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Ein Jahr nach dem Tod von Lorenz A.Er war kein Einzelfall

Vor einem Jahr wurde der Schwarze Lorenz A. in Oldenburg von einem Polizisten erschossen. Bis heute gibt es keinen Gerichtsprozess.

Ein Jahr danach: In Oldenburg fordern Menschen bei einer Kundgebung Gerechtigkeit für Lorenz A Foto: Izabella Mitwollen/dpa

Aus Oldenburg

Aljoscha Hoepfner

Noch immer liegen vor dem Handyladen in der Oldenburger Achternstraße frische Blumen. Es brennen Kerzen zwischen Kinderfotos und persönlichen Andenken. Daneben steht ein weißer Stuhl mit dem Schild „Reserviert“. Der Gedenkort für Lorenz A. ist zu einem Teil der Fußgängerzone geworden. Heute halten immer wieder Pas­san­t:in­nen kurz inne.

Ein Jahr ist es her, dass der 21-jährige Schwarze Lorenz A. in der Nacht auf Ostersonntag, am 20. April, an dieser Stelle von einem Polizisten erschossen wurde. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung vor einer Bar zwei Straßen weiter an deren Ende A. Pfefferspray eingesetzt haben soll, nachdem ihm der Türsteher den Einlass verweigert hatte. Grund soll seine Jogginghose gewesen sein. Anschließend flüchtete er durch die Fußgängerzone, wobei ihn mehrere Personen verfolgt haben sollen.

Laut Staatsanwaltschaft zeigte das spätere Opfer A. seinen Verfolgern ein Messer und steckte es anschließend wieder ein, um sie abzuschütteln. Anders als mehrere Medien meldeten, hat Lorenz A. es im Kontakt mit der Polizei nicht eingesetzt und auch keine Person damit angegriffen. Bei seiner Flucht rannte A. an einer Polizeistreife vorbei und soll wieder Pfefferspray eingesetzt haben. Dann schoss ein 27-jähriger Polizist – ohne Vorwarnung.

Drei der fünf Kugeln trafen A. von hinten in Kopf, Oberkörper und Hüfte. Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. Er starb kurz darauf im Krankenhaus.

Es gab immer noch kein Verfahren gegen den Polizisten

Dass der Gedenkort in der Innenstadt seit nun einem Jahr besteht und auch außerhalb Oldenburgs Lorenz A.s gedacht wird, ist der Arbeit der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ zu verdanken. In ihr versammeln sich neben Freun­d:in­nen und Angehörigen von Lorenz A. auch erfahrene Aktivist:innen. Einer davon ist Josch: „Wir haben den Anspruch, dass wir die Arbeit machen, damit die Angehörigen und die Freunde sich eine Stimme verschaffen und sie so, wie sie wollen, nutzen können“, sagt er. „Neben dem ganzen emotionalen Ballast, gerade am Todestag, sollen sie nicht auch noch die Demo organisieren müssen.“

Der Todesschütze von Lorenz lebt in einer Gesellschaft, in der es das verbreitete Bild von dem vermeintlich ‚gefährlichen Schwarzen Mann‘ gibt.

Josch von der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“

Neben dem Gedenken geht es der Initiative vor allem um die lückenlose Aufklärung des Falls. Seit fast einem halben Jahr ist das Verfahren gegen den Polizisten jedoch in der Schwebe.

Im November vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen erhoben. Die Initiative kritisiert die Ermittlungen der Polizei aus dem benachbarten Delmenhorst und fordert eine Anklage wegen Totschlags. Über die Zulassung zum Hauptverfahren hat das Landgericht Oldenburg noch nicht entschieden. Grund ist laut einem Sprecher des Landgerichts die Überlastung der zuständigen Kammer.

Abseits der juristischen Aufarbeitung des Falls sieht die Initiative die Tötung von Lorenz A. als Teil einer Reihe von Fällen rassistischer Polizeigewalt. Josch nennt unter anderem die Fälle von Lamin Touray und Qosay Khalaf in Niedersachsen. In vielen anderen Fällen seien nicht einmal die Namen der Opfer bekannt. „Diese Fälle erleben nur einen Bruchteil der Aufmerksamkeit“, sagt Josch. Das möchte die Initiative ändern.

Innenministerin nennt Niedersachsens Umgang mit Rassismus „vorbildlich“

Josch sagt nicht, dass der Polizist Lorenz A. in rassistischer Absicht erschossen hat. Er ist aber davon überzeugt, dass es strukturellen Rassismus in der Polizei gibt und der Polizist wahrscheinlich nicht geschossen hätte, wenn Lorenz weiß gewesen wäre: „Der Todesschütze von Lorenz lebt in einer Gesellschaft, in der es das verbreitete Bild von dem vermeintlich ‚gefährlichen Schwarzen Mann‘ gibt.“ Die massiven rassistischen Beleidigungen und Freude über die Tötung von Lorenz in den sozialen Medien würden zeigen, wie verankert dieses Narrativ in der Gesellschaft ist: „Die Polizei existiert nicht in einem Vakuum.“

Die Initiative kämpft seit einem Jahr dafür, dass auch die Politik strukturelle Diskriminierung in der Polizei anerkennt. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) will davon nichts hören. Sie betont immer wieder den „vorbildlichen“ Umgang des Landes mit dem Thema. Als Beleg zieht sie eine 2024 veröffentlichten Studie der Polizeiakademie Niedersachsen heran.

Ein Jahr nach seinem Tod: Freunde von Lorenz A. bei der Kundgebung am Sonntag in Oldenburg Foto: Izabella Mitwollen/dpa

Tatsächlich haben die Forschenden in der Studie jedoch mehrere Arbeitsabläufe der Polizei identifiziert, die anfällig für institutionelle Diskriminierung sind. Der Umgang des Innenministeriums mit der Studie wirft Fragen auf.

