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Prozess gegen Weimarer FamilienrichterJuristischer Querdenker

Ein Weimarer Familienrichter soll sein Amt missbraucht haben, um Coronamaßnahmen zu kippen. Nun kommt es zum Prozess.

Rosen und Kerzen vor dem Amtsgericht Görlitz im Mai 2021: Nach einer Razzia beim Weimarer Familienrichter Christian Dettmar kam es bundesweit zu solchen Protestaktionen Foto: Matthias Wehnert/action press

Hamburg taz | An einem Freitagnachmittag Mitte Januar erfährt Familienrichter Christian Dettmar, dass ihn das Richterdienstgericht beim Landgericht Meiningen des Dienstes enthoben hat. Die stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Weimar, an dem Dettmar tätig war, bittet ihn, seinen Arbeitsplatz zu räumen, was er ohne Proteste tut. Der Hintergrund: Im Mai 2022 wurde gegen den Familienrichter Anklage wegen des Verdachts der politisch motivierten Rechtsbeugung erhoben. In wenigen Wochen beginnt der Prozess.

Dettmar ist zunächst einmal nur vorläufig suspendiert, weil das zuständige Landgericht Erfurt noch nicht über die Anklage entschieden hat – und ihn bis dahin die Unschuldsvermutung schützt. Trotzdem bedeutet die Freistellung einen persönlichen und beruflichen Absturz.

Unter den Kollegen des kleinen Amtsgerichts galt Christian Dettmar als verschrobener Einzelgänger. Mit Ausnahme eines Sympathisanten hatten sie wenig Verständnis für seinen Beschluss vom 8. April 2021, mit dem er als Familienrichter eine Verordnung der Thüringer Landesregierung zur Maskenpflicht in Schulen für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. Er war auch der Einzige, der in der Hochphase der Pandemie vor Prozessterminen Paragraf 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorlas, nach dem an einer Verhandlung beteiligte Personen „ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen“. Anschließend forderte er alle Anwesenden auf, im Saal keine Maske zu tragen, und vermerkte das im Protokoll. Ein juristischer Querdenker.

Zerstörtes Vertrauen

Die Anklage gegen Dettmar wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung, die voraussichtlich ab dem 18. April vor dem Landgericht Erfurt verhandelt wird, ist ein Novum in der Justizgeschichte – denn die Biegung des Rechts war mutmaßlich politisch motiviert. Ebenso ungewöhnlich ist es, einen Robenträger vor einem rechtskräftigen Strafurteil vorübergehend seines Amtes zu entheben, noch dazu mit um 25 Prozent verminderten Dienstbezügen.

Trotzdem hat das Richterdienstgericht Meiningen den radikalen Schritt als „entfernungsvorbereitende Dienstenthebung“ nach dem thüringischen Richterdisziplinarrecht angeordnet. Dettmar sei „hinreichend verdächtig“, das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit in seine Amtsführung „unheilbar zerstört“ zu haben.

Das Dienstgericht stützt sich auf drei Begründungen: die „überwiegende Wahrscheinlichkeit“, dass Dettmar aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse verurteilt wird, die rechtliche Kritik an seinem Antimaskenbeschluss und den Vorwurf, die ihm übertragene Rechtsprechung missbraucht zu haben, „um die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie auszuhebeln“ und dabei die richterliche Unabhängigkeit zur Durchsetzung eigener Zwecke ausgenutzt zu haben.

Eine Schlüsselrolle bei den Ermittlungen spielen zwei Durchsuchungswellen im April und Juni 2021, bei denen die Kriminalpolizei Handys, Computer und Laptops von Dettmar sowie von acht Kontaktpersonen beschlagnahmt hat. Bei der ersten Durchsuchung von Dettmars Wohnung erlebten die Beamten eine Überraschung: Sie stießen auf einen neuen Computer mit neuer Festplatte. Der gesuchte alte Computer war, wie sich herausstellte, Schrott. Im Stile eines Ganoven hatte der Amtsrichter das Beweismittel einfach zerstört.

