben.



    www.katholisch.de/...emisten-fernhalten



    taz.de/Pro-Life-Bewegung/!6038644/

  • Frau Smith war also in der 9 Woche, als sie das Bewusstsein verlor, der Hirntod festgestellt wurde und ihr Körper seitdem künstlich am Leben erhalten wird? Hmhm, das ist in der Tat extrem. Trotzdem finde ich, das der Artikel etwas differenzierter hätte sein können. Wenn Frau Smith gehirntot ist, ist sie aus meiner Sicht keine Person mehr, sondern nur noch eine Hülle. Daraus kann man meines Erachtens keine allgemeine Reduzierung von Frauen als Gebärmaschinen ableiten, Das Kind kann zur Adoption freigegeben werden. Folglich kann es hier nur noch um die Rechte des ungeborenen Kindes gehen. Kann man das Leben beenden, weil die Aufrechterhaltung teuer ist? Sollte man das Leben beenden, weil es behindert sein könnte? Ist ein Fötus in der 9. Woche Leben? Alles Grundsatzfragen die sich einer rechts-links Politisierung entziehen.

    • @Nachtsonne:

      Was heißt hier "beenden"? Die Schwangere ist tot, das führt automatisch zum Ende der Schwangerschaft. Der Fötus wird künstlich am Leben erhalten durch die Maschinen, an die der Körper der Mutter angeschlossen ist.

    • @Nachtsonne:

      Nach den Definitionen der Abtreibungsgegner ist ein Mensch am Leben, solange sein Herz schlägt.



      Kein Abtreibungsgegner jedoch ist dagegen, dass erwachsene Menschen sich gegen Lebenserhaltende Maßnahmen aussprechen dürfen.



      Ihr jetzt das Recht auf einen würdigen Tod zu verwehren, weil sie ja trotz Herzschlag gar keine Person mehr ist, während der Herzschlag gleichzeitig das einzige ist, das den Embryo zur Person machen würde, ist bigott.

      • @Herma Huhn:

        Nur wenn man den Herzschlag als Maßstab ansetzt, was ich im Gegensatz zu Ihnen oder Ihrer Unterstellung nicht mache und auch nicht machen würde. Frau Smiths Gehirn wird sich nicht reaktivieren, das Kind kann sich positiv entwickeln. Keine leichte Entscheidung, aber bigott ist das wohl kaum.

        • @Nachtsonne:

          Ich habe nicht behauptet, dass Sie den Herzschlag als Maßstab nehmen. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Beginn des Herzschlags der entscheidende Zeitpunkt für die Debatte in den USA ist.



          Hier steht das Recht einer denkenden Person gegen das Recht eines Potentials, von dem in der 9 Woche nicht einmal feststeht, ob es ein funktionierendes DNA-Paket hat, mit dem es sich zum Menschen entwickeln könnte. (Natürliche Abgänge bis zur 12 Woche geschehen unter anderem deswegen)



          Dass die Entscheidung leicht wäre, habe ich ebenfalls nicht behauptet. Nur die Argumentation, Frau Smith wäre ja gar nicht am Leben, zieht nicht, solange man nicht anerkennt, dass der Embryo eben nicht allein durch den Herzschlag zur Person mit allen Rechten wird, sondern dass zur Person noch mehr gehört als ein schlagendes Herz.



          (Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass ich nicht zu der Gruppe gehöre, die erst den Zeitpunkt der Geburt als Beginn der Person ansieht. Die Grenze ist sehr viel schwammiger als es in der ganzen Diskussion oft durchkommt.)

      • @Herma Huhn:

        Von Abtreibungsbeführwortern ist ein Embryo oder Fötus nur ein Zellhaufen. Für manche bis zur Geburt ohne Rechte. Jetzt könnte man auslegen, die Frau sei auch nur ein Zellhaufen.

        So mit geht die bigotterie auch in die andere Richtung. Auf einer gedanklichen Ebene finde ich das interessant.

