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Kein Exit für Nazis!Angehörige fordern Ausschluss Zschäpes von Ausstiegsprojekt

Die inhaftierte NSU-Terroristin nimmt an einem Aussteigerprogramm für Nazis teil. Angehörige von Opfern fürchten dadurch ein vorzeitiges Haftende.

Nürnberg, 9. September 2014: Gedenken an das erste NSU-Opfer Enver Şimşek am Tatort Foto: Daniel Karmann/dpa

Frankfurt am Main taz | Die Töchter von drei Opfern des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Semiya Şimşek, Mandy und Michalina Boulgarides sowie Gamze Kubaşık, wenden sich mit einer Petition an das Aussteigerprogramm „EXIT“ sowie an die Bundesregierung. Anlass ist die Aufnahme der verurteilten NSU-Terroristin Beate Zschäpe in das Aussteigerprogramm. Im Juli 2018 war Zschäpe wegen ihrer Beteiligung an der zehnfachen Mordserie des NSU zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Nach Informationen der taz ist sie inzwischen im Aussteigerprogramm „EXIT“ aufgenommen worden. Die Organisation selbst wollte sich dazu zuletzt „aus rechtlichen Gründen“ nicht äußern.

Die Töchter der von Rechtsextremen ermordeten Enver Şimşek, Theodoros Boulgarides und Mehmet Kubaşık fordern den sofortigen Ausschluss von Beate Zschäpe aus dem Aussteigerprogramm, solange sie ihr Wissen über den NSU nicht lückenlos offenlegt. Außerdem fordern sie umfassende Unterstützung für die Hinterbliebenen und Überlebenden der Mord- und Anschlagsserie des NSU sowie für alle Opfer rechter Gewalt, „rechtlich, finanziell, psychologisch und institutionell durch dauerhafte angemessene Opferrenten“.

Şimşek, Boulgarides und Kubaşık kritisieren zudem, dass sie erst aus den Medien von der Aufnahme der NSU-Terroristin in ein Aussteigerprogramm erfahren hätten, und äußern ihre Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Ausstiegs. Denn bis November 2026, also nach 15 Jahren Haft, entscheidet das Oberlandesgericht München über die endgültige Dauer von Zschäpes Strafe und über eine mögliche frühere Entlassung. Eine angebliche Abkehr von einer rechtsextremistischen Ideologie könnte dabei ein mildernder Faktor sein. Şimşek, Boulgarides und Kubaşık sprechen von einem „taktischen Manöver“. „Wir müssen nun erleben, wie Beate ­Zschäpe augenscheinlich dabei unterstützt werden soll, ihre Haftzeit möglichst kurz zu halten“, so die Angehörigen.

Angehörige fühlen sich im Stich gelassen

„Dieses Vorhaben ist ein Skandal“ so Mandy Boulgarides, die Tochter von Theodoros Boulgarides, der 2005 in München vom NSU ermordet wurde. Es zeige erneut, „wie dieser Staat Täter schützt, ihnen Wege öffnet und Resozialisierung ermöglicht – während wir Hinterbliebenen, Überlebenden und Angehörigen seit Jahren ignoriert, vertröstet und im Stich gelassen werden.“

Zudem habe Zschäpe keine einzige der mehr als 300 Fragen, die die Opferfamilien im Prozess an Zschäpe gerichtet hatten, bislang beantwortet. „Warum wurden ausgerechnet unsere Väter vom NSU ermordet? Wer gehörte zum NSU und dessen Netzwerk? Gab es Kontakte zu den Sicherheitsbehörden von den Mitgliedern des NSU und denen des Netzwerkes?“, so Semiya Şimşek, Mandy und Michalina Boulgarides und Gamze Kubaşık.

Auch Caro Keller vom NSU-Watch teilt die Zweifel der Angehörigen: „Es gibt Standards für den Ausstieg von Nazis. Zschäpe erfüllt keinen davon“, so Keller der taz. Sie betont, dass Zschäpe weder ihr Wissen offengelegt noch sich von rechtsextremen Strukturen distanziert habe. Im Gegenteil: Zschäpe schütze dieses Netzwerk bis heute. „Wir werfen EXIT vor, dabei mitzuwirken, Zschäpe eine möglichst frühe Haftentlassung zu ermöglichen“, so Keller.

Beate Zschäpe ging 1998 gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in den Untergrund und bildete mit ihnen das Kerntrio der rechtsterroristischen Neonazi-Zelle NSU. ­Zwischen 2000 und 2007 ermordete der NSU zehn Menschen – neun von ihnen aus rassistischen Motiven: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, ­Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat.

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89 Kommentare

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  • Schlau genug wäre die Dame wohl, da was zu spielen. Das tat sie schon während des Prozesses laut Medienberichten.

    Nur eine kleine Lanze auch: 1945 bekamen rund 65 Mio. mehr oder wenig arge Nazis in Deutschland ihre zweite Chance - wenn mensch nur die Parteigenossen nähme, immer noch 8,5 Mio.!

    Zschäpe bekommt gerne auch ihre Chance, aber eben bitte nicht für lau. Sonst ist sie ruckzuck in Kaliningrad und zurückgedreht.

  • Wenn sie gerade erst angenommen wurde in dem Programm sollte man abwarten wäre ja nicht schlecht diese Galionsfigur umzudrehen. Aber wenn sie das sichtlich nur pro forma macht und Hafterlechterung bekommt wäre das eine absolute Sauerei

  • Ganz schön viel Verständnis und Anteilnahme für Frau Z. hier ... Für eine Täterin die während des Prozesses keine Reue gezeigt hat.

    • @sedeum:

      Interessante Wahrnehmung. Wie „hart“ wurde denn zum Beispiel Lina E. bestraft oder die Angreifer auf das Team der heute Show, das sie für Reche hielten…

      Ich bin sicher, die Strafen wären höher ausgefallen, wenn das Reche gewesen wären , bei gleichem Vorwurf im übrigen.

