piwik no script img

Kopftuch-Urteil des VerfassungsgerichtsWie in Polen und Ungarn

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Karlsruhe billigt ein Kopftuchverbot für Richterinnen. Damit schützt es die Mehrheit, nicht die Grundrechte.

Erst ausgrenzen, dann über Rassismus wundern Foto: dpa

W arum haben wir ein Verfassungsgericht? Damit die Grundrechte des Einzelnen auch gegen Gesetze der Mehrheit geschützt werden. Gerade weil sich die Mehrheit gern dadurch Akzeptanz verschafft, dass sie unbeliebte Minderheiten drangsaliert, ist die Kontrolle durch ein Verfassungsgericht notwendig, um die Rechte von Minderheiten zu sichern.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht akzeptiert, dass in Hessen Richterinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuchs verboten werden darf. Das ist ein Gesetz, das erkennbar darauf abzielte, Musliminnen auszugrenzen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat dies nun gebilligt. Der Staat habe hier einen Einschätzungsspielraum.

Mit derartigen Entscheidungen nimmt sich das Bundesverfassungsgericht selbst aus dem Spiel. Es entscheidet nicht im Zweifel für die Grundrechte, sondern dient nur noch als Legitimation der diskriminierenden Mehrheit. So stellt man sich auch in Polen und Ungarn die Rolle von Verfassungsrichtern vor.

Eigentlich waren wir schon weiter. Bei Lehrerinnen und Erzieherinnen darf das muslimische Kopftuch nicht mehr pauschal verboten werden, so das Bundesverfassungsgericht 2015. Die staatliche Neutralität sei nicht verletzt, wenn einzelne Staatsbeschäftigte ein Kopftuch tragen. Es habe auch niemand ein Recht, vom Anblick kopftuchtragender Frauen verschont zu werden, denn das Kopftuch gehöre in Deutschland zum „gesellschaftlichen Alltag“. Aber das war der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Über die Richterinnen entschied nun der Zweite Senat. Er lässt es zu, dass Kopftücher auf der Richterbank verboten werden, um das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Justiz zu sichern. Die Sichtbarkeit von Muslimen sei geeignet, „das Bild der Justiz in ihrer Gesamtheit zu beeinträchtigen“. Was für ein Signal des höchsten deutschen Gerichts sieben Tage nach den antimuslimischen Morden von Hanau. Wer Diskriminierung von oben zulässt, braucht sich über den tödlichen Rassismus von unten nicht zu wundern.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Mehr zum Thema

138 Kommentare

 / 
  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Das Kopftuch hat im Gerichtssaal ebensowenig etwas zu suchen wie das Kruzifix. Das man 2020 darüber überhaupt noch diskutieren muss, verwundert.

  • Nebenbei: Ich halte eine Richterin, die so fundamentalreligiös ist, dass sie glaubt, zum Tragen eines Kopftuches zwingend verpflichtet zu sein, für ungeeignet für den Richterberuf, weil ich bei ihr befürchte, dass sie die Religion über unsere Gesetze stellt. Was gibt es denn sonst noch bei ihr für regeln aus dem Koran, die ihr wichtiger als alles andere, auch als die deutschen Gesetze, sind?

    Solch eine Richterin wäre genauso ungeeignet wie ein Bundespräsident, der die Bibel für sein wichtigtstes Buch erklärt, weil sein wichtigstes Buch mit Regeln das Grundgesetz zu sein hat. (Leider hatten wir vor noch nicht allzulanger Zeit sehr kurzzeitig soclh einen ungeeigneten Bundespräsidenten.)

    Solch eine Richterin würde ich immer wegen der Gefahr der Befangenheit ablehnen. Und dabei kommt es NICHT darauf an, ob die befangen IST, sondern nur, ob der Eindruck entstehen könnte, sie sei befangen. Bereits dann ist das Ablehnungsbesuch begründet und es muss ein anderer Richter entscheiden. Und dieser Einduck ist für mich in jedem Fall einer demonstrativ religiöse Symbole tragene Person gegeben.

    Hier handelt es sich zwar um eine Referendarin, also in Ausbildung, die später wahrscheinlich gar nicht Richterin werden will. Aber sie konnte ihr Referendariat auch so beenden. Aber für Referendare als Staatsanwalt gilt dasgleiche. Der Angeklagte sieht der Staatsanwältin nicht an, dass sie nur Referendarin ist. Der Eindruck der religiösen Voreingenommenheit besteht und ist mit unserem Recht unvereinbar!

    • 4G
      4813 (Profil gelöscht)
      @Immanuel:

      Volle Zustimmung von mir.

  • Ich verstehe auch nicht, warum eine Frau mit Kopftuch automatisch weniger neutral -erscheint-.

    Mir ist lieber eine kluge Richterin mit Kopftuch als einE bösartigeR RichterIn ohne erkennbare „religiöse“ Merkmale. Also der Wolf im Schafspelz.

    Ich sehe es auch so. Der Urteil ist klar gegen Deutsche muslimische Frauen gerichtet, die recht sprechen wollen. So unempanzipiert können sie gar nicht sein, wenn sie sich durch ein Jurastudium durchkämpfen. Kopftuch hin oder her.

    • @Doktor No:

      Es geht hier um die Repräsentation (also neutral aussehen) und nicht , ob die Frau religiös, nachsichtig etc.. ist und das gilt für alle ! Es werden auch keine Persönlichkeitstests durchgeführt. Ein Richter kann auch nicht in Jogginghose kommen, wenn er sich da wohler fühlt. Und es geht bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe darum: sich selbst zurücknehmen zu können, mit seinen Ansichten , Glaubenssätzen und nicht um Selbstbehauptung, sonst ist man nicht geeignet. Insbesondere in der Familienrechtsprechung ist das essentiell. Und viele der sog. Kopftuchprozesse werden von den teilweise undemokratischen und Frauen benachteiligenden Verbänden finanziert.



      Es gibt viele deutsche muslimische Frauen, wahrscheinlich die Mehrheit, die das ähnlich sehen und diese Entwicklung mit Sorge betrachten.

      • @Frieda_Eierkuchen:

        Ja. Ich stimme Ihnen zu. Richter haben deswegen ja ein Uniform, so viel ich weiß. Und doch hat es ein Geschmäckle. Warum eine dezente dunkle Kopfbedeckung unter dem Richterhut nicht neutral sein soll, verstehe ich nicht.

        Bei den Männer könnte man den genauen Haarschnitt vorschreiben, und dass sie keinen Bart tragen dürfen. Wir können den neutralen Erscheinungsbild dann bei allen vorgeben. Hier wird eine besondere Gruppe unserer Gesellschaft gezielt als „nicht neutral“ abgestempelt.

        • @Doktor No:

          Das neutrale Erscheinungsbild wird über die Kleidung hergestellt. Und nicht über Frisur, Schmincke etc..



          Das Geschmäckle ist für mich eher, dass insbesondere die konservativen Verbände eine solche Klagen führen, die sich an der Sharia orientieren, was familienrechtliche Belange anbelangt. Und wenn man sich mit Ditib, Milli Görös etc. befasst hat (aus der Türkei gesteuert udn finanziert), weiß man , dass zwar dem GG zugestimmt wird, intern es sich aber anders zeigt. So unschuldig , wie diese Debatte daherkommt, ist sie nicht. Und gerade auch die klagenden Frauen nicht.

    • 0G
      06313 (Profil gelöscht)
      @Doktor No:

      Sind Muslima, die freiwillig kein Kopftuch tragen, keine Muslima? Ein Kopftuch macht aus einer Frau noch lange keine Muslima.

      • @06313 (Profil gelöscht):

        Ja klar dürfen Muslima entscheiden, ob sie Kopftuch tragen oder nicht. Darum geht es hier nicht. Auch eine atheistische oder buddhistische Frau kann sich für einen Kopftuch entscheiden. Oder ein Mann.

        Der Urteil benachteiligt Muslima ohne Zweifel. Der Kopftuch wird als nicht neutral angesehen.

        • @Doktor No:

          Das Kopftuch wird als nicht neutral angesehen, weil es ein Symbol ist.

          Es steht für mehr als nun eine Kopfbedeckung. Dahinter steckt ein Moralkonzept und es besitzt eine politische Komponente.

          Das kam man nicht einfach ignorieren.

        • 0G
          06313 (Profil gelöscht)
          @Doktor No:

          Wenn überhaupt, dann "benachteiligt" es nur Muslima, die es als ihre religiösr Pflicht oder Zwang ansrhen, ein Kopftuch tragen zu wollen/müssen. Muslima, die kein Kopftuch tragen wollen, sind aus dem Schneider, und werden nicht "benachteiligt". Wenn Menschen, egal welcher Religion sie angehören, meinen, ihre Religion über das Neutralitätsgebot stellen zu wollen und sich nicht mit den Regeln eines säkularen Staates anfreunden können oder wollen, dann haben sie nichts im Dienst eines säkularen Staates und seiner Behörden zu suchen. Sie stellen ihre persönlichen religiösen Belange über die der Allgemeinheit. Hinzu kommt, dass das Ganze ein wenig etwas von Trotzhaltung hat.