Nach Veröffentlichung der Ergebnisse hat das Innenministerium zunächst eine Landesarbeitsgruppe, bestehend aus Führungskräften der Polizei und den Forschenden, eingerichtet. Diese sollte auf Grundlage der Studie Maßnahmen entwickelt, die daraufhin noch mal im Landespolizeipräsidium „fachlich geprüft“ wurden. Wer genau schlussendlich über die Umsetzung der Maßnahmen entschieden hat, wollte das Innenministerium auf Nachfrage der taz nicht sagen. Auch der Abschlussbericht der Landesarbeitsgruppe und die Liste der abgelehnten Maßnahmen hält es geheim.

Studie untersuchte Rassismus in der Polizei

Einzig eine Pressemitteilung aus diesem Februar gibt Auskünfte über die Ergebnisse. Darin werden sechs „konkrete Maßnahmen“ genannt. Mit einer Ausnahme handelt es sich dabei jedoch lediglich um Hinweise auf bereits bestehende Maßnahmen, darunter die Überprüfung angehender Polizisten oder die Durchführung von „Reflexionstagen“. Neu ist, dass Stellenausschreibungen polizeilicher Führungskräfte „merkmalsneutral“ formuliert werden sollen. Wie die institutionelle Diskriminierung durch die Polizei bekämpfen soll, erklärt das Innenministerium nicht.

Studienautorin Astrid Jacobsen von der Polizeiakademie Niedersachsen begrüßt, dass das Innenministerium sich intensiv mit der Studie befasst habe. Die in der Pressemitteilung genannten Maßnahmen würden jedoch überwiegend an den einzelnen Po­li­zei­be­am­t:in­nen ansetzen: „Das sind wichtige Aspekte im Bemühen um m diskriminierungssensible Po­li­zei­be­am­t:in­nen, trifft aber den Kern institutioneller Diskriminierungsrisiken nicht.“

Sie habe in der Landesarbeitsgruppe selbst keine Maßnahmen vorgeschlagen, das sei Aufgabe der Praktiker:innen: „Allerdings hätten wir uns eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Praxis und Forschung bei der Entwicklung von und Entscheidung für Maßnahmen gewünscht, gerade auch um die institutionellen Diskriminierungsrisiken stärker in den Fokus zu nehmen.“ Von den umgesetzten Maßnahmen hat auch sie nur aus der Pressemitteilung erfahren: „Die Polizei selbst wird sich am Erfolg der Bekämpfung von Diskriminierung insgesamt, darunter auch der institutionellen Diskriminierung messen lassen müssen – nicht daran, dass eine Studie durchgeführt wurde.“

„Es besteht eine fehlende Einsicht“, meint Josch von der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“. Der intransparente Umgang und das Beiseitewischen der Studie verdeutlichten, dass es in der Politik kein Interesse gebe, sich kritisch mit dem Thema zu beschäftigen.

Lorenz A. war kein Einzelfall

Eine konkrete Maßnahme wird aber wahrscheinlich kommen: Nachdem die Bodycams der Beamten bei der Erschießung von Lorenz A. ausgeschaltet waren, möchte das Innenministerium deren Einsatz mit der geplanten Novelle des Polizeigesetzes nun ausweiten. Verpflichtend soll er aber weiter nicht werden.

Am Sonntag haben sich trotz Regen wieder mehrere hundert Menschen auf dem Pferdemarkt in Oldenburg versammelt, um Lorenz A. zu gedenken und gegen rassistische Polizeigewalt zu demonstrieren. Auf der Bühne sitzen seine engen Freun­d:in­nen und Angehörige. Es reden Unterstützer von Qosay Khalaf, Ibrahima Barry und der Bruder von Mouhamed Lamine Dramé. Eins wollen die Red­ne­r:in­nen immer wieder deutlich machen: Lorenz war kein Einzelfall. Er war wie alle Opfer rassistischer Polizeigewalt ein Mensch.

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82 Kommentare

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  • Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen. Die Moderation

  • Es kann gar keinen institutionellen/unterschwelligen/unbewussten Rassismus bei den Polizeien geben, weil, die Polizist*innen und vor allem die Innenminister*innen aller Länder hätten das ja mitbekommen. Aber die meisten haben das noch nie erlebt, geschweige denn praktiziert neinnein, das wüssten sie. WENN das so schlimm wäre, DANN würde man natürlich mit dem ganzganz großen Besteck zeigen, dass man Arbeitsgruppen für Konzeptpapiere zu gründen zu versuchen in Erwägung zu ziehen sich vornehmen könnte.

  • Oft genug habe ich Polizeikontrollen von dunkelhäutigen Menschen gesehen, die nur aufgrund ihrer Hautfarbe ausgewählt wurden. Es ist keine Neuigkeit das die Polizei eher Menschen mit rechtem Gedankengut anzieht. Wundert es dann das mit zweierlei Maß gemessen wird, sicherlich wäre bei einem blonden Jungen niemals so verfahren worden.

    • @Retsudo:

      Zur Wahrheit gehört auch, dass es in linken Kreisen verpönt ist zur Polizei zu gehen. Also braucht man sich nicht aufregen, dass es zu wenig Linke bei der Polizei gibt.

