Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
27.07.2024 , 09:17 Uhr
Einfach den Artikel lesen statt ihn nur zu überfliegen, das kann schon helfen.
" der ja nicht nur als Journalist, sondern auch als Sachverständiger gearbeitet hat und in dieser Eigenschaft etwa auch die Waffenindustrie beriet."
Das findet sich gerade mal 2 Sätze vor den 3 bis 4 Millionen.
zum Beitrag22.06.2024 , 18:58 Uhr
Weil sie nicht dürfen.
Die Liste derjenigen, die das BVerfG anrufen dürfen, ist überschaubar.
"Die Betroffenen" müssen selbst in ihren eigenen Grundrechten verletzt sein.
Auch wenn es natürlich moralisch seelische Grausamkeit ist, mitansehen zu müssen, wie derjenige, der jemanden etwas grauenhaftes angetan hat, freigesprochen wird, ist es dennoch keine Grundrechtsverletzung.
Die Staatsanwaltschaft kann ebenfalls nicht durch einen Freispruch in ihren Grundrechten verletzt werden.
Jemand, der freigesprochen wurde, wird den Teufel tun, dagegen vorzugehen.
Am Ende bleibt nur "das Gericht" übrig, das potentiell das BVerfG anrufen dürfte.
Natürlich könnte ebenso der Gesetzgeber tätig werden und klarstellen, dass sogenannte Lügendetektoren nicht erlaubt sind. Bisher ist das bedauerlicherweise nicht passiert.
zum Beitrag07.03.2024 , 10:23 Uhr
Hier die richtige Antwort zu finden ist einfach: Entweder die Bahn ist so wichtig, dass das Streikrecht dort in irgendeiner Form eingeschränkt werden sollte. Dann folgt daraus absolut zwingend und unvermeidbar, dass ebenso die Freiheit der Bahn eingeschränkt werden muss, ein Mitspracherecht bei den Löhnen und Gehältern zu haben. Einstiegslohn kann dann zum Start der neuen Regeln auf 150% (Bahn war wichtig, oder?) des Durchschnittseinkommens aller Deutschen festgelegt werden, und die jährlichen Lohnerhöhungen sind einfach immer die höchste aller Erhöhungen, die es irgendwo in Deutschland in dem Jahr gegeben hat, sei es in Tarivverträgen oder in Vorstandsbezügen oder in Politikerdiäten.
Oder das scheint zu viel Geld? Dann ist schlussfolglich die Bahn nicht so ein wichtiger Bereich, dann kann man dafür auch nicht das Streikrecht einschränken.
zum Beitrag26.10.2023 , 10:52 Uhr
Es wäre hilfreich, bei Artikeln über Lohnabschlüsse immer die oft sehr hoch klingenden Prozente der Abschlüsse ins Verhältnis zur Laufzeit zu setzen.
Diese Einigung bspw. hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Die 25% entsprechen damit durchschnittlich einer jährlichen Lohnerhöhung von 5,7%. Das ist zwar gut, aber nicht beeindruckend, bei aktuellen Inflationsraten in den USA von 3,7%.
Die Gewerkschaften haben also eigentlich kaum mehr erreicht, als selbstverständlich sein sollte. Beeindruckend ist der Abschluss vor allem, weil die Hersteller in den letzten Jahrzehnten nahezu jede Lohnerhöhung rundheraus verweigert haben. Erfreulich ist vor allem, dass die Erhöhungen nicht einfach pauschal überall aufgeschlagen werden, sondern speziell die Einstiegsgehälter sehr viel stärker steigen.
zum Beitrag14.05.2023 , 10:58 Uhr
Schade, dass das "Angebot" der Bahn auch hier falsch dargestellt wird. Die Bahn hat nicht "10%", sondern "10% im Laufe von 27 Monaten" angeboten, das sind ca. 4,4%* jährlich, und damit WEIT unter der Inflation.
Und der Verzicht auf einen Sockelbetrag im Angebot der Bahn hat den Zweck, sicherzustellen, dass die mit dem niedrigsten Einkommen bei der Bahn zuverlässig so arm wie irgend möglich gehalten werden.
*) 10%/27*12 = 4,4% - dieses gleichmäßige Verteilen der 10% auf die Monate ist stark zugunsten der Bahn gerechnet, denn bei der "stufenweisen" Erhöhung ist in der zweiten Stufe die erste bereits enthalten, so dass es in den Stufen noch weniger ist, um am Ende auf 10% zu kommen.
zum Beitrag12.05.2023 , 14:38 Uhr
Statt "neuer" Technologien, die es noch nicht gibt, von denen lediglich geträumt wird, könnte man freilich auch einfach die vorhandenen Technologien einsetzen. Ganz verrückte Idee, ich weiß.
Es gibt massig Potential für Solarstrom und Windstrom, und etablierte Techniken für die Speicherung.
Aber dafür müssten halt CxU und FDP aufhören, diese vorhandenen Möglichkeiten bis aufs Messer zu bekämpfen.
Aber stattdessen sagt man "wir verhindern dass jetzt, weil es uns unsympathisch ist, und hoffen einfach, dass Preisregulation dazu führt, dass der liebe Gott uns in ein paar Jahren fertig gebaute funktionsfähige Fusionskraftwerke hinstellt, die ohne Treibstoff auskommen".
zum Beitrag02.02.2023 , 09:57 Uhr
Das Contra kann man in einem einfachen Satz zusammenfassen:
"Wir haben uns darauf verlassen, dass wir nichts für Klimaschutz machen brauchen, weil ihr ja da seid, und das habt ihr uns jetzt weggenommen. Schämt euch!"
Die Kritiker sind Menschen, die sich selbst als abgrundtief böse verstehen. Menschen, die von sich selbst wissen, dass sie vorsätzlich und aus reinem Egoismus versuchen, unsere Lebensgrundlagen zu zerstören. Und eben Menschen, die sich gesagt haben "Ist ja nicht so schlimm, wenn ich das mache, wir haben ja die Klimaaktivisten, die kümmern sich."
Und nun haben die Klima-Aktivisten den Kritikern einfach die Ausrede weggenommen. Pfui, wie gemein.
zum Beitrag22.11.2022 , 14:13 Uhr
Insbesondere fällt es leichter, das zu akzeptieren, wenn derjenige, der verlangt, das Recht dürfe nicht gebrochen werden, nicht selbst ein verfassungsfeindlicher Rechtsbrecher ist.
Seine Blockade vom Klimaschutz, seine klare Ansage "Wir machen Klimaschutz mit Fantasietechnologie, von der wir hoffen, dass sie irgendwann vom Himmel fällt", das ist klarer Verfassungsbruch. Urteile des BVerfG sind KEINE Verhandlungssache. Und "Verfassungsbruch" bedeutet nicht "ich bin anderer Ansicht" sondern "Er ist ein Verfassungsfeind, und bspw. die Parlamente von Bund und Ländern haben das Recht, vor dem Verfassungsgericht auf die Aberkennung seines passiven Wahlrechts zu klagen."
Ist schon ein wenig lächerlich, wenn einer, der die deutsche Verfassungsordnung für nichts weiter als ein nerviges Hindernis hält, sich über den furchtbaren Rechtsbruch von Straßenblockierern aufregt.
Warum der Minister wirklich so dünnhäutig reagiert? Simpel: Er weiß genau, dass er in geradezu verbrecherischer Weise lebensraumzerstörend agiert, und es stört ihn, dass die Demonstranten ihm das unter die Nase reiben. "Lasst mich gefälligst in Ruhe euren Lebensraum zerstören" - mehr ist das nicht, was er da sagt.
zum Beitrag16.10.2022 , 12:01 Uhr
Die Frage: Was ist die Alternative zum Pazifismus.
Die Antwort: Pazifismus, anstelle von Fake-Pazifismus zur Selbstbefriedigung.
Ein Pazifist ist jemand, der sein Handeln an dem Ziel ausrichtet, das möglichst wenig Gewalt stattfindet.
Ein Fake-Pazifist ist jemand, der sich einfach die Augen zuhält, wenn irgendwo Gewalt passiert und argumentiert: Solange ich nichts mache und nicht selbst Opfer bin, ist alles gut.
Ein echter Pazifist stellt sich die Frage: Warum gibt es Gewalt? Die Antwort lautet bekanntlich: Zwei Gründe, die zusammen spielen: a) Gewalt ist einfach b) Gewalt ist erfolgversprechend
An a kann man offensichtlich nichts ändern. Es wird immer einfacher sein, jemanden zu bedrohen oder zu schlagen, als sich mit ihm auseinander zu setzen.
Bleibt nur b. Niemand ist ein Pazifist, wenn sein Verhalten dazu führt, dass Gewalt weiterhin erfolgversprechend bleibt.
Wer ein Pazifist sein will, muss das Ziel verfolgen, dafür zu sorgen, dass Gewalt keinen Erfolg verspricht.
Wenn wir vermeiden wollen, dass immer wieder mit Atombomben gedroht wird, dann müssen wir dafür sorgen, dass die Atombombenbesitzer wissen: Wenn wir mit den Dingern drohen, um uns durchzusetzen, dann war's das, dann sind unsere Ziele endgültig unerreichbar.
Wenn wir Angriffe auf andere Staaten vermeiden wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass die Militärbesitzer wissen: Wenn wir unsere Nachbarn angreifen, dann kommt ihnen sofort die ganze Welt zu Hilfe.
Wenn das Ziel von Pazifismus nicht ist zu sagen: "Aber ICH bin ja einer von den GUTEN", sondern Gewalt zu reduzieren, dann müssen wir dafür sorgen, dass die, die versucht sind, Gewalt einzusetzen sicher wissen, dass dadurch das Erreichen ihrer Ziele unmöglich gemacht wird.
Das, Herr Asmuth, ist die Alternative zum Fake-Pazifismus von denen, die sich gerne ein Pazifisten-Schild umhängen möchten, ohne selbst die Härten des Pazifismus tragen zu müssen. Solange nur andere leiden ...
zum Beitrag10.10.2022 , 17:14 Uhr
Es geht hier nicht um ein Strafverfahren. Der einzige Vorwurf gegen Schönbohm, auf den es ankommt, ist "Der Mann ist absolut nicht in der Lage, die 'Cybersicherheit' in Deutschland auf solche Füße zu stellen, dass es zumindest abstrakt denkbar wäre, dass russische Angreifer wenigstens das eine oder andere Hinderniss überwinden müssen."
Ob er nun vorsätzlich wissentlich im Namen und Auftrag russischer Agenten gearbeitet hat - oder ob er einfach nur aus Ahnungslosigkeit selbige bei ihren gegen den Westen gerichteten Tätigkeiten behilflich war, das ist schlicht egal.
Relevant ist: Von "Person, die bisher eigentlich einen guten Job gemacht hat" kann da überhaupt keine Rede sein. Dank seiner Tätigkeit müssen nun alle Unternehmen, die mit dem Cyber-Sicherheitsrat oder Protelion zusammen gearbeitet haben, ihre gesamte IT-Sicherheit nocheinmal komplett neu machen.
Zur Erinnerung: Es ist DIE primäre Aufgabe des BSI, dafür zu sorgen, dass genau so etwas nicht passiert. Dafür zu sorgen, dass Unternehmen sich im Rahmen des technisch und wirtschaftlich machbaren (immer schön realistisch bleiben) auf ihre IT-Sicherheit verlassen können. Stattdessen wird _wegen_ dem BSI in vielen Unternehmen russische Software für die Netzwerk'sicherheit' eingesetzt. Insbesondere in Unternehmen der "kritischen Infrastruktur". Nein, das ist kein Beispiel für jemanden, der einen guten Job macht.
zum Beitrag07.10.2022 , 17:08 Uhr
Das genaue Gegenteil von dem, was Herr Ganser hier behauptet, ist real: Wer vorschlägt, Russland auch nur ein kleines bisschen nachzugeben, der tut das, obwohl er weiß (oder zumindest 'wissen müsste'), dass er die nukleare Eskalation damit herbeiführen wird. Nicht näherbringt, sondern ganz akut herbei führt.
In der Geschichte der Menschheit hat es nie einen Fall eines Erpressers gegeben, der im Erfolgsfall gesagt hat: "Oh, das funktioniert, dann sollte ich das nicht wieder tun."
Wenn wegen der Drohung mit Atomwaffen Russland inakzeptable Zugeständnisse gemacht werden, dann ist die absolut unvermeidbare Folge, dass Russland in kurzer Zeit erneut mit neuen und noch inakzeptableren Fordreungen antritt. Und da Russland nunmehr die tatsächliche Militärmacht Russlands schmerzhaft vor Augen geführt wurde, werden sie diese von vornherein mit Atomwaffen zu erzwingen suchen. Und dann? Wenn Russland uns mitteilt, dass Polen ab sofort eine Provinz des russischen Reichs ist, und wenn wir nicht kuschen, dann werfen wir Atombomben - was tut Herr Ganser dann?
Dann sagt er: Wer Russland nicht gewähren lässt, der bewegt sich damit auf die nukleare Eskalation durch Moskau hin". Und wenn Russland dann mitteilt, dass Deutschland nun auch eine russische Provinz ist, dann wird er wohl das gleiche sagen.
Wer zulässt, dass ein Erpresser mit seinen Drohungen Erfolg hat, der bewegt sich nicht auf eine Situation hin, in der die Drohung wahr gemacht wird, sondern der macht es geradezu unvermeidbar, dass das passieren wird.
zum Beitrag09.08.2022 , 17:52 Uhr
(Hier geht es weiter mit den genetischen Varianten.)
Theoretisch sind alle Variationen von X & Y mit beliebig vielen Paaren möglich, allerdings sind nicht alle Varianten auch praktisch lebensfähig. Praktisch sind zumindest diese Variationen relevant: 01) X0 (eigentlich einfach nur X) 02) XX 03) XY 04) XXX 05) XXY 06) XYY 07) XXXX 08) XXXY 09) XXYY 10) XYYY 12) XXXXX 13) XXXXY 14) XXYYY (Nur solche Varianten aufgezählt, für die ich auf die schnelle Beschreibungen gefunden habe.)
Die meisten dieser 14 genetischen Varianten können theoretisch alle 12 körperlichen Varianten ausbilden, wenn auch mit unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten. In der Praxis kommen einige davon vermutlich eher nicht vor. XX-Männer und XY-Frauen sind zwar eher selten, kommen aber definitiv vor. Die Häufigkeit wird mit etwa eins in zwanzigtausend angegeben, oder anders gesagt: mehrere Tausend alleine in Deutschland.
Theoretisch sind das also 168 Geschlechter. Selbst wenn man großzügig die Hälfte davon als "zu unwahrscheinlich" streicht immer noch 80 Geschlechter. Immer noch rein biologistisch. Keine Psyche wurde betrachtet. Keine gesellschaftlichen Prägungen wurden angerufen. Ausschließlich objektiv messbare Eigenschaften.
Falsch an den Ergebnissen ist, dass jede Eigenschaft als rein "ja oder nein" betrachtet wurde. Beschädigte Chromosomen oder innere und äußere Organe in unterschiedlich starken Ausprägungen wurden dabei noch ignoriert.
Sagt ein Wissenschaftler "ich hab als Kind gelernt, dass es nur 2 Geschlechter gibt, also ignoriere ich alle anderen", dann ist das Anti-Wissenschaftlich, und der 'Wissenschaftler' in der Biologie was ein Flacherdler in der Physik ist.
Im Bereich der Geschlechter bei Menschen gibt es genau nur eine einzige Sache, bei der die Zahl "2" vorkommt: Zur Fortpflanzung ohne Labor braucht es eine Eizelle und eine Spermazelle, zusammen sind das 2 Zellen. Diese beiden Zellen können aus den unterschiedlichsten Körpern stammen.
zum Beitrag09.08.2022 , 17:39 Uhr
"Es spricht wissenschaftlich viel dafür, dass die These, es gäbe mehr als biologisch zwei Geschlechter, kaum mehr als eine kreationistische Theorie ist, haltlos, wunschbehaftet."
Genauso wie "wissenschaftlich" viel dafür spricht, dass die Erde eine Scheibe ist. Hassreligion ist nicht Wissenschaft.
Es gibt, leicht für jedermann überprüfbar, ganz abseits jeglicher Ideologien, jeglicher LGBTQI-Ideen, rein physisch, selbst wann man ganz großzügig unerwünschte Dinge weglässt, mindestens 4 Geschlechter. Nicht 2, sondern 4: 1) Körper mit exklusiv voll ausgeprägten äußeren weiblichen Geschlechtsorganen 2) Körper mit exklusiv voll ausgeprägten äußeren männlichen Geschlechtsorganen 3) Körper mit voll ausgeprägten äußeren männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen 4) Körper mit ohne voll ausgeprägte äußere Geschlechtsorgane (Aus diesen Merkmalen erwürfeln Ärzte bei der Geburt das dokumentierte Geschlecht.)
Niemand ist ein Wissenschaftler, der die Möglichkeit, es könnte eventuell nur 2 Geschlechter geben, ernsthaft in Betracht zieht.
Real sind es - rein biologistisch betrachtet - natürlich noch sehr viel mehr Geschlechter: Nur völlig wissensbefreite Menschen gehen davon aus, dass die sichtbaren Geschlechtsmerkmale stets mit den inneren Organen übereinstimmen.
Zu jeder der 4 obigen Varianten kommen daher noch entsprechende Varianten der inneren Organe dazu: Eindeutig, Mehrgeschlechtig, Nicht-vorhanden.
Vermutet man, dass "ohne äußere" kaum mit "beide innere" einhergehen dürfte, und umgekehrt, und dass "außen voll X und innen voll Y" und umgekehrt ebenso unwahrscheinlich sind, dann bleiben immer noch 12 Geschlechter übrig. Immer noch rein körperliche Geschlechter. Kein Gedanke wurde an Psyche oder Gesellschaft verschwendet.
Dazu kommen dann die genetischen Varianten. Auch hier gilt: Antiwissenschaftler mögen glauben, XX habe bspw. immer weibliche Geschlechtsorgane - die Realität sieht das anders.
(Geht noch weiter)
zum Beitrag06.07.2022 , 13:07 Uhr
Spätestens seit dem Moment, in dem "ein anderer Schüler den Text mit dem Wort vorlesen" musste, ist es für jeden Menschen, der Rassismus ablehnt, praktisch unmöglich, dass offensichtliche zu leugnen.
Niemand, der nicht in verfassungsfeindlich-extremistischer Weise rassistisch ist, würde jemals das Vorlesen dieses Wortes überhaupt durchsetzen.
Daher kann für weniger rechts-extreme Menschen überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass die Ordnungsmaßnahme ausschließlich verhängt wurde, weil die Schülerinnen sich geweigert haben, rassistische Beleidigungen vorzulesen.
Ob die rassistischen "Pädagogen" das zugeben, oder ob sie eine Ausrede gefunden haben, warum sie das durften, das mag das Ergebnis eines Strafverfahrens verändern - die moralische Bewertung ändert es nur in einer Hinsicht: Das sie sich etwas gesucht haben, an dem sie die Strafe festmachen können, zeigt, dass ihnen das Unrecht ihrer Handlung bewusst war.
zum Beitrag01.07.2022 , 11:12 Uhr
Ich bin mir, so leid es mir tut das sagen zu müssen, nach mehrfacher Lektüre von Artikel und Kommentar sehr sicher, dass Ihre "Medienkritik" Ausdruck der Tatsache ist, dass Sie mit der Neuauflage nicht 100% Konform sind.
In diesem Artikel hier taucht keine Meinung der Autorin auf. Es werden die Änderungen sachlich beschrieben, die Aussagen der zuständigen Politiker werden wiedergegeben, und Fachleute werden zitiert. Es werden nichtmal Begriffe mit wertender Konnotation verwendet, ohne dass diese Zitate von anderen sind.
Dass der Artikel nicht ablehnend klingt, liegt einfach daran, dass man "sachlich" keine Ablehnung anbringen kann. Es gibt natürlich ablehnende "Meinungen" - aber ebenso natürlich keine Verpflichtungen, jede beliebige Meinung in einem Artikel wiederzugeben.
Beispielsweise in einem Artikel über jüdische Kunst müssen selbstverständlich keine Antisemiten zitiert werden, damit der Artikel sachlich bleibt.
Und ebenso müssen in diesem Artikel keine transphoben Leute zitiert werden, damit dieser Artikel sachlich bleibt.
Im Gegenteil besteht das große Risiko, das Problem "Falsche Ausgewogenheit" einzuführen, wenn man in einem Artikel über ein positives Ereignis verzweifelt negative Stimmen anführt, bloß um "sachlicher" zu wirken. Am Ende ist der Artikel dann durch die falsche Ausgewogenheit weniger sachlich.
Aber vielleicht liege ich ja daneben, und Sie sind in der Lage, konkrete Sätze des Artikels zu benennen, die in Inhalt oder Formulierung für einen Artikel problematisch sind.
zum Beitrag01.07.2022 , 10:58 Uhr
Das ist schlicht völliger Unsinn.
Der Satz ist ganz eindeutig: Jugendliche ab 14 können ändern, WENN die Eltern zustimmen. Hier gibt es schon mal offensichtlich kein müssen.
Falls die Eltern sich uneinig sind, entscheiden Familiengerichte. Hier braucht man keine Wahnvorstellungen zu verbreiten - diese Regelung ist uralt, es gibt sie an jeder, wirklich jeder Stelle im Sorgerecht: Wenn Eltern sich uneinig sind, entscheiden Familiengerichte und orientieren sich dabei am Kindeswohl. Weder hier noch bei irgendeinem anderen Thema ist damit vorab festgelegt, wie die Entscheidung ausfällt. Diese Sorte Verfahren sind Verfahren, die wirklich immer orientiert an den Besonderheiten des Einzelfalls entschieden werden.
Und wenn die Eltern sich einig sind, aber eine andere Meinung haben als das Kind, kann das Kind seine Eltern verklagen. Auch das ist nichts neues, es gab schon Fälle, in denen Kinder ihre Eltern verklagt haben. Auch hier entscheiden die Gerichte nach dem Kindeswohl - nur mit dem Unterschied, dass die Wahrscheinlichkeit, dass dem Kind Recht gegeben wird, naturgemäß geringer ist, als wenn die Eltern sich uneinig sind.
Nirgendswo gibt es auch nur die Andeutung von der Ahnung der Option der Möglichkeit, dass Kinder vor deutschen Gerichten immer Recht bekommen.
zum Beitrag28.06.2022 , 12:02 Uhr
TÜV Süd?
taz.de/TUeV-Sued-vor-Gericht/!5803780/ Dieser TÜV Süd?
Ok, wenn die sagen, das ist möglich, dann kann man beruhigt davon ausgehen, dass es - wenn überhaupt - nur mit extremen Risiken möglich ist. Diese Empfehlung sollte bereits Grund genug sein, das nicht zu tun.
zum Beitrag23.06.2022 , 15:53 Uhr
"Die breiartige Masse ist dem Bericht zufolge nicht gesundheitsgefährdend, wird aber oft als eklig empfunden." Das mag in dem Bericht stehen, ist aber falsch.
Separatorenfleisch ist nicht "per se" gesundheitsgefährdend, nicht aus sich selbst heraus. Aber es ist mit deutlich höherem Risiko behaftet als "normales" Fleisch, weil Teile vom Tierkörper damit in die Nahrung gelanden, die Mensch normalerweise nicht isst.
Deutlicher gesagt: Die etwas weniger jugendlichen unter uns erinnern sich noch gut an die BSE/CJ-Krise vor ~20 Jahren. Damals wurde erkannt, dass Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen bei Menschen ausgelöst wurden durch Brionen aus Teilen des zentralen Nervensystems, die im Separatorenfleisch von Rindern stecken.