          • @06313 (Profil gelöscht):

            Vielen Dank für diese Antwort! Genauso ist es und Punkt!

  • 0G
    06313 (Profil gelöscht)

    "Was für ein Signal des höchsten deutschen Gerichts sieben Tage nach den antimuslimischen Morden von Hanau. Wer Diskriminierung von oben zulässt, braucht sich über den tödlichen Rassismus von unten nicht zu wundern."

    Die Einhaltung des Neutralitätsgebots ist keine Diskriminierung, sondern eben die Umsetzung des Gebots, für das es keine Ausnahmen geben darf. Das Urteil diskriminiert keine Muslima oder Muslime, sondern betont das Neutralitätsgebot, an das sich ALLE halten müssen.

  • Am besten ist die Überschrift!

  • Da bin ich auch bei Herrn Rath -- auch wenn ich mich scheinbar in der Minderheit der KommentatorInnen hier befinde.

    Ja. Aufklärung. Religionskritik. Andererseits ist es ja auch ein Merkmal der Aufklärung, Ordnungspolitik nur dann einzusetzen, wenn das Allgemeinwohl es wirklich erfordert, nicht vorher.

    Ich denke, Kopftücher hätten nicht so eine grosse Bedeutung als Identifikationssymbol, wenn sich ihre Trägerinnen nicht als "anders" abgestempelt fühlten.

    • @tomás zerolo:

      Die Trägerinnen fühlen sich nicht als anders abgestempelt, sie wollen anders sein bzw. werden dazu gezwungen.

      Kopftuch als religiöses Symbol ist ein Erkennungsmerkmal und gleichzeitig Bekenntnis zu einer antiliberalen Variante des Islam. Warum da ein Anspruch bestehen soll, dieses Symbol in öffentlicher Funktion zu zeigen, ist mir ein Rätsel.

      Religion ist Privatsache. Ich will da nicht behelligt werden von Menschen, deren Vorstellung über das Mittelalter nicht hinaus gehen.

      Die hier einige Male verbreitete Unterstellung, dass Linke Befürworter von religiösen Symbolen sind, ist absurd. Ich kenne keinen einzigen Linken, der sich für irgend eine Religion und deren öffentliche Ausübung einsetzen würde. Das wäre eine zutiefst reaktionär konservative Position. Und letztendlich auch antiliberal.

      • @Rolf B.:

        Da sind sie aber nicht auf dem Laufenden. Sehen sie hier.

        www.linksfraktion....gegen-jeden-zwang/

        • @APO Pluto:

          Danke für den Hinweis. Nach meinem Verständnis von linker Politik ist diese Stellungnahme Ausdruck einer bürgerlich liberalen Position, die ja viele in der Fraktion Die Linke vertreten.

          Heute versteht sich ja alles als links, wenn man einen Mindestlohn von 12 Euro für 2025 fordert oder Kinderarmut auf Sonntagsreden anprangert.

      • @Rolf B.:

        Meinen Sie bei Linke, die LINKE? Bei den Grünen könnte ich Ihnen einige Persönlichkeiten nennen: z.B. Bettina Jarrasch, die sich vehement für religiöse Insignen des illiberalen Islam einsetzt.

        • @Frieda_Eierkuchen:

          Ich meine mit Linke die Menschen, die konsequent die Unterdrückung der Menschen durch Menschen ablehnen und die sich für Gleichberechtigung einsetzen. Ich meine ganz ausdrücklich nicht die kleinbürgerlich liberalen Ideologen, die sich mit ihrem progressiven Neoliberalismus als Linke verstehen

          • @Rolf B.:

            Dann sollten Sie als Linker doch etwas andere Positionen bezüglich Russland und insbesondere Putin vertreten, nicht?

            • @Devil's Advocate:

              Ich vertrete nicht Positionen, die Sie von mir erwarten sondern die ich mit gutem Gewissen vertreten kann.



              Dazu gehört, dass ich mit absoluter Sicherheit nicht auf der Seite der kalten Krieger stehe und mich nicht zu den Ewiggestrigen zähle mit den ewig gleichen Feindbildern seit Wilhelm II.



              Deutsche Großmäuligkeit ist nicht mein Ding. Und am deutschen Wesen wird die Welt nicht genesen.

    • @tomás zerolo:

      Aufklärung bedeutet, dass jedem privat überlassen bleibt, welche religiösen Symbole man zeigt. Nur eben nicht als ausführendes Organ einer staatlichen Institution.

      • @Kagel :

        Eigentlich nicht so schwer zu verstehen!!!

  • Ein gutes und wichtiges Urteil. Religiöse Symbole haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Mit diesem Urteil wird endlich mal gezeigt, dass msn es mit der Trennung zwischen Staat und Kirche ernst meint, was nicht immer zu erkennen ist. Ich wünsche mir die gleiche Konsequenz für Bildungsstätten aller Art. Erstaunlich finde ich, dass die taz dieses Urteil bedauert. Wo sind hier Religionskritik und Aufklärung geblieben?

  • Was ist schlecht daran, die Mehrheit und deren Interessen zu schützen? Es ist gut & wichtig Minderheiten vor Repressalien und „Gewalt“ der Mehrheiten zu bewahren. Aber umgekehrt darf eine Minderheit auch nicht die eigenen Werte der Mehrheit aufzwingen.

    Im Urteil geht es um Symbole und nicht um einen RadikalenErlass. Auch ein FKK-Fan muss vor Gericht bekleidet erscheinen. Trotzdem darf er andernorts sein wie er will, ebenso die muslimische Referendarin.

  • Manchmal ist das wohl vieler wichtiger, als das wohl des einzelnen.... Mr. Spock vom Raumschiff Enterprise

  • ha! so daneben liege ich mit meinen überlegungen zur repräsentanz des staates doch nicht. auch Aqilah Sandhu ist rdnr 104 im beschluß aufgefallen, wo zu lesen steht: "Sie haben insofern ebenso wie die Beamten der Staatsanwaltschaft oder – in diesem besonderen Teilbereich – der allgemeinen Verwaltung die Werte, die das Grundgesetz der Justiz zuschreibt, zu verkörpern. " woran sich die frage anschließt: in welchem körper verkörpern sich werte?



    auch sonst verfassungsrechtlich vom feinsten verfassungsblog.de...-statt-gleichheit/

    • @christine rölke-sommer:

      Wo ist das Problem? Kopftuch und noch viel mehr Niqab und Burka verkörpern Islam, Nichtkopftuch Nichtsislam. Die Neutralität verkörpert sich also zwangsläufig im nichtbekopftuchten Körper.

      • @Suryo:

        danke für Ihre tiefschürfende analyse.

        • @christine rölke-sommer:

          Sie bleiben ihre wie immer schuldig und stellen immer nur rhetorische Fragen. Wie schon im niqab-Thread, wo Sie nur meinten, dass ein niqab älter sei als der politische Islam. Was im Jemen stimmen mag, in anderen Ländern jedoch nicht, wo er nun mal unmissverständliches Zeichen des politischen Islam ist. Eine deutsche Konvertitin zieht sich das Ding schließlich nicht an, weil sie sich plötzlich mit der jemenitischen Regionalkultur identifiziert. Aber nun doch mal zu Ihrer Analyse, ohne rhetorische Fragen oder Anekdoten.

          • @Suryo:

            meine analyse zum komplex *verkörpern* finden Sie weiter unten.

  • Dem Autor zufolge sollte ein anständiges Gericht also seine Entscheidungen von aktuellen Ereignissen abhängig machen, die absolut nichts mit den Fällen zu tun haben. Ein Richter soll erst nachdenken, ob sein Urteil gerade politisch genehm ist?

    Was hat er sich nur bei diesem Kommentar gedacht...

  • Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit. Der hat das BVerfG Genüge getan. Der Artikel vergisst vollständig zu erörtern, wie das in Ankara ist. Darf da eine Richterin ein Kreuz tragen. Das würde mich wahnsinnig interessieren. Atatürk hat schließlich Kopftücher verboten. Er ist aber schon lange tot und sein Verbot auch

    • @Sarg Kuss Möder:

      Da darf eine Richterin nicht mal ein Kopftuch tragen! Ein Kreuz natürlich auch nicht.



      Und Atatürks Verbot ist noch nicht ganz tot, aber man arbeitet dran...

  • Übrigens: Mal ganz davon abgesehen, dass ich dem Inhalt des Kommentars nicht zustimme ist die Überschrift allerletztes Rechtspopulisten-Niveau a la "Merkel-Diktatur" und "DDR-Verhältnisse," will sagen: die Gleichsetzung dieses Urteils mit der Suspendierung der Gewaltenteilung durch postdemokratische Regimes in Ungarn und Polen ist schlimmste manipulative Meinungsmache und der taz unwürdig.

