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Karlsruhe prüft Wahlrechtsreform„Bayerische Wähler werden bestraft“

Vor dem Bundesverfassungsgericht steht das neue Wahlrecht der Ampel auf dem Prüfstand. CSU, Linke und weitere Kläger üben daran Kritik.

Hufeisen der anderen Art: Martin Schirdewan und Gregor Gysi (Linke) klagen mit der CSU Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe taz | Im kommenden Jahr soll der Bundestag neu gewählt werden. Doch nach welchem Wahlrecht? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt an diesem Dienstag und Mittwoch darüber, ob die im März 2023 beschlossene Wahlrechtsreform Bestand haben kann.

Umstritten ist zum einen, dass ein Wahlkreis künftig ohne Direktmandat bleiben kann – und zum anderen, dass die Grundmandatsklausel abgeschafft wurde. Geklagt haben unter anderen 195 Abgeordnete von CDU/CSU, das Land Bayern, die CSU, Die Linke und der Verein Mehr Demokratie.

Die Wahlrechtsreform wurde erforderlich, weil der Bundestag immer größer wurde. Statt der vorgesehenen 598 Abgeordneten hat er in der laufenden Wahlperiode 734 Sitze. Schuld sind Überhang- und Ausgleichsmandate. Die Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen. Damit das Wahlergebnis dadurch nicht verzerrt wird, erhielten die anderen Parteien bisher Ausgleichsmandate.

Überhang- und Ausgleichsmandate hat der Bundestag mit der Ampelmehrheit vor einem Jahr abgeschafft, um die Größe des Bundestags verlässlich auf 630 Sitze zu begrenzen. Jede Partei soll nur noch so viele Sitze bekommen, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Die Wahlkreissieger mit den niedrigsten Prozentanteilen gehen deshalb leer aus.

„Grundvertrauen massiv erschüttert“

„Das Grundvertrauen in demokratische Wahlen ist massiv erschüttert, wenn die Wahl im Wahlkreis in vielen Fällen keine Entscheidung herbeiführt, keinen Gewinner hat“, kritisierte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. „Mandate werden in diesem System nicht mehr gewonnen, sondern zugeteilt“, ergänzte CDU-Chef Friedrich Merz. „Wenn man das Wahlergebnis von 2021 zugrunde legt, wären in Bayern 7 von 47 Wahlkreisen verwaist geblieben, hätten also keinen direkt gewählten Abgeordneten“, rechnete Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vor.

Für den Bundestag verteidigte der Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers die Reform. Der Bundestag habe bei der Ausgestaltung des Wahlrechts einen weiten Gestaltungsspielraum. „Er hätte auch ein reines Verhältniswahlrecht ohne Wahlkreise einführen können“, sagte Möllers. „Die Wahlkreise wurden aber beibehalten, damit die Kandidaten dezentral aufgestellt werden und im Bundestag nicht nur Vertreter von zentralen Parteilisten sitzen.“

Zweiter großer Streitpunkt ist die Streichung der Grundmandatsklausel. Danach konnten Parteien, die die 5-Prozent-Hürde verfehlen, trotzdem ihrem Wahlergebnis entsprechend in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate geholt haben. Zuletzt profitierte davon Die Linke, die mit 4,9 Prozent der Stimmen dank dreier Direktmandate doch mit 39 Abgeordneten in den Bundestag einzog. Auch für die bislang nur in Bayern antretende CSU mit bundesweit zuletzt 5,2 Prozent der Stimmen war die Grundmandatsklausel eine Lebensversicherung.

„Es kann nicht sein, dass die CSU möglicherweise in 47 Wahlkreisen gewinnt, aber keinen einzigen Abgeordneten stellen darf, weil sie bundesweit nur 4,9 Prozent holte“, protestierte Dobrindt. „Die bayerischen Wähler werden dafür bestraft, dass sie eine bayerische Partei gewählt haben.“

Linke und CSU fühlen sich bestraft

Für Linkspartei drohte ihr ehemaliger Partei- und Fraktionschef Gregor Gysi, der seit 1990 immer ein Direktmandat errang, er werde bei der nächsten Wahl als Unabhängiger antreten. Dann könne er das errungene Mandat behalten, das ihm das neue Wahlrecht verwehrt, wenn er für die Linke kandidiert und die Partei bundesweit unter 5 Prozent bleibt. „Diese Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen“, kritisierte Gysi in Karlsruhe.

Falls das Bundesverfassungsgericht dies beanstandet, könnte nicht nur eine neue Grundmandatsklausel eingeführt werden, auch eine Absenkung der 5-Prozent-Klausel (auf zum Beispiel 3 Prozent) wäre denkbar. Das Urteil wird in einigen Wochen verkündet.

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72 Kommentare

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  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion nun geschlossen.

  • > bestraft

    Nicht benachteiligt, neinnein, gleich BESTRAFT.



    Weiß der Herr Dobrindt eigentlich, was solche Aussagen über ihn verraten?

  • Föderalismus ist im Grundgesetz fest verankert. Das Verfassungsgericht wird mit Sicherheit die Regelung versenken, bei der die größte Partei in einem Bundesland nicht in den Bundestag einziehen kann.

