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Gewalt zu Silvester in Leipzig Connewitz„Eine riesengroße Dummheit“

In Leipzig wird ein Mann wegen der Connewitzer Silvester-Krawalle verurteilt. Mit dem angeblichen Mordversuch an einem Polizisten hat er aber nichts zu tun.

Im Gerichtssaal des Leipziger Amtsgerichts Foto: Sebastian Willnow/dpa

Leipzig taz | Satpal A. blickt den Richter an, schüttelt den Kopf. „Ich weiß nicht, was mich geritten hat.“ Er sei das erste Mal zu Silvester am Connewitzer Kreuz gewesen, allein, habe Bier getrunken, erzählt der Mann mit den langen Locken, seine Hände in den Pulloverärmeln vergraben. Dann seien da diese Polizisten vorbeigerannt, von denen er einem ein Bein gestellt hat. „Eine riesengroße Dummheit. Es tut mir wirklich leid.“

Satpal A. sitzt am Mittwochmorgen im Saal 100 des Leipziger Amtsgericht, dem größten im Haus. Drinnen drängelt sich die Presse. Auch etliche ZuschauerInnen, die nach linker Szene aussehen, sind da. Das Interesse kommt nicht von ungefähr: Denn nur eine Woche zuvor stand Satpal A. noch wenige hundert Meter entfernt auf der Straße – in der Silversternacht am Connewitzer Kreuz in Leipzig.

Damit gehört der 27-Jährige zu einem Abend, der inzwischen bundesweit diskutiert wird. Denn dort griffen Anwesende mehrere Polizisten an, ein Beamter wurde bewusstlos getreten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes, Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer spricht von linkem Terror. Feiernde wiederum beklagen Polizeigewalt, auch ein Festgenommener landete stationär im Krankenhaus.

Dass Satpal A. nun bereits vor Gericht steht, verdankt er einem beschleunigten Verfahren. Das kann bei vermeintlich klarer Beweislage geführt werden, Sachsen forciert solche Prozesse. Zwölf Personen nahm die Polizei in der Silvesternacht fest, vier erhielten einen Haftbefehl. Einer davon ist Satpal A. Niemandem der zwölf wird indes der Mordversuch vorgeworfen. Bei ihnen geht es vor allem um Flaschen- und Böllerwürfe auf Polizisten im Nachgang.

Der Angeklagte gehört nicht zum autonomen Spektrum

Bei Satpal A. war es das Beinstellen. Mit der Tat, verübt gegen 1 Uhr, habe er einen Polizisten tätlich angegriffen und eine Körperverletzung begangen, verliest der Staatsanwalt die Anklage. Der Beamte spricht selbst als Zeuge, er war Teil einer Festnahmeeinheit. Fast im Sprint sei er gelaufen, habe den Angeklagten noch im Augenwinkel gesehen, dann sei er „volle Kanne in den Boden eingerastet“. Ein Knöchel sei geschwollen, am Unterarm habe er ein Hämatom.

Satpal A. hat die Tat da schon eingeräumt. Ja, er habe das Bein gestellt, sagt er. Er könne sich das auch nicht mehr erklären. Schnell wird klar: Zum autonomen Spektrum gehört dieser Angeklagte nicht.

Gilt dort die Devise, keine Aussage vor Polizisten oder Richtern zu machen, erzählt der 27-Jährige sofort bereitwillig. Er sei ein Straßenkünstler, ein Jongleur, berichtet er dem Richter. In Sachsen geboren, nach dem Hauptschulabschluss mehrere Jahre durch Europa gereist, zuletzt in Leipzig gelandet, bei einer Freundin.

Am Connewitzer Kreuz sei er gewesen, um eben Silvester zu feiern, sagt Satpal A. Viel Polizei sei dort gewesen, ein Beamter habe einen Mann getreten. Habe er deshalb dem Polizisten das Bein gestellt? Der Angeklagte verneint. Warum er sonst die Tat beginn, kann er nicht begründen. „Ich weiß es nicht.“ Er sei betrunken gewesen, habe nicht nachgedacht, sagt A. An den Polizisten wendet er sich direkt: „Ich will mich auf jeden Fall entschuldigen, dass ich das getan habe.“

Geburtstag in U-Haft

Schon direkt nach der Tat wurde der zuletzt Arbeitslose festgenommen. Wegen des fehlenden festen Wohnsitzes saß er bis zum Prozess in U-Haft, verbrachte dort auch seinen jüngsten Geburtstag. Indes: Was der 27-Jährige sich hat zuschulden kommen lassen, geschah weit später als die Tat, die nun als Mordversuch gilt und über die jetzt alle reden. In dem Zusammenhang habe man A. nicht gesehen, bestätigen auch die zwei Polizeizeugen.

Auch deshalb, und weil Satpal A. nicht vorbestraft ist, plädiert sein Verteidiger nur für eine Geldstrafe. Der Staatsanwalt fordert dagegen eine sechsmonatige Freiheitsstrafe. Dem schließt sich Richter Uwe Berdon an. Die sechs Monate setzt er auf zwei Jahre Bewährung aus, zudem muss Satpal A. 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Ich bin überzeugt, Sie werden so etwas nicht wieder tun“, sagt Berdon. Dennoch habe er eine Straftat begangen, einen Polizeieinsatz behindert und das staatliche Gewaltmonopol infrage gestellt.

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Satpal A. atmet sichtlich auf. „Ich bleibe auf jeden Fall straffrei“, versichert er dem Richter sofort. A. lächelt, nimmt noch im Gerichtssaal das Urteil an. Sein Haftbefehl wird aufgehoben. Auch sein Verteidiger zeigt sich zufrieden.

Was genau indes bei dem Angriff passierte, bei dem ein Beamter bewusstlos zurückblieb, bleibt noch zu klären. Ein Augenzeugenvideo, das die taz veröffentlichte, zeigt mehrere vermummte Täter.

Die Polizei räumte nach einem taz-Bericht bereits ein, dass der Beamte nicht notoperiert werden musste. Auch ein brennender Einkaufswagen wurde nicht, wie anfangs ebenso behauptet, „mitten in eine Einheit Bereitschaftspolizisten“ geschoben. Nach den Angreifern auf den Polizisten suche man bisher erfolglos, sagte eine LKA-Sprecherin am Mittwoch der taz. Auf einen Zeugenaufruf habe sich bisher niemand gemeldet.

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107 Kommentare

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  • Ich habe meinen Ausfürunge nichts hinzuzufügen. Die Zusammenhänge habe ich deutlich und klar beschrieben.

    • @Wagenbär:

      ist für Rudolf Schwurbler

  • Inzwischen berichten sowohl der Spiegel, als auch das Nachrichtenmagazin Buzzfeed, dass in Leipzig /genau/ das passiert ist, was ich hier (weiter unten) skizziert habe:



    Eine Person ist grundlos "aufgrund einer Verwechslung" von solch einem BFE-Trupp fesgenommen worden und, wie bei denen üblich dabei auch übel misshandelt worden.



    Und jezt wird /GEGEN / diese Person wegen "tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte" ermittelt.



    www.buzzfeed.com/d...onnewitz-silvester

    • @Wagenbär:

      Danke für den Link. Dort steht:

      "Eine handvoll Angreifer ging brutal auf Polizeibeamte los, wohl um eine Festnahme zu verhindern. Teilweise vermummte Menschen warfen mit Gegenständen und Feuerwerksraketen auf Polizisten, ein Einkaufswagen brannte und ein Angreifer sprang einem Polizisten mit einem Tritt ins Genick."

      Interessant auch der dort verlinkte ZEIT Artikel mit dem Video.

      • @Rudolf Fissner:

        ....



        Zwei Sätze weiter heißt es (mit weiterem Link):



        ------------------------------------------------



        "Diese Beschreibungen stellten sich im Nachhinein als offenbar übertrieben heraus. "



        ---------------------------------------------

        Dagegen haben sich die zunächst übel beschimpften Berichte über Polizeiübergriffe z.b. von Juliane Nagel (die Linke) mehrfach bestätigt.