  • Ich finde das Urteil auch gut. Wenn bei Polizisten auf Auffälligkeiten wie Tattoos geschaut wird und Ohrtunnel oder ähnliches, dann ist es doch das Mindeste, dass höhere STaatsdiener das auch trifft.

  • Wenn hier sogar der Versuch gemacht wird (siehe unten), den Koran "richtig" auszulegen, um die Kopftuchfrage zu klären, dann sind wir plötzlich wieder im Mittelalter, jenseits der Aufklärung und jenseits moderner zivilisatorischer Erkenntnisse. Wie weit soll es denn noch abwärts gehen mit unserer Demokratie und den absonderlichen ideologischen Ansprüchen?



    Die Freiheit der Religionsausübung beinhaltet nicht das Recht, ÜBERALL seinen Glauben zu präsentieren. Erst recht nicht als Unterdrückungssymbol.



    Alle reden von Digitalisierung und/oder Klimakatastrophe, nur in einer bestimmten Blase reden alle vom Kopftuch als Schutz vor notgeilen Männern. Wehret den Anfängen.

  • 8G
    83492 (Profil gelöscht)

    "Damit die Grundrechte des Einzelnen auch gegen Gesetze der Mehrheit geschützt werden."

    Und das bedarf bei Interessenkollision immer einer Abwägung. Niemand kann der Frau als Privatperson verbieten, im privaten Umfeld ein Kopftuch zu tragen. Wenn sie aber als Richterin auftritt, tut sie das ja in einer anderen Funktion, nämlich als Vertreterin eines Staates, der ohne Ansehen der Religion die Gesetze anwendet.

    Religionsfreiheit ist auch Freiheit von Religion. Ich möchte als Atheist nicht mit religiösen Symbolen behelligt werden, wenn ich einer Vertreterin der Staatsgewalt gegenüberstehe, die ein Urteil über mich spricht.

    • @83492 (Profil gelöscht):

      Atheist bin ich auch. Aber warum sollte es mich stören jemand mit Kopftuch, Kippa oder Kruzifix in einen Gericht zu sehen, solange die Urteile nicht von der Religionszugehörigkeit beeinflusst werden? Diese dürften auch nicht anders aussehen, wenn das Symbol entfernt wird, ist es da hat man sogar noch mehr Chancen, gegen ein beeinflusstes Urteil anzugehen.



      Und kritisch ist es auch, nur einzelnen Religionen das tragen ihres Symbols zu verbieten, wenn man das nicht möchte müssten wegen des Gleichbehandlungsgebots alle Symbolle, Kopftuch, Kippa und Kruzifix, verboten werden.



      Daß das Kopftuch nur ein Unterdrückungssymbol ist bezweifele ich. Natürlich gibt es unterdrückte Frauen die Kopftuch tragen, die Unterdrückung würde aber nicht schlagartig aufhören wenn sie das Kopftuch abnehmen. Andererseits kannte ich mal eine Türkin die sehr selbstbewusst war und sich Männern gegenüber sehr gut durchsetzen konnte, aber ohne Kopftuch war sie nie zu sehen.

      • @Sapperlot:

        Nun, ich bin auch Atheistin und ich möchte keine Staatsdiener mit religiösen Symbolen sehen, wenn ich ihnen ausgeliefert bin. Ich traue religiösen Menschen aufgrund diverser Erfahrungen nicht mehr pauschal zu, davon unbeeinflusst Entscheidungen zu fällen. Es würde mein Verhalten vor Gericht gravierend beeinflussen, wenn ich sehen würde, dass da jemand muslimisches Kopftuch, christliches Kruzifix o.ä. trägt, während meine Zukunft von dieser Person abhängt.

  • Die Sichtbarkeit von Muslimen sei geeignet, "das Bild der Justiz in ihrer Gesamtheit zu beeinträchtigen“.

    Was ist das für eine Aussage? Es ist erschütternd, wenn das höchste Gericht nicht in der Lage ist, eine solch herabwürdige Formulierung zu vermeiden.



    Es ist keine Frage, dass Richter und Richterinnen den säkularen Staat repräsentieren und somit alle religiösen Symbole oder solche die dafür gehalten werden, auf einer Richterbank nichts zu suchen haben. Aber diese Tatsache sollte so formuliert werden, dass sie niemanden verletzt oder diskriminiert.

    • @ecox lucius:

      Die Sichtbarkeit von Muslimen sei geeignet, "das Bild der Justiz in ihrer Gesamtheit zu beeinträchtigen“.

      Das ist an sich völlig richtig. Nur ist das Problem dabei, dass der erste Satzteil komplett der Fantasie des Autors entspringt und so weder in der Urteilsbegründung noch in der Pressemitteilung auftaucht.

      Die Formulierungen sind ziemlich genau so, wie du es richtig einforderst.

      "Danach ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt diese Pflicht einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Beschwerdeführerin dar. Dieser ist aber gerechtfertigt. Als rechtfertigende Verfassungsgüter kommen die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter in Betracht. Hier kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen ein derart überwiegendes Gewicht zu, das dazu zwänge, der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu verbieten oder zu erlauben."

      www.bundesverfassu...020/bvg20-013.html

      Das reicht aber wahrscheinlich nicht, für einen tendenziösen Artikel.

      • @Deep South:

        bitte in www.bundesverfassu...14_2bvr133317.html ab rdnr 90 lesen - und dann noch mal nachdenken. denn natürlich geht es um sichtbarkeit von muslimas als muslimas. referendarinnen mit (jüdischem) tichl scheint es nicht zu geben... noch nicht.



        im übrigen bezweifle ich, dass der beschluß bei mann mit kippa genauso ausgefallen wäre.

        • @christine rölke-sommer:

          Natürlich ging es in diesem Urteil in erster Linie um das Kopftuch und nicht um Muslima. Weil es ein Prozess war, bei dem es speziell um ein Kopftuch-Verbot ging.

          Das würde mit der Kippa oder mit einer Nonnentracht würde ziemlich sicher auch so ausgehen, wenn sich den ein Beklagter und ein Kläger findet. Der einzige Unterschied ist, dass einige Moslems von der Tragepgflicht überzeugt sind.

          Und da urteilt das Gericht -wie ich finde zu Recht- dass das Neutralistätsgebot vor Gericht über der Religionsfreiheit steht.

          Das Urteil richtet sich eindeutig gegen die religiöse Symbolik, nicht gegen den Glauben. Und deshalb ist der dazu gedichtete Halbsatz "...Die Sichtbarkeit von Muslimen sei geeignet,..." einfach unsachlich.

          • @Deep South:

            könnte es nicht auch sein, dass kippaträger bislang drauf verzichtet haben, es drauf ankommen zu lassen? und dass sie dafür gute gründe gehabt+immer noch haben könnten? und dass mer eher frauen als männern so genau auch auf den kopf guckt? - ich frag mich nämlich schon, wem eigentlich so ne kleine kippa auffallen würde. aber.. warten wir's ab, was passiert, wenn die erste orthodoxe jüdin mit tichl auftritt.



            ps: die nonne im habit halte ich für ein ablenkungsmanöver.

            • @christine rölke-sommer:

              Sorry, ich kann deine Fixierung auf eine rein hypothetische und -meines Erachtens auch völlig voreingenommene- Annahme nicht nachvollziehen.

              Und falls es Vertreter anderer Religionen schaffen, auf ihre Symbolik zu verzichten, dann kann man das auch von einer Muslima verlangen.

              Wenns mal den Fall geben sollte, dass irgendeine deiner Behauptungen eintrifft und das Verfassungsgericht dann zugunsten der/des Beklagte(n) entscheidet, bin ich voll deiner Seite.

              • @Deep South:

                voreingenommen? weil ich so meine befürchtungen ob des antisemitismus aus der mitte vons volk oder so habe?



                hypothetisch? weil Sie keine ahnung haben, wie orthodoxe jüdinnen ihre berufswünsche+aussichten im lichte der kopftuchentscheidungen diskutieren?

                • @christine rölke-sommer:

                  Das hat für mich Alles nichts mit dem Urteil, geschweige denn mit dem Satz, auf den ich mich bezogen habe zu tun.

                  Es geht hier um ein Urteil zu einem speziellen Fall, zu einem speziellen Symbol und die Richter haben es mit damit begründet, dass die Neutralität des Gerichtes über dem Recht auf zur Schaustellung religiöser und politischer Symbole steht.

                  Wenn ein Mensch es nicht schafft, dieses Neutralitätsgebot in so einem Amt anzuerkennen, dann legt er seinen Glauben ziemlich orthodox aus und es können schon Zweifel aufkommen, ob er -zum Beispiel(!)- in einem Streitfall mit religiösen Details auch neutral entscheiden kann.