  • Die Gleichheit des Gewichts jeder abgegebenen gültigen Stimme gebietet es, dass die sog. „Zweitstimme“ diejenige ist, die die Zusammensetzung des Bundestages bestimmt. Würde davon abgewichen, und wären dadurch in Bayern weniger Stimmen nötig, um einen Bundestagssitz zu erringen als in z.B. Niedersachsen oder Hessen, wäre das Wahlrecht sicher verfassungswidrig. Das bedeutet: Keine Überhang- ohne Ausgleichsmandate.



    Möchte man dann die Größe des Bundestages zuverlässig begrenzen, kann man die Zahl der Wahlkreise verringern. Das wäre eine Möglichkeit: Jedes Bundesland wird ein Mehrpersonenwahlkreis, jeder Liste wird entsprechend den Zweitstimmen eine Anzahl Abgeordneter zugewiesen und diese dann intern gemäß den Erststimmen verteilt. Es gäbe keine internen Listenränge mehr und jede Fraktion mit Abgeordneten wäre in jedem Wahlkreis vertreten.



    Auch den Einwänden wegen der Grundmandate kann man entgehen: Die Alternative zur (m.E. sachgerechten) Ungleichbehandlung von Unabhängigen wäre ja, unabhängige Kandidat:innen in Wahlkreisen nicht zuzulassen, d.h. entweder man tritt mit einer eigenen Landesliste in allen Bundesländern an oder eben gar nicht. Wäre spannend, ob es für Gysi damit reicht.



    Die Union kann sich auf gebundene Landeslisten einigen: CDU und CSU verpflichten sich zu einer gemeinsamen Fraktionsbildung, in Bayern tritt nur die CSU an, in anderen Bundesländern nur die CDU und der Landesproporz trifft beide Parteien wie alle anderen auch, weil CSU- gegen CDU-Stimmen bundesweit verrechnet werden.



    Ich sehe das Problem überhaupt nicht! Das entsteht erst dadurch, dass man zugleich die Erststimme für die wichtigere hält UND auf kleinen Einpersonenwahlkreisen besteht. Beides ist aber überhaupt nicht notwendig oder alternativlos.

    • @Zangler:

      Ihrer Argumentation nach wäre die 5% Hürde auch Verfassungswidrig, weil die Stimmen darunter gar nicht berücksichtigt werden. Stellen sie sich mal 15 Parteien mit 4,9% vor und dann noch 30% Nichtwähler. Welche Minderheit würde uns dann regieren.

  • In wie weit kann man davon ausgehen, dass jemand mit 18.6% der Erststimmen (Wahl 2021: Dresden II-Bautzen II) wirklich einen Wahlkreis "gewonnen" hat?

    • @R R:

      Wer 81,4% "gegen sich" hat, hat mehr Akzeptanz als jemand, bei dem es 89% oder 95% sind. Das nennt man volkstümlich 'das kleinste Übel' oder offiziell 'relative Mehrheit'.

      Außerhalb von Zweiparteiensystemen à la USA sind absolute Mehrheiten an der Urne übrigens ziemlich selten. Das kann man schon beim Blick nach Großbritannien sehen, wo zwar zwei Parteien (Tories, Labour) dominieren, aber deutlich mehr antreten und auch noch 6 weitere (LibDem, Greens, SNP, Plaid Cymru, DUP, Sinn Fein) regelmäßig ins Parlament gewählt werden. Der grandiose Erdrutschsieg eines Boris Johnson mit großer absoluter Parlamentsmehrheit war nur ein gutes Drittel der Stimmen...

  • Die einfachste Reform:

    Für Direktmandate braucht es 50%, zur Not in einem zweiten Walgang.

    Das dürfte die Anzahl der Überhangmandate einzelner Parteien deutlich reduzieren. Die Anzahl der Ausgleichsmandate reduziert sich drastisch.

  • ...eine Absenkung der 5 % Hürde auf 3 % wäre sehr zu begrüßen, endlich würde sich die Bandbreite der Wählerschaft auch im Bundestag wieder finden können.



    Die 3 % Hürde würde auch bisherigen " Kleinspateien " Aufwind geben.



    Ein " Mehr " an Demokratie ist nie verkehrt !

    • @Alex_der_Wunderer:

      "Die 3 % Hürde würde auch bisherigen " Kleinstparteien " Aufwind geben.



      Ein " Mehr " an Demokratie ist nie verkehrt!"



      Hat man ja in Weimar gesehen. Funktionierte prima.



      Es gibt durchaus Gründe, Kleinstparteien nicht ins Parlament zu lassen.

  • Wird denke ich vorm Verfassungsgericht scheitern. Die Grundmandatsklausel, abschaffen denke ich geht durch aber wer direkt gewählt wurde muss zwingend im Bundestag sitzen.

  • Die CSU hatte 2021 mit das schlechteste Ergebnis mit deutschlandweit umgerechnet 5,1%



    Schuld war im Grunde der Lacher vom damaligen CDU-Spitzenkandidat.



    Ob es nochmal so ein schlechtes Ergebnis gibt mag ich bezweifeln.



    Trotzdem unterstütze ich diejenigen die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Wahlgesetz klagen.