        • @Wagenbär:

          Nicht die beschreibungen, sondern die Ohrverletzung, die sich Gott sei dank als nicht so dramatisch herausstellten wie im ersten Eifer des Gefechts beschrieben. Aber ich sehe schon, Sie hätten dem am Ohr verletzten Bewußtlosen noch zugeschrien, er solle sich bitte nicht so anstellen. Und Krankenhaus? Völlig übetrieben! Was ein richtiger Mann ist, der hält sowas aus.

          • @Rudolf Fissner:

            Nein, in den ersten Meldungen von der Polizei war von einer Verletzung der Ohrmuschel gar nicht die Rede.



            Bei Betrachtung des geradezu kriminell-stümperhaften und rohen Umgangs der Polizeibeamten mit ihrem verletzten Kollegen, halte ich es keineswegs für ausgeschlossen, dass diese Kollegen ihn am Ohr verletzten.

            • @Wagenbär:

              Klar doch! Liegen lassen und ihn dann weiter mit Flschen und Böllern bewerfen lassen. Man weiß doch ein echter Pseudoblinker mit seinem Steinigungsgedöns aufhört, wenn das Opfer bewegungslos am Boden liegt.

  • 0G
    08391 (Profil gelöscht)

    Die Polizei, leider nicht immer dein Freund und Helfer:

    www1.wdr.de/dasers...orpsgeist-100.html

    www1.wdr.de/dasers...st-werden-100.html

  • Einen hab‘ ich noch:



    Im ersten Prozess gegen die „Freital-Gruppe“ hat ein Angeklagter tatsächlich Bewährung gekriegt.



    Bewährung!



    Für „Bildung einer terroristischen Vereinigung“...

    Die Nazis sind gar nicht so schlimm, die wollen ja nur spielen...



    Das ist Sachsen!

    • @Paco:

      Woher beziehen Sie ihre Informationen.



      Gemäß ARD - "TERRORISTEN STATT LAUSBUBEN: HOHE STRAFEN GEGEN "GRUPPE FREITAL" - ist ihre Info eine Fake-News.

      " Die Urteile gegen die Mitglieder der rechtsterroristischen "Gruppe Freital" sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von sechs der acht Angeklagten mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zurück. Die beiden Rädelsführer der Gruppe, Timo S. und Patrick F. müssen für insgesamt 10 bzw. 9,5 Jahre ins Gefängnis. Der zur Tatzeit erst 18 Jahre alte Justin S., der im Prozess umfangreich ausgesagt hatte, erhielt eine Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren.

      Die Angeklagten, bestehend aus sieben Männern und einer Frau, hatten sich im Sommer 2015 bei Protesten gegen ein Flüchtlingsheim in der sächsischen Stadt Freital kennengelernt. Später griffen sie mit Sprengsätzen Ausländer, Flüchtlingshelfer und einen Politiker der Linken an. Einen Anschlag mit umgebauten "Polenböllern" auf eine Flüchtlingswohnung wertete das Oberlandesgericht Dresden im März 2018 als versuchten Mord. Die angegriffenene Flüchtlinge waren im Prozess als Nebenkläger aufgetreten." daserste.ndr.de/pa...al,freital138.html

  • Bezeichnend ist auch das Tempo mit dem hier „Recht“ gesprochen wird. Die juristische Aufarbeitung des „Sturms auf Connewitz“ bei dem 2015 der rechte Mob Connewitz verwüstet hat -immerhin 215 Festnahmen- ist da bei weitem nicht so engagiert...



    Gerade gestern ist dort wieder ein Prozess geplatzt, weil ein Angeklagter (ein Justizbeamter(!) Anklage wg. schwerem Landfriedensbruch) wiederholt(!) nicht zum Prozess erschienen ist.



    Aber 2015 ging’s ja nur gegen Linke...

    Auf die sächsischen Polizei- und Justizbehörden wäre selbst der Führer stolz!

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Hirnlos wird hier die Mär vom staatlichen Gewaltmonpol kolportiert.

    Schon mal in einem Club gewesen? Schon was von "Rausschmeißern" gehört, von privaten "Sicherheitskonzepten", "Security"-Firmen, die Geflüchtete bewachen, oder von privaten extrem rechten Söldnertruppen mit Gemeinnützigkeitsstatus?

    Der letzte deutsche Staat mit einem Gewaltmonopol war wohl die DDR. In der BRD wird das Privileg des Staates Stück für Stück privatisiert und an die Meistbietenden verhökert.

    • @85198 (Profil gelöscht):

      Weia. Wer so kläglich fehlinterpretiert was das staatliches Gewaltmonopol ist, der hält indirekt ein flammendes Plädoyer für bessere Schulbildung in diesem Land.

      In diesem Sinn: Ein guter Beitrag für eine bessere Welt.

      • @hup:

        Hätte man nicht besser schreiben können!

    • @85198 (Profil gelöscht):

      Ich denke nicht, dass man Demokratie mittels nächtlicher Clubbesuche lernt.

  • Wer der Polizei Widerstand leistet, stellt nicht das staatliche Gewaltmonopol infrage, sondern bezweifelt nur, dass dieses bei der Polizei gut aufgehoben ist.



    Grund für solche Zweifel ist insbesondere die Vehemenz, mit der sich die Polizei gegen unabhängige Kontrolle wehrt und stattdessen ihre Militarisierung betreibt.

    Ich würde auch lieber in jedem Polizisten einen integren Sicherheitsdienstleister für alle Bürger sehen. Und nicht Spackos mit der Lizenz zum Lügen, Prügeln und Töten, die letztlich vor allem die Interessen der Mächtigen schützen.

    Ich stelle mir vor, dass die Polizei, wie wir sie heute haben, auch die Wende '89 verhindert hätte. Jeder Polizist sollte sich überlegen, ob er handeln will wie 1919, als auf Menschen geschossen wurde, die für uns heute selbstverständliche Dinge forderten. Oder wie 1989, als die Polizei letztlich nicht zu äußerster Gewalt griff, um sich Veränderungen in den Weg zu stellen.

    • @yul:

      "Ich würde auch lieber in jedem Polizisten einen integren Sicherheitsdienstleister für alle Bürger sehen. Und nicht Spackos mit der Lizenz zum Lügen, Prügeln und Töten, die letztlich vor allem die Interessen der Mächtigen schützen."

      So so. hat der Polizist der bewusslos geschlagen wurde gelogen und musste dafür bluten. Oder was soll ihr verschwörungstheoretisch-popolistischer Beitrag von den lügenden Beschützern der Mächtigen

      • 8G
        85198 (Profil gelöscht)
        @Rudolf Fissner:

        Führen Sie einmal bitte aus, was das mit "Verschwörungstheorie" zu tun hat? In dieser Form ist ihr Beitrag nur eine "popolistische" Schmähkritik.

      • @Rudolf Fissner:

        Natürlich ist es nicht zu rechtfertigen, wenn Polizist*innen angegriffen und verletzt werden. Ebenso ungerechtfertigt sind aber auch Angriffe von Polizist*innen auf Unbeteiligte, die sich zufällig an einem Ort aufhalten oder dort wohnen, der pauschal zum "Einsatzgebiet" erklärt wurde, wodurch alle dort unter Generalverdacht gestellt werden. Sind die Verletzten, die nichts Ungesetzliches getan haben selber schuld, weil sie nicht woanders hingegangen sind? Oder waren wirklich ausschließlich Kriminelle in Connewitz, so dass Verletze Polizist*innen automatisch Opfer, alle anderen Verletzen hingegen Täter*innen sind, denen gegenüber das Notwehrrecht gilt? Ist Notwehr gegen Polizeigewalt prinzipiell ausgeschlossen, weil die Polizei "immer Recht" hat? Ist eine genauere Untersuchung unnötig, weil die Verhältnisse sowieso klar sind?