Die Vertuschungsaktion befeuerte wohl den Ehrgeiz der Kriminalbeamten. Mithilfe des Providers und der Sicherstellung von Handys, Laptops und Computern bei der zweiten Durchsuchungswelle ist es den Ermittlern schließlich gelungen, die Kommunikation Dettmars zu rekonstruieren und die Basis für einen Teil der Anklage wegen Rechtsbeugung zu legen.

Inszeniertes Kindeswohlverfahren

Zu den Durchsuchten zählten die Mutter der beiden Schüler, deren Gesundheit durch das Tragen von Masken angeblich geschädigt würde, deren Anwältin Yvonne Peupelmann, die von Dettmar ausgewählten drei Gutachter, ein Richterkollege und Gesinnungsgenosse vom Amtsgericht Weimar sowie ein befreundetes Ehepaar. Aus Nachrichten und Chatverläufen soll sich nach Ansicht des Richterdienstgerichts ergeben, dass das Verfahren zur Maskenpflicht in Schulen „von langer Hand geplant und wohlüberlegt“ war. Um das Ungeheuerliche der Anschuldigung zu verdeutlichen: Er soll als Familienrichter ein Kindeswohlverfahren selbst mitinszeniert und organisiert haben.

Auch für das rein rechtliche Vorgehen Dettmars fand das Richterdienstgericht deutliche Worte. In seinem Antimaskenbeschluss hatte er eine Rechtsverordnung der Thüringer Landesregierung zur Maskenpflicht und zum Abstandsgebot in Schulen wegen Verstoßes gegen mehrere Grundrechte und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht des Dienstgerichts war diese Entscheidung rechtswidrig, weil nur Verwaltungsgerichte die Befugnis haben, „andere staatliche Behörden in ihrem Tun oder Unterlassen anzuweisen“. Und er habe die Wirkung des Beschlusses in unzulässiger Weise über die zwei betroffenen Kinder hinaus auf die gesamte Schülerschaft der Schule ausgedehnt.

Der Schwerpunkt des Rechtsbeugungsvorwurfs liegt nach Meinung des Richterdienstgerichts indes bei einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot: Dettmar soll sich noch vor dem Prozess um die Maskenpflicht bei der damals in Gründung befindlichen Gruppe „Klappe auf! Für Kinderrechte – Eltern in Thüringen“ engagiert haben. Ihr Zweck: Zuarbeit zu einer „Klage gegen die Maskenpflicht unserer Kinder“.

Was darunter zu verstehen ist, zeigt ein Beitrag der Rechtsanwältin Yvonne Peupelmann im Netz vom März 2021. Darin forderte sie die Eltern aus dem Amtsgerichtsbezirk Weimar auf, sich „unbedingt an einem von mir geführten Kindeswohlverfahren vor dem Familiengericht Weimar zu beteiligen“. Weiter heißt es: „Mitmachen können Eltern, die mit folgenden Buchstaben beginnen: BFHIJLQRSTUVX“. Das sind – wohl kaum zufällig – die Anfangsbuchstaben von Parteien in Gerichtsverfahren, für die Familienrichter Dettmar zuständig war. Außerdem soll er das „Anregungsschreiben“ zur Einleitung der Kindeswohlverfahren „mitentwickelt“ haben.

Angesichts dieser Vorgeschichte und seiner „vorgefassten Meinungen zu den staatlichen Maßnahmen in der Coronapandemie“ hätte er laut dem Dienstgericht eigentlich seine Befangenheit anzeigen müssen. Irgendwann muss ihm gedämmert haben, dass er sich auf rechtlich gefährliches Terrain begeben hatte. Laut einer Whatsapp-Nachricht soll er daraufhin an einer Veranstaltung dieser Gruppe nicht teilgenommen haben, um sich keinen Befangenheitsantrag einzuhandeln. Der Amtsrichter war sich also offenbar durchaus bewusst, dass er grenzwertig handelte, und hegte die Hoffnung, nicht ertappt zu werden.