    • @sedeum:

      Für Reue ist es nie zu spät. Das ist eine der christlichen Lehren, die es auch in unseren säkularen Wertekanon geschafft hat. Unversöhnlich zu sein, wenn ein Mensch sich so schuldig gemacht hat wie Tschäpe, mag dem Privatmenschen zustehen. Aber der Staat würde damit die Würde des Menschen verletzen. Und in diesem Sinn ist auch nicht zu rechtfertigen, bestimmte Täter besonders widerwärtiger Taten endgültig von der Rehabilitation auszuschließen.

      Natürlich ist die Frage, ob man ihr die Reue auch abnimmt, sollte sie sie jemals wirklich ernsthaft äußern. Die bloße Teilnahme an so einem Programm ist da allenfalls ein schwaches Indiz - aber eben auch ein Grund zur Annahme, dass Tschäpe auf diesem Weg sein KÖNNTE.

      Wenn dem so sein sollte, wäre etwas gewonnen. Sie dagegen auf Teufel komm raus solange schmoren zu lassen wie irgendwie möglich, ist eigentlich kein Gewinn für irgendwen - außer für Jene, die den staatlichen Strafanspruch fälschlich für eine Fortbildung des archaischen Racherechts halten.

      • @Normalo:

        Was mir zusteht, haben Sie nicht zu beurteilen. Damit lehnen Sie sich weiter aus dem Fenster als es gut ist. Als Einwohner dieses Staates, der kaum gegen Rechtsextremismus vorgeht, dafür umso härter gegen Links, empfinde ich den größten Teil der Kommentare als sehr bedenklich. Der Schoß ist immer noch fruchtbar .... Und ja, ich bin durchaus dafür Rechtsextreme Gewalttäter so zu behandeln, wie Sie mit anderen umgehen. Das ist nicht "archaisch",, sondern Selbstschutz. Die Nationalsozialistische Gewaltherrschaft hat gezeigt, wie dort mit Menschen umgegangen wurde. Die Taten in der BRD vor und nach der Wiedervereinigung zeigen das auch. Wer klaren Verstandes ist, verweigert dieser Person das Programm.

        • @sedeum:

          "Und ja, ich bin durchaus dafür Rechtsextreme Gewalttäter so zu behandeln, wie Sie mit anderen umgehen. "

          Wieso dann aber nur rechtsextremistische Gewalttäter?

          Weshalb nicht auch islamistische extremistische Gewalttäter?

          Schließlich hat der IS bewiesen, wie dort mit Menschen umgegangen wird.

          Auch bei linksextremistischen Gewalttätern ist der Staat noch deutlich entfernt davon, sie so zu behandeln, wie sie mit anderen umgehen.

          Schließlich hat die RAF und der Stalinismus ...

          Sie wären also für einen härteren Umgang des Staates mit diesen Gruppen?

          Herzlich willkommen im Hufeisen.

          Finden Sie rechts auf jeden Fall viele Freunde.

          Die sehen sich ja auch ständig im Verteidigungsmodus und sind der Meinung, sie seien die Einzigen, die bei klarem Verstand sind.

          Was mir Angst macht, ist, wenn Linke rechts überholen.

        • @sedeum:

          "Was mir zusteht, haben Sie nicht zu beurteilen."

          Ich kann beurteilen, was ich will (tun Sie ja auch) - es hat nur gegebenenfalls keine übergreifende Verbindlichkeit. Allerdings habe ich hier nicht einmal das getan ("...MAG...zustehen"). Es ging darum, nicht was Ihnen, sondern was unserer Staatsgewalt - als Definitionsgeber, was Straftat ist, und Vollstrecker der entsprechenden Strafen - zusteht.

          Zum Inhalt: Auch "Selbstschutz" kann archaische Formen annehmen, die ihn delegitimieren. Wofür Sie plädieren - letztlich ein "Auge um Auge"-Ansatz - fällt für mich (und dankenswerterweise auch unser Rechtssystem) darunter und ist eine zumindest teilweise Missachtung der klugen Devise "Werde nicht so wie das, was Du bekämpfst!": Wir kreiden den Schlimmsten unter Rechten an, dass sie zwischen Menschen mit vollen Menschenrechten und "Minderwertigen" unterscheiden, denen sie per Vorurteil absprechen, dieses vollen Umfangs würdig zu sein. Merken Sie nicht, wie sehr man Haare spalten muss, um die Attitüde "Gebt ihnen nur die Rechte, die Nazis Anderen zugestehen" davon substanziell zu unterscheiden (falls man es überhaupt logisch schafft)?

  • Ich muss ehrlich sagen, dass ich Zweifel an Zschäpes Ausstiegswillen habe.

    • @aujau:

      Da werden Sie nicht allein mit sein. Ob der Ausstiegswille echt ist, muss sich allerdings im Laufe ihrer Teilnahme erweisen und ist letztlich vom Gericht zu entscheiden. Das wird nicht so doof sein, Deutschlands berühmtester Rechts-Terroristin ohne gründliches Auf-den-Zahn-Fühlen eine nachhaltige Läuterung zu bescheinigen (geschweige denn, deshalb die besondere Schwere der Schuld aufgewogen zu sehen).

      • @Normalo:

        Die besondere Schwere der Schuld besteht.

        • @aujau:

          Ja eben. Und "Ich war da mal bei so 'nem Kurs." fegt diese Feststellung nicht mal eben vom Tisch.

  • Rückfallquote liegt bei Resozialisierungs Maßnahmen laut Staatsanzeiger BW bei etwa 50 %, von daher wäre es wohl für unsere Gesellschaft sicherer, im Anschluss der Maßnahme, die NSU- Terroristin Beate Zschäpe in die geschlossenen Psychatrie zu verbringen. Vorausgesetzt sie wird durch die Resozialisierung dahingehend, von kompetenten Fachleuten, für die Aufnahme in die Psychatrie als geeignet und zumutbar beurteilt.

