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Städte besteuern Wechselmodell-WohnungenWenn das Kinderzimmer plötzlich Zweitwohnungsteuer kostet

Ein Berliner lebt abwechselnd bei jedem Elternteil. Seit er volljährig ist, will das Finanzamt dafür mehr als 1.600 Euro Steuer.

Das war ein Schock für Mio Schleth: Das Finanzamt hat dem 19 Jahre alten Berliner Ende August geschrieben, dass er für die Zeit ab seinem 18. Geburtstag rund 1.640 Euro Zweitwohnungssteuer zahlen müsse. Dabei wohnt er – wie schon in den 15 Jahren zuvor – je zur Hälfte bei seinen getrennten Eltern in Berlin und zahlt dafür keine Miete. „Mit Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge“, begründet die Senatsverwaltung für Finanzen. Darum müssen auch Kinder über 18, die im Wechselmodell in den Haushalten beider Elternteile wohnen, die Abgabe zahlen.

Dabei ermöglicht das Wechselmodell, dass Kinder auch nach der Trennung der Eltern so viel Alltag wie möglich mit beiden Elternteilen erleben können. Gleichzeitig wird kein Elternteil stärker durch die Betreuung belastet als das andere. Mütter zum Beispiel müssen ihre Berufstätigkeit nicht über Gebühr einschränken.

Doch nun macht das Finanzamt Schleths Familie einen Strich durch die Rechnung. Es verlangt von ihm 20 Prozent einer fiktiven Nettokaltmiete, die er laut Mietspiegel zahlen müsste, wenn sein Vater ihm sein Kinderzimmer nicht kostenlos zur Verfügung stellen würde. Das sollen in Schleths Fall rund 1.033 Euro pro Jahr sein. „Ich suche gerade Arbeit und verdiene nichts“, klagt Schleth.

„Einen besonderen Befreiungstatbestand für volljährige Kinder, die im Wechselmodell bei beiden Elternteilen leben, sieht das Gesetz nicht vor“, schreibt ein Sprecher der Berliner Finanzverwaltung der taz. Minder- und volljährige Kinder würden unterschiedlich behandelt, weil sich ihre rechtliche Stellung unterscheide: „Minderjährige unterliegen der elterlichen Sorge und sind rechtlich in den Haushalt ihrer Eltern eingebunden.“ Volljährige könnten ihren Aufenthaltsort grundsätzlich selbst bestimmen.

Verbände sehen die Falschen belastet

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisiert die Berliner Praxis: „Auch wenn Volljährige das Recht haben, über ihren Wohnsitz zu bestimmen, sind sie häufig noch in der Schule oder Ausbildung und somit wirtschaftlich nicht eigenständig“, sagt die Bundesvorsitzende Daniela Jaspers. Die Eltern müssten für den Unterhalt aufkommen, was die Zweitwohnsitzsteuer erschwere. „Aus familienpolitischen Erwägungen sollte es allgemein für junge Erwachsene, die noch in Schule, Ausbildung oder Studium sind, innerhalb einer Kommune keine Zweitwohnsitzsteuer geben.“

Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht, sagt: „Junge Volljährige sollten nicht allein deshalb mit Zweitwohnungssteuer belastet werden, weil sich ihr familiäres Zuhause infolge der Trennung ihrer Eltern auf zwei Haushalte verteilt.“

Die Kommunen gehen damit unterschiedlich um. Erfurt etwa erhebt die Steuer ebenfalls von Volljährigen, die nicht mehr zur Schule gehen. In Nürnberg können dagegen Menschen mit geringem oder ohne Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise von der Abgabe befreit werden. Schüler oder junge Arbeitssuchende dürften meist unter den Einkommensgrenzen liegen. Hamburg verlangt die Steuer laut Finanzbehörde in der Regel nicht, wenn es um ein Kinderzimmer geht und die Kinder weder Mieter noch Eigentümer sind.

Schleth bezweifelt, dass die Berliner Finanzverwaltung das Zweitwohnungssteuergesetz richtig anwendet. „Sie sagt, die Befreiungen seien abschließend geregelt – und beruft sich dann auf eine Befreiung für Minderjährige, die im Gesetz gar nicht steht“, so der Berliner. Tatsächlich nennt die Liste der Ausnahmen zum Beispiel Räume in Frauenhäusern, aber nicht Kinder, die bei ihren Eltern wohnen.