      • @Müller Christian:

        Es wäre ja schon ein Fortschritt, wenn es irgendwie gelänge, weniger tendenziell autoritäre Charaktere zu bekommen Aber ich fürchte, dass das ganz einfach in der Natur der Polizeiarbeit liegt, dass man in der Lage sein muss, eine Menge eher sozial weniger Verhaltensweisen zu praktizieren. Ich halte das für ein Dilemma, das allerdings m. E. stark verändert werden könnte, wenn man endlich mal eben nicht von vornherein autoritär denken und reden würde. Man könnte auch immer wieder darauf hinarbeiten, dass man das Körperlich-Aggressive als das kultiviert, was es sein sollte: Die Ultima Ratio. Trainieren ja, aber institutionell alle Ressourcen darauf ausrichten, wie man deeskaliert, selbst weniger aggressiv erscheint usw. usf. (Bin kein Polizist, aber erlebe selbst als Weißer die Präsenz von Menschen, die wie Kampfmaschinen auftreten als bedrohlich und - ich kann mir nicht helfen - von vornherein aggressiv und demonstrativ gewaltbereit. Ich fühle mich nicht sicher, wenn sie in dieser Weise herumlaufen, wo auch ohne sie weit und breit alles komplett ruhig ist. Und viel zu oft habe ich selbst im normalen Straßenverkehr unhöfliche bis unverschämte Polizisten erlebt.)

    • @Retsudo:

      Wenn es ausschließlich die Hautfarbe wäre, würden schwarze Omas oder schwarze Frauen mit Babys auch häufiger kontrolliert.

      • @Chris McZott:

        Das ist ganz großer relativierender Blödsinn. Es geht um das rassistische Vorurteil, schwarze Männer währen potenziell gefährlich.

      • @Chris McZott:

        Wenn ich mit meiner Schwägerin, die aus Kamerun stammt im Auto unterwegs bin, werde ich recht oft angehalten und kontrolliert. Fahre ich allein, dann bin ich in fast 50 Jahren vielleicht 2 oder 3x kontrolliert worden. Finde den Fehler.

      • @Chris McZott:

        Omas weniger, weil sie wenig Kraft haben, überhaupt nach Deutschland zu fliehen.



        Aber ja, es werden genug weiblich gelesene PoC kontrolliert. Dann heißt es: Zivilcourage zeigen. Sich dazwischen stellen und sich kontrollieren lassen, damit PoC vor der Polizei fliehen können.

        • @Troll Eulenspiegel:

          Tataa, und da ist es schon, das eigene Vorurteil: Es gibt deutsche schwarze Omas, hier geboren und schon immer hier lebend, denn, mensch staune: Nicht jeder schwarze Mensch ist nach Deutschland geflüchtet…Lorenz übrigens auch nicht.

        • @Troll Eulenspiegel:

          Was hat das denn bitte mit Zivilcourage zu tun, wenn Sie bewusst die Arbeit der Polizei behindern wollen?

        • @Troll Eulenspiegel:

          Wo werden die kontrolliert?

          Ich sehe fasr immer nur Männer.

  • Die Forderungen sind klar definiert - unabhängige Ermittlungsstellen, nicht die Polizeidienstelle aus dem Nachbardorf hat hier zu ermitteln !



    Den Bock zum Gärtner machen oder was wollte / will man da in Oldenburg scheinbar versuchen ?



    Die Presse der Welt, die Bevölkerung in Deutschland & der Welt und Amnesty International haben ein Auge auf diesen Fall & auf die deutsche Justiz.

    RIP Lorenz

  • Aus meiner Sicht darf das persönliche oder familiäre Umfeld eines Menschen bei der Bewertung dieser Person keine Rolle spielen. Andernfalls hätte man als Individuum aufgrund von Vorverurteilungen kaum eine Chance, sich seinem Umfeld zu entziehen und einen anderen Weg als der Rest der Familie zu gehen.

    • @Ludowig:

      Genau der Grund, weshalb man mir den Zugang zum Gymnasium verwehrt hat. "Negative Sozialprognose" aufgrund meiner problematischen Familie.

  • U.a. fallen in dem Artikel die unterschiedlich gewählten Formulierungen jeweils in Bezug auf den Getöteten, bzw. auf die Polizei auf. Beim Getöteten gilt für den Autor offenbar die Unschuldsvermutung, während das polizeiliche Handeln offenbar feststeht. Darüber hinaus sollte sich der Autor die Frage stellen, ob das "Zeigen eines Messers" ggü. den zivilen Verfolgern nicht eher als "Drohung mit einem Messer" zu bewerten ist. Auch und insbesondere vor diesem Hintergrund ist der darauf folgende Einsatz der Schusswaffe zu betrachten.

    • @Rosa Roxanne:

      "Auch und insbesondere vor diesem Hintergrund ist der darauf folgende Einsatz der Schusswaffe zu betrachten"

      Dann kann ich für die deutsche Bevölkerung nur hoffen, das sich dieses Vorgehen in der Praxis nicht etabliert.

      Polizisten die Flüchtende von hinten erschießen ohne konkrete Bedrohungslage wären mir hier in Norwegen nicht willkommen.

      Auch ansonsten ist ihr juristischer Bezug im Kommentar äußerst dürftig bzw ergibt wenig Sinn.

      Natürlich ist das Zeigen eines Messers als Drohung zu verstehen. Spielt nur keine große Rolle aufgrund des Zeitverzugs. Die Flucht ist ein ganz anderer Sachverhalt.

      Oder plädiert ihr juristischer Sachverstand etwa dafür, dass es verhältnismäßig ist einen flüchtenden Menschen zu erschießen der etwas Pfefferspray versprüht und evtl ein Messer in der Hosentasche hat, dazu noch von hinten! Mit 5 Treffern! Läuft das dann unter Gefahrenabwehr?

      Oder deutet es nicht eher darauf hin, das der Polizist den Überblick über die Situation verloren und die schlechteste aller Optionen gewählt hat. Was einem Menschen dann das Leben gekostet hat.