  • Bayrische Wähler werden bestraft - na das wurde auch mal Zeit! Was die sich so zusammen gewählt haben, seit Beginn der BRD. Davor war es allerdings auch nicht besser. Der Rechtsdrall da unten liegt wohl in den Genen

    • @Matt Gekachelt:

      „…liegt wohl in den Genen…“:



      Danke für den Rassismus uns gegenüber…

    • @Matt Gekachelt:

      1. Und was ist dann mit Sachsen und Thüringen? Oder Hamburg? Bzw. wer wählt den Rat, der darüber entscheidet, welche Wähler es durch "richtiges" Wahlverhalten "verdient" haben, ihr Wahlrecht voll auszuüben?

      2. Auch Bayern sind Bundesbürger. Und wenn ihre Erststimme nicht so viel wert ist wie die in anderen Länder, dann is das ein Problem.

      • @Normalo:

        "Auch Bayern sind Bundesbürger. Und wenn ihre Erststimme nicht so viel wert ist wie die in anderen Länder, dann is das ein Problem."



        Das Problem sind nicht die Bayern, sondern dass ihre Regionalpartei zuviel Einfluss in Gesamtdeutschland hat - mehr als ihr eigentlich zukäme.



        Lösung: Verschmelzung von CDU und CSU. Voila. Jede bayerische Stimme ist soviel wert wie die aller anderen.

      • @Normalo:

        Die Stimmen der Bayern, die Parteien wählen, die bundesweit antreten, sind genau soviel wert, wie die Stimmen aller anderen Bundesbürger auch.

        • @LeSti:

          Nur gibt es eben in Bayern einen wesentlichen Stimm- UND Direktmandatsanteil, der NICHT auf solche Parteien entfällt. Das verfassungsrechtlich "bessere" Wahlrecht hätte darauf eine Antwort, die nicht so arg nach "Tja, Pech gehabt, hättste mal wen anderes gewählt.". Es gibt schon genug Wähler, die diese Antwort erhalten, weil sie Kleinstparteien wählen, die noch dazu keine Chance auf Direktmandate haben. Aber wenn ich schon Direktmandate vergebe, dann müssen auch die Erststimmen einigermaßen gleich gewichtet werden. Es kann insbesondere nicht sein, dass derselbe Direktkandidat unproblematisch in den BT einzieht, wenn er OHNE Nominierung seiner Partei antritt.

          Mein Punkt zielte aber natürlich in erster Linie auf die wenig demokratische Argumentation des Vorpostings ab, die Bayern hätten eine wahlrechtliche Benachteiligung verdient/ nötig, weil sie immer so einen rechten Sch... zusammenwählen.

  • Dann sitzen irgendwann 900 bis 1000 Abgeordnete im Bundestag, bezahlt von dem Steuerzahler.



    Wir sollten uns China nicht noch mehr annähern!

    Wenn es um das eigene Einkommen geht, zieht man schnell vor Gericht.



    Wenn viele Rentner/innen nur mit Tafel und Flaschensammeln notdürftig überleben, gibt es warme Worte.



    Diese Menschen haben 45 Jahre lang diejenigen samt Beamten finanziert.Hsben dafür gesorgt, das diede Personengruppe üppig von Pensionen leben kann.

    Man hört doch immer, es wäre unanständig, die junge Generation noch weiter zu belasten.



    Die Linke müsste doch froh darüber sein.

  • Man muss sich das mal überlegen:



    - Gysi gewinnt für die Linke; die Linke verliert bundesweit; Linke & Gysi nicht dabei



    - Gysi gewinnt unabhängig; Linke verliert bundesweit; Gysi dabei



    - CSU gewinnt 47 Wahlkreise; kein CSU-Mitglied dabei



    3%-Hürde (kurzer Blick nach Italien oder die Niederlande) 6-8 Parteien im "Bundestag" alle mit rd. 15% Wählerstimmen.. und nun? Welcher demokratische Mehrheitswille der Wähler ist dann die Regierung? Fairnesshalber sei gesagt auch das 2-Parteien-System USA 50/50 ist nicht perfekt aber doch eher an den Bevölkerungsmehrheiten als wenn ich 4 x 15%-Parteien zusammensetzen. Das gibt keinen Konsens & Kompromiss sondern noch größeren Streit und Unregierbarkeit als mit der derzeitigen Ampel

    • @DieAndereSicht:

      Nein, das amerikanische System kann auch perfekt an den Bevölkerungsmehrheiten vorbei organisiert werden. Stichwort: Gerrymandering. Die Wahlkreise werden von der aktuellen Mehrheit so aufgeteilt, dass man selbst die meisten Kreise knapp gewinnt, und der politische Gegner – selbst wenn er mehr Stimmen hat – nur wenige Abgeordnete mit sehr hoher Mehrheit holen kann.

  • Die beste Lösung wäre ein Mehrheitswahlrecht wie in Großbritannien ; der(die) Abgeordnete, die (der) im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält bekommt ein Direktmandat im Parlament. Die Zersplitterung der Parteienlandschaft hätte ein Ende , es gäbe eine stabile Mehrheit und die Anzahl der Parlamentssitze ließe sich reduzieren.Die USA mit einer 4 x größeren Bevölkerung als Deutschland kommen auch mit 435 Abgeordneten aus !