Sollte sich im nun anstehenden Gerichtsverfahren der Rechtsbeugungsvorwurf gegen Dettmar bewahrheiten, wäre dies eine Verletzung elementarer richterlicher Grundsätze. Zunächst einmal aber will sich der Richter nicht mit seiner – noch vorläufigen – Suspendierung abfinden. Sein Anwalt hat bereits Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter beim Thüringer Oberlandesgericht in Jena eingelegt.

Der Autor ist Jurist und Journalist. Sein Buch „Rechte Richter: AfD-Richter, -Staatsanwälte und -Schöffen: eine Gefahr für den Rechtsstaat?“ ist kürzlich in der zweiten, erweiterten Auflage im Berliner Wissenschafts-Verlag erschienen.

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40 Kommentare

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  • Tiefer Ekel vor seinesgleichen

    Zitat: „Die Anklage gegen Dettmar wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung, die voraussichtlich ab dem 18. April vor dem Landgericht Erfurt verhandelt wird, ist ein Novum in der Justizgeschichte – denn die Biegung des Rechts war mutmaßlich politisch motiviert.“

    Es ist vor allem ein Novum in der Justizgeschichte der Bundesrepublik. Die Causa erinnert an den früheren langjährigen Richter am Landgericht Stuttgart Frank Fahsel. Kaum im sicheren Pensionierungshafen, macht er seinem Herzen Luft und gibt ein vernichtendes Urteil über die Justiz dieses Landes: "Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht 'kriminell' nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen ... In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen." (Quelle: Süddeutschen Zeitung am 9. April 2008)

    Gemessen an diesem Befund, ist die Causa Christian Dettmar und die ihm zur Last gelegten Dienstvergehen eine Petitesse, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Nazi-Durchseuchung der Justiz in der frühen Bundesrepublik. (vgl. Ingo Müller, „Furchtbare Juristen“ – Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz“ , Kindler-Verlag, München 1987)

  • Bitte nicht das Wort "Querdenker" für die Pandemieeindämmungsgegner verwenden.



    Pol Pot war auch kein Sozialist.

    • @Land of plenty:

      Doch das war er schon, halt seine eigene Interpretation. ISIS sind auch Muslime und die Kreuzzügler waren Christen. Die Leerdenker können sich gerne Querdenker nennen, gibt da keine feste Definition.

  • Exzellent recherchiert und dargelegt. chapeau dem Autor.

  • Schließt den Kommentarbereich. Das ist hier ja wie ein Querdenkerfestival.

    • @Suryo:

      An sich ist es doch ganz gut, dass hier nicht jede/r alles schließen kann, was ihm/ihr grade nicht in den Kram passt.



      Der Herr Richter hat es zwar versucht, aber jetzt hat er erstmal Stress.

      • @Tetra Mint:

        Das beste am Auslaufen der Pandemie ist, dass einen die ganzen Leugner und Querdenker, deren Lügen an so vielen Kranken und Toten schuld sind, weniger genervt haben. Muss das jetzt alles hier nochmal hochgekocht werden? Reicht dazu nicht der Leserkommentarbereich der querfrontigen Impfgegnerpostille "Berliner Zeitung"?

        • @Suryo:

          Glauben Sie das immer noch?



          Ich darf Ihnen was verraten: wir zwei, als Impfbefürworter und Geimpfte (und ich sogar als Impfender) haben unter Garantie auch Leute angesteckt. Auch wenn wir es vielleicht nicht gemerkt haben. Und irgendwo in der Infektionskette nach uns ist bestimmt auch der ein oder andere Tote dabei.

          Wie wäre es angesichts dessen mal mit ein bißchen Demut? Und mit ein bißchen weniger Selbstüberhöhung?