Mit dem "Fleisch" zusammen wird im Separatorenfleisch nun mal auch vieles vom Tier verarbeitet, was "beim besten Willen kein Fleisch" ist. Und ja, davon können zusätzliche Gesundheitsgefahren ausgehen.
Also, für Fleischesser vorerst kein Grund zur Panik, aber definitiv Grund, sehr sehr sauer zu werden.
zum Beitrag24.04.2022 , 17:19 Uhr
Leider würde das nicht nur nicht funktionieren - im Gegenteil, der Fleischverbrauch würde steigen.
Es ist gut dokumentiert und untersucht, bspw. von Gneezy/Rustichini (Wer es nicht kennt, suche nach "A fine is a price"), dass monetäre Anreize, etwas schlechtes nicht zu tun, dazu führen, dass es erst recht getan wird: Der Gedanke "das ist schlecht" tritt dann in den Hintergrund, und wird ersetzt durch "ich hab ja dafür bezahlt".
Was würde also alles passieren, wenn durch Regeln ein künstlicher Preisunterschied geschaffen wird: - Wer es sich leisten kann, kauft weiterhin Fleisch - Wer es sich leisten kann, und sich über Abgrenzung von anderen definiert (also die meisten), erhöht den Fleischkonsum drastisch, um sich von den "Armen" = "Gemüsefressern" abzugrenzen - Wer bisher aus Vernunft-Gründen auf Fleisch verzichtet hat, kauft vielleicht wieder Fleisch, weil auf der Unvernunft nun ein Preisschild prangt - Wer bisher aus Vernunft-Gründen auf Fleisch verzichtet hat, kauft vielleicht wieder Fleisch, weil es nun formal als Statussymbol eingeführt wurde - Wer es sich nicht leisten kann, bekommt einen konkreten Anreiz, sich danach zu sehnen; das verstärkt den Statussymbol-Status
Am Ende haben wir mehr Umweltschäden, mehr Tierleid, und mehr gesellschaftliche Abgrenzung. Und wir haben gesetzlich festgelegt, dass der Umweltschutz die Aufgabe der Armen ist.
Die Vorstellung, durch Preismanipulationen könne man Verbraucher zum Umweltschutz bewegen, ist schon seit Jahrzehnten eine der größten Umweltgefahren. Es funktioniert schlicht nicht, und wenn die Idee endlich verschwinden würde, könnten wir vielleicht auch langsam mal ernsthaft mit tatsächlichem Umweltschutz beginnen.
zum Beitrag22.04.2022 , 14:12 Uhr
Nein, die Republikaner schießen nicht "zurück". Sie beißen einfach nur wild um sich, wie ein angeschossenes Tier.
Nicht einmal die Republikaner wissen, welche Konsequenzen diese Änderung haben wird.
Es geht nämlich eigentlich gar nicht um irgendwelche "Privilegien", sondern um die Tatsache, dass Disney bisher ALLE Aufgaben der öffentlichen Hand in der Gegend übernommen hat (und dafür einen Teil der Steuern vor Ort bekommen hat.) Diese von Disney organisierte Verwaltung hat auch ganz normale "öffentliche" Haushalte mit Krediten und so weiter. Nach der Aufhebung des Sonderstatus muss all das der Staat übernehmen - inkl. der Schulden.
Niemand weiß, was am Ende genau passieren wird - Prognosen schwanken zwischen "das wird die Steuerzahler richtig viel Geld kosten" auf Seiten der Kritiker und "wir wissen nicht, was das für Konsequenzen hat und wollen es auch gar nicht wissen" auf Seiten der Befürworter dieses Gesetzes.
zum Beitrag04.04.2022 , 13:08 Uhr
Dann stellt sich eine einfache Frage:
Wieviel Prozent der Volksgruppe müssen denn bereits ausgelöscht worden sein, bevor man einen geplanten Völkermord als solchen bezeichnen darf?
Ein Völkermord ist auch dann ein Völkermord, wenn er noch nicht vollendet ist.
Ihre Argumentation besagt nichts weiter, als dass man niemals versuchen darf, einen Völkermord zu stoppen, ehe er nicht bereits Geschichte ist.
zum Beitrag03.04.2022 , 23:17 Uhr
Das ist offen gesagt ein ziemlich gefährlicher Pfad. Üblicherweise geht man davon aus, dass ein Völkermord in größerem Maße zu verdammen ist, das seine Vermeidung von noch größerer Wichtigkeit ist, als dies bei einem Massenmord der Fall ist. Und im Gegensatz dazu lautet Ihre Argumentation: Man sollte Völkermorde solange laufen lassen, bis aus dem Massenmord erfolgreich ein Völkermord wurde. Erst dann darf man anfangen, darüber zu reden, was da passiert ist.
Finde ich nicht gut.
Wenn der Begriff des Völkermordes nur dazu da ist, hinterher zu jammern, dann sollte man ihn komplett aus dem Vokabular streichen.
Es ist wichtig, (auch nur versuchte) Völkermorde beim Namen zu nennen, bevor sie Erfolg haben, denn nur dann gibt es wenigstens die theoretische Hoffnung, den einen oder anderen Völkermord vermeiden zu können.
zum Beitrag03.04.2022 , 18:53 Uhr
"Sanktionen aber treffen Menschen in der Realität, wirklich, schwer."
Na, da sind die Angehörigen der von Putin umgebrachten Ukrainer (und auch Russen!) aber verdammt froh, dass ihre Familien nur virtuell ermordet worden sind.
Angesichts dessen, was hier auf dem Spiel steht, sind Sanktionen das mit weitem Abstand mildere Mittel.
Und dabei lassen wir ja noch außer acht, dass - wenn die Sanktionen in irgendeiner Hinsicht unbegründet sind - die "Familien" die Option haben, ihrer Regierung unmissverständlich mitzuteilen, dass sie wollen, dass der Krieg aufhört.
Tatsächlich treffen die Sanktionen in Russland bisher primär die mittelreichen. Den Superreichen sind sie eh egal, und der Lebensalltag der Habenichtse wird von den Dingen, die von den Sanktionen betroffen sind, eh kaum berührt.
Sanktionen sind keine "drastische" Reaktion, ebenso wenig wie einem Überfallenen Mittel zur Verteidigung zu geben.
Wenn sich herausstellt, dass die Vorwürfe bzw. Butscha korrekt sind, dann muss man in der Tat über "drastische" Reaktionen nachdenken. Dann ist es wohl an der Zeit, sich nicht auf Liebesentzug zu beschränken - und dann wird man auch darüber nachdenken müssen, ob jene, die die Handlungen Russlands verherrlichen, nicht eigentlich Kriminelle sind.
zum Beitrag27.03.2022 , 11:38 Uhr
Es ist korrekt, dass "Thin Blue Line" nicht immer mit Rassismus einhergeht. Schauen wir erst mal aufs Original: In den US tragen es Polizisten und Zivilisten. Bei Polizisten ist es selten rassistisch. Sie meinen damit immer: Wir dürfen machen, was wir wollen; Recht und Gesetz gelten für uns nicht; wir dürfen stehlen, morden, vergewaltigen, und ihr könnt nichts dagegen tun, denn wir sind die Thin Blue Line, und ihr braucht uns, egal wie. TBL ist ein Bekenntnis zum Krieg gegen den Rechtsstaat.
Weil die USA sind, wie sie sind, richten sich die Verbrechen dieser Polizisten primär gegen nicht-Weiße. Dumme Zivilisten denken deswegen, TBL richte sich gegen nicht-Weiße. Wenn daher in den US ein Zivilist TBL trägt, ist das üblicherweise in der Tat ein Bekenntnis zum Rassismus, selten aber auch ein Bekenntnis zum Kampf gegen die Rechtsstaatlichkeit.
In D sind Morde durch Polizisten sehr selten, Gott sei Dank. Der Krieg gegen den Rechtsstaat von TBL-Polizisten findet hier primär durch exzessive Gewaltanwendung, Vortäuschung von Straftaten, Falschaussagen und derlei statt. Unverändert sind Polizisten mit TBL Feinde des Rechtsstaats.
Zivilisten mit TBL in D sind nicht automatisch Rassismus, weil die Polizeiverbrechen sich nicht so überwiegend gegen Ausländer richten. TBL an Zivilisten ist hier üblicherweise ein Bekenntnis dazu, dass Polizisten in D bei weitem nicht vollständig, aber doch in weiten Teilen rechtsextremes Gedankengut vertreten, wie bspw. den Kampf gegen den Rechtsstaat.
Zusammenfassend: TBL an Polizisten, egal wo: Krieg dem Rechtsstaat. TBL an Zivilisten in den USA: Überwiegend Rassismus. TBL an Zivilisten in DE: Überwiegend Signal zur Unterstützung rechtsradikaler Polizeikader.
zum Beitrag24.03.2022 , 15:06 Uhr
Die Rechten in den USA haben 3 Probleme mit dieser Juristin: Erstens, das kleinste Problem: Sie ist eine Frau. Auch wenn sie selbst in den eigenen Reihen Frauen zähneknirschend akzeptieren, ist das doch etwas, was ihnen immer noch nahe geht.
Zweitens, schon ein deutlich größeres Problem: Sie ist schwarz. Viele ihrer Kritiker betrachten "Walking while black" als Verbrechen, und würden gerne auf Teufel komm raus schwarze Richter am obersten Gericht verhindern.
Aber für die Republikaner 2022 das größte und unverzeihlichste Problem: Sie ist hochgradig qualifiziert. Sie hat einen sehr guten Jura-Abschluss einer der renommiertesten Universitäten, und deutlich mehr juristische Praxiserfahrung als all ihre künftigen Kollegen. Jemand der nicht wegen politischer Überzeugungen sondern wegen juristischer Qualifikation auf diesen Posten kommt, droht den Plänen der Republikaner, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Verfassung zu beseitigen, im Weg zu stehen. Das ist der wirkliche Grund für diese verbissenen und in weiten Teilen lächerlichen Angriffe.
zum Beitrag12.03.2022 , 00:54 Uhr
Rn 17, also unter Abschnitt II, Punkt 2, zweiter Absatz. Dort wird die Würdigung der Tathandlung im Urteil des Amtsgerichts wiedergegeben und in Rn 19, unter 3a ausdrücklich als "rechtsfehlerfrei" festgestellt.
Im Wortlaut der Feststellung aus Rn 17: "Zwar habe die Angeklagte durch die Verwendung des „Judensterns“, der „eine der letzten Maßnahmen der Nationalsozialisten zur Vorbereitung und vor Beginn der Deportationen“ des jüdischen Volkes symbolisiere, unter Ersetzung des Begriffs „Jude“ durch die Begriffe „nicht geimpft“, „AFD Wähler“, „SUV Fahrer“ und „Islamophob“ einen Vergleich zwischen der gesellschaftlichen Kritik an den zuletzt Genannten und „den Gräueltaten“, denen sich das jüdische Volk in der Zeit des Nationalsozialismus ausgesetzt sah, hergestellt, was eine Bagatellisierung von Art, Ausmaß und Folgen der Gewaltmaßnahmen der NS-Zeit und damit eine Verharmlosung einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung der in § 6 Abs. 1 VStGB bezeichneten Art i. S. des § 130 Abs. 3 StGB darstelle."
Faszinierender Weise ist Rn 17 die Verknüpfung des Leittextes des Urteils. Nicht wirklich schwer zu finden.
Unter 3, a wird dann ein wenig ausführlicher erläutert, wieso zusätzlich zur Verharmlosung die Störung des Rechtsfriedens wirklich wichtig ist für eine Strafbarkeit. Unter 3, b geht es dann nur noch um die Frage der Beleidigung, das hat mit der Frage der Verharmlosung nichts mehr zu tun.
Es ist schon hilfreich, dass Richter in ihren Urteilen oft Ordnung halten.
zum Beitrag10.03.2022 , 23:17 Uhr
Es gibt bereits ein sehr vernünftiges rechtskräftiges Urteil des OLG Saarbrücken zu dem Thema.
Die Richter haben festgestellt, dass für die Strafbarkeit nach 130 Abs 3 zwei Bedingungen erfüllt sein müssen. Erstens muss mit der Tat "eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art [...] [ge]billigt, [ge]leugnet oder verharmlost" werden.
Und zweitens muss dies "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung" passieren.
Die Richter sowohl am LG als auch dann am OLG kamen zu dem Schluss, dass es eigentlich keinerlei Zweifel daran geben kann, dass die erste Bedingung durch das Zeigen eines Judensterns mit der Aufschrift "ungeimpft" erfüllt ist. Der Holocaust WIRD damit verharmlost ("Bagatellisierung von Art, Ausmaß und Folgen")
Da es aber hier aufgrund der Umstände des Einzelfalls an der Störung des öffentlichen Friedens mangelte, wurde keine Strafbarkeit festgestellt.
Kommen andere Umstände hinzu, wie bspw. ein uniform-artiges Auftreten auf einer öffentlichen Versammlung, das Aufrufen zu Gewalt auf einer öffentlichen Versammlung oder derlei, dann ist da die Grenze zur Strafbarkeit leicht überschritten.
Ein wichtiges Zitat aus dem Urteil: "Eine Verurteilung kann dann an Meinungsäußerungen anknüpfen, wenn sie über die Überzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkungen angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch, aggressiven Emotionalisierungen oder durch Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgefährdende Folgen unmittelbar auslösen können [..] Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände festzustellen [..], bei der insbesondere die Art, der Inhalt, die Form und das Umfeld der Äußerung zu berücksichtigen sind, aber auch – je nach den Umständen des Einzelfalls – die Stimmungslage in der Bevölkerung und die politische Situation eine Rolle spielen können."
zum Beitrag21.02.2022 , 15:53 Uhr
Ich empfehle DRINGEND Grundgesetz Artikel 5, Absatz 1 nicht nur beim Namen zu nennen, sondern auch wirklich zu lesen. Und dann noch Absatz 2 hinterher, der ist nämlich wichtig. Und dann beide zu verstehen.
Die Meinungsfreiheit ist erstens ein Abwehrrecht gegen den Staat - sie kann schon per Definition nicht eingeschränkt sein dadurch, dass ein Verlag eine peinliche Kolumne nicht stehen lässt. Und die Meinungsfreiheit zeichnet sich zu aller vorderst, und im Gegensatz zu vielen anderen Grundrechten dadurch aus, dass sie schon im GG ausdrücklich beschränkt ist.
Das Recht auf Würde, das bspw. durch Verharmlosung des Holocausts verletzt wird, ist ein schrankenloses Grundrecht. Im Gegensatz dazu findet das Recht auf Meinungsfreiheit seine Schranken unter anderem gerade und vor allem in Art. 1 GG.
zum Beitrag25.01.2022 , 12:23 Uhr
Unwissen, wenn dem abgeholfen werden darf, ist kein Fettnäpfchen.
Also, gerne eine grobe Erklärung, ohne dass ich da ein großer Fachmann für wäre: "Trans" in diesem Zusammenhang bedeutet primär "im Körper mit dem falschen Geschlecht geboren". Eine trans Frau IST eine Frau, die das Pech hatte, einen Körper mit männlichen Geschlechtsorganen zu bekommen. Ein trans Mann IST ein Mann, der das Pech hatte, einen Körper mit weiblichen Geschlechtsorganen zu bekommen.
Trans Männer und trans Frauen SIND (im Regelfall) binär.
Der Begriff "trans" alleine beschreibt allgemein "nicht das richtige Geschlecht bekommen". Das richtige Geschlecht kann dann binär oder "nicht binär" sein.
"Nicht binäre" Menschen sind "nicht binäre" Menschen. "Nicht binär" bedeutet: Nicht "einfach Mann", nicht "einfach Frau." Nicht binär gibt es in allerlei Ausprägungen. Bekannt sind vor allem: "ohne Geschlecht", "Mehrgeschlechtlich" und "Veränderlich" (agender, bigender und genderfluid).
Also, langer Rede kurzer Sinn: trans Männer und trans Frauen wollen sich binär einordnen, weil sie binär sind. Nicht-binäre Menschen wollen sich nicht binär einordnen, weil sie nicht-binär sind.
Würde, so unwahrscheinlich das erscheinen mag, einem Baby die korrekte nicht-binäre Identität direkt nach der Geburt zugeordnet, so wäre dieser Mensch nicht-binär, aber trotzdem nicht trans. Frau Ganserer ist eine trans Frau, weil sie trans ist und eine Frau ist. Das macht sie trans UND binär.
zum Beitrag25.01.2022 , 12:08 Uhr
"Es geht hier vielen Feministinnen überhaupt nicht darum trans Menschen zu schaden, sondern darum Frauenrechte und Frauenschutzräume zu erhalten."
Das lässt sich sehr einfach durch eine schlichte überprüfbare Tatsache als Lüge entlarven: Der EMMA-Artikel hat beharrlich und wider besseren Wissens eine trans Frau mit ihrem ehemaligen Männernamen angesprochen. Es kann absolut niemals irgendwie irgendwo eine Situation geben, in der dadurch "Frauenrechte" und "Frauenschutzräume" geschützt werden. So etwas ist bereits ganz für sich alleine genommen ein transfeindlicher Angriff, der eine boshafte Absicht zweifelsfrei nachweist.
Um die Transfeindlichkeit effektiv bekämpfen zu können, ist es natürlich wichtig, welche Lügen die Transfeinde über ihre Motivation erzählen. Aber an den Tatsachen ändern diese Lügen nichts. Man muss sie nur kennen, um sie besser entlarven zu können.
-- Ganz davon abgesehen ist auch die Geschichte von den "Frauenschutzräumen" die verteidigt werden sollen, durch Tatsachen als Lüge belegt: Jene, die von Frauenschutzräumen nicht nur reden, sondern sie organisieren und betreiben, sehen aus ihren Erfahrungen keine Gefahren durch trans Menschen. Diese Gefahren werden lediglich von Menschenfeinden herbei geredet.
Bis auf seltene Ausnahmen sind alle, die trans Menschen bekämpfen um "Frauenschutzräume" zu verteidigen genau diejenigen Menschen, die früher die Idee von Frauenschutzräumen bekämpft haben. Nachdem dieser Kampf Gott sei Dank endgültig verloren ist, haben sie sich halt neue Feindbilder gesucht.
zum Beitrag14.01.2022 , 19:50 Uhr
Interessant, wie ein taz-Autor sich hier die Welt zurechtbiegt: "über die Machtfülle eines Ministers, der allein und unkontrolliert über das Schicksal einzelner Menschen bestimmen darf"
"unkontrolliert"? Wenn das "unkontrolliert" ist, wieso kann dann die taz darüber berichten, dass nun, nach dem der Minister entschieden hat, der Tennisspieler erneut in Berufung ging und ein Gericht das letzte Wort hat? taz.de/Tennisprofi...k-okovic/!5828348/
Im Gegenteil zu den Behauptungen hier ist der Ablauf der normale Stand jedes zivilisierten Landes: Die Exekutive (hier in Gestalt des Ministers) trifft Entscheidungen, die Judikative kontrolliert diese.
zum Beitrag09.01.2022 , 00:49 Uhr
Die Zeit, in der der "eigene Gesundheitszustand Privatsache war" ist nicht etwa vorbei, sondern es hat sie nie gegeben.
Niemals war es legal, andere vorsätzlich anzustecken. Niemals hätte ein potentieller Partner es akzeptiert, wenn man auf die Nachfrage nach Geschlechtskrankenheiten "das ist meine Privatsache" geantwortet hätte. Niemals war es zulässig, beim Blutspenden falsche Angaben über den Gesundheitszustand zu machen. Vor 50 Jahren hätte nahezu niemand die Option in Betracht gezogen, die damals bestehenden Impfpflichten in Frage zu stellen, bloß um andere besser gefährden zu können. Einreisequarantäne in Seuchenzeiten gibt es seit tausenden von Jahren.
Das einzige, was sich gegenüber früher leider geändert hat: Es ist immer normaler und akzeptierter geworden, das "ICH" über die Freiheiten aller anderen zu stellen.
zum Beitrag04.01.2022 , 16:39 Uhr
Nein, und das habe ich auch nicht geschrieben. "NUR" Dialekt sprechen statt "auch" korreliert aber zumindest extrem eng mit "fremdenfeindlich".
Und zwar nicht weil "will mal schimpfen", sondern aus ganz konkreten, sachlichen Gründen:
Wer nur Dialekt spricht, ist entweder intellektuell davon überfordert, eine gemeinsame Sprache zu lernen (ich kenne nur wenige Menschen, auf die das zutrifft, wirklich dumme Menschen sind selten) - oder er verweigert es, weil er seine Mitmenschen nicht für Wert befindet, dass er sich darum bemüht, mit ihnen zu kommunizieren.
"Warum soll ich eine gemeinsame Sprache lernen, sollen doch die Fremden meinen Dialekt lernen. Und den von 'ein Dorf weiter'. Und den von zwei Dörfern weiter. Und den von über'm Fluß. Und alle anderen Dialekte ebenso."
Nur Dialekt zu sprechen ist immer ein Angriff auf alle anderen - manchmal unverschuldet, meistens aber vorsätzlich.
Arroganz, die gibt es. Wenn ein Münchner sich weigert, mit einem Norddeutschen Hochdeutsch zu redet, dann ist er arrogant - der Münchner, nicht der Norddeutsche. Der Münchner erwartet, dass jeder Besucher sich an ihn persönlich anpasst. Das ist arrogant. Der gleiche Münchner spricht freilich immer noch kein Hochdeutsch, wenn er anderswo zu Besuch ist - warum auch, ist er doch der Mittelpunkt der Welt.
Und wenn ein Hannoveraner einen Schwaben, der Hochdeutsch mit schwäbischem Akzent spricht, deswegen verachtet, ja, dann ist er ebenso arrogant. Das kommt sicherlich vor. Die Erfahrung aber spricht freilich dafür, dass dieser "Akzent" vielmehr "Honoratiorenschwäbisch" war. Also: Hat unser Schwabe sich vlt. geweigert, allgemein verständliches Hochdeutsch zu sprechen, gerne auch mit Akzent?
zum Beitrag04.01.2022 , 10:56 Uhr
Das klingt ja nett. Naja, 'nett'.
Als nicht-Ruhrdeutscher stelle ich mir da unvermeidlich die Frage: Und wie entspannt war es auf der dritten der beiden Seiten? Bei den Studenten, die keine ruhrdeutschen Muttersprachler waren?
Wenn das gerade bei "besonders schwierigen" Themen getan wurde, dann heißt das ja nichts weiter, als dass Sie genau da, wo es besonders drauf ankam, verstanden zu werden, stattdessen eine künstliche Barriere gegen Fremde aufgebaut haben.
Vielleicht wäre es ja doch besser gewesen, alle Anwesenden hätten sich in einer gemeinsamen Sprache verständigt?
zum Beitrag04.01.2022 , 10:50 Uhr
Ausgebaute Straßen sind "überraschende" Gründe? Nicht wirklich. Sprache dient zu allererst der Kommunikation mit anderen. Ausgebautes Straßen und Kontakt mit Fremden korrelieren eng.
Leider ist es auch so, dass die von der Autor*in gelobte Zweisprachigkeit mit Dialekten ein ziemlich norddeutsches Randphänomen ist. Je weiter man in den Süden kommt, desto mehr sind jene, die die Dialekte sprechen strikt einsprachig. Ist es in Ostfriesland üblich, ins Hochdeutsche zu wechseln, wenn man nicht verstanden wird, so wechseln viele (selbstverständlich nicht alle) Bayern vom "bairischen" ins "genuschelte bairische" wenn sie mit "Fremden" reden.