        Im ersten Moment würde ich aber die Familie und den Wunsch der Frau als relevant betrachten, aber ich schließe nicht aus, dass ich durch weitere Überlegungen zu einem anderen Schluß kommen könnte.

        • @Hitchhiker:

          Ich sag Ihnen: Sie können das alles ganz toll theoretisch beleuchten. Wenn Sie selbst in eine solche Situation kommen, ist das eine ganz andere Nummer. Es ist ein ethisches DILEMMA. Es gibt kein "richtig" oder "falsch" und auch Kompromisse sind meist nicht möglich. Es gibt nur "schlimm" und "etwas weniger schlimm". Daher verstehe ich auch nicht, dass man den Willen der Familie so übergeht. Denn die muss ja letztlich mit den Folgen leben. Auf den Staat und Unterstützung durch die Gesellschaft ist in diesem Fall (und vielen anderen) kein Verlass.

  • Wäre die Schwangerschaft in der 32. Woche gewesen, wäre eine Fortsetzung für vier bis sechs Wochen vermutlich gerechtfertigt gewesen, um dem Neugeborenen durch besseren Entwicklungsstand einen besseren Start zu geben. Aber bestimmt nicht umgekehrt.

    Im vorliegenden Fall besteht aber die hohe Wahrscheinlichkeit, dass allein schon durch die "Frühgeburt" schwere Schäden entstehen. Eine Adoption ist dann keinesfalls gewährleistet.

    Offenbar sind die Eltern/Großeltern in der Lage (und Pflicht), die teure Behandlung zu bezahlen. In den USA scheitern wesentlich sinnvollere Behandlungen oft an der fehlenden Finanzkraft und Versicherung der Patienten. Da fehlen dann auch die Ressourcen.

    • @meerwind7:

      Davon, daß die Großeltern jetzt noch oder lange genug zahlungsfähig wären, steht nichts im Artikel. Und wohl auch nicht im Gesetz. Ich vermute, daß diese Frage üblicherweise vor der Aufnahme und danach geklärt wird, was sich zu dem Zeitpunkt abzeichnet. Da hatte Trump der Familie den Krankenversicherungsschutz ja auch noch nicht gestrichen: apnews.com/article...ceb0420ce7053de58e

  • Das ist die USA im Jahre 1525 - hätte es diesen Staat damals schon gegeben. So etwas von fanatischem Verhalten unter dem Deckmantel "Du sollst nicht töten" bei gleichzeitiger Anwendung der Todesstrafe qua Giftspritze. Tolle Christen......

  • Wenn nach 90 Tagen die 32 Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht ist, war die Frau bei ihrem Tod erst zu Beginn ihrer Schwangerschaft.



    Was bedeutet es für die körperliche und vor allem auch geistig-psychische Entwicklung eines Kindes, in einem toten Menschen heranzuwachsen?

    Was für ein krankes Menschenbild steht hinter einer solchen Gesetzeslage!

  • Menschliches Leben sollte grundsätzlich geschützt werden. Das der Staat, als übrig gebliebenen verantwortliche Instanz, diese Verpflichtung übernimmt halte ich für richtig.

    Die Meinung von Familienangehörigen (wenn es nicht der Vater ist), sollte dahinter zurückstehen.

    • @Black & White:

      Ich finde es (auf eine unangenehme Art) wahrlich bemerkenswert, dass Sie hier die Bestimmungshoheit von Familienangehörigen hinter die des Staates stellen.

      Warum sollte die staatliche Instanz bei solchen Entscheidungen Vorrang vor den direkten, familiären Bezugspersonen haben, wenn Letztere "vorhanden" sind?

    • @Black & White:

      "Menschliches Leben" ist ein unsinniger Begriff. Hier tritt der konkrete Mensch hinter dem abstrakten Leben zurück.

    • @Black & White:

      Der Staat übernimmt aber keinerlei Verpflichtung. Die wird den Eltern der Toten aufs Auge gedrückt. Die müssen finanziell für die teure intensivmedizinische Betreuung einer Toten und für ein voraussichtlich schwer geschädigtes Kind, sofern es überlebt, aufkommen. Religiöser Irrsinn auf Kosten anderer.