          Schlimm genug, dass viele Impfgegner ihre Unvernunft mit dem Leben bezahlt haben.

          • @Ringsle:

            Sachsen hat die höchste Todesrate Deutschlands bei niedrigster Impfrate.

            Schleswig-Holstein hat die höchste Impfrate und die niedrigste Todesrate.

            Und das ist nur ein Beispiel aus Deutschland.

            Und im übrigen haben Sie es nicht verstanden:

            wer nach Verfügbarkeit des Impfstoffes freiwillig, ohne Grund, auf die Impfung verzichtet hat, der tat das ja wohl, weil er die Impfung für schädlich oder aber die Infektion für ungefährlich hielt. Beides ist falsch bzw. eine Lüge von Impfgegnern oder Covid-Leugnern.

            Wer dann Covid bekam und daran starb, der hätte mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit überlebt, wenn er geimpft gewesen wäre. War er aber nicht, weil er obigen Lügen geglaubt hat.

            Also sind diejenigen, die ihm diese Lügen erzählt haben, mit schuldig an seinem Tod.

            Ich dagegen bin geimpft und habe für die Impfung geworben. Ich habe damit also niemanden von einer lebensrettenden Impfung abgehalten.

            Ich muss also nicht demütig sein. Schämen dagegen muss sich jeder, der z.B. seiner Oma erzählt hat, dass sie sich nicht impfen zu lassen braucht.

            • @Suryo:

              Ja, es ist dramatisch, dass Menschen ihr Leben gelassen haben, weil sie Fehlinformationen aufgesessen sind.



              Ja, es ist verwerflich, dass Menschen Fehlinformationen verbreitet haben, aufgrund derer indirekt andere Menschen gestorben sind.

              Warum aber ein Mensch auf die Impfung verzichtet hat, das kann er nur selbst beantworten.

              Ich habe als Arzt mit vielen Menschen gesprochen, die sich nicht impfen lassen wollten. Ich habe sie beraten und versucht ihnen eine aufgeklärte Entscheidung zu ermöglichen.



              Manche haben sich aufgeklärt dann für die Impfung entschieden. Manche haben sich aufgeklärt dagegen entschieden.



              Ich musste das respektieren!

              Es greift einfach viel zu kurz die Gleichung aufzumachen "ungeimpft = fehlinformiert".

              Aus solchen einfachen Gleichsetzungen, verbunden mit dem Anspruch darin die einzig gültige Wahrheit kundzutun, erwachsen totalitäre Denkmuster.

              Die Wahrheit ist - wie immer! - viel komplizierter.

              Nur zwei Beispiele:



              - es gab nicht wenige Alte, die im ersten Lockdown lieber das Risiko eingegangen wären, sich anzustecken und zu versterben als die vielleicht letzten Monate ihres Lebens eingesperrt alleine zu verbringen



              - ein Freund, den ich ausführlich über die Impfung aufgeklärt habe, hat sie trotzdem abgelehnt. Mit der Begründung er könne es eher ertragen Langzeitschäden durch eine schicksalshafte Erkrankung zu erleiden als Schäden durch eine aktiv entschiedene Impfung zu bekommen, selbst wenn das Risiko bei der Infektion deutlich höher ist. Es ist vollkommen unlogisch, aber die menschliche Psyche ist komplex.

              Entscheidend ist, dass wir Menschen nicht abwerten, weil sie sich (für sich selbst!) unvernünftig entschieden haben.

              Entscheiden ist, dass wir nicht glauben, wir wären etwas besseres, weil wir uns vernünftig entschieden haben.

              Haben Sie mich jetzt verstanden?

              • @Ringsle:

                Alle Ungeimpfte, die ich kenne, haben ihre "Informationen" zu den Impfungen von den Querdenkern bzw. von Telegram.