        Zuletzt die Frage: Warum taucht die Polizei in "rechten" Hochburgen nicht ebenso geballt auf, um nötigenfalls durchzugreifen? Jedenfalls wird nicht darüber berichtet. Ich denke nicht, weil "Rechte" so brav und staatstragend sind. Sollte die Polizei von Rechtsextremen unterwandert sein (kein pauschaler Vorwurf, aber Anzeichen gibt es leider, siehe Frankfurt), stellt sich die Frage, ob wirklich alle Beamt*innen den Rechtstaat vertreten. Da hilft aber keine als "Straßenkampf" verbrämte gewaltsam "linke" Selbstjustiz, sondern konsequentes Durchgreifen von Politik und Justiz mit Disziplinarverfahren. Verschwörungstheorien gedeihen, wenn polizeiliches Fehlverhalten vertuscht und verleugnet wird und Anklagen wegen Korpsgeist meist im Sande verlaufen. Warum sollen von der Polizei Verletzte eher lügen als verletzte Polizist*innen?

        • @Joba:

          "Zuletzt die Frage: Warum taucht die Polizei in "rechten" Hochburgen nicht ebenso geballt auf, um nötigenfalls durchzugreifen?"

          Leipzig IST (Legida!) eine rechte Hochburg. Warum also wollen die PseudobLinker dann die Polizei aus Leipzig verscheuchen? Wird Recht dann von diesen "Schutztruppen" umgesetzt.

          Und: Verschwörungstheorien über Menschengruppen gedeihen nicht, weil diese Gruppen an sich "böse" sind. Dieses Spiel hatten und haben wir in Deutschland schon zur genüge! Verschörungstheorien sind das Spiel von Populisten, die keinen Durchblick mehr haben. de.wikipedia.org/w...4rungsans%C3%A4tze

          • @Rudolf Fissner:

            Was versteht ein neoliberaler marktradikaler Christ eigentlich unter "pseudolinks"?

            • @El-ahrairah:

              Sie müssen sich trauen einen zu fragen. Aber ich kann ihenn sagen was ich unter dem von mir verwendetet Begriff "PseudobLinker" (mit "b" drin) verstehe.

              Typen die die Menschen aus politischer Gaudi bewusstlos schlagen wie an der Kreuzung in Connewitz geschehe, oder die Frauen zusammenschlagen, weil sie in der Immo-Branche arbeiten, diese Typen sind schlicht nicht links. Das sind Schläger.

              Gegenfrage: Warum denken PseudoBLinker, solch ein Verhalten sei links? Oder auch: Was verstehen Schlägertypen unter "links"?

              • @Rudolf Fissner:

                Zu diesen Rechtsaußen-Namensschöpfungen gibt es was zu lachen: media.ccc.de/v/36c..._der_neuen_rechten

                • @Arne Babenhauserheide:

                  Vielen Dank für den Hinweis auf den sprachwissenschaftlichen Vortrag.

                • @Arne Babenhauserheide:

                  Welche Namensschöpfung?

                  "Schläger" sollte doch verständlich sein. Was ist daran rechts?

                  Und was ist daran links Frauen aus der Immobilienbranche zusammenzuschlagen? Oder gibts neuerdings ne verdrehte Welt in der die Linken die Schläger sind und die Rechten daran Kritik üben?

                  ich habe den eindruck, dass eher ein Kamel durch Abwasserkanalisation robbt, als das PseudoBlinker und deren nahe Verwandschaft einsehen, dass sie mächtig viel Scheisse produziert haben.

          • @Rudolf Fissner:

            " Warum also wollen die PseudobLinker dann die Polizei aus Leipzig verscheuchen? Wird Recht dann von diesen "Schutztruppen" umgesetzt."



            "Da hilft aber keine als "Straßenkampf" verbrämte gewaltsam "linke" Selbstjustiz, sondern konsequentes Durchgreifen von Politik und Justiz mit Disziplinarverfahren."



            Statt eines harten Widerspruchs sehe ich hier prinzipielle Einigkeit und lediglich nuancierte Differenzen.



            Verschwörungstheorien über Menschengruppen gedeihen nicht, weil diese Gruppen an sich "böse" sind.



            Das habe ich nirgends behauptet. Sonst könnte auch die Begründung für den Polizeieinsatz im Vorfeld (als noch nichts geschehen war), in der lediglich nicht konkret benannte "Straftaten" angegeben wurden, als "Verschwörungetheorie über Connewitz"(den "Linken" dort muss auf die Finger geschaut werden) bezeichnet werden, mit dem Ausgang einer "self-fullfilling prophecy".



            Auf meine Begründung: " wenn polizeiliches Fehlverhalten vertuscht und verleugnet wird und Anklagen wegen Korpsgeist meist im Sande verlaufen. Warum sollen von der Polizei Verletzte eher lügen als verletzte Polizist*innen?" sind Sie nicht eingegangen.



            Missbrauch von Böllern (gehören aus meiner Sicht verboten 😁)zur Einschüchterung und Verletzung missliebiger Personen beschränkt sich nicht auf ein politisches Spektrum noch hat er dort einen besonderen Schwerpunkt. Im Vergleich zu den meisten Fällen (auch gegen Rettungskräfte gerichtet, wovon aus Connewitz nichts zu hören war), die allenfalls lokal berichtet werden, wird der Fall von Connewitz bundesweit betont. Welches Interesse steckt dahinter? Wenn gar keines (also auch kein Vorwurf von Verschwörungstheorie), wo liegt der Unterschied? Mir ist er nicht ohne Weiteres klar. Die brutalen Schläger*innen gehören bestraft, sind aber im Gegensatz zu anderen, die sich vielleicht nur gegen Übergriffe seitens der Polizei gewehrt (auch diese Möglichkeit wollen Sie gar nicht erst diskutieren) haben, noch nicht ermittelt.

            • @Joba:

              "Auf meine Begründung: " wenn polizeiliches Fehlverhalten vertuscht und verleugnet wird und Anklagen wegen Korpsgeist meist im Sande verlaufen. Warum sollen von der Polizei Verletzte eher lügen als verletzte Polizist*innen?" sind Sie nicht eingegangen."

              Warum sollte ich darauf eingehen? Wurde der Mensch deshalb bewusslos geschlagen? Nö



              Das sind doch vorgeschobene Ausflüchte. Das ist männliches Victimblaming wie es im Buche steht: de.wikipedia.org/wiki/Victim_blaming.

              • @Rudolf Fissner:

                Sie "argumentieren" hier -mal wieder- wie jeder typische rechte Troll.



                Dazu gehört die Verwendung von Begriffen aus der Propagandakiste der neuen Rechten, wie auch ihre Kommunnikationsweise des beständigen "versehentlichen" Missverstehens und des Einflechtens von Unterstellungen und unbelegten Behauptungen, sowie die Fehlverwendung und Umdeutungvon Begriffen, wie hier "Victimblaming".



                Victimblaming betreiben genau Polizeibeamte, die ihre Opfer auch noch als Täter bezichtigen.

          • 8G
            85198 (Profil gelöscht)
            @Rudolf Fissner:

            Leipzig ist die einzige Stadt in der die Linke in Sachsen bei der Landtagswahl ein Direktmandat erhalten hat. Wohlgemerkt in Connewitz, dem Stadtteil von dem hier die Rede ist. Leipzig ist die sächsische Stadt mit den meisten Linken. Bei Legida waren nie mehr als eine zweistellige Zahl Menschen und ein Vielfaches war bei den Gegendemos. Hören Sie bitte auf mit dem Geschwurbel.

            • @85198 (Profil gelöscht):

              14% AfD in Leipzig im Durchscnitt ist für Sie nicht hoch?

