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Wahlwiederholung in BerlinDie ungerechte Neuwahl

Anna Klöpper
Kommentar von Anna Klöpper

Die Pannen bei der Wahl 2021 waren weitreichend. Trotzdem bleibt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Urteils der Verfassungsrichter*innen.

Das machen wir gleich nochmal: die Abgeordnetenhauswahl 2021 in Berlin Foto: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

D ie Argumentation der Rich­te­r*in­nen am Berliner Verfasssungsgericht ist nachvollziehbar: Weil man nicht sicher sagen kann, wie hoch das Dunkelfeld der Pannen am Wahltag 2021 war, muss die ganze Abgeordnetenhauswahl wiederholt werden. Im Zweifel lieber gründlich, hat das Gericht am Mittwoch entschieden, so könnte man salopp formulieren.

Obwohl niemand in Abrede stellt, dass massive, sehr wahrscheinlich auch mandatsrelevante Fehler am Wahlabend passiert sind: Es lohnt sich kurz über das Wort Verhältnismäßigkeit nachzudenken. Und zwar gerade, weil das Kernargument der Rich­te­r*in­nen das Vertrauen in die demokratischen Strukturen ist, das sie bei den Ber­li­ne­r*in­nen verloren gegangen sehen, und das sie mit einer vollständigen Wiederholung der Wahl wiederherstellen wollen.

Auch die Berliner Ver­fas­sungs­rich­te­r*in­nen waren in ihrem Urteil am Mittwoch nicht eindeutig. Entschieden wurde mit 7 zu 2 Stimmen, es gab ein Sondervotum. Die Verfassungsrichterin Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität, wird damit zitiert, dass sie gerade bei den Erststimmen keine weitreichende Mandatsrelevanz sehe. Zumindest sei diese nicht in den Umfang gegeben, dass es eine komplette Wahlwiederholung in allen Stimmbezirken rechtfertigen würde. Damit stärke man nicht verloren gegangenes Vertrauen in Demokratie – sondern erreiche eher das Gegenteil.

Die Frage ist also: Wie bewertet man die möglicherweise hohe Dunkelziffer an Wahlpannen, die am 26. September 2021 passiert sind? 20.000 bis 30.000 Wähler*innen, schätzen die Richter*innen, wurden in ihrer Stimmabgabe beeinträchtigt. Sie legen dafür die Gesamtzahl der Minuten zugrunde, die Wahllokale wegen fehlender oder falscher Stimmzettel geschlossen waren, plus die Zeit, in denen noch nach 18 Uhr gewählt wurde – obwohl da die ersten Prognosen im Fernsehen und Internet veröffentlicht waren. Die Zeit wird ins Verhältnis gesetzt mit den insgesamt 1,8 Millionen abgegebenen Stimmen sowie einer angenommenen Zeit von drei beziehungsweise sechs Minuten, die je­de*r in der Wahlkabine zum Kreuzen gebraucht hat.

1,1 Prozent von 1,8 Millionen

20.000 Menschen, die in ihrer Stimmabgabe behindert wurden, sind bei einer demokratischen Wahl zweifellos 20.000 zu viel. Wenn man die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt, muss man aber auch sagen: Es sind nicht mehr als 1,1 Prozent von 1,8 Millionen.

Vieles ist nicht sauber dokumentiert worden am Wahlabend, auch das ist klar. Die Dunkelziffer der in ihrer Wahl behinderten oder beeinflussten Wäh­le­r*in­nen könnte also deutlich höher liegen als bei 20.000. Vielleicht aber auch nicht. Genaues weiß man eben nicht.

Die Frage ist jetzt: Was empfindet man als möglicherweise größeren Schaden für die Integrität einer demokatischen Wahl? Legt man die Messlatte nicht zu hoch, wenn man künftig argumentieren kann: Es könnten noch viel mehr Fehler passiert sein als nachweisbar sind, also wählen wir vorsichtshalber neu?

Eine Klage von gewählten Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Berliner Urteil ist zwar möglich – die meisten Rechtswissenschaftler, die sich bisher öffentlich geäußert haben, halten sie aber für aussichtslos.

