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Sachsen-AnhaltSchulamt streicht Abmahnung eines Lehrers für Kritik an AfD

Ein Lehrer aus Stendal wurde abgemahnt, weil er kritisch über die AfD gesprochen hat. Jetzt entfernt das Schulamt die Abmahnung – vor einem Gerichtstermin.

Anne Fromm

Aus Berlin

Anne Fromm

Eigentlich könnte sich Max Heckel freuen. Die Abmahnung, gegen die er eineinhalb Jahre lang gekämpft hat, wird aus seiner Personalakte gestrichen. „Wegen Zeitablaufs“ entfernt sie das Landesschulamt – rund einen Monat, bevor das Magdeburger Arbeitsgericht über den Fall verhandeln sollte.

Doch Max Heckel freut sich nicht. Er ist sauer. Er wollte, dass das Gericht über seinen Fall entscheidet, „damit die Lehrer in diesem Land endlich Rechtssicherheit haben“.

Reich, frei von Moral, nicht bei Verstand

Heckel ist Lehrer an einer Sekundarschule in Stendal, er unterrichtet Werken. Kurz nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hatten ihn Schüler gefragt, ob er die AfD gewählt habe. Heckel hatte das verneint und auf weitere Nachfrage anhand von Schaubildern erklärt, dass die Steuerpolitik der AfD vor allem reiche Menschen begünstige. Abschließend hatte er erklärt, wer die AfD wähle, sei entweder „sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand“. So schildert es Heckel selbst. So hat es auch das Landesschulamt dargestellt.

Eltern sollen sich über diesen Satz beschwert und an die AfD gewandt haben. Ulrich Siegmund persönlich, damals schon Spitzenkandidat der AfD, schaltete sich ein. Seine Ehefrau arbeitet an derselben Schule wie Max Heckel. Siegmund reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Heckel ein und drang im Oktober 2025 in öffentlicher Sitzung des Magdeburger Landtags auf eine Entscheidung des Landesschulamts.

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Schulamt Heckel bereits abgemahnt – unter anderem mit der Begründung, er habe gegen die Lehrkräften obliegende „Neutralitätspflicht“ verstoßen. Er habe seine SchülerInnen nicht zur Meinungsbildung befähigt, sondern sie von seiner eigenen überzeugen wollen.

Bundesweit einmalig

Nach taz-Recherchen dürfte Heckels Fall einmalig sein. Auch der Bildungsgewerkschaft GEW, BildungsexpertInnen und JuristInnen war kein Fall bekannt, in dem ein Schulamt einen Lehrer wegen Aussagen über die AfD abgemahnt hatte.

Heckel ging mit einem Anwalt gegen die Abmahnung vor. Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass sie unrechtmäßig war. Der für den 27. November angesetzte Verhandlungstermin vor dem Magdeburger Arbeitsgericht entfällt nun.

Auf taz-Anfrage bewertet ein Sprecher des zuständigen Bildungsministeriums das Streichen der Abmahnung als „konsequent und sachgerecht“. Das Landesschulamt hatte Heckel zuvor im Rahmen eines Vergleichs angeboten, die Abmahnung zu entfernen. Heckel hatte sich darauf nicht eingelassen. Er wollte ein Urteil. Abmahnungen würden durch Zeitablauf generell an Relevanz für das Arbeitsverhältnis verlieren, sagt der Sprecher nun.

Keine feste Frist

Dass Abmahnungen aus Personalakten entfernt werden, ist nicht ungewöhnlich. Eine feste Frist, wann das zu passieren hat, gibt es aber nicht. In der Regel, berichten verschiedene JuristInnen der taz, würden Abmahnungen nach etwa zwei bis drei Jahren ihre Warnfunktion verlieren.

Max Heckel findet, es sei kein Zufall, dass das Schulamt die Abmahnung gerade jetzt entfernt hat: „Das zeigt mir, dass das Amt kein Interesse daran hat, meinen Fall gerichtlich klären zu lassen.“ Er ist sich sicher, dass er den Prozess gewonnen hätte. Der Sprecher des Bildungsministeriums ließ offen, ob die Entscheidung mit dem anstehenden Verhandlungstermin zusammenhänge.