      • @Andreas J:

        Die USA ticken anders . Sie können sich an einem der Spendenaufrufe für die Familie freiwillig beteiligen.

    • @Black & White:

      Ja klar. Und der Staat darf dennoch per Todesstrafe menschliches Leben zerstören? Wie passt denn das zusammen? Eine Erklärung fände ich interessant....

    • @Black & White:

      Wieso nur der Vater und nicht die Mutter der Toten?



      Oder meinten Sie den Fötusvater?



      Weshalb sollte der mehr Rechte haben als die Eltern der Toten?



      Der Fall ist der eindeutige und nicht widerlegbare Beweis, dass die sog. Lebensschützer Frauen im Grunde genommen für Reproduktionswerkzeuge halten und sich anmaßen deren Gebärmütter unter Fremdherrschaft zu stellen: Die Frau somit im wahrsten Sinne des Wortes zu Leibeigenen zu machen. Und nein, Adoptionsfreigabe nach 9 Monaten Dauerqual für Opfer oder wie hier Angehörige ist kein Argument für ein Land, dass es ok findet Leute erschießen zu dürfen, nur weil sie das Grundstück betreten haben.



      Auch das von Austragungserzwingern gern benutze Argument ´was kann das unschuldige Kind dafür´das Abreibungen im Vergewaltigungsfall ablehnt ist Frauenverachtend, weil ohne Respekt und Empathie für das Opfer, dass zur Mutterschaft an einem Akt der Gewalt gezwungen wird.

    • @Black & White:

      Wenn man es mit dem Schutz menschlichen Lebens nach der Geburt genauso ernst nähme, wie mit dem Schutz lebensunfähiger Zellhaufen im Mutterleib, wäre schon viel gewonnen, vor allem in den USA.

  • Wenn wir b. Fakten bleiben wollen, müssen wir die Diskussion zunächst damit anreichern u. Perspektivwechsel ermöglichen.



    m.focus.de 2013:



    "Der erst jetzt veröffentlichte Fall liegt nach Angaben des Kliniksprechers bereits einige Monate zurück. Mutter und Kind seien vor dem Hintergrund eines ähnlichen Falls vor 17 Jahren an derselben Klinik von der Öffentlichkeit abgeschirmt worden. Um Druck auf die Angehörigen zu vermeiden, wird der Fall nur anonym veröffentlicht. Ärzte und Pfleger hätten ihre Handlungen von Anfang an mit einem interdisziplinären Klinischen Ethikkomitee abgestimmt."



    d. Druck auf alle Beteiligten ist stets immens



    d. Artikel begann seinerzeit:



    "Hirntote bringt Kind zur Welt



    Zum ersten Mal hat eine nach einem Herzinfarkt ins Wachkoma gefallene Frau ein gesundes Kind entbunden. 22 Wochen verbrachte das Kind im Leib der hirntoten Mutter, bevor es in Erlangen das Licht der Welt erblickte.



    Die 40 Jahre alte Mutter hatte in der 13. Schwangerschaftswoche einen Herzinfarkt mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten, wie die Uniklinik Erlangen am Freitag mitteilte. „Weltweit ist kein vergleichbarer Fall bekannt, bei dem Ärzten bei einer hirntoten oder Wachkoma-Patientin..."

    • @Martin Rees:

      Klingt seltsam. Wachkoma ist kein Hirntod.

    • @Martin Rees:

      Nun rechnen Sie mal 21 - 12 = 9. Das heißt, im vorliegenden Fall ist die Schwangerschaft in der 9. Woche gewesen bei Eintritt des Hirntodes. Das dürfte schon ein wesentlicher Unterschied sein zur 13. Woche.

      • @mwanamke:

        3 Monate sind 13 Wochen. Also 21 - 13 = 8, nicht 9.

      • @mwanamke:

        Ist mir auch klar, der Unterschied Embryo und Fötus, aber darum geht es (mir) gar nicht. In der Diskussion geht es um eine ethische Entscheidung und nicht um biologische Fakten aus der Humanbiologie, die mit einer (nicht abgeschlossenen) Organogenese ihre Pseudorechtfertigung erlangen.



        scienceblog.at/gen...enschlichen-embryo



        Leben erhalten und Leiden vermeiden sind Eckpfeiler der ärztlichen Profession.