Schleth argumentiert auch, dass andere Gesetze volljährige Kinder in Ausbildung als wirtschaftlich unselbständig behandeln würden, etwa beim Kindergeld oder Unterhalt. „Warum sollte das bei der Zweitwohnungssteuer anders sein?“, fragt er. Der 19-Jährige wartet jetzt darauf, dass das Finanzamt über seinen Einspruch gegen den Steuerbescheid entscheidet.

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32 Kommentare

  • Niemals

    Pardon, aber das ist einfach nur noch krank.

    (Funfact(s): Ich war immer alleinerziehend. Mein Sohn ist jetzt im Studium. Bafög bekommt er nicht, weil der Vater die Unterlagen nicht einreicht und das Bafögamt den immer noch gültigen Gewaltenschutz nicht akzeptiert; ergo: mangelnde Mitwirkung. Also finanziere ich alles, damit der Autismusbehaftete seinen Abschluss bekommt (Naturwissenschaften in Regelzeit mit guten bis sehr guten Leistungen, kein Politik- oder Kunstwissenschaftsstudium). Ich wollte Lohnsteuerklasse 2 beantragen, da wurde mir vom Finanzamt gesagt, dass das Kind sich dazu bei mir oder ich mich bei ihm anmelden müsse. Ha, dann würde einer von uns jetzt noch zusätzlich zahlen. Kann man sich nicht ausdenken! Was man nahe am Mindestlohn doch so alles stemmen kann. Ich bin begeistert.)

  • Bambuspanda

    Ausgezeichnet, endlich geht man diesen ganzen Steuerhinterziehern an die Geldbörse!



    Allein in Berlin wären das bei nur 10.000 erwachsenen Zweitwohnungsnutzern, die 1000€ im Jahr Steuern entrichten,



    10 Millionen € für unsere klammen Kassen.

    Wir sollten noch mehr Finanzbeamte wie diese einstellen, dann könnten wir auch endlich die Abertausenden Obdachlosen besteuern, die immer noch keine Miete zahlen, für die zu ihrer Verfügung stehenden Straßen und Brücken, die sie mirnixdirnix als Wohnraum nutzen.



    + Einkommenssteuer für ihr erwirtschaftetes erbetteltes Geld, täte das weitere Millionen in die klammen Kassen spülen.

    Erbrecheneder "Spaß" bei Seite.

    Mir erschließt sich nicht, warum Vater seinen Sohn auch bei sich angemeldet hat.



    Täte aus meiner sicht vorerst ja eventuell nur Sinn machen, wenn er einen recht guten Job hat und seinen Sohn mit der Vermietung eines Zimmers, dieses auch am Jahresende von seiner Einkommenssteuer absetzen kann.

    Aber da kenne kenne ich mich nicht genug aus im Steuerrecht, ob das wirklich sein könnte?

  • Desti

    Städte besteuern nicht die Wechselmodell Wohnung, sondern den zweiten Wohnsitz.

    Das ist nichts Neues.

    Das Wechselmodell zu beschreiben und dann darüber zu sprechen, dass es darum gehe, über den Betreuungsaufwand zu teilen so dass Mütter auch bearbeiten können, wirkt etwas eigenartig, wenn es dabei um einen Volljährigen geht.

  • Westlahn

    Offenbar gibt es sehr wohl einen Interpretations- und Gestaltungsspielraum, den man in Berlin partout nicht sehen oder nutzen will. Vielleicht kann man die Hirnaktivität der Beamten ja etwas anregen, in dem man andere Beamte argumentieren lässt: Der junge Mann meldet sich alle vier Wochen komplett um. Das verursacht eine Weile auch für ihn allerhand Aufwand. Aber ich bin ziemlich sicher, die Beamten in beiden Meldeämtern bringen ihre etwas zu gierigen Kollegen auf Linie.

  • Jäger Meister

    Tja, besser wäre es, er würde sich eine eigene 1-Zimmer-Wohnung suchen. Da der Unterhalt der Eltern dann nicht reicht, könnte er Wohngeld etc. beantragen. Und dann wundert sich die Politik, wenn die Kasse leer ist...