                  • @Deep South:

                    klasse! wir haben es also mit einem specialis-beschluß zu einer hessischen lex-specialis zu tun.



                    dabei erklärt alle welt ständig, es ginge doch garnicht ums spezielle, sondern um religiöse symbole aller formen+farben.



                    und woher nehmen Sie die gewißheit, dass ein erklärtes atheist in einem "Streitfall mit religiösen Details" neutral entscheiden könne? noch anders gefragt: wodurch wiese sich denn in einem solchen fall die neutralität einer entscheidung aus?

                    • @christine rölke-sommer:

                      Es geht überhaupt nicht darum, was ich denke oder welche Gewißheit ich habe, sondern um die Menschen vor Gericht.

                      Und nochmal, das Verfassungsgericht hat über die Berufung einer Klägerin entschieden, der verboten wurde vor Gericht ein Kopftuch zu tragen. Natürlich ist das ein spezieller Fall. Die Begründung des Gerichts ist allgemein auf religiöse und politische Symbole bezogen. Das ist ganz leicht zu verstehen, wennn man denn will.

                      Du hast bis jetzt kein einziges Argument dafür gebracht, wieso das mit Kippa oder Tichel anders gehandhabt werden würde und weshalb das Urteil darauf abzielt Muslima zu dimkriminieren.

                      Du eierst rum zwischen Vermutungen und Spekulationen. Gehst von Muslimfendlichkeit über Frauenfeindlichkeit bis hin zur Sorge um "Antisemitsimus aus der Mitte der Gesellschaft".

                      Das hat alles null Substanz und ist nix als der hilflose Versuch, deine vorgefasste Meinung irgendwie zu untermauern. Nur Belege für deine Thesen bringst du nicht.

                      Wie gesagt, sollte das BVG in anderen Fällen zu anderen sichtbaren Symbolen andere Entscheidungen treffen und somit dieses Urteil zur Neutralität staatlicher Instanzen ad absurdum führen, lass ich mich gern korrigieren.

                      Ansonsten hab ich zu dem Thema alles gesagt.

                      • @Deep South:

                        und ich sag jetzt nur noch: BVG ist die abkürzung für berliner verkehrsbetriebe!

                        • @christine rölke-sommer:

                          Das ist natürlich ein echtes Argument. Jetzt nehm ich deine Meinung gleich viel ernster.

        • 0G
          06313 (Profil gelöscht)
          @christine rölke-sommer:

          "im übrigen bezweifle ich, dass der beschluß bei mann mit kippa genauso ausgefallen wäre."

          Reine Spekulation, die ich ziemlich unsachlich finde und auch nicht teile. Finden Sie sich damit ab, dass die Augenbinde das einzige Stück Stoff ist, das Justitia tragen darf.

          • 0G
            06313 (Profil gelöscht)
            @06313 (Profil gelöscht):

            Korrektur: ....das einzige Stück Stoff AM KOPF ist...

      • @Deep South:

        Sorry. Völlig richtig ist natürlich " Es ist erschütternd, wenn das höchste Gericht nicht in der Lage ist, eine solch herabwürdige Formulierung zu vermeiden."

  • Dieser Kommentar hat etwas anbiederndes. Es ist schon eine Ironie der Geschichte, wie sich ein Teil des linken Milieus hier verortet, eben nicht an Seite der liberalen Islamischen Religionspraxen, sondern der erzkonservativen patriachalischen Variante zuarbeitet. An dieser Stelle wird Erdogan ordentlich zugearbeitet, den Test erledigen die großen Verbände. Vielleicht sollte sich Herr Rath einmal mit der Politik der Verbände (wie z.B. Ditib) beschäftigen, die solche Klagen oft unterstützen.

  • Lustig dass die Rechte irrationaler Denkweisen (Religionen) und daraus folgender anti-emanzipativer kultureller Praxen gerade von Linken verteidigt werden.

    Die korrekte Linie hier wäre aber nicht die Verteidigung der Symbole und Handlungen der islamischen Religion, sondern die Forderung, auch im gleichen Masse christliche (bzw. alle religiösen) Handlungen und Symbole aus der Öffentlichkeit zu nehmen.

    Die Idee der Linken war mal rationaler Säkularismus, nicht die reflexhafte Verteidigung von Religionen - egal ob migrantischer Spielart oder lokaler.

  • Und wieder setzt ein Kommentator Muslima mit Kopftuch(tragend) gleich - was für ein Erfolg für den Islamismus! Was sollen denn all die Frauen aus islamischen Kulturkreisen dazu sagen, die ihre Verhüllung als Pflicht und Symbol einfach nur ankotzt?

    • @dites-mois:

      Eben. Danke.

      Der Autor ist halt ein Mann.

      • @cazzimma:

        Ich allerdings (nach gängigen Kriterien) auch. Und kann dieses tragische "Missverständnis" trotzdem erkennen.

        • @dites-mois:

          Sie Verräter unserer männlichen Sichtweise!

  • Als Atheist empfinde ich Unbehagen darüber, dass ich ständig religiösen Symbolen gläubiger Menschen ausgesetzt bin und fühle von diesem Ansinnen, mich über solcherlei Neigungen optisch informieren zu müssen, stellenweise echt belästigt.



    Ich will es einfach nicht wissen, es wäre schön wenn ich es nicht überall sehen, oder bimmeln hören müsste und wenn es nicht immer nur um eure Probleme und Animositäten gehen würde. Feiert Eure Kulte, glaubt an wen und was ihr wollt, aber hört endlich auf, eure Probleme zu meinen zu machen, es nervt kolossal. Dort wo Staat und zugehörige Institutionen mir gegenübertreten, erwarte ich säkulare Neutralität und keine religiösen Bekenntnisse. Wem soviel Toleranz nicht gegeben ist, der möge Abstand von derlei Beschäftigung nehmen.

    • @Weidle Stefan:

      prinzipiell gebe ich ihnen recht. Aber legt die Richterin mit ihrem Kopftuch ihre religiöse Einstellung ab und erhält eine vorher nicht dagewesene Neutralität zurück? Ein religiös christlicher Richter der etwa zur Frage der Abtreibung urteilt, urteilt er anders wenn er kein Kreuz an der Wand oder um den Hals trägt. Wie gesagt, teile ich ihre Vorbehalte gegen Religion prinzipiell, andererseits bin ich es leid, diese nicht enden wollende Diskussion um ein Stück Tuch zu führen. Ich glaube das erzeugt einen Druck, und bringt bei gewissen Leuten Saiten zum klingen, die zu Gewalt ermuntern. Ignorieren finde ich da besser, und mit den Kopftuchträgerinnen ins Gespräch zu kommen ohne Ansehen ihres Kopftuches, alles andere drängt diese nur dazu sich in ihrer religiösen Ecke zu verschanzen, obwohl das Tuch ihnen vielleicht gar nicht so wichtig ist. Ein Ende der Diskussion führt vielleicht schneller dazu dass sie sich von ihrer Religion entfernen, wenn Sie erst einmal merken dass sie die Freiheit haben zu wählen, wie die Mehrheit der Gesellschaft auch. Und wenn jemand Richter ist, erwarte ich, dass er/ sie unabhängig, rational begründbar und auf der Grundlage des Gesetzes entscheidet, mehr nicht. Und dass Parlamentsabgeordnete keine Freiheiten einschränken mit Berufung auf religiöse Grundsätze. Dann ist alles in Ordnung.

      • @ingrid werner:

        Alles nicht von der Hand zu weisen, aber stellen Sie sich vor, ein auch optisch einer Religion angehörender Richter, würde einen der dazu oppositionellen Religion, ebenfalls auch optisch angehörenden Angeklagten, verurteilen.



        Vermutlich nicht zwingend ein Problem, aber vorsichtshalber doch lieber einheitliche Kutte drüber und gut ist, dann ficht das nicht doch mal einen an und wie die Leute innen ticken, weiß man sowieso erst hinterher.



        Religiöse Menschen haben ihre Marotten, aber auch ihre Probleme, meist in Form von den Religionsstifter milde stimmenden Kasteiungen. Mir war deshalb wichtig klarzustellen, dass sich die Welt nicht primär immer um derlei Befindlichkeiten drehen kann und muss.

  • Auch wenn es Herr Rath einen Kommentar schreibt, stimmen inhaltlich einige Sachen nicht:



    1. ist das Thema nicht Rassismus (so der Schwerpunkt), sondern Religion. Das ist deshalb wichtig, weil man seine Religion oder auch sein religiös begründetes Verhalten (und das ist das Thema!) ändern kann. Fast alle Religionen (meist im Zusammenhang mit Kulturen) begründen so ziemlich jeden Mist und stehen deshalb auch weltweit in der Kritik. Und die Tatsache, dass man das Recht hat, den Glauben an ein höheres Wesen grundsätzlich auszuleben, begründet überhaupt nicht, dass in jedweder Situation tun zu dürfen. Es gibt auch andere, wohlbegründete Situationen, in denen andere Gründe höher stehen als „religiöse Pflichten“.