  • Frauen in der USA sind tatsaechlich Menschen 2. Klasse. In der amerikanischen Verfassung steht nicht drin, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Die Folgen davon sind klar erkennbar.

    Wenn dieses ungeborene Leben behindert zur Welt kommt, wird die Familie mit all den Folgekosten alleine gelassen werden. Je nach Behinderungsgrad können das mehrere Hunderttausend Dollar pro Jahr sein.

    Frauen werden weder während der Schwangerschaft noch anschliessend vom Staat unterstützt. Und natürlich müssen sie auch die Krankenhauskosten fuer die Geburt tragen, was mehrere tausend Dollar betragen kann.

    Viele junge Frauen sehen keinen anderen Ausweg, der Armut oder der Körperverletzung zu entgehen, als sich sterilisieren zu lassen.

    • @NovaBel:

      Viele dieser Frauen haben Trump und seine Republikaner gewählt. Sie haben durchaus recht, aber mein Mitleid hält sich in Grenzen.

  • Nunja, die Frau ist "tot", oder? Insofern wird hier doch nur eine Leiche missbraucht -- eine Art Organspende, wobei das Organ die Gebärmutter ist. Im Artikel heißt es allerdings mehrfach, die Frau werde "am Leben gehalten". Also was ist sie, tot oder lebend oder ein Zombie? Mehr als die fragwürdige Nutzung als Brutkasten zeigt der Artikel die Unklarheit des Konzepts Hirntod. Und dass den Hinterbliebenen die Rechnung für diese ganze Behandlung der Quasi-Leiche geschickt wird, schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus. Die Patientin ist tot, die Verwandten lehnen die nachfolgenden Aktionen ab -- und müssen sie doch bezahlen! Und irgendwann dann die Beerdigung. Bizarr.

  • Wäre doch schön, wenn dem künstlich erhaltenen Zellhaufen, noch ein Kind entspränge. Denken nicht viele Gebärende so? Ich habe jedenfalls eine Gänsehaut.

    • @Zuversicht:

      Gänsehaut kann man auch beim Ansehen eines Horrorfilms bekommen.

    • @Zuversicht:

      "Auch dem Fötus geht es nicht gut. Die Ärzte informierten die Familie, dass sich im Gehirn des Fötus Flüssigkeit gesammelt hat und dass das Kind nach der Geburt möglicherweise weder sehen noch gehen oder sogar überleben könne."

  • Eben, den MAGA-Leuten ist es vollkommen egal, wer die Kosten trägt, vor, oder nach der Geburt.



    Die betroffene tote Frau hat vollkommen ihre Würde als Mensch verloren, weil ein paar verblendete, von Ideologie zerfressene Männer bestimmen wollen, wie Frauen leben und sterben. Widerlich.

  • Ja, Frauen werden leider von vielen Menschen immer noch nicht als gleichwertig angesehen.

    Und wenn das Kind der Frau, das hier von den Kommentierenden zur Abtreibung freigegeben wird,



    ein Mädchen ist?



    Was ist dann ein ungeborenes Mädchen wert in dieser Welt?



    Denkt einmal darüber nach.

    Und: sollten in diesem Fall nicht zuerst befragt werden:



    der Vater



    die Eltern der Mutter



    die Verwandten der Mutter



    die Verwandten des Vaters?

    Was wollen denn hier Unbeteiligte urteilen über Menschen, die sie gar nicht kennen? Ihr Unbeteiligten seid schon auf der Welt - Ihr könnt zum Glück nicht mehr abgetrieben werden - und jetzt glaubt ihr, eine höherwertige Moral zu besitzen, indem ihr einen euch unbekannten, ungeborenen Menschen locker zur Abtreibung freigebt. Dieses Kind würde sich IMMER für sein eigenes Leben entscheiden, ganz gleich, was Progressive oder Konservative davon halten. Versteht Ihr?