    • Alex_der_Wunderer

      @Jäger Meister:

      @ Jäger Meister



      Waldmansheil , sehr gut scharf geschossen 👍👍



      Volltreffer 😁

  • Josef 123

    Die Adresse des Wohnsitzes eines Elternteils angeben und wechselweise beim anderen Elternteil unangemeldet als Gast/Besucher wohnen. Oder gibt es in Berlin auch eine Steuer auf Verwandtenbesuch? Wundern würde mich dort nichts mehr.

    • Encantado

      @Josef 123:

      "Die Adresse des Wohnsitzes eines Elternteils angeben und wechselweise beim anderen Elternteil unangemeldet als Gast/Besucher wohnen."



      Oder gar nicht. Meines Wissens ist das nicht verboten.

  • Alexander Vollmer

    Da er kein Einkommen hat müsste er Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben und Wohngeld bekommen um die Zweitwohnungssteuer zu bezahlen. Reaktion wird sicher sein, dass ein Unterhaltsanspruch der Eltern eingefordert wird, womit die Fortdauer der elterlichen Sorge und die Unwirksamkeit des Zweitwohnungssteueranspruchs behördlicherseits begründet wird.

    Außerdem droht ihm die Wohnungslosigkeit und damit kann er das Beratungsangebot der Fachstellen soziale Wohnhilfe in Anspruch nehmen.

  • Alex_der_Wunderer

    Mietvertrag auf den Nachwuchs umschreiben und Papa oder Mum als Unternehmer angeben.



    Und AUS die 🐭🐁🐁🐁🐁🐁

    • Alex_der_Wunderer

      @Alex_der_Wunderer:

      Nicht Unternehmer , sondern Untermieter, sorry Autokorektur nevt ...

    • Josef 123

      @Alex_der_Wunderer:

      Das gibt möglicherweise der Mietvertrag der Eltern nicht her.

    • Šarru-kīnu

      @Alex_der_Wunderer:

      Als ob ein Berliner Vermieter der Umschreibung eines Altvertrages auf die Kinder jemals freiwillig zustimmen würde. Damit einhergehen würde mindestens eine Anhebung auf ein aktuelles Mietniveau im günstigsten Fall.

  • RosaProsa

    Also mir bzw. meiner Tochter ist das tatsächlich auch passiert.



    Das Finanzamt schrieb sie ziemlich rasch nach ihrem 18. Geburtstag an und verlangte Zweitwohnungssteuer. Nachdem wir die Lage erklärt hatten und sie sich dann für einen Wohnsitz entschieden hatte, war die Sache geritzt und wir/sie musste(n) nichts zahlen. Sie hat ihren "Nebenwohnsitz" bei ihrem Vater abgemeldet und gut war's. Also alles halb so schlimm. Entweder die Bezirke wenden das Recht unterschiedlich an oder hier hat jemand irgendwie Schreiben ignoriert/zu spät reagiert?!

    • Encantado

      @RosaProsa:

      "...die Bezirke wenden das Recht unterschiedlich an..."



      Würde ich so behaupten. Als mir die Zweitwohnsitzsteuer angetragen wurde, habe ich geantwortet, das sei nur noch mein altes Zimmer im Haus meiner Mutter, und das Thema war erledigt.

    • Linda pachulke

      @RosaProsa:

      War bei uns ganz genauso 👍🏼

  • Wanderin

    Ganz ehrlich, wir haben den größten Spionageskandal seit des Kalten Krieges und dieses Thema versinkt zwischen Kinderzimmersteuer, Tabaksteuer und Buchmesse- nachdem zuvor wochenlang diskutiert wurde, wer auf der Berliner Wahlparty erschienen ist. Diese Gewichtung der Themen grenzt an mediale Realitätsverzerrung.

    • derzwerg

      @Wanderin:

      Haha, touché. Immerhin wird Sachsen-Anhalt ab und zu erwähnt.

      Aus Interesse: Warum ist der Bub denn in beiden Wohnungen gemeldet? Was für Nachteile entstehen, wenn er sich zum Amt geht und sich für eine der beiden Wohnungen entscheidet?