Wie diese Verhandlung ausgegangen wäre, bleibt offen. Das Gericht hätte auch entscheiden können, dass Heckels Äußerungen im Unterricht nicht zulässig waren. Dann wäre die Abmahnung zu Recht ausgesprochen worden – und das Urteil hätte tatsächlich Rechtssicherheit geschaffen. Allerdings nicht im Sinne von Max Heckel, sondern im Sinne der AfD.

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43 Kommentare

  • Mindɘrlɘistɘr

    ».... wer die AfD wähle, sei entweder „sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand“.«



    #



    Spitzenmäßige Definition, die ich rückhaltlos unterschreiben würde. Da fällt mir auch eine Bemerkung des österreichischen Musikers und Kabarettisten Gerhard Bronner ein:



    #



    »Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen:



    Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus.



    Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig.



    Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent.



    Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi.«

  • Chaos-NRW

    Ich halte die Aussage des Lehrers für problematisch. Denn wenn man diese Aussage zulässt, müsste man zwangsläufig auch die gegenteilige Aussage zulassen. Damit öffnet man die Büchse der Pandora. Auf einmal könnten wir Lehrer haben, die aktiv die AfD bewerben.

  • Frauke Z

    Wer sich mit Meinungen nicht zurückhält, muss auch andere Meinungen akzeptieren können.



    Hätte Herr Heckel es akzeptiert, wenn ein Schüler im Paroli bietet? Und zwar ohne negativen Konsequenzen bei der Benotung? Und rein sachlich ohne Bevormundung geantwortet oder gar - die Königsdisziplin - die Erwiderung einfach im Raum stehen lassen? Und vor allem: Konnten alle Schüler davon ausgehen, dass er bei Widerspruch so tolerant reagieren würde?



    Das heißt Neutralität. So hat man das auch im Nachgang der 68er-Proteste allgemein aufgefasst, unabhängig von der eigenen Position.



    Schüchterne Schüler könnten sich immer noch davon eingeschüchtert fühlen, und das zerstört das Vertrauensverhältnis zum Lehrer. Daher ist die Zurückhaltung bei politischen Meinungen immer noch besser.



    Würde mein Kind von einer Aussage "wer Partei X wählt, muss moralfrei oder meschugge sein" berichten, wäre ich sicher alarmiert - unabhängig von der erwähnten Partei. Klagen würde ich nicht, jedoch den Lehrer darauf ansprechen, bei Uneinsichtigkeit von dessen Seite auch weitere Stellen in der Schule.

  • Der olle Onn

    ...„sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand“



    Der Satz gehört in die Lehrbücher. Viel prägnanter geht es nicht...

  • Ricky-13

    taz: *Kurz nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hatten ihn Schüler gefragt, ob er die AfD gewählt habe. [...] Eltern sollen sich über diesen Satz beschwert und an die AfD gewandt haben.*

    Solche Eltern sind bestimmt sehr auf"rechte" Demokraten.

    Schon verrückt, wenn man sich mal anschaut, wo unser demokratischer Sozialstaat nach nur rund 80 Jahren schon wieder hinläuft.

  • hedele

    Es gibt für den Richter aber trotzdem noch eine Möglichkeit: Er muss nach der Erledigung der Hauotsache ja noch über die Kostenlast entscheiden. In diese Kostenentscheidung kann er alles hineinschreiben, was sonst in seinem Urteil gestanden hätte. Zugegeben, wie ausführlich das wird, hängt allein vom Richter ab, und es ist für den Kläger ist ein Kostenfestserzungsbeschluss ein schwacher Trost, wenn er davor auch ein Urteil hätte haben können.

  • Alex_der_Wunderer

    Genau von dieser Art Lehrer wie Herr Heckels brauchen wir viel mehr in unserem Land. Lehrer die rechtstaatlich, demokratisch sind und unser Grundgesetz achten.



    Selbstredend gehört es zu den expliziten Aufgaben unser Lehrkräfte in Deutschland, ihre ihnen anvertrauten Schüler vor Gefahren, auch Gefahren die unsere Demokratie gefährden oder wie durch die AfD massiv bedrohen, zu warnen.