    • @Raumzeitgenosse:

      Die Frau war anfangs gerade mal in der 9ten Woche. Haben Sie eine Vorstellung davon, wie viele Schwangerschaften zu diesem Zeitpunkt noch erfolglos abgehen?



      Inzwischen ist so viel Zeit vergangen, dass sich die Fakten deutlich zugunsten der Pro-Lifer verändert haben. Aber bei einem Embryo in der 9 Woche handelt es sich definitiv noch nicht um eine Person, der man Rechte zusprechen kann, die ihr auch entgegen der Grundrechte anderer Personen durchgesetzt werden müssen.

      • @Herma Huhn:

        Sicher, aber unter derart rigider Rechtslage ist absehbar, daß sich medizinisches Personal nicht aufs Glatteis begeben wird. Diesem Parlamentarier sind Fakten egal, wie man liest, dem Richter womöglich auch ...

        • @dtx:

          Und genau das ist doch der Skandal.



          Nicht, dass eine Schwangere am Leben gehalten wird, um den Fötus zu retten, sondern, dass die Gesetze hier so gestaltet sind, dass die Mediziner sich nicht in der Lage sehen, eine Entscheidung aufgrund von medizinischen Fakten zu treffen.

  • Erstens: ein hirntoter Mensch kann nicht mehr zu irgendetwas gezwungen werden. Es kann lediglich der Körper des Toten am Laufen und so der beginnende Zerfall verhindert werden - was übrigens bei Organspendern nicht selten vorkommt, wenn auch natürlich nur über sehr kurze Zeiträume, wenige Tage.



    Zweitens: im Artikel wird nur die Position der Mutter der Toten beleuchtet. Wie ist denn die Position des Kindsvaters dazu? Oder seiner Familie?



    Drittens: gibt es einen gerichtsfesten letzten Willen der Verstorbenen der die Abschaltung in so einem Fall fordert?



    Mir erschließt sich auch nicht der Sinn dahinter dieses Kind auf Biegen und Brechen auf die Welt zu bekommen, spätestens jetzt wo schwerwiegende Behinderungen zu erwarten sind - andererseits ist es nun mal die geltende Gesetzeslage🤷‍♂️



    Ich kann nur jedem raten frühzeitig seinen letzten Willen und auch Entscheidungen bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen festzuhalten, um Ärzten und vor allem Angehörigen diese extreme Belastung abzunehmen. In Deutschland genießen wir zum Glück ja mit Ausnahme der aktiven Sterbehilfe völlige Entscheidungsfreiheit über das Was und Wie lange.

  • Es zeigt sich die Notwendigkeit, die Diskussion zu entemotionalisieren und das Wesen der ethisch relevanten Einlassungen inhaltlich und rechtlich zu prüfen, speziell vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen.



    Hier war die Situation 2005 andersherum:



    www.spiegel.de/pan...baby-a-368074.html



    "Die 26-jährige Mutter hatte am 7. Mai infolge eines Krebsleidens einen Gehirnschlag erlitten und war kurze Zeit später für klinisch tot erklärt worden.



    In Absprache mit den Familienangehörigen der Patientin schlossen die behandelnden Ärzte die Frau daraufhin an Geräte zur Lebenserhaltung an, um dem Embryo eine Chance zum weiteren Wachstum zu geben. Der Kaiserschnitt sei dann zum frühesten Zeitpunkt durchgeführt worden, den die Ärzte für sicher hielten, sagte der Schwager der 26-Jährigen. Die Familie hatte im Internet um Spenden für die hohen Arztrechnungen gebeten und von Geldgebern rund um die Welt etwa 400.000 Dollar erhalten."



    Jeder Fall ist anders u. fast immer ist es eine Einzelfallbetrachtung und eine Einzelfallentscheidung, als Ärztin/Arzt ist die Situation besonders schwierig in der Abwägung von Leiden vermeiden.