Tatsächlich ist die Idee, die Mehrheit der Menschen, die Dialekt-Sprachen aufgeben, würden dies primär aus "Scham" tun, ziemlich lächerlich und absurd. Die meisten nicht fremdenfeindlichen Menschen gewöhnen sich einfach an, so zu sprechen, dass ihre Mitmenschen sie verstehen. Und dabei fallen ganz von selbst alle Dialekte, die streng genug sind, dass sie als "Sprache" gelten können, aus der Auswahl.
Es gibt da eine Story über einen Bayern und ein Nordlicht, die gemeinsam segeln waren - sie sollen sich auf Englisch unterhalten haben, weil sie sich auf Deutsch nicht verstehen konnten. Für ein "Urlaubserlebnis" mag das ja angehen, aber wer im Alltag solche Sachen erlebt, verspürt ganz von selbst ein völlig schamfreies Verlangen danach, sich mit anderen unterhalten zu können.
zum Beitrag28.12.2021 , 21:58 Uhr
Ich finde, mit Verlaub, die hier getroffenen Aussagen nur schrecklich. Eine Regel, so Herr Wirth, erfordert, dass es ein Organ gibt, dass ihre Einhaltung kontrolliert. Diese Aussage, in die Realität übersetzt bedeutet: Anstand und gutes Benehmen dürfen gar nicht existieren.
Gut, das passt durchaus zu einer bestimmten Sorte von Zeitgenossen: Jene, die wenn man ihnen Regeln gibt, die dazu dienen, die Ausbreitung einer tödlichen Seuche zu reduzieren, zuerst (und meist ausschließlich) darüber nachdenken, wie sie die Regeln maximal ausnutzen können. Wieder in die Realität übersetzt: Wie sie also so viele Menschen in Lebensgefahr bringen können, wie es ihnen die Regel gerade so noch erlaubt.
Für diese Sorte von Menschen scheint es eine geradezu schockierende Vorstellung zu sein, das manch einer auch einfach ... nicht ohne Not andere umbringen mag? Unfassbar, nicht wahr?
In Wirklichkeit sind die Corona-Regeln denkbar einfach: Keine Kontakte, die nicht wirklich tatsächlich notwendig sind. Für weit über 90% der Bevölkerung gilt: Wenn sie sich an diese Regel des Anstands halten, dann halten sie sich auch an die gesetzlichen Regeln.
Und die wenigen, die wirklich Kontakte haben müssen, die sind dann froh über die gesetzlichen Regeln, weil sie ihnen die Möglichkeit geben, diese Kontakte zumindest auf das gesetzlich vorgeschriebene Maximalmaß zu begrenzen. Und zwar ganz ohne, dass man ihnen einen Polizisten ins Wohnzimmer setzen muss.
Mal ganz ehrlich: Glauben Sie wirklich, wir lebten in einer Welt, in der nur deswegen wenig gemordet wird, weil es ein Gesetz dagegen gibt? Die meisten brächten regelmäßig jemanden um, wäre es nicht per Gesetz verboten? Völlig absurder Gedanke.
Ich bin mir sicher: Würde weniger Text darauf verschwendet werden, Leuten einzureden, "ihre Mitmenschen nicht leichtfertig infizieren zu dürfen" sei eine "starke Grundrechtseinschränkung", dann müssten wir gar nicht über solche Fragen reden.
zum Beitrag28.12.2021 , 16:40 Uhr
Eine Frage, mit der sich Jörg Wimalasena vielleicht einmal auseinandersetzen sollte:
Warum bekommen die USA die Todeszahlen in "blauen" Gegenden ziemlich gut in den Griff, in den "roten" Gegenden hingegen nicht? Und warum verspürt Herr Wimalasena das Bedürfnis diese nachprüfbaren Fakten zu leugnen?
NYC (>90% der Erwachsenen mindestens eine Impfung) hat immer wieder Tage ganz ohne Todesfälle, der Durchschnitt liegt bei ~11 Todesfällen pro Tag, für ganz NYC. ~0,126 Tote pro 100k Einwohner und Tag. Deutschland: ~0,288 pro 100k Einwohner und Tag ist die aktuellste Zahl, die ich finden kann.
Die USA haben die Pandemie im Prinzip perfekt im Griff. In allen Gegenden, in denen nicht schon aus Trotz gegen Biden die Impfung verweigert wird, sind die Impfzahlen hoch und die Todeszahlen niedrig.
Je stärker die Republikaner in einer Gegend, um so mehr Todesfälle pro 100k Einwohner.
Die Antwort auf die Frage, warum "die Biden-Regierung" die Todeszahlen nicht in den Griff bekommt ist daher simpel: Sie haben sie im Griff, deutlich mehr als Deutschland. Nur überall dort, wo es "der Biden-Regierung" wegen US-Föderalismus verboten ist, sich einzumischen, sind die Todeszahlen direkt anhängig von der Farbe der Region.
Kommentar gekürzt. Netiquette beachten, danke.
zum Beitrag05.12.2021 , 19:59 Uhr
Es gibt hier eine etwas ausführlichere Erläuterung, was es mit den Löffeln (und anderem Besteck) in diesem Zusammenhang auf sich hat: demcastusa.com/202...ed-cutlery-theory/
(Das Datum verwirrt mich etwas, ich hätte schwören könne, dass ich schon laaange vor Corona das erste mal von der Unified Cutlery Theory gehört habe. Aber gut, mein Zeitgefühl ist wirklich richtig miserabel.)
zum Beitrag27.11.2021 , 14:34 Uhr
Wie kommt es eigentlich, dass so viele Menschen, die gerne über Moral reden wollen, grundsätzlich jedes moralische Denken verweigern?
Beispiel hier: Die Autorin sagt "Wenn einem ungeimpften die Behandlung verweigert wird zugunsten eines geimpften, dann wäre das wie Todesstrafe." Klingt gut, aber nur, wenn man es weder zu Ende noch zu Anfang denkt. Die Behauptung basiert auf folgender widerlichen Idee: Wenn der Ungeimpfte behandelt wird, dann kommt dem Tod des Geimpften keine Bedeutung zu.
Kern jedes ehrlichen Umgangs mit der Fragestellung ist also: Verurteilt man den fiktiven ungeimpften zum Tod als 'Strafe für die Entscheidung, sich zu Lasten anderer nicht zu impfen', und lässt den geimpften überleben? Oder verurteilt man den geimpften Patienten zum Tod, mithin als 'Strafe dafür, dass jemand anders sich nicht hat impfen lassen'.
Wer den Tod des Ungeimpften in die Rechnung einbezieht, aber den Tod des Geimpften nicht, handelt absolut amoralisch - nicht einfach nur "nach einer schlechten Moral" sondern "in kompletter Abwesenheit jeglicher Moral."
Es ist grundsätzlich nur möglich, zu einer so extrem einseitigen Betrachtungsweise zu kommen, wie es die Autorin hier geschafft hat, wenn man mit dem Ziel beginnt, mit der gewünschten Folgerung, und sich dann von dort ausgehend, quasi rückwärts gehend, Argumente ausdenkt, warum diese Folgerung gut und richtig sei. Das ist nicht einfach nur falsch, sondern tatsächlich a-moralisch.
Moralisch handeln bedeutet: Die Tötung des einen Menschen anerkennen, die Tötung des anderen Menschen anerkennen, dann prüfen, ob nicht doch irgendwie beide überleben können, und dann die beiden Tötungs-Entscheidungen gegeneinander abwägen.
zum Beitrag25.11.2021 , 10:26 Uhr
Doch, das kann durchaus Sinn ergeben. Bei der Polizei bspw. geht es nicht um "die sind aber so wichtig", sondern um die Signalgebung:
Wenn ein ungeimpfter und nicht nachweislich genesener Polizist für eine 2G-Kontrolle die Impfung eines anderen überprüfen soll, dann ist das gleich zweifach unglaubwürdig.
Erstens fragt der zu überprüfende sich zu recht, wieso für ihn strengere Regeln gelten als für den Polizisten.
Und zweitens fragt der geimpfte brave Bürger sich ebenso zu recht, ob er denn überhaupt darauf vertrauen kann, dass der Polizist die Prüfung bei ungeimpften korrekt ausführt, wenn er ja offenbar selbst nichts davon hält. Da besteht ganz offensichtlich das Risiko, dass der ungeimpfte Polizist einfach "übersieht", wenn ein Bürger ungeimpft an 2G-Veranstaltungen teilnimmt.
zum Beitrag06.10.2021 , 17:09 Uhr
Sehr vernünftige Entscheidung.
Das Risiko für eine Herzmuskelentzündung für junge Leute ist mit Spikevax viel niedriger als das mit einer Covid-19-Erkrankung. Aber das Risiko mit Comirnaty ist nunmal noch etwas niedriger als mit Spikevax. Also ist es nur vernünftig, Comirnaty hier zu bevorzugen.
Das ganze zeigt wieder einmal, dass entgegen der Lügen von Impf-"Skeptikern" die zuständigen Behörden äußerst vorsichtig im Umgang mit Impfungen sind und darauf achten, selbst geringe Risiken immer noch so niedrig wie möglich zu halten.
zum Beitrag02.10.2021 , 10:43 Uhr
Ob Sie es überlesen haben oder nicht, müssen Sie schon selbst wissen. Im Artikel werden zwei konkrete Beispiele genannt:
a) Er verherrlicht die Verbrechen der Waffen-SS, indem er voller Stolz auf seinen Waffen-SS-Opa verweist. Jeder nicht-Rechtsradikale würde das eher so sagen "Nun ist es leider so, dass mein Opa in der Waffen-SS war, aber ich bin nicht er, und distanziere mich mit Nachdruck von ihm."
b) Um Hass gegen Migranten schüren zu können, hat er sich Lügengeschichten über die Erfahrungen der Berliner Polizei mit Migranten ausgedacht. Bestenfalls könnte man ihm hier zugute halten, dass es möglich ist, dass er wirklich glaubt, es hätte eine solche Regelung gegeben, weil er damals entsprechende rassistische Äußerungen von Kollegen gehört hat.
Aber selbst dann muss er sich an dem Maßstab messen lassen, auf welche Weise er nicht als "Privatmensch" sondern als "Polizist" auf derartige Verfassungsfeindlichkeit bei den Kollegen reagiert hat.
zum Beitrag24.09.2021 , 12:41 Uhr
Ein "Demokratieunverständnis" resultiert eher daraus, dass allüberall Lügen erzählt werden. Der Infektionsschutzgesetz verbietet ausdrücklich, Lohnersatzleistungen (um die geht es hier, nicht Lohnfortzahlung) an vorsätzlich ungeimpfte zu Leisten. Der Wortlaut im §56 des Infektionsschutzgesetzes: "Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung [...] ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können."
Was für ein Demokratieverständnis ist es, das besagt "Wenn Gesetze beachtet werden, statt sie zu meinen Gunsten komplett zu ignorieren, dann ist das schlecht für die Demokratie"? Ich behaupte, es ist das Demokratieverständnis derjenigen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit komplett abschaffen wollen. Alle anderen fordern vielleicht die Regierung auf, die Gesetze zu ändern, aber verlangen sicher nicht, die Gesetze zu ignorieren.
zum Beitrag24.09.2021 , 12:33 Uhr
Was ist bloß aus der guten alten sitte geworden, Gesetze zu lesen bevor man dummschwätzt?
1.) Die LohnFORTZAHLUNG im Krankheitsfall steht überhaupt nicht zur Debatte. Das Thema sind LohnERSATZLEISTUNGEN, die man erhält, wenn man keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, aber dennoch nicht arbeiten gehen kann, bspw. wegen Quarantäne.
2.) Ob die Streichung der Lohnersatzleistungen zielführend ist, ist nur von nachrangigem Interesse. Relevant ist: Die Lohnersatzleistungen für ungeimpfte sind absolut illegal. Der Wortlaut des Gesetzes lautet: "Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung [...] ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können". Da steht nicht "die Behörden dürfen die Leistung verweigern". Es heißt "erhält nicht". Das Gesetz bietet da schlicht keinen Raum für abweichende Entscheidungen. Niemand selbstverschuldet ungeimpftes DARF Lohnersatzleistungen bekommen, ohne dass der Bundestag ein Bundesgesetz erlässt, dass diese Leistungen regelt.
Man kann argumentieren, dass bis ca. Juli/August die Lohnersatzleistungen für ungeimpfte legal waren, weil gar nicht jeder wirklich einen Termin bekommen hat, der geimpft werden wollte. Aber inzwischen kann sich jeder impfen lassen, und damit verbietet das Infektionsschutzgesetz explizit die Zahlung von Lohnersatzleistungen.
Man kann sich nun natürlich fragen, was es bedeutet, dass eine Gruppe von Menschen, die vorsätzlich der Gesellschaft schaden zufügt, nun obendrein noch damit auffällt, zu verlangen, man solle zu ihren Gunsten die Gesetze einfach ignorieren ...
zum Beitrag16.09.2021 , 09:36 Uhr
Da kann ich beruhigen: Es ist tatsächlich ziemlich ausgeschlossen, dass selbst Amtsgerichte oder das LG Hamburg auf die Idee kommen werden, diese "Regelung" zu beanstanden.
Die bisherige Lohnersatzleistung für Ungeimpfte ist es, die zweifelsfrei rechtswidrig ist. Im Infektionsschutzgesetz steht: "Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung [..]" und so weiter. Da steht nicht "Eine Entschädigung KANN verweigert werden, wenn", sondern "erhält nicht". Ungeimpften eine Entschädigung zu zahlen ist daher ein klarer Verstoss gegen die Gesetzeslage.
Sie dürfen das natürlich unfair finden - aber Gesetze sind nun einmal dazu da, dass alle sich an sie halten, nicht nur die, für die sie gerade praktisch sind.
Ganz davon ab: Das Risiko, sich selbst anzustecken ist nachweislich mit Impfung sehr viel geringer als ohne - weit entfernt von Null, aber das ist auch normal. Und ebenso ist nachweislich das Risiko, andere anzustecken für infizierte Geimpfte sehr viel geringer als für infizierte Ungeimpfte.
Eine Ungleichbehandlung hat also gleich zwei sachliche Gründe: 1) Viel sachliche als "Gesetze endlich befolgen" wird es nicht mehr 2) Risiken reduzieren ist auch dann sachlich geboten, wenn das Risiko dadurch nur gesenkt statt komplett annulliert wird.
zum Beitrag10.08.2021 , 19:10 Uhr
Offensichtlich ist der Unterschied doch sehr schwer zu erkennen. Traurig eigentlich.
Die SPD hat sachlich korrekt die Eigenschaften eines einzelnen Individuums beschrieben. Ein katholischer Extremist, dessen Positionen WEIT über das hinaus gehen, was katholischer Mainstream ist.
Sie, Flip Flop, und ebenso Armin Laschet und die ganze CDU hingegen diffamieren statt zu kritisieren, in dem sie wissentlich wahrheitswidrig behaupten, diese faktenbasierte Beschreibung eines Individuums wäre ein pauschaler Angriff auf die Gruppe aller Katholiken. Kein Katholik, der "Mainstream" ist, hat irgendeinen Grund, sich angegriffen zu fühlen. Und wer, so wie Laschet, etwas anderes behauptet, der lügt, und zwar bewusst. Aber gut, das ist ja bei der CDU in diesem "Wahlkampf" nichts neues: Lügen, dass sich die Balken biegen.
zum Beitrag09.08.2021 , 19:04 Uhr
Wenig Leute sind mir so widerlich wie Menschen, die auf dem Standpunkt stehen, jede Handlung, die von deutschen Gerichten nicht bestraft wird, sei deswegen automatisch auch schon gut und richtig und moralisch angemessen.
Die bloße Tatsache, dass Herr Pekny auf dem Standpunkt steht, bloß weil ein Gericht seine Handlungen als "nicht zweifelsfrei strafbar" bewertet hat, müssten ihn alle Leute weiterhin bewundern und lieben, erweckt in mir den Eindruck, dass er bewusst und vorsätzlich versucht, so böse wie möglich zu sein, gerade ohne die Grenzen zur Verurteilung zu überschreiten.
Herr Penky, das Gericht hat zweifelsfrei festgestellt, dass Sie genau das getan haben, was Ihnen vorgeworfen wird - es kam lediglich zu dem Schluss, dass die Strafbarkeit nicht hinreichend klar ist.
Die Widerlichkeit dessen, was sie getan haben, ist hingegen jedem klar, und diese Widerlichkeit wird durch das Urteil in keiner Weise beeinflusst.
zum Beitrag19.06.2021 , 16:37 Uhr
Das stimmt schlicht nicht. Weder ist das häufig zu beobachten, noch sieht man es hier. Wenn A mit B relativiert werden soll, dann darf es zwischen A und B keinen Bezug geben. So, wie es üblicherweise passiert, wenn Sie rechtsextreme Morde damit relativieren, dass ja mal in Berlin ein Auto angezündet wurde und das ja sicher linksextrem war.
Es gibt jetzt(!) drei(!) aktuell wichtige Themen: - Rigaer Str.: Polizisten sind angegriffen worden - Frankfurter SEK hat sich in weiten teilen als auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtete rechtsextreme Vereinigung herausgestellt: Alle Deutschen sind angegrifen worden, jeder einzelne. - Sicherheitskräfte des Bundestags sind in weiten Teilen verfassungsfeindliche Rechtsextreme: Alle Deutschen sind angegriffen worden, jeder einzelne.
Und Steinmeier hat aus diesen aktuellen Themen eines ausgewählt, über das er reden möchte. Da muss er sich dann nun mal den Vorwurf gefallen lassen, dass er mit dieser Auswahl ein politisches Statement getan hat. Er hätte auch über alle drei Themen reden können - wenn er denn gewollt hätte.
Und die Tagesschau hat aus diesen aktuellen Themen eines ausgewählt, dass eine besondere Schlagzeile verdient hat. Da muss sie sich dann nun mal den Vorwurf gefallen lassen, dass mit dieser Auswahl ein politisches Statement getätigt wurde. Die Schlagzeile hätte auch lauten können: Aktueller Rechts- und Linksextremismus in Deutschland, mit 2 gegen die Verfassung gerichteten rechts- und einem gegen die Polizei gerichteten linksextremen Beispiel. Stattdessen hat man sich entschieden, aktuelle rechtsextreme Gefahren zu verschweigen, und nur über linksextreme zu berichten.
Wenn, ja wenn es überhaupt keine anderen Themen aktuell gäbe, dann könnte man darüber reden, dass der Protest gegen Steinmeier und die Berichterstattung ein "Relativieren von Linksextremismus mit Rechtsextremismus" wäre. Stattdessen ist aktueller Rechtsextremismus aktiv verschwiegen worden.
zum Beitrag02.06.2021 , 17:01 Uhr
Ich könne ja selbst allerlei dazu schreiben, verweise aber lieber auf den großartigen Stephan Anpalagan: twitter.com/stepha...399840559750131714
zum Beitrag01.04.2021 , 09:00 Uhr
Da hat der Autor aber einige Dinge, die in Afghanistan passieren, extrem falsch verstanden.
Es ist schlicht und ergreifend falsch, dass die USA ihre Truppen bis zum 01.05. abziehen "wollen". In Wirklichkeit hat der ehemalige Präsident der USA Donald Trump Afghanistan zugesichert, dass die USA den Wunsch von Afghanistan erfüllen werden, das Land bis zum 01.05.2021 zu verlassen. UND die Regierung unter Präsident Biden hat die afghanische Regierung um eine Verlängerung gebeten! Nicht, weil sie nicht bereit wären, abzuziehen, sondern weil sie sich Sorgen machen um die Stabilität im Land. Darüber wird am Ende aber die afghanische Regierung entscheiden, nicht die USA. Präsident Biden ist eher unglücklich mit dem (schnellen) Abzug, aber es sieht danach aus, dass er vor allem vermeiden will, die Unverlässlichlichkeit der Politik seines Vorgängers nachzuahmen. Die USA haben das zugesagt, also werden sie es auch tun, auch wenn er es Mist findet.
Und damit fällt die gesamte Kette von Schlussfolgerungen in dem Artikel wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Der Rückzug der Amerikaner stärkt die aktuelle Regierung: "Seht, wir haben uns gegen Amerika durchgesetzt". Gleichzeitig schwächt er konkret die Opposition, denn viele Unterstützer der Opposition tun das nicht, weil "die Opposition gegen die Regierung ist", sondern weil "sie gegen die amerikanische Marionettenregierung ist". Bedenkt, in Afghanistan leben über 10 ethnische Gruppen zusammen. Soweit diese überhaupt gemeinsam opponieren tun sie es nur, weil ein gemeinsamer, übermächtig wirkender Gegner als hirnloses Feindbild zur Verfügung steht.
Die Abwesenheit der Amerikaner wird nun zugleich dafür sorgen, dass ein Krawall-Argument ("aber die Amis, böse!") aus dem politischen Diskurs in Afghanistan verschwindet; es entsteht ein Diskursraum, in dem sachliche Gespräche zumindest möglich sind. Nein, es wird nicht automatisch jeder super-sachlich werden, aber es gibt dann zumindest die Möglichkeit dafür.
zum Beitrag16.08.2020 , 10:33 Uhr
Es gibt da ein schönes gut dokumentiertes Beispiel aus den USA, das Ihnen das vielleicht etwas besser erklären kann. Eine nicht-weiße Frau bewarb sich in einem Unternehmen und wurde nicht eingestellt. Daraufhin hat sie sich die Einstellungspraxis des Unternehmens genauer angeschaut und dann wegen Diskriminierung als nicht-weiße und als Frau geklagt. Die Firma argumentierte nun: 'Wir diskriminieren nicht-weiße nicht', und haben als Beweis angeführt, dass sie viele nicht-weiße Mitarbeiter haben. 'Und Frauen diskriminieren wir auch nicht' und als Beweis wurden viele weibliche Mitarbeiter angeführt. Soweit, so gut. Was hier aber ignoriert wurde: Die "nicht-weißen" Mitarbeiter hatten absolut ausschließlich Jobs in der Produktion. Nicht ein einziger in einem Bürojob. Und die Frauen hatten zu 100% Jobs in Büros. Nicht ein einziger Job in der Produktion. Beides sind an sich schon klare Diskriminierungen, die aber erst dann richtig wirksam werden (=keine Chance, den Lebensunterhalt zu verdienen), wenn eine nicht-weiße Frau sich bewirbt, und sie in keinem Job in der Firma arbeiten darf. Die Bürojobs darf sie nicht haben, weil sie nicht-weiß ist, und die Produktionsjobs darf sie nicht haben, weil sie nicht-männlich ist. (Der weiße männliche Richter hat der Firma übrigens recht gegeben.)
Das Ergebnis: Wenn eine weiße Frau strukturell wegen ihres Geschlechts diskriminiert wird, dann ist das weder dasselbe noch das gleiche, wie wenn eine nicht-weiße Frau wegen Hautfarbe UND Geschlecht zugleich diskriminiert wird.
Das einzige, was diese beiden Dinge gemein haben, ist, dass sie beide moralisch schlecht sind.
zum Beitrag12.08.2020 , 07:06 Uhr
Im Artikel steht auch "Er verbringt ein paar Monate bei Freunden in Hamburg, währenddessen werden Bekannte im Iran verhaftet, weil sie Christen sind."
Also entweder sind das alles Lügner, die sich viel Mühe machen, um solche Vergänge vorzutäuschen. Oder aber die Aussage "Die Christen im Iran werden nicht verfolgt sondern dürfen ihren Glauben „etwas“ leben." ist nichts weiter als eine Werbe-Behauptung der iranischen Regierung, die mit dem tatsächlichen Alltag der Menschen vor Ort nicht übereinstimmt.
Muss sich jeder selbst überlegen, was wahrscheinlicher ist.