  • Wie ich höre, wurde Horst Mahler auch in das Programm aufgenommen.

    • @Jim Hawkins:

      Müssen wirklich geduldige und gutwillige Leute in den Ausstiegsprogrammen arbeiten.

      • @aujau:

        Ganz ehrlich:



        Die haben sowieso meine Bewunderung.

        Egal, welchen Extremistensch...



        die sich anhören müssen.

        Ich persönlich würde da irgendwann einen zuviel kriegen.

  • Wer sich beklagt dass unser Rechtssystem Resozialisierung der Täter als Ziel hat, hat dieses nicht verstande.



    Es geht nicht um das Umsetzen von Rache.



    Wenn wir genau das nicht machen wären wir wieder bei Brandmarkung und gesellschaftlichen Ächtung von straffällig Gewordenen.

    Deswegen werden hier auch die Gerichte entscheiden (nicht die Opfer), denen die Informationen vorliegen. Auch wie sie sich im Programm macht … und an dieser Stelle muss auf Basis der dann vorliegenden Informationen ein Urteil gesprochen werden.

    Alle Menschen sind gleich. Das ist ein Grundsatz. Und alle haben die gleichen Rechte. So sehr es schmerzen mag, auch sie hat ein Recht auf Resozialisierung. Die Frage ob sie es wirklich nutzt ist wieder eine andere.

    Daran, wie man mit jemanden umgeht, der nicht das eigene Bild teilt, daran zeigt sich wie sehr man wirklich in der Demokratie ist.

    Wer die Rechte nur Gleichdenkenden zugesteht, der ist eben auch kein Demokrat

    Demokratie ist, wenn es auch schmerzt.

    Und noch mehr Schmerzen die Kommentare, weil hier einen Menschen grundsätzliche Rechte aberkannt werden wollen.

    Wollt ihr euch wirklich auf diese Ebene mit Nazis zusammen stellen?

    • @Lio:

      Wer einen Mord begeht, nimmt sich zumindest temporär selbst aus der Gleichung. Bei anderen Straftaten ist es ähnlich. Gleich ist nur, wer die Gleichheit der Anderen anerkennt, ansonsten fällt er/sie selbstgewählt aus dem System.

      • @TV:

        Sieht unserer Grundgesetz anders.

      • @TV:

        Das halte ich für eine hochproblematische Aussage, weil sie Tür und Tor öffnet andere als „ungleich“ zu definieren und damit ungleich zu behandeln, weil sie sich aus was für Gründen auch immer „selbst aus der Gleichung“ genommen haben. Und auf dieser Grundlage können damit Rechte entzogen bzw. andere Maßnahmen „gutgeheißen“ werden, weil er ist ja „selbstgewählt nicht gleich“

        Das bedeutet nichts anders als aus einer moralischen Überlegenheit heraus zu handeln und darüber jemanden als Ungleich zu definieren.

        Wer definiert, wan man sich aus der Gleichung nimmt und was es für Konsequenzen hat?

        Die Kastration eines Sexualstraftäters?

        Die Ermordung eines Mörders?

        Reichen Worte aus, wie z.B. rassistische Äußerungen?

        Damit lassen sich auch perfekt Menschenrechte im Gefängnis aberkennen.

    • @Lio:

      Diese gleichen Standards, die sie da so hoch halten, gelten auch für Aussteiger und Programme, die ihnen helfen.

      Offensichtlich erfüllt Zschäpe keinen einzigen dieser Standards:



      "Es gibt Standards für den Ausstieg von Nazis. Zschäpe erfüllt keinen davon“, so Keller der taz. Sie betont, dass Zschäpe weder ihr Wissen offengelegt noch sich von rechtsextremen Strukturen distanziert habe. Im Gegenteil: Zschäpe schütze dieses Netzwerk bis heute."

      Warum sie trotzdem in das Programm aufgenommen wurde, obwohl sie offensichtlich immer noch dieselbe Geisteshaltung hat, die zu ihren Taten und ihrer Verurteilung geführt hat? Man weiß es nicht.

      Warum Sie angesichts dessen, ausgerechnet für diese Nazibraut und Serienmörderin das hohe Lied der Resozialisierung singen? Man weiß es nicht.

      • @BrendanB:

        Sie sind ein gutes Beispiel für letztgenanntes Beispiel:

        Ich singe nicht für SIE das Lied, sondern für die DEMOKRATIE.



        Und gerade an diesen Fällen die uns weh tun zeigt sich, ob wir sie wirklich leben oder nicht.

        Zschäpe hat eine Chance . Sie kann sie nutzen. Ob sie das tut, entscheiden in einem Rechtsstaat nicht sie oder ich, sondern das Gericht. Die haben (hoffentlich) alle Fakten, sie werden einen Bericht von Exit haben. Wir nicht. Wie der Fall „Leon“ zeigt ( sehr guter Bericht in „Zeit Verbrechen“, Heft 32) ist das was man oft als „Tatsache“ bekommt bei weitem nicht so klar und stark vereinfacht, und wir zuhause halten uns für moralisch überlegen und gut informiert genug, ein Urteil zu sprechen.

        Man kann Hinweise geben, dass sie die Anforderungen nicht erfüllt.

        Was man nicht darf, ist ihr ( und DAS passiert hier und DAS kritisiere ich) das Recht zur Sozialisierung zu nehmen.

        Dieses Recht wird ihr abgesprochen. Zitat: „ Es zeige erneut, „wie dieser Staat Täter schützt, ihnen Wege öffnet und Resozialisierung ermöglicht“

        Damit wird nicht kritisiert, dass Zschäpe es nicht ernst meint, sondern dass sie überhaupt die MÖGLICHKEIT bekommt.

        • @Lio:

          Das Recht auf Resozialisierung wird ihr hier nicht genommen. Ich tue das nicht und im Artikel tut das auch niemand. Es wird betont, dass, um in ein solches Programm aufgenommen zu werden, bestimmte Standards erfüllt sein müsse - und Zschäpe dies offensichtlich nicht tut.

