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Anklage gegen Letzte GenerationKlimabewegung solidarisiert sich

Mitglieder der Letzten Generation sind wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Ak­ti­vis­t*in­nen sehen Kriminalisierung.

Luftballons, um den Flugverkehr in Berlin zu stören: Die Polizei bei einer Aktion der Letzten Generation Foto: Christian Mang/reuters

Berlin taz | Die Staatsanwaltschaft Neuruppin erhebt Anklage gegen fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation. Der am schwersten wiegende Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Auch die Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung, Sachbeschädigung und weitere Straftatbestände stehen im Raum.

Im Dezember 2022 hatten die brandenburgischen Staats­an­wäl­t*in­nen Razzien in Wohnungen der Ak­ti­vis­t*in­nen angeordnet, am Dienstag teilten sie ihren Beschluss mit.

Eine kriminelle Vereinigung nach Strafgesetzbuch ist nicht einfach jegliche Gruppe von Menschen, die in irgendeiner Hinsicht rechtswidrig handeln. Dass sie dies tut, bestreitet die Letzte Generation gar nicht, sondern nutzt es ganz offen als Mittel zum Zweck: dem Klimaprotest.

Das gilt für die Straßenblockaden, mit denen sie bekannt geworden ist, aber auch für die Aktionen, um die es der Neuruppiner Staatsanwaltsschaft geht. Dazu gehören etwa die Störung des Betriebs der Ölraffinerie PCK Schwedt sowie der Wurf von Kartoffelbrei auf das Schutzglas vor einem Gemälde im Potsdamer Museum Barberini.

Gefängnisstrafen sind bei Urteil möglich

Eine kriminelle Vereinigung hat die Rechtsprechung bisher als Gruppe verstanden, von der eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Der Tatbestand ist nur erfüllt, wenn das Begehen von Straftaten für die Vereinigung nicht nur von untergeordneter Bedeutung gegenüber anderen Zwecken ist.

Entsprechend hoch ist das Strafmaß, wenn es zu einer Verurteilung kommt: Für die Gründung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung kann man bis zu fünf Jahre ins Gefängnis gehen. Selbst für die Unterstützung können es immer noch drei Jahre sein.

Der Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs, in dem der Umgang mit kriminellen Vereinigungen geregelt ist, wird mitunter als „Schnüffelparagraf“ bezeichnet. Der Grund: Der Verdacht ermöglicht polizeiliche Ermittlungen ohne Wissen der Betroffenen.

Die entsprechenden Mitglieder der Letzten Generation äußerten sich erschüttert. „Mir ist das Blut in den Adern gefroren, als mein Anwalt mich eben über die Anklage informiert hat“, sagte Klimaaktivist Henning Jeschke. Die Anklage mache ihn „wütend, aber auch kampfeslustig“, weil nun vor Gericht verhandelt werden würde, „wer wichtiger ist, die Menschen oder das Öl“.

In Berlin war die Senatsjustizverwaltung nach einer Überprüfung 2023 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Letzte Generation nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft wird. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt noch gegen fünf der Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen.

Andere Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen unterstützen

Etliche Ver­tre­te­r*in­nen anderer Gruppen stellen sich hinter die Angeklagten. „Kriminell ist nicht, wer mit friedlichen Mitteln probiert, die Klimakrise aufzuhalten – kriminell ist der, der sie vorantreibt“, sagte Luisa Neubauer von Fridays for Future der taz. Man muss die Aktionen der Letzten Generation überhaupt nicht gut finden, um sich in diesem Augenblick zu fragen, ob nicht etwas gewaltig schiefläuft, wenn Klimazerstörer für ihre Bilanzen gefeiert werden und Ak­ti­vis­t*in­nen auf der Anklagebank sitzen.“

Christoph Bautz, Gründer und Chef der Onlinekampagnen-Organisation Campact, hält die Anklage für „völlig überzogen und haltlos“. Auch er steht den Aktionen der Letzten Generation teils kritisch gegenüber. „Wir versuchen ja, die Leute zusammenzuführen, nicht gegen Klimaschutz aufzubringen“, sagte er im Gespräch mit der taz. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Neuruppin halte er für eine „Kriminalisierung, auch der gesamten Klimabewegung“. Das sei „hochproblematisch“.