            • @85198 (Profil gelöscht):

              "Leipzig ist die einzige Stadt in der die Linke in Sachsen bei der Landtagswahl ein Direktmandat erhalten hat." Ob beabsichtigt oder nicht: damit wurde die Frage nach dem überdurchschnittlich hohen Interesse an den Vorkommnissen direkt beantwortet. Und allgemein ist es nicht so als würde eine Polizei nicht gewollt werden - nur nicht die Art von Polizei die vor allem durch rechte Tendenzen, Korpsgeist und Rassismus geprägt ist.

  • Herr Litschko,

    in diesem Artikel schreiben Sie nun bezüglich der Ermittlungen wegen versuchten Mordes, dass der betreffende, verletzte Polizist "bewusstlos getreten" worden sei. Hier: taz.de/Rechtsbeist...radikale/!5653609/ hieß noch von Ihnen, er sei "bewusstlos geschlagen" worden (obwohl Sie im selben Artikel an anderer Stelle die Formulierung verwenden, dass ein Beamter "bewusstlos zurückblieb"). Ist das denn gesichert? Ich bin ja kein Medien-Profi und habe vor allem Pressemeldungen gelesen - aber aus denen geht nicht hervor, wie genau nun der Beamte zu schaden kam. Also, außer Frage steht, dass er körperlich angegriffen wurde. Es gibt wohl auch Videos die zeigen, dass Polizisten am Boden liegend getreten wurden. Handelt es sich dabei um ein und denselben Vorfall?

  • Leider kein Urteil das einer/m Polizeibeamten das Gefühl vermitteln könnte selbst beschützt zu sein.

    • @noncarnnever:

      Welches Urteil halten Sie denn angemessen dafür wenn jemand einem Polizisten das Bein stellt?

    • @noncarnnever:

      Da beklage ich aber viel eher die mE miese Besoldungs- und Beförderungslage bei der Polizei.

      • @Gerhard Krause:

        Warum?



        Der Staat hat amtlich festgestellt, dass ein Bürger mit dem HarzIV-Satz ganz prima leben kann.



        DAS ist demnach der Maßstab.



        Und verglichen damit sind PolizeibeamtInnen sehr gut besoldet.

        • @Wagenbär:

          Der Vergleich zu Hartz IV - wie sage ich immer gern (ähnlich) - disqualifiziert Sie im Grunde für jegliche sachliche Diskussion (mit mir).

          Der Ordnung halber: "Hartz" gehört sofort abgeschafft, der Mindestlohn saftig erhöht, sowie, etwa zB, die Vermögenssteuer wieder erhoben und die Erbschaftsteuer (nachhaltig wirkend) erhöht, beides selbstverständlich unter Freibeträgen.

          Die Löhne für die rund 90% der finanziell unteren bzw untersten Bevölkerungsschichten sind mE zu gering. Dies betrifft auch den öff Dienst, und insbesondere die Polizeibeamten am "C-Kreuz" haben Hartz nicht "verbrochen".

          Gehen Sie doch beruflich gesehen zur Polizei, wenn Sie (noch) können, und bringen Sie dort Ihre Auffassungen ein. Ich kann eine solche Leitpberlegung sehr empfehlen, ich zB habe was das angeht meinen Platz im Berufsleben gefunden.

    • @noncarnnever:

      Find ich einen komischen Ansatz. Als Polizeibeamter weis ich doch das mein Job gefährlich ist, dann so rumzujammern finde ich falsch. Soll doch einen Bürojob machen wenn es sie so stört. Ist ja nicht so das die Polizei mehr Verletzte/Todesopfer zu beklagen hat als andere Berufsgruppen.

      Ganz anders ist es bei Zivilisten, wenn ich auf meinem Heimweg von der Polizei eine aufs Maul bekomme weil ich dummerweise dort wohne wo der Sperrbereich vom G20 ist, ja dann möchte ich gerne Schutz vom Staat von seinen Kampfhunden aber da kann man wohl nichts machen.

      Die meisten meiner POC Freunde haben mehr Angst vor der Polizei, als das sie sich von ihnen beschützt fühlen und das ist so falsch.

      Die Dunkelziffer von Polizeigewalt in Deutschland ist erschreckend. Dort sind Mörder die auchnoch das "Recht" verteidigen sollen. Ganz zu schweigen von den ganzen Rechten in der Polizeit. Von mir aus können wir diese Institution auch gleich schließen.

      • @Upgrade:

        Die Dunkelziffer von Polizeigewalt wird von Ihnen ans Licht gebracht ?? Und die Polizei wollen Sie gleich abschaffen !



        Ganz tolle Meinung, die Sie hier von sich geben.

        • @schoenerrhein:

          Hier zu Polizeigewalt:



          www.zdf.de/dokumen...n-uniform-102.html

          Die Polizei ist dafür da, die bestehenden Sturkutren zu verteidigen. Koste es was es wolle. Aus meiner Sicht sind die bestehenden Strukturen allerdings untragbar für die Menscheit geworden. => Polizei muss abgeschaft werden. Jede Stärkung ist eine Gefahr für die Demokratie.

          Außerdem bezieht die Polizei ganz klar position gegen Ausländer, Aktivisten und neigt dazu Rechtes gedankengut anzuziehen.

          Sie verringert auch nicht die Gewalttaten. Sie verhindert auch nicht das Wände mit Graffities verkünstelt werden, obwohl die Strafen Drakonisch sind. Sie verhindert nicht das Drogen konsumiert werden. Sie verhindert keine Gewalt an Frauen. Dort verschlimmern sie häufig die Situation, da es überwiegend Männer sind die in der Polizei arbeiten...

      • @Upgrade:

        Anschließe mich.



        Eine Ergänzung: Es ist objektiv falsch, den Polizeiberuf als "gefährlich" zu bezeichnen.



        Wegen der freien Heilfürsorge ist der Vergleich mit anderen Berufen in Deutschland zwar grundsätzlich schwierig. Untersuchungen haben aber gezeigt, dass die Verletzungngswahrscheinlichkeit für Polizeibeamten z.b. mit jenem von Kellnern vergleichbar ist.



        Bauhauptgewerbe, Feuerwehrleute, Gerüstbauer, Waldfacharbeiter haben ein /vielfach/ höheres Verletzungsrisiko.

        • @Wagenbär:

          Wie objekt falsch das ist, was Sie hier verlautbaren zeigt die Szene in diesem Video (ab 1:00) wo handballgroße Steine von oben auf einem Polizisten geworfen werden: youtu.be/biRf3-w8hlw

          • @Rudolf Fissner:

            Der Polizeifilm erweckt den falschen Eindruck, dass die Polizei von der "Welcome to Hell"-Demo angegrifffen wurde.



            Dieser Eindruck ist /komplett/ falsch.



            Es war die Polizei welche die friedliche Demo willkürlich angegriffen hat.



            In dem schwarzen Block befanden sich eine nicht genannte Anzahl von Polizeibeamten in schwarzer Kleidung und mit Sturmhauben vermummt.



            Es waren /diese/ Polizeibeamte, die sich weigerten ihre Vermummung abzunehmen und damit den Kollegen, die mit vielen Hundertschaften nur auf das Startsignal warteten, den Vorwand lieferten, wie entfesselt mit ihren barbarischen Tonfa-Knüppeln auf die schutzlosen Menschen einzuprügeln, mit Pfefferspray regelrecht zu duschen.



            Diese Prügelszenen sind in ihrer rohen Brutalität kaum zu beschreiben. Die Menschen im schwarzen Block haben dort die Polizei nicht angegriffen, sondern sich mit bewundernswerter Solidarität und Standhaftigkeit rein passiv gegen die staatlichen Schlägerhorden gewehrt.



            Der Knüppel- Angriff auf die Demo erfolgte ganz bewusst in einer Engstelle, durch eine Mauer, an der es für die Menschen in der Demo erstmal kein Entkommen gab.



            Durch die geniale spontane solidarische Selbstorganisation konnten aber (zur Überraschung der Polizei) mit mehrfach-Räuberleitern sehr viele Menschen den Schlägern entkommen, andere haben sich dafür bewusst von den Schlägern krankenhausreif prügeln lassen.