          Vor der Resozialisierung muss die Reue stehen und nicht das Leugnen, Verschweigen und Vertuschen von Taten und Tätern. Dies zu fordern, fordern zu dürfen und zugleich anzumerken, dass Zschäpe genau dies nicht tut, ist eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Wessen Lied Sie da singen vor diesem Hintergrund, bleibt Ihr Geheimnis. Meines und das der Demokratie sicherlich nicht.

          • @BrendanB:

            Und was ist dann überhaupt ihr Problem mit meinem Post?? Nichts anderes sage ich.

            Ich betone nur, dass sie ebenso ein Recht auf eine CHANCE hat.



            Darauf werde ich von ihnen angefeindet, warum ich hier betone dass Gleichberechtigung und Demokratie für alle gelten , auch Mörder, und mir unterstellt ich sei undemokratisch.



            Das ist eine in sich lächerliche und entlarvende Rhetorik, die ich sonst eher von der anderen Ecke kenne. Aber seis drum, wenn das als Argument nötig ist zeigt das die Aussagekraft dahinter.

            Gleiches Recht für alle zu fordern und ein prinzipielles Recht auf Resozialisierung bei Erfüllung der Anforderungen zu unterstützen ist undemokratisch? Und diese Überprüfung und Entscheidung einem rechtsstaatlichen Gericht zu überlassen statt Zitaten mit persönlich fremder Personen?

            Das ist eine interessante Wahrnehmung von „Demokratie“, und unter der Prämissen bin ich gerne „undemokratisch“

          • @BrendanB:

            Müssen die vorher erfüllt werden?

            • @Bonugu:

              Dass am Ende eines solchen Programmes andere, weitergehende Standards erfüllt sein müssen, um dann tatsächlich vorzeitig entlassen zu werden, als zu Beginn eines solchen Programms versteht sich von selbst.

              Aber ja, bestimmte Standards müssen erfüllt werden, um überhaupt an einem solchen Programm teilzunehmen. Offensichtlich hat Zschäpe das nicht getan. Zu sagen, ich will aus dem Knast raus, ist keine hinreichende Bedingung in meinen Augen. Da muss schon noch mehr kommen, wozu sie offensichtlich nicht bereit ist.

        • @Lio:

          Liebe Lio, das sehe ich genauso, man denke nur an die Opfer, die seinerzeit die RAF neben den politischen Akteuren hatte - mehr als 10 und von denen kennt man keine Namen, nach ihnen ist kein Platz benannt und bei eine der Täterinnen stehen Aktivisten vor dem Gericht und fordern die Einstellung des Prozesses, obwohl bei ihrer Festnahme Waffen und Munition in nicht unerheblichen Umfang gefunden wurden. Das ist für mich ebenfalls zweierlei Maß. Daher sollte man ihr die Chance geben, wenn sie bei ihrem Hass bleibt, werden die Beteiligten dies feststellen und sie in Verwahrung behalten.

  • Interessante Kommentare.



    Wer dabei richtig liegt weiß ich nicht.



    Alles ist Subjektiv.



    Was ich mich erneut frage ist, wann fangen wir an die Ursachen zu bekämpfen anstatt uns immer mit den Folgen zu befassen?

    • @Powpowerpow:

      Wahrscheinlich sobald man sich sicher ist, was die Ursachen sind.

      Also in den nächsten Jahrzehnten schon mal nicht.

  • Kein Exit für Nazis? Für wem sind diese Ausstiegsprogramme da, wenn nicht für Nazi*Innen?

    • @Mendou:

      Das Programm ist für EX-Nazis.



      Zschäpes Verhalten lässt kaum Zweifel, dass es eben keine tatsächliche Abkehr von der radikalen Gesinnung gab.



      Würde die Frau ihr Schweigen brechen und damit die Aufklärung oder gar neue Ermittlungen ermöglichen, sähe es schon anders aus.

      • @sociajizzm:

        Ex-Nazis sind doch schon ausgestiegen.

        Sonst wären Sie nicht Ex.

        Die Frau hat Ihre Strafe erhalten.

        Voraussetzung für ein Ausstiegsprogramm ist nun mal nicht zwingend, neue Ermittlungen zu ermöglichen.

        Ich würde nicht behaupten zu wissen, was Zschäpe denkt.

        Ausstiegsprogramme werden aber von Leuten geführt, die professionelle Erfahrung damit haben, Ernsthaftigkeit zu erkennen.

        • @rero:

          Nein, Ex-Nazis meint in diesem Zusammenhang Menschen, die dem Gedankengut der Nazis abgeschworen, sich von diesem abgewandt haben. Dies muss durch irgendwelche Taten oder Worte glaubhaft gemacht werden. Verurteilt zu werden, die Haftstrafe abzusitzen und sich dann zu überlegen, an einem Programm teilzunehmen, um wieder rauszukommen, macht einen nicht zum Ex-Nazi.

          • @BrendanB:

            Zitat bag-ausstieg.de :



            „Ausstiegsarbeit arbeitet nach unserem Verständnis in Einzelsettings mit (extrem) rechten Menschen, um diesen die Überwindung (extrem) rechter Weltbilder und das Verlassen von (extrem) rechten Szenen zu ermöglichen. Angestoßen werden kann dieser Prozess auch auf Weisung (Justiz, Bewährungshilfe usw.).“

          • @BrendanB:

            Zschäpe kommt doch auf jeden Fall wieder raus.

  • Was würde wohl Christian Klar dazu sagen (welcher vermutlich sein Täterwissen mit ins Grab nehmen wird)?

    • @X1Waidmann1X:

      Der RAF wurde herzlich wenig geschenkt. Im Gegensatz zu etwa der Wehrsportgruppe Hoffmann.

      Boock plauderte etwas, nur teils widersprüchlich.

  • Ein Exit Programm für Frau Tschäpe?

    Vielleicht ein Zeugenschutzprogramm für die Aktenvernichter und Seitenschwärzer in den Landesämtern des VS.