(Oder man kann sich natürlich auch einreden, wenn es im Iran mindestens EINEN Christen gibt, der keine persönliche Verfolgung erlebt hat, dann gilt das automatisch für alle. Die Nicht-Verfolgung einer Person sagt nichts über die Verfolgung anderer Personen aus.)
zum Beitrag23.07.2020 , 11:37 Uhr
Beispielsweise hier: www.berliner-stadt...lose/hygienecenter
Ich gehe mal davon aus, dass man nicht erklären muss, wieso Angebote für 'sicheres' Duschen speziell für Frauen wichtig sind.
zum Beitrag21.03.2020 , 14:08 Uhr
Wer so einen drastischen Eingriff in die Lebensrechte der Bürger anordnen will, wie das Verzichten auf eine Ausgangssperre, wenn sich abzeichnet, dass viele Menschen sich weigern, ihre Mitmenschen am Leben zu lassen, muss die Sinnhaftigkeit vor allem epidemiologisch begründen und die Verhältnismäßigkeit nachweisen. Das können die, die nun leichtfertig danach rufen, das Recht auf Leben von Millionen Deutschen zu annulieren, aber nicht. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund, dass das Recht auf Leben im Grundgesetz absolut ist, das Recht auf Freizügigkeit hingegen unter Vorbehalt:
Art 11 (2) GG: Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, [..] in denen es [..] zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen [..] erforderlich ist.
Im übrigen: Die Berater der Bundesregierung, bspw. vom RKI, verfügen, im Gegensatz zu Ihnen, über fundamentales Wissen über diese Themen.
Zu den sonstigen Fragen: Glauben Sie an die deutsche Herrenrasse??? Es ist sehr viel wahrscheinlicher, dass wir alle gleichzeitig 6 Richtige im Lotto haben, als dass bei den Deutschen aus geheimnisvollen Gründen ein sehr viel höherer Anteil nur leicht erkrankt und dadurch sich bereits eine erwähnenswerte Immunisierung aufgebaut hat. Der Verlauf bei uns ist genau wie in anderen Ländern auch, die schon entsprechende Erfahrungen gemacht haben, und daher wissen wir sehr genau, wo wir stehen.
zum Beitrag21.03.2020 , 13:56 Uhr
Ich habe es unten schon einmal erläutert, hier nochmal kurz: Die Frage "Ist eine Ausgangssperre verhältnismäßig?" ist für sich genommen bereits unehrlich.
Die ehrliche Frage zum Thema lautet: "Ist eine Entscheidung für oder gegen eine Ausgangssperre verhältnismässig?" Und wenn man also ehrlich ist, wird sofort klar, dass all ihre "wir wissen ja gar nicht genau"-Aussagen zwar korrekt sind, aber genauso wie sie dagegen sprechen, sich für Ausgangssperren zu entscheiden, auch dagegen sprechen, sich dagegen zu entscheiden.
Wir wissen nicht genau, ob es wirklich weniger als 10 Millionen Tote geben wird. Wir wissen nicht genau, ob unsere Gesellschaft sich jemals wieder von den Folgen einer nicht ausreichend bekämpften Epidemie erholen wird.
Wir wissen so gut wie gar nichts sicher, und aufgrund der Eigenschaften der Realität ist es auch unmöglich, mehr zu wissen. Wir können nicht eben mal 800 Millionen Tests aus dem Hintern ziehen (jeder Bürger, 10x alle 2 Tage, sonst ist es sinnlos), und wir können nicht zweifelsfrei vorhersagen, wie sich die Sache entwickeln wird, und es ist daher unmöglich, Entscheidungen auf der Grundlage von überprüfbaren Fakten zu treffen.
Die Entscheidung muss getroffen werden aufgrund von a) Halten die Leute sich freiwillig an die Abstandsregeln oder nicht? b) Wenn die getroffene Entscheidung falsch war, was sind hinterher die Konsequenzen? 80 Millionen ärgerliche Bürger, oder ein paar Millionen Tote zusätzlich?
Die Entscheidungsträger werden am Ende verantwortlich sein für ihre Entscheidung. Niemand wird sagen "naja, du hast zwar scheiße gebaut, aber ich war dafür, also ist alles gut". Und zwar ganz besonders nicht die Leute, die heute aufjaulen, weil sie sich durch das Überleben der Mitmenschen in ihren Freiheiten bedroht fühlen.
zum Beitrag20.03.2020 , 19:21 Uhr
Ein sehr dummer Text.
Wenn für das Treffen einer Entscheidung FÜR Ausgangssperren wissenschaftliche Belege nötig sein sollen, dann muss selbstverständlich das gleiche auch für eine Entscheidung GEGEN Ausgangssperren treffen.
Weil wir Gott sei dank nicht alle paar Jahre große Seuchen haben, kann es aber für beide Entscheidungen keine nach wissenschaftlichen Standards belegten Argumente geben. Diese nun aber nur für die eine (von den Autoren abgelehnte) Entscheidung zu fordern, nicht aber für die andere (von den Autoren herbeigesehnte) ist zutiefst unehrlich und heuchlerisch.
Es bleibt dem anständigen, ehrlichen Menschen nur, sich die zur Auswahl stehenden Entscheidungen anzuschauen, und ihre Plausibilität und ihre Risiken zu bewerten.
Plausibilität: Man weiß aus Beispielen von anderen Ländern und auch von der spanischen Grippe, wie sich die Todesraten entwickeln können, wenn ausreichend Abstand gehalten wird (bspw. Vergleich St. Louis/Philadelphia, 1918).
Ohne Ausgangssperren: Falls die Fallzahlen sich positiv entwickeln, dann spricht das dafür, dass es ohne Ausgangssperren geht. Genau, wie die Politiker angesagt haben.
Mit Ausgangssperre: Wenn die bisherigen Maßnahmen vergleichbare Resultate wie bspw. in St. Louis damals erzielen, ist alles gut. Wenn nicht, dann ist das ein zweifelsfreier Beweis dafür, dass zu viele böse Menschen die Regeln zum Abstandhalten nicht einhalten (weil Abstandhalten zweifelsfrei funktionieren würde, die Krankheit wird nicht durch Magie übertragen). Und dann muss der Abstand eben irgendwie erzwungen werden.
Und die Risiken? Wenn das Gesundheitssystem endgültig überlastet ist, ist jeder weitere Notfall mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Todesfall. Das durch Panikattacken infolge von Ausgangssperren zu toppen dürfte einen Hauch von schwierig werden. Wie viele Menschen müssen sich Unwohl fühlen, um einen Toten aufzuwiegen?
zum Beitrag20.03.2020 , 10:41 Uhr
Die Folgen von Eingriffen in private Freiheiten vor den Eingriffen bedenken?
Keine schlechte Idee, eigentlich.
Wie wäre es also hiermit: Bevor wir beschließen, aus Egoismus das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" unserer Mitbürger zu annulieren, denken wir erstmal darüber nach, ob da die betroffenen Freiheiten wirklich in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen?
Das ist mal wieder typisch: Freiheit definieren als "Ich habe einen Anspruch darauf, die Freiheiten aller anderen Menschen nach belieben zu zerstören. Hauptsache ich fühle mich toll. Wenn meine Freiheit eingeschränkt wird, ist das böse. Wenn ich die Freiheiten anderer einschränke, ist das egal."
Die Freiheit eines jeden endet da, wo die Freiheiten der anderen beginnen.
zum Beitrag18.03.2020 , 10:23 Uhr
"Frauen wird Kommunikationskompetenz nachgesagt, laut Statistik sind sie seltener kriminell. Warum sind sie in den Chefetagen nicht gefragt?" Der Verdacht liegt nahe, dass genau das die Gründe dafür sind.
Wenn sie Skrupel haben, kriminell zu sein, dann werden sie kaum bereit sein, die Gewinne über die Gesetze zu stellen. Und Kommunikationskompetenz ist nur nützlich, wenn alle kommunizieren wollen. In Chefetagen will man aber üblicherweise nur durchsetzen, nicht kommunizieren.
zum Beitrag02.03.2020 , 12:20 Uhr
Meines Wissens - ohne hierbei ein Experte zu sein - ist dies so nicht korrekt: "Die Behörden prüfen dann, ob die Person dafür geeignet ist"
Es wäre schön, wenn es so wäre.
Tatsächlich prüfen die Behörden nur, ob die Person dafür "ungeeignet" ist. Jeder, bei dem kein Nachweis gelingt, dass er ungeeignet ist, gilt als geeignet. (Das ist nicht die Schuld der Behörden, das Gesetz sieht es nun einmal so vor.)
Das mag ähnlich klingen, macht am Ende aber eben doch einen Unterschied.
zum Beitrag20.12.2019 , 21:52 Uhr
Hier nochmal, damit der Unsinn nicht unwidersprochen stehen bleibt: Der erste Satz im Artikel ist ein Link zu einem Artikel im Guardian über das Verfahren um den Job von Frau Forstater. Den zu lesen kann sich lohnen, damit man wenigstens grob weiß, worüber man redet.
Im verlinkten Artikel steht geschrieben: "She was accused of using “offensive and exclusionary” language in tweets opposing government proposals to reform the Gender Recognition Act to allow people to self-identify as the opposite sex." Die Tweets standen nicht alleine auf weiter Flur, sondern waren Bestandteil ihres Kampfes gegen den Gender-Recognition-Act.
Es ist mithin schlicht unwahr, dass Frau Forstater ihren Job verloren hat weil sie gesagt hat, "dass Menschen ihr biologisches Geschlecht nicht ändern können". Ihren Job hat sie verloren, weil sie nicht bei McDonalds beschäftigt war, sondern bei einer politischen Organisation, die die Aufgabe hat, Armut und Ungleichheit zu bekämpfen, und dennoch öffentlich einen Gesetzesentwurf für Rechte von Transmenschen bekämpft hat.
Ihre Jobbeschreibung war "linke Positionen vertreten", und sie hat stattdessen "rechtsaußen Positionen" vertreten. Selbstverständlich ist es ihrem Arbeitgeber unter diesen Umständen nicht zuzumuten, sie weiter zu beschäftigen. Genauso gut könnte man von einer Bank verlangen, dass sie einen Bankräuber beschäftigt. Oder von der CDU, dass sie als Wahlkampfleiter einen bekennenden Kommunisten beschäftigen muss.
zum Beitrag20.12.2019 , 21:44 Uhr
Ich weiß, Lesen ist anstrengend. Trotzdem bitte mal damit versuchen. Der erste Satz im Artikel ist ein Link zu einem Artikel über das Verfahren um Frau Forstater. Dort drin steht: "She was accused of using “offensive and exclusionary” language in tweets opposing government proposals to reform the Gender Recognition Act to allow people to self-identify as the opposite sex."
Und wenn man mal kurz drüber nachdenkt, ist das auch nicht wirklich verblüffend: Es gibt nahehin keine konservativen Menschen, die einfach nur so, anlasslos, einmal alle 24 Stunden ihre Positionen zu Transmenschen hinaus posaunen. Üblicherweise haben solche Äußerungen einen konkreten Anlass.
Hier war der Anlass der Kampf gegen den "Gender Recognition Act".
zum Beitrag20.12.2019 , 19:36 Uhr
Ja, durchaus richtig.
Wobei: WENN die Frau in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt werden würde, dann wäre ich sogar bereit, mich mit ihr *in dieser Sache* zu solidarisieren. Aber davon kann halt nun gar keine Rede sein. Sie hat sich ihrem Arbeitgeber gegenüber so illoyal verhalten, wie es überhaupt nur möglich ist, ohne Verbrechen gegen den eigenen Arbeitgeber zu begehen - sie unter diesen Umständen zu entlassen ist eine Selbstverständlichkeit, und keine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
zum Beitrag20.12.2019 , 19:33 Uhr
Ich möchte mal eine ziemlich kontroverse Meinung äußern: Der Tweet von Frau Rowling ist böse und falsch, das hat aber überhaupt gar nichts mit Transfeindlichkeit zu tun. Das Problem ist vielmehr eine Ablehnung der Meinungsfreiheit.
Ja, ich weiß, auch Frau Rowling versteht sich hier selbstverständlich als Vorkämpferin für Meinungsfreiheit. Das ist überall momentan sehr in Mode - Meinungsfreiheit bekämpfen, in dem festen Glauben, man würde für sie eintreten.
Frau Rowling unterstützt mitnichten Transfeindlichkeit, sondern sie tritt dagegen ein, dass Menschen Konsequenzen ihrer Meinungsäußerungen ertragen müssen.
Im Kopf von Menschen wie Frau Rowling bedeutet Meinungsfreiheit "Ich darf sagen was ich will, und alle anderen müssen mich trotzdem lieben."
Niemand soll jemanden kritisieren dürfen, der eine 'böse' Meinung vertritt. Niemand soll mit jemandem nichts zu tun haben wollen, der eine 'böse' Meinung vertritt. Niemand soll jemanden nicht um sich haben wollen dürfen, der eine 'böse' Meinung vertritt. Niemand soll sich weigern dürfen, Geschäfte mit jemandem zu machen, der eine 'böse' Meinung vertritt.
Dummerweise aber sind all diese Dinge primärer Ausdruck von Meinungsfreiheit. Wer also, so wie Frau Rowling, anderen das Recht abspricht, Kritik zu äußern und das eigene Verhalten vom Verhalten der anderen abhängig zu machen, der bekämpft, aktiv und nachhaltig, die Meinungsfreiheit als solche.
(Erschwerend kommt in diesem Fall noch dazu, dass die entlassene Frau den Beruf hatte, genau die Meinung zu vertreten, die sie bekämpft. Das ist so, als würde man von einem Verein gegen Rassismus verlangen, dass er den AfD-Gauland zum Vereinsvorsitzenden machen muss.)
Also ja, Frau Rowling muss kritisiert werden, aber nicht wegen Transfeindlichkeit, sondern wegen Meinungsfreiheits-Feindlichkeit.
zum Beitrag20.12.2019 , 18:57 Uhr
Man kann dem ersten Link oben folgen, um nachzulesen, worum es geht. Die Frau war in einem gemeinnützigen Thinktank beschäftigt, dessen Aufgabe es ist, gegen Armut und Ungleichheit einzutreten.
Sie hat nicht "Nicht die richtigen Sternchen verwendet", sondern hat Werbung gegen Gleichbehandlung gemacht, hat versucht Stimmung gegen einen Gesetzesvorschlag der britischen Regierung zu machen, der vorgesehen hat, dass Transpersonen das Recht haben sollen, ihr offizielles Geschlecht ihrem 'inneren' Geschlecht anzupassen. Mithin hat sie politische Positionen vertreten, die im direkten Widerspruch zum Daseinszweck ihres Arbeitgebers stehen.
Dieser Thinktank nun hat ihren Vertrag nicht verlängert, weil er zum Schluss gekommen ist, dass das halt einfach nicht zusammen passt, dass sie sich nicht darauf verlassen können, dass die Frau während der Arbeitszeit das genaue Gegenteil ihrer eigenen Überzeugungen zu vertreten. Ganz deutlich gefragt: Welchen Wert hat die Forschung einer Frau zum Thema "Gleichbehandlung", wenn sie Gleichbehandlung ablehnt? Bestenfalls kommt Quark dabei raus, schlimmstenfalls fälscht sie bewusst Forschungsergebnisse, um Gleichbehandlung zu untergraben.
Wenn man einen politischen Job haben möchte, muss man sich halt auch an die Politik des Arbeitgebers anzupassen bereit sein. Für alle anderen Leute stehen jede Menge Jobs außerhalb der Politik bereit.
zum Beitrag20.12.2019 , 18:45 Uhr
"Wie man auf die Idee kommt, diese Meinung als Transfeindlichkeit auszulegen, ist mir völlig unklar." Das liegt halt daran, dass Sie sich nicht damit auseinander gesetzt haben, was Frau Forstater in welchem Kontext gesagt hat. Da kann man schonmal auf die Idee kommen, unwahre Verkürzung für bare Münze zu nehmen.
Frau Forstater hat nicht gesagt "dass Geschlecht ein biologischer Begriff ist und dass eine sogenannte Transfrau ein Mann ist, der sich als Frau fühlt", sondern sie hat gesagt, dass das so ist und dass es deswegen Transmenschen verboten sein sollte, ihr gesetzliches Geschlecht zu ändern, sie ist mithin unmissverständlich dafür eingetreten, Transmenschen eben gerade nicht zu respektieren, sondern ihnen die grundlegenden Menschenrechte abzusprechend. Und das IST transfeindlich.
Es ist somit ohne weiteres möglich, dass Frau Forstater transfeindlich ist, und Sie sind es nicht, einfach nur weil sie zwei beide zwar zu bestimmten Einzelpunkten übereinstimmende Meinungen haben, aber halt nicht in jeder Hinsicht übereinstimmen.
zum Beitrag27.11.2019 , 16:42 Uhr
Das Problem ist simpel: Die erste Klasse ist nicht ansatzweise teuer genug.
Grundsätzlich ist die Auslastung der ersten Klasse sehr sehr viel geringer als die der zweiten Klasse. Im Durchschnitt über alle Züge dürfte die erste Klasse eine Auslastung von nicht einmal 20% schaffen. Die zweite Klasse eher von ~110%. 1. Klasse kann also gerne bleiben - wenn die Mehrkosten für das Herumfahren von leeren Abteilen nicht länger auf die zweite Klasse umgelegt wird, sondern vollständig von den Kunden erster Klasse bezahlt wird. Das bedeutet aber, dass die Preise für die erste Klasse sich ca. verfünffachen müssten, bei aktueller Auslastung. Es würden dann sicher immer noch manche Leute damit fahren, am Ende würde man aber wohl eher bei einer Verzehnfachung der Preise landen. Wir reden also davon, dass selbst mit Super-Sonderangeboten, Rabatten und sonst etwas die Fahrkarte vom Bodensee nach Berlin allermindestens 300, eher 600 Euro kosten würde. Normalpreise weit jenseits von 1000 Euro.
Wäre die erste Klasse stets wenigstens fast so ausgelastet wie die zweite, dann wäre das sicher anders, aber momentan sponsoren die zweite Klasse Kunden denen der ersten Klasse die Preise.
zum Beitrag13.11.2019 , 09:49 Uhr
Weil es so etwas wie Gesetze gibt, und EU-Recht nun einmal schon seit den Neunzigern vorschreibt, dass Pauschalreisende _wirksam_ vom Staat gegen Insolvenzen abgesichert werden müssen. Der deutsche Staat hat den Anbietern vorgeschrieben, nur 110 Millionen € absichern zu müssen, und hat damit implizit zugesichert, alle darüber hinausgehenden Schäden zu decken.
zum Beitrag12.11.2019 , 10:21 Uhr
Nein, natürlich muss man Huawei nicht vertrauen. Aber man sollte schon das Misstrauen in ein angemessenes Verhältnis zur Beweislage bringen.
Bei Unternehmen wie Cisco oder Juniper wissen wir, 100%, absolute Gewissheit, dass diese der US-Regierung Spionagekanäle in ihre Hardware einbauen, und dass die US-Dienste gegen ihre westlichen Partner insbesondere auch Wirtschaftsspionage betreiben.
Bei Huawei besteht der Verdacht, dass so etwas passieren könnte. Diesem sollte man nachgehen, insbesondere mit technischen Kontrollen.
Wenn man aber Huawei wegen dem bloßen "Verdacht" ablehnt, dann muss man definitiv auch alle ablehnen, bei denen Gewissheit besteht. Und damit kommen wir dann zu dem kleinen Problem, dass keiner übrig bleibt.
Wir haben also die Wahl: Entweder wir setzen (zumal minderwertige) Technik von Unternehmen ein, mit der wir garantiert ausspioniert werden. Oder wir setzen Technik ein, bei der wir möglicherweise ausspioniert werden.
Ich würde da gerne das Risiko minimieren. Ganz ohne damit Vertrauen auszusprechen. Möglicherweise ist besser als garantiert.
zum Beitrag30.08.2019 , 19:00 Uhr
Ich musste jetzt erstmal prüfen, auf welcher Webseite ich bin. Junge Freiheit, oder taz?
Der Autor: "Ich bin an einem Ort aufgewachsen, an dem es zwar Mücken, aber keine durch sie übertragenen gefährlichen Krankheiten gab. Trotzdem ist bei uns niemand an diesen gefährlichen Krankheiten gestorben. Wir haben nämlich in friedlicher Koexistenz mit den Mücken gelebt. Nur die dummen Afrikaner und so, die verweigern sich der friedlichen Koexistenz mit den Mücken und sterben deswegen." Genau genommen sind das vmtl. eh nicht wirklich Menschen, die da sterben.
Dann erzählt er von Menschen in der sibirischen Tundra, die ebenfalls von tödlichen Krankheiten verschont bleiben, weil sie sich "von den Mücken nicht verrückt machen lassen".
Dann wird eine Bayreuther Afrikanistin zitiert, die klar ansagt: "Die Menschen in Afrika sterben nur an Malaria, weil sie im Krieg mit den Mücken leben. Würden sie den Mücken einen Waffenstillstand anbieten, dann würden sie auch nicht mehr sterben." Sie sagt das freilich aus Bayreuth. Aus den Malaria-Gebieten hält sie sich dann anscheinend doch lieber fern. Und man bekommt den Eindruck, sie sei sich auch nicht so sicher, ob das wirklich vollwertige Menschen sind, um die es geht.
Und dann wird noch ein Virologe zitiert, der die Evolution für eine Person mit Zielen und Ansichten hält; er glaubt, die Evolution wolle sicherstellen, dass immer genau eine Anzahl von X Virentypen den Menschen bedrohen, und wenn ein Virustyp uns nicht mehr bedrohlich werden kann, weil sein Übertragungsvektor weg fällt, dann ist das der Auslöser dafür, dass ein neuer Virustyp entsteht, der uns auf anderem Wege anfällt. Vorher konnte dieser Erreger nicht entstehen, weil ja schon die Malariaerreger durch Mücken übertragen wurden. Aber gut, andernfalls würde die Medizin womöglich auch Afrikanern helfen. Schlimmer Gedanke, nicht wahr?
Spannend, wieder einmal zu sehen, wie sehr pseudowissenschaftliches Esoterikgeschwurbel und Rassismus Hand in Hand gehen.
zum Beitrag30.07.2019 , 10:52 Uhr
Wenn man Bildzeitungs-Niveau Nachrichten möchte, empfiehlt es sich halt, die Bildzeitung zu lesen.
Bei der taz wird gerne erst nachgedacht, bevor geschrieben wird, darum dauert es meist etwas länger, bis eine Nachricht erscheint.
Diese Brandstiftung fand am Freitag statt - und am Montag erschien der Bericht. Der ICE-Vorfall fand gestern statt und heute ist schon ein Bericht dazu da.
Die Prioritäten sind da doch ganz eindeutig.
zum Beitrag24.07.2019 , 10:34 Uhr
Das ist ein Missverständnis: Es soll nicht generell verboten sein, dass die Wut sich in Internetforen entladen 'darf' - sie hat aber weder einen moralischen noch einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der Internetforenbetreiber dies in seinem Wohnzimmer gestattet, zumindest solange das Forum nicht so groß ist, dass es eine relevante Rolle in der Meinungsfindung vieler Bürger spielt.
Und während - selbstverständlich eigentlich - der Forenbetreiber selbst entscheiden darf, was er in seinem Wohnzimmer, äh, Forum dulden möchte, darf jemand, der "Maßnahmen der öffentlichen Gewalt" durchführt, nicht erwarten, dass man in dieser Funktion nur nett zu ihm ist. Dieser 'Doppelstandard' ist kein solcher, sondern ein Grundprinzip der Verfassung: Nur gleiches darf gleich behandelt werden, ungleiches muss ungleich behandelt werden. Die Machtposition des Staatsdieners ist es, die die ganze Situation 'ungleich' macht.
zum Beitrag12.07.2019 , 14:23 Uhr
Diese 'faire' Computermaus ist so ein Ding, dass ich nie verstehen werde.