    Sehr gut & richtig gemacht, Herr Heckels Sie sollten umgehend von unserem Bundespräsidenten ein Bundesverdienstkreuz bekommen, damit Ihr Engagement für Deutschland gewürdigt wird und damit ganz viele Lehrer, - Sie sich zum Vorbild nehmen.

  • Vic Merz

    Jaja, lieber totschweigen als handeln, Klassiker der Union, die eh nur noch AFD Wegbereiter spielt, und das in dem Szenario!



    Das ist also die 'neue' deutsche Politik??!!?

    • Normalo

      @Vic Merz:

      Das auf die Union zu münzen, halte ich für übertrieben. Es entspricht schlicht gängiger Verwaltungspraxis, bei unangenehmen Dienstaufsichtsbeschwerden, Abmahnungen etc., die zum Politikum werden könnten, möglichst viel unter den Teppich zu kehren, bevor das ganze von einem Gericht entschieden wird und man eine peinliche Klatsche kassieren könnte. Es ist völlig egal, wer gerade in der Regierung sitzt - die Verwaltungen werden in der Disziplin "Cover Your Ass" ihrem Neutralitätsgebot voll gerecht... ;-)

  • Auweiowei

    Mich würde interessieren, ob Herr Heckel Gewerkschaftsmitglied (GEW?) ist. Es sieht nicht danach aus. Aber so oder so: Ihm gebührt mein Respekt.

    Zu meiner Lehrer-Zeit, ab Ende der 60er,



    wusste ich noch nichts von einer 'Personalakte', später nichts von einer möglichen Einblicknahme. Als GEW-Mitglied wurde man (in meinem Bundesland) damals als eine Art Exot oder Rotfrontaktivist gehandelt - und heute möchte ich gar nicht mehr wissen, ob da etwas vermerkt und 'gegebenenfalls' (wie es so schön im Amtsdeutsch heißt) auch wieder gelöscht wurde.

    • Alex_der_Wunderer

      @Auweiowei:

      @ Auweiowei



      Wie haben den Gewerkschaftsmitglieder , auch der GEW auszusehen ? 😇

  • oldleft

    Nicht zu unterschätzen ist, dass diese Abmahnung sehr wohl bei weiteren Konflikten herangezogen wird, auch zur Begründung einer Kündigung.



    Das ist ein gewollter Fehler im Arbeitsrecht: mensch kann nur auf Entfernung der Abmahnung klagen.

    • Sabine Hofmann-Stadtländer

      @oldleft:

      Kleiner Hinweis einer "gewesenen" Arbeits-/Verwaltungs- und Sozialrechtlerin:

      Es kommt sehr auf den Einzelfall an, ob eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte Sinn macht. Wenn man Pech hat, wird die Richtigkeit der Abmahnung von Gerichts wegen bestätigt; sie wird dann erst recht zum Einfallstor für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Je nach Situation reicht erst einmal eine kurze Gegendarstellung und die Aufforderung zur Rücknahme bzw. Entfernung aus; ggf. reagiert man gar nicht auf die Abmahnung. Bei einem späteren Ausspruch einer verhbed. Kündigung prüft das Arbeitsgericht automatisch die Berechtigung der Abmahnung mit. Auch wenn Abmahnungen nach einer gewissen Zeit - gesetzlich nicht festgelegt, abhängig vom Verstoß - ihre 'Warnschussfunktion" verloren haben, können sie bei Kündigungen noch herangezogen werden.



      Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht ums Arbeitsrecht, sondern um das Disziplinarrecht, Teil des Beamtenrechts, und die Frage, inwieweit Abmahnungen zu weiteren Sanktionsmaßnahmen führen können. Für eine Klärung ist das Verwaltungsgericht zuständig.

      Ganz wichtig: Immer Rat suchen bei der Gewerkschaft oder einer* einem Rechtsanwält*in!

      • Gerhard Krause

        @Sabine Hofmann-Stadtländer:

        Falls Sie kein Gleichnis ziehen wollten, etwa zur Missbilligung, oder übertragene Anwendung im Disziplinarrecht, das o. die ich übersehen habe, spricht die Bezeichnung "Abmahnung" (eher) dafür, dass es sich bei Herrn Heckel nicht um einen Beamten handelt. Beste Grüße

        • Sabine Hofmann-Stadtländer

          @Gerhard Krause:

          Danke für den Hinweis! Das mit dem ArbG habe ich doch glatt übersehen. Aber meine Ausführungen zur Abmahnung sind trotzdem richtig :-))

  • Frauke Z

    Dass ein Lehrer eine solche Aussage im Unterricht nicht machen darf, sollte allen, die es angeht, klar sein. Auch Heckel hatte das ja eingesehen und sich entschuldigt.