    • @Barthelmes Peter:

      Die USA haben 535 Abgeordnete, denn es gibt zusätzlich noch 100 gewählte Senator*innen. Das Problem beim US-System ist aber ein anderes: Es kann eigentlich nur zwei große Parteien geben, da nur eine große Partei eine Chance auf den Wahlkreissieg hat. Das Korrekturelement einer kleinen Neugründung, wenn ein wichtiges Thema bei den großen Parteien ignoriert wird – oder eine große Partei sich im Extremismus verrennt, siehe Republikaner –, kann man mit seiner Stimme eigentlich nicht unterstützen, weil es nur dazu führt, dass der Gegner den Sitz erobert.

    • @Barthelmes Peter:

      Mal durch gedacht: Es gäbe dann nur noch zwei Parteien wie in den USA, weil kleine Parteien es quasi nie schaffen einen Wahlkreis mit 50% zu gewinnen.



      Und aktuell wäre dann die CDU an der Macht und die AfD alleinige Opposition.



      Wollten sie das so?

    • @Barthelmes Peter:

      Könnten Sie vielleicht noch darlegen, warum Sie ein archaisches Zwei-Parteien-Sytem wie in den genannten angelächsischen Ländern besser finden als den Parteienpluralismus, mit dem die BRD seit Jahrzehnten gut fährt?

    • @Barthelmes Peter:

      Dann gibt es über kurz oder lang nur noch zwei Parteien. Das muss man auch wollen. Aktuell wären es AfD und CDU, in Teilen vielleicht noch die SPD und ein paar wenige Grüne.

      Mit der Anzahl der Abgeordneten bin ich ich aber bei Ihnen. 400 würde genügen.

      • @Strolch:

        Ein Blick auf die Erststimmenkarte legt nahe: Die SPD würde wahrscheinlich - vor allem dank des Ruhrgebiets und einer roten Schneise vom Saarland über Nordhessen bis Flensburg - schon noch ganz ordentlich abschneiden. Die Grünen wären stark marginalisiert, Linke und BSW allenfalls nominell anwesend und die FDP Geschichte.

        Es gäbe wohl am ehesten österreichische Verhältnisse, also die Konservativen müssten, wenn's nicht besonders gut für sie läuft, zwangsläufig mit den Sozialdemokraten koalieren, WENN sie die Rechtsausleger aus der Regierung halten wollen. Bundespräsident könnte aber auch mal ein Grüner werden... ;-)

        Soweit man aus dem Nachbarland hört, funktioniert das AUCH nicht so gut.

      • @Strolch:

        Alternativ wäre auch ein System wie in Frankreich möglich: da die absolute Mehrheit benötigen, gäbe es ein Lager-Geschacher: wir verzichten hier, dafür verzichtet ihr dort.

  • Keine Kandidaten-Wahl (bisher Erststimme) , nur noch die Partei. Die Kandidaten können sich ja bei Parteiinternen Wahlen qualifizieren. Wer unbedingt will dass Schulze Kandidat ist, der soll halt in die Partei eintreten und dort für ihn quotieren.



    Anzahl Wahlkreise halbieren, so dass nur noch halb so viel Politiker*innen im Bundestag sind.



    Die CSU muss sich entscheiden, ob sie als Allein-Partei antritt, oder als Teil der CDU.

    • @Rudi Hamm:

      Es wäre auch denkbar, die 5% auf Landeslisten anzuwenden. Dann wäre die Repräsentanz gewahrt, der Föderalismus berücksichtigt und das, ohne gewachsene Strukturen zu zerstören und die Größe des BT wäre auch leichter zu begrenzen.

      • @Masc74:

        5% in der Landesliste? Keine gute Idee. Da schickt dann jedes Bundesland eine Regionalpartei in den BT....

      • @Masc74:

        In Bremen gibt es eine (ca.) 20%-Hürde – es sind aktuell nur 5 Plätze zu vergeben.

  • Ich vermisse in den Kommentaren, dass auch Die Linke klagt.



    Die wären -wenn auch in anderer Form- ja auch davon betroffen.



    Ich halte unser Wahlsystem grundsätzlich für verbesserungswürdig. Es wird immer nur an kleinen Stellschrauben gedreht, anstatt einmal richtig das gesamte System zu optimieren

    • @Ahnungsloser:

      Was soll denn optimiert werden? Was wollen Sie grundsätzlich ändern? So pauschal, wie Sie schreiben, bleibt von Ihrem Kommentar nur die Vermutung, dass Sie schlicht mit den Ergebnissen unzufrieden sind.

    • @Ahnungsloser:

      Irgendwie scheint es außer Bayern in Deutschland keine interessante Region zu geben. Das ist mit schon beim "Genderverbot" aufgefallen. Hessen, Schleswig-Holstein, alles kaum der Erwähnung wert. Aber wenn der bayerische Löwe niest, hat die Republik Fieber.

    • @Ahnungsloser:

      Nö, die Linke war betroffen. Mit der BSW-Abspaltung ist es einigermaßen illusorisch anzunehmen, dass das mit den 3 Direktmandaten nochmal hinhauen könnte...

    • @Ahnungsloser:

      Ja. Eine Wahlscheinpflicht für jeden Wähler. Keine Briefwahl mehr. Drogentests in den Wahllokalen. Wer nicht zurechnungsfähig ist, soll auch nicht wählen oder gewählt werden können.

      • @Matt Gekachelt:

        Beim letzten Punkt bin ich total bei ihnen.