Da setzt sich jemand hin, um ein 'nicht so tolles' Produkt zu verbessern, investiert Zeit, Mühe, Hirnschmalz, um sinnvoll einzukaufen und so weiter - und wählt dann ein mechanisch völlig ungeeignetes Design, das die Maus von vornherein in Abfall verwandelt. Warum?
Es gibt allerlei unterschiedliche Varianten von Mauszeiger-Bewegungs-Geräten: 'ergonomische' Maus (mit Griffmulde), Vertikalmaus, Trackball liegend, Trackball stehend, Sticks - praktisch jede Version der Maus ist besser als das "maximale-Hand-Verkrampfungs"-Modell der Fairen Nager.
Ich frag nochmal: Warum? Speziell ergonomische Maus oder Vertikalmaus haben überhaupt keinen Einfluss auf die Elektronik oder die Mechanik - es ist einfach nur eine andere, eine 'nicht dämliche' Gehäuseform. Und gerade Kundschaft, die bereit ist, sich um eine besondere, faire Maus zu bemühen, wären sicherlich auch gerne bereit, ergonomische und faire Mäuse zu erwerben.
Und dann in Berlin noch die Idee, alle Mitarbeiter dazu zu zwingen, nicht-ergonomische Mauszeigerschubser zu benutzen. Grauenhafte Vorstellung.
zum Beitrag12.07.2019 , 09:49 Uhr
Sorry, Frau Krüger, aber sie stellen die Dinge ganz anders dar, als sie in Wirklichkeit sind.
Sie schreiben: "Etliche MedizinerInnen verfahren so, allerdings nur, wenn PatientInnen bereit sind, die Kosten für das Alternativpräparat selbst zu tragen, oder sie entsprechend versichert sind." Genau das stimmt nun einmal nicht, und genau das ist es, wogegen viele zu Recht protestieren.
Diese Leute sind NICHT entsprechend versichert, sondern die solidarischen gesetzlichen Krankenkassen stehlen Geld von den Zwangsbeiträgen, die für tatsächliche Behandlungen gedacht sind, um damit Blödsinn zu finanzieren.
Wer mit Blödsinn behandelt werden möchte, der soll sich halt entsprechend versichern. Einfach eine Zusatzversicherung abschließen (und bezahlen), die die Homöopathie-Kosten deckt, und schon ist alles in Ordnung.
Aber nicht in Ordnung ist, sich den eigenen Wahn von den Krankenkassenbeiträgen vor allem auch der Armen finanzieren zu lassen.
(Und dabei sehen wir noch großzügig darüber hinweg, dass bei den Kassen an dringend benötigten Dingen gnadenlos gespart wird. Beispielsweise um das Recht, Psychotherapie zu bekommen, muss man sich mit den gesetzlichen Kassen streiten, aber für Scheiße wird Geld rausgehauen. Schaut man sich die Selbstmordraten an, dann behaupte ich ganz frech: Dass die Kassen Geld für Blödsinn wie Homöopathie verschleudern, statt für sinnvolle Dinge, tötet in Deutschland ganz konkret jedes Jahr hunderte Menschen.)
zum Beitrag05.07.2019 , 09:54 Uhr
Vollständige Liste aller Gründe, warum andere Händler nicht vergleichbar Kulante Rücksenderegeln haben wie Amazon: - Die Kunden würden davon profitieren
Und hier eine ebenso vollständige Liste aller Gründe, warum viele Händler sich weigern, an Packstationen zu liefern: - Die Kunden würden davon profitieren
Und noch eine vollständige Liste aller Gründe, warum viele Händler keine Lastschrift als Bezahlmethode akzeptieren: - Die Kunden würden davon profitieren
Für jeden Euro Umsatz, den Amazon macht, sind ausschließlich die 'Konkurrenten' von Amazon verantwortlich. Wobei "Konkurrenten" ein großes Wort ist - sie versuchen ja nicht einmal, Konkurrenz zu machen. Stattdessen wird nur versucht, liebgewordene Kundenfeindliche Geschäftsmodelle aus alten Tagen heute einfach genauso wie früher umzusetzen.
Ich betrachte das manchmal einfach in Geld: Wenn ich nicht bei Amazon bestelle, muss ich 20 € für Stress mit der Bezahlmethode aufschlagen, 50 € für die Mühe zu recherchieren, ob der Händler grundsätzlich vertrauenswürdig ist, 100 € für Minusstunden im Büro um meine Sendung dann auch tatsächlich zu erhalten oder irgendwo abzuholen, 25 € Risikoaufschlag für den Bonus-Stress den ich im Fall einer Retoure habe.
Wenn ein Händler mir all diese Probleme nicht bereitet, dann soll er damit werben, und nicht mit irgendwelchen Supersonderspezialangeboten.
zum Beitrag02.07.2019 , 20:58 Uhr
Es gibt genau zwei akzeptable Arten zur Bestätigung von Transaktionen: a) HBCI-Standard, mit Lesegerät, das die Transaktionsdetails vor der Bestätigung anzeigt b) ChipTAN-Standard, mit Lesegerät, das die Transaktionsdetails vor der TAN-Erzeugung anzeigt
Jedes andere Verfahren ist entweder bereits vollständig gebrochen (TAN-Listen, iTAN-Listen, SMS-TAN), oder inhärent unsicher (Security by Obscurity, wie es spezielle TAN-Generatoren von einer Bank sind; TAN-Erzeugung auf Geräten, die auch für andere Zwecke eingesetzt werden, wie Smartphones).
Und nein, liebe taz, TAN-Erzeugung auf dem Smartphone gilt ganz sicher nicht als 'weitgehend sicher'. Sie ist _etwas_ sicherer als TAN-Listen, weil 2 Geräte kompromittiert werden müssen statt nur einem, um das ganze Geld abräumen zu können (wenn der User ordentlich ist, sonst auch nur einse). Da diese aber miteinander in einer direkten Beziehung stehen, ist das mit ein wenig social engineering nicht sooo schwierig.
HBCI-Geräte und Hardware-TAN-Generatoren hingegen haben keine Funktionalitäten, über die sie 'einfach mal so' angegriffen werden können. Keine Browser, über die eine Angreifer-Webseite eine Sicherheitslücke ausnutzen könnte, etc. TAN-Generatoren zumindest haben üblicherweise nicht mal eine Funktion für ein Firmware-Update. Das Gerät bleibt für immer so, wie es ist, und niemand kann irgend etwas daran drehen.
Perfekt sicher ist gar kein Verfahren (bspw. könnte der TAN-Generator reeein theoretisch ausgetauscht werden. Oder jemand klaut Zugangsdaten UND Chipkarte). 'Weitgehend sicher' sind HBCI und TAN-Generator-Verfahren, da diese schon prinzip-bedingt nur durch physische Angriffe verletzbar sind (Gerätetausch, Kartenklau).
Alle anderen Verfahren, ausnahmslos, sind gefährlich. Sie mögen sicherer sein als TAN-Listen, aber das macht sie noch lange nicht sicher.
zum Beitrag05.05.2019 , 11:43 Uhr
Ich sehe einen ganz anderen Grund für mein Unbehagen bei diesen Prozessen.
Die Prozesse werden von einem Staat angestrengt, und zwar nicht irgendeinem Staat, sondern von dem selben Staat, dessen Beamte den NSU beschützt und unterstützt haben, bei der NPD für gefühlt mehr als 50% der gesamten politischen Aktivität verantwortlich sind, und die auch sonst immer wieder durch rechtsextremistische Einlassungen und Handlungen auffallen, die eines zivilisierten Landes schlicht unwürdig sind.
Die Strafverfolgung dieser "alten Männer" ist daher eben gerade nicht dem Zwang geschuldet - der besteht nämlich auch bei der Strafverfolgung von Beamten, die den NSU unterstützt haben. Die Staatsanwaltschaften können sehr wohl auswählen, welche Taten sie verfolgen und für welche sie leider leider keine Zeit haben. Vielmehr findet meines Erachtens die Strafverfolgung mit dem Ziel statt, ein Feigenblatt zu liefern, um sagen zu können "Was, wir? Nazis? Aber nicht doch, seht nur, wir haben da doch mal ein paar alte Männer verurteilt." Das ganze ist meiner Meinung nach nicht mehr als Whitewashing, mit dem Ziel, von den aktuellen Nazi-Problemen abzulenken.
(Dabei sei unbenommen, dass der einzelne hier aktive Staatsanwalt kein Rechtsextremist sein mag - aber dass er diese Arbeit macht statt aktuelle Nazi-Verbrechen zu verfolgen, das wurde augenscheinlich von Rechtsextremisten entschieden.)
zum Beitrag31.03.2019 , 10:35 Uhr
Sorry, Herr Arzt, aber die Vorstellung Google, Facebook & Co könnten versuchen, die Debatte in Richtung 'gegen Artikel 13' zu lenken, ist völlig lächerlich.
Von Artikel 13 werden primär 3 Firmen profitieren: 1. Google 2. Facebook 3. Twitter
Alles Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Umsätze und dem schon vorhandenen Personal ein leichtes ist, Upload-Filter zu entwickeln, die zumindest "gut genug, um Verfahren abzuwehren" sind. Alle potentiellen Konkurrenten dieser Unternehmen hingegen haben da überhaupt keine Chance.
Wir sehen hier gerade die Wiederholung der Debatte um das Leistungsschutzrecht. Den großen tut es gar nicht weh, und die kleinen existieren nur aus dem einen Grunde noch, dass die Verlage bisher darauf verzichten, zu versuchen, das Leistungsschutzrecht durchsetzen zu lassen. Und dennoch, obwohl gerade die großen davon profitieren, weil ihre Konkurrenz per Gesetz platt gemacht wird, laufen überall Verrückte herum, die behaupten, diese großen würden auf unlautere Weise versuchen, die kleinen Konkurrenten zu beschützen. Äh, wat?
Berücksichtigt man "qui bono", und schaut sich die News bei Google und Facebook einerseits und den 'klassichen' Verlagen andererseits an, so wird schnell klar, dass in der Tat und intensiv manipuliert wurde - aber nicht bei Google und Facebook, sondern bei den klassischen Verlagen. Denn obwohl Artikel 13 Google und Facebook nutzt, waren gerade dort die Gegner sehr sichtbar - also war das die nicht-manipulierte Sichtbarkeit. Und damit ist klar, dass die überbordende Sichtbarkeit der Befürworter in der klassischen Presse eine Manipulation darstellt.
zum Beitrag31.03.2019 , 10:08 Uhr
Zweckbindung wäre extrem unlogisch und unvernünftig. Es geht ja nicht um Steuern die im voraus zu zahlen wären, sondern um nachträgliches Ersetzen von bereits entstandenen Kosten.
Einfacher ausgedrückt: Das Land hatte X Euro Steuergeld zur Verfügung. Davon sollte eigentlich ein Betrag von Y für die Polizei ausgegeben werden. Die DFL hat nun verursacht, dass stattdessen Kosten in Höhe von Y + 425.000 € entstanden sind. Diese 425.000 mussten irgendwo her kommen - sie wurden aus einem anderem Topf 'gestohlen', beispielsweise dem für Schulsanierungen.
Dank des Urteils bekommt das Land die 425.000 € nun zurück, und kann das Geld doch wieder für den eigentlichen Zweck - beispielsweise Schulsanierungen - einsetzen.
zum Beitrag29.03.2019 , 17:47 Uhr
Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer [..] schlägt einen Fonds für Polizeikosten vor, in den alle Vereine unabhängig von der Gesetzeslage vor Ort einzahlen [..]
Das Mittelalter hat angerufen, es möchte seinen Ablasshandel zurück.
Nein, ernsthaft, dass ist eine ganz ganz dumme Idee. Sie führt zu nichts anderem als der Einstellung, als Fußballverein habe man ein bezahltes Anrecht auf eine gewisse Menge an Gewalt. Die Bereitschaft der Vereine wie auch der DFL, selbst tätig zu werden, um Gewaltausbrüche zu vermeiden, würde langsam aber sicher ins Bodenlose fallen.
Gerade die DFL könnte den Gewaltexzessen leicht ein Ende bereiten: Einfach 'nur' immer Geisterspiele anordnen für die Vereine, deren Fans sich nicht benehmen können. Jedes einzelne Mal. Und sofort gibt es von Seiten der meisten Protagonisten ein erhebliches Interesse daran, dafür zu sorgen, dass das aufhört. Fans wollen den Spielen zuschauen, Vereine wollen die Einnahmen aus den Eintrittskarten. Die wenigen, die sich einfach nur so prügeln wollen, stehen plötzlich ohne Fußball-Fans da, die wahlweise mit-prügeln oder die Gewalttäter vor Konsequenzen schützen.
Stattdessen aber tätig werden, damit die Vereine sich die 'Gebühren' leisten können, das macht alles nur noch schlimmer als es jetzt schon ist.
zum Beitrag31.01.2019 , 09:21 Uhr
Zitat aus dem verlinkten Artikel über Googles App: "Screenwise lets users earn gift cards" ...
Gute Güte, der Text ist gerade mal 14 Sätze lang. Das ist doch nun wirklich nicht sooo viel, dass man da so etwas zentrales übersehen muss?
Und damit ist Googles Verhalten genauso "Bäh" wie das von Facebook.
zum Beitrag13.01.2019 , 10:46 Uhr
Es wäre schön gewesen, wäre das Urteil oder ein Artikel darüber verlinkt worden, oder zumindest der englische Name des "Ministerium für Arbeit und Rente" genannt worden, um die Suche etwas einfacher zu machen. Falls es noch jemanden interessiert, hier gibt es recht umfassende Erläuterungen zum Urteil: www.leighday.co.uk...n-universal-credit
zum Beitrag15.08.2018 , 16:58 Uhr
Die CSU hat das Landeserziehungsgeld abgeschafft, das 'wirtschaftliche schwächeren' zugute kam statt denen, die eh schon genug haben. (Böse bzw. realistische Zungen werden sagen: WEIL es so war). Die selbe CSU beschwert sich, dass ihr neues Reichen-Leuten-Geld-schenken-Gesetz bei 'wirtschaftlich schwächeren' angerechnet wird. Das ist völlig unglaubwürdig, und offensichtlich nur darauf zurückzuführen, dass die CSU sich sorgen macht, dass es Proteste geben könnte dagegen, schon wieder den Wohlhabenden noch mehr Geld in den Hintern zu blasen, wenn nicht wenigstens auch die Ärmeren etwas abbekommen.
Und in die selbe Logik passt auch das Bildungs- und Teilhabepaket - die CSU täuscht vor, sie würde sich sorgen um die Armen machen, weigert sich aber strikt, Dinge zu tun, die den Armen tatsächlich helfen könnten, solange sie damit nicht auch zugleich großzügig Steuergelder an besser betuchte verschenken kann.
zum Beitrag10.08.2018 , 14:07 Uhr
Wieviel soll denn ein Freibad-Eintritt kosten dürfen? 50 cent? Die Hamburger Freibäder sind eher noch günstig, mit 3,20 € Eintritt für Erwachsene. Zum Vergleich, einmal quer durch die Republik: Darmstadt 3,50 € Dresden: 3,50 € - 5,00 € Köln: 4,60 € - 5,50 € Ulm: 4,50 € Aschaffenburg: 3,50 €
zum Beitrag05.08.2018 , 21:36 Uhr
Was ist "dieses System", und wer ist "das Personal"? Geht es in Ihrem Kommentar um Pflegekräfte? Um Politiker?
zum Beitrag05.08.2018 , 21:35 Uhr
Spannend - Zitat bitte, welche Aussage von mir so etwas nahelegen soll?
Bezahlung sagt nichts über Freiwilligkeit aus, und Freiwilligkeit nichts über Bezahlung.
Bezahlung sagt kaum etwas über Moral aus, Freiwilligkeit hingegen sehr viel.
Alles, was unfreiwillig geschieht, ist immer böse - mit Bezahlung lediglich etwas weniger Böse, weil damit wenigstens eine Gegenleistung erbracht wird, auch wenn sie das unfreiwillige der Leistung kaum ausgleichen kann.
Darum ist die Frage nach Bezahlung oder nicht schlicht irrelevant.
Freiwillig = kann gut sein, so lange es nicht mehr Schaden anrichtet, als es nutzt. Unfreiwillig = Immer böse. Simpel.
Bei Freiwillig stoßen unter moralisch handelnden Menschen dann zwei Ansichten aufeinander. Der der freiwillig tätig ist, möchte ungern eine Bezahlung annehmen, da er das Gefühl hat, die Bezahlung entwerte seine Freiwilligkeit. Der der eine freiwillige Leistung empfängt, möchte sie ungern nicht vergelten (so er die Möglichkeit dazu hat), da er sonst das Gefühl hat, den anderen auszunutzen. Gilt aber natürlich nur für Menschen, denen Moral nicht gar zu fern liegt.
Um gut sein zu können, muss die freiwillige Handlung a) vom Handlungsempfänger als solche gewünscht sein und b) so sein, dass sie keinen Schaden an Dritten anrichtet, also bspw. keinen anderen verdrängen, der damit seinen Lebensunterhalt verdient
zum Beitrag05.08.2018 , 19:58 Uhr
Schaut man sich Quelle und Zeitpunkt der Forderungen an, wird eigentlich sofort klar, was der Sinn und Zweck des Ganzen ist:
Der Pflegekräftemangel droht gerade, steigende Gehälter für Pflegekräfte zu verursachen. Um dem entgegen zu wirken, wird versucht, kostenlose Zwangsarbeiter in die Pflege zu pressen, die dann auf jene, die davon ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, einen negativen Lohndruck ausüben sollen.
Wäre es anders, so würde die Idee von vornherein die Forderung beinhalten, dass die Gesellschaftsjahrenden zwingend mindestens ebenso viel bezahlt bekommen müssen wie sonstige Mitarbeiter in der jeweiligen Branche. Aus gutem Grund ist die Idee nie auch nur aufgekommen. Es geht schließlich um praktisch kostenlose Arbeitskräfte, und nicht etwa darum, Leuten die Gelegenheit zu geben, mal etwas für die Gesellschaft zu tun.
zum Beitrag05.08.2018 , 19:53 Uhr
Das ist schlicht Unsinn. Richtig muss es heißen: Sowohl für den Gebenden als auch für den Empfangenden macht es einen großen Unterschied, ob es FREIWILLIG getan wird oder nicht.
Wird es dann unfreiwillig getan, dann fühlt der 'Gebende' sich zu recht ausgenutzt und missbraucht, und der nicht Empfangende, so ihm nicht jede Moral völlig fremd ist, schämt sich in Grund und Boden, bei so etwas mit zu machen.
zum Beitrag05.08.2018 , 11:12 Uhr
"Gestern schien die Sonne - schlussfolglich müssen die Geschichten vom Holocaust wahr sein."
Dieser Satz hat ungefähr genauso viel Logik wie ihre Aussagen. Dass irgendwann mal irgendein Arzt aufgeschrieben hat, das er Fälle erlebt haben will, in denen einzelne persönliche Albträume anders abgespeichert wurden als normalerweise, ist in gar keiner Weise auch nur ein Indiz dafür, dass die Toten, die Angehörigen, die geständigen Täter, die Befreier und die, die sich das ganze hinterher angeschaut haben, alle gemeinsam einen einzelnen identischen Albtraum hatten.
Selbst wenn alle, nicht nur die Insassen, sondern auch die geständigen Wärter, die Befreier, und die Forscher, die dazu kamen, wenn die alle an dieser Krankheit litten, selbst dann wäre es schon wegen ihrer Anzahl extremst einfach, Wahn von Realität zu unterscheiden: Das was in den Erzählungen übereinstimmt, ist definitiv wahr, denn gemeinsam identische Albträume von Hunderttausenden sind absolut ausgeschlossen, Krankheit hin oder her.
Und dann ist es noch zutiefst fragwürdig, ob die Notizen eines Militärpsychiaters über 12 Einzelfälle tatsächlich in irgendeiner Weise geeignet sind, zu belegen, dass es diese Wirkung tatsächlich gab. Eines Psychiaters aus einer Zeit, wohlgemerkt, als die übliche Behandlung für psychische Probleme "wegsperren" war.
Und dabei ignorieren wir obendrein noch, dass die Gaskammern existieren, dass die Öfen existieren, dass der Verbrauch an giftigem Gas dokumentiert ist, etc, etc
zum Beitrag25.05.2018 , 16:24 Uhr
Seltsamerweise aber stehen die behaupteten Zahlen in der Welt im absoluten Widerspruch zu den Zahlen, die die Bundesregierung veröffentlich hat.
In dem im Artikel verlinkten Dokument steht für 2017:
146.168 Gerichtsentscheide zu Asylfragen
Darunter:
81 mal Art16a + Familienasyl
2113 mal subsidiärer Schutz
23681 mal Flüchtlingsschutz (GFK)
und 6611 mal Abschiebungsverbot
Diese Zahlen ergeben schon 30292 Urteile, die direkt für Abschiebungen relevant waren.
Selbst aus der Gesamtzahl aller Urteile berechnet, ergibt das eine Quote von 20% (ohne dabei zu berücksichtigen, dass von der Gesamtzahl alle Verfahren abgezogen werden müssten, bei denen es nicht um GFK oder Abschiebungsverbot ging, damit würde die Zahl nochmal deutlich höher.)
Man muss dem Herrn Thym daher leider vorwerfen, dass seine Zahlen reine Fantasie sind, und mit den tatsächlich verbrieften Zahlen in keinerlei Zusammenhang stehen.
Und dabei ist die ganze Argumentation für sich genommen irrelevant:
Das Thema ist:
Wenn, egal aus welchen Gründen, zuviel Asyl gewährt wird, wird laut rumgeschrieen.
Für die Bewertung ist es daher irrelevant, welcher Art die illegalen Bescheide zu Ungunsten von Flüchtlingen waren. Relevant ist allein, dass bei sehr sehr sehr sehr sehr viel mehr Flüchtlingen illegal gegen sie entschieden wird, als illegal für sie.
zum Beitrag24.02.2018 , 19:27 Uhr
Das Bremer Urteil hat keine Türen aufgestoßen, sondern nur eine klare Rechtslage bestätigt.
Wollen wir wirklich, dass politische Opportunität darüber entscheidet, wer sich an Gesetze halten muss und wer nicht?
Schon immer müssen Bürger bestimmte Polizeieinsätze bezahlen. In den letzten Jahren liest man immer wieder über solche Fälle in Verbindung mit sozialen Medien. Party-Einladung, versehentlich öffentlich gemacht, und, zack, schon kommt die Rechnung vom Staat.
Und im Gegensatz zum abstrusen Demonstrationsbezug ist das hier schlicht die selbe Sache, und die Rechnungsstellung folgt dem selben Recht. Dem Recht, das gebrochen wird, wenn Behörden darauf verzichten, für Fußballspiele ebenfalls Rechnungen zu stellen.
Ja, es gibt Unterschiede: Private Partys sind nicht kommerziell. Randale wird oft einfach vermutet, auch wenn es noch keinen konkreten Anlass gibt (anders als beim Fußball). Und die Veranstalter haben keinen politischen Einfluss.
zum Beitrag16.01.2018 , 11:39 Uhr
Beeindruckendes Missverständnis.
Inslot schreibt, dass er/sie es nicht einsieht, dass eben WEIL es nur eine Liste für alle gibt, die Gefahr besteht, dass jemand ein Organ von ihm bekommt, der sich zuvor auf Kosten der Gesellschaft aus der solidarischen Krankenversicherung verabschiedet hat.
Gäbe es aber eine Bürgerversicherung, dann würde diese Möglichkeit nicht mehr bestehen. Jeder Deutsche wäre Mitglied in der solidarischen Versicherung, und damit würde (von Spenden ins Ausland abgesehen) auch automatisch keiner, der ein Organ bekommen kann, sich egoistisch privat versichert haben.