So oder so ist diese Wahlwiederholung eigentlich keine Wiederholung, sondern eine Neuwahl. Sie findet unter anderen Voraussetzungen statt, weil die politische Großwetterlage sich geändert hat: Die Inflation, der Krieg in der Ukraine, die Geflüchteten, die Klima-Aktivist*innen der Letzten Generation. Das waren alles keine Themen, die 2021 für die Menschen eine Rolle spielten. Womöglich wird auch die Wahlbeteiligung niedriger sein, weil sich bei einigen noch eine gewisse Verdrossenheit vorhanden ist angesichts der dilettantischen Wahlorganisation von 2021.

Man wiederholt also eine Wahl, die nicht zu wiederholen ist. Und die Frage bleibt, ob weniger Wiederholung nicht verhältnismäßiger gewesen wäre.

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Anna Klöpper
Leiterin taz.eins
Seit 2011 bei der taz. Leitet gemeinsam mit Sunny Riedel das Ressort taz.eins. Hier entstehen die ersten fünf Seiten der Tageszeitung, inklusive der Nahaufnahme - der täglichen Reportage-Doppelseite in der taz. Davor Ressortleiterin, CvD und Redakteurin in der Berliner Lokalredaktion. Themenschwerpunkte: Bildungs- und Familienpolitik.
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39 Kommentare

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  • Ich freue mich auch nicht über die Wahlwiederholung, aber was soll denn in Berlin noch alles ohne jede Konsequenzen bleiben dürfen?

  • Wie können wir die (un-)demokratischen Wahlen anderer Länder kritisieren, wenn wir nicht mal in einer eigenen Wahl diese hohen Maßstäbe umsetzen können?

    1,1% finde ich persönlich nicht wenig und jene von ihnen erwähnte Dunkelziffer ist sicherlich nicht vernachlässigbar klein. Wenn ich nur daran denke wie viele wohl beim Anblick der langen Schlangen umdrehten.

    Eine Neuwahl mag den anderen Parteien, die ihnen nicht gefallen, zu Gute kommen, denn es hat sich politisch in Zwischenzeit doch viel getan. Man könnte zu der Annahme kommen, das ist der Hauptgrund für ihre Ablehnung des Urteils. Ich denke etwas mehr auf die Einhaltung der demokratischen Regeln zu pochen stände ihnen besser. Mögliche Verluste an Sitzen ist unwichtig, wenn diese Sitze gar nicht erst von der derzeitigen Person besetzt sein dürfte.



    Es ist die Aufgabe der Parteien jetzt ihre Programme der geänderten Ausgangslage anzupassen und diese Sitze zu verteidigen.

  • "20.000 Menschen, die in ihrer Stimmabgabe behindert wurden, sind bei einer demokratischen Wahl zweifellos 20.000 zu viel. Wenn man die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt, muss man aber auch sagen: Es sind nicht mehr als 1,1 Prozent von 1,8 Millionen."

    Wow. Aber wenn mutmaßlich irreguläre 1,1% bei den US Wahlen Trump zum Sieg verhelfen würden, dann wär hier was los.

    Kaum zu fassen, wie salopp hier zu grundsätzlichen, demokratischen Prozessen wie fairen und ordnunsmäßen Wahlen und einem Urteile des Verfassungsgerichts die Frage der VVerhältnismäßigkeit aufgeworfen wird.

    Und welche Rolle soll dabei eine "veränderte politische Großwetterlage" und eine eventuel andere Wahlbeteiligung spielen? Die Wahl war in Teilen irregulär und fertig. Alle Parteien haben bei den Neuwahlen die Möglichkeit ihre Wähler mit Argumenten neu zu mobilisieren. Den Schaden hat nicht das Gericht zu verantworten, sondern die Wahlleitung unter der Regide der regierenden Parteien.

    Für mich wird hier nochmal sehr deutlich, welch wahren Kern die Kritik im Artikel von Silke Mertens zum Thema trifft.

    • @Deep South:

      Natürlich kann man die Verhältnismäßigkeit des Urteils in Frage stellen. Die Wahl muss jetzt also landesweit wiederholt werden, aber: Was kann denn ein Wähler, eine Wählerin in Spandau dafür, dass in Kreuzberg Marathon war?



      Da müssen jetzt also 1,8 Millionen Menschen noch einmal bemüht werden, da kann man durchaus fragen, ob es nicht gereicht hätte, die besonders betroffenen Bezirke führten die Wahl noch einmal durch.