  • Es ist schade, dass insbesondere die Union sich bei den Verhandlungen zum neuen Wahlrecht sich allen Kompromissen verweigert hatte. Das war reine Blockadepolitik.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht irgendetwas beanstanden wird. Das Grundgesetz macht praktisch keinerlei Vorgaben zum Wahlrecht.

    • @Winnetaz:

      "Das Grundgesetz macht praktisch keinerlei Vorgaben zum Wahlrecht."

      Wie unser nach den letzten Vorgaben aus Karsruhe völlig unplanmäßig aufgeblähter Bundestag zeigt, gibt das Grundgesetz durchaus so Einiges her, was dann dem jeweiligen Wahlrecht durchaus widersprechen kann. So einfach die Regeln dort auch klingen: Freies UND gleiches passives und aktives Wahlrecht für Alle ist mit föderalen und/oder lokalen Proporzen und dem Wunsch nach einem arbeitsfähigen Parlament nicht so ohne Weiteres unter einen Hut zu bringen.

      Beispiel: Man hätte ja auch die Fünfprozenthürde auf Zweitstimmenergebnis UND Direktwahlsieger anwenden und die Überhang-Ausgleichsregelung nur noch auf Fraktions- und Bundesebene anwenden können. So würden lokal starke Parteien wie die CSU einziehen können, sich aber z. B. die Überhangmandate von Union (einschließlich CSU) und SPD erstmal gegenseitig aufheben, bevor es Ausgleichsmandate gibt. Das hätte durch die Verhinderung des Aufschaukelns über den Länderproporz zu deutlich weniger Sitzen geführt, ohne das Zweitstimmenergebnis zu verfälschen. Nur die Länder mit wenig Überhangmandaten hätten wahrscheinlich übel eingbüßt und die Linkspartei im Zweifel ihren Fuß aus der Tür getreten bekommen. Und WIEDER wäre es nach Karlsruhe gegangen...

      • @Normalo:

        Tatsächlich werden bereits Überhangsmandate bundesweit verrechnet –nur können CSU und CDU eben nicht gegenseitig verrechnet werden, weil es eben zwei getrennte Parteien sind.

  • Wieso soll den Bayern eine Garantie für eine „Bayernpartei“ im Bund zustehen? Weil Bayern zufällig groß genug ist?

    Nach dieser Logik, müsste man das Wahlrecht so gestalten, dass irgendwelche Regionalparteien in einzelnen Bundesländern bei regional starken Ergebnissen garantiert in den Bundestag einziehen…

    Dass den Bayern eine Bayernpartei „zusteht“, den Bremern (2 BT-Wahlkreise) aber niemals eine Bremenpartei (mangels Masse schon rechnerisch unmöglich), ist weder plausibel noch gerecht…

    Die Grundsatzfrage ist, ob wir einen fragmentierten Bundestag haben wollen, mit derzeit potentiell bis zu 10 (!) Fraktionen…

    CDU



    CSU



    SPD



    Grüne



    FDP



    Linke



    BSW



    AfD



    Werteunion



    FW

    So siehts mit der Grundmantasklausel evtl. aus… Koalitionsideen für den Fall der Fälle? Irgendwer?

    Und ohne Grundmantasklausel fallen bis zu 20-25% der Wählerstimmen raus…

    Wie man es auch macht…

    • @Nafets Rehcsif:

      Warum nicht? Wenn dann noch der Fraktionzwang abgeschafft wird, gäbe es wirklich demokratische Mehrheitsentscheidungen.



      Ein bißchen weiter gedacht, könnte die KI die Weltregierung stellen. Die weiß am besten, was die Leute mehrheitlich wollen.

    • @Nafets Rehcsif:

      Solange es Landeslisten gibt, muss es auch möglich sein, eine Länderpartei in den Bundestag zu bekommen. Alles andere wäre im Hinblick auf das Föderalismusprinzip in sich widersprüchlich, und widersprüchliche Wahlregeln sind schlecht für die Gleichheit der Wahl.

      • @Normalo:

        Reichen für den Föderalismus nicht die Landesregierungen und der Bundesrat?

      • @Normalo:

        Dann nehmen wir nur mal Bremen...

        2 Wahlkreise = 2 Listenplätze, das bedeutet, eine "Landespartei" kann die Landesliste nicht über die Wahlkreiskandidaten "wählen" lassen (dazu hat es min. 3 Direktmandate gebraucht).

        In Bremen gibt es etwas über 200.000 Wahlberechtigte, das sind 0,3% der Wahlberechtigten im Bund, über die 5%-Hürde kommt man damit auch nie...

        Eine Partei in Bremen hat also nur die Chance als Teil einer großen Bundespartei, unter realistischen Annahmen gilt das für die meissten "kleineren" Bundesländer analog.

        Wieso das ausgerechnet in Bayern anders sein muss, das müsste die CSU mal genauer erklären... Dann müssen die halt zusehen über 5% zu kommen, dann ist doch alles gut, und sonst haben die halt Pech gehabt...

        Der Länderproporz sollte nicht mit einer "Kleinstparteiengarantie" verwechselt werden. Wer unbedingt eine Regionalsekte sein will, der soll halt, nur geht das den Bundestag dann wenig an, der ist halt nicht für jede Regionalsekte zuständig...