    Die Frage war nur noch, ob sie eine Abmahnung rechtfertigt. Also ob die Sanktion für ein eindeutig regelwidriges Verhalten verhältnismäßig ist.



    Und hier spricht vieles dafür, dass die Reaktion überzogen gewesen wäre - z.B. die Rücknahme und auch die Situation, in der die Aussage gefallen ist (angeblich gezielte Schülerfrage, nicht vom Lehrer geplant).



    Gut, wenn Lehrer nicht Angst haben müssen, extreme Konsequenzen wegen einzelner Aussagen haben zu müssen. Dennoch müssen die Schulen sicherstellen, dass Lehrer sich nicht als politische Einflüsterer betätigen. Und in anderen, extremeren Fällen könnten sonst auch Abmahnungen nötig sein.

    • Alex_der_Wunderer

      @Frauke Z:

      @ Feauke Z



      Gerade Lehrer sind doch , quasi als



      " Diener des Staates " verpflichtet sich vor unseren Rechtsstaat zu stellen und mit kompetenten Argumentationen, wie es Herr Heckels in diesem Fall in seinem Unterricht getan hat.

    • Kaboom

      @Frauke Z:

      Selbstverständlich darf ein Lehrer im Unterricht eine solche Aussage machen. Und das sollte jedem klar sein. Neutralität gilt innerhalb der Grenzen der Verfassung. Gegenüber Parteien, die außerhalb der FDGO stehen, gibt es keine Neutralität. Im Gegenteil. Es ist sogar die PFLICHT von Lehrkräften, ihre Schüler zur Demokratie zu erziehen.

    • Klabauta

      @Frauke Z:

      "Auch Heckel hatte das ja eingesehen und sich entschuldigt. "

      Auch nach längerer Recherche konnte ich nichts finden, was diese Behauptung belegt. Und warum sollte er auch? Er hat ja recht, weshalb die Abmahnung ja auch aus seiner Akte gestrichen wurde. Dem Schulamt war offensichtlich klar, dass es mit einer Abmahnung vor Gericht nicht durchkäme und hat die Notbremse gezogen bevor es peinlich wird.

      Ein "politische[r] Einflüsterer" ist dieser Lehrer ganz bestimmt nicht, nur ein aufrechter und dem GG verpflichteter Demokrat. Zu benennen, dass eine vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei genau das ist, ist keine Verletzung des Neutralitätsgebots und auch kein "Einflüstern".

    • Barnie

      @Frauke Z:

      Wieso sollte es allen klar sein, "dass ein Lehrer eine solche Aussage im Unterricht nicht machen darf"?

      Haben Sie ein Urteil hierzu????

      Sorry, den konnte ich mir einfach nicht verkneifen...

      • Normalo

        @Barnie:

        Nehmen wir an, ein Lehrer hätte auf so eine kurze Frage nach seinem Wahlverhalten ähnlich gründlich dargelegt, warum z. B. er die Grünen für übergriffige Träumerle hält, die kein freiheitsliebender und vernünftiger Mensch je wählen sollte, oder dass die Linkspartei einen wirtschaftspolitischen Kurs verfolge, der geradewegs in die kollektive Verarmung der Bevölkerung führen würde - würden Sie da erstmal spitz nach einem Urteil fragen, das das als unzulässige Beeinflussung betrachtet?

        "Neutralität" verdient ihren Namen nur, wenn sie in alle Richtungen geht. Sollte dereinst die AfD verboten werden, dürfte ein Lehrer natürlich haarklein auseinanderlegen, welche verfassungsrechtlichen Erwägungen dieser Entscheidung zugrundelagen (und die AfD dabei entsprechend gründlich bloßstellen). Aber solange sie eine zugelassene Partei ist, darf Kritik an ihr im öffentlich-rechtlich bestimmten Raum keinen Sonderstatus genießen.

