Urteil gegen Daniela Klette: Der Krampf geht weiter
Der Prozess gegen Klette ist eine verpasste Chance. Er hätte die Möglichkeit geboten, linke Geschichte und vor allem ihre kritische Seite aufzuarbeiten.
D reizehn Jahre Haft. So lange soll die juristisch gesehen immer noch nur mutmaßliche RAF-Angehörige Daniela Klette nun hinter Gitter. Und das Urteil des Landgerichts im niedersächsischen Verden wird vermutlich wieder heftige Diskussionen auslösen. Ist es zu hart für die lange Jahre im Untergrund lebende 67-Jährige? Ist es vielleicht sogar politisch motiviert, um nicht nur die bekennende Linksextremistin, sondern gleich eine ganze linke Bewegung zu verurteilen?
Für Letzteres spricht wenig. Auch andere wurden wegen ähnlicher Überfälle auf Geldtransporter zu vergleichbar langen Haftstrafen verurteilt. Viel wichtiger wäre eine andere Diskussion. Denn der Prozess gegen Klette ist auch – und mal wieder – eine verpasste Chance. Er hätte die Möglichkeit geboten, linke Geschichte und von allem ihre kritisch zu sehende Seite aufzuarbeiten. Aber das wurde verpasst. Auch, weil Klette sich in althergebrachtem RAF-Gehabe verweigert hat.
Stattdessen hat sie sich bei ihrem Schlusswort vor zwei Wochen mit schier unerträglicher Hybris als Kämpferin für eine bessere Welt inszeniert und feiern lassen. Ganz nach dem Motto: Der Krampf geht weiter.
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Sie hat ja recht mit ihrer Klage, dass gewaltloser Widerstand von staatlicher Seite schnell oft über alle Maßen bekämpft wird. Aber delegitimiert wird linker Protest gegen das kapitalistische System in erster Linie durch diejenigen, die nicht einmal vor Schusswaffengebrauch gegen Menschen zurückschrecken.
Klassische Täter-Opfer-Umkehr
Wenn Klette und Co. verkünden, dass ihnen die Opfer der angeklagten Überfälle sehr leid tun und sich dann auch noch verwundert zeigen, dass Geldboten für solche Situationen nicht besser ausgebildet seien, dann ist das kein Klassenkampf, sondern klassische Täter-Opfer-Umkehr.
Insofern muss man schon froh sein, dass die Generalbundesanwaltschaft Klette auch noch wegen uralter RAF-Taten anklagen will. Da soll es unter anderem um den Anschlag auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt gehen. Der wurde 1993 kurz vor seiner Fertigstellung in die Luft gesprengt – weil er auch als Abschiebeknast genutzt werden sollte, wie die RAF damals schrieb.
Eine Begründung, die man durchaus nachvollziehen kann. Auch, weil die Täter:innen das Wachpersonal vor der Explosion in Sicherheit brachten. Vor allem aber, weil in dem Frühjahr nahezu zeitgleich eine ganz große Koalition im Bundestag nach rechtsextremen Pogromen die faktische Abschaffung des Asylrechts durchsetzte.
Dieser Teil der linken Geschichte harrt seiner Aufarbeitung. Es geht um die Frage, wie weit man gehen darf, kann, muss. Und welche Grenze nicht überschritten werden kann. Klette könnte ihren Beitrag dazu leisten. Es wäre überfällig.
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