        • @Nafets Rehcsif:

          Die praktische Frage ist natürlich, wo es diese Direktmandate für "Kleinstparteien" gibt - in Bremen halt bislang nie. Ich habe auch nicht behauptet, dass die bisherige Regelung mit den drei Grundmandaten der Weisheit letzter Schluss sei.

          Nur bleibe ich dabei, dass es mit den Länderproporzen, die der BT ja weiterhin enthält, eine Ungleichbehandlung der Wähler ist, wenn Parteien komplett rausfallen können, obwohl sie da, wo sie antreten, auch dominieren. Man muss sich nur mal anschauen, was aus den bayrischen BT-Sitzen im Vergleich zum dortigen Wahlergebnis würde, wenn die CSU rausfiele: Das Eine hätte nichts mehr mit dem Andern zu tun.

          WILL man diese ganz klare Fünfprozenthürde, dann sollte es auch für die anderen Parteien nur noch Bundeslisten geben und entsprechend im BT auch keinen Länderproporz mehr. Dann wären halt alle Parteien, die sich um den Bundestag bewerben, zwangsweise Bundesparteien, aber die Gleichheit der Wahl wäre eher gewährleistet.

          Das Hauptziel des Wahlrechts muss sein, das aktive und passive Wahlrecht der Bürger zu gewährleisten, und da heißt natürlich, möglichst möglichst wenige Wählerstimmen einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Dass man kein Splitterparlament will, ist aus meiner Sicht ein legimimer Grund für gewisse Einschränkungen auf diesem Weg aber NICHT das oberste Ziel. Das Demokratieprinzip verlangt daher, dass man diese Einschränkungen so gering wie möglich hält.

          • @Normalo:

            Wo die Direktmandate für die Kleinstparteien herkommen?

            CSU und FW = Bayern



            BSW und Linke = Berlin/Osten



            Werteunion ?

            Wie auch immer, auch zukünftig gilt, was bei den Zweitstimmen schon immer gilt, die Zweitstimme zählt in Bezug auf die endgültige Zusammensetzung immer (unterhalb der 5%-Hürde) immer.

            Bei den Erststimmen ist es schon heute so, dass die allermeisten Stimmen "verschenkte Stimmen" sind, die Direktkandidaten gewinnen nicht selten mit 25% der Stimmen (heisst, die anderen 75% werden später eben nicht repräsentiert).

            Man kann da vom Prinzip her nur drei Wege gehen. 1. Zersplitterung gestatten (wie bisher) oder halt 2. Direktkandidaten einschränken, oder 3. Listenkandidaten einschränken.

            2 und 3 gehen zulasten irgendwelcher Wählerstimmen (Erst- bzw. Zweitstimme). Oder halt doch die Zersplitterung... Man kann halt nicht alles haben...

      • @Normalo:

        Jedes CSU-Direktmandat zieht auch nach der Reform in den BT ein, also wo ist da die bayrische CSU-Nichtrepräsentanz?

        • @Hugo:

          Nach meinem Verständnis stimmt das in zweierlei Hinsicht nicht:

          Zum Einen hat die CSU regelmäßig Unmengen an Überhangmandaten (weil sie fast überall in Bayern bei den Erststimmen vorn liegt). Die würden also schonmal ganz sicher wegfallen.

          Zum Zweiten sollen durch den Wegfall der Grundmandatsregel auch unterhalb des "Überhang-Schnitts" nur noch Direktkandidaten in den Bundestag kommen, die entweder NICHT von einer Partei aufgestellt sind oder von einer Partei, die insgesamt die Fünfprozenthürde schafft. Sollte die CSU also nicht auf 5% der in ganz Deutschland abgegeben Zweitstimmen kommen (was eine realistische Möglichkeit ist), flöge sie inklusive ALLER ihrer Direktwahlsieger aus dem BT. Gleiches gilt natürlich für die Linke oder auch das BSW.

          • @Normalo:

            Wenn ich des richtig kapiert hab:



            www.bpb.de/kurz-kn...g-des-bundestages/ würde die CSU bis zu 55/299 (Wahlkreise) Direktmandate und 6% Zweitstimmenmandate kriegen (bei 30% in Bayern). Bis jetzt haben die durch die Überrepräsentanz bei Erststimme zu Zweitstimme Überhangmandate erzeugt, welche hinundher zu Gunsten der CSU gerechnet wurden und damit aktiv zum Aufblähen des BT beigetragen.



            Überhaupt ned vertreten wären die auch bei 4,999% bundesweit ned, nur gäbe es anstatt 55 Direktmandaten nur noch 15. Das wäre doch der Startschuß für CSU Deutschland, müssen ja ned in allen BL antreten und oder können ne Liste mit der CDU bilden. (Und evtl. könnense so als Buße die Seehofer-Altlast Werteunion/Maaßen demokratisch besiegen*lol*.)

            • @Hugo:

              ...WENN sie die 6% Zweitstimmen erreichen. Letztesmal waren es 5,2. Und nein, mit 4,999 % wären sie - nach meinem Verständnis der neuen Regelung - raus. Dann nützte ihnen auch nicht, dass sie allein über die Direktmandate auf über 5% der Sitze kämen. Die verfallen, wenn die Zweitstimmen nicht reichen.