            ALLE Bewurfs-szenen ereigneten sich /nach/ dieser kompletten Zerschlagung einer Großdemo durch die Polizei. Und natürlich noch unter dem direkten, schockierenden Eindruck. Die Polizeibeamten dort sind /keine/ "Opfer" sondern es sind genau diese brutalen, skrupellosen, niederträchtigen Schläger. Der Anfang des Propaganda-Films ist Zeitlich dem Letzten Teil der Zerschlagung der Demo zuzuordnen.



            Hier hatten die Würfe ganz offensichtlich den Zweck, die Schläger zurückzuhalten- und am (weiteren)Prügeln zu hindern.



            Und nein, dass widerlegt meine Aussage überhaupt nicht.

    • @noncarnnever:

      Im Gegenteil:



      Die Strafe ist nur wegen der jüngsten Strafrechtsverschärfung /zu Gunsten von Polizeibeamten/, welche von Polizei-Lobbyisten durchgesetzt wurde, so hoch.



      Das Urteil ist also Beleg für den Einfluss der Polizei, als Exekutive auf die Gesetzgebung (Legislative).



      Wobei die Abgeordneten, als Legislative sich als Begründung für die Gesetztesverschäfung vollständig auf die Angaben der Exekutive verlassen haben.



      Und dieser Umstand ist rechtstaatlich höchst bedenklich.

      • @Wagenbär:

        "zu Gunsten von Polizeibeamten"

        Welchen Vorteil ziehen Polizisten daraus, dass sie bewusslos geschlagen werden?

        • @Rudolf Fissner:

          Die Gesetzesverschärfung erfolgte zugunsten von Polizeibeamten.

          • @Wagenbär:

            Richtig. Damit weniger Polizisten zusammengeschlagen werden!

            • @Rudolf Fissner:

              Nein, damit Polizeibeamte jetzt nahezu beliebige unerwünschte Handlungen durch einfache Behauptungen kriminalisieren können.



              Nach jener Gesetzesverschärfung kann /jede/ reflexhafte Abwehrhandlung /gegen/ gewalttätige Polizeibeamte als "tätlicher Angriff" /auf/ Polizeibeamte in ihr Gegenteil umdefiniert werden.



              Für die angebliche Zusanahme von Gewalthandlungen gegen Polizeibeamte gibt es übrigens keinerlei objetive Belege.



              Diese Behauptung beruht ausschließlich auf Angaben der Beamten selber.



              Und die völlig Unglaubwürdigkeit dieser Polizeiangaben wird hier durch Leipzig ein weiteres mal bestätigt.

              • @Wagenbär:

                "Nein, damit Polizeibeamte jetzt nahezu beliebige unerwünschte Handlungen durch einfache Behauptungen kriminalisieren können. "

                Lol. Die Aussage ist nun wirklich sowas von "einfach" gehalten, dass ich nur noch lachen kann. Ich würde mal sagen gefühlt haben sie gewonnen: www.youtube.com/watch?v=sc24QNzbAjM :-)

                • @Rudolf Fissner:

                  Ihre Ignoranz ist wirklich beeindruckend.



                  Die Ereignisse in Leipzig belegen doch meine Aussage.



                  Das sind viele Menschen die feiern, es fließt (natürlich) reichlich Alkohol, die Menschen haben in Massen Böller und Raketen.



                  Die Polizei ist mit Drei Hundertschaften vor Ort, die, In Kampfmontur, mit Knüppel und Helmen willkürliche Personenkontrollen durchführen.



                  Dabei fassen Polizeibeamte die Menschen an, fordern Einblicke in mitgeführte Rucksäcke etc.



                  Wer sich solch ein Vorgehen verbittet, und z.b. die Beamten nur ganz sanft von sich wegdrückt, begeht "einen Tätlichen Angriff"



                  BFE-Gruppen laufen ohne Ankündigung mehrfach mitten in die immer dichte stehenden Menschen, Schubsen, treten, schlagen, stossen Menschen zu Boden. (mehrere Augenzeugenberichte)



                  Den empörten Menschen, wird genau nach jenem Gesetz "Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte" vorgworfen.



                  Auch die Handlung des "Beinstellens", die objetiv eine Form eines Hindernis-Bereitens ist, wird so zu einem aktiven Angriff auf die Person, umdefiniert.



                  Aber eben nicht nur diese.



                  Jedem, der zur Abwehr gegen eine stürmenden BFE die Hände schützend vor den eigenen Körper hebt, kann nach diesem Gesetz ein "tätlicher Angriff" unterstellt werden.

      • @Wagenbär:

        Die Macht der Exekutive ist nicht nur in der Sicherheitspolitik real, aber auch unvermeidlich: Die Legislative hat nunmal nicht die Aufgabe, unten an der Basis die Umsetzung der Gesetze zu betreiben. also fehlt es ihr zwangsläufig an Praxisbezug. Die Alternativen, z. B. eine "unabhängige" Parlamentsbürokratie, die für die Abgeordneten im großen Stil Daten für ihre Entscheidungen liefert, wären aber im Zweifel auch nicht neutraler oder demokratischer.

        • @Normalo:

          Die Exekutive hat in diesem Land das Gewaltmonopol. Es ist Dritten, also insbesondere Bürgern ohne Uniform, nur in Fällen von Notwehr und Nothilfe gestattet, Gewalt gegen andere anzuwenden. Gewalt gegen den Inhaber des staatlichen (also in unserem Namen und in unserer Stellvertretung ausgeübten) Gewaltmonopols ist somit ein Angriff auf uns alle, auf unseren Landfrieden , der in Jahrhunderten langsam, schrittweise und oft blutig erkämpft wurde. Wer diesen Landfrieden versucht, durch den gewalttätigen Angriff auf unsere Staatsorgane zu unterminieren und zu zerstören, zerstört die Grundmauern unsers friedlichen Zusammenlebens, unserer Demokratie. Er muss bestraft werden, auch wenn er, wie dieser Täter, sich möglicherweise "nur" von der Stimmung vor Ort anstecken ließ, und bei einem eskalierenden Versuch der linkautonomen Szene, den Landfrieden im Windschatten von Böllern und brennenden Einkaufswagen zu brechen, mit "Bein stellen" einen Polizisten ins Krankenhaus befördert hat. 6 Monate auf Bewährung dafür ist okay. Er muss sie aber dann auch absitzen, falls er wieder straffällig wird. Nur so ist, eventuell, eine erzieherische Wirkung möglich.

          • @Ulli Z:

            Ich pflichte Ihnen vollumfänglich bei. Es ist erschütternd, wie einige Mitforisten die Grundrechte und das Gewaltmonopol des Staates hier mit Füßen treten.

            • @Der Erwin:

              Erschütternd finde ich eher, dass Sie meinen, der Staat wäre es, der Grundrechte hat. Sie irren: Wir sind es, die Grundrechte haben. Ich zitiere mal: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

              Das gilt auch, bzw. gerade Polizisten und Polizistinnen gegenüber. Das ist eines der sogenannten Abwehrrechte und setzt dem Handeln des Staats Grenzen, z.B. bezüglich der körperlichen Gewalt, die er im Rahmen von Gesetzen gegen BürgerInnen ausüben darf.

              Es ist offensichtlich, dass dieses Grundrecht bei dem missratenen Einsatz in Leipzig durch die Polizei verletzt wurde. Und eben leider nicht nur da.

              • @V. Ohneland:

                Der Staat hat keine Grundrechte, sondern das Gewaltmonopol. Lesen, was ich schrieb. Und zum Verständnis: Das ist etwas anderes.

          • @Ulli Z:

            Ah, Ja natürlich: Staatsrechtslehre von der "Bibliothek des Konservatismus" .

            • @Wagenbär:

              Das ist ja hier nun nicht das Thema. Es lautet: "Haben PseudbLinker das Recht, Menschen bewusstlos zu schlagen oder kickboxingmäßig ins Kreuz zu springn?

