Urteil im Fall Maja T. in Ungarn: Unrecht im Recht
Der Fall Maja T. wirft die Frage auf, wie wir uns als Gesellschaft gegen Autoritarismus und Rechtsextreme an der Macht wehren können.
N ach dem Urteil gegen Maja T. in Ungarn könnten wir über Antifaschismus diskutieren. Darüber, ob Gewalt gegen Neonazis Teil dieser Praxis sein kann. Und ob hier nun Konsequenzen zur Geltung kamen, die Straftaten nun einmal nach sich ziehen. All das könnte man drehen und wenden, und das gefällt den Rechtsextremisten auf der Straße und jenen, die – völlig rechtsstaatlich – in die Parlamente gewählt wurden. Eine willkommene Ablenkung.
Tatsächlich müssen wir über den Rechtsstaat reden. Über die Frage, wie wir uns gegen den rechten Autoritarismus zur Wehr setzen, der nicht nur die USA, sondern auch Europa überrollt, in Ungarn herrscht und in Deutschland regional sich durchzusetzen droht. Und der auf all diesen Ebenen auch den Fall Maja T. betrifft.
Nach knapp einem Jahr Verhandlung vor einem Budapester Gericht wurde die non-binäre Maja T. am Mittwoch zu 8 Jahren Haft verurteilt. Weniger als die absurd hohen 24 Jahre, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, aber kein Freispruch. Grundlage für das Urteil sind nur Indizien – Videoaufnahmen, die Maja T. in Budapest verorten und als Teil einer Antifa-Gruppe zeigen sollen, keineswegs aber belegen, dass sie zugeschlagen hat. Im Gegenteil.
Dass es überhaupt zum Prozess in Ungarn kam, darin liegt der größte Skandal dieses Falls. Es ist der eigentliche und viel gefährlichere Angriff, denn er betrifft den Rechtsstaat selbst: Maja T. wurde nach Ungarn ausgeliefert, obwohl eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber noch ausstand. Im Wissen darum, dass das Gericht eine schnelle Bearbeitung angekündigt hatte, schufen die Strafverfolger Fakten. Klar rechtswidrig, wie im Nachhinein höchstrichterlich festgestellt wurde.
Rechtsbruch ohne Konsequenzen
Es war eine Entführung durch Beamte, die ohne rechtsstaatliche Konsequenzen bleiben wird. Und bei der wir uns eben fragen müssen, wie das weitergeht, wenn etwa in Sachsen-Anhalt die AfD sich bei der Wahl im September durchsetzen sollte. Wie viele Fakten werden dort durch parlamentarische Mehrheiten und entfesselte Beamte auf der Straße geschaffen, bis sie im Nachhinein für rechtswidrig erklärt werden – oder auch nicht?
Wie viele Konten linker Organisationen werden noch gekündigt, durch Sparkassen, GLS-Bank und Co, im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Protofaschisten Trump, der die „Antifa Ost“ zur Terrororganisation erklärte? Was dann im Nachhinein wieder für rechtswidrig erklärt wird – oder auch nicht?
Die Terroreinstufung und überhaupt der autoritäre Umbau des Rechtsstaats, sind Schritte, die Ungarns rechtspopulistischer Ministerpräsident Viktor Orbán dem Westen vormachte. Er formte die Justiz und die Medienlandschaft nach seinem Gusto. So weit, dass das EU-Parlament vor mangelnder Rechtsstaatlichkeit warnt.
Wir sollten also über Rechtsstaatlichkeit sprechen – auch über Haftbedingungen, Queerfeindlichkeit, Rassismus und Untätigkeit gegenüber Neonazi-Netzwerken. Aber anders, als die Rechtsextremen es gern hätten.
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