      • EffeJoSiebenZwo

        @derzwerg:

        Das ist der springende Punkt: eines der beiden Elternteile kann dann weniger bei der Steuer abziehen. Was beim nicht-Wechselmodell (also bei bei vollkommenen Nichtkümmern bis zu einem Betreuen bis annähernd 50%, was ja fast schon ein eigenes Zimmer voraussetzt) nicht möglich ist. Also letztlich soll Sohn/Tochter den Steuervorteil von Papa oder Mama ausgleichen.

      • Šarru-kīnu

        @derzwerg:

        Dann entstehen Unterhaltsansprüche gegen den Teil bei dem nicht mehr offiziell gewohnt wird weil kein 50/50 Wechselmodell mehr. Wir kennen hier ja keine Details aber eventuell hängen noch diverse Sozialtransfers an der Anwesenheit des Kindes in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft oder Steuererleichterungen?

  • warum_denkt_keiner_nach?

    Beim Lesen der Überschrift dachte ich: "die armen Würmchen".

    Dabei geht es um Erwachsene...

    • fourorty

      @warum_denkt_keiner_nach?:

      Gerade eben volljährig gewordene, die oftmals noch in Schule oder Ausbildung gebunden sind und über wenig bis gar kein Einkommen verfügen...

  • elektrozwerg

    Oh das wird aber viele Scheidungsvaeter freuen, dass die elterliche Sorge nun mit 18 endet, unabhaengig davon ob sie in einer Ausbildung oder im Studium sind.

  • Andi S

    Hmmm, woher weiß die Verwaltung eigentlich davon 😳

    • Encantado

      @Andi S:

      "woher weiß die Verwaltung eigentlich davon"



      Na ja, man hat halt nur einen Hauptwohnsitz, alles andere wird als Zweitwohnsitz gemeldet. Da ist es recht einfach, einen Zweitwohnsitz festzustellen.



      Wie der Junge nun tatsächlich gemeldet ist oder war, lässt der Artikel leider offen.

    • Comerade Aardvark

      @Andi S:

      Die Ehrlichen sind die Dummen, sagt man.

      • Andi S

        @Comerade Aardvark:

        Vielleicht gab es ja Notwendigkeiten sich anzumelden wegen Zuschüssen, Schule, …

        Ansonsten hätte ich noch nicht mal dran gedacht, mich in der selben Stadt ein zweites Mal anzumelden.

        Man kann ja „ausziehen“. Das Zimmer kann ja weiterhin bestehen für Besuche. Ist ja nicht ungewöhnlich, dass das alte Kinderzimmer weiterbesteht. Irgendwann wird es halt zur Abstellkammer, Fitnessrsum und dann wieder zur Abstellkammer. Genau in der Reihenfolge 🤣

  • DiMa

    Die Zweitwohnungssteuer im Berlin und deren massive Erhöhungen gehen maßgeblich auf die SPD zurück (falls man über die Schuldigkeit nachdenkt).

    • fly

      @DiMa:

      Eine Zweitwohnungssteuer, gerade in vollenStädten, macht durchaus Sinn. Es steht aber eine Frage im Raum, die leider im Artikel nicht behandelt wurde, warum ist der Mann in zwei Berliner Wohnungen gemeldet? Hat einer der Elternteile sonst ein Problem mit einer vermeintlich zu großen Wohnung? Haben Nachbarn ihn beim Vermieter angezeigt, wegen zu langem Gastaufenthalt?

      • Encantado

        @fly:

        "Haben Nachbarn ihn beim Vermieter angezeigt, wegen zu langem Gastaufenthalt?"



        Im Artikel steht nichts vom Mieter- oder Eigentümerstatus der Eltern. Ist für die Zweitwohnsteuer meines Wissens auch ohne Bedeutung.

      • nihilist

        @fly:

        Vermutlich ist der Mann in zwei Wohnungen gemeldet, weil er bei beiden Eltern wohnt und man intuitiv Ämtern den Sachstand meldet, nicht eine steueroptimale Konfiguration. Dass der Ehrliche der Dumme ist, lernt man dann eben auf die harte Tour.

        • Westlahn

          @nihilist:

          Ich denke, in dem Bürokratiespiel gibt's Dumme, aber die Ehrlichen sind es nicht....