Für Paula Zimmermann von Amnesty International Deutschland hat „die Kriminalisierung von Klimaprotest in Deutschland eine neue Eskalationsstufe“ erreicht, wie sie am Mittwoch in Berlin sagte.

„Absurd“ nannte Kai Niebert, Chef des Deutschen Naturschutzrings, die Debatte auf Anfrage. „Klar, wer rechtswidrig handelt, muss mit der entsprechenden Konsequenz rechnen – aber es sollte das richtige Maß haben.“ Die Bundesregierung sei wegen des Verstoßes gegen ihr eigenes Klimaschutzgesetz verurteilt worden. „Wenn nun radikale Klimaschützer belangt werden, sollten auch radikale Klimaschutzverweigerer wie Wissing und Lindner belangt werden“, so der Naturschützer. „Das wäre konsequent.“

Manon Gerhardt, Sprecherin von Extinction Rebellion in Deutschland, sprach auf Nachfrage von einer „unangebrachten Überreaktion“, die „ziemlich bedenklich für unsere Demokratie“ sei. „Friedlicher Protest, der sich für das Gemeinwohl einsetzt, wird kriminalisiert“, sagte sie. Gleichzeitig habe sie das Gefühl, dass eine Zunahme rechter Straftaten in der Öffentlichkeit fast untergehe. „Wir bei Extinction Rebellion sehen das sehr kritisch.“

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40 Kommentare

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  • Paragraf 129 StGB ist nicht nur ein "Schnüffelparagraf" sondern auch ein Gummiparagraf, wie das Beispiel LG zeigt. Würde man den Angeklagten noch eine politische Motivation nachweisen, könnte auch Absatz a "Bildung einer terroristischen Vereinigung" als Grundlage dienen. Das ganze Procedere kann man nur als Farce bezeichnen.

    Eine Reform des Paragrafen 219 wäre dringend notwendig. Im EU Recht gilt als Voraussetzung für die Einstufung zur kriminellen Vereinigung sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen. Auf diesen Passus wurde im deutschen Recht bewusst verzichtet, damit der "Schnüffelparagraf" auch weiterhin seinen Namen alle Ehre machen kann.

  • taz: "Mitglieder der Letzten Generation sind wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Aktivist*innen sehen Kriminalisierung."

    Der klimaschädliche Kapitalismus wehrt sich eben mit allen Mitteln, damit der Wahnsinn nicht aufhört. Kriminell sind ja wohl auch eher die Leute, denen wir den Klimawandel zu verdanken haben. Eine kriminelle Vereinigung ist z.B. die Mafia, aber bestimmt keine harmlosen Klimaschützer. Trotzdem echauffiert sich der Bürger lieber über Klimaschützer die 'Bäume besetzen oder Straßen und Flughäfen blockieren'; und das man die Klimaschutzaktivisten mit der ganzen Härte des Gesetzes wieder in die "rechtsstaatliche Realität" zurückbringen muss, damit dem Kapitalismus auch ja kein 'Schaden' zugefügt wird.

    Während viele Bürger immer noch an den Lippen der "Volksvertreter" hängen, die weiterhin erlauben möchten, dass skrupellose Geschäftemacher das CO2 aus der Karbonzeit "befreien", will die junge Generation sich ihre Zukunft nicht mehr von der Gier nach immer mehr Wirtschaftswachstum zerstören lassen.

    Die wahren Täter, die seit Jahren den Klimawandel mit CO2 füttern, die kennt man doch. Die wahren Täter haben unsere Meere mit Plastik vermüllt, sie haben Pestizide in Seen und auf Äckern gebracht, sie zerstückeln oder verbrennen aus Profitgier unsere Wälder und sie haben dafür gesorgt, dass ein Klimawandel entstanden ist. Durch den wachsenden Klimawandel nehmen Stürme und Überschwemmungen zu und zerstören wichtige Infrastruktur wie Verkehrswege, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. Bezahlen darf das natürlich der kleine Steuerzahler, während die Verursacher des Klimawandels ihr Monopolyspiel frech weiterspielen und ihre bezahlten Claqueure lautstark Stimmung gegen Klimaschützer machen. Wann wird die Justiz eigentlich endlich mal gegen die echte 'kriminelle Vereinigung' vorgehen, die das Leben und die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder mit ihrer Gier nach noch mehr klimaschädliches Wirtschaftswachstum weiterhin in Gefahr bringen?