      • @Sam Spade:

        …anschließe mich - sine ira et studio - so schwer ist das doch gar nicht.

    • @Rosa Roxanne:

      Bedrohung wenn jemand wegläuft und von hinten erschossen wird?

      • @Gagman:

        Berechne die Hautfarbe....

      • @Gagman:

        Gibt auch Nothilfe, wenn jemand anderer angegriffen wird. Muss hier nicht sein, aber kann. Wird geklärt werden

      • @Gagman:

        Gibt es denn inzwischen einen klaren Sachverhalt, der konkret erklärt, wie es abgelaufen ist?

        • @rero:

          Dummerweise war aus Versehen die Bodycam aus.

        • @rero:

          Dafür ist die Justiz zuständig. Die drückt sich bekanntlich - warum denn wohl???

          • @Perkele:

            Wo drückt sie sich?

            Ich habe nur gelesen, dass sie wichtigere Fälle haben und ansonsten den Stapel abarbeiten.

            • @rero:

              Wichtiger als ein Menschenleben? Wichtiger als der furchtbare Verdacht zulasten eines Polizisten (der uns alle ALLE beschützen sollte) ??



              Da hätten wir gerne mal ein Beispiel!! Ladendiebstahl?Beamtenbeleidigung? Falschparker? Oder was....???

            • @rero:

              ...und dass sie - hier die Staatsanwaltschaft als auch Teil der Justiz - nicht wegen Totschlags angeklagt hat (was den Fall dann wohl auch "wichtiger" gemacht und vielelicht auch zu einer anderen Kammer geschickt hätte). Das ist für gezielten Schusswaffengebrauch schon etwas rätselhaft. So schlecht dürfen Polizisten eigentlich nicht schießen können, dass es dabei "fahrlässig" zu Kopftreffern kommt.

      • @Gagman:

        Nein, dass meit MitkommentatorIn wohl nicht. Ungeachtet dessen ist die Frage einer vorhegrehenden etwaigen Bedrohung und das etwaige Versprühen von Reizgas bei der juristischen Bewertung mit zu berücksichtigen. Im Ergebnis ist nicht ausgeschlossen, dass das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass der Polizist zwar rechtswidrig gehandelt hat (insbesondere keine Notwehr), jedoch entschuldigt war und es hierdurch zu einem Freispruch kommt. So ganz außen vor lassen kann man die vorhergehenden Ereignisse daher nicht.

        • @DiMa:

          Ja, der beliebte Notwehrexzess nach 33 StGB macht es möglich. Kann auch schon einmal passieren, das ein Polizist im Zustand der Verwirrung einem flüchtenden von hinten erschießt.

          Ein Gericht welches bei der Sachlage ein derartiges Urteil in Form eines Freispruchs fällt, würde alle Vorurteile der AfD über die mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten in Deutschland untermauern.

          • @Sam Spade:

            Im Fall Mouhamed Lamine Dramé beruht der Freispruch auf § 33 StGB. Mit der Unabhägigkeit der Justiz hat das dann wenig zu tun. Das Gericht hat die Sachlage zu bewerten. Ich traue mir das aufgrund einer Presseberichterstattung nicht zu.

            • @DiMa:

              Das ist ja auch ein seriöses Vorgehen. Meine Antwort beruhte ja auch lediglich auf ihrer Spekulation hinsichtlich dessen, dass ein Freispruch nicht ausgeschlossen sei, stellte jedoch kein Schuldurteil dar.

      • @Gagman:

        Jemanden ein Messer zu zeigen ist keine Drohung?

        • @Duplozug:

          Deshalb heißt er ja "Gagman"...

        • @Duplozug:

          Ach! Und wenn jemand ein Messer zeigt, dann darf man ihn erschießen? Auch wenn er 30m entfernt ist und den Rücken zugewandt hat? Na dann....

          • @Perkele:

            Bei 30m natürlich nicht, aber um die Situation objektiv zu betrachten sollten wir doch näher beim Thema bleiben. Im Fall von Lorenz reden wir über eine Distanz als ihn die Schüsse trafen von < 4 m.



            (www.nwzonline.de/o...,1606109092.html#).



            Ich weiß nicht, wie nah er vorher dran war, aber ich kann zumindest nachvollziehen, warum der Polizist von Notwehr ausgegangen ist.

            • @Thomas2023:

              Um dann in den Rücken zu schießen?

              • @Perkele:

                Diese kurze Distanz legt jemand auf der Flucht in unter einer Sekunde zurück. Als die Entscheidung getroffen wurde zu schießen war er also noch näher dran. . Können Sie so schnell vernünftig reagieren unter dem Druck und dann noch bei jemand der nicht davor zurückschreckt Passanten und Polizisten mit Reizgas zu attackieren und ein Messer dabei hat? Ich nicht.



                Mir fehlt in der ganzen Diskussion sich objektiv in die Lage beider Personen zu versetzen.

  • Immer und immer wieder wird es offenkundig, dass etwas nicht stimmt in Polizei und Justiz. Wann endlich wird eine konsequente, wissenschaftliche Untersuchung dieser Institutionen durchgeführt? Warum verhindert das die csdU?? Gibt es etwas zu verbergen? Ist alles in Ordnung und es sind tatsächlich nur Einzelfälle (woran kein halbwegs wachsamer Mensch mehr glaubt) dann wäre das für das Ansehen in der Öffentlichkeit sehr positiv. Stellt man Fehlentwicklungen fest, dann kann man die beseitigen - wenn man denn will.....

    • @Perkele:

      Wie kommen sie auf CSDU? Polizei und Justiz sind Ländersache, in Niedersachsen regieren schon lange SPD und Grüne. Frau Behrens ist Innenministerin, Frau Wahlmann ist Justizministerin, beide sind von der SPD.