    Das fände ich sinnvoller.

    • @Tom Lehner:

      Au ja.

  • Jedwede Entlasung, ob nach 15 oder 30 Jahren ist eine vorzeitige Entlassung

    • @Martin Sauer:

      Lebenslänglich ist im Regelfall 15 Jahre. Geprüft wird fast immer, und das fast wäre eine beim Urteil absehbar unheilbare Kalaschnikowitis.



      Der Grundgedanke ist zumindest offiziell Resozialisierung.

  • Das scheint gerade im Trend zu sein. Nicht nur Beate Zschäpe wird möglicherweise entlassen, sondern auch der Kannibale von Rotenburg und Josef Fritzl.



    Dagegen sitzen in der Haftanstalt Plötzensee ein Drittel der Insassen wegen Armutdelikten ein:



    Strafen: Jeder Dritte in Plötzensee sitzt wegen Schwarzfahrens



    www.tagesspiegel.d...hrens/1396434.html

    Ein Hoch auf die Justiz!

    • @Sabine Dettmann:

      Weder Meiwes noch Fritzl kommen demnächst raus. Zumal letzterer an fortgeschrittener Demenz leidet. Anträge können natürlich immer gestellt werden.

    • @Sabine Dettmann:

      Wegeb Schwarzfahren muss keiner einfahren. Jeder hat die möglichkeit die Geldstrafe abzuarbeiten.. Nennt sich schwitzen statt sitzen. Aber wer lieber sitzt - dem ist leider nicht zu helfen.

    • @Sabine Dettmann:

      Wer wegen Schwarzfahren verurteilt wird, der kann seine Strafe auch ehrenamtlich abarbeiten. 6 Stunden pro Hafttag. Bei Obdachlosen in der Suppenküche, Asylbewerber betreuen, Schulhausmeistergehilfe usw.

      Und wo steht das FrauTschäpe entlassen wird. Die sitzt seit 13 Jahren in Haft und wird wegen der Schwere der Schuld mutmasslich frühestens nach 17 Jahren entlassen. Aber auch das steht noch nicht fest. Und es kommt nicht darauf an welche Straftaten man begangen hat, sondern ob noch eine Gefahr von einem Häftling ausgeht.

    • @Sabine Dettmann:

      Schwarzfahrwr sitzen aber immer nur ein paar Tage ein.

      Im Regelfall ist es eine Ersatzfreiheitsstrafe, die sie auch bezahlen könnten.

      Dass diese Leute nicht mit Schwerverbrecher zusammen eingesperrt werden, ist doch nur sinnvoll.

      Logischerweise kommen sie dann zentriert irgendwohin.

      Nehmen Sie die JVA Tegel, da haben Sie ganz andere Quoten.

      Und was soll uns Ihr Vergleich jetzt sagen?

      Dass Schwarzfahrerinnen bei Zschäpe reinkommen sollen, damit die Quote besser aussieht?

    • @Sabine Dettmann:

      Dass jemand mit einer langen Haftstrafe diese unter bestimmten Bedingungen verkürzen kann, ist kein aktueller Trend, sondern eine alte Geschichte und dient der Resozialisierung.

      Rechte finden das oft blöd und werten das gerne als Zeichen eines versagenden Staates.

      • @rero:

        "Rechte finden das blöd", na gut das es hier um die Hinterbliebenen geht.

  • "Die Töchter der von Rechtsextremen ermordeten Enver Şimşek, Theodoros Boulgarides und Mehmet Kubaşık fordern den sofortigen Ausschluss von Beate Zschäpe aus dem Aussteigerprogramm"



    Ich kann das persönliche Befinden der Töchter verstehen, aber unser System ist grundsätzlich auf Resozialisierung ausgelegt. Ausnahmen stellen nicht mal Menschen dar, die mit Sicherungsverwahrung verurteilt wurden, da selbst bei diesen regelmäßig überprüft wird, ob die Verwahrung noch nötig ist.



    Rache, Ausschluss aus der Gesellschaft oder andere verbannende Strafen sind bei uns nicht Vorgesehen.



    Frau Zschäpe im Aussteigerprogramm mag für Betroffene eine widerliche Vorstellung sein, aber eigentlich ist das genau dass, was Resozialisierung bedeutet.

    • @Saskia Brehn:

      Grundsätzlich haben Sie ja recht. Es bleibt aber doch die Frage, an was man einen Ausstieg aus dem Rechtsextremismus glaubhaft festmachen will. Ich kann mir da schwer eine Konstellation vorstellen, bei der Zschäpe ihre Abkehr beteuert, ihr Täterwissen aber weiterhin für sich behalten will. Diese Strategie hatte sie ja im Prinzip schon während des Prozesses verfolgt, und wenn ich das richtig sehe, bestreitet sie ja bis heute ihre Mitwirkung an den Morden.

    • @Saskia Brehn:

      Bei der Frau fehlt jede (!) Voraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung.



      10 Morde erlauben keine Haftverkürzung und ja, das ist auch der Rechtsstaat.

      • @Angelika70:

        Also: Wegsperren und den Schlüssel wegwerfen? Klingt irgendwie nach urrechter Law&Order-Politik zur Befriedigung eines diffusen Vergeltungsbedürfnisses innerhalb der Bevölkerung.

        Der Staat hat im Rahmen seines Gewaltmonopols den ultimativen Cancel-Werkzeugkasten zu seiner Verfügung. Ist es vermessen, hier dessen Gebrauch an umfassende Transparenz und Vorsicht zu knüpfen? Auch und gerade gegenüber Menschen(!!), denen man vielleicht persönlich jede Chance auf Resozialisierung emotional absprechen wollte?

        Menschenwürde bedeutet, dass der Einzelne nicht durch Handeln des Staates zum bloßen Objekt degradiert werden darf, also seines persönlichen Wert- und Achtungsanspruches beraubt wird.