Solange es möglich ist, sich nicht mit seinen Mitmenschen zu versichern, sondern gegen sie, solange will Inslot nichts tun, was solchen Leuten möglicherweise seine Organe zukommen lässt.
Muss man nicht gut finden, sollte man aber verstehen können.
zum Beitrag14.01.2018 , 13:38 Uhr
Mal schauen:
Alu in Impfstoffen:
Maximal zulässig sind 1.25mg pro Dosis.
Aluminium im Trinkwasser:
Maximal zulässig sind 0.2mg pro Liter.
Wer 2 Liter täglich trinkt, nimmt pro Woche bis zu 1.4mg auf.
Ja, es wäre schön in Impfstoffen darauf verzichten zu können - aber solange wir Wasser trinken, ...
Laut einer EFSA-Studie (//onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2008.754/epdf) nehmen Europäer im Durchschnitt zwischen 1.6mg und 13mg Aluminium mit der Nahrung auf, also "mehr als" bis "10 x soviel wie die maximale erlaubte Menge in einer Impfdosis. (Und die tatsächlichen Impfstoffe enthalten alle weniger als die maximal erlaubte Menge, zum Teil nur 0.125mg).
Also, Alu meiden gerne. Schauen, ob man das nicht in den Impfstoffen auch ersetzen kann, ebenso gerne.
Aber zu behaupten, das bisschen zusätzliches Alu aus den paar Impfdosen, die ein Mensch im Leben zugeführt bekommt, wäre besonders gefährlich, das ist schlicht absurd.
zum Beitrag29.12.2017 , 22:31 Uhr
"Das Ehegattensplitting belohnt eine möglichst ungleiche Einkommensverteilung zwischen Männern und Frauen."
Dieser Satz ist so absurd falsch, das tut schon weh.
Steuerkunde für Anfänger:
"Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c EStG das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommen nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren)."
Schwer zu verstehen? Eigentlich ist es ganz einfach:
Egal, wie sich das Einkommen in einer Ehe aufteilt, die Steuer für das gemeinsame Einkommen ist am Ende immer die selbe.
Wenn einer der beiden 120k im Jahr verdient, und der andere 0, dann wird die Steuer ganz exakt genau so ermittelt, als würden beide 60k verdienen.
Und wenn beide 60k verdienen, dann auch.
Und wenn einer 90k und einer 30k verdient, dann ebenso.
Es werden also mitnichten ungleiche Einkommensverhältnisse begünstigt. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Es wird darauf verzichtet, es zu bestrafen, wenn einer von beiden weniger verdient als der andere.
Mal in Zahlen, Vergleich ohne und mit Ehegattensplitting, Zahlen für 2018.
Wenn die Eheleute gemeinsam 120.000€ im Jahr verdienen:
Mit Splitting (egal wie die Aufteilung ist):
22568,56 € ESt + Soli; 18,8%
Ohne Splitting, wenn beide gleichviel verdienen:
22568,56 € ESt + Soli; 18,8%
Ohne Splitting, wenn einer alleine verdient:
34979,58 € ESt + Soli; 18,8%
Je weiter die Schere auseinander klafft, desto mehr "Strafsteuern" müssten bezahlt werden.
Bei nur 60k im Jahr sieht es noch schlimmer aus, da reicht die Schere von 4939,20 € (8,2%) bis 11284,28 € (18,8%). Mehr als eine Verdoppelung.
Damit ist auch eindeutig klar, wieso manche das Splitting ablehnen: Es fördert Partnerschaften aus unterschiedlichen sozialen Schichten. Manche, die sich "Feministen" nennen, mögen so etwas gar nicht.
zum Beitrag13.12.2017 , 11:37 Uhr
Das ganze ist schon recht alt, hat aber bisher nur wenig Aufmerksamkeit erfahren, und ist darum bei Google nicht gleich auf Platz 1.
Suche nach
Bruno Frey und Lasse Steiner
bringt den Artikel der beiden immerhin auf der ersten Seite: http://www.zeit.de/2017/25/artenschutz-wilderei-stosszaehne-hoerner-imitationen
(vom 18.06.2017; kein Artikel _über_ die beiden, sondern _von_ den beiden; nicht kostenlos einsehbar)
zum Beitrag11.10.2017 , 15:47 Uhr
Bei dem langen Satz muss ich gleich wieder an Dürrenmatt denken: "Der Auftrag oder Vom Beobachten des Beobachters der Beobachter. Novelle in 24 Sätzen."
Ein Buch. 24 Kapitel. 24 Sätze. So schön.
zum Beitrag07.09.2017 , 18:46 Uhr
Langsam fange ich dann doch an, mir Sorgen zu machen. Und zwar nicht so sehr wegen der Wahlsoftware oder der Wahl, sondern wegen immer stärkeren antidemokratischen Tendenzen, vor allem auch bei Medien, die einst die Demokratie verteidigen wollten - wie der taz.
Anitdemokratische Lüge am Anfang des Artikels:
"Das könnte zur Manipulation der Wahlergebnisse führen [...]"
Gegen Ende zu steht dann das exakte Gegenteil:
"Die Zwischenergebnisse seien zwar manipulierbar, was zwischenzeitlich zu Chaos führen könnte, doch das Endergebnis sei nicht gefährdet. Dem stimmt auch Informatiker Tschirsich zu."
Selbst der Alarmist vom CCC gibt zu, dass die Software zwar Müll ist, die Wahlergebnisse aber nicht gefährdet sind.
Kein Wunder eigentlich - die Software dient nur dazu, schnell Vorab-Ergebnisse zu erhalten. Die eigentlichen Ergebnisse sind die Summen der stufenweise eingesammelten (physischen!) Wahlniederschriften. Diese gehen aus den Wahlbüros zu den Kreiswahlleitern, und von dort geht wiederum eine Niederschrift der Kreis-Ergebnisse an Landeswahlleiter und Bundeswahlleiter.
Landes- und Bundeswahlleiter addieren die Zahlen dieser Kreis-Niederschriften zusammen. Das alles dauert naturgemäß länger, als eine Software braucht, um ein erstes Ergebnis anzuzeigen - das ändert aber nichts daran, dass das Zusammenaddieren der Niederschriften geschieht. Abweichungen hierbei sind auch die Regel - schlimmstenfalls fallen diese größer aus als sonst. Vielleicht führt das ja sogar dazu, dass mehr Leute mal begreifen, wie unser Wahlsystem eigentlich funktioniert? Das wäre dann sogar positiv.
Zusammenfassend bleibt also:
Die Wahlergebnisse sind kein Stück weit gefährdet, aber durch wahlweise dämliche oder lügende Medien wird das eigentlich berechtigte Vertrauen von Bürgern in die Wahlergebnisse torpediert.
zum Beitrag16.08.2017 , 19:19 Uhr
Der Rassismus-Strick ist aus zwei Gründen angemessen:
Erstens weiß Herr Spahn, dass er noch nie einen Flüchtling als Kellner hatte, und ziemlich sicher auch noch nie einen Einwanderer im Sinne der Gesetze. Es werden ausnahmslos europäische Bürger gewesen sein. Er vermittelt also bewusst und vorsätzlich einen Eindruck von Integrations-Unwilligkeit, von dem er genau weiß, dass er unwahr ist.
Und zweitens haben europäische Bürger in Deutschland überall in der EU einen Rechtsanspruch darauf, sich nicht integrieren zu müssen - solange sie einen Arbeitgeber finden, darf ihnen kein EU-Staat dabei reinreden, wo sie wohnen oder wo sie arbeiten.
Wer also wie Hr. Spahn kritisiert, dass europäische Bürger in Deutschland leben und arbeiten dürfen ohne Deutsch zu sprechen, der lässt sich selbst keinen Raum mehr für Ausreden. Er WILL die EU abschaffen, er will die Idee eines friedlichen gemeinsamen Europas abschaffen, er steht für nationale Kleinstaaterei.
Rassist? Nein, natürlich nicht. Nur jemand, dessen Verhalten in keinem Punkt von einem zu unterscheiden ist, der dazu steht, ein Rassist zu sein.
zum Beitrag16.08.2017 , 18:30 Uhr
Ich finde, man sollte hier zwischen 2 grundverschiedenen Dingen unterscheiden.
Da sind zum einen diejenigen, die andere darauf aufmerksam machen, was für Meinungen die Leute im Umfeld vertreten, die Verwandten, Freunde, Mitarbeiter. Daran kann ich beim besten Willen nichts verwerfliches erkennen. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass er seine Verwandten, Freunde, Arbeitgeber belügen darf bzgl. seiner Einstellung zu den Menschenrechten. Das erste Beispiel im Text ist ein solches, dass auch deutlich zeigt, dass hier die Information ganz erheblich, mit Ausrufezeichen, im Interesse der informierten Eltern lag. Es wäre schlimm, wenn sowas nicht erlaubt wäre.
Ganz etwas anderes aber ist es, wenn man versucht, Druck auf jemanden auszuüben, sich von einem Nazi loszusagen, ihn zu entlassen, etc.
Soetwas empfinde ich als zutiefst verwerflich.
Und zwar nicht nur, weil es durchaus schlimme Konsequenzen hat, wenn man irrtümlich den falschen erwischt, sondern auch, weil es einfach an sich moralisch falsch ist. Es grenzt nicht nur an, es ist bereits eine Form von Selbstjustiz.
Also:
Eine Mail an den Arbeitgeber: "Hey, wussten sie, dass derUndDer als Nazi bei Demonstrationen auftritt."
Sowas ist durchaus in Ordnung. Zur Freiheit, etwas zu tun, gehört eben auch die Pflicht, die Konsequenzen zu tragen. Ohne Konsequenzen gibt es keine Freiheiten.
Aber:
"Hey, alle sollen Mails an die Firma schicken, dass wir da nie wieder einkaufen, wenn sie den Nazi nicht rauswerfen."
Sowas geht gar nicht.
Jeder hat natürlich das Recht darauf, für sich persönlich das Verhalten der Firma zu beobachten und sich dann künftig danach zu richten.
Und jeder Firmenchef hat das Recht, keine Nazis beschäftigen zu wollen. Oder auch keine Linken.
Nur Druck auf jemanden auszuüben, dass er die Nazis rauswerfen soll - pfui. Anti-Demokratisch. Anti-Rechtstaatlich. Anti-Menschlich.
Unterschiede zwischen solchen Leuten und Adolf-Anhängern sind höchst marginal.
zum Beitrag08.07.2017 , 20:10 Uhr
"Daran, dass die Unternehmen von sich aus etwas ändern, glauben weder Laugwitz noch Stefflbauer. Daher müssten die Frauen selbst die Initiative ergreifen – schon aus eigenem Interesse."
Soll das Satire sein?
Wie stellen die sich das denn vor? Das die Unternehmer mit dem Lasso auf der Strasse junge Frauen einfangen und diese zwingen, sich zu Programmierern ausbilden zu lassen?
Selbstverständlich wird sich nur und ausschließlich dann etwas ändern können, ja gar ändern DÜRFEN (die Idee mit dem Lasso dürfte kaum legal sein), wenn Frauen selbst die Initiative ergreifen, und Programmieren lernen und sich auf entsprechende Stellen bewerben.
zum Beitrag08.07.2017 , 11:52 Uhr
Relativierungen von Gewalt sind stets schrecklich. Und es ist sicher richtig, dass keine Polizeigewalt die Randale rechtfertigen kann.
Das aber hat Mastermind auch kein Stück weit versucht.
Wer hier relativiert, das sind Sie: Indem Sie sich auf den Standpunkt stellen, die Polizeigewalt dürfe nicht mehr kritisiert werden, weil es ja nun Randale im Schanzenviertel gab. DAS ist eine Relativierung der Polizeigewalt.
Und man muss fragen: Wie geht das weiter?
"Wir haben auf dem Parteitag jener Partei einen Menschen gesehen, von dem wir dachten, der wäre polizeilich gesucht, also haben wir eben mal mit ein paar tausend Polizisten und jede Menge Gewalt den Parteitag gesprengt, und es damit den Verbrechern so richtig gezeigt." - Das wäre die logische Fortsetzung der Ereignisse vom Donnerstag.
Es gibt gute Gründe, warum von der Polizei in einer Demokratie gewisse Mindeststandards im Verhalten verlangt werden. Wem diese Gründe nicht geläufig sind, der nehme einfach mal ein Geschichtsbuch in die Hand und informiere sich über die Ereignisse in Deutschland von vor 85 Jahren.
zum Beitrag08.07.2017 , 08:25 Uhr
Angesichts der Tatsache, dass 20.000 Polizisten in Hamburg waren, und dennoch die Randalierer langfristig von der Polizei unbehelligt sich vorbereiten und dann loslegen konnten ... wird das Verfassungsgericht eher erst recht zu dem Schluss kommen, dass hier vorsätzlich verfassungswidrig gehandelt wurde.
Hätte die Polizei nur gewollt, sie hätte sich nicht mal anstrengen müssen, um die Randale zu verhindern. 20.000 Polizisten gegen wie viele Randalierer? 200? 300?
Gerade nach den Vorfällen am Donnerstag muss sich die Polizei nun die Frage gefallen lassen, ob sie die Randale absichtlich habe geschehen lassen, um 'Argumente' für das drohende Verfahren zu sammeln.
zum Beitrag08.07.2017 , 08:08 Uhr
Der Artikel wirft eine gewichtige Frage auf.
Wie ist soetwas möglich:
Auf dem Schulterblatt vor der Roten Flora wurden in aller Seelenruhe Barrikaden errichtet. Schwarz Vermummte zerstörten schweigend vor den Augen der AnwohnerInnen Blumenkübel.
Wenn zeitgleich dieses hier ist:
20.000 PolizistInnen sollen eine offene Stadtgesellschaft in Schach halten, damit sich die Mächtigen der Welt ein Stelldichein geben können.
20.000 Polizisten, und keiner dabei, der die bekannten(!) 'Autonomen' im Auge behält? Offensichtlich nicht glaubwürdig.
Es entsteht der Eindruck, die Polizei habe die Randalierer vorsätzlich gewähren lassen, um hinterher die öffentliche Meinung auf ihrer Seite zu haben.
Das entschuldigt die Randalierer nicht - lässt aber die Frage aufkommen, ob nicht die Polizei momentan die größere Gefahr für die Demokratie darstellt.
zum Beitrag29.01.2017 , 16:21 Uhr
Hm, das ist aber seltsam. Wieso hat Californien bei Bundesstaats-Wahlen sehr sehr viel weniger Wähler (585407 / 8 * 100 = 7,3 Millionen) als bei Präsidentschaftswahlen (14,2 Millionen abgegebene Stimmen)?
Haben die alle nur keine Lust, bei lokalen Wahlen wählen zu gehen?
Und beide Zahlen sind absurd gering, wenn man bedenkt, dass sie da etwa 39 Millionen Einwohner haben. Laut Web waren das 75,3% Wahlbeteiligung, also 18,8 Millionen Wahlberechtige zur Präsidentenwahl - weniger als die Hälfte der Bevölkerung.
Zum Vergleich: Deutschland hatte 2013 etwa 82,6 Millionen Einwohner und etwa 62 Millionen Wahlberechtigte, das sind 75% der Bevölkerung, die Wahlberechtigt sind.
zum Beitrag15.12.2016 , 09:01 Uhr
Herr Rüttenauer, glauben Sie ernsthaft, jemand der das Recht auf Würde von Tschäpes Oma und auch Tschäpe selbst verneint, wäre besser als irgendein dahergelaufener Wald- und Wiesen-Nazi?
Was dürfen wir als nächstes von Ihnen lesen? Sie begeben sich da auf ziemlich glattes Eis. "Wir" anständigen Menschen sagen "Wehret den Anfängen!" Dieser Artikel ist ein solcher Anfang.
zum Beitrag15.12.2016 , 08:51 Uhr
Schade nur, dass dieser Artikel keine journalistische Häme über jene ausschüttet, die Tschäpe zu einer Person der öffentlichen Anteilnahme machen, sondern stattdessen
a) sich über den Tod eines ansonsten unbeteiligten Menschen lustig macht.
b) sich über die Idee lustig macht, das auch böse Menschen trauern könnten.
Beides ist würde- und respektlos.
zum Beitrag14.12.2016 , 10:31 Uhr
Wenn es in irgendeiner Weise darum ginge, festzumachen, wes Geistes Kind in der Kleidung steckt, dann wäre der Vorwurf sicher berechtigt.
Hier geht es aber um ein ganz anderes Thema:
Das Vertrauen in den Rechtstaat durch die von ihm betroffenen Personen.
Die Frage ist nicht, ob man davon ausgehen muss, dass ein Richter mit religiösen Symbolen falsch urteilt.
Vielmehr ist die Frage, ob Kläger und Beklagte Vertrauen in den Rechtstaat haben, wenn der Richter ein religiöses Symbol zur Schau stellt.
Und dieses Vertrauen in den Rechtstaat ist ein ganz wichtiger Aspekt der Rechtstaatlichkeit an sich. Nur wenn Bürger dem Rechtstaat vertrauen, sind sie auch bereit, sich an ihn zu wenden, um ihre Rechte einzuklagen. Und nur wenn sie ihm vertrauen, sind sie bereit, für sie ungünstige Urteile zu akzeptieren.
zum Beitrag02.12.2016 , 13:32 Uhr
Diese Kolumne ist ein schönes Beispiel dafür, wie wichtig ordentliche Bildung (Bildung wie in Bildung, nicht wie in Anhäufung von Fakten) an den Schulen wäre, wenn es sie den gäbe. Oder man betrachtet sie als Beweis dafür, dass Bildung überbewertet wird, kann man doch auch ohne sowas berufliche Erfolge haben kann.
Gebildete Menschen würden nicht auf die Idee kommen, eine Meinung zu verbreiten, ohne wenigstens mal einen kurzen Blick in die Studie geworfen zu haben, die sie verdammen wollen.
Gebildete Menschen hätten dann entdeckt, dass
a) Die Eis-Aufgabe eine Bilderaufgabe war, die mit ausgesprochen wenig Text auskam. Is nix mit "über hundsgemeinen Textaufgaben brüten".
und
b) Die Eis-Aufgabe die absolute Kür war, die dazu diente, zu testen, wieviele Kinder _sehr_ viel besser sind in Mathe als man von Viertklässlern erwarten würde.
Wirft man die Fakten gegen den Artikel, dann bleibt im Prinzip nur ein Satz übrig:
"Mathe ist doch irgendwie voll unwichtig und blöd, das braucht man gar nicht."
zum Beitrag01.12.2016 , 23:11 Uhr
"Auch so schwammig"? Neinein, keine Sorge.
Die Frage war selbstverständlich nicht nur viel schwammiger, sondern auch noch vorsätzlich verwirrend gestellt, zumindest die deutsche Variante davon.
Sie lautete:
"Es gibt Personen, die finden, dass Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung unter bestimmten Umständen gerechtfertigt ist. Glauben Sie, dass dies auf folgende Situationen zutrifft?"
Entweder die Person, von der diese Frage stammt, kann kein Deutsch, oder das war Absicht.
Es haben erwartungsgemäß viele der Befragten die Frage beantwortet, ob sie glauben, dass es Personen gibt, die unter den genannten Umständen dieser Ansicht sind.
Wäre die Frage ohne falsche grammatische Bezüge und in einem einfachen, übersichtlichen Satz gestellt worden, wäre das Ergebnis möglicherweise ganz anders gewesen. Oder auch nicht. Da die Umfrage aber eben so absurd formuliert war, wissen wir nun nichts über die Meinungen zum Geschlechtsverkehr ohne Einwilligungen, dafür aber um so mehr über die Fähigkeiten der EU-Mitarbeiter zum Formulieren korrekter Fragen für Umfragen.
zum Beitrag01.12.2016 , 15:32 Uhr
Ich frage mich, wie sehr man sich verbiegen muss, um da einen Widerspruch zu sehen?
Möglichkeit 1:
Reeeein zufällig sind Sie an dieser Grenze, als es zu den Problemen kommt. Reeeein zufällig haben Sie dabei ein Megafon in der Hemdtasche. Würden sie es nutzen?
Möglichkeit 2:
Wie im Artikel war er dort, um seiner Familie zu helfen. Weil er - wie es selbstverständlich ist - nicht prophylaktisch ein Megafon dabei hatte, aber dringenden Vermittlungsbedarf sah, hat er das herumliegende Megafon aufgehoben um sich damit als Vermittler zu versuchen.
Und wer den letzten Artikel oder auch diesen hier tatsächlich gelesen hat, weiß auch, warum das "vom Boden aufheben" überhaupt thematisiert wurde:
Dem Mann wird vorgeworfen, als Terrorist "mit Megafon"(!) an die Grenze gereist zu sein, um die Flüchtlinge dort aufzuhetzen und Randale zu verursachen.
Neben der Tatsache, dass er zu vermitteln versucht hat, steht dem eben auch entgegen, dass er das Megafon mitnichten mitgebracht hat, sondern "nur" vor Ort vom Boden aufgehoben hat.
zum Beitrag11.10.2016 , 11:13 Uhr
So ist das, wenn man es mit dem Lesen nicht so genau nimmt.
Im Artikel steht:
***Verurteilungen*** sollen in einem „Rassismus-Register“ festgehalten werden.
Nein, es gibt keine Verurteilungen, die keine Verurteilungen sind.
Wie Soungoula schon ganz treffend gesagt hat:
Ein extra Rassismus-Register wäre böse und gefährlich, weil es ein erster Schritt in Richtung Selbstjustiz wäre.
Aber auch ganz ohne ein explizites Rassismus-Register sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass verurteilte Rassisten nicht mehr in den Staatsdienst dürfen.
In 'Rechtstaaten' gibt es dafür sogenannte 'Vorstrafenregister', aus denen potentielle Arbeitgeber durchaus auch Auszüge verlangen dürfen. Diese Auszüge dürfen dabei nur Vorstrafen enthalten, die bei der angestrebten Stelle relevant sind. Bei Bewerbungen für den Staatsdienst wären das eben bspw. rassistische Hetze und rassistische Gewalttaten.
zum Beitrag31.07.2016 , 08:51 Uhr
Man kann diesen grausigen Artikel in einen einzigen Satz zusammen fassen:
"Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?"
Ich bin auf die Wahlbeteiligung gespannt. Die meisten werden sich wohl denken, das es keinen Unterschied macht, ob der Republikaner Trump siegt, oder die Republikanerin Clinton. Schade, dass die Demokraten beschlossen haben, keinen eigenen Kandidaten zur Wahl zu stellen.
Und Frau Franzke, als für die taz Schreibende sollten sie wissen:
Wenn jemandem etwas unangenehmes zustößt, dann ist nicht das Opfer, sondern der Täter schuld an den Konsequenzen.
Wenn die Bonzen der Demokraten eine Republikanerin aufstellen, dann wählen Republikaner-Wähler lieber das Original, und die Demokraten-Wähler bleiben daheim. Schuld daran sind nur und alleine und ausschließlich jene, die die Untat begangen haben. Und nicht etwa jene, die ein zu knappes Röckchen trugen, äh, Clinton nicht gewählt haben meinte ich.
zum Beitrag20.05.2016 , 14:56 Uhr
Ein paar mehr Infos wären schön.
Wenn der bewusste Satz aus der Vefassung ausgesetzt wird, wie kann das dann nur 138 Abgeordnete betreffen statt alle?
Was haben diese 138 Abgeordneten gemein? Wenn eine solche Mehrheit möglich ist, wieso "entscheidet" dann "die Versammlung" nicht einfach "anderweitig" im Einzelfall?
Das ganze ist reichlich undurchsichtig.
zum Beitrag10.05.2016 , 17:55 Uhr
Hat das Landwirtschaftsministerium sich seinen Minister selbst ausgewählt?