  • "Der Todesschütze von Lorenz lebt in einer Gesellschaft, in der es das verbreitete Bild von dem vermeintlich ‚ gefährlichen Schwarzen Mann‘ gibt. " Der Todesschütze hat aber auch einen Job bei dem die Klienten mit Migrahu deutlich überrepräsentiert sind besonders beim Streifendienst auf der Straße. Hier bei uns in der Region wählen fast alle Polizisten rechts und die lokalen AfD-Kandidaten kommen oft auch aus Polizei oder Justiz. Der Ausländeranteil unter Häftlingen in unserer Justizvollzugsanstalt um die Ecke liegt derzeit bei 57% und da werden nur die Staatsbürger gezählt. (Wir sind allerdings auch ein Zollgrenzbezirk was die sehr hohe Zahl und den Rekord für Sachsen zumindest teilweise erklärt). So wirklich Vorurteile muss ein Polizist also da gar nicht haben.

    • @Šarru-kīnu:

      Und jetzt lesen Sie bitte ein Jahr lang mal alle möglichen wissenschaftlichen und dokumentarischen Texte, alte und neue, die sich mit den Zusammenhängen zwischen sozioökonomischem Status und Sozialisierung, Psychologie von Diskriminierung und Diskriminierungserfahrung, Psychologie des Ausschlusses, Psychologie und Soziologie von Flucht und Fluchterfahrung, historische und soziale Grundlagen von Rassismus und all diesen Dingen befassen. Ist langwierig und anspruchsvoll aber wirklich lohnenswert. Dann erkennt man die vermeintlich klaren Zahlen und Phänomene nach und nach als Interpretationsbedürftig und nicht ganz so eindeutig.



      Dann könnte etwas Sinnvolleres denkbar werden, als Vorurteile en passant als weitgehend korrekte Beschreibung von Menschengruppen zu framen. Spoiler: Man würde nicht lernen, dass alle, die von gewissen Leuten als fremd empfunden werden, dadurch Heilige sind. (Das sage ich, um ein wenig die Angst zu nehmen.) Es wäre sogar so etwas Verrücktes wie die Suche nach nachhaltigen Lösungen denkbar. Vorurteile, Rassismus, Migrationsfeindlichkeit und Gewalt sind´s jedenfalls nicht. Ich kenne übrigens Polizist*innen, die Grün wählen.



      Aber was schreibe ich...

    • @Šarru-kīnu:

      Soll das nun eine Rechtfertigung sein, jemanden in den Rücken zu schießen? Weil man ja verstehen könne, woher Leute ihre Vorurteile haben? Interessante Kausal-Kette…



      Sollte man nicht lieber den Anspruch stellen, dass Polizisten reflektiert und professionell mit ihrem Beruf bedingten- BIAS umgehen können?



      Und zu den 57%:



      Frag dich doch mal, warum Migranten überhaupt häufiger im Gefängnis landen? Arbeitsverbote erzwingen Schwarzarbeit, Prekarisierung erhöht Überlebensdruck und führt zu Kriminalität, fehlende psychologische Versorgung und Sozialkürzungen an allen Enden, soziale Isolation bleibt in Folge dessen unbehandelt – und dann werden die Folgen dieser staatlich produzierten Not auch noch kriminalisiert. Die Statistik spiegelt also eher sozialpolitisches Versagen wider, keine ethnische Kriminalitätsneigung oder dergleichen Unfug.

      • @Dima77140:

        Da haben sie eine schöne Interpretation meiner Aussage aufgemacht, um sich danach über die eigene Interpretation aufzuregen. Ob es noch BIAS ist wenn ein Polizist im Alltag fast nur noch mit ausländischen Straftätern zu tun hat, wollte ich doch wenigstens mal kurz hinterfragen. Wir sind ja alle nur Menschen.



        Ich wohne hier im zweitärmsten Landkreis des Landes. Würden Sie eigentlich auch eine höhere Kriminalitätsquote der Einheimischen hier mit der gleichen Kausalitätskette begründet akzeptieren? Prekarisierung trifft hier bei uns ja eigentlich auf fast Alle zu. Warum ist die Kriminalitätsrate in der ärmsten Bevölkerung des Landes dann nicht viel höher als anderswo, wenn Armut ja scheinbar zwingend zu mehr Kriminalität führt?

    • @Šarru-kīnu:

      Natürlich prägt der berufliche Alltag auch das Weltbild eines Menschen und Polizisten machen in dieser Hinsicht auch extremere Erfahrungen als Menschen in anderen Berufen.

      Das ist aber keine Entschuldigung für unverhältnismäßiges Handeln im Berufsalltag.

      Selbst wenn es 99% der Straftäter wären die einen Migrationshintergrund vorweisen, liegt es im Verantwortungsbereich eines Polizisten nur die gegebene Situation im Einzelfall als Bewertungsgrundlage heranzuziehen und sich nicht von Klischees leiten zu lassen.

      Wer aufgrund persönlicher Umstände nicht mehr in der Lage ist hier fein säuberlich zu trennen, der sollte zumindest vom Streifendienst Abstand nehmen.

      Polizisten mit einem labilen Persönlichkeitsprofil sind im Streifendienst nicht weniger gefährlich für ihre Umgebung, als das Klientel mit dem sie zu tun haben.

      Das Grundproblem in Deutschland ist jedoch, dass in derartigen Fällen die Polizei gegen die Polizei ermittelt. Das ist ein schlechter Witz und stellt das Rechtsstaatsprinzip auf den Kopf.