        • -_JK_-

          @Normalo:

          Ein Lehrer hätte in den von Ihnen genannten Beispielen nicht die Faktenbasis gehabt, die er in dem vorliegenden Fall hatte. Die Steuerpolitik der AgD lässt sich in ihrem Wahlprogramm nachlesen und die Folgen für den eigenen Geldbeutel kann sich jeder Laie selbst ausrechnen (machen leider nur die wenigsten).



          Genauso wäre es für Herrn Heckel rechtens gewesen, auf die Gründe für die Einstufung der AgD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch hinzuweisen, auch ohne ein Parteiverbot.



          Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

        • Barnie

          @Normalo:

          Ihr Kommentar beantwortet weder meine Frage noch trifft er den Kern des Themas. Außerdem sind Teile inhaltlich schlicht falsch.



          Vielleicht sollten Sie mal den Kommentar von Astrid Sehnefeld von 08:21 Uhr lesen....

        • Klabauta

          @Normalo:

          Ich finde die Gleichsetzung demokratischer Parteien mit der AfD problematisch. Zwar ist diese Partei (noch) nicht verboten, aber in Sachsen-Anhalt als rechtsextremistisch eingestuft.



          Zitat: Das „in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“



          Diese zu verteidigen ist die Pflicht des Lehrers.

          • Normalo

            @Klabauta:

            Ich hätte im Fall nichts dagegen, wenn es anders wäre, aber so leid es mir tut: Die AfD ist eine wählbare Partei (rechtlich wohgemerkt, moralisch ist eine andere Frage...) - auch da, wo der Verfassungsschutz sie als rechtsextrem einschätzt. Und als wählbare Partei hat sie einen Anspruch auf neutrale Behandlung durch öffentliche Institutionen - AUSSER durch den Verfassungsschutz und vielleicht die Parlamentsverwaltung.

            Es wird immer wieder versucht, im Fall der AfD dann doch undemokratische Mittel für durch den Zweck geheiligt zu erklären, und ich kann das wirklich verstehen. Aber im Wertgefüge der Verfassung ist die Wahlfreiheit und Gleichberechtigung im Rahmen der demokratischen Entscheidungsprozesse einfach ein nahezu nicht überwindbares Gut.

            Ergo: Man kann einem Lehrer als Mensch sicher nicht zumuten, Neutralität gegenüber einer aus seiner Sicht verfassungsfeindlichen Partei zu heucheln. Aber duist etwas anderes als seinen Schülern beizubringen, warum niemand sie wählen sollte. Mein SoWi-Lehrer z. B. erklärte offen, warum er bei den Grünen ausgetreten war (sie waren ihm nach der Realo-Übernahme ZU WENIG verfassungsfeindlich ;-)), aber weiter ging er richtigerweise nie.

        • Simon Lübbers

          @Normalo:

          Mir ist kein Fall bekannt, wo Grüne oder Linke einen Lehrer wegen einer politischen Äußerung verklagt bzw. eine Abmahnung verlangt hätten. Ausschließlich Rechte nehmen die angebliche Neutralitätspflicht für sich in Anspruch.

          • Normalo

            @Simon Lübbers:

            Wo kein Kläger da kein Richter. Aber WENN sich jemand beschwert, kommt man nicht umhin, einen möglichst politblinden juristischen Maßstab anzusetzen.

            Davon abgesehen: Lustig - ich glaube, ich hatte diese Diskussion irgendwo hier im Forum vor knapp 20 Jahren schonmal. NATÜRLICH haben sich Grüne und Linke/PDS in ihren "jungen Jahren" aktiv gegen Lehrer gewehrt, die sich mit ihrer Anwesenheit im Parteienspektrum nicht so recht anfreunden konnten und das mit deutlichen Worten ihren Schülern mitteilten ("Öko-Anarchisten", "Chaoten" bzw. "SED-Wiedergänger" oder "kommunistische Verfassungsfeinde"). Ich unterstelle mal, dass auch Sie das zu damaliger Zeit für völlig berechtigtes Durchsetzen demokratischer Neutralität gehalten hätten...

      • Astrid Sehnefeld

        @Barnie:

        Es geht um den Passus, wer die AfD wähle sei 'nicht bei Verstand'.