Heißt die Frau nun Eisenmann oder Eisermann?
Und wenn sie undokmatisch ist, schön und gut, aber was ist denn eigentlich "dokmatisch"?
Der Koalitionsvertrag hätte vermutlich gerne noch ein Komma ("[,] wie es im Koalitionsvertrag steht,").
Was sucht der Rückzug, und wieso macht das Suchen Dinge einfacher? Müsste man dafür nicht eher finden?
Und nach der Korrektur des "such": Wenn "auch" der Rückzug das einfacher gemacht hat, was hat es denn noch einfacher gemacht?
Auch das Komma vor "um zu" ist übrigens - auch nach neuer Rechtschreibung - nicht optional (nur das vor "zu").
Und wurde Kretschmanns politisches Gewicht weiblich, um die Frauenquote in der Regierung besser einzuhalten?
Wäre es nicht so deprimierend, man könnte fast darüber lachen.
zum Beitrag24.11.2015 , 08:26 Uhr
Und weiter:
Ebenso ist das auch mit den "War is coming home"-Kommentaren zu verstehen.
Einer, dem tote Menschen anderswo ziemlich egal sind (zumindest nach außen), äußert nun plötzlich Bestürzung wegen getöteten Menschen in der Nähe - reichlich unglaubwürdig. Also fühlt man das Bedürfnis, ihn daran zu erinnern, wie er es mit den toten Menschen anderswo hält. "War is coming home" heißt lang ausgesprochen soviel wie:
"Ach, wenn anderswo durch unsere Politik Menschen sterben, ist dir das ziemlich egal; wenn aber die von unsrer Politik verursachte Gewaltwelle in die Nähe kommt, dann ist es plötzlich ganz arg total schlimm? Heuchler!"
Oder eben kurz gesagt: "War is coming home."
Jetzt wäre genau der richtige Zeitpunkt, eben aus Respekt vor den Toten von Paris, darüber zu reden, wie man die Ursachen für die Gewalt 'überall' beseitigen kann. Stattdessen werden die Toten als Objekte missbraucht, um politisch widerwärtige Ziele wie 'Polizeistaat' und 'Überwachungsstaat' als notwendig zu begründen.
Und das alles nur, um sich nur ja nicht aus seiner Wohlfühlzone herausbewegen zu müssen. Traurig, eigentlich.
zum Beitrag24.11.2015 , 08:23 Uhr
Scheingefecht trifft es recht genau - Frau Martini führt ein Scheingefecht, um sich nicht mit den eigentlichen Argumenten auseinandersetzen zu müssen.
Um es mal ganz einfach auf einen Punkt zu bringen:
Es gibt Menschen, bei denen die Trauer um die Pariser Opfer eine ehrliche Reaktion ist; diese erkennt man daran, dass sie AUCH dann trauen, wenn anderswo Anschläge stattfinden. Und viele von ihnen ärgern sich - zurecht - darüber, dass über Anschläge und Tote anderswo nicht weiter berichtet wird.
Und dann gibt es die Menschen, bei denen die Trauer um die Pariser Opfer absolut unglaubwürdig ist; sie trauern nicht um die 'Menschen', die ums Leben kamen, sondern darum, dass es ihn ihrer 'Nähe' passiert ist und sie somit aus ihrer Wohlfühlzone reißt, sie zwingt anzuerkennen, dass es Gewalt gibt.
Wäre Frau Martini nicht der zweiten Gruppe zuzuordnen, dann wäre ihr aufgefallen, dass jene, die nun - wieder einmal - bemängeln, dass nur über nahe Anschläge groß berichtet wird, nicht etwa die Anschläge in Paris relativieren, sondern ganz im Gegenteil (und im Gegensatz zu vielen anderen) bereit sind, die Opfer von Paris ebenso als Menschen zu betrauern wie getötete Menschen in 'weiter weg'istan. Das ist eine Form von Respekt gegenüber der Schönheit des Lebens, die manche leider erst noch lernen müssen.
Und ja, "bei nahen Ereignissen sich betroffener fühlen" ist eine 'natürliche' Reaktion. Ebenso wie "Angst vor allem Fremden haben" oder "Gruppenzwang ausüben". Alle diese Dinge sind ebenso natürlich wie schlecht und gesellschaftsschädlich.
zum Beitrag13.11.2015 , 15:30 Uhr
Nein, das ist Unsinn.
Die Frage ist, ob DIESER RICHTER die Entscheidung aus diesen oder jenen Gründen getroffen hat. Was für Gründe andere Richter für andere Entscheidungen hatten, spielt dabei keine Rolle.
Abgesehen davon ist die Situation der legalen Homo-Ehe dort viel zu neu, um schon in erwähnenswertem Umfang Urteile zum Adoptionsrecht produziert zu haben.
zum Beitrag28.10.2015 , 09:15 Uhr
Furchtbarer Artikel, der den Hass auf Flüchtlinge überhaupt erst herbeiredet.
Wie können "Hunderttausende Flüchtlinge" für die EU (~330 Millionen Einwohner) der "Anfang vom Ende" sein, wenn außer-europäische Länder Millionen aufnehmen, ohne daran zu Grunde zu gehen?
Siehe bspw. http://www.taz.de/!5045602/
Dort heißt es:
"Der Libanon mit nur 4,5 Millionen Einwohnern zählt bislang etwa 1,2 Millionen syrische Flüchtlinge."
Und weiter:
"Es ist für mich dabei besonders beeindruckend, wie großartig und gastfreundlich die Menschen im Libanon die Flüchtlinge aufnehmen und mit dieser mächtigen Aufgabe umgehen."
Und dann:
"Derzeit erwarte ich aber keinen Zusammenbruch der Strukturen im Libanon. Die Sicherheitskräfte im Libanon, die Vereinten Nationen und alle beteiligten Hilfsorganisationen haben die Lage noch beeindruckend gut im Griff."
Die "Probleme" die Deutschland und die EU mit den Flüchtlingen haben, sind nicht einmal zu einem klitzekleinen Anteil auf Finanzmängel, Organisationsmängel, oder die Unfähigkeit, die Grenzen zu schützen (wovor eigentlich?) zurückzuführen, sondern nur und ausschließlich auf den Unwillen, andere auch als Menschen anzuerkennen.
Im Libanon ist jeder fünfte ein Flüchtling, und bei uns wird der Weltuntergang ausgerufen, wegen Zahlen im Promille-Bereich. Lächerlich, und beschämend.
zum Beitrag08.09.2015 , 10:07 Uhr
Der Artikel in der taz gibt den Sachverhalt leider nicht korrekt wieder. Die Frau sitzt nicht ein, "weil sie keine Homo-Ehen schließen will", sondern "weil sie ihren Mitarbeitern verbieten will, an ihrer Stelle die Homo-Ehe zu schließen".
Sprich: Die Behörde will, und zwar selbstverständlich, jemand anders die Homo-Ehe schließen, und die Frau hat das verhindert. Das sie sagt "nö, widerspricht meiner Religion, mach ich nicht" ist in den USA gar kein Thema, dann macht das einfach jemand anders an ihrer Stelle.
Das dann aber auch noch verhindern wollen, ist ein überaus ausreichender Grund für einen gerne auch längeren Gefängnisaufenthalt.
zum Beitrag15.08.2015 , 11:54 Uhr
An dieser Stelle muss ich mich fragen, ob Sie zwei beiden, Hr. Leiberg und Seeräuberjens eigentlich noch selbst wahrnehmen, was sie sagen (bzw. schreiben)? Genau das Verhalten ist es, was ich hier zuvor bemängelt habe:
"Frau Herrman sagt Dinge, die man gut oder schlecht finden kann, die einen Anteil daran haben, Frauen überall auf der Welt ihrer Grundrechte zu berauben" --> Meinungsfreiheit
"Kritiker von Frau Herrmann sagen Dinge, die man gut oder schlecht finden können, die einen Anteil daran haben, dass Frau Herrmann ihren Job verliert" --> KEINE Meinungsfreiheit.
BITTE WAS????
Und dann wundern Sie sich, wenn jemand darauf hinweist, dass ihr Verhalten die Freiheitsrechte gefährdet?
Sie lehnen ganz offensichtlich die Meinungsfreiheit dem Grunde nach ab; sind lediglich bereit, sie in einzelnen, ausgewählten Fällen zu tolerieren. Ich suche einen Unterschied zu dem Umgang mit Meinungen wie man ihn von faschistischen Gewaltherrschern gewohnt ist, finde aber keinen.
Wer damals öffentlich gesagt hat, dass er diese Aussagen als Nazi-Thesen betrachtet, hat damit von seiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Wer das schlimm findet, lehnt die Meinungsfreiheit als solchen ab.
Wer damals öffentlich gesagt hat, dass er es nicht ok findet, wenn sowas mit Geldern der GEZ unterstützt wird, hat damit von seiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Wer das nicht ok findet, lehnt die Meinungsfreiheit dem Grunde nach ab.
Und die Kritiker von Fr. Herrmann, nur als Beispiel, verlieren ihr Recht auf Meinungsfreiheit auch nicht dadurch, dass es so viele waren, dass der NDR auf ihre Meinung gehört hat.
Entweder ist man IMMER für Meinungsfreiheit, dann gilt diese eben auch für Kritiker von Frau Herrmann; oder man ist ein Gegner der Meinungsfreiheit.
zum Beitrag13.08.2015 , 21:03 Uhr
Das sollte eigentlich eine Antwort auf Wolfgang Leiberg sein, das mit dem antworten klappt hier leider nicht immer.
zum Beitrag13.08.2015 , 20:43 Uhr
Gefährlich wird es für alle Freiheitsrechte dann, wenn Menschen behaupten, Freiheitsrechte der einen würden
a) nicht durch Freiheitsrechte der anderen beschränkt werden
und
b) Die Freiheitsrechte der einen würden gar die der anderen negieren.
Meinungsfreiheit, beispielsweise, bedeutet zuallerst, dass jeder Nicht-Nazi das Recht hat, den Nazi Nazi zu nennen. Dadurch wird dieser in keinster [sic] Weise in seiner Meinungsfreiheit beschränkt, und auch nicht in sonstigen Freiheiten.
Ein Mensch, der bspw. die Meinungsfreiheit dazu gebraucht, anderen ihre Menschenrechte abzusprechen (sprich: ein Nazi),
der hat KEINEN Anspruch darauf, dass die anderen das gut finden.
Er hat KEINEN Anspruch darauf, dass die anderen das nicht kritisieren.
Er hat KEINEN Anspruch darauf, dass die anderen ihr eigenes Hausrecht aufgeben, um ihm eine Plattform zum verbreiten seiner Meinung bieten.
Er hat KEINEN Anspruch darauf, dass die anderen mit ihm den selben persönlichen Umgang pflegen wie sie dies mit anderen tun.
All dies würde die Freiheitsrechte aller anderen negieren.
Der einzige Anspruch, den er hat, ist der, dass "der Staat" ihn nicht daran hindert, seine Meinung zu äußern, solange diese nicht gegen Gesetze verstößt.
Vor diesem Hintergrund muss man sagen, dass es in der Tat unschön ist, zum "unschädlich" machen aufzurufen. Ziemlich genauso unschön wie anzudeuten, in Deuschland wäre in den letzten 50 Jahren irgendein Nazi in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt worden, ohne dass er gegen Gesetze verstoßen hätte - das ist nämlich nicht ein einziges Mal passiert.
Denn, siehe oben: Wenn jemand einen Nazi kritisiert; wenn eine Zeitung sich weigert, einen Nazi-Leserbrief abzudrucken; wenn eine Plakatfirma sich weigert, ein Nazi-Plakat aufzuhängen; wenn ein Webseiten-Betreiber sich weigert, Nazi-Kommentare zu veröffentlichen; dann ist das stets keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern eine Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte durch die anderen.
zum Beitrag13.08.2015 , 16:05 Uhr
Alles richtig - nur ist die aktuelle Situation der Sozialversicherung nun einmal so wie sie ist.
Und das führt eben dazu, dass viele "Selbständige" den Weg in die Selbständigkeit gehen, um eben die Beteiligung an der Sozialversicherung zu umgehen, und sich die Einsparungen daraus zumindest teilweise auszahlen lassen (auch die Arbeitgeber nehmen sowas gerne mit).
Eine Änderung der Sozialversicherung so, dass wirklich alle einzahlen müssen, und zwar in Prozenten von dem, was sie tatsächlich verdient haben, ist überaus wünschenswert - aber weder in Sicht, noch vom VGSD gefordert. Und auch hier gilt: Würde der VGSD die behaupteten Interessen vertreten, dann würde er vehement und lautstark dafür eintreten, dass sich ohne Ausnahme alle Sozialversichern müssen. Stattdessen wird verlangt, dass auch unselbständig Arbeitende sich als selbständige aus der Solidarversicherung zurückziehen können sollen.
Und nein, private Rentenversicherungen sollten bei der gesetzlichen nicht berücksichtigt werden - eine private kann und darf immer nur zusätzlich sein. Es ginge bei einer solchen Änderung ja eben gerade darum zu verhindern, dass jene mit geringen Risikos sich nicht an den Kosten für die mit hohen Risiken beteiligen.
Und egal wie die Sozialversicherungsbeiträge am Ende ermittelt werden, der Selbständig Geschäftstätige müsste diese eben einpreisen - ebenso wie die selbständige Konkurrenz, und ebenso wie diese Kosten auch bei den nicht-selbständigen vom Arbeitgeber als Lohnkosten berücksichtigt werden.
(Dennoch stimme ich zu, dass die Mindestbeiträge teilweise deutlich zu hoch sind).
zum Beitrag13.08.2015 , 15:15 Uhr
Ich muss Ihnen hierbei vorbehaltlos zustimmen:
"Diese Entscheidung bleibt jedem selbst überlassen und muss so von anderen akzeptiert werden."
Wenn nun einmal Gefahr existiert, kann man von niemandem verlangen, er müsse ein Held sein. Und wer "kein Held" ist, ist damit nicht etwa ein Feigling, sondern ein Normaler.
zum Beitrag13.08.2015 , 14:00 Uhr
Das ist so sehr unwahr, das tut schon weh.
Bei Projektarbeit, die bis zu 8 Wochen dauert, würde keine Behörde "Scheinselbständigkeit" schreien.
Bei Tätigkeiten, die nicht für einen Vollzeitbedarf reichen, bei denen der Selbstständige also mehrere Kunden gleichzeitig hat, würde niemand "Scheinselbständigkeit" schreien.
Dauert die Arbeit länger, ist das ganz genau der Zweck, wofür zeitlich befristete Verträge erfunden worden sind - es wäre ausnahmsweise mal kein Missbrauch selbiger.
Dauert das Projekt aber zu lang für zeitlich befristete Verträge, oder landet der Selbständige verblüffenderweise immer wieder beim selben Auftraggeber, dann handelt es sich um Aufgaben, bei denen die Behauptung, es gäbe keinen Vollzeitbedarf vor Ort bei einem Kunden schlicht gelogen ist.
Aber schon Ihr zweiter Satz sagt ja klar, worum es eigentlich geht: Um das höhere Einkommen - das aber nicht etwa vom Arbeitgeber gezahlt wird, sondern es ist vielmehr Geld, das aus der solidarischen Sozialversicherung gestohlen, und dann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wurde.
zum Beitrag13.08.2015 , 11:54 Uhr
"So oder so wäre eine Reform angesagt ..."
Das ist sicher richtig - wenn es endlich mal eine Reform gibt, sollte es eine solcherart sinnvolle sein.
Unglaubwürdig wird das ganze, wenn behauptet wird, Selbständige würden 'benachteiligt'. Durch die Regeln zur Selbständigkeit werden diese in extremen Maße begünstigt - die angeblich benachteiligenden Regelungen existieren nur, um diese absurden Vorteile wenigstens halbwegs wieder unter Kontrolle zu bekommen.
Es muss klar sein, solange die Sozialversicherungs-Lage so krank ist, wie sie ist, ist es nun einmal zwingend notwendig, dass es Gesetze gibt, die die Abwanderung von immer mehr Besserverdienenden aus der Sozialversicherung in die (Schein-)Selbständigkeit verbieten. Die Sozialversicherung sollte dringend auf bessere, solidarischere Füße gestellt werden.
Wer hingegen gegen die Regelungen zur Scheinselbständigkeit wettert, beweist damit bereits, dass es ihm nicht um sinnvolle und faire Regelungen geht, sondern nur darum, sich möglichst niemals solidarisch mit anderen zu verhalten. Denn diese Regelungen sind so fair, wie es im Rahmen der aktuellen Sozialgesetzgebung überhaupt nur möglich ist. Wird diese repariert, sind die 'Benachteiligungen' auch nicht länger notwendig.
zum Beitrag13.08.2015 , 11:42 Uhr
Das ist alles schön und gut, ändert aber nichts an der Aussage von Sputnik1969.
Um das mal deutlicher zu formulieren: Selbständige sind Menschen, die zu Lasten ihrer Mitbürger höhere Einkommen gegen die von ihnen aufgezählten Nachteile eintauschen.
Um diese asozialen Handlungen wenigstens etwas einzuschränken, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Selbständigkeit 'echt' sein muss, sie darf nicht genutzt werden, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. Und wenn jemand im Rahmen eines "Projektvertrages" jahrelang nur für einen "Auftraggeber" arbeitet, täglich die Arbeitsstelle beim Auftraggeber aufsucht, die Arbeitsmittel des Auftraggebers nutzt, etc., dann ist das nun einmal eine Tätigkeit, die aufgrund ihrer Natur nicht von Selbständigen ausgeübt werden kann, und derjenige, der sie ausübt ist ein gewöhnlicher Angestellter in Scheinselbständigkeit.
"Man kann den Job aber nicht anders machen als auf diese Weise" bedeutet nicht, dass Scheinselbständigkeit falsch definiert ist, sondern dass es falsch ist, zu behaupten, der Job wäre der eines Selbständigen. Wer selbständig sein will, muss sich halt auf Aufgaben beschränken, die aufgrund ihrer Natur zur Selbständigkeit geeignet sind.
zum Beitrag13.08.2015 , 11:11 Uhr
Ein - verständlicher - Fehler im Artikel. Man will ja nicht als gemein und rücksichtslos gelten.
Richtig müsste es heißen:
In den letzten Jahren, als *aktive* Rechtsextreme bei ihren Demonstrationen oft wie ein klägliches Häuflein wirkten, dem Tausende Gegendemonstranten gegenüberstanden, ließ sich das übersehen. Jetzt, wo sie sich in Orten wie Freital mit *den bisher nicht so aktiven lokalen Rechtsextremen* zum Mob verbünden, hat ihre Aggressivität zugenommen.
Ein Nazi ist ein Nazi - auch und gerade dann, wenn er von sich behauptet, kein Nazi zu sein.
zum Beitrag13.08.2015 , 11:06 Uhr
Insbesondere brauchen wir klare und vor allem konkrete Rechtsnormen darüber, wer genau wann genau was genau unter welche Geheimhaltungsstufe setzen kann. Und wir müssen Ämter und Behörden dazu zwingen, Richtern ebenso zu vertrauen wie Bürger das bei Grundrechtseingriffen tun müssen - gegen die Einstufung als Geheim muss man klagen können, Richter müssen die geheimen Akten einsehen dürfen und das Vorhandensein der Voraussetzungen für Geheimhaltung prüfen und beurteilen.
Das wäre das absolut notwendige Minimum, damit die Geheimhaltungs-Regelungen nicht länger offen verfassungswidrig sind (wer mag, kann ja mal im GG suchen, wo dort erlaubt wird, das Ämter und Behörden Dinge vor dem Souverän oder vor dem Parlament als Aufsicht der Exekutive geheim halten dürfen - das einzige, was überhaupt geheim gehalten werden darf, ist der Vorgang eines Eingriffs in das Brief- und Fernmeldegeheimnis, und das auch nur vor dem Betroffenen, nicht vor dem Parlament.)
Besser noch wäre es, dass von Amts wegen automatisch jegliche Einstufung als Geheim sofort von einem Richter überprüft werden muss. Ja, dann brauchen wir mehr Richter.
Und selbstverständlich muss es eine Straftat sein, mit einer beachtlichen Mindeststrafe, wenn jemand versucht, etwas als geheim zu deklarieren, was nicht den Anforderungen dafür genügt.
zum Beitrag06.07.2015 , 22:17 Uhr
OECD sagt das eine, ILO sagt das andere, wem will ich glauben?
Keinem, denke ich.
Unabhängig davon, wer recht bei diesen Zahlen hat, ist doch viel interessanter zu wissen, was diese Leute eigentlich tun? Diese Zahlen für "Public Employment" sind nicht einfach nur die Beamten, sondern alle, die beim Staat direkt oder indirekt, auf irgendeinem Level, in staatlichen Betrieben, etc. angestellt sind.
Je weniger ein Staat also alle wichtige Infrastruktur privatisiert, desto höher ist die Beschäftigung beim Staat - mit einem "aufgeblähten" Staat hat das dann aber mitnichten etwas zu tun. Leider habe ich hierzu bisher noch keinerlei Zahlen finden können. Was tun diese Leute? Sitzen sie alle in Ministerien rum und langweilen sich? Gibt es vielleicht in manchen Behörden etwas weniger Mitarbeitermangel als in Deutschland? Zahlen, wie viele Mitarbeiter mit Job X je tausend Einwohner, das wäre interessant.
So ist das ganze einfach komplett uninteressant, weil den Zahlen jeglicher Kontext fehlt.
zum Beitrag06.07.2015 , 21:56 Uhr
Wirtschaftsleistung: BIP 341 Mrd vor der Krise, 241 Mrd 2014. Wie sonst soll man so etwas denn nennen? Das BIP wurde um knapp 30% reduziert - aber bestimmt hat das gaaar nichts mit den Sparprogrammen zu tun?
Meine Zahlen widersprechen nicht, sie ergänzen um die "versehentlich" weggelassenen Vergleichswerte.
Und inzwischen habe ich noch interessantere Zahlen gefunden. Neben der Steuerquote gibt es die viel interessantere "Abgabenquote", die Summe aller Steuern und Abgaben in % vom BIP. http://wko.at/statistik/eu/europa-abgabenquoten.pdf
Da sind die Abstände zwischen Griechenland und Europa noch mal kleiner:
2009: 32,5% in Griechenland, 39,3% in der EU.
2014: 38,1% in Griechenland und 41,4% in der EU.
Erkenntnis? Es ist schlicht unwahr, dass das Griechenland absurd viel weniger von den Bürgern kassiert als die anderen Länder. Vielmehr ist es so, dass in Griechenland sehr viel mehr über Abgaben passiert als dies in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Bei der Abgabenquote liegt Deutschland übrigens 2014 bei 39,7%, also gerade mal 1,6% höher als Griechenland.
Die Abgabenquote (und damit scheinbar die Einnahmen) ist um 6,6% gestiegen seit 2009. Zugleich hat der Staat Ausgaben gekürzt. Da hätten doch die Schulden sinken müssen?
Simple Antwort: BIP -30%, davon 6,6% mehr Einnahmen, sind Mindereinnahmen von insgesamt etwa 25% - das tut halt weh. 32,5% von 341 Mrd sind 110 Mrd Einnahmen vorher. 39,1% von 241 Mrd sind 94 Mrd Einnahmen hinterher.
So schnell kann eine Staatspleite produziert werden.
Um nur die alten Einnahmen wieder zu erlangen, müsste die Quote auf 45,6% angehoben werden. Und dabei ist noch außer acht gelassen, dass Griechenland durch mehr Arbeitslose mehr Kosten entstehen und ebenso durch höhere Schulden höhere Zinslasten. Es müsste also effektiv noch viel mehr Geld reinkommen als nur diese 45,6% - oder man könnte für Wirtschaftswachstum sorgen, dann steigen die Einnahmen ganz von selbst.
zum Beitrag05.07.2015 , 20:49 Uhr
Mit Zahlen haben Sie es nicht so, kann das sein? Ich will ja keine absichtliche Falschaussage unterstellen.