              • @Rudolf Fissner:

                Ffür einen Langsamdenker noch einmal:



                / WENN/ die STA im Falle der BFE Blumberg 2005: blog.eichhoernchen...iform-BFE-Blumberg zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es selbst einem gut trainierten, erfahrenen Polizeibeamten "aus Versehen" passieren kann, dass er einer Person, die schon von VIER seiner Kollegen auf dem Boden fixiert wird, gegen den Kopf zu treten, (- im Gegensatz zu Leipzig nicht in den Rücken, sondern- mit den medizinisch bestätigten schweren Folgen gegenden /Kopf/) dann kann scheint es mir nicht /ganz/ abwegig, dass das einer evtl. betrunkenen (Neujahr), anderen Person, die im Gegensatz zu einen Polizeibeamten körperliche Gewalt /nicht/ berufsmäßig ausübt, auch ""versehentlich passieren" kann.

                Die Person beim Bahnhof Göhrde, genauer: Nahrendorf hatte übrigens friedlich auf den Gleisen gesessen.

                Wenn die STA allerdings, einen Tritt gegen den Kopf einer wehrlosen Person (Bei dem Polizeibeamten mit Stahlkappe) als Mordversuch wertet, sollte sie das Verfahren gegen den Beamten der BFE Blumberg und gegen andere Polizeibeamte evtl. wieder aufnehmen.

                • @Wagenbär:

                  Das war 2005.



                  Und, rechtfertigt das irgendein Fehlverhalten gegen andere Polizisten?



                  Hilft das irgendwem weiter?

                  • 9G
                    90564 (Profil gelöscht)
                    @Peterbausv:

                    es geht um zweierlei maß, welches unter umständen ein faktro sein könnte, wieso menschen nicht mehr darauf vertrauen, dass straftäter!nnen in uniform strafrechtlich belangt werden, weil sie eine uniform tragen und dem aus dieser erkenntnis resultierende umgang mit der staatsgewalt. entweder man lässt sich ohne gegenwehr zusammenschlagen oder ........

                    • @90564 (Profil gelöscht):

                      Aber das zweierlei Maß ist doch nichts neues, das gab es immer schon, vor Gericht ist man wie auf hoher See in Gottes Hand.



                      Mag ja auch ein Fehlurteil gewesen sein, was weiß ich denn, auch sowas passiert.



                      Aber auch dann nutzt es dem unter dem Fehlurteil leidenden mal gar nix, wenn irgendwo ein Polizist verletzt wird.



                      Dazu kommt, Polizisten dürfen nunmal auch im Dienst mehr als andere Menschen, und es wird einfach nichts besser, wenn ich eine gefühlte Ungerechtigkeit mit einer eigenen Ungerechtigkeit kontere.



                      Die Verantwortung für die Eskalation haben die Leute, die Raketen auf die Polizisten schiessen.



                      Und solche Leute mit 'Wir reden nicht mit der Polizei' zu schützen nützt doch keinem was.

                  • @Peterbausv:

                    Lesen sie bitte den ganzen Diskussions-Strang. Es geht nicht um irgendeine Rechtfertigung, sondern um die rechtliche Beurteilung.

                    • @Wagenbär:

                      " Es geht nicht um irgendeine Rechtfertigung, sondern um die rechtliche Beurteilung."

                      Sie sind ja ein Lustiger: Posten hier dauernd Dinge die mit dem Silvesterereignis nichts zu tun haben (anderere Orte, andere Zeiten) und wollen damit eine konkrete Tat rechtlich beurteilen.

                      • @Rudolf Fissner:

                        Es geht bei meinem Vergleich in beiden Fällen um Tritte gegen eine Person.



                        Im Falle Leipzig in den Rücken, beim Castor um (mindestens) einen Tritt mit einem Stahlkappenstiefel in das Gesicht einer Person, die von vier anderen Personen festgehalten wird, und völlig hilflos ist.

                      • @Rudolf Fissner:

                        Wie denn sonst? Wenn es Muster gibt im polizeilichen Handeln und in der tatsächlichen oder nur unterstellten Gegenwehr, sollte man die schon mal untersuchen, finden Sie nicht?

  • 0G
    07954 (Profil gelöscht)

    „Eine riesengroße Dummheit“

    gute Überschrift, passt irgendwie

  • ich bedanke mich bei Hr. Litschko für diesen ausgewogenen Bericht. Der Richter hat deutlich gemacht, daß Widerstand gegen Polizisten ein Straftatbestand ist, der nach Gesetzeslage bestraft wird, und er hat auch das passende Urteil gesprochen. Was hier im Forum einige von sich geben, ist natürlich wieder Relativierung und sogar der Hinweis, daß die Polizei unverhältnismäßig reagiert hat. Was haben diese Foristen für ein Weltbild ? In D. sind Polizisten zum Schutz der Bürger da und denen darf kein Häckchen gehalten werden. Hoffentlich sehen dies diese Polizeihasser bald ein.

    • @schoenerrhein:

      Welche Bürger hat die Polizei am Connewitzer Kreuz noch mal vor wem geschützt?



      Oder meinen Sie, die mörderischen Gewalttäter, mit ihrem (einen) "Einkaufswagen der Todes" hatte einen mehrstufigen Plan: Erst mal die tapfere Polizei ausschalten, um danach über die dann wehrlosen BürgerInnen herzufallen?



      (Was für ein Glück, dass die soo blöd sind, damit genau dann anzufangen, wenn die Polizei besonders gut gewappnet vor Ort ist)

  • Keine Anmerkung zu dem Prozess. Nur ein link zu einer Kolumne, die sich mit den Reaktionen auf die Frage von Saskia Esken beschäftigt, ob die Einsatztaktik der Polizei angemessen war.

    "Die Polizei hat kein Recht darauf, angebetet zu werden"

    www.zeit.de/kultur...at/komplettansicht

  • Könnte man bitte den "Mordversuch" im Aufmacher ebenso qualifizieren wie im Text? Diese Einordnung jener Tat ist ja, gelinde gesagt, nicht unumstritten.

    • @Wurstprofessor:

      Das ist nicht die Einordnung der Tat, das ist der Titel unter dem ermittelt wird. Die Einordnung wird gegebenenfalls vor Gericht erfolgen.

  • Man sollte die durch aus bedenkliche Sprachregelung des Richters hier nicht ganz übersehen.

    Der Beklagte hat einem Polizist ein Bein gestellt aber offenbar nicht die Absicht, das staatliche Gewaltmonopol an sich in Frage zu stellen.

    Von der Polizei ist man das ja schon gewohnt aber Richter sollten sich dieser sprachlichen Eskalation nicht anschließen.

    • @Sonntagssegler:

      Bei mir gingen da auch alle Warnlampen an. Infragestellen des staatlichen Gewaltmonopols könnte demnächst die Grundlage für sehr fragwürdige Urteile gegenüber Demonstranten sein, sofern sie nicht bei FFF mitmachen.

      Obwohl ich nie bei Demos gewalttätig war, bin ich allerdings mehrmals Opfer von Polizeigewalt geworden. Einmal war ich nur zufällig in die Nähe einer Demo und wurde von einem Polizisten ohne Vorwarnung getreten. Und Kampfgas aus Helikoptern sprühen halte ich für einen extremen Angriff auf die Gesundheit. In Brokdorf habe ich Gras gefressen, so schlimm war der Lampfgasangriff, der bis heute verharmlosend als Tränengaseinsatz bezeichnet wird. Nach der Genfer Kriegswaffenkonvention ist der Gebrauch verboten, gegen die eigene Bevölkerung jedoch nicht.

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Rolf B.:

        Ich habe den Eindruck, dass die Urteile in diesen oder ähnlichen Fällen deutlich härter ausfallen als vor einigen Jahren.

        Man hat das Gefühl, überall sitzt Richter Schill.

