Ein Jahr nach dem Tod von Lorenz A.: Er war kein Einzelfall
Vor einem Jahr wurde der Schwarze Lorenz A. in Oldenburg von einem Polizisten erschossen. Bis heute gibt es keinen Gerichtsprozess.
Noch immer liegen vor dem Handyladen in der Oldenburger Achternstraße frische Blumen. Es brennen Kerzen zwischen Kinderfotos und persönlichen Andenken. Daneben steht ein weißer Stuhl mit dem Schild „Reserviert“. Der Gedenkort für Lorenz A. ist zu einem Teil der Fußgängerzone geworden. Heute halten immer wieder Passant:innen kurz inne.
Ein Jahr ist es her, dass der 21-jährige Schwarze Lorenz A. in der Nacht auf Ostersonntag, am 20. April, an dieser Stelle von einem Polizisten erschossen wurde. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung vor einer Bar zwei Straßen weiter an deren Ende A. Pfefferspray eingesetzt haben soll, nachdem ihm der Türsteher den Einlass verweigert hatte. Grund soll seine Jogginghose gewesen sein. Anschließend flüchtete er durch die Fußgängerzone, wobei ihn mehrere Personen verfolgt haben sollen.
Laut Staatsanwaltschaft zeigte das spätere Opfer A. seinen Verfolgern ein Messer und steckte es anschließend wieder ein, um sie abzuschütteln. Anders als mehrere Medien meldeten, hat Lorenz A. es im Kontakt mit der Polizei nicht eingesetzt und auch keine Person damit angegriffen. Bei seiner Flucht rannte A. an einer Polizeistreife vorbei und soll wieder Pfefferspray eingesetzt haben. Dann schoss ein 27-jähriger Polizist – ohne Vorwarnung.
Drei der fünf Kugeln trafen A. von hinten in Kopf, Oberkörper und Hüfte. Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. Er starb kurz darauf im Krankenhaus.
Es gab immer noch kein Verfahren gegen den Polizisten
Dass der Gedenkort in der Innenstadt seit nun einem Jahr besteht und auch außerhalb Oldenburgs Lorenz A.s gedacht wird, ist der Arbeit der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ zu verdanken. In ihr versammeln sich neben Freund:innen und Angehörigen von Lorenz A. auch erfahrene Aktivist:innen. Einer davon ist Josch: „Wir haben den Anspruch, dass wir die Arbeit machen, damit die Angehörigen und die Freunde sich eine Stimme verschaffen und sie so, wie sie wollen, nutzen können“, sagt er. „Neben dem ganzen emotionalen Ballast, gerade am Todestag, sollen sie nicht auch noch die Demo organisieren müssen.“
Josch von der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“
Neben dem Gedenken geht es der Initiative vor allem um die lückenlose Aufklärung des Falls. Seit fast einem halben Jahr ist das Verfahren gegen den Polizisten jedoch in der Schwebe.
Im November vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen erhoben. Die Initiative kritisiert die Ermittlungen der Polizei aus dem benachbarten Delmenhorst und fordert eine Anklage wegen Totschlags. Über die Zulassung zum Hauptverfahren hat das Landgericht Oldenburg noch nicht entschieden. Grund ist laut einem Sprecher des Landgerichts die Überlastung der zuständigen Kammer.
Abseits der juristischen Aufarbeitung des Falls sieht die Initiative die Tötung von Lorenz A. als Teil einer Reihe von Fällen rassistischer Polizeigewalt. Josch nennt unter anderem die Fälle von Lamin Touray und Qosay Khalaf in Niedersachsen. In vielen anderen Fällen seien nicht einmal die Namen der Opfer bekannt. „Diese Fälle erleben nur einen Bruchteil der Aufmerksamkeit“, sagt Josch. Das möchte die Initiative ändern.
Innenministerin nennt Niedersachsens Umgang mit Rassismus „vorbildlich“
Josch sagt nicht, dass der Polizist Lorenz A. in rassistischer Absicht erschossen hat. Er ist aber davon überzeugt, dass es strukturellen Rassismus in der Polizei gibt und der Polizist wahrscheinlich nicht geschossen hätte, wenn Lorenz weiß gewesen wäre: „Der Todesschütze von Lorenz lebt in einer Gesellschaft, in der es das verbreitete Bild von dem vermeintlich ‚gefährlichen Schwarzen Mann‘ gibt.“ Die massiven rassistischen Beleidigungen und Freude über die Tötung von Lorenz in den sozialen Medien würden zeigen, wie verankert dieses Narrativ in der Gesellschaft ist: „Die Polizei existiert nicht in einem Vakuum.“
Die Initiative kämpft seit einem Jahr dafür, dass auch die Politik strukturelle Diskriminierung in der Polizei anerkennt. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) will davon nichts hören. Sie betont immer wieder den „vorbildlichen“ Umgang des Landes mit dem Thema. Als Beleg zieht sie eine 2024 veröffentlichten Studie der Polizeiakademie Niedersachsen heran.