  • Einfach widerwärtig. Man ist als Frau einfach nicht viel wert in dieser Welt

    • @Welt Bürger:

      Die Frau ist tot, retten kann man nur noch den Embryo, also menschliches Leben.

      • @Black & White:

        Frage ist nur, inwieweit dieses menschliche Leben dann zu einem selbst bestimmten solchen in der Lage sein wird.

  • Hach, wenn doch bloß alle Länder der Welt so freiheitsliebend wären.

  • "Diese Entscheidung hätte uns überlassen werden sollen, niemand sollte zu so etwas gezwungen werden“, so Newkirk."

    In beiden Fällen möchten dritte über das Schicksal des Kindes entscheiden. Was die Frau selbst gewollt hätte, scheint keine Rolle zu spielen - weder für die eine noch für die andere Seite.

    • @Juleischka :

      Was hätte die Frau denn gewollt? Es ist für die "Lebensschützer" ja letztlich gleichgültig, sonst wäre Abtreibung ja nicht verboten. Lt. dem Artikel wollte sie schonmal keine Lebensverlängerung bei Hirntod.

    • @Juleischka :

      Woher wissen Sie, dass sie nicht vorher mit ihrer Familie über die Möglichkeit gesprochen hat, dass mit der Schwangerschaft etwas schief gehen könnte?

  • Deutlicher kann man kaum aufzeigen, dass Frauen in den Augen vieler Abtreibungsgegner lediglich als "Gebärmaschinen" angesehen werden.

    • @Flix:

      Bei einer bereits toten, die sich auch nicht mehr zur Entscheidung über ihre Schwangerschaft äußern kann, ist eine staatliche Verfügung über ihren Körper eher angemessen als bei einer Lebenden, die sich dazu äußern kann.

      Pervers ist im Beispiel der frühe Zustand der Schwangerschaft bei Beginn der lebenserhaltenden Massnahmen für den Körper der Mutter, und die absichtliche Erzeugung eines Frühchens.

    • @Flix:

      Der Sachverhalt eignet sich nicht zur Instrumentalisierung für oder gegen Abtreibungen.

      Auch in Deutschland gab es bereits mehrere vergleichbare Fälle von hirntoten Schwangeren oder Schwangeren im Koma, deren Kinder oft gesund zur Welt kamen.

      Damit sind sehr knifflige ethische und rechtliche Fragen verbunden.

      "Gebärmaschinen"-Rhetorik ist da deutlich unterkomplex.

      Man kann davon ausgehen, dass der Partner oder die Eltern der Frau bestimmt gegrübelt haben und viele Tränen geflossen sind.

      Manche der Kinder müssten heute schon erwachsen sein.

      Hätten Sie den Schneid, diesen Menschen zu sagen, ethisch wäre es besser, sie wären nie auf die Welt gekommen, sondern gestorben, weil ihre Mutter als Gebärmaschine missbraucht worden ist?

      Mir scheint, auch die Autorin hat ihre Position nicht ganz zu Ende gedacht.

      Und von Ableismus in diesem Fall habe ich noch gar nichts geschrieben.

      • @rero:

        Es geht diesen Leuten doch gar nicht um den Schutz des Lebens. Es geht nur um Macht und Kontrolle. In einem anderen Bundesstaat wurde eine Frau nach einer Fehlgeburt verhaftet. Eine Fehlgeburt ist schon ein traumatisches Ereignis, aber diese unmenschlichen Gesetze machen es zu einer Straftat. Und wie andere hier schon geschrieben haben: Ist das Kind erst einmal auf der Welt interessiert es diese "Lebensschützer" einen Dreck um dessen Wohlergehen. Oh und ist es ein migrantisches Kind, wird es samt Mutter gleich nach der Geburt deportiert. Das sind in den USA keine Einzelfälle mehr.

      • @rero:

        Die Antwort scheint mir aus einer Handreichung für "Lebensschützer" zu stammen.

        Hier ist keine Wahl möglich. Die Angehörigen der Toten sprechen sich offenkundig gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft aus, das Kind ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der Geburt behindert, sofern überhaupt lebensfähig. Darüber hinaus werden sie nach der Geburt mit dem Kind und den Kosten allein gelassen.