  • Für Taten muss man auch vor Gericht.

    Ob man auf der richtigen Seite steht oder nicht, das gehört dazu.

    Das demonstriert zugleich die Absurdität eines Systems, das fossile Energie belohnt und verantwortungsvolles Verhalten nicht immer. Die perv'rse Anreizstruktur zu bessern statt verschlimmern muss sogar Aufgabe dieser FDP noch sein.

  • Formal "rechtswidriges Handeln" ist nur in Notwehr-, Nothilfe-, Notstandssituationen zulässig, als "Ultima Ratio". Das setzt allerdings eine unmittelbare (gegenwärtige!) Gefahr/Bedrohung voraus. Diese ist beim Klimawandel nicht gegeben. Die Klimakleber der LG befinden sich bei ihren jeweiligen Aktionen nicht in ausweglosen Situationen.

    Zudem hat das Handeln der LG keine nachweisbaren positiven Wirkungen auf den Klimawandel, wohl aber direkt nachweisbare negative Wirkungen für die von diesem Handeln betroffenen Menschen.

    • @Al Dente:

      Danke! So sehe ich das auch. Leider liest man selten solch vernünftige Kommentare.

  • 4G
    47351 (Profil gelöscht)

    Es wird niemand kriminalisiert. Nach meiner Kenntnis wurde im Hinblick auf die Aktionen der Letzten Generation weder ein neuer Straftatbestand geschaffen, noch wurden bestehende Straftatbestände verschärft.

    Es wird also lediglich seit langem bestehendes Recht angewendet. Ob die Subsumtion der Staatsanwaltschaft Bestand hat oder nicht wird letzten Endes gerichtlich geklärt werden.

  • Alles lieb gemeint, aber Meinungen von Lobbygruppen ändern nicht die Rechtslage. Über die kann man beim Thema "kriminelle Vereinigung" durchaus diskutieren, aber die Argumente, die da ziehen könnten, sind sicher andere als die überwiegend politischen "Zweck heiligt Mittel"-Erklärungen, die hier zitiert werden.

    Denn einmal mehr: Der Zweck heiligt NICHT die Mittel - zumindest in der rechtsstaatlichen Logik. Wer bewusst kriminelle Mittel wählt, um politische Ziele zu erreichen, bekommt es eben mit dem Werkzeugkasten zu tun, den sich der Rechtsstaat genau gegen solcherlei Eigenmacht zurechtgelegt hat. Da hilft kein idealistisches Mimimi - wer ganz betont stromaufwärts schwimmt, braucht sich auch nicht über die Abdrift zu beschweren. Er sollte sich nur fragen, ob das so eine tolle Methode ist, um tatsächlich von A nach B zu kommen.

  • 9G
    94799 (Profil gelöscht)

    Wenn die Klimaaktivisten einer kriminellen Vereinigung angehören, wie ist es da mit den Mitgliedern von gewissen Landwirtschaftsverbänden die sogar, quasi als Waffen, Monster-Trecker usw. einsetzen um die Öffentliche Ordnung etc. zu stören (und mit den Verantwortlichen der zB. Polizei die dies duldeten - Förderung einer kriminellen Vereinigung?)

  • Quellen:



    Stiftung Mainzer Herz | Durchbruch in der Fluglärmforschung (unimedizin-mainz.de)



    In einer aktuellen Studie haben Wissenschaftler des Zentrums für Kardiologie der Universitätsmedizin Mainz ein Enzym identifiziert, welches für fluglärmbedingte Gefäßschäden verantwortlich ist. Sie konnten weiterhin zeigen, dass Nachtfluglärm eine besonders schädliche Wirkung hat und fordern daher, die Nachtruhe unbedingt vor Lärm zu schützen. Fluglärm führt langfristig zu einer vermehrten Ausbildung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen – wie eine Reihe von Vorläuferstudien inzwischen zweifelsfrei zeigen konnte.