        'Frei von Moral' oder 'sehr reich' als Aussage sind völlig unproblematisch, 'nicht bei Verstand' ist eine Herabwürdigung.



        Und bevor jetzt das Argument kommt, 'ja aber die AfD macht das doch auch' - das legitimiert dennoch nicht Herr Heckel solch eine wertende Aussage zu machen.

        • Encantado

          @Astrid Sehnefeld:

          "'Frei von Moral' oder 'sehr reich' als Aussage sind völlig unproblematisch, 'nicht bei Verstand' ist eine Herabwürdigung."



          Ernsthaft? Jemandem Moral abzusprechen ist in Ordnung, an seinem Verstand zu zweifeln nicht?

        • Thomas Böttcher

          @Astrid Sehnefeld:

          Im Parteiprogramm Sachsen Anhalt der AfD steht, das der Krieg in der Ukraine nur ein schwelender Konflikt ist und das die Ukraine ein sicheres Herkunftsland ist.

          Parteiprogramm Sachsen Anhalt Abschnitt 40 und 41.

          Weiter:

          Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8637) die Zurücknahme der Tabaksteuer-Erhöhung.

          Weiter:

          Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8902) die Bundesregierung auf, nach „Vorbild der USA mit Russland ein Übereinkommen über die Lieferung von Diesel für Deutschland zu erfüllen".



          Mehr hab ich auf die schnelle nicht gefunden.

          Frage:



          Ist diese „Sekte" bei Verstand??

        • Barnie

          @Astrid Sehnefeld:

          Alles gut und schön, das steht in dem Kommentar, auf den ich antwortete, aber nirgendwo.



          Der ist äußerst pauschal gehalten, weswegen ich mir die Spitze nicht verkneifen konnte...

        • Blechgesicht

          @Astrid Sehnefeld:

          "Frei von Moral" ist keine Herabwürdigung?

        • Günter Picart

          @Astrid Sehnefeld:

          Das stimmt nicht, "nicht bei Verstand" ist hier keineswegs eine Schmähung, sondern eine sachlich begründete Feststellung und die logische Schlussfolgerung der Argumentation. Der Lehrer hatte dargestellt, dass die Politik der Partei den Interessen derer, die sie wählen, widerspricht. Dass man "nicht bei Verstand" (oder sehr reich) sein muss, um sie zu wählen, ist einfach eine saloppe Formulierung für die Tatsache, dass eine solche Wahlentscheidung irrational wäre. Das ist völlig unproblematisch und keine herabwürdigende Aussage.

          • Normalo

            @Günter Picart:

            Ich finde es höchst respektlos und latent totalitär, von der eigenen abweichende Meinungen mit der Unterstellung persönlicher Defizite des Andersmeinenden zu begegnen. In jedem Fall ist es übergriffig, wenn es von einem Lehrer gegenüber seinen Schülern kommt.

        • Simon Lübbers

          @Astrid Sehnefeld:

          Das ist keine Herabwürdigung, das ist eine Tatsache. Aber es kann sich ja jeder AfD-Wähler aussuchen, in welche dieser Kategorien er sich einordnet.

    • Cededa Trpimirović

      @Frauke Z:

      Warum sollte das allen klar sein? Von Lehrern wird immer gefordert, authentisch zu sein. Wenn er nun von einem Schüler nach seiner eigenen Meinung gefragt wird und die gibt, kann das demzufolge ja nicht falsch sein. Hätte er lügen sollen oder sagen "sag ich dir nicht"?

      Wäre die Frau von dem AgD-Typen nicht an der Schule, wäre da zudem sicherlich auch nichts passiert.

      Und was ist, wenn sich Lehrer "richtig" politisch betätigen, als Kommunalpolitiker oder so? Soll man das verheimlichen? Darf man das dann nicht? Bei uns ist vor Jahrzehnten ein Schulleiter mal Bürgermeister geworden, der war auch in einer Partei. *schulterzuck* Ich halte das Verhalten des Landesschulamts für Feigheit vor dem Feind. Um das mal martialisch auszudrücken 😉

      • Walterismus

        @Cededa Trpimirović:

        Die richtige Antwort wäre hier gewesen, meine eigene Wahl fällt unter das Wahlgeheimnis (und dann kann man das Wahlgeheimnis durchgehen) und zur eigenen Meinung einfach nichts sagen mit dem Verweis, dass man nicht Beeinflussen möchte und die Kinder sich selber ein Bild machen sollen.