        Polizeigewalt, legitime und illegitime gehört einfach zum Business dazu. Rückblickend kann ich es teilweise verstehen, wenn bei den Beamten die Nerven blank liegen. Etwa, wenn sie besonders hart angegangen wurden. Dazu bei Großeinsätzen die miese Unterbringung und der schlechte Fraß, die langen Einsatzzeiten.

        Dennoch habe ich Dinge erlebt, die ich nicht für möglich gehalten hätte. Etwa der Gasangriff per Hubschrauber in Wackersdorf, der einen Menschen tötete.

        Oder das völlige Zerlegen eines autonomen Straßenfestes in München durch ein SEK. Das erst aufhörte, also wirklich alle reglos am Boden lagen.



        Und nicht nur ich dachte dann:

        Und jetzt erschießen sie uns. Das ist natürlich überkandidelt, aber solche Gewaltexzesse sollte es in einer Demokratie nicht geben. Und solche Urteile auch nicht.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          Ich denke auch, dass das keine Einbildung ist, dass linke Demonstranten bei Krawallen besonders hart ran genommen werden. So etwas wie die Strafverfolgung nach G20 in HH hat es noch nie gegeben.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          Ihr Eindruck ist richtig. Es gibt vermehrt gewalttätige Übergriffe auf Angestellte im öffentlich Dienst, auf Pfleger, Rettungskräfte oder auch Politiker. Und es gab dabei auch schon wie bekannt Tote.

          Für manche scheint das alles nur ein Einkaufswagenwitz zu sein, wenn ein Mensch bewusstlos geschlagene wird oder man Menschen wie im besagten Video dokumentiert per „Karatesprung“ ins Kreuz tritt.

          Der Umgang der Pseudolinken und deren Relativierungen erinnern ein wenig an Maaßen und dessen Hetzjagd-Relativierungen

          • @Rudolf Fissner:

            Was für einen Wunder-Videoplayer haben sie denn?



            Ich habe das Video Frame für Frame, mit einer "Digital-Lupe" vergrößert, angesehen, und kann das selbst bei Betrachtung Betrachtung jedes dieser einzelnen "Frames" als Screenshot nicht sicher beurteilen.



            Im Übrigen:



            Beim Castortransport 2005 hatte ein Polizeibeamter einem Demonstranten, den Vier Kollegen (Alle BFE Blumberg) im Schotterbett beim Bahnhof Görde auf dem Boden fixierten auch so ganz aus Versehen gegen den Kopf getreten. Damit ist wohl belegt, dass sowas einfach mal passieren kann.



            Die Kollegen hatten dann noch ganz versehentlich das Gesicht des Mannes mit so viel Kraft gegen die Schottersteine gedrückt, dass ihm zwei Zähne herausgebrochen waren ...Siehe: blog.eichhoernchen...iform-BFE-Blumberg

            • @Wagenbär:

              Kenn den Fall nicht. Wenn dort so Sachen gelaufen sind wie in Leibzig und gezielt andere Menschen aufgesucht haben um Sie bewusslos zu schlagen oder Ihnen in Kreuz zu springen dann ist das ein übles Unding. Da bin ich voll bei Ihnen.

              Wo ich aber nicht bei Ihen bin, ist Fälle gegenseitig aufzuwiegen um solche Fälle zu rechtfertigen oder zu relativieren. Das ist kindergarte.Mama , aber der Udo hat doch auch zugehauen.

              Werden Sie also erwachsen.

              • 8G
                88181 (Profil gelöscht)
                @Rudolf Fissner:

                Kindergarten ist es aber dann nicht mehr, wenn Demonstranten wegen vergleichsweise überschaubarer Delikte harte Strafen bekommen, wohingegen Polizisten in aller Regel und nach aller Erfahrung, falls sie überhaupt angeklagt werden, einen Freispruch bekommen.

                Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer Demo und es kommt zu Tumulten. Sie sind friedlich wie ein Täubchen. Im Vorübergehen zieht ihnen ein Beamter den Knüppel über den Schädel. Sie sind empört, verlangen den Einsatzleiter zu sprechen.

                Und tatsächlich geht das Märchen weiter und sie spreche mit dem Mann, wollen den Beamten anzeigen. Plötzlich sagen drei, vier andere Cops, sie hätten nach ihnen getreten.

                Und schon haben Sie den Schlammassel.

                Merksatz: Zeige nie einen Polizisten an, der dich geschlagen hat.

              • @Rudolf Fissner:

                WENN die STA im Falle der BFE Blumberg zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es selbst einem gut trainierten, erfahrenen Polizeibeamten "aus Versehen" passieren kann, dass er einer Person, die schon von VIER seiner Kollegen auf dem Boden fixiert wird, gegen den Kopf zu treten, (und zwar- im Gegensatz zu Leipzig mit den medizinisch bestätigten schweren Folgen am Kopf) dann kann es doch naheliegend sein, dass das einer betrunkenen, nicht so trainierten Person auch "passieren" kann.



                Die Person beim Bahnhof Göhrde, genauer: Nahrendorf hatte übrigens völlig friedlich auf den Gleisen gesessen.



                Wenn die STA allerdings, einen Tritt gegen den Kopf einer wehrlosen Person (Bei dem Polizeibeamten auch noch mit Stahlkappe) als Mordversuch wertet, sollte sie das Verfahren gegen den Beamten der BFE Blumberg wieder aufnehmen.

    • @Sonntagssegler:

      Das war kurz vor Gründung einer Terroristischen Vereinigung... Aber ganz knapp.

    • @Sonntagssegler:

      …anschließe mich. Die Wendung ist mit Verlaub - überzogener Kappes - schlicht falsche Schublade.

      • @Lowandorder:

        Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - a Gedicht -

        “ "Mein Leipzig lob ich mir.



        Es ist ein Klein-Paris und bildet seine Leut`" - (JWvG) “

  • Soweit der hier vorliegende Artikel den Werdegang des Angeklagten, insbesondere sie bisherige Straffreiheit, aber auch die Verletzungen des Geschädigten korrekt abbildet, empfinde ich die ausgeurteilte Freiheitsstrafe, gern auch allein, als übertrieben.

    • @Gerhard Krause:

      der Strafrahmen des § 114 StGB beginnt bei 3 Monaten (bis 5 Jahre). Da es hier auch zu einer Verletzung (223) kam, reicht die Mindesstrafe nicht aus. Das Urteil ist nicht hart. Man hätte auch umwandeln können in 180 Tagessätze Geldstrafe, aber ob dem Angeklagten das lieber gewesen wäre?



      Wenn er - was gelingen sollte - straffrei bleibt, kommt er mit der Bewährung "besser weg".

      • @Dr. McSchreck:

        Danke, ja, technisch ist mir der Zusammenhang klar. Für meine Auffassung, Vorfall nd Verfahren erinnern mich, gern auch allein, eher an einen Kindergarten, habe ich mich ja dann auch allein hingestellt.

        Ich bin vorbehaltlich dessen, dass ich nach einem Aktenstudium des vorliegenden Einzelfalles zu einer anderen Auffassung gelänge, aber gerade nicht sehr stolz, gern auch allein, auf die Vorgehensweise und das Ergebnis in der Sache.

    • @Gerhard Krause:

      Jo, zumal wir bei der /nachgewiesen/ grotesk übertrieben daargestellten Verletzung davon ausgehen können, dass das Stolpern ausser ganz kleinem Aua, zu keinerlei Verletzung führte.



      Aber, wie @Member0815 unten zurecht ausführte: Die Strafrechtsverschärfung zu sog. "Tätlichem Angriff auf Polizeibeamten"

    • 7G
      75064 (Profil gelöscht)
      @Gerhard Krause:

      Dem kann ich mich nur anschließen - 6 Monate fürs Beinchenstellen, klingt irgendwie ziemlich übertrieben.

      • @75064 (Profil gelöscht):

        "(...) 6 Monate fürs Beinchenstellen, klingt irgendwie ziemlich übertrieben."