    Schmieröle von Flugzeugen sind wichtige Quelle für Ultrafeinstaub | Aktuelles aus der Goethe-Universität Frankfurt (uni-frankfurt.de)



    Neben dem Straßenverkehr sind große Flughäfen eine bedeutende Quelle für die ultrafeinen Partikel mit einer Größe von weniger als 100 Millionstel Millimeter (100 Nanometer). Weil sie so klein sind, können sie tief in die unteren Atemwege eindringen, die Blut-Luft-Schranke überwinden und, je nach ihrer Zusammensetzung, im Gewebe beispielsweise Entzündungen hervorrufen. Ferner steht Ultrafeinstaub im Verdacht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen zu können.

    • @ynnocja:

      In München besteht übrigens Nachtflugverbot. Leipzig oder Köln zukleben hätte aus dieser Sicht mehr Sinn ergeben.

  • Ob die LG eine kriminelle Vereinigung ist oder nicht, ist mir weitgehend wurscht.



    Objektiv gesehen haben sie außer Polarisierung nichts erreicht und damit dem Klima einen Bärendienst erwiesen

  • Von einer "hohen Strafandrohung" kann bei 5 Jahren Höchststrafen keine Rede sein, das entspricht dem Strafmaß, dass bei einem normalen Diebstahl oder Betrug im Gesetzt steht.

    • @Dr. McSchreck:

      Richtig, richtig. Für Gruppenvergewaltigung gabs vor ein paar Monaten Haftstrafen von 1 - 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, aber wenn junge Leute, die sich aus Sorge um die Zukunft auf die Straße kleben, bis zu 5 Jahre in den Knast gehen, ist das keine "hohe Strafandrohung". Mahlzeit!

      • @Kaboom:

        5 Jahre sind die Obergrenze, es fängt mit Geldstrafe an. Bei einem Ersttäter gibt es in der Regel Geldstrafen - wie eben bei einem Diebstahl auch. Ich kenne aber natürlich nicht die Vorstrafen der Personen.

        Bei Vergewaltigung ist die Obergrenze 10 Jahre und die Mindeststrafe 1 Jahr.

        Es gibt nur wenige Straftaten, wo der Rahmen niedriger liegt (bis 1 Jahr beim Fahren ohne Fahrerlaubnis).

  • Wir allesamt schädigen unsere Lebensgrundlagen, sind also insgesamt eine



    "kriminelle Vereinigung".

  • Das ist so sehr aus dem Drehbuch von Policy Exchange [1], dass ich mir gar nicht vorstellen kann, dass es keine Querverbindungen gibt.

    Übrigens, Frau Schwarz: "Kartoffelbrei auf das Schutzglas vor einem Gemälde..." -- danke, dass Sie das miterwähnen.

    An alle Forist*innen, die jetzt vor dem Mund schäumen von wegen "Nötigung ist pöze" -- seien wir froh, dass XR so explizit Abstand vor Gewalt gegen Menschen hält.

    Kriegen Sie sich ein, fahren Sie wo anders Auto (oder am besten natürlich gar nicht).

    [1] en.wikipedia.org/wiki/Policy_Exchange

  • Straftat ist, was bestraft wird.



    Nicht was dem Täter persönlichen Nutzen und Gewinn bringt.



    Nicht, was einer großen Zahl Menschen schadet.



    Wer mit dicken Werbekampagnen Kindern Zuckerbomben aufschwatzt, handelt zwar für seinen persönlichen Gewinn, aber es wird nicht bestraft.



    Wer Autos baut, die locker 280 km/h fahren können, begeht keine Straftat, auch wenns Tote gibt.



    Wer Gesetze erlässt, die das 280-fahren straffrei stellen, hat weder selber eine Straftat begangen noch andere zu Straftaten angestiftet.



    Ach, die Kassierin im Supermarkt mit dem Pfandflaschen-Bon - sie hat sich fremdes Eigentum angeeignet. 1,30 Euro waren's, glaub ich.



    Ob da an unserem Recht was falsch ist?



    Jetzt wäre doch eine gute Gelegenheit, es mit dem Grundgesetz abzugleichen, z. B. dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

  • Schliesse mich #Elektrozwerg# und #Filou# an...