        Ein kategorischer Ausschluss von jeglicher Resozialisierungsmöglichkeit wäre m.E. genau dies.

        Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihres Resozialisierungswillens sind bei Frau Zschäpe allerdings sicherlich angebracht. Nur sollte man das Kind nicht mit dem Bad ausschütten.

        • @Metallkopf:

          'Also: Wegsperren und den Schlüssel wegwerfen?"

          Nein, das wird auch nicht gefordert. Aber eben Mitarbeit und Aufklärung seitens der Täter fordern, das ist absolut rechtsstaatlich und hat nichts law&order Mentalität zu tun.

      • @Angelika70:

        Nein, genau das wäre dann KEIN Rechtsstaat.



        Frau Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Überdies wurde die besondere schwere der Schuld festgestellt.



        Dadurch ist eine Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung von mindestens 15 Jahren Haft extrem erschwert, aber eben nicht gänzlich unmöglich. So ist die Rechtslage.



        Deshalb wird im kommenden Jahr über ihre weitere Haftdauer entschieden.



        Die Aufnahme in das Aussteigerprogramm bezüglich ihrer Mindestverbüßungsdauer wird dabei ein Unterpunkt von vielen sein, der in die Gesamtbewertung einfließt.



        Frau Zschäpe hat ja schon früher versucht in das Programm aufgenommen zu werden, damals wurde sie aber noch abgewiesen.



        Ob sie tatsächlich aussteigen will oder nur versucht billig Punkte für eine mögliche Entlassung zu sammeln, vermag keiner von uns einzuschätzen, ich vertraue da aber ganz auf die Erfahrung der EXIT Mitarbeiter. Die haben tagtäglich mit Neonazis zu tun, wer außer denen hat die Expertise die Beweggründe der Teilnehmer richtig einzuordnen.

  • Erstaunlich, wie viele Forumsposter dies völlig inakzeptabel finden. Im Archiv der taz gibt es mehr als ein halbes dutzend Artikel, die über die vorzeitige Entlassung und Resozialisierung des RAFlers Christian Klar sehr positiv berichten, und das Forum war da auch voller Unterstützung. Christian Klar hat sich ausdrücklich niemals von seinen Taten distanziert, und er hat auch keinerlei Aussagen zu seinem Komplizen gemacht, also noch weniger mit der Justiz und sonstigen Behörden zusammen gearbeitet als Zschäpe. Zweierlei Maß?

    • @TheBox:

      Christian Klar wurde nach (AFAIR) 26 Jahren Haft entlassen. Zu einem Zeitpunkt, als die RAF nicht mehr existierte, und er dem bewaffneten Kampf abgeschworen hatte.



      Aber manche werden vermutlich erst zufrieden sein, wenn Tschäpe auf einem Fascho-Konzert frenetisch gefeiert wird

      • @Kaboom:

        Da muss man garnicht auf absurde Übertreibungen zurückgreifen: "Ok, ich höre auf, Andere umzubringen (jetzt wo ich keine Mitstreiter mehr habe)." ist eine nicht nur geringfügig schwächere Distanzierung als "Es war falsch von mir (und folgenden anderen Personen: ...), Andere umzubringen." Mit einem Maß zu messen hieße, von Klar letzteres zu verlangen.

        Davon abgesehen ist Tschäpe bislang nur in einem Aussteigerprogramm, nicht als Austeigerin anerkannt und schon gar nicht wieder auf Bewährung auf freiem Fuß. "Manche" WÄREN also vielleicht zufrieden, wenn Ihre kleine Horrorvision da Wirklichkeit würde, aber bis dahin sind es noch sehr viele - und im Vergleich zu der Aufnahme in dieses Programm weit größere - Schritte notwendig.

        Die Frage ist einfach: Gebe ich einen Menschen jemals ganz auf? Extrem Rechte sind da schnell mit, es ist geradezu ihr Markenzeichen. Und wenn es irgendwo ein Hufeisen der Menschenverachtung wirklich gibt, dann da wo Linke es ihnen in diesem Punkt gleichtun.

      • @Kaboom:

        Er hat nie Reue oder bedauern gezeigt.

    • @TheBox:

      Natürlich ist das zweierlei Maß. Aus dem Anspruch heraus, dass links gut ist, ist man oft auch mit Leuten solidarisch, die schlimme Verbrechen verübt haben.

      Kann man so sehen, der Rechtsstaat funktioniert aber anders.

  • Warum werden eigentlich immer Frau Kiesewetter und ihr Kollege Herr A. (lebt mit einer Kugel im Kopf) bei der Opferaufzählung des NSU vergessen?



    Was den möglichen Ausstieg von Frau Zschäpe angeht: zum Ausstieg gehört auch das Auspacken. Ob sie dies getan hat oder nicht, wissen wohl nur die Behörden (BKA, Verfassungsschutz etc...) Die Öffentlichkeit wird dies, wenn überhaupt, nur mit starker Verzögerung erfahren. Vielleicht, wenn die zuständigen Richter entscheiden, ob sie 2026 aus dem Gefängnis entlassen wird oder nicht.

    • @Offebacher:

      Die beiden waren "dummerweise" Uniformträger und wenn es um solche geht, scheint eben links der Mitte öfter mal ACAB durch...

  • Ich denke grundsätzlich sollte jedem geholfen werden, der/die aufrichtig aus der rechtsextremen Szene aussteigen möchte.



    Bei Frau Zschäpe sind jedoch an diesem aufrichtigen Sinneswandel erhebliche Zweifel angebracht.



    Dass sich EXIT hier dafür misbrauchen lässt, eine vorzeitige Haftentlassung zu erzielen, ist bedauerlich.

    • @TeeTS:

      Ist nicht das erste mal und bei Exit eher die Regel, denn Ausnahme. Ein öffentliches Aus

  • Ich möchte mich der Forderung der Angehörigen anschließen. Ja das Rechtssystem ist auf Resozialisierung ausgerichtet, wie ich denke zu Recht. Mörder*innen mit dem menschenverachtendem Hintergrund , sollten jedoch hiervon ausgenommen sein. Ich hoffe Exit schließt sich dieser Auffassung an.