        --------------------------------------------------



        Kann Mensch so pauschal auch nicht sagen.



        Im Sinne der "STRAF"-Rechtslogik gedacht, kommt es da sehr auf die Folgen an:



        Wenn das Opfer z.b. durchs Bein-Stellen so schwer Stürzt, dass es eine schwere Kopfverletzung erleidet.



        Dann muss sich der Beinsteller, diese Folge natürlich zurechnen lassen.



        Die Opfer von vergleichbaren Polizeiübergriffen erleiden oftmals erheblich schwerwiegendere Verletzungen, als jetzt hier der Polizeibeamte. Und auch Tritte gegen des Kopf von Personen, die auf dem Boden liegen, durch Polizeibeamte wurden schon mehrmals gerichtsfest dokumentiert.

      • @75064 (Profil gelöscht):

        Eine Folge des neuen Gesetzes mit dem wunderschönen Titel: „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften"

        Wenn mich nicht alles täuscht, sind Freiheitsstrafen unumgänglich demnach. Teil der repressiven Welle, die auch in Form der Polizeigesetze niederschlug.

        Es wurde zwar darüber berichtet 2017, aber kein Vergleich mit der medialen Präsenz der Umweltsau.

    • @Gerhard Krause:

      Angriff auf Polizeibeamte, wobei Angriff nicht definiert ist wird seit einiger Zeit mit mindestens 3 Monaten Freiheitsstrafe bestraft, da hat die Groko mal wieder ein den Polizeistaat gestärkt, das war noch vor den ganzen grundrechtswidrigen Polizeigesetzen

      • @Member0815:

        Man muss kein Freund der Polizei sein, aber Deutschland einen Polizeistaat nennen, ist grotesk.

        • @Jochen Laun:

          Gehen Sie mal auf eine linke Aktion zivilen Ungehorsams, lesen Sie sich in den Fall Oury Jalloh ein, schauen Sie sich die neuen Polizeigesetze an, die trotz einer Abnahme der Kriminalität krass verschärft wurden wegen der "gefühlten Sicherheit", also dem, was die Propaganda bei Menschen auslöst. Es gibt schon heute starke Anzeichen eines Polizeistaats und die Tendenz geht mit Riesenschritten weiter. Auf der Couch bekommt man das nicht mit, wenn sowas im Hambi passiert. Da sind dann auch nicht die Augenzeugen und Bildmaterialien, um das wie in diesem Fall ausnahmsweise mal aufzulösen

          • @Member0815:

            Die Abnahme der Kriminalität bezieht sich hauptsächlich auf Wohnungseinbrüche, es gibt keinen Rückgang von schweren Straftaten.

  • Die Videos sehen ähnlich aus. Die einen begehen Hetzjagten, die anderen nur eine Dummheit.

    • 7G
      75064 (Profil gelöscht)
      @Der Erwin:

      Artikel gelesen?



      Da steht doch drin, dass der Fall ein anderer ist als der um den es bei dem Video geht.



      Was also soll das Ziehen von Parallelen wo keine sind?

    • 9G
      90564 (Profil gelöscht)
      @Der Erwin:

      ach ich dummerle, sie wollten ja schliesslich den rechtsterrorismus mit über 180 ermordeten in den letzten 30jahren relativieren, lustigerweise sind beide begrifflichkeiten auch "selbstzuschreibungen" gewesen, die nazis, die ganz stolz davon geschwärmt haben, wie sie "kanacken und zecken" durch chemnitz geJAGT haben (ps die "hetzjagd" schreibt sich mit D, auch im plural;) und der junge leipziger, der linksterroristischerweise einem polizeibeamten ein bein gestellt hat, und sich dabei erwischen ließ

    • 9G
      90564 (Profil gelöscht)
      @Der Erwin:

      ja, aber die jagenden polizisten stehen ja nicht vor gericht

  • Was dem Angeklagten hier vorgeworfen wurde, verüben Polizeibeamte absolut routinemäßig und komplett rechtswidrig nahezu bei jedem Einsatz von geschlossenen Einheiten.



    Das ist absolut mit jenem wüsten Schubsen, Schlagen, Treten vergleichbar, mit dem solch ein BFE-Trupp durch eine Menschenmeng "pflügt".



    Unterschied: Die Verletzungen der Polizei-Opfer sind regelmäßig erheblich schwerwiegender.

    • @Wagenbär:

      "Was dem Angeklagten hier vorgeworfen wurde, verüben Polizeibeamte absolut routinemäßig und komplett rechtswidrig nahezu bei jedem Einsatz von geschlossenen Einheiten."



      Das nennt man Gewaltmonopol und weil die das haben bestimmen sie dann auch was rechtswidrig ist und was nicht. Es gibt eben viele Wege einen Menschen zu töten und dieses Konstrukt gilt Vielen als zivilisatorische Errungenschaft.

      • @Ingo Bernable:

        Wollen Sie lieber, daß der mit der größten Keule das Sagen hat?

      • @Ingo Bernable:

        Falsch.



        Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel für das Polizeiliche Vorgehen entwickelt worden.



        Es gibt /dutzende/ Beleg-Videos. wie Polizeibeamte völlig Willklürlich Menschen die friedlich am Rande stehen, "im Vorgeigehen" mit der Faust mitten ins Gesicht schlagen.



        Wie Menschen, die solche Taten filmten, ebenfalls ins Gesicht geschlagen wird, deren Handys zu Boden geschmettert wurden.



        Eine irgendwie verhältnismäßige Festnahme wird bei Demonstrationen meist gar nicht versucht. Statt dessen wird die Person zu Boden gerissen und mehrere Beamte springen auf die am Boden liegende Person und verdrehen schmerzhaft Arme /und Beine!/.



        Bei völlig friedlichen Sitzdemonstrationen ist es /absolute Routine/ die Personen nicht einfach wegzutragen, sondern ihne /in jedem Falle/ durch brutale Griffe, erhebliche Schmerzen zu zu fügen. Ihre Kleidung ganz gezielt und absichtsvoll zu zerreißen.

        • @Wagenbär:

          Verstehe Ihren Widerspruch nicht, wir scheinen da doch im Prinzip einer Meinung zu sein. Sie schreiben doch selbst, dass etwa das Konzept der Verhältnismäßigkeit de facto ein reiner Legitimierungsdiskurs mit äußerst geringer Praxisrelevanz ist. Und die Existenz eines solchen Legitimierungsdiskurses ist dann letztlich auch schon der wesentliche Unterschied zwischen dem Gewaltmonopl und dem Recht des Stärkeren. Die Gewalt gegen zufällig Anwesende - "im Vorbeigehen" wie Sie schreiben - musste ich auch schon am eigenen Leib erfahren, dagegen per Anzeige vorzugehen wäre allerdings Selbstschädigung gewesen.

          • @Ingo Bernable:

            Danke für die umfassende Antwort.



            Da hatte ich den Post 19:39 deutlich mißverstanden.



            (Die Geschichte der Kommunikation ist auch eine der Mißverständnisse)



            Die Ansicht, dass es Organen der Exekutive zustehe, über die Rechtmäßigkeit der eigenen Handlungen zu entscheiden, ist ja ganz typischer Diskursinhalt von Polizeiangehörigen.

        • @Wagenbär:

          Ihren Ausführungen kann ich mich nur anschließen. Das Urteil des Richters ist völlig überzogen, unverhältnismäßig eben - sicherlich aus purer Unkenntnis und Willens die Realität zu reflektieren, die Sie ausgeführt haben.

        • 9G
          90564 (Profil gelöscht)
          @Wagenbär:

          ich denke, dass auch ingo auf ähnliches hinaus will



          "weil die das haben bestimmen sie dann auch was rechtswidrig ist und was nicht" de jure bestimmt nämlich die judikative wie weit die grenzen des gewaltmonopols gehen, praktisch (meist) der mensch in der uniform dieser staatsgewalt