  • LG - politisch motivierte Kriminalität“?

    Zitat: „Die Staatsanwaltschaft Neuruppin erhebt Anklage gegen fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation. Der am schwersten wiegende Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung.“

    Das hat das Landgericht München schon im November getan (NZZ 23.11.2023). Dabei wurde das politische Anliegen der LG offensichtlich noch nicht einmal in Betracht gezogen, vielleicht gar zum Glück für deren Mitglieder, denn ihre Aktionen erfüllen semantisch korrekt die Bedingung für „politisch motivierte Kriminalität“.

    Dazu das BdI: „Was ist politisch motivierte Kriminalität? Als politisch motivierte Kriminalität werden bezeichnet und erfasst: alle Straftaten, die einen oder mehrere Straftatbestände der sogenannten klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen, selbst wenn im Einzelfall keine politische Motivation festgestellt werden kann. Dazu zählen… auch die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB); Straftaten, die in der Allgemeinkriminalität begangen werden können (wie …Widerstandsdelikte, Sachbeschädigungen), bei denen jedoch unter Würdigung der gesamten Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass sie: den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten.“



    Die Straßenblockaden der sog. Letzten Generation dürften den zitierten Sachverhalten voll entsprechen, denn sie zielen darauf ab, damit die politischen Entscheidungsgremien und mithin den demokratischen Willensbildungsprozeß durch solcherart Nötigung zur Erreichung eines bestimmten politischen Zieles zu beeinflussen.

    Mit dem Urteil des LG München war noch keine politische Aussage über Sinn oder Unsinn der plakatierten Ziele der LG getroffen. Gut möglich, daß die Justiz nun konsequenterweise einen Schritt weiter geht und die Aktionen der LG als PMK einstuft.

  • Super Idee, zivilgesellschaftlichen Gegenprotest zu kriminalisieren! Echt mega! ;-/ Zumal die Demonstrant*innen von LG soo bürgerlich sind bzw. vorgegangen sind, mit Polizei kooperiert haben usw.. Naja, selbst das offenbar ist den Law and Order-Fans und dem fossilen Kapital in Dorn im Auge. Je mehr Lärm um die angebliche Kriminalität gemacht wird, desto mehr lenkt das vom Klimaschutzversagen der Regierungen und der Profiteure wie Konzerne aber auch von der Bequemlichkeit der Menschen ab, die weiter so klima- und umweltschädlich konsumieren.

    • @Uranus:

      *Je mehr Lärm um die angebliche Kriminalität gemacht wird, desto mehr lenkt das vom Klimaschutzversagen der Regierungen und der Profiteure wie Konzerne ...*

      Der Klimawandel muss jedenfalls in diesem Land keine Angst haben, dass er zu wenig CO2 zum Wachsen bekommt, denn der Gesetzgeber wird schon dafür sorgen, dass der Klimawandel nicht hungert. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wird wohl auch nie umgesetzt werden, denn unsere "Volksvertreter" werden das BVerfG-Urteil einfach "aussitzen" und dabei hoffen, dass der Klimawandel sich für die nächsten 1000 Jahre in eine Höhle zurückzieht, damit der kapitalistische Irrsinn ungebremst weitergehen kann. Und damit die "böse" Letzte Generation die Verursacher des Klimawandels nicht weiterhin beim Geldverdienen stören, werden sie jetzt ganz einfach zu einer 'kriminellen Vereinigung' erklärt. Und die "Freunde des ausufernden Kapitalismus" werden demnächst wohl noch lauter nach drastischen Strafen für Klimaschützer brüllen.

      Wenn man auf der Titanic sitzt, dann ist es allerdings vollkommen egal, ob man Passagier der 1. Klasse, der 2. oder der 3. Klasse ist, aber diesen logischen Gedankensprung bekommen Wirtschaftsbosse und auch viele Politiker wohl immer noch nicht hin – und die die "Freunde des ausufernden Kapitalismus" schon gar nicht.