                Eine davon hat für ihre Kinder bei einem korrupten Arzt "Atteste" zwecks Maskenbefreiung erworben. Die Kinder durften dann als einzige ohne Maske im Unterricht sitzen, waren also ausgesondert und fühlten sich auch so. Hat die Mutter (42, Realschulabschluss) nicht gestört. Auch nicht, dass die Kinder dann pünktlich zu Weihnachten Covid bekamen (sie natürlich auch) und in Isolation mussten.



                Erst, als ihr Vater, den sie davon überzeugt hatte, dass die Impfungen Teufelszeug seien (sie glaubt wirklich, dass die Impfungen lebensgefährlich seien), schwer erkrankte und sich herausstellte, dass Covid eben weder eine Verschwörung noch eine Erkältung ist, kamen ihr kurz Zweifel. Die sind mittlerweile auch wieder weg.

                Sie begreift sich nach wie vor als Heldin, die ihre Kinder vor "Maskenterror" bewahrt hat.

                Übrigens: natürlich hält sie auch alle anderen Impfungen für Teufelszeug.

                Die Lehre, die sie aus der Pandemie gezogen hat: war alles Panikmache und halb so schlimm, sie hat sich dagegen als standhafte Heldin bewährt.

                Und ICH soll Demut zeigen?

                • @Suryo:

                  toxische Menschen meiden...

                  • @Ringsle:

                    Familie…

                    • @Suryo:

                      wir wollen ja hier nicht in die Familientherapie abgleiten...;-)



                      bei Familie sind wir nie objektiv. Aber wenn wir gesellschaftliche Entwicklungen bewerten, sollten wir zumindest versuchen objektiv zu bleiben/werden. Das nutzt uns allen.

                • @Suryo:

                  Denn es sind vielmehr die Querdenker, die sich moralisch über andere erheben. Sie sind die Durchblicker, wir die dummen Schafe.

                  Und ehrlich gesagt: Menschen, die sich haben impfen lassen, SIND moralisch besser als die, die die Impfung ohne Not abgelehnt haben. Meiner Ansicht nach ist es schlicht und einfach eine moralische Pflicht, sich impfen zu lassen und die Regeln einzuhalten.

                  Denn das rettet ganz objektiv Leben. Alles andere tötet Menschen.

        • @Suryo:

          Haben Sie schon Mal in die Kommentarspalten des Tagesspiegels geguckt? Lauter "Freiheits"-verfechter, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit als unwichtig ansehen, wenn es darum geht ins Restaurant zu gehen etc.

          • @curiouscat:

            Die Berliner Zeitung hat inzwischen aber mehr oder weniger unverhohlen Querdenkerei, Pro-Russland-Haltung (beides ohnehin stark verwoben) und Querfront zu ihrem Markenkern als Zeitung gemacht. Die Zeitung selbst bedient aktiv die Querdenker-Putinisten-Rechtsaffinen-Wagenknechte.

  • Und ich dachte, die Justiz sei unabhängig . . .

    • @Theseus:

      Unabhängig von Legislative und Exekutive, aber nicht unabhängig von Verfassung und geltendem Recht. "Unabhängig" heißt ja nicht "frei flotiettend", der gesellschaftliche Auftrag ist klar definiert und bindend.

  • "Anklage wegen des Verdachts der politisch motivierten Rechtsbeugung erhoben"



    Da gehören aber auch eine ganze Reihe von Politikern in Deutschland auf die Anklagebank.

  • Die Bediensteten der deutschen Justiz sind oft befangen und ähnlich wie Kriminelle versuchen sie trotzdem damit durch zu kommen. Schön, dass endlich einmal einem dieser Richter der Marsch geblasen wird. Als nächstes bitte gleich bei den Staatsanwälten weitermachen

  • Fachlich völlig begründet?

    Zur Erinnerung: Der Familienrichter hatte untersagt „folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:



    - im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,



    - Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,



    - an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen“.