      • @Sam Spade:

        Das Grundproblem in Deutschland ist jedoch, .... dass eventuelle Strafen in allen Bereichen und bei allen Personen lächerlich sind. Wenn jemand mehr als 100 Straftaten auf dem Gewissen hat und immer noch frei rumläuft, ist was sehr falsch gelaufen.

        P.S. was hier bei allen Foristen inklusive Bericht unterschlagen wird ist, das Opfer war ein Krimineller!

        • @Donni:

          Wenn Kriminelle erschossen werden, ist das dann nicht so schlimm? Oder müssen sie halt einfach damit rechnen? Und wer erschießt dann endlich die ganzen Nazis, die ihre Umgebung extrem und dauerhaft gefährden und verletzen? Fragen über Fragen....

        • @Donni:

          @Donni



          Interessant, woher haben Sie die Information über 100 Straftaten ?



          Dann könnte es also sein, der erschossene junge Mann und der Polizist, der die Schüsse abgegeben hat, kannten sich schon aus anderen Einsätzen ?



          Ihre Behauptungen werden wohl die Ermittlungen klären.

  • "Er war wie alle Opfer rassistischer Polizeigewalt ein Mensch."

    Mit diesem Satz nimmt die taz im konkreten Fall eine Vorverurteilung vor. Der Satz hätte lauten müssen: "Er war wie alle Opfer ein Mensch."

    • @DiMa:

      Nun sind wir hier ja nicht bei der JZ sondern bei der taz und wenn eine Tageszeitung in einem Artikel als Schlussabsatz die Intention der Redner auf einer Demo zusammengefasst, ist das keine Vorverurteilung sondern nennt sich schlicht Berichterstattung.

      • @Sam Spade:

        Der Autor übernimmt die Aussage als seine eigene, den er leitet den Absatz mit der Absatzüberschrift ein "Lorenz war kein Einzelfall" ohne dabei herauszustellen, dass es sich dabei nur um ein Zitat halten soll.

        • @DiMa:

          Headlines und Sublines übernehmen die Aufgabe den Leser über den nachfolgenden Fließtext zu informieren.

          Aus dem Fließtext geht im Schlussabsatz klar hervor wer diese Aussage getroffen hat. Es war nicht der Autor, der hat die Aussage nur als wichtig genug angesehen um sie als Headline sowie auch als Subline zu verwenden. Das ist journalistischer Standard und daraus lässt sich keine Meinungsbekundung ableiten.

          Aber über die journalistischen Standards beim Verfassen eines Artikels könnte sie besser die taz Redaktion aufklären als ich es vermag.

    • @DiMa:

      Na immerhin gestehen sie ihm zu, dass er ein Opfer war und kein Täter.

      *Ironie aus*

    • @DiMa:

      Ehrenhaft und juristisch gemeint. Aber ehrlich: wie viele Fälle, in denen die Polizei einen "Biodeutschen" mit mehreren (!) Schüssen in den Rücken (!) ermordet hat, kennen Sie? Umgekehrt gibt es leider recht viele Fälle, in denen PolizistInnen Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund erschossen haben. Da nicht auf "rassistische Polizeigewalt" zu schließen, sieht schon sehr nach Scheuklappen aus.

      • @Jalella:

        Die deutsche Polizei tötet jährlich - stark schwankend - im Schnitt etwa 12-13 Personen. Die meisten von denen schaffen es allenfalls in die Lokalpresse, AUCH wenn der Schusswaffengebrauch fragwürdig ist. National darüber berichtet wird dagegen meist nur, wenn es sich um auch politisch "relevante" Taten handelt - sprich: die Rechtmäßigkeit angezweifelt wird UND die getötete Person einer Minderheit angehörte. ("The best news is always BAD news...")

      • @Jalella:

        "Aber ehrlich: wie viele Fälle, in denen die Polizei einen "Biodeutschen" mit mehreren (!) Schüssen in den Rücken (!) ermordet hat, kennen Sie?"

        Mir fällt spontan eine Fall aus Oberbayern ein, der Ihre Kriterien genau erfüllt sowie einer aus dem Saarland, der auch recht nahe dran ist. Mit dem Unterschied, dass beide Betroffenen nicht einmal eine Waffe bei sich hatten - geschweige denn, damit herumgefuchtelt...

      • @Jalella:

        Es geht um das Zweierlei an Maß. Die taz wirft der Polizei Vorurteile bzw. Vorverurteilungen vor und prangert dieses angebliche Verhalten an, hat aber jedoch überhaupt kein Problem damit, selbst die Polizei bzw. Polizisten Vorzuverurteilen.

        Und selbst wenn man das so machen wollen würde, wie es die taz hier macht, dann ist spätestens beim konkreten Einzelfall eine Grenze überschritten, den der beteiligte Polizist wird vor der Gerichtsverhandlung ohne konkrete Anhaltspunkte vorverurteilt, was schlichtweg nicht zulässig ist.

  • Worauf basiert die Annahme, dass der Polizist ein Rassist ist? Ihm wird einfach rassistische Polizeigewalt unterstellt und es wird irgendwie angenommen, dass er anders gehandelt hätte wenn es sich um einen Weißen gehandelt hätte. Ist mehr so ein Bauchgefühl oder liegen mittlerweile Beweise oder Hinweise vor, die diese Annahme stützen?

    • @FraMa:

      Die Aussage auf die Sie sich beziehen ist das Zitat eines Interviewten. Dem wird eine Aussage der Innenministerin entgegengestellt. Das nennt sich "beide Seiten zu Wort kommen lassen" und ist in einem journalistischen Text absolut alltäglich.

    • @FraMa:

      Als ob wir in D kein Problem mit institutionellen Rassismus haben. Gerade bei der Polizei scheint dieser recht weit verbreitet und wird leider von den verantwortlichen Politiker:innen immer wieder heruntergespielt oder gänzlich abgestritten. Vertrauensfördernd ist das in meinen Augen nicht.