      • @Ricky-13:

        etwas ernsthafter: Also wirklich glaube ich auch nicht, dass wirksam juristisch gegen die Sabotage am Klimaschutz vorgegangen werden kann. Im vorigen Kommentar wollte ich darauf auch nicht hinaus, sondern lediglich deutlich machen, dass der Staat sich nicht an die eigenen Vorgaben hält. Der "Rechtsstaat" ist eben in vielem eher Makulatur, bzw. wird von (gegenläufigen kurzfristigen) Kapital/Systeminteressen konterkariert.

      • @Ricky-13:

        Ach, nun nehmen Sie jenen doch nicht die Hoffnung, dass sie noch rechtzeitig mit einem Rettungsboot von der Titanic ablegen und auf dem Mond oder 'ner Raumstation im All anlegen können. Die meisten, freilich, werden's wohl nicht schaffen - trotz fleißigen E-Auto- und Bio-Tierprodukt-Konsums und "Öko-Safaris". Da müssten sie wesentlich mehr Tesla oder Amazon-Aktien kaufen. ;-)

    • @Uranus:

      Es kommt eben auf die Art und Weise an - Sachbeschädigung oder Verhinderung des Landens von Flugzeugen sind nun mal Straftaten.

      • @Dr. McSchreck:

        Das ist die Betrachtung in kleinem Rahmen. Dass ihre Aktionen Regelverstöße darstellen Klimaaktivist*innen ist ihnen ja bewusst und auch von ihnen beabsichtigt. Mensch muss auch einen Blick auf den größeren Rahmen werfen und die Frage stellen, wie der Staat auf diese Aktionen reagiert und auch wie er, seinem in der Verfassung selbst definierten Aufrag nachkommt, für eine intakte Natur/Lebensgrundlagen zu sorgen. Offenbar ist er durchaus gewillt, mehr in Repression zu investieren, starke Geschütze wie den Schnüffelparagraphen aufzufahren, um zivilgesellschaftlichen Protest zu drangsalieren. Wie im Artikel geäußert, hätte dies, so er damit durchkommt, weitere (er verschärfte ja bereits Gewahrsamnahmlänge u.ä.) negative Folgen für die Wahrnehmung von Grundrechten - freie Meinungsäußerung, Protest, Demokratie. Auf der anderen Seite tut der deutsche Staat zu wenig, um die selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen. Je stärker die Repression und je größer die ökologie-politische Untätigkeit, desto größeres Konfliktpotenzial schürte der Staat.

  • Wenn denn die Bauern auch als kriminelle Vereinigung angeklagt werden, ok!

  • Wenn man Flughäfen blockiert, sich auf Autobahnen abseilt etc. und in Interviews stets betont, dass man sich bewusst gesetzeswidrig verhält, die Konsequenzen aber trotzdem in Kauf nimmt (und dies alles ja medial auch entsprechend bewirbt), dann sollte man sich nicht beschweren wenn das Strafgesetzbuch dann auch zur Anwendung kommt. Ob eine „kriminelle Vereinigung“ besteht kann ich nicht beurteilen und muss ich auch gar nicht, ich bin weder Staatsanwalt noch Richter, aber dass in diese Richtung ermittelt wird war schon seit Monaten bekannt. Nun „überrascht“ und „entsetzt“ zu tun ist absurd…

  • Noetigung ist eine Strafttat und ein Form von Gewalt, das sind dementsprechend keine friedlichen Proteste.



    Von einer kriminellen Vereinigung redet man dann, wenn sich Menschen zusammentun, um hauptsaechlich Straftaten zu begehen. Zur Zeit als die Ermittlungen angefangen haben, basierten die Mehrheit der Aktionen von der LG auf Noetigung (Klebeaktionen).

    Viel besser als jetzt zu jammern und in die Opferrolle zu schluepfen waeren Aktionsformen, die nicht auf Straftaten basieren. Dann redet auch keiner mehr von einer kriminellen Vereinigung.

    • @elektrozwerg:

      Anders als es gewisse Kreise gerne hätten, hat das BVerfG die Kategorisierung von Sitzblockaden als Nötigung enge Grenzen gesetzt. Apropos Grenzen: Die gelten zwar für LG, aber - wie immer - nicht für Bauern (die ja in diesem Land bekanntlich carte blanche haben).

    • 9G
      94799 (Profil gelöscht)
      @elektrozwerg:

      @ELEKTROZWERG: sie haben in ihrer Auflistung die "Bauern"proteste mit Monstertreckern etc. vergessen - oder?