    2. Das Kopftuch selber ist gar nicht religiös begründet, sondern kulturell (sorry, muss man anscheinend so oft wiederholen wie es falsch behauptet wird).



    3. Ist das Verhüllen der Haare bei erwachsenen (fruchtbaren) Frauen eine Aussage sowohl über erwachsene Frauen wie Männer. Zu den Männern: Du hast Deine Sexualität nicht im Griff (Du wildes Tier!), deswegen muss ich mich vor Dir schützen. Zu den Frauen: Wenn Du Deine Haare nicht verhüllst, bist Du Freiwild, Du bist also sozial gesehen nicht ernst zu nehmen. Soweit die Aussage, die die Kopftuchbefehler / -trägerinnen selber machen.



    Ich empfinde 3. mir gegenüber als Beleidigung, so dass ich Menschen, die diese Aussage mir gegenüber machen, versuche, zu meiden. Und ich würde auch keinen in meine Nähe lassen, der meint, dass bei einer engeren Beziehung (z.B. Geschäftspartner, Freunde, …) mir Gegenüber diese Aussage aufrecht zu erhalten ist. Wenn der Staat mir einen Menschen mit dieser Haltung aufzwingt (egal welchen Geschlechts), als Richterin, Staatsanwalt, Lehrerin oder … würde ich mich dagegen wehren, da ich mich durch die Beleidigung unterdrückt fühle.

    • @Eokdipl:

      2. ist falsch, da es im Koran vorgeschrieben ist und damit doch religiös begründet ist. Dass das so ist, können Sie natürlich trotzdem kritisieren.



      3. ist Ihre Interpretation des Ganzen, welcher viele Muslime und Muslimas widersprechen würden. Ihre Haltug zeugt mehr von Arroganz und Mangel an interkultureller Kompetenz als vom Kampf gegen Unterdrückung. Die Meinungsfreiheut deckt sie natürlich trotzdem ab.

      • @Devil's Advocate:

        Es ist nicht im Koran vorgeschrieben, wie fast alles in jeder Religion reine Auslegungssache und wie so oft mehr eine Frage patriarchaler Ideologie.



        Dass das Kopftuch für viele Muslima heute anderes besetzt ist (wenn sie z.B. ihren "Restkörper" nach Belieben sexualiseren) ist eine andere Sache, nur im Staatsdienst wo das Neutralitätsgebot gilt kann halt nicht jeder wie er/sie lustig ist...

      • @Devil's Advocate:

        Die Verhüllung des Kopfes ist halt nicht so eindeutig im Koran vorgeschrieben, es wird nur von einem Teil der Gelehrten so ausgelegt.

        Die Sure hab ich grad mal gesucht, in einem Artikel beim Deutschlandfunk heißt es: "Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht normalerweise sichtbar ist, und ihre Tücher über ihre Busen ziehen."



        www.deutschlandfun...:article_id=331983

        • @Vroni M.:

          Der Koran verwendet zur Beschreibung der Verschleierung, die von "gläubigen Frauen" zu tragen ist, die arabischen Wörter Jalabib (33:59) und Khumur (24:31). Khumur bezeichnet das Kopftuch, wie es auch schon von Frauen vor dem Islam getragen wurde, mit dem Zusatz, dass auch die Brust zu bedecken ist. Jalabib bezeichnet ein Gewand, dass den ganzen Körper und die Haare bedeckt.

          Es ist also Pflicht. Aber genauso ist es Pflicht, auf Pornografie, Glücksspiel, Alkohol und andere Drogen zu verzichten. Oder sich an Gesetze und Benimmregeln zu halten. Darauf wird von vielen Muslimen auch kein Wert gelegt. Ich würde das ganze also nicht so hochschaukeln. Zu den fünf Grundpfeilern des Islam gehört das Kopftuch schließlich nicht.

          Wer den Staat repräsentiert, hat dabei den Staat zu repräsentieren und keine Weltanschauung. Das Neutralitätsgebot gilt für alle; Kopftuch während der Arbeit ablegen, wäre die einzige Alternative für Frauen mit Kopftuch, die den Beruf trotzdem ausüben möchten. Das muss aber jede für sich entscheiden.

          • @Devil's Advocate:

            Sie deuten ja ne Menge rein - es scheint mir Ihre Auslegung ist reaktionär. Warum?

            • @Justin Teim:

              Ich deute eben nichts herein. Es ist die wörtliche Übersetzung der so wörtlich verwendeten Begriffe (unter Berücksichtigung der Historie der Begriffe). Wenn Sie sich nicht das Original ansehen, sondern eine Übersetzung, haben Sie einen anderen (ggf. verfälschten/abgewandelten) Ausgangspunkt. Reaktionär ist nichts daran.

      • @Devil's Advocate:

        Es ist so im Koran eben NICHT vorgeschrieben. Dort findet sich eine sehr vage Formulierung in Richtung "Reize bedecken".



        Daraus ein Kopftuchtragen als religiöses Muss für Frauen abzuleiten, ist absolute Willkür.

        • @cazzimma:

          Nehmen Sie sich die Originalfassung des Koran (auf Arabisch also) und Sie werden sehen, dass genau diese beiden Begriffe verwendet werden. Dann beschäftigen Sie sich mt der Geschichte beider Begriffe und Sie sehen, dass es doch so ist. Mit Willkür hat das nichts zu tun. Es muss weder Ihnen noch mir gefallen. Sich etwas anderes herein zu interpretieren, um weniger Zweifel zu haben oder sich besser zu fühlen, halte ich für heuchlerisch.

          Das ist ein bisschen wie die Frage nach Original-Sprachfassung oder Übersetzung bei Serien. In der Übersetzung geht meist - insbesondere bei komplexeren Formulierungen/Sachverhalten - etwas verloren.

          • @Devil's Advocate:

            Und dennoch gibt es reichlich Muslima, die KEIN Kopftuch tragen. Sie argumentieren pro radikale Auslegung, wie es Fundamentalisten tun, nach deren Ansicht eine Muslima ohne Kopftuch keine Muslima sein kann.

            • @Frida Gold:

              Erster Satz: Ja. Genauso gibt es Muslime, die Alkohol trinken oder rauchen. Dass das gegen die Reliion verstößt, betreiten diese ebensowenig wie viele Muslima, die kein Kopftuch tragen. Das ist wie bei jeder Religion: Gläubige, die gegen Regeln verstoßen, stellen damit nicht unbedingt die Regel selbst in Frage, sondern erachten andere Dinge für wichtiger. Dagegen ist doch nichts einzuwenden, solange man kein Fundamentalist ist.

              Zweiter Satz: Ich argumentiere pro wörtliche Übersetzug und Hinzuziehung des Gesamtkontextes statt "Jeder denkt sich was aus".



              "nach deren Ansicht eine Muslima ohne Kopftuch keine Muslima sein kann." - Schwachsinn. Nach der Logik wären auch muslimische Raucher, Alkoholiker, Spendenverweigerer, Mörder, Vergewaltiger etc. keine Muslime. Dieses "no treu scotsman"-Argument ist idiotisch. Dem Islam gehören diejenigen an, die dies von sich behaupten und dem Koran in seiner Gänze zustimmen.

              Wie ich vorher schon schrieb: Man sollte das nicht so hochschaukeln. Einem Christen, der Sünden (i. S. d. Bibel) begeht, wird ja auch nicht plötzlich der Glauben abgesprochen. Wer meint, ein Buch in seiner Gänze zur Lebensphilosophie zu erklären, sollte dieses Buch aber kennen. Dann gegen dessen Regeln zu verstoßen ist selbst im Rahmen der jeweiligen Religion nur in Einzelfällen eine wirklich große Sache.

  • Das Urteil ist ein äußerst wichtiges Signal zugunsten der weltanschaulichen Neutralität staatlicher Institutionen. Dies gilt gerade in der heutigen Gesellschaft, in der Menschen aus vielen Ländern mit unterschiedlicher kultureller Herkunft und Prägung zusammenleben müssen. Denn für Verfahrensbeteiligte ist die Neutralität des Staates bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank nicht zu erkennen.

    Der visuelle Eindruck einer Befangenheit ist also von vorneherein zu vermeiden. Das ist aber nur möglich, wenn die staatlichen Verfahrens-beteiligten keine religiösen Insignien zur Schau stellen dürften.

    Auch ich bin ab und an im öffentlichen Auftrag beruflich unterwegs, maße mir aber dabei nicht an, eine Uschanka zu tragen.

