Veto der Unionsländer beim Bürgergeld: Das Menschenbild lässt tief blicken

Die Union riskiert, dass die niedrigen Hartz-IV-Sätze auch 2023 noch gelten. Mit parteipolitischen Spielchen blockiert sie eine dringend nötige Wende des Sozialsystems.

Markus Söder klatscht in die Hände, rechts daneben steht Friedrich Merz, der sich an die Glatze fasst

Müssen wahrscheinlich nicht aufstocken: Söder und Merz Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Union klebt sich fest an Hartz IV, als hinge das Überleben des Planeten daran. Natürlich ist es das gute Recht der Union, die geplante Bürgergeldreform zu kritisieren und ein Veto im Bundesrat einzulegen. Nur leider geschieht das inmitten der Krise auf dem Rücken der Schwächsten.

Denn die Zeit drängt: Gibt es keine schnelle Einigung, ist unklar, ob das Gesetz Anfang nächsten Jahres tatsächlich in Kraft treten kann. Für manche entscheidet das darüber, wie lange der Kühlschrank im Monat gefüllt bleiben kann. Es ist einfach keine Zeit für parteipolitische Profilierungsspielchen.

Dabei geht es im Streit über das Bürgergeld noch nicht einmal ums Geld, also die Höhe der Regelsätze. Die Union gibt vor zu befürchten, dass mit der geplanten Reform der Anreiz, arbeiten zu gehen, verloren geht. Sie fordert vor allem zwei Punkte: Sie will mehr Sanktionsmöglichkeiten und weniger Schonvermögen. Bei Letzterem geht es darum, wie viel Erspartes Menschen behalten dürfen, wenn sie in die Arbeitslosigkeit rutschen.

Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet die Union die Höhe des Schonvermögens kritisiert. Nicht nur, weil es eine Regelung ist, die sie selbst in der Großen Koalition während der Coronapandemie auf den Weg gebracht hatte, die nun zu einer dauerhaften Lösung werden soll – sondern auch, weil sich die Union in anderen politischen Kontexten keine Gelegenheit nehmen lässt, Vermögen und leistungsloses Einkommen – Stichwort Vermögensteuer – zu schützen.

Wende dringend nötig

Die Union blockiert eine dringend nötige Wende des Sozialsystems: Denn im Kern geht es bei dem Streit über das Bürgergeld um eine fast philosophische Frage: Arbeitet der Mensch nur, wenn er Bestrafung fürchtet? Die Ampelregierung möchte stärker auf Weiterbildung und Befähigung setzen, weniger auf Sanktionen. Das transportierte Menschenbild der Union lässt hingegen tief blicken.

Wenn diese nun argumentiert, dass die viel bemühten „hart arbeitende Menschen“ mehr haben müssen als Arbeitslose, offenbart sie nur ihre Realitätsferne. Denn etwa 24 Prozent der Hartz-IV-Emp­fän­ge­r*in­nen müssen aufstocken. Sprich: Sie arbeiten und haben dennoch zu wenig zum Leben. Zudem haben sich CDU und CSU in der Vergangenheit nicht damit hervorgetan, Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor verbessern zu wollen. Im Gegenteil.

Es hängt nun am Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, eine schnelle Lösung zu erzielen. Der zeitliche Druck bedeutet einen strategischen Vorteil der Union, um Veränderungen durchzusetzen. Dazu muss sie aber auch endlich einmal konkrete Vorschläge machen.

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Jahrgang 1984, ist Redakteurin im Parlamentsbüro der taz.

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