        Der Fall ist geradezu exemplarisch für die Absurdität und Unmenschlichkeit des Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen und taugt daher sehr wohl zur Diskussion.

        • @Flix:

          Schade, dass Ihnen die differenzierte Betrachtung in reros Beitrag entgangen ist.

          Der im Artikel geschilderte Fall ist klar. 5. Monat, sei 90 Tagen im Koma - da fragt man sich wirklich, ob diese Schwangerschaft gegen den Willen der Familie zu Ende gebracht werden muss.

          Wenn es um wenige Wochen geht und das Kind absolutes Wunschkind in der Familie war, ist der Fall schon wieder anders gelagert.

          Soll man jetzt davon ausgehen, dass Schwangerschaften generell unerwünscht sind, es sei denn, die Frau spricht sich täglich dafür aus, sie zu Ende zu bringen?

          Soll das Recht des Kindes auf Leben erst ab der Geburt bestehen?



          Es gibt doch wohl einen Unterschied zwischen der 10. Woche und den 8. Monat.



          Und was sollte ihrer Meinung nach mit abgetriebenen Flöten werden, die bereits lebensfähig sind?

          • @Carsten S.:

            Nettes Ablenkungsmanöver, keine der aufgeworfenen Fragen stellen sich in diesem Fall.

        • @Flix:

          Der Vater hätte evtl. ein Mitbestimmungsrecht, die Mutter der Toten darf dieses Recht nicht haben.

      • @rero:

        Hier erzwingt der Staat die Fortsetzung. Gegen den Willen der Familie. Ist doch eindeutig.

        In so einem Fall können nur Menschen sehr knifflige ethische und rechtliche Fragen entdecken, die Frauen als Objekte betrachten.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Das Erzwingen durch den Staat wird der ethisch-rechtlichen Frage ebenfalls nicht gerecht.

          "Gebärmaschine" würde aber auch ohne staatlichem Zwang im Raum stehen.

          Wie beantworten Sie das, wenn die Mutter der schwangeren Frau die Maschinen nicht abschalten lassen will?

          Oder noch komplizierter: der Vater des Kindes möchte das Baby auf die Welt kommen lassen, die Mutter der Frau kann es nicht ertragen und will die Maschinen abgeschaltet haben?

          Nur " Gebärmaschine"?

          Nach hiesigen Recht warfen die Fälle in Deutschland schwierige Fragen auf, weil die Grundrechte der Frau den Grundrechten des Kindes gegenüber standen.

          Wer einen von beiden als Objekt betrachtet, hat keine kniffligen Fragen mehr.

          Deshalb kann ich Ihre Sichtweise nicht nachvollziehen.

          • @rero:

            "Wie beantworten Sie das, wenn die Mutter der schwangeren Frau die Maschinen nicht abschalten lassen will?"

            Das ist hier nicht der Fall. Wenn überhaupt, kann man die Maschinen anlassen, wenn das dem Willen der Schwangeren entspricht. Der Staat kennt diesen mit Sicherheit nicht. Die Mutter schon eher.

  • Auch der Fötus einer hirntoten Frau ist kaum überlebensfähig. Was soll das??



    Gruseliger geht es kaum.

    • @MissMutig:

      Nein, auf Faktenebene ist das nicht so:



      pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33600780/

      Dies ist ein Paper, das 35 Schwangerschaften analysiert, bei der es zum Hirntod der Schwangeren kam, 77% der Feten wurden lebend geboren, 6 % davon verstorben und 6% davon hatten eine schwere Behinderung. Die Fakten sind nicht so schwarz-weiß wie es viele gerne hätten.



      Dies beantwortet natürlich nicht alleine, welche Entscheidung, insbesondere hinsichtlich des mutmaßlichen Willens der Schwangeren oder des Vaters, der in diesem Artikel gar nicht explizit erwähnt eird, ethisch angemessen wäre.