        Lehrer haben Schürerinnen und Schülern nicht die eigene Meinung nahe zu legen im Bereich der Politik, selbst wenn dieser Bezirksbürgermeister oder generell Kommunalpolitiker ist.

      • Frauke Z

        @Cededa Trpimirović:

        "Ich bin Grünen-Mitglied", "ich unterstütze viele Positionen der Grünen" oder



        "Ich persönlich bin mit der Politik der Grünen gar nicht einverstanden" sind, mindestens auf explizite Nachfrage, natürlich in Ordnung. Bei persönlichen Gründen dafür, sowohl positiven als auch negativen, ist äußerste Zurückhaltung angesagt, mindestens im Unterricht (wenn ein Schüler einen Lehrer unter vier Augen anspricht, ist die Situation eine andere).



        Eine Aussage wie "Wer die Grünen wählt, muss geisteskrank sein" ist offensichtlich nicht in Ordnung.



        Und natürlich gilt gleiches Recht für alle, für alle Parteien gilt die gleiche Zurückhaltung. Und das ist wahrscheinlich der Punkt, an dem bei vielen das Abstraktionsvermögen aussetzt.

        • Kaboom

          @Frauke Z:

          "Und natürlich gilt gleiches Recht für alle, für alle Parteien gilt die gleiche Zurückhaltung. "

          Das ist schlicht Unsinn. Mehrere Landesverbände der AfD sind rechtsextremistische Bestrebungen, alle werden beobachtet. Die Bundespartei wird ebenfalls beobachtet, die Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung ist vorläufig ausgesetzt, bis das Hauptverfahren beendet ist.

        • MaFra123

          @Frauke Z:

          Das Neutralitätsgebot auf dass sich hier so unterschiedlich bezogen wird, hat in den letzten Jahren eine starke Instrumentalisierung durch rechtsaußen, die extrem Recht und damit auch die AfD erfahren.



          Es besagt allerdings nicht, dass was hier immer wieder suggeriert wird - alle Parteien gleich behandeln egal was in deren Parteiprogramm steht. Sondern vielmehr aktives Eintreten für das Grundgesetz. Und Parteibezogene Äußerungen einen "auf einem im Wesentlichen zutreffenden Tatsachenkern beruhen" müssen (das scheint bei Herrn Heckel gegeben zu sein, nimmt er doch Bezügen zum Wahlprogramm vor)



          Da sman vor diesmem Hintergrund Parteien, die vom Verfassungsschutz wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit beobachtet werden und Parteien die verfassungskonform sind in Praxis und Parteiprogramm sollte eigentlich "allen Menschen klar sein".



          Es gibt zum Thema Neutralitätsgebot einige einschlägige Veröffentlichungne in den Erziehungswissenschaft, die der instrumentalisierung des Begriffs versuchen entgegen zu wirken. Ein guter Überlick wäre bspw. hier: www.gew.de/fileadm...litaet-SHZ-web.pdf

          • Insieme

            @MaFra123:

            Absolut richtig, was Sie ausführen!!

        • Günter Picart

          @Frauke Z:

          Sie setzen die AfD mit den Grünen gleich. Das nennt sich Normalisierung des Rechtsextremismus. Die AfD ist keine normale Partei, die man wählen kann oder auch nicht und der gegenüber ein Neutralitätsgebot in der Schule gelten könnte. Die Schule ist an den Verfassungsauftrag gebunden, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Verfassungsgegner zu erkennen und moralische Maßstäbe unseres Zusammenlebens zu beachten. Dass die AfD dagegen verstößt. können viele Schüler (und auch Erwachsene) ohne Hilfe des Lehrers nicht unbedingt erkennen.

          • Strolch

            @Günter Picart:

            Nur das Bundesverfassungsgericht kann entscheiden, ob eine Partei verboten wird. Solange ist die AFD im Sinne des Gesetzes eine "normale" Partei und die kann und darf jeder wählen. Ob er das tun sollte, steht auf einem anderen Blatt.