    Zur Begründung heißt es: „Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne daß dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.” (AG Weimar, Beschl, v. 08.04.2021, Az.:9F148/21)

    Kern des Urteilstenors ist folglich erkennbar ein sachlicher und kein politischer, denn er bezieht sich auf die bereits zu diesem Zeitpunkt unter der deutschen, aber auch internationalen Ärzteschaft und ihren Fachgesellschaften weit verbreiteten Erkenntnis, daß Kindereinrichtungen keine „Pandemietreiber“ seien und von Kindern folglich keine Gefahr ausgehe, der man mit besonderen Restriktionen begegnen müsse, z.B. Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, RKI, Universitätskinderklinik Ulm („Wir haben keinen Hinweis darauf, dass die Kinder Treiber des Infektionsgeschehens sind", so deren Direktor Prof. Debatin). Der Gesellschaft für Krankenhaushygiene zufolge seien schwere oder gar tödliche Covid-Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen extrem selten und daher „nicht geeignet, als Argument für Schul- und Kitaschließungen benutzt zu werden!“ Es gebe keinerlei belegbare Korrelation zwischen Infektiosität bei Kindern und Überlastung der Intensivstationen.

    Diese Erkenntnisse gab es bereits vor der Masken-, Distanz- und Testpflicht in den Schulen. Darauf stützt sich das Weimarer Urteil. So gesehen waren die Maßregeln in den Schulen „politisch“, nicht aber das Urteil dagegen.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Schön rausgepickt die passenden Institutionen und Aussagen, aber so einfach ist die Sache nicht. Die Ergebnisse der Studien zwischen 2020 und 2022 haben widersprüchliche, aber eben auch positive Effekte durch Maßnahmen an Schulen nachgewiesen, z.B. auch auf die Zahl der Krankenhausaufenthalte gemessen an der Gesamtbevölkerung. Eine gute Übersicht gibt die S3-Leitlinie zur Prävention und Kontrolle



      der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen: register.awmf.org/...chulen_2022-10.pdf



      In der Leitlinie werden übrigens auch erwartbare psychosoziale Folgen von Maßnahmen für Kinder und deren Familien explizit berücksichtigt.



      Inwiefern hat der Richter diese Evidenzen in seinem Urteil berücksichtigt? Inwiefern ist er für eine fachliche Bewertung dieser Evidenzen sowie von möglicherweise daraus ableitbaren Maßnahmen überhaupt kompetent? Hat er Gutachter bestellt? Wenn ja, welche?



      Und natürlich sind verordnete Maßnahmen politisch, was auch sonst? Der Irrtum ist nur zu glauben, man müsste nur das Richtige über die Sache wissen, dann wüsste man auch automatisch, was zu tun ist. Das ist *niemals* so.

      • @mats:

        Cherry Picking

        Zitat @mats: „Schön rausgepickt die passenden Institutionen und Aussagen, aber so einfach ist die Sache nicht. Die Ergebnisse der Studien zwischen 2020 und 2022 haben widersprüchliche, aber eben auch positive Effekte durch Maßnahmen an Schulen nachgewiesen. z.B. register.awmf.org/...chulen_2022-10.pdf“

        Die verlinkte Cochrane Scoping Review über die Reduktionseffekte von Containment-Maßregeln an amerikanischen und britischen Bildungseinrichtungen ist nun nicht gerade der rauchende Colt: Die wenigen Studien, die für eine Heranziehung für würdig befunden wurden, oszillieren bei „Certainty of evidence“ allesamt zwischen „moderate“ und „very low“. Eine der Studien aus Wales kommt gar zu dem Schluß: „There was no evidence that face coverings, two metre social distancing or stopping children mixing was associated with lower odds of COVID-19 or cold infection rates in the school” (Marchant et al., 2022)