    • @Jutta Kodrzynski:

      "Mörder*innen mit dem menschenverachtendem Hintergrund , sollten jedoch hiervon ausgenommen sein."



      Welcher Mord ist denn bitte nicht menschenverachtend? Gibt es für Sie 'gute' und 'schlechte' Morde?

      • @Saskia Brehn:

        Es gibt den Straftatbestand "Mord aus besonders niedrigen Motiven" und ja, es gibt Differenzierungen bei Mord.

        • @Angelika70:

          Nein, der Straftatbestand heißt einfach nur "Mord". Den gibt es genau einmal (§ 211 StGB), und er ist immer gleich schwer. EIN mögliches Mordmerkmal lautet "sonst aus niedrigen Beweggründen", also ANDERE niedrige Beweggründe als die ausdrücklich genannten (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier). Wer dieses Merkmal erfüllt, ist also kein "schlimmerer" Mörder als andere. Sie sind ALLE Mörder.

          Die einzige Differenzierung ist die "besonderen Schwere der Schuld" als Hindernis für die Aussetzung des Vollzugs auf Bewährung nach 15 verbüßten Jahren (§ 57a StGB). Die wurde bei Tschäpe festgestellt, und das wird auch tonnenschwer in der entgegengesetzten Waagschale landen, sollte sie aus der Teilnahme bei EXIT irgendwelche Vorteile ziehen wollen.

        • @Angelika70:

          Unterschiedliche Ausgangssituationen, dennoch ist beides Mord.

          Und macht ein Mord dem anderen Mord nicht besser.

          Beispiel:



          "Mord aus besonders niederen Motiven" darunter können folgendes Fallen: Erbschaft, Verschleierung einer Straftat u.s.w.



          Ein Mord an einem Kind zum Beispiel muss nicht "aus niederen Beweggründen" sein ist aber genau so widerlich wie die o.g. Fälle.

          Wenn wir bei Ihrer Aufzählung schon sind: es gibt noch den "Totschlag".

  • Nazis zu verweigern, an einem Ausstiegsprogramm für Nazis teilzunehmen, wäre etwas paradox. Natürlich gehört dann für eine erfolgreiche Teilnahme allerdings auch dazu, Wissen preiszugeben.

    Einen Einfluss auf das Strafmaß hat das Programm ja hoffentlich nachträglich nicht.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Woher nehmen Sie die Informationen, dass ein 'Auspacken' ausgerechnet bei 'Exit' zum fachlichen Standard eines Ausstiegs gehören würde? Spoiler: Gehört es nicht und gehörte es auch noch nie, weshalb so ziemlich alle seriösen antifaschistischen Initiativen 'Exit' boykottieren.



      Und es tut mir Leid, ihnen auch noch eine Hoffnung nehmen zu müssen: Genau das: ein Einfluss auf das Strafmaß, ist gemeinhin die Folge, wenn verurteile Neonazis sich die Teilnahme an einem 'Aussteigerprogramm' bescheinigen lassen - so steht es auch in dem Beitrag.



      Manchmal wäre es zielführender, bevor man hier anderen, die sich mit der Materie auskennen (NSU-Watch z.B.) Paradoxien vorhält, selber überprüft, inwiefern man hier bzgl. der Praxis dieses und anderer 'Aussteigerprogramme' in der BRD einer realitätsfremden Idealvorstellung erlegen ist. Denn offensichtlich haben Sie sich weder mit dem Modell 'Exit', dessen Standards und der seit 30 Jahren bestehenden Kritik daran befasst.

      • @Plüschtiger:

        Können Sie da ein paar Belege für Exits zweifelhafte Standards einstellen? Ich frage aus echtem Interesse.

        Ich habe bei NSU-Watch nachgeschaut und zumindest zum aktuellen Thema nur zwei sehr emotionale Briefe von betroffenen Angehörigen gefunden.

        • @derzwerg:

          Dass Auspacken keine Maßgabe ist, sagt der Wagner allenthalben in Interviews - weder gegenüber Behörden, noch Initiativen aus der Zivilgesellschaft.

          Da die Kommentarfunktion hier meist zeitnah deaktiviert wird, von unterwegs und auf die Schnelle, zwei Verweise auf Artikel, insbesondere den aus der Fight.Back, in dem einige vermeintliche Exit-Aussteiger kritisch beleuchtet werden:

          „EXIT und kein Aus­stieg“, fight.back 04 — Antifa-Recherche Berlin-Brandenburg, Mai 2009, S. 25

          Auch an Exits Proto-Aussteiger, dem Hasselbach gab es stets Kritiken, siehe z.B.: Interview über Aussteigerprogramme, in: Antifaschistisches Infoblatt 53 - 02/2001.

          Ferner gibt es auch jüngere Beispiele fragwürdiger Ausstiegsprozesse, aber die zu benennen, ist schnell eine Frage des Persönlichkeitsrechts, weshalb ich mich hier zurück halten werde.

          • @Plüschtiger:

            Danke schön, das ist schon hilfreich. Und klar, Personen direkt benennen geht nicht, das Thema insgesamt ist schon ziemlich kompliziert (sieht man ja auch hier im Forum).

      • @Plüschtiger:

        Jetzt halte mal bitte den Ball flach!



        Es hätten so wortmäßig und wegen Netti auch paar Kritikpunkte an EXIT (Deutschland) gereicht (also auch der Rest de Welt ist ned schlauer nach Deinem Kommentar).



        Davon ma ab hat natürlich auch Beate Zschäpe das Recht, an Aussteigerprogrammen teilzunehmen und mensch möge auch einen ernstgemeinten Ausstieg in Betracht ziehen.

        • @Hugo:

          Ich habe zwei Kritikpunkte genannt - langt das nicht für den Anfang?