    • @Nicolai Nikitin:

      was gibt es gegen Uschankas einzuwenden?

      de.wikipedia.org/wiki/Uschanka

      • @ingrid werner:

        Eine Uschanka würde mehr oder minder darauf hinweisen, dass ich Russe bin. Diese Tatsache möchte ich jedoch nicht nach außen tragen, weil man dadurch ggf. meine weltanschauliche Neutralität in Frage stellen könnte.

  • Das hat mit Diskriminierung nichts zu tun. Neutralitätsgebot gilt für alle gleichermaßen. Es schützt das Vertrauen, dass die Gerichte sich an Recht und Gesetz orientieren und nicht an Religion, Parteizugehörigkeit oder sonstigen Weltanschauungen. So muss es sein.

  • Was für ein Geschwafel -

    "Das ist ein Gesetz, das erkennbar darauf abzielte, Musliminnen auszugrenzen. "

    Sind Musliminnen ohne Kopftuch keine Musliminnen?

    oder

    Was für ein Signal des höchsten deutschen Gerichts sieben Tage nach den antimuslimischen Morden von Hanau.

    antimuslimische Morde?

    Es waren klar rassistische Morde - und die Opfer wohl mehrheitlich kurdische Aleviten die von der muslimischen Gesellschaft in der Türkei unterdrückt werden.

    Der Autor nutzt das schamlos aus um daraus einen Anschlag auf Muslime zu machen.

    • @Justin Teim:

      im übrigen gab es das Neutralitätsgebot schon weit bevor einen nennenswerte Zahl von Muslimen eingewandert sind, eigentlich sogar bevor Frauen überhaupt in nennenswerter Zahl Richterinnnen wurden.

      Ich würde sagen, es hat sich auch bewährt. Es ist angenehm, wenn ein Richter "neutral" in Robe auftritt und als Person hinter dem Amt zurücktritt. Alles andere macht den Eindruck, die persönlichen Vorlieben seien vielleicht ausschlaggebend.....(also im Falle des Kopftuchs der Glaube).

  • Die Morde von Hanau waren nicht „antimuslimisch“! Erstens waren einige der Opfer gar keine muslime, zweitens geschahen die Morde nicht in Moscheen, und drittens fantasierte Rathjen von der Auslöschung aller Nichtweißer, wobei er explizit auch Kambodscha und Laos nannte.

  • eigentlich ein armutszeugnis, dieses urteil. denn es bezeugt, dass die justiz in der referendarinnenausbildung sich selbst nicht über den traut.



    dabei: wer mal das vergnügen hat, mit juristischen kopftuchmädchen zu streiten, der kann feststellen, dass die sehr gut ausgebildet sind, und womöglich bewußter neutral agieren als leutz, für die religion nur 1 innerliche veranstaltung sein darf.

    • @christine rölke-sommer:

      Liebe Frau Rölke-Sommer,



      bitte sagen Sie nicht "Kopftuchmädchen", auch wenn Sie es kritisch meinen.

      • @Moderation:

        oke.



        es ist ja nun klar geworden, wie+gegen wen ich den meine.



        finds aber lustig, dass mer sich lieber darüber echauffiert, statts sich zb mit verfassungsblog.de...-statt-gleichheit/ auseinanderzusetzen - wo mer nachlesen kann, wie gut diese jungen frauen ausgebildet sind. und wie gut die das verkörpern, was mit religiöser+weltanschaulicher neutralität des staates gemeint ist.

    • @christine rölke-sommer:

      "Kopftuchmädchen" ist ein zutiefst rassistischer und frauenverachtender / frauenfeindlicher Begriff. Warum benutzt Du ihn?



      Es sind zumeist starke und selbstbewusste Frauen, die sich bewusst für ihre Religion entschieden haben.

      Es geht nicht um Misstrauen gegen die Frauen, die – wie Du richtig schreibst - sicher "bewusst neutral agieren" würden. Sie unterscheiden sich darin auch nicht von Vertretern anderer Religionen wie z.B. Christen, denen ich das auch nicht unterstellen würde. Es geht darum, das Religiöse (unabhängig von der Religion) grundsätzlich aus dem staatlichen Handeln heraus zu halten bzw. zurück zu drängen.

      • @Ulrich Stähle:

        warum *kopftuchmädchen*? ich hatte die ** vergessen...



        weil dann auch sarazziner verstehen, wer gemeint ist.

        • RS
          Ria Sauter
          @christine rölke-sommer:

          Ihre Arroganz dient der Sache überhaupt nicht, mit diesem, Kommentar.



          Er ist überheblich und hat mit Sachlichkeit nichts zu tun.



          Er schadet und diffamiert.

    • 0G
      06313 (Profil gelöscht)
      @christine rölke-sommer:

      Stellt das Urteil infrage, dass "kopftuchmädchen" gut ausgebildet sind?

      • @06313 (Profil gelöscht):

        in gewisser weise ja.



        aber vielleicht lesen Sie erst mal selbst die pressemitteilung www.bundesverfassu...020/bvg20-013.html dann verstehen Sie besser, wie ich zu diesem schluß gekommen bin - der übrigens auch in der abweichenden meinung von richter Maidowski zum ausdruck kommt. es geht nämlich nicht um die bestellung eines kopftuchmädchens als richterin zur probe, sondern um die frage, ob kopftuchmädchen als referendarin auch mit tuch-auf-kopf zb sitzungsvertretung für die StA machen können dürfen müssen.



        letztlich jedoch geht es um die frage, wie in unserer vorstellung der körper beschaffen sein muß, der staat repräsentiert.

        • @christine rölke-sommer:

          Wie der Körper beschaffen sein muss?

          • @Jim Hawkins:

            ja, und zwar der körper des staates - in unserer vorstellung!

            • @christine rölke-sommer:

              Der Körper des Staates. Also da stehe ich ehrlich gesagt auf dem Schlauch.

              Ich sehe den Staat eher als Diagramm oder als Macht oder als Funktion.

              Oder meinen Sie das Gericht mit seinen Roben als Verkörperung des Staates?

              Der würde aber auch keine Religion beinhalten.

              Also für mich ist der Staat erstmal körperlos als Idee, falsch oder richtig.

              Und körperlich in Form seiner Amtsträger. Polizisten, Gerichtsvollzieher und eben Richterinnen und Richter.

              Immer noch keine Religion.

              • @Jim Hawkins:

                vielleicht lesen Sie mal von Kantorowicz *die zwei körper des königs* und denken dann mal weiter daran herum, wie sich der ohne könig körperlos gewordene staat repräsentieren soll/kann. in unserer vorstellung greifen wir - unwillkürlich? aus christlich geprägter tradition? - auf ein körperbild zurück, auch+gerade dann, wenn die repräsentanten sich besonders einkleiden, wie nun mal richter es tun. - gerichtsvollzieher übrigens nicht, die kommen in zivil - und die vollstrecken auch nicht staat, sondern die ansprüche privater. - um's kurz zu machen: in christlicher tradition greifen wir auf einen männlichen körper zurück, auf dem christus. - ich denke, deshalb fällt es uns so schwer, die frau mit tuch-auf-kopf als repräsentanz des staates zu sehen. wir argwöhnen immer, sie könnte einen anderen staats-männer-körper repräsentieren. -- das ist in kürze meine idee dazu. sollte sie mal ausarbeiten.

                • @christine rölke-sommer:

                  OK, das ist tatsächlich interessant.

                  Aber, auf die Schnelle:

                  "Die Justiz in Berlin ist überwiegend weiblich"

                  sagt der Tagesspiegel. Das mag in anderen Bundesländern anders sein, aber wahrscheinlich nicht total anders.

                  www.tagesspiegel.d...lich/24304876.html

                  Natürlich tragen die Frauen denselben Fummel, aber ist das denn bei allen Gerichten und Instanzen so?

                  • @Jim Hawkins:

                    alle tragen robe, dazu männer weißen schlips+frauen weißen schal. keine ahnung, ob diese accessoires beim BVerfG auch karmesinrot sein dürfen... zu einzelheiten kukstu www.haufe.de/recht...iz_222_210924.html und www.swp.de/panoram...acht-20868651.html



                    mer sollte also meinen, dass das überziehen der robe reicht, um alle sonstigen am körper getragenen symbole zurücktreten zu lassen.

                    • @christine rölke-sommer:

                      OK, einer geht noch.

                      Folgendes Szenario. Ein Mensch wird von einer katholischen Grusel-Sekte gefangen gehalten und gequält.

                      Er kann fliehen, hat Beweise und zeigt das Pack an. Es kommt zum Prozess.

                      - Schnitt -

                      Im Gerichtssaal stehen Richterinnen und Richter wie die Männlein und Weiblein im Walde. Eine von ihnen trägt über der Robe deutlich sichtbar ein christliches Kreuz.

                      Was mag da in dem Opfer vor sich gehen? Von wegen die Symbole treten zurück.