      • @Flix:

        Ja, und diese Problematik ist ja in dem Artikel in hinreichender Breite dargestellt. Das macht trotzdem noch nicht jedes exzessive Polizeihandeln per se rassistisch motiviert. Wir reden hier - wenn überhaupt - über Wahrscheinlichkeiten.

        Die wohlfeile Unterstellung tut übrigens auch wenig, um hautfarbebasierte Diskriminierung allmählich mal auszuphasen: "Er war schwarz, also ist ja wohl klar, dass..." ist effektiv IMMER rassistische Logik, egal wie wohlwollend dem Schwarzen gegenüber der Teil sein mag, der HINTER dem "dass" kommt.

    • @FraMa:

      Es wurde ihm dreimal(!)in den Hinterkopf geschossen. Wie kann ein Polizist, der eine Ausbildung gemacht hat, so etwas verantworten? Warum hat er nicht auf die Beine gezielt? Sofort in den Kopf, drei mal.



      Man könnte auch von einer Hinrichtung reden.



      Wäre er weiß gewesen, dem Polizisten wäre ein Prozess gesichert.

      • @Andreas Flaig:

        Zu dem Mythos von "Auf die Beine schießen" wurde hier ja schon etwas gesagt. Ansonsten frage ich mich, woher sie das mit dem "dreimal(!)in den Hinterkopf geschossen" haben. In diesem Artikel hier, zu dem Sie gerade kommentieren, steht etwas ganz anderes. Da gerade das ja anscheinend ein extra emotionaler Anheizer für Sie zu sein scheint, wäre das wohl relevant...

      • @Andreas Flaig:

        Also, ich weiß es ja nicht,nurmal angenommen das Opfer hat Pfefferspray versprüht und den Polizisten in die Augen getroffen. Ich könnte da nicht entscheiden auf die schnelle ob er vor mir weg oder auf mich zukommt. Es ist wieder das typische schwarz weiß Denken. Wie immer

      • @Andreas Flaig:

        Ja, das sieht - von Entfernung - nach mehr als einem Versehen aus. Aber ist es deshalb automatisch rassistisch motiviert? Hätte der Polizist NICHT - oder nicht genau dahin - geschossen, wenn Lorenz A. helle Haut gehabt hätte?



        Die Frage muss man stellen - keine Frage. Aber wer behauptet, sie vom heimischen Sessel aus auch gleich sicher beantworten zu können, sollte jedenfalls nicht in die Nähe rechtsstaatlicher Machtinstrumente gelassen werden.

      • @Andreas Flaig:

        Andreas, kein Polizist zielt auf die Beine! Bewegte Gliedmaßen sind nur schwer zu treffen, in der Ausbildung wird gelehrt grundsätzlich auf den Rumpf eines menschlichen Körpers zu zielen, da dieser nunmal am leichtesten zu treffen ist. Der Tod der beschossenen Person wird da sowieso schon in Kauf genommen, zumal dies auch bei einem Beintreffer in die Hauptschlagader sehr schnell durch verbluten der Fall sein kann.

        • @Saile:

          Da haben Sie recht, wieder was dazu gelernt.

      • @Andreas Flaig:

        Woher nehmen sie die Erkenntnis? Kennen sie vergleichbare Fälle mit anderer Hautfarbe? Es wurde Anklage erhoben, jetzt muss man das Ergebnis abwarten.



        Ich traue mir nicht zu zu bewerten, warum der Polizist wie gehandelt hat, und ob es bei einem anderen Menschen mit Messer und Reizgas anders gelaufen werden. Es gab deutschlandweit in 2025 17 tödliche Polizeischüsse.



        Für eine vernünftige Statistik müsste man wissen, wie viele Menschen 2025 mit Spray und Messer bewaffnet nachts durch die Straßen gelaufen sind, andere Menschen bzw. Polizisten bedroht haben, welche Staatsangehörigkeit, wie viele Schüsse

        • @Ahnungsloser:

          @ Ahnungsloser



          Ich meine mal gelesen zuhaben, jeder 3. Mann / Junge trägt ein Taschenmesser in seiner Hosentasche und jede 4. Frau / Jugendliche trägt ein Spray zur Verteidigung bei sich.

          • @Alex_der_Wunderer:

            Erschreckend hohe Zahl.



            Ich bin nur froh, das die weit überwiegende Mehrheit Messer+Spray in der Tasche lässt und nicht aktiv als Waffe einsetzt.

    • @FraMa:

      Genau

    • @FraMa:

      "Worauf basiert die Annahme, dass der Polizist ein Rassist ist?" Nun ja, er hat fünf Kugeln auf den Rücken eines fliehenden schwarzen Menschen abgefeuert.



      Sie wissen es vermutlich, aber nochmal zur Klarstellung: Rassist*in ist man nicht nur, wenn man rassistische Einstellungen hat und diese womöglich gar bejaht und öffentlich verteidigt (obwohl das natürlich auch weit verbreitet ist), sondern auch, wenn man die Codes und Praktiken einer rassistisch voreingestellten Institution übernimmt.

      • @My Sharona:

        Ja, Faschismus ist ein Verbrechen, aber ihre Argumentation ist ein wenig dünn. Das ließe sich hier doch nur so ableiten, wenn der/die Polizist/in regelmäßig verdachtslos auf Leute schießt und sich dabei in den deutlich überwiegenden Fällen für Opfer, die in das Beuteschema von Nazis fallen, also Behinderte, Juden, Türken, Araber und allgemein Leute, die phänotypisch nicht als „biodeutsch“ gelesen werden, im Allgemeinen entscheidet. Hier haben wir aber nur einen Fall: Ein junger Mann greift einen Türsteher mit Pfefferspray an, greift Polizisten mit Reizgas an und „präsentiert“ ein Messer. Das wäre auch für einen als „Arier“ gelesenen wohl kaum gut gegangen.