      • @Ignaz Wrobel:

        Die Schwangeren in dieser Studie waren alle mindestens in der 15ten Woche. Es ging darum die Schwangerschaft um rund 7 Wochen zu verlängern.



        Im hier vorliegenden Fall soll eine Schwangerschaft ab der 9 Woche um weitere 23 Wochen verlängert werden.



        Das ist ein medizinisches Experiment mit ungewissem Ausgang, welches gegen den Willen der Toten und deren Familie durchgeführt wird.



        Würde es mit deren Zustimmung versucht werden, sähe die Sache anders aus.

  • Eine hervorragende Gelegenheit für die ultrarechten christlichen Fundamentalisten und die gewinnorientierten Mega(MAGA)-Churches ihre christliche Nächstenliebe unter Beweis zu stellen, indem sie den Krankenhausaufenthalt finanzieren, alle Kosten übernehmen und dem Kind, wenn es denn überlebt, ein würdiges Leben zu ermöglichen. Werden sie das tun? Nein. Werden Republikaner die Folgen ihres radikalen Gesetzes abfedern? Nein. Bei uns sind ähnliche Bestrebungen im Gange das Recht auf Abtreibung einzugrenzen. der Paragraf 218 muss fallen, Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimester muss legal sein! Die Heuchelei der ultrachristlichen Taliban in Amerika ist zum Davonlaufen.

    • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
      @Bluewater:

      Bitte, nicht vergessen, dass die pro-palästinensische Bewegung in den USA ausdrücklich dazu aufgerufen hat, Kamala Harris nicht zu wählen. Siehe Rashida Tlaib und Amer Ghalib. Zwei Democrats, wohl bemerkt. So hat Kamala Harris nachweislich wichtige Swing-States wie Michigan verloren.

      Ghalib machte sogar für Donald Trump Wahlkampfwerbung.

      Es waren also nicht nur die christlichen Fundamentalisten, die Trump zurück ins Amt gebracht haben. Auch im Namen einer freien Palästina haben Millionen Menschen, White Saviors und Arabischstämmige, Trump gewählt. Dazu, aus verschiedenen Gründen, auch 20 % der Schwarzen Männer.

      Besonders loyal gegenüber Kamala Harris zeigten sich afroamerikanische Frauen und Juden mit 93 % und 78 %.

      Meine Kolumne dazu: Dudley, Michaela (06.11.2024): „Die Lady muss warten: Harris-Niederlage bei den US-Wahlen“, in taz.de/Harris-Nied...S-Wahlen/!6047335/

      Mit der MAGA-Sucht sind die fetten Jahre immerhin vorbei, außer für Schwangere.

      • @Michaela Dudley:

        Können wir beim Thema bleiben?

        • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
          @warum_denkt_keiner_nach?:

          Will man daraus lernen? Oder lediglich nach wie vor passende Feindbilder pflegen?

          Es war immerhin meine Antwort auf die Annahmen dem obigen Kommentar.

          • @Michaela Dudley:

            Was lernt man daraus, wenn man immer wieder alles auf die "pro-palästinensische Bewegung" schiebt? So pflegt man nur passende Feindbilder.

            Die ultrarechten christlichen Fundamentalisten haben ihre wahnsinnigen Idee ganz ohne Palästinenser entwickelt.

    • @Bluewater:

      9 Monate lang kümmern sich Kirche und die Evangelikalen um ein Kind, danach ist es ihnen völlig egal, was aus dem kleinen Lebewesen wird.

      • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

        Getauft werden muss es schon noch. Ist die "Seele" im Säckel, ist der Rest egal.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Nein, die Taufe ist bei den Evangelikalen nicht so wichtig. Das ist eine katholische Interpretation.

          • @Günter Picart:

            Die Taufe ist doch die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft. Meinen evangelischen Großmüttern war sie auch wichtig. Hat allerdings nichts gebracht...

            Wie das die Evangelikalen halten, weiß ich nicht genau. Hängst vielleicht auch von der konkreten Gruppierung ab.

  • Unfassbar. Das ist einfach nur noch abartig.