    • @christine rölke-sommer:

      ups - gemeint ist: nicht über den weg traut.

    • @christine rölke-sommer:

      Herrlicher Begriff "juristisches Kopftuchmädchen" strotzt gerade so vor Emanzipation...

      • @Justin Teim:

        Komplett daneben, sich dieses Sarrazinjargongs zu bedienen.

        • @cazzimma:

          immerhin haben Sie bemerkt, welche denke hinter *kopftuchmädchen* steckt. is doch schon ma was!



          bedaure sehr, dass ich die ** vergaß. die setze ich sonst immer.

        • @cazzimma:

          Hallo -mal richtig lesen, der Begriff ist von Christine Röke-Sommer.

          • @Justin Teim:

            ne, *kopftuchmädchen* ist von thilo sarrazin. könnSe in seinem lettre-interview www.lettre.de/cont...klasse-statt-masse nachlesen.



            ich verwende ihn gerne mal, damit deutlich wird, was für nen schmäh mann dem durchgehen läßt.

  • Es ist ohne Frage richtig: Der Kampf gegen Rassismus ist aktuell in Deutschland und Europa primär ein Kampf gegen antisemitischen und antimuslimischen Rassismus. Es geht daher darum, die Religionsfreiheit zu vierteiligen und das Recht auch der dogmatisch religiösen Menschen zu verteidigen, am sozialen und öffentlichen Leben teil zu nehmen. Es ist so, der aktuell vorherrschende Rassismus macht sich an religiösen Symbolen fest. Deshalb sind wir als Nicht-Religiöse aktuell auf der Seite der Religiösen und verteidigen deren Rechte, ihre Rechte auf Gotteshäuser, ihr Recht auf freie Religionsausübung, ihr Recht auf soziale und gesellschaftliche Teilhabe, ihr Recht auf das Tragen von religiösen Symbolen.

    Aber wir kämpfen nicht nur gegen den Rassismus. Wir kämpfen auch für einen laizistischen Staat und für eine laizistische Gesellschaft – und das sollten wir dabei nicht vergessen. Wir Nicht-Religiöse müssen uns nicht alles zumuten lassen, was dogmatisch Religiöse sich so von der Gesellschaft wünschen. Ich denke z.B. an das christliche Tanzverbot an hohen christlichen Feiertagen. Die dogmatisch Religiösen (gleich welcher Religion) sind daher immer auch unsere politischen Gegner, wenn es um soziale, gesellschaftliche und individuelle Freiheit geht. Ich finde es daher absolut richtig, dass Menschen keine Richter werden können, die meinen, ihre religiöse Überzeugung (unabhängig davon, welcher Religion sie nun angehören) permanent und ununterbrochen nach außen symbolisieren zu müssen.

    Es ist sicher richtig: das Urteil ist auch Wasser auf den Mühlen der Rassisten und Faschisten, weil es speziell um das muslimische Kopftuch ging. Aber nur, weil es unseren Feinden nützt, sollten wir nicht darauf verzichten, das politisch Richtige zu vertreten. Man kann das Urteil richtig finden und trotzdem den antimuslimischen Rassismus entschieden bekämpfen.

  • Gutes Urteil.

    Bitte gleich fortsetzen mit dem Verbot der Indoktrination von Kindern mittels Religionsunterricht und Unterbringung der Kinder in christliche Kindergärten und Schulen.

    Endlich die Verstümmelung 8 Tage oder 10 Jahre alter Jungen als das ahnden was es ist: schwere Körperverletzung Schutzbefohlener!

    Weist den Kinder den Weg zum Freidenken, lehrt sie Empathie, Nächstenliebe.

    Dieser Hokuspokus namens Religion hat schon lange genug die Menschen unterdrückt.

  • Sinnvolles Urteil, gleich weiter machen! Hängt in vielen Gerichtssälen nicht noch dieser eine Schreiner rum?



    community.beck.de/...erichtssaelen-oder

  • Der Autor hat wohl eine sehr einseitige Sichtweise. Nicht die Mehrheit und ihre Ansichten sollen geschützt werden, sondern die Kontinuität der Justiz!

    Frauen mit Kopftuch sollen nicht etwa ausgegrenzt werden, sondern ihre religiöse Neutralität soll garantiert werden. Wer sich offen für das Tragen eines Kopftuches oder irgendeiner anders geformten religiösen Kopfbedeckung entscheidet, kann leicht in den berechtigten Verdacht geraten, seine religiöse Ansicht zum Standard zu machen. Das wäre besonders bei der Justiz ein undemokratisches Zeichen.

    Auch andere religiöse Zeichen werden nicht geduldet. Eine Katholische Nonne mit ihrem Schleier wäre ebenso fehl am Platze. Gleiches gilt für Priester in ihrer Berufskleidung. Natürlich dürfen sie in Zivil erscheinen - genauso wie ihre mohammedanischen Kollegen.

    Es ist nicht die Aufgabe eines demokratischen Staates, dass Gläubige irgendeiner Religion die Justiz als Bühne für Werbung für ihre Religion nutzen dürfen. Und manche Angeklagte, Zeugen, Sachverständige ... können sich bemüssigt fühlen, so einen Glauben zum eigenen Vorteil vorzutäuschen oder gar anzunehmen.

    Im Artikel befürwortet der Autor so indirekt die negativen Fakten. Damit hat er als berichtender Jurist die Neutralitätspflicht verletzt, denn er hat nur einseitig die Möglichkeit des Tragens eines Kopftuches in der Justiz befürwortet.

    • @fvaderno:

      Sie wissen wo Sie schreiben?

    • @fvaderno:

      Zu diesem Satz: " Wer sich offen für das Tragen eines Kopftuches oder irgendeiner anders geformten religiösen Kopfbedeckung entscheidet, kann leicht in den berechtigten Verdacht geraten, seine religiöse Ansicht zum Standard zu machen. "

      Genau das ist das Problem, denn er/sie beweist es ja sogar, indem das staatliche Neutralitätsgebot für weniger wichtig erachtet wird als das offensive Bekenntnis zur eigenen Religion.

  • immerhin gips ne abweichende meinung von richter Maidowski - nachzulesen nach no 120 in www.bundesverfassu...14_2bvr133317.html - die den entschiedenen sachverhalt vom kopf wieder auf die füsse stellt.

    • @christine rölke-sommer:

      Den offensichtlichen Fehler in dessen Argumentation, -neutralitätsverhletztendes Verhalten kann ja korrigiert werden, auch wenn der Leiter nicht da ist können das ja die anderen machen- bei dem Beispiel Referendarin als StA, sehen Sie wirklich nicht? Selbst wer wenig oder nie Strafrecht macht, muss nach der eigenen Referendarszeit doch klar sein, wieso Maidowski völlig neben der Spur liegt.

  • Es ist eine Unterstellung, dass das Gericht "die Sichtbarkeit von Muslimen" begrenzen wollte. Aber von einem Richter erwarte ich, dass er ausschließlich den Gesetzen des Staates verpflichtet ist und keinen anderen Systemen. Mich würde auch ein Richter stören, der ein großes, deutlcih sichtbares Kruzifix trägt, weil ich nicht weiß, ob sein (mutmaßlicher) Katholizismus sein Urteil beeinflusst - siehe z.B. die Suizidhilfe. Insoweit bin ich für die Verbannung all dieser Symbole!

    • @flipmar:

      Ist es nicht sogar so, dass das Gericht die Sichtbarkeit jeder Religion in diesem Kontext "unsichtbar" machen will und vielleicht auch soll?

      Um eben Neutralität in diesem wichtigen Bereich herzustellen, damit eben niemand durch die Anwesenheit religiöser Symbole beeinflusst, beeindruckt oder verängstigt werden kann.

      So gesehen ist es ja eher ein Akt der Gleichberechtigung als der Ungleichbehandlung.

      • 0G
        06313 (Profil gelöscht)
        @Jim Hawkins:

        Sehe ich ähnlich.

    • @flipmar:

      Begehre gegen die Möglichkeit auf, einen Eid auf die Bibel zu geben oder sei einfach still.

      • @Hampelstielz:

        Es gibt im deutschen Rechtssystem keinen Eid auf die Bibel. Man kann den Eid mit der religiösen Formel "so wahr mir Gott helfe" leisten, und man kann diese Formel auch ersatzlos weglassen. Und wer gar keinen Eid leisten will, kann anstelle des Eides auch eine "eidesgleiche Bekräftigung" erklären, die rechtlich dem Eid gleichsteht.

      • @Hampelstielz:

        Jim Hawkins hat recht was die Gleichberechtigung betrifft. Gleichberechtigung vor dem Gesetz ist bur mit Neutralität möglich.



        Aber was ist falsch daran das ein Angeklagter auf die Bibel schwören kann? Dieser ist ja nicht Teil der einer Staatsgewalt, selbiges gilt für Zeugen und Gutachter.