      • @My Sharona:

        Sie unterstellen einen Kausalzusammenhang, wo einer sein KÖNNTE und verbinden das mit Einstellugnen die die der Institution "Polizai" zuordnen. Sowas nennt man "Generalverdacht". Als polemisches Mittel taugt sowas natürlich, aber dem Einzelfall kommen Sie damit nicht bei.



        Überigens: Nach ihrer Argumentation "Hat ja auf einen schwarzen Mann geschossen" könnte der Verdächtige auch einfach etwas gegen Männer gehabt haben. Merken Sie din Bias in Ihrer Logik?



        Das heißt übrigens ganz klar nicht dass Sie mit ihrer Unterstellung zwangsläufig falsch liegen - nur dass es nach dem externen Kenntnisstand NUR eine Vorurteil ist.

        • @Normalo:

          Sie haben Recht, mein Beitrag war ein wenig polemisch. Das passiert leider mitunter. Hier war es auch eine Reaktion auf das Sichblödstellen von FraMa.



          Die Krassheit des Vorfalls (fünf (!) Kugeln auf einen Menschen, der wegläuft, der sein Messer zwar zeigt, aber keine Anstalten macht, es zu benutzen) bleibt.

    • @FraMa:

      Ich habe hier als Anwalt auch seltsame Unfälle, in denen schwarze Fußgänger ohne Bremsspur überfahren werden oder der Fahrer an der Ampel sogar einen Schlenker auf den Passanten zu macht. Zufall? Versehen? Vielleicht.



      Daneben ist es für mich auch auffällig, dass fast alle alleinerziehende schwarze Mütter, die ich kenne, schon über wenigstens 10 Jahre vom Jugendamt betreut werden, weil sie es ja angeblich nicht können, ohne dass es über diese Zeit irgendein ernsthaftes Argument gab, das je vor dem Familiengericht getragen hätte, während sich bei meiner weißen Freundin, deren Sohn seit 9 Monaten nicht mehr zur Schule geht, noch nie jemand vom Jugendamt gemeldet hat. Auch ja, der Vater ist da übrigens Arzt.

      • @hedele:

        Kann es sein, dass sie diese Mütter kennenlernen, WEIL die vom Jugendamt betreut werden? Das könnte Zweifel an der Rrepräsentativität Ihrer Datenbasis wecken.

        Und dass es Rasissmus und rassistische Gewalttaten gibt - keine Frage. Dass aber deshalb jede Gewalt gegen Menschen mit dunkler Hautfarbe per se rassistisch sein "muss", ist genau der vorverurteilende logische Sprung, den Sie wahrscheinlich umgekehrt z. B. dem Jugendamt im Bezug auf die betreuten Mütter vorwerfen - und das natürlich, WENN die Hautfarbe dieser Mütter da eine Rolle gespielt hat, völlig zu Recht: "Ja, Ihr kennt wahrscheinlich Fälle, wo sich Mütter mit afrikanischem Migrationshintergrund schwergetan haben, Leben und Kind zu meistern. Aber rechtfertigt das, ALLE Mütter mit afrikanischem Migrationshintergrund für unfähig zu halten??"

    • @FraMa:

      Weil es sich nie um einen Weißen handelt. Wenn man hundert Steine fallen lässt und jeder fällt zu Boden, dann kann man dahinter ein Muster vermuten.

    • @FraMa:

      Drei Kugeln in den Hinterkopf bei jemandem, der mit Jogginghose und Pfefferspray vorbeirennt? Wenn er das bei jedem, und nicht nur Schwarzen macht, und die Tat nun gar keine Konsequenzen für ihn hat, möchte ich lieber nicht mehr nach Oldenburg kommen.

      • @hedele:

        Als Anwalt erstaunlich unpräzise. Laut Text traf „nur“ eine Kugel den Hinterkopf. Ob es keine Konsequenzen hat, ist noch nicht ausgemacht. Eine Anklage ist erhoben. Und nachts an Polizisten vorbeirennen und in deren Richtung Pfefferspray sprühen, könnte nicht nur in Oldenburg problematisch sein.

        • @fly:

          Einmal das Polizeihandbuch lesen könnte helfen, sich derartige Kommentare zu ersparen.

          Problematisch trifft es nicht ansatzweise wenn hier von einem Menschen die Rede ist der auf der Flucht von hinten erschossen wird.

          In dem Handbuch wird sehr ausführlich darauf eingegangen, das der Schusswaffengebrauch stets die letzte Wahl der Mittel zu sein hat.

          Die dürften bei einer Prise Pfefferspray in Richtung der Polizei in diesem Fall bei weitem noch nicht ausgeschöpft gewesen sein.

        • @fly:

          "... könnte nicht nur in Oldenburg problematisch sein."



          Echt jetzt? Sie finden das Verhalten des jungen Menschen problematisch, der auf der Flucht mit - erstaunlich präzise? - 4 Kugeln VON HINTEN ohne Vorwarnung erschossen wurde?



          Was wollen sie damit sagen? Selber schuld?

          • @Selbstauslöser:

            Ich war nicht dabei aber ein Fehlschuss, ein Streifschuss (Oberschenkel) und jeweils einer in Kopf, Oberkörper und Hüfte hört sich nicht nach "erstaunlich präzise", sondern nach ziemlicher Streuung an.



            Der Kopftreffer scheint mit eher Zufall gewesen zu sein...

            5 Schüsse auf einen Fliehenden sind allerdings schon merkwürdig...