Zu Punkt 3 wurde schon was gesagt.
Also nur mal zu Punkt 4)
2014: 17.5 % von ~238 Mrd GDP = ~41 Mrd gesamt
Erzwungene Einsparungen bei der Rente laut IWF: ~5,2 Mrd
(https://www.imf.org/external/np/loi/2012/grc/122112.pdf)
Schrumpfung des GDP seit vor der Krise: von ~341 auf ~241 Mrd.
(~41 Mrd + ~5 Mrd) = Renten vor Sparprogram
~341 Mrd = GDP vor GPD-vernichtendem Sparprogramm
46 Mrd / 341 Mrd = ~13.7%
Und siehe, vor den Sparprogrammen, von denen jeder Volkswirt schon vorher wusste, dass sie keinesfalls funktionieren können, waren die Zahlen nicht halb so bösartig.
Es ist halt nun einmal so, dass nicht mal die extremistischste neoliberale Regierung in Europa allen Ernstes vorschlagen würde, Rentner einfach zu erschießen, um Geld zu sparen. Wer lebt, der kostet halt Geld, unabhängig davon, ob die Troika die Wirtschaftsleistung von Griechenland vernichtet oder nicht.
Ok, kurz zu 2)
Das ist durchaus richtig, und mehr Steuern kassieren ist absolut nötig, aber die Zahlen sind ebenso alarmistisch 'geschönt': Je ärmer die Mehrheit im Land, desto niedriger MUSS die Steuerquote liegen - wir wollen doch nicht die grundlegenden Menschenrechte abschaffen und fordern, dass das Existenzminimum mit 40% besteuert wird, oder? Die Sparprogramme haben bisher primär auf die breite Masse gezielt und damit eben zwingend notwendig die Einnahmen durch ESt und MwSt in Prozenten vom GDP reduziert. Der Prozentsatz der Steuern vom Einkommen sinkt mit sinkenden Einkommen, ebenso der Prozentsatz der MwSt (lebenswichtige Dinge haben niedrigere MwSt-Sätze).
Bedenkt man, dass die Steuerquote früher bei ~20% lag, und jetzt trotz dieser Effekte bei 22,9, so ist ein erheblicher Anstieg festzustellen - der eben zu weiten Teilen von den Sparprogrammen wieder aufgefressen wurde.
zum Beitrag17.02.2015 , 13:50 Uhr
a) zum Konzept: Gäbe es ein Patentrezept für so etwas, dann ginge es allen Staaten blendend.
Es gibt lediglich bestimmte Konzepte, von denen man sowohl aufgrund allgemeiner Wirtschaftstheorien als auch aus Erfahrung weiß(!), dass sie nicht funktionieren. Ein Beispiel für ein solches niemals funktionierendes Konzept: Sparen am Lebensunterhalt, wenn es der Wirtschaft schlecht geht. Kann nicht funktionieren und hat auch noch nie irgendwo funktioniert.
b) Zum Schuldenschnitt: Griechenland kann nicht "seine Schulden nicht bezahlen", sondern "seine ZINSEN nicht bezahlen", also die laufenden Verpflichtungen. Das nennt man auch "Insolvenz", egal ob angemeldet oder verschleppt.
Deutschland hingegen kann seine Schulden (noch!) problemlos bedienen, und könnte sogar Schulden tilgen, wenn der Wille dazu da wäre.
zum Beitrag01.02.2015 , 19:55 Uhr
Ui, wieder was gelernt. Geuze kannte ich noch nicht.
zum Beitrag01.02.2015 , 14:50 Uhr
Spätestens wenn man mit der Nase auf das Problem gestoßen wird, sollte es einem dann schon mal auffallen:
Es gibt keine "Hefebakterien".
Das Wort ist schon ein Widerspruch in sich selbst.
Es gibt
a) Milchsäure-Bakterien (die sind für "säuert, aber nicht treibt" verantwortlich)
und
b) Hefe-Pilze (die sorgen für das "treibt" im Sauerteig und in der Hefe)
Wenn es Bakterien sind, ist es keine Hefe; Wenn es Hefe ist, sind es keine Bakterien.
Sauerteig enthält Hefepilze und Milchsäurebakterien. Die klassische "Backhefe" hingegen enthält nur die Hefepilze.
zum Beitrag01.01.2015 , 18:11 Uhr
Uganda: 210 Millionen in 2014, für 500.000 Flüchtlinge; bei einem BSP von ~106.000 USD pro Flüchtling.
Deutschland: 68 Millionen in 2014, für 250.000 Flüchtlinge; bei einem BSP von ~15,5 Millionen USD pro Flüchtling.
Sprich: Obwohl Deutschland sehr sehr sehr viel weniger Geldbedarf hat für die aufgenommen Flüchtlinge, bekommt Uganda nur etwa das 1,5-fache an Geld pro Flüchtling vom UNHCR - angemessen wäre ein Faktor von ca. 300 (500000 Flüchtlinge / 250000 Flüchtlinge * 15,5 Millionen USD / 100000 USD).
Alternativ könnte man auch das BSP pro Einwohner betrachten statt des GesamtBSP:
Deutschland: 44741 USD pro Einwohner
Uganda: 1414 USD pro Einwohner
Das ergäbe dann einen angemessenen Faktor von immer noch 63, den Uganda mehr bekommen sollte als Deutschland.
(500000 Flüchtlinge / 250000 Flüchtlinge * 44741 USD / 1414 USD)
Als Bruttosozialprodukte sind hierbei die kaufkraftbereinigten Wikipedia-Zahlen verwendet worden.
Zusammenfassend gesagt: Sie haben vergessen zu erwähnen, dass Deutschland unnötig vom UNHCR Geld abgreift, während zugleich Uganda sehr viel zu wenig Geld bekommt.
zum Beitrag01.10.2014 , 13:02 Uhr
Faszinierend:
Es geht um eine Gleichstromtrasse.
Und man macht sich Sorgen wegen elektromagnetischer Strahlung.
Wen interessiert schon, dass Gleichstrom zwar ein elektrisches aber kein magnetisches Feld und daher auch keine elektromagnetische Wellen produziert?
zum Beitrag30.09.2014 , 07:31 Uhr
Ich denke nicht, dass eine Forderung nach Distanzierung "rassistisch" (oder eben "antisemitisch") ist - sie ist eigentlich nichts weiter als "ekelerregend unzivilisiert". Und das gilt für jedes Fordern nach Distanzierungen ohne konkreten Anlass.
zum Beitrag27.07.2014 , 17:32 Uhr
> "die bei korrekter Anwendung eine hohe Sicherheit bieten"
Was hilft es einer ungewollt schwangeren Frau, wenn Frau Burgert ihr (vermutlich mit einem gehässigen Grinsen im Gesicht) sagt: "Tja, hätten Sie es richtig angewendet, wären Sie nun nicht schwanger ..."
Sicherheit bieten nur Verhütungsmittel, die ohne Weiteres einfach so korrekt angewendet werden.
Ich frage mich ernstlich, ob es ein Zufall ist, dass die explizit empfohlenen Mittel Diaphragma und Portiokappe zugleich zu den unzuverlässigsten Verhütungsmitteln überhaupt gehören. Steckt da irgendeine Absicht dahinter?
Ohne den Einsatz von zusätzlichen Chemischer Verhütung kann man (resp. frau) auf Diaphragma oder Portiokappe auch gleich verzichten - mit chemischer Verhütung aber ist das Märchen von „Diese Verhütungsmittel haben keinerlei gesundheitliche Nebenwirkungen" natürlich nicht mehr wahr.
Hier gibts Zahlen zu den Verhütungsmitteln:
http://www.onmeda.de/verhuetung/methoden_sicherheit.html
zum Beitrag27.07.2014 , 16:56 Uhr
Ja, die Angriffe von "P"irinçci auf Frau Tuider sind sehr unschön.
Aber ich bin momentan beim besten Willen nicht in der Lage, einen ernsthaften Unterschied zu sehen zwischen seinem Verhalten und ihrem!
Frau Tuider zu beleidigen, weil ihm deren Meinung nicht passt, das ist unhöflich und unverschämt. Aber dieses Verhalten mit einem terroristischen Massenmord an Kindern gleichzusetzen ist zumindest genauso unhöflich und unverschämt.
Und durch ihre spezielle Wortwahl ist ihr Verhalten sogar noch ein ganzes Stückchen schlimmer - haben sie doch nichtmal genug Mumm zu sagen "ICH setze Pirinçci mit Breijvik gleich". Stattdessen ein ominöses "ist [von wem eigentlich?] mit Brejvik verglichen worden".
Und es ist bewusstes Herabsetzen von Pirinçci, mit dem Ziel, ihm sein Menschsein und denjenigen Mindest-Respekt, den jeder Mensch von anständigen Menschen erhält, dass sie ihn nicht mit Namen ansprechen, sondern "P" nennen.
Pfui, Pirinçci!
Aber doppelt-Pfui, Sabbell!
zum Beitrag26.06.2014 , 14:00 Uhr
"Für sowas hätte man auch jeden anderen denkbaren Grund heranziehen können,"
Genau das erlaubt dieses Urteil eben gerade nicht.
Mieter hört gern Rockmusik - ungefährdet.
Mieter hört gern Rockmusik 24h am Tag deutlich über Zimmerlautstärke - berechtigter Rauswurf.
kocht gerne exotische Gerichte mit intensiver Geruchswirkung - ungefährdet
kocht gerne exotische Gerichte mit intensiver Geruchswirkung und macht dazu die Wohnungstür auf und die Küchenfenster zu, und das jeden Tag, und weigert sich, das zu ändern - berechtigter Rauswurf.
badet/duscht nachts nach der Spätschicht in einem hellhörigen Haus - das ist schon etwas interessanter. Erlauben die Hausordnung und der Mietvertrag das? Wenn nein, ist alles klar. Wenn ja, dann wird man zumindest einmal darüber nachdenken müssen, ob es nicht auch anders geht. Wenn nicht, dürfte es Pech für die Nachbarn sein. Wenn jemand einen akzeptablen Alternativ-Vorschlag machen kann, wie der Spätschichtler sich duschen kann, ohne alle zu belästigen, dann muss man aber auch verlangen können, dass er darauf eingeht.
Es gibt KEIN Recht darauf, seine Mitmenschen maximal möglich zu belästigen. Wer auf andere keine Rücksicht nehmen mag, braucht hinterher nicht zu jammern. Mit den bösen Vermietern (und das sind sehr viele, zweifelsfrei) hat das gar nichts zu tun.
zum Beitrag26.06.2014 , 13:13 Uhr
"ob das Gericht die Rechte von Mietern gegen die Interessen von Vermietern verteidigen wird"
Der Vermieter ist hier einfach nur ein Trittbrettfahrer, der davon profitiert, dass neben dem einen Mieter auch alle anderen Rechte haben,
Wenn der Mieter gewinnt, dann haben nicht "alle Mieter gegen Vermieter" gewonnen, oder "wir alle"; es haben "wir alle" verloren gegen "einzelne, die für ihre Rechte die Rechte aller anderen komplett streichen wollen."
Der Vermieter ist hier nur ein Statist.
Man vergleiche das mit dem Grillen.
Grillen darf man je nach Gericht zwischen 3x jährlich und zweimal monatlich, ehe andere sich deswegen ernsthaft belästigt fühlen dürfen. Das ist, bei Lichte betrachtet, verdammt wenig.
Ähnlich sieht es allgemein mit Lärm aus (Ausnahme: Kinderlärm, Gott sei dank). Aber Belästigung durch Zigarettengestank soll man unbegrenzt hinnehmen müssen, die eigenen Rechte existieren schlicht nicht im Vergleich mit denen eines Rauchers? Verrückte Vorstellung.
Hier müssen Gerichte entschieden, wann eine Belästigung das Maß dessen, was man ertragen muss, überschreitet. Dadurch entsteht ein Regelwerk, an dem man sich, wenn man denn seine Nachbarn unbedingt belästigen muss, grob orientieren kann.
Wenn in diesem Prozess der Vermieter gewinnt, dann muss kein einziger anderer Mieter in ganz Deutschland befürchten, dass ihm dadurch irgendwelche Nachteile drohen - außer er ist der Ansicht, nur er habe Rechte, nicht aber seine Nachbarn. Dann tut er mir aber ehrlich gesagt auch nicht leid.
Gewinnt hingegen der Mieter am Ende, dann werden künftig alle Mieter überall in Deutschland fürchten müssen, Belästigungen durch Nachbarn wehrlos ausgesetzt zu sein. Kein "nicht zu oft Grillen"-Urteil würde Bestand haben können - wieso sollte eine so geringe Belästigung wie einmal die Woche grillen verbietbar sein, wenn selbst ununterbrochene Rauchbelästigung zulässig ist?
zum Beitrag29.05.2014 , 21:17 Uhr
Hm, im verlinkten Artikel über minderjährige Werber findet sich dieser interessante Absatz:
Laut dem Berliner Arbeitsrechtsanwalt Jon Heinrich erklären hiesige Arbeitsgerichte Verträge oft für unwirksam, die eine ausschließlich provisionsorientierte Bezahlung festlegen. Weil die Arbeitnehmer das vollständige Risiko trügen, würden die Arbeitsverhältnisse als sittenwidrig nach Paragraf 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches eingestuft. Heinrich: „In der Regel gilt, dass höchstens ein Viertel des Entgelts erfolgsabhängig gezahlt werden darf.“
Demnach sind selbst die vom DZI geforderten 50% noch in der Regel sittenwidrig, erst ab 75% fängt es an akzeptabel zu werden. Dann selbst diese im Prinzip sittenwidrigen 50% noch unterbieten? Alle Achtung.
zum Beitrag17.10.2013 , 07:44 Uhr
Dann aber bitte auch alle wichtigen Infos zitieren:
Tatsächlich schützt das andalusische Gesetz nur und ausschließlich Erstwohnungen - was ja auch sehr vernünftig ist. Niemandem bleibt dadurch eine Zweit- oder Ferienwohnung erhalten, es wird lediglich sichergestellt, dass die Leute nicht auf der Straße landen.
Ein wenig Ehrlichkeit beim Stimmung machen gegen die bösen reichen Spanier mit ihren Zweit- und Ferienwohnungen wäre schon nicht schlecht.
Anders als Keetenheuves Kommentar anzudeuten sucht, geht es hier um Leute, die ohne das Gesetz auf der Straße sitzen würden, meist immer noch hoch verschuldet - ein Zustand, der eines zivilisierten Landes nicht würdig ist.
Dass neben Erst-Wohnungen auch Zweit- und Ferienwohnungen geräumt wurden, tut der Sache dabei keinen Abbruch. Wenn eine Familie obdachlos wird, dann hilft es ihr wenig, dass von den Nachbarn nur eine Zweitwohnung geräumt wurde.
zum Beitrag11.10.2013 , 13:47 Uhr
Um die Zahlen noch ein wenig gerade zu rücken:
Wer über 5950 € verdient, hat also weiterhin einen niedrigern Versicherungssatz bei allen Sozialabgaben zu leisten als diejenigen, die weniger verdienen. Lediglich die Grenze ab der der Beitragssatz sinkt, wird ein wenig nach oben geschoben.
Eine Änderung, die der Erwähnung wert ist, gibt es nur für die erwählte Menge von Angestellten, die mehr als 3937,50 € verdienen, aber nicht mehr als 4050 € - für diese ändert sich nämlich, dass sie künftig nicht mehr nur in Renten- und Arbeitslosenversicherung, sondern auch in der Kranken- und Pflegeversicherung den gleichen Beitragssatz zu entrichten haben wie die Mehrheit der Arbeitnehmer.
Es sind mithin keine Mehrbelastungen, die auf einige zukommen; es geht im Gegenteil um einen - wenn auch nur klitzekleinen - Abbau von ungerechtfertigten Minderbelastungen. Und selbst der dürfte im Schnitt wirkungslos verpuffen, da die Grenzen ja nicht willkürlich angehoben wurden, sondern weil das Durchschnittseinkommen entsprechend angestiegen ist.
zum Beitrag10.10.2013 , 10:14 Uhr
Nur selten hab ich solchen Blödsinn gelesen.
Die Linkspartei hat gerade in der letzten Legislaturperiode kein Stück weit ein "Feindbild SPD" gehabt - umgekehrt wird ein Schuh daraus, die SPD hat ein Feindbild Linkspartei.
Wenn die SPD bspw. für die wirtschaftliche Vernichtung Griechenlands stimmt, soll dann die Linkspartei dazu jubeln, bloß damit die SPD es vielleicht in Zukunft mal schafft, ihr Linkspartei-Trauma abzulegen?
Wenn die SPD in keiner einzigen wichtigen Abstimmung im Bundestag für sozialdemokratische Werte abstimmt, wenn sie sich vom Wahlprogramm distanziert - soll dann die Linkspartei dazu jubeln, bloß damit ...?
Und wenn es zu einer "großen Koalition" kommt, soll dann die Linkspartei bei all den anti-sozialdemokratischen Entscheidungen der Koalition so tun, als hätte die SPD gar nicht zugestimmt, und das bloß damit ...?
(Geben wird es diese Entscheidungen, das wissen wir aus Erfahrung)
SPD und Grüne sind nicht, wie es Hr. Reinecke darstellt, "pauschal als neoliberal und Kräfte der Finsternis verachtet" worden, sondern haben sich durch ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag als neoliberal und Kräfte der Finsternis erwiesen. Was hilft ein nicht neoliberales Parteiprogramm, wenn es dann das Abstimmungsverhalten im Bundestag doch ist? Neoliberal wird ein Abgeordneter nicht durch Selbstauszeichnung, sondern durch sein Abstimmungsverhalten.
Sollte die SPD in den nächsten Jahren tatsächlich versuchen, ihr Wahlprogramm umzusetzen (was eine echte Überraschung wäre), dann, und nur dann, sind Angriffe von Linkspartei auf die SPD ein Zeichen dafür, dass die Linkspartei ein "Feindbild SPD" hat. Und ob es diese Angriffe dann geben wird, das bleibt erst einmal abzuwarten; bisher gab es noch nie gleichzeitig eine sozialdemokratische SPD und die Linkspartei im Bundestag, daher ist jede Vorhersage zu diesem Thema nichts weiter als pauschales runterbeten politischer Vorurteile.
zum Beitrag28.09.2013 , 18:55 Uhr
Das erste Argument ist nicht wirklich entkräftet worden vom Autor.
Die letzte große Koalition hat die Gelegenheit genutzt, ganz intensiv und fleißig in der Verfassung herumzuschreiben, Stichwort Föderalismus-Reform. Sicher ist nicht alles schlecht daran, aber bei weitem auch nicht alles gut. Und es wäre einfach schöner, wenn solche Dinge in einer Zusammenarbeit von Regierung und Opposition passieren, und nicht von einer zu mächtigen Regierung in eigener Machtvollkommenheit beschlossen werden.
Regierungen mit verfassungsändernden Mehrheiten erzeugen einfach ein m.E. berechtiges Unbehagen.
zum Beitrag08.09.2013 , 18:55 Uhr
Unglücklicherweise ist dieser Text typisch deutsch: Hauptsache, man kann seine persönliche Verantwortung leugnen, und am liebsten immer dadurch, dass man sich einer Handlung enthält. "Ich habe ja nichts getan, also bin ich auch nicht verantwortlich." Einfach nur erbärmlich. Jede Entscheidung hat Konsequenzen, auch die Entscheidung, nicht zur Wahl zu gehen, und die Konsequenzen gehen mit Verantwortung einher.
Daher gibt es schlicht keine Nicht-Wähler - es gibt nur Leute, die nicht zur Wahl gehen.
Ein Teil der Wahlberechtigten beeinflusst das Wahlergebnis, indem sie einen Wahlzettel abgeben oder einsenden.
Der Rest der Wahlberechtigten beeinflusst das Wahlergebnis, indem er darauf verzichtet, einen Wahlzettel abzugeben oder einzusenden.
Verantwortlich für das Ergebnis am Ende sind sie alle gleichermaßen - egal ob sie zur Wahl gegangen sind oder nicht, gewählt haben sie in jedem Fall.
Und da unterschiedliche Parteien nuneinmal unterschiedliches Wählerverhalten haben, und (nur bspw.) manche Parteien ihre Wähler halt etwas besser in Bewegung gesetzt bekommen als die anderen, gibt es fast keinen Unterschied zwischen "Nicht-Wählen" und "die Parteien wählen, deren Mitglieder williger zur Wahl gehen".
Der einzige wirkliche Unterschied ist der, dass der Nicht-Wähler sich selbst in die Tasche lügt, er sei ja gar nicht verantwortlich.
zum Beitrag06.09.2013 , 13:33 Uhr
Das ist ja schon nachgerade peinlich.
Ein Schwein mit einem Davidstern darauf, das mag sicher eine fragwürdige Sache sein, da könnte man Proteste verstehen.
Aber eines mit Kreuz, Halbmond und eben auch dem Davidstern?
Derartig lächerliche Vorwürfe sind Wasser auf die Mühlen tatsächlicher Antisemiten.
Aber offensichtlich ist es so, dass es nur ein paar Hassprediger sind, die da verbal Amok laufen, und die damit keineswegs "die Juden" vertreten.
Schaut man sich den Artikel beim Algemeiner an, sieht man in den Kommentaren viele empörte Juden, die sich darüber ärgern, dass die anderen religiösen Symbole auf dem Schwein vorsätzlich ignoriert wurden - hin bis zu einem der ankündigt, seine jährlichen Hunderttausend-Dollar-Zuwendungen an jüdische Gesellschaften wegen dieser Aktion einzustellen.
zum Beitrag03.09.2013 , 14:59 Uhr
Erfahrungsgemäß haben weder Anonymität noch (scheinbare) Klarnamen in irgendeiner Weise Einfluss auf das Verhalten von Internet-Nutzern. Das kann man einerseits an vielen Webseiten sehen, auf denen trotz Anonymität ein angenehmer Umgangston herrscht und andererseits an Seiten mit Klarnamenspflicht und dennoch grausigem Umgangston.
Ob User sich beim Kommentieren benehmen ist praktisch ausschließlich davon abhängig, wie der Hausherr, also der Webseitenbetreiber, sich verhält.
Akzeptiert er jedes Verhalten, dass nicht offensichtlich strafbar ist, dann werden die User sich dementsprechend regelmäßig hart an der Grenze zum Strafbaren verhalten. Das dann mit der bekannten Folge, dass Menschen, die sich einen besseren Umgangston wünschen, lieber fortbleiben - eine klassische Abwärtsspirale.
Setzt der Hausherr hingegen die selben Verhaltensregeln durch, die er auch von Gästen in seinem Wohnzimmer erwarten würde, dann kann das zwar bisweilen ein wenig anstrengend sein, dafür aber werden er ebenso wie seine Gäste mit einem Gesprächsklima belohnt, in dem man sich gerne unterhält.
Ich selbst habe eine Zeitlang ein Forum eines Online-Spiels erst moderiert und später administriert - ein Spiel mit völliger Anonymität, wer wollte konnte sogar ohne eMail-Adresse mitmachen. Dennoch war der Umgangston dort im Forum stets sehr angenehm. Und soetwas führt dann zu einer Aufwärtsspirale - es war fast nie nötig, gegen User einzuschreiten. Offensichtlich hat der vorhandene Umgangston dazu geführt, dass auch Neuankömmlinge sich automatisch erstmal so benommen haben, dass man sie auch 'im eigenen Wohnzimmer willkommen geheißen hätte'.
zum Beitrag