              Außerhalb Bayerns anzutreten, würde das ganze Konstrukt verändern: Die CSU stünde dann in Konkurrenz zur CDU, und sie tritt nunmal auch inhaltlich als Partei aus Bayern FÜR die Bayern an. Es mag außerhalb von Bayern Fans ihrer Agenda geben, aber werden die wirklich ihre Stimme opfern für eine Partei, aus deren Sicht sie im "falschen" Bundesland wohnen?

  • Weiß gar nicht wo das Problem mit dem aufgeblähten Bundestag ist.



    Halten wir uns doch an das ach so schlaue Mantra "der Staat kann nur soviel ausgeben wie er eingenommen hat". Und wir müssen ja auf Teufel komm raus sparen. - Bitte schön" :



    Einen maximal-Etat für die Diätenaufwendung aller Abgeordneten einführen, und dieser wir durch die Anzahl selbiger dann fair aufgeteilt. Mehr Abgeordnete = weniger Diät.

    Und über die Entwicklung des Etats wacht dann eine Maximal-Diäts-Komission ( zusammengesetzt aus Vertretern der verschiedenen Einkommensschichten, anteilig ihrer %-Representation in Deutschland )

    • @Drarakel:

      Aufgebläht ist das Eine... Das Andere ist die Fragmentierung, aus der sich die Aufblähung erst ergibt.

      Ich halte diese Fragmentierung durch den Einzug von zig Kleinstparteien viel problematischer als die Aufblähung. Das ergibt so keine stabilen Bündnisse mehr...

    • @Drarakel:

      Überzeugt mich ebenfalls!

    • @Drarakel:

      Überzeugt mich!

  • Bitte keine 3% Klausel,



    sonst bekommen wir Zustände wie in Italien, und das kann keiner wirklich wollen.

    • @Rudi Hamm:

      Die italienische Regierung ist z.Z. stabiler, als die deutsche.

  • Soso.



    Kann man so sehen. Muss man aber nicht.



    Denn wer zwingt CDU und CSU denn zum Zweiparteiensystem ?



    Was spricht denn gegen einen CDU-Landesverband Bayern ?

    Bei ALLEN anderen Parteien klappt das ja auch.

    Schon klar, dass das Zweiparteiensystem den Bayern einen überproportionalen Einfluß auf die Bundespolitik sichern soll (und tut)

    • @Bolzkopf:

      Was wiegt schwerer: Die Freiheit des Wählers, sich so repräsentieren zu lassen, wie er das möchte (also eben auch z. B. durch eine landesspezifische Partei, die nicht gezwungen ist, einem Bundeskonsens nachzurennen), oder die Freiheit des Gesetzgebers, seine Zusammensetzung so zu regeln, wie es ihm (bzw. der aktuellen Parlamentsmehrheit) in den Kram passt?

      Wenn man das föderale Prinzip außen vorlässt, dann sollten auch Landeslisten abgeschafft werden. Nur DAS will dann die Ampel doch lieber nicht...

      • @Normalo:

        Die Freiheit des Wählers ist da schon sehr eingeschränkt:



        jeder Versuch von Bürgern, die der CDU, aber nicht der CSU nahestehen, einen CDU-Landesverband Bayern zu gründen, werden vom Bundesverband unterdrückt.

        • @R R:

          Ja, aber diese strikte Trennung ist eine Entscheidung der Unionsparteien (die man als Wähler honorieren kann oder auch nicht), keine gesetzliche Vorgabe.

      • @Normalo:

        Die Funktionsfähigkeit des Parlaments wiegt schwerer!

        So verabsolutiert wie Sie das herüberbringen, muss sich am Ende jeder Wähler selbst wählen und der Bundestag besteht dann aus 61 Mio. Spezialexperten... Fast wie beoim Fußball mit 85 Mio. Bundestrainern!

        Der Sinn der 5%-Klausel war und ist es, die Zersplitterung des Parlaments wie in der Weimarer Republik (regelmäßig über 10 Parteien im Parlament) zu verhindern. Das gelingt aufgrund der Grundmandatsklausel zunehmend nicht mehr. Ohne zu übertreiben: Weimarer Verhältnisse sind diesbezüglich tatsächlich absehbar.

        Unterhalb der 5%-Klausel dienen die Landeslisten viel mehr der Wahrung des Proporz als dem Schutz jeder einzelnen Wählerstimme (tun die Listen ja schon heute nicht)...

        Und wann die CSU in den letzten 20 Jahren am Ende doch nicht der CDU "nachgerannt" ist, das wäre dann gleich die Folgefrage.

        • @Nafets Rehcsif:

          "Die Funktionsfähigkeit des Parlaments wiegt schwerer!"

          Ja und nein. Am Ende mag ein Parlament, dessen Zusammensetzung erhebliche Teile der abgegebenen Stimmen nicht wiedergibt, vielleicht besser funktionieren, aber es büßt massiv an demokratischer Legitimation ein (Und davon profitiert WER? Richtig.). Die ist das Lebenselixier eines parlamentarischen Systems.

          Wie oben schon gesagt: Gleiches Stimmrecht für Alle heißt, dass das Wahlrecht möglichst wenig exklusiv gestaltet sein sollte und vor allem eben die Zahl der Stimmen, die am Ende KENE parlamentarische Repräsentation erfahren, auf ein Minimum reduziert wird. Und an der Stelle hilft so ein gesetzgeberischer Stinkefinger in Richtung stark regional orientierter Wähler nicht weiter.