        Warum sollte dies hierzulande nun anders gewesen sein? Das hat aber nichts an der Tatsache geändert, daß das Risiko für Kinder, an Covid-19 in einem klinischen Grad zu erkranken oder zu versterben, a priori generell eine quantité négligeable darstellt, wie dem gleich zu Beginn der epidemischen Lage von der Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) eingerichteten Melderegister zu entnehmen ist. Danach mußten von den schätzungsweise 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland bis April 2021 nur etwa 1200 mit einer SARS-CoV-2-Infektion im Krankenhaus (< 0,01%) behandelt werden, von denen 4 an ihrer Infektion verstarben (< 0.00002%). Dem gegenüber wurde in der Saison 2018/19 bei insgesamt 116 Kindern Influenza als Todesursache gemeldet. Daraus folgt: Im Vergleich zu Sars-Cov-2 für Kinder und Jugendliche stellt Influenza ein um 97% höheres Todesrisiko dar, ohne daß man auf die Idee gekommen wäre, obdessen jene Maßregeln zu oktroieren, die Gegenstand des Verfahrens gegen den Weimarer Richter sind.

        • @Reinhardt Gutsche:

          Es ging aber bei den Maßnahmen nicht primär darum, schwere Verläufe bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren, sondern darum, generell die Ausbreitung des Virus in der Gesamtbevölkerung für eine gewisse Zeit unterhalb einer bestimmten Schwelle zu halten. Untersuchungen z.B. in Österreich haben sehr wohl gezeigt, dass gerade unter Kindern mit einer hohen Rate subklinischer, d.h. nicht erkennbarer Infektionen zu rechnen ist, die durchaus weitergetragen werden können.



          Was die Certainty anbelangt: die war für Studien mit negativen Ergebnissen ebenso schütter. Die Frage ist, woran sich Politiker halten können, solange die Lage unübersichtlich ist. Schließlich ist ihre Aufgabe, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.



          Meine Frage bleibt also: Inwiefern hat der Richter in seinem Urteil all diesen Faktoren Rechnung getragen? Wie Sie zitieren: "ohne daß dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht" ... auf welcher sachlichen Basis genau hat er das entschieden?

    • @Reinhardt Gutsche:

      Gut. Das sind valide Argumente.



      Aber wenn ich es richtig verstehe, geht es eher darum, dass der Richter selbst dafür gesorgt hat, dass entsprechende Fälle auf seinem Tisch landen, um dann entsprechend Urteile sprechen zu können.

      Also nicht der Inhalt des Urteils war das Problem, sondern der Weg dahin.

      • @Ringsle:

        Dazu die Zuständigkeit. Diese Frage gehört vors Verwaltungsgericht.



        Man kann auch nicht als Strafrichter mal eben eine Abschiebung anordnen oder einen Mietprozess an sich ziehen, weil man glaubt, es besser zu wissen.

    • @Reinhardt Gutsche:

      "Kern des Urteilstenors ist folglich erkennbar ein sachlicher und kein politischer, denn er bezieht sich auf die bereits zu diesem Zeitpunkt unter der deutschen, aber auch internationalen Ärzteschaft und ihren Fachgesellschaften weit verbreiteten Erkenntnis, daß Kindereinrichtungen keine „Pandemietreiber“ seien und von Kindern folglich keine Gefahr ausgehe, der man mit besonderen Restriktionen begegnen müsse..."

      Das ist nicht korrekt.



      Bitte keine Unwahrheiten Posten, nur weil es der eigenen Meinung entspricht!

      • @MeineMeinungX:

        Zitat @MeineMeinungX: „Das ist nicht korrekt. Bitte keine Unwahrheiten Posten, nur weil es der eigenen Meinung entspricht!“

        Und wie lautet dann die diesbezügliche gegenteilige Wahrheit? Wir hören.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Da haben Sie den Artikel nicht hinreichend gelesen. Es geht nicht darum, ob Corona-Maßnahmen falsch oder richtig waren. Es geht darum, dass ein Richter einen ganzen Prozess von vorne bis hinten inszeniert hat und dann so getan hat, als würde er unabhängig Recht sprechen.