    • @elektrozwerg:

      Mit "Aktionsformen, die nicht auf Straftaten basieren" redet keiner mehr von krimineller Vereinigung, ja. Dann können wir nämlich weiter ungestört unseren bequemen Lebensstil leben und müssen uns gar nicht mit Klimathemen auseinandersetzen.



      Damit Sie mich nicht falsch verstehen, ich finde die Aktionen nicht gut, teils unverantwortlich gefährlich. Aber aus ihnen spricht eine Verzweiflung, die wir ernst nehmen sollten. Wir versauen unseren Kids die Zukunft! Sich mit erlaubten Mitteln zu wehren (Riesendemos) haben sie gemacht, hat nichts gebracht. Jetzt sind einige wenige auf krassere Methoden des Protests umgestiegen. Aber das eine kriminelle Vereinigung zu nennen??



      Für mich ein Ablenkungsmanöver, um die eigentlichen Probleme nicht angehen zu müssen.

      • @Katrina:

        "Für mich ein Ablenkungsmanöver, um die eigentlichen Probleme nicht angehen zu müssen."

        Diese Unterstellung gilt sicher nicht für alle Gegner dieser Protestform. Aber im Namen all derer, für die es gilt, hier mit ein herzliches

        DANKE für die Steilvorlage, liebe LG!

        Die FFF-Aktivisten hatten es schon geschafft, sich als Mahner im Namen der kommenden Generationen zu etablieren und eine seriöse, breitentaugliche (u. a. weil mit spießbürgerlicher Gegen-Fingerzeigrei nicht mehr angreifbare) Klimabewegung auf die Beine zu stellen. da hätten die Nichtstuer sich FAST bewegen müssen! Wo wären wir nur hingekommen, wenn nicht in höchster Not die LG mit neuen, selbst-diskreditierenden Aufregern in die Bresche gesprungen wäre (...konnte ja auch keiner wissen, dass Greta den Gaza-Krieg so trefflich nutzen würde, um auch FFF in die Schmuddelecke zu spielen...)?!

    • @elektrozwerg:

      Die Politik von Wissing und Lindner sind ebenfalls kriminell und weitaus schwerwiegender.

    • @elektrozwerg:

      Man muss schon arg verdreht im Kopf sein, wenn man das temporäre Besetzen von öffentlichen Räumen (Straßen) als Nötigung deklariert. Als nächstes wird dann wohl noch Gefängnis für das Sitzen auf einer Treppe gefordert, weil die Treppensteiger genötigt wurden um die Sitzenden herumzugehen.

      Ich finde die Protestform auch nicht geschickt gewählt, aber eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist eher von Seiten des Staates zu erwarten, wenn solche Proteste derart hart angegangen werden. Der erste Schritt zu russo-faschistischen Verhältnissen wäre damit dann auch gemacht. Aber wen soll's auch wundern, wenn man bedenkt, dass die bayrische Justiz (wohl im Auftrage des herrschenden Clans im failed Bundesland) den Auslöser gab.

  • Nach meinem Wissen haben Wissing und Lindner keine Straftaten nach deutschem Recht begangen, die letzte Generation schon.

    • @Filou:

      Beide haben gegen das Grundgesetz verstoßen und sich somit strafbar gemacht.

      • @Nonkonform:

        Sind Sie angeklagt ?

    • @Filou:

      Wissing und Lindner ändern einfach die Gesetze gegen die sie verstoßen bevor es für sie wirklich ernst wird! Aber sie sind radikale Klimaschutzverweigerer, die gegen internationale Gesetze verstoßen und sie machen sich mindestens der grob fahrlässigen Tötung wenn nicht des Totschlags schuldig indem sie die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen aktiv verhindern.



      Vor deutschen Gerichten müssen die beiden sich nicht fürchten, aber warten wir mal ab wann der Internationale Strafgerichtshof tätig wird.

      • @Ressourci:

        Gesetze ändern kann nur der Bundestag, keine einzelnen Regirungsmitglider.

    • @Filou:

      Genau das ist ja das Schlimme. Die machen alles kaputt und werden nicht bestraft.