          Und ein 'Recht' auf eine Aufnahme in ein so genanntes 'Aussteigerprogramm' wäre ja mal ganz was neues. Sie meinen also Frau Z. könnte sich einklagen, wenn die Initiative ihr die Aufnahme verweigert? ;-)

          Um es kurz zu machen: Einen Rechtsanspruch gibt es natürlich nicht; wohl aber einen Verein, der sich in der Öffentlichkeit als Vorkämpfer der 'Deradikalisierung' präsentiert, dem Kritiker seit seiner Gründung vorwerfen, dass seine Kriterien oberflächlich sind - insofern kommt der Schachzug nicht verwunderlich.

          • @Plüschtiger:

            Ein (staatsnahes) Aussteigerprogramm hat Beate Zschäpe angenommen, also warum soll des dann vom Staat verweigert werden?

      • @Plüschtiger:

        "Woher nehmen Sie die Informationen, dass ein 'Auspacken' ausgerechnet bei 'Exit' zum fachlichen Standard eines Ausstiegs gehören würde? Spoiler: Gehört es nicht und gehörte es auch noch nie, weshalb so ziemlich alle seriösen antifaschistischen Initiativen 'Exit' boykottieren."

        Tut mir leid. Ich habe das für so selbstverständlich gehalten, dass ich nicht nachrecherchiert habe.

  • Die Angehörigen der Opfer sind natürlich befangen und fordern selbstverständlich die höchstmögliche Strafe. Völlig nachvollziehbar.



    EXIT und der zuständige Haftrichter sollten sich aber genau anschauen, ob Zschäpe wirklich aus dem Rechtsextremismus aussteigen will, oder einfach nur eine Hafterleichterung oder -verkürzung anstrebt, das Ganze also nur Mittel zum Zweck ist.



    Natürlich würde es ihr helfen, wenn sie die Fragen der Angehörigen beantworten würde, also aktiv die Geschehnisse aufklären würde. Gleichzeit steht ihr als Beschuldigte aber auch das Recht zu, sich nicht selbst zu belasten.



    Grundsätzlich muss Zschäpe wie jeder Straftäter auch eine Perspektive auf Freiheit haben, wenn auch in vielen Jahren, die Menschenwürde gilt auch für sie. Diese Chance zu nutzen ist ihre Aufgabe. Die Aufgabe der zuständigen Stellen ist die genaue Prüfung. Fatal wäre es, wenn sie frei käme und dann eine Märtyrerstellung in der Naziszene einnähme.

    • @FtznFrtz:

      "EXIT und der zuständige Haftrichter sollten sich aber genau anschauen, ob Zschäpe wirklich aus dem Rechtsextremismus aussteigen will"

      Ja sollten sie, macht EXIT aber nicht.



      Und ob der Richter nicht auch den Automatismus "hat an Programm teilgenommen = Haftverkürzung" anwendet ist leider auch nicht garantiert.

      • @sociajizzm:

        Wäre fatal, wenn Sie recht hätten.

  • Ist das was Frau Zschäpe macht nicht genau der richtige Schritt in die Resozialisierung? Die Glaubwürdigkeit müssen Experten bewerten.

    • @Zven:

      Behaupten kann man viel wenn es einem nützt. Auch Experten haben keine Gehirnscanner mit denen sie ihre wahren Intentionen erkennen können. Mithilfe bei der Aufklärung des NSU Komplexes, die Fragen der Hinterbliebenen zu beantworten, wäre hingegen etwas handfestes.

  • Ich bin entschieden dagegen, dass Frau Zschäpe die Möglichkeit erhält ihre Haftzeit zu verkürzen. Die NSU Mordserie ist an Menschenverachtung nicht zu überbieten gewesen.

  • Vollkommen inakzeptabel, wie EXIT dazu kommt, Zschäpe ins Programm aufzunehmen.



    Solange sie schweigt und nichts oder wenig zur Aufklärung des NSU-Komplexes beiträgt, solange kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie sich von ihrer faschistischen Idiologie getrennt hätte.



    Wer so im Untergrund gelebt, kann sich nicht mit Nichtwissen herausreden.

  • Ich dachte, dass unseres Strafrecht auf Resozialisierung ausgelegt ist. Wenn Sie sich ändern will, sollte Ihr auch die Chance dafür gegeben werden. Das bedeutet nicht eine vorzeitige Freiassung.

    • @Filou:

      Artikel gelesen? Knackpunkt ist die Tatsache, daß sie nach wie vor Verbindungen und Informationen aus der Zeit verschweigt und so weiter aktiv dafür sorgt, dass wesentliche Teile des sog. "NSU Komplexes" im Dunklen bleiben. Da kann doch von Einsicht oder gar Läuterung keine Rede sein.

      • @Systemknecht:

        Die gab und gibt es bei keinem der RAF-Terroristen, dennoch wurden die Reihenweise vorzeitig aus der Haft entlassen. Das wurde auch in diesem Medium von der Unterstützerszene gefordert und beklatscht. Nicht einer von diesen Mördern hat zur Aufklärung beigetrgen. Daß das jetzt bei rechten Tätern Bedingung für Hafterleichterung o.Ä. sein soll, deutet da schon auf Rachegedanken hin. M.M.n. sollten die alle bis an Ihr Lebensende im Gefängnis bleiben, rechte wie linke Täter. Die kann man ebensowenig resozialisieren wie Pädokriminelle.

      • @Systemknecht:

        Haben Sie den Kommentar von @TheBox gelesen? Da wird darauf hingewiesen, dass auch Christian Klar vorzeitig aus der Haft entlassen worden ist, ohne Reue oder die Preisgabe von Informationen über Mittäter und Mitläufer.

        Oder messen Sie mit zweierlei Maß?

        • @ PeWi:

          nunja Chrisitian Klar wurde nach 26 Jahren entlassen, sind also noch ein paar Jährchen für Zschäpe.



          .



          Wenn die Frau noch weitere 11 Jahre auf die Entlassung warten muss wäre es m.M.n. ok.