      Er hätte gerne Eltern beraten und seine Meinung äußern können, aber er hätte dann einen anderen Richter das Urteil sprechen lassen müssen.



      Das hier der Ankläger gleichzeitig auch Richter sein wollte, dass ist der Skandal.

  • Und dann ist da noch die Frage, wieviele Schüler in (zeitlicher oder ursächlicher) Folge der Aufhebung der Maskenpflicht erkrankten ...

    • @Tetra Mint:

      Nö, das ist hier überhaupt nicht die Frage, zumal ein Richter zur Bewertung von Gesundheitsrisiken nun wirklich nicht qualifiziert ist.

      • @Suryo:

        Warum soll das keine Frage sein? Offenbar hat er ja diese Bewertung, trotz fehlender Qualifikation, vorgenommen. Wurden deswegen Masken nicht aufgesetzt? Wurden deswegen Menschen krank? Möglicherweise mit langfristigen Folgen? Diese gingen dann auch auf das Konto dieses Richters.

        • @Tetra Mint:

          Natürlich. So wie überhaupt nahezu alle Menschen, die freiwillig ungeimpft blieben und dann an Covid starben, starben, weil sie den Lügen der Impfgegner geglaubt haben.

          Sachsen hat die niedrigste Impfquote und die höchste Todesrate. In SH sieht es umgekehrt aus.

          Die Impfgegner und Coronaleugner haben eindeutig und unbestreitbar tausende Menschen auf dem Gewissen.

          Erstaunlich und ärgerlich ist, dass man das in Deutschland kaum je so klar gesagt hat und mittlerweile auch einfach verschweigt.

          Dabei sollte man diesen Mördern-durch-Lügen ihre Schuld jeden Tag links und rechts um die Ohren schlagen.

  • Richter, die ihren Kegelclub über Strafzahlungen fett füttern,



    Richter, die Prozesse verschleppen.



    Richter, die während einer Verhandlung einschlafen.



    All das ist vorgekommen und blieb ohne Folgen für die Richter.

    Aber hier scheint es ja geradezu, als wolle man ein Exempel statuieren.

  • Die Einzelheiten der Causa lassen mich mit offen Mund zurück. Hat er wirklich gedacht, damit durchzukommen?

    Interessant fand der kleine Paragrafenreiter in mir den Paragraf 176. Formal hat der Richter da recht. Gibt es dazu eine rechtliche Einschätzung? Die meisten Maßnahmen gegen COVID waren Verordnungen und hier ging es um ein Gesetz. Ggf. Anpassung notwendig?

    • @Andi S:

      Lex specialis derogat legi generali. Man könnte glauben, der Mann sei juristischer Laie. Das zweite Staatsexamen bekommt man offenbar auch immer leichter!

      • @Zangler:

        Das spezielle Gesetz geht zwar dem allgemeinen vor. Aber eine Rechtsverordnung ist kein Gesetz, sondern steht in der Normenhierarchie unter dem Gesetz.

        Davon abgesehen: Ist § 176 Gerichtsverfassungsgesetz nicht das speziellere Gesetz? Die Vorschrift gilt ausschließlich für Gerichtsverhandlungen, regelt also einen speziellen Sachverhalt. Es geht vor allem darum, dass das Gericht die Gesicht der Leute sehen kann, die versuchen, das Gericht davon zu überzeugen, dass sie die Wahrheit sagen.

        • @Budzylein:

          Das ist in dem Fall §28/§28a Infektionsschutzgesetz.

          • @Ruhrpott-ler:

            Das IfSG ist ein Gesetz. Aber die Maskenpflichten in Gerichten sind, wie ANDI S (soweit ersichtlich, zutreffend) geschrieben hat, nicht im IfSG geregelt worden, sondern durch Rechtsverordnungen der Länder. Das IfSG war nur die Rechtsgrundlage für den Erlass dieser Verordnungen.