Klage gegen Einstufung: Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr rechtsextrem
Der Verfassungsschutz macht eine „Stillhaltezusage“ und nennt die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich „rechtsextremistisch“. Die spricht von einem „Teilerfolg“.
afp/dpa/taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.
Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“, hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Parteiein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.
Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.
Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als „Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz“. Niedersachsens AfD-Landeschef Ansgar Schledde sieht im Umgang des Verfassungsschutzes eine politisch motivierte Kampagne. „Die Verantwortlichen – insbesondere im Bundesamt für Verfassungsschutz und in der Politik – müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Schledde.
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