          • @Normalo:

            Also jetzt mal langsam, es gibt weiterhin Direktkandidaten und Landeslisten, da ist keine Spur von wegen keine Regionalität.

            Weiter, den "Stinkefinger" gibt es schon lange, in ungefähr 11 von 16 Bundesländern ist so eine "Regionalpartei" wie die CSU in Bayern faktisch chancenlos, einfach nur mangels Masse bei den Wahlberechtigten. Wieso das erst jetzt schlimm sein soll, da es den Bayern einfach nur ebenso geht, wie dem Rest der Republik, ist auch nicht selbsterklärend...

            Und zuletzt, man kann halt nicht alles haben. Man kann nicht die "Regionalpartei" sein wollen und gleichzeitig auch bei schlechten Wahlergebnissen noch in den BT einziehen wollen. Wenn man unbedingt die stolze "Bayernpartei " sein will, dann muss man die stolzen 5% halt auch hin bekommen. Sonst Pech.

            • @Nafets Rehcsif:

              Nach dem bisherigen Wahlrecht könnte eine ähnlich starke Regionalpartei wenigstens mit ihren Direktmandaten in den BT einziehen und da auch, WENN es drei oder mehr sind, entsprechend ihres Zweitstimmenanteils in Fraktionsstärke (was im Sonderfall Bremen wirklich nur theoretisch mehr sein könnte als die Direktmandate selbst).

              Die Frage, die sich mir stellt, ist einfach, ob die Grundmandate wirklich raus mussten, um den BT funktionsfähig zu halten. Dass man bei der Gewichtung der Erststimmen Abstriche macht, um das ganze Ausgleichsgeschaukel zu verhindern, kann ich noch einsehen, zumal in der Tat z. B. ein 26%-Direktkandidat die deutliche Wählermehrheit in seinem Wahlkreis eher NICHT repräsentiert. Aber die Hebelwirkung der Grundmandatsregel bei der Aufblähung des BT ist nunmal DEUTLICH geringer. Ja, es könnte neben der Linkspartei und/oder BSW und der CSU zukünftig noch die eine oder andere Sub-5%-Gruppierung reinrutschen, aber auch immer nur bis zur Höhe ihres Zweitstimmenanteils, und eben auch nur, wenn sie die nötigen Direktmandate wirklich holt.

              Aus meiner Sicht ist das verkraftbar - zumal die neue Regel ja auch die von Gysi beschriebene Umgehungsmöglichkeit mit dem nominell parteilosen Antritt gibt. Ich spinne Aktion und denkbare opportunistische REaktion mal weiter und ergänze: Ich persönlich hätte lieber weiter eine auf Ihren Zweitstimmenanteil begrenzte CSU-Landesgruppe im BT als eine, von sämtlichen Überhangrestriktionen befreite, "Fraktionserweiterung" der - dann im Zweifel auch bundesweit Zweitstimmen sammelnden - CDU um eine überproportionale Anzahl von "CSU-nahen", aber individuell gewählten Direktmandatsträgern aus Bayern. Ich weiß nicht, wie Sie das sehen...

    • @Bolzkopf:

      ...und dass dieses System nur ja nicht abgeschafft wird, zumal auf diese Weise ungeniert (etwa der Verkehrshaushalt) in Richtung Bayern geplündelt wird. Das Theater der Union ist genau das: Theater, Show, Blendgranate, Heuchelei...

  • Spielen wir das Szenario doch spaßeshalber mal durch: Nächster BT ohne CSU. Klar, die Lacher haben wir erstmal auf unserer Seite. Mal schauen wie lange es braucht bis wir danach eine ernstzunehmende Unabhängigkeitsbewegung in Bayern haben.

  • „Bayerische Wähler werden bestraft“

    Wohl eher bayerische Unionspolitiker, deren Egos es nicht verkraften einfach der Schwesterpartei CDU beizutreten anstatt diese Sonderregelung mit ihr zu treffen

    • @Paul Anther:

      Was bringt Sie auf das schmale Brett zu unterstellen, dass nur die UnionsPOLITIKER in Bayern das für eine ganz hervorragende Idee halten und nicht auch deren Wähler?

  • Es wird auch nach einer eventuellen Neureform des Wahlgesetzes keine Gerechtigkeit geben. Nicht umsonst gibt es in unterschiedlichen Staaten unterschiedliche Wahlgesetze, in denen zwar versucht wird, durch Recht der Gerechtigkeit nahezukommen, doch jeder nähert sich anders an. Das Ziel bleibt unerreichbar. So gibt es bei der kommenden Europawahl keine einheitliche Sperrklausel, in Deutschland gibt es gar keine. Was feststeht sind lediglich die 96 deutschen Sitze, die wiederum nach keinem gerechten, sondern einem mühsam ausgehandelten Verfahren zu verteilen sein werden, das letztlich Eingang in die deutsche Rechtsprechung gefunden hat. Auch wenn es anderswo anders gemacht wird, das Nonplusultra der Gerechtigkeit bleibt unerreichbar.



    Gegenargumente sind höchst willkommen.