Tatsächlich haben die Forschenden in der Studie jedoch mehrere Arbeitsabläufe der Polizei identifiziert, die anfällig für institutionelle Diskriminierung sind. Der Umgang des Innenministeriums mit der Studie wirft Fragen auf.
Nach Veröffentlichung der Ergebnisse hat das Innenministerium zunächst eine Landesarbeitsgruppe, bestehend aus Führungskräften der Polizei und den Forschenden, eingerichtet. Diese sollte auf Grundlage der Studie Maßnahmen entwickelt, die daraufhin noch mal im Landespolizeipräsidium „fachlich geprüft“ wurden. Wer genau schlussendlich über die Umsetzung der Maßnahmen entschieden hat, wollte das Innenministerium auf Nachfrage der taz nicht sagen. Auch der Abschlussbericht der Landesarbeitsgruppe und die Liste der abgelehnten Maßnahmen hält es geheim.
Studie untersuchte Rassismus in der Polizei
Einzig eine Pressemitteilung aus diesem Februar gibt Auskünfte über die Ergebnisse. Darin werden sechs „konkrete Maßnahmen“ genannt. Mit einer Ausnahme handelt es sich dabei jedoch lediglich um Hinweise auf bereits bestehende Maßnahmen, darunter die Überprüfung angehender Polizisten oder die Durchführung von „Reflexionstagen“. Neu ist, dass Stellenausschreibungen polizeilicher Führungskräfte „merkmalsneutral“ formuliert werden sollen. Wie die institutionelle Diskriminierung durch die Polizei bekämpfen soll, erklärt das Innenministerium nicht.
Studienautorin Astrid Jacobsen von der Polizeiakademie Niedersachsen begrüßt, dass das Innenministerium sich intensiv mit der Studie befasst habe. Die in der Pressemitteilung genannten Maßnahmen würden jedoch überwiegend an den einzelnen Polizeibeamt:innen ansetzen: „Das sind wichtige Aspekte im Bemühen um m diskriminierungssensible Polizeibeamt:innen, trifft aber den Kern institutioneller Diskriminierungsrisiken nicht.“
Sie habe in der Landesarbeitsgruppe selbst keine Maßnahmen vorgeschlagen, das sei Aufgabe der Praktiker:innen: „Allerdings hätten wir uns eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Praxis und Forschung bei der Entwicklung von und Entscheidung für Maßnahmen gewünscht, gerade auch um die institutionellen Diskriminierungsrisiken stärker in den Fokus zu nehmen.“ Von den umgesetzten Maßnahmen hat auch sie nur aus der Pressemitteilung erfahren: „Die Polizei selbst wird sich am Erfolg der Bekämpfung von Diskriminierung insgesamt, darunter auch der institutionellen Diskriminierung messen lassen müssen – nicht daran, dass eine Studie durchgeführt wurde.“
„Es besteht eine fehlende Einsicht“, meint Josch von der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“. Der intransparente Umgang und das Beiseitewischen der Studie verdeutlichten, dass es in der Politik kein Interesse gebe, sich kritisch mit dem Thema zu beschäftigen.
Lorenz A. war kein Einzelfall
Eine konkrete Maßnahme wird aber wahrscheinlich kommen: Nachdem die Bodycams der Beamten bei der Erschießung von Lorenz A. ausgeschaltet waren, möchte das Innenministerium deren Einsatz mit der geplanten Novelle des Polizeigesetzes nun ausweiten. Verpflichtend soll er aber weiter nicht werden.
Am Sonntag haben sich trotz Regen wieder mehrere hundert Menschen auf dem Pferdemarkt in Oldenburg versammelt, um Lorenz A. zu gedenken und gegen rassistische Polizeigewalt zu demonstrieren. Auf der Bühne sitzen seine engen Freund:innen und Angehörige. Es reden Unterstützer von Qosay Khalaf, Ibrahima Barry und der Bruder von Mouhamed Lamine Dramé. Eins wollen die Redner:innen immer wieder deutlich machen: Lorenz war kein Einzelfall. Er war wie alle Opfer rassistischer Polizeigewalt ein Mensch.
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