        Aus Sicht des Rechtsstaates ist das persönliche Bekenntnis von den genannten Personengruppen nicht getrennt von einer Urteilsfindung.



        Diese üben keine staatliche Gewalt aus weswegen ihr persönliches Bekenntnis in keinem Konflikt mit der Judikative steht.

        Ich fände es angebracht, den schwur auf jedes Bekenntnis zu schwören, (solange dieses nicht die Aufgabe des Rechtsstaates fordert) anstatt von Bibel oder GG, dies wäre für die Freiheit des Bekenntnisses eine logische Stärkung.

        • @Micheal Kohlhaas:

          Da muss ich jetzt mal dumm fragen, wo schwört denn ein Angeklagter auf die Bibel?

          • @Jim Hawkins:

            "Da muss ich jetzt mal dumm fragen, wo schwört denn ein Angeklagter auf die Bibel?"



            Im US-Gerichtsthriller im Kino. :)

            • @Stefan L.:

              "Sir, ich schwöre bei allem, was mir heilig ist, ich habe den Kerl nicht erschossen."

  • RS
    Ria Sauter

    Die TAZ hat über die Pfingstgemeinde recherchiert und über die erschreckende Denkweise dahinter.Heute zu lesen in der TAZ,zusammen mit der Meldung, dass ein Sozialzentrum, das diese Gemeinde gründen wollte,verhindert wurde.



    Darüber ist man erleichtert und über Neutralität in Gerichten empört. Das geht nicht zusammen

    • @Ria Sauter:

      Darf es in der Taz nicht auch unterschiedliche Meinungen von unterschiedlichen Journalisten zu bestimmten Themen geben?



      Ich bin oft verwundert, dass die Taz dies oder das nicht schreiben soll. Ich dachte immer,Meinungsfreiheit gelte für Alle.



      Ich finde das Urteil übrigens auch richtig.

  • „Warum haben wir ein Verfassungsgericht? Damit die Grundrechte des Einzelnen auch gegen Gesetze der Mehrheit geschützt werden“



    In diesem Fall das Recht der Muslime gegenüber der nicht-muslimischen Mehrheit in D..



    Aber das muslimische Kopftuch ist nicht das einzige religiöse Symbol, das hierzulande Anstoß erregt. Nehmen wir nur das christliche Kruzifix. Bekanntlich wird die Gesellschaft zunehmend atheistischer; eines Tages werden die Christen nur noch eine geduldete Minderheit sein (die Christen in der ehemaligen DDR bekamen das ständig zu spüren). Werden die Christen dann ebenfalls um die Sichtbarkeit ihrer Symbole in der Öffentlichkeit kämpfen müssen?

    • @Pfanni:

      „ Werden die Christen dann ebenfalls um die Sichtbarkeit ihrer Symbole in der Öffentlichkeit kämpfen müssen?“

      Nein genauso wenig wie Muslime dies tun müssen. Darum geht es in dem Urteil auch nicht. En allgemeines Kopftuchverbot wäre ein Skandal und eine unzulässige Einschränkung der Religionsfreiheit.



      Aber eine Freiheitsrecht ist niemals absolut und immer gültig, es kollidiert immer wieder mit anderen Rechtsnormen.

      Und ein Staat der auf weltliche Gesetze aufgebaut ist, kann kein religiöser Staat sein. Trägt ein Organ des Staates jedoch, bei Ausführung von staatsdienstlichen Aufgaben ein Religiöses Symbol, macht er sich mit dieser Religion gemein.



      Selbst wenn dieser Mensch dies nur als Schmuck trägt, könnte man einem Richter bei Zumessung des Strafmaßes Befangenheit vorwerfen.

      Man stelle sich beispielsweise einen offen Homosexuellen Angeklagten vor, der verurteilt wird und der Richter trägt ein Kleidungsstück dass eindeutig einer Organisation zugeordnet ist, die Homosexualität als „widernatürlich“ betrachtet und diese „heilen“ will. Völlig zu recht müsste der Urteilsspruch in Zweifel gezogen werden.

      In diesem Fall ist das Rechtsgut der Neutralität eines Vertreters der Judikative höher zu bewerten, als die Freiheit des Bekenntnisses dieser Person. Ein Staatsdiener sollte außer den Symbolen des Staates kein Kennzeichen irgendeines anderen Bekenntnisses tragen, oder gar keines.

  • RS
    Ria Sauter

    Herr Rath, Ihrer Einschätzung kann ich nicht zustimmen. Ich halte Ihren Beitrag sogar für sehr gefährlich. Wieder wird die Ausgrenzungskeule und Rassistenkeule hervorgenommen, bei einem Thema,das dazu absolut nicht geeignet ist.



    Es gibt eine Trennung zwischen Staat und Religion. Aus diesem Grund sind such endlich die christlichen Symbole entfernt worden.



    Ich erwarte von einem Richter oder einer Richterin religiöse Neutralität.



    Wer sichtbar ein Kreuz auf der Robe trägt, wer mit dem Anstecker der Wachturmgemeinde oder ähnlichem auf dem Richterstuhl sitzt,, ist untragbar. Das geht gar nicht.



    Es sowieso schon schwer mit den christlichen Einflüssen in Urteilen zurecht zu kommen, es braucht keinerlei neue religiöse Erscheinungsform in einem Gerichtsaal. Auch im Lehramt, in den Kindergärten halte ich das für unangebracht. Die von Nonnen geführten Schulen, Kindergärten etc. sind verschwunden und das ist auch gut so.



    Was wird den Kindern für ein Frauenbild vermittelt, in allen Religionen. Frausein ist bäh, muss verhüllt und kleingehalten werden.



    Hört endlich auf mit dieser absurden Toleranz. Helft den Frauen vielmehr sich dagegen zur Wehr zu setzen.

    • @Ria Sauter:

      Frau Flieder, Sie haben so Recht. Verstehe eine/r, warum die "linke" taz solche Kommentare schreibt. Ich kann sie wegen diesen ganzen Islam- und critical-whiteness-Verteidigungsartikeln nicht mehr als linke Zeitung wahrnehmen.

    • @Ria Sauter:

      'Hört endlich auf mit dieser absurden Toleranz. Helft den Frauen vielmehr sich sagen zur Wehr zu setzen.'

      Zwei sehr kluge Sätze. Ich dachte schon solche klar denkenden Menschen gäbe es nicht mehr. Danke.

  • Gutes Urteil.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Staat und Religion gehören getrennt. Der Kampf gegen Kruzifixe in Klassenzimmern ist gewonnen. Das Kopftuch hat die gleiche Symbolik. Basta.

  • Ich verstehe zwar worauf es hier hinaus soll,

    jedoch hat das Bundesverfassunggericht in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass es seine Aufgabe sehr gut efüllt. Die Richter haben sehr wohl lange darüber nachgedacht und nach Abwägung dieses Urteil verkündet.

    Die Entscheidung ist nicht auf das Kopftuch begrenzt. Andere offensichtliche Religiöse Symbolde und Kleidungsstücke betrifft es genauso. Egal ob Juden, Christen, Muslime oder Hindus. Das gilt für alle gleichermaßen und das ist gut so

  • Dafür, dass Herr Rath promovierter Jurist ist, ist sein Kommentar erstaunlich unjuristisch. Die Funktion des Verfassungsgerichts ist es meines Erachtens übrigens gerade nicht, die Mehrheit vor der Minderheit zu schützen, sondern der Verfassung zur Geltung zu verhelfen. Und dass der Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative darin hat, wie er verschiedene Verfassungsgüter in Einklang bringt, schützt gerade davor, dass das Verfassungsgericht sich zum Gesetzgeber aufspielt (Stichwort Gewaltenteilung).



    Ich jedenfalls möchte nicht, dass eine Richterin unterm Kopftuch entscheidet, sondern vorm Gesetz. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, es würde mich auch stören, wenn ich von jemandem in Mönchskutte gerichtet würde.

    • @maxmustermann:

      Ihnen ist aber schon bewusst, dass das Denken immer noch im Kopf und nicht darauf stattfindet?

  • Ich diskriminiere bei mir im Betrieb ohne Ansehen der Person oder der Religionszugehörigkeit. Keine Kopftücher, keine Ascot-Hüte, keine Integralhelme. Der Betrieb ist ein Ort der Berufsausübung (auch grundrechtlich geschützt), kein Ort der Religionsausübung.

    Und btw.: was macht der Kollege Dr. Rath, wenn Richter oder Richterinnen bei der Pflicht zur Anwendung bestehender Normen einen Konflikt mit ihrem religiösen Bauchgefühl - mehr ist das Kopftuch nicht - verspüren?

    • @Trango:

      Kam schon mal jemand mit einem Ascot-Hut an?

      • @Jim Hawkins:

        Nein. Da sehen Sie mal, welche Autorität ich genieße :-)