piwik no script img

Geplante WahlrechtsreformUnschön, aber wohl legal

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die CSU übertreibt mit ihren Vorwürfen gegen die geplante Wahlrechtsreform der Ampel. Eine Debatte über die Nachteile der Pläne aber lohnt.

Der Bundestag soll verkleinert werden, nur wie? Foto: Florian Gaertner/photothek/imago

W o gehobelt wird, da fallen Späne. Das gilt auch für die von der Ampelkoalition geplante Verkleinerung des Bundestags. Wenn es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt, könnte es dazu kommen, dass einige Wahlkreise am Ende keinen direkt gewählten Abgeordneten mehr haben. Die CDU/CSU hält das für verfassungswidrig.

Doch vermutlich hat die Union damit unrecht. Das Grundgesetz gibt kein konkretes Wahlsystem vor. Im Grundgesetz steht nicht, dass jeder Wahlkreis am Ende einen eigenen Abgeordneten haben muss. Der Bundestag hat vielmehr relativ große Gestaltungsfreiheit, solange er das gewählte System gerecht ausgestaltet.

Der CSU-Abgeordnete Volker Ulrich sprach vom Bruch mit einer „Wahlrechtstradition“. Da hat er recht. Bisher war es üblich, dass es in jedem Wahlkreis mindestens einen Abgeordneten gibt. Aber Traditionen sind Brauchtum und nicht rechtlich einklagbar, nicht einmal in Bayern.

Die starken Worte aus der CSU – Generalsekretär Martin Huber verstieg sich sogar zum Vorwurf einer „organisierten Wahlfälschung“ – sind wohl vor allem ein Vorgeschmack auf den bayerischen Landtagswahlkampf. Dort mögen Angriffe gegen neumodische Gesetze aus der Berliner Hauptstadt gut ankommen. Für die Akzeptanz der Demokratie sind solche dummdreisten Betrugsunterstellungen allerdings höchst unerfreulich. Wahlkampf auf Trump-Niveau nützt vor allem den Fein­d:in­nen der Demokratie.

Dennoch lohnt sich eine offene Debatte über das Modell der Ampelkoalition. Denn es führt dazu, dass es gerade in besonders umkämpften Wahlkreisen am Ende keinen örtlichen Abgeordneten geben wird, weil der Stimmenanteil der Ge­win­ne­r:in zu niedrig ist.

Wo SPD, Union und Grüne Kopf an Kopf liegen, kann man einen Wahlkreis schon mit 20 bis 25 Prozent der Stimmen gewinnen. Da ist die Legitimation zwar nicht besonders hoch, aber dafür ist der Wahlkampf ums Direktmandat besonders spannend. Dass aber gerade die spannendsten Wahlkämpfe am Ende irrelevant sein sollen, ist auch unschön.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Mehr zum Thema

83 Kommentare

 / 
  • Alle Probleme wären gelöst wenn man das Dogma auflösen würde, dass irgendwie die Hälfte der Abgeordnetetn per Direktmandat gequählt werden sollen.



    Würde man die Wahlkreise vergrößern und nur noch ein Drittel direkt wählen, wäre das Problem auch gelöst.

  • Also, dass das Wahlkampfgedöns neben zählbaren Stimmen auch des Gedönsens wegen die Kandidat:innen mit wenigen Stimmen in den BT befördern soll, das, meine ich, steht in keinem Gesetz und in keinem Urteil. Im Sport ist es häufig so, dass nach Vorentscheidungen die Erst- und Zweitplatzierten eine Runde weiter kommen, und je nach Lage der Dinge auch einige Drittplatzierte. Würde hier heißen, dass die Prozente, mit denen jemand die Direktwahl gewonnen hat, entscheidend sind, bis der BT mit 598 Sitzen voll ist. Ja, dann fallen die mit 25% o.ä. heraus. Sie haben es im Vergleich zu Anderen nicht geschafft, und das vom BVerfG. geforderte Verhältniswahlrecht ist gewährleistet. Klar, dass die CSU mault. Mit den geschätzten 0,1 Milliarden, die überwiegend die CSU abgreift, könnte man locker wichtigere Aufgaben erfüllen.

  • Ein wichtiges Zusatzargument, am Beispiel des gegenwärtigen Bundestags mit einem Anteil von 59,5% der über Listen gewählten Abgeordneten: Durch die Reform nimmt die Bedeutung der direkt gewählten Abgeordneten zu, der Anteil der Listenplätze sinkt auf 56%. Nicht viel, aber es geht in die richtige Richtung.

  • Das jetzige System stärkt vor allem die großen Parteien, wenn sie in einem Land gleichmäßig dominant, aber relativ schwach sind. Zuletzt profitierte vor allem die CSU, weniger die CDU, aber es gab auch mal Wahlen bei denen die SPD massiv profitiert hat. Ungerecht ist es, wenn eine Partei deutlich weniger Stimmen für ein Mandat bekommt. Dies verhindert die Wahlrechtsreform.

    Was ich aber als deutlich kritisch sehe, ist die Entwertung der Wahlkreise. In Ländern wie Bayern, aber auch hier auf dem Münsterland und anderswo sind starke gewählte Direktkandidaten, die eben gar keine Liste brauchen (oder eben auf Landesebene dort auch gar keine Chance hätten) quasi die wichtigste Opposition. Die Macht würde in die Parteizentralen verlegt werden. Das die Grünen und FDP das so durchwinken kann ich nachvollziehen. Zum einen haben sie praktisch keine Direktkandidaten im Parlament und insbesondere bei den Grünen mag man diese Lokale Unabhängigkeit nicht (ein Ströbele wäre mit der Reform niemals im Parlament gewesen - das waren knappe Kisten).

    Unterm Strich bin ich gegen die Reform.

    • @André Schlebes:

      Meines Wissens stärkt das aktuelle Wahlrecht nicht die großen Parteien, weil ja alle Überhangsmandate ausgeglichen werden. Es stärkt aber die CSU innnerhalb der Union, weil die CSU darin überproportional viele Direktmandate bekommt.



      Nicht umsonst kommt der lauteste Protest aus Bayern.

  • Es gibt heute auch Fälle, wo der "überhängende" Direktkandidat der fünfte Vertreter des Wahlkreises ist bzw. künftig nicht mehr würde.



    Eine Sonderklausel für die sonst nicht berücksichtigten Wahlkreise - nach derzeitigen Wahlergebnissen wären es gerade mal fünf von 298 - könnte man ja noch einführen, soweit die Vergabe der Direkmandats zu Lasten eines Listenkandidaten derselben Partei in einem anderen Bundesland möglich wäre, ohne insgesamt die Parität gemß Zweitstimmen zu sprengen.

    • @meerwind7:

      Das ist schon