  • Der rot-dunkelrot-grüne Senat mit dem damaligen Innensenator Geisel hat das ganze Wahldesaster erst möglich gemacht! Hat etwa Herr Geisel die Verantwortung übernomen und ist zurückgetreten, -nein, er wurde Bausenator,der damalige Regierende Bürgermeister sitzt im Bundestag.



    Die Wahl war schlecht vorbereitet,zu wenige oder falsche Stimmzettel,parellel der Berlin-Marathon , eine Volksabstimmung und die Bundestagswahl. Hoffen wir,dass bei der notwendigen Wahlwiederholung ein weiteres organisatorisches Chaos ausbleibt oder brauchen wir doch Wahlbeobachter von der OSZE ?

  • "Trotzdem bleibt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Urteils der Verfassungsrichter*innen."

    Nein, die Frage stellt sich nicht.



    Diese Wahlen hätten schon wenige Tage danach als ungültig erklärt werden müssen.

    • @Rudi Hamm:

      Fragen Sie mal jene Bezirksämter, die den Wahltag mit nur wenigen Pannen überstanden haben, wieviel Lust gerade die jetzt haben, direkt wieder eine aufwendige Vorbereitung einer Nach-/Neuwahl zu machen.

      Natürlich stellt sich da die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Übrigens auch den Wählern und Wählerinnen gegenüber, die keine oder nur geringe Schwierigkeiten hatten und jetzt erneut abstimmen "dürfen".

  • Ach gottchen, dit is Berlin. Große Klappe und jetzt noch ene zweite Schangze.

  • Klar bringt eine Wahlwiederholung andere Ergebnisse. Aber zu verantworten haben dies nicht die Richter, sondern jene Kanaillen, welche sich als unfähig erwiesen die Integrität der Wahlen sicherzustellen. Sollten diese nicht wiedergewählt werden, wäre das kein Verlust, sondern ein Gewinn für die Demokratie.

  • "Auch die Berliner Ver­fas­sungs­rich­te­r*in­nen waren in ihrem Urteil am Mittwoch nicht eindeutig. Entschieden wurde mit 7 zu 2 Stimmen, es gab ein Sondervotum."

    Was ist an dem Abstimmungsergebnis 7 zu 2 jetzt nicht eindeutig?

    • @rero:

      Man ist in Berlin aus alten Zeiten noch 99% gewohnt. 🤪

      • @Rudolf Fissner:

        Das viel mir auch ein, ich wollte es nur nicht schreiben ... :-D

    • @rero:

      Gut erkannt!



      Nicht Einstimmig wäre wohl die bessere Wortwahl gewesen.

  • Da ist wohl jemand mit dem Wahlergebnis zufrieden. ;-)

    Ich bin der Ansicht, die Kritiker der Neuwahl könnten sich vorstellen, der politische Gegner hätte profitiert. Dann wären Neuwahlen vermutlich willkommen.

  • In der jüngeren Geschichte Deutschlands ist es denke ich noch nicht vorgekommen, dass die politischen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer Wahl (Bundestag, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern) und kurz nach der Wahl so extrem verschieden sind.

    Inflation, Energiekrise, Krieg... das war zur Wahl absolut kein Thema. Somit wurden die jetzigen Politiker vor einem Hintergrund gewählt, der schon kurz nach der Wahl obsolet ist.

    Daher ist es ein Glücksfall für die Berliner, jetzt wählen zu können und die ihrer Meinung nach fähigsten Politiker zur Bewältigung der aktuellen!! Krisen bestimmen zu können.

    Ich würde daher vorschlagen, auch den Bundestag vorzeitig zu neu wählen.

    • @Rudolf123:

      aha, wenn denn auf der anderen Seite soviel fähiges Personal wäre. Könnte man natürlich ausprobieren. Man kann da aber begründete Zweifel haben.

      • @ingrid werner:

        Fähig ist der, der die Mehrheit der Wähler für sich gewinnt. So wird Fähigkeit definiert in einer Demokratie.

    • @Rudolf123:

      Das nützt nichts. Es würde niemand zur Wahl stehen, der es besser kann.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        > „ Ich würde daher vorschlagen, auch den Bundestag vorzeitig zu neu wählen.“

        Ihr Wunsch war dem Gericht Befehl. Der Berliner Teil der Bundestagswahl wird auch wiederholt.

        • @Gorch:

          Aber nicht vollständig, nur einige Wahlbezirke.

  • Vorsicht: "Wahlverschwörungstheorien"



    Eine sehr interessante Analyse der Situation.



    Erfreulich ist der Umstand, dass wir in Deutschland offenbar ein unabhängiges Rechtssystem haben.



    Das ist heutzutage, auch in Demokratien, ja keine Selbstverständlichkeit mehr. Neben Polen, Ungarn und der Türkei, darf man/ frau die Entwicklung in den USA ebenfalls als bedrohlich für die Gewaltenteilung betrachten.



    Womit wir zur Wahl kommen.



    Seit 2 Jahren wird im größten Land des Westens die Demokratie beschädigt.



    Eine der zwei Parteien behauptet steif und fest, die Wahlen seien " gestohlen worden", sprich, das Ergebnis falsch.



    In Brasilien argumentierte Bosonaro bereits vor der Wahl ähnlich.



    Diese " Weltverschwörungstheorien" sind ja überall präsent. So ist auch die " Diskussion" ob der twitter account Trumps wieder zugelassen wird, eine weltweite "Wahl" um den Expräsidenten.



    Vor diesem Hintergrund birgt die Entscheidung des Gerichts die Gefahr, dass Wahlen auch in Deutschland zukünftig angezweifelt werden.

    • @Philippo1000:

      Die Entscheidung des Gerichts ist aber doch gerade Ausdruck einer unabhängigen Justiz und eben nicht Folge politischer Eingriffe wie in der Türkei, Polen oder Ungarn.



      Ebenfalls scheint es mir eher abwegig, dass diese Entscheidung einen relevanten Einfluss darauf hat ob irgendwelche Parteien, der AfD wäre es wohl am ehesten zuzutrauen, ähnlich wie Trump (selbst Bolsonaro akzeptierte ja letztlich die Wahl) zukünftig Wahlergebnisse anzweifeln sollten. Das kann man eben kaum beeinflussen, sehr wohl aber die Standards nach denen das Wahlsystem funktioniert und damit eben auch den Grad des Vertrauens das die Allgemeinheit in dieses System setzt. Wenn man also Maßstäbe anlegt die über jeden Zweifel erhaben sind wird der spätere Zweifler schnell als Demagoge dastehen, wenn man aber bereit ist begründeten Zweifeln gar nicht erst nachzugehen und Fünfe auch mal gerade sein zu lassen werden spätere Zweifel auf einen um so fruchtbareren Boden fallen.

      • @Ingo Bernable:

        Wie sie beim Ablauf der Wahl in den USA feststellen konnten, ist nichts mehr " über allen Zweifel erhaben".



        Es werden nicht unbedingt Fakten benötigt, um Etwas in Zweifel zu ziehen.



        Die faktenlosen Agitatoren nehmen jedoch jedes Argument gerne auf, das Ihnen vor die Füße fällt.



        Eine Parallele in Deutschland ist hier die schon bei Pegida oft zitierte "Lügenpresse".



        Ich erinnere außerdem an den Angriff auf den Reichstag.



        Wir sind also nicht so weit von amerikanischen Verhältnissen entfernt.



        Die Weltverschwörungstheoretiker haben ja auch im Zusammenhang mit Corona recht auffällig agiert.



        Es ist der Souverän im Staat, um den man sich sorgen muss.



        Was die Unabhängigkeit der deutschen Justiz betrifft, werden Sie bei nochmaligem Durchlesen feststellen, dass wir dort keine 2 Meinungen haben.

        • @Philippo1000:

          Dass es Menschen gibt die sich hartnäckig den Fakten verweigern, bedeutet keineswegs - und darf auch nicht bedeuten - dass man sich diskursiv auf diese Bullshit-Ebene einlassen müsste, sondern, dass man auf der Faktizität des Faktischen bestehen muss.

  • Natürlich muss die Wahl wiederholt werden, auch bei 1,1%.



    Was wäre denn, wenn nicht?



    Dann gäbe es ein Urteil, dass 1,1% für tolerierbar hielte. Und bei nächsten mal sind es 2%?



    Dann gäbe es Strategien, beim nächsten mal noch um 18h Wähler zu mobilisieren, wenn die ersten Hochrechnungen knapp sind.



    Dann gäbe es Strategien, wahllokalausstattungen an Wahlbezirke anzupassen. Linke Bezirke? Weniger Stimmzettel. rechte Bezirke? Hier gehts auch nach 18h. Oder umgekehrt.

    • @fly:

      Indeed. Wollte diese Kiste eigentlich nicht aufmachen.



      Mal soviel: Im Rahmen von Anfechtungen von Personalratswahlen einschließlich Gesamtpersonalrat - hatten wir auch mehrfach über sojet zeitliche Unregelmäßigkeiten zu entscheiden! Gerade die ehrenamtlichen Richter von gewerkschafts- wie dienststellenseite “…ist doch klar was da läuft…“ votierten unisono für Neuwahlen. So kam es denn auch.

    • @fly:

      Übrigends liefert auch dieses Urteil Ansätze für böswilige Minipulation: wenns für.die Regierenden schlecht aussieht, verbocken sie absichtlich die Wahlorga, und klagen auf Wiederholung. Nach 2 Jahren ist dieLage immer anders...

    • @fly:

      Ihre Mutmaßung geht fehl.



      Ein Urteil über politisch neutralen Dilletantismus stellt keinen Freibrief für gezielte Manipulation dar.



      Aber die Kernaussage ist : eine Wiederholung ist faktisch ausgeschlossen.



      Weil sich die Lage gründlich geändert hat.



      Das Urteil ist also real einfach die Auflösung des Landtags und Neuwahlen.



      Durch Gericht.



      Das widerspricht der Verfassung, die zur Auflösung des Landtags klare Regelungen hat.



      Und alles für 1%, zu deren Gunsten 99% in den Wind geschossen werden?



      Es ist zudem eine politische Entscheidung, weil die Vor- und Nachteile klar politischen Lagern zuzuordnen sind.



      Ich glaube nicht, dass sich die (politisch gewählten) Verfassungsrichter da von ihrer persönlichen politischen Haltung frei gemacht haben...

      • @mensch meier:

        Mensch Meier - wie kommse denn auf Ihre schmalen Bretter? us 1 vs 99 % - hm

        “Die Wahl ist im gesamten Wahlgebiet für ungültig zu erklären. Dafür spricht u.a., dass nach den ermittelten Zahlen alle Zweitstimmen, d. h. derzeit 69 Sitze im Abgeordnetenhaus, so wie ein substantieller Teil der Erststimmen, d. h. mindestens weitere 19 Sitze, und damit insgesamt 88 von 147 Sitzen – rund 60 Prozent – von mandatsrelevanten Wahlfehlern betroffen sind.“

        www.berlin.de/geri...eilung.1265423.php



        su Lovando 10:48



        & ehr Rest ist ähnlich durchdacht - 🙀🥳 -

      • @mensch meier:

        Und andersherum wird ein Schuh draus.



        Wenn die Wahl nicht ordentlich war ist auch der Landtag nicht ordentlich gewählt.

        Das Schlimme ist doch eher, das die Schlamperei für die Verantwortlichen keinerlei Folgen hat. So ein Geisel sollte halt nicht Bausenator werden dürfen.

  • Die einzige Integrität für eine Demokratie ist eine rechtskonform ablaufende Wahl. Im Falle von Berlin ist diese Integrität wesentlich verletzt worden. Wer mal Wahlhelfer war und Stimmen gezählt hat, weiß diese Integrität sicher zu schätzen.

    Ganz sicher stellt diese Wahlwiederholung eine Neuwahl dar. Eine Wahlwiederholung ist per se nicht unvoreingenommen. Von daher, alles gut.

    Im übrigen möchte ich allen empfehlen mindestens einmal als Wahlhelfer an einer Wahl teilzunehmen.

  • Nunja - bedenkenswert. But.



    Einfach mal die Pressemitteilung lesen.



    www.berlin.de/geri...eilung.1265423.php



    Ok. Das sind (noch) nicht die Entscheidungsgründe.



    Aber doch gewichtiges für eine Neuwahl.



    “…Diese schwerwiegenden Wahlfehler sind auch mandatsrelevant…ff



    &



    “…Die auf der Rechtsfolgenseite zu treffende Abwägung zwischen dem Bestandsinteresse eines einmal gewählten Parlaments und dem Korrekturinteresse auf der anderen Seite führt nach Überzeugung des Verfassungsgerichtshofes zu einem Überwiegen des Korrekturinteresses. …“



    &



    “Die Wahl ist im gesamten Wahlgebiet für ungültig zu erklären. Dafür spricht u.a., dass nach den ermittelten Zahlen alle Zweitstimmen, d. h. derzeit 69 Sitze im Abgeordnetenhaus, so wie ein substantieller Teil der Erststimmen, d. h. mindestens weitere 19 Sitze, und damit insgesamt 88 von 147 Sitzen – rund 60 Prozent – von mandatsrelevanten Wahlfehlern betroffen sind.“

    kurz - Ob demgegenüber angesichts der getroffenen folgenrelevanten Abwägungen noch inhaltlich! Raum ist für eine gesonderte Verhältnismäßigkeitsprüfung erscheint mir mehr als zweifelhaft.

  • "Man wiederholt also eine Wahl, die nicht zu wiederholen ist."

    Ein bisschen wie mit Schrödingers Katze, wie?



    Aber auch das schlechteste Argument gegen die Wahlwiederholung.

    Berlin hat es aus welchen Gründen auch immer aufs peinlichste verbockt und genug Gründe für die Wiederholung geliefert. Die Wiederholung ist absolut richtig.

  • soso, sie sind also allen Ernstes der Meinung, die Korrektheit von Wahlen sei relativ ?

    Wieviel Pfusch muss man denn dulden ? 1%, 10 % gar 20 % ?

    Dann kann ich auch fragen wieviel Bestechungsgeld denn grad noch angemessen ist.

    Oder bis zu welcher Beutesumme Einbruch und Bankraub straffrei bleiben.

    • @Bolzkopf:

      Der Artikel postuliert nicht, dass gar nicht wiederholt werden sollte, sondern dass man vielleicht nicht in GANZ Berlin hätte nochmal wählen müssen.

      Bei jeder Wahl passieren Pannen, bei wirklich JEDER. Diese absolute Grenze die Sie hier aufmachen (mit dem unpassenden Vergleich zu kriminellen Taten) existiert in der Realität nicht.

  • Mit Vertrauen ist es wie mit Schwangerschaft, ein bisschen gibt es nicht.

    Wer eine Wahlwiederholung vermeiden will, muss die Sache eben richtig machen.



    Berlin hat sich aber daran gewöhnt, mit Schlamperei und Bräsigkeit durchzukommen.

    Es gibt nur keine Partei, die daran etwas ändern würde, das ist das eigentliche Problem.

  • Und es ist zu hoffen, dass die zeit ausgereicht hat eine ordentliche Organisation der Wahl sicherzustellen - eine dritte Chance wird es wohl nicht geben...

  • Ich bin verwundert. Steht die Taz nicht für Gleichheit? Wenn Bürger bei einer Wahl nicht wählen dürfen oder daran gehindert werden, ist das in unserem Rechtssystem ein massiver Eingriff. Da kann man nicht mit der kleinen und eventuell unbedeutenden Prozentzahl argumentieren.



    Ich wäre mal gespannt auf die Argumentation, wenn die Berliner Regierung von der CDU wäre und nicht von SPD, Grünen und Linken.



    Sähe Ihre Meinung dann immer noch so aus oder würden Sie die Chance eines Machtwechsels ergreifen wollen?

    • @Dirk Osygus:

      Ihre Argumentation hier geht ziemlich fehl. Der Artikel postuliert ja nicht, dass gar nicht wiederholt werden sollte, sondern dass im Grunde eine Wiederholung in besonders betroffenen Bezirken ausgereicht hätte.

      Fragen Sie sich umgekehrt mal, was denn BürgerInnen in z.B. Spandau, Zehlendorf, Mahrzahn, Steglitz oder Buch jetzt dafür können, dass insbesondere in z.B. Kreuzberg, Tiergarten und Charlottenburg Dinge besonders schiefgelaufen sind. Der Marathon z.B. war schließlich nicht in der ganzen Stadt, und manche Bezirke haben sich sicherlich besser auf die erschwerte Situation eingestellt als andere.

      Die Frage, ob die tatsächlichen Einschränkungen bei geschätzt 20.000.-30.000 WählerInnen dafür hinreichen, ALLE wieder an die Urne zu rufen, ist vollkommen berechtigt, unabhängig welche Partei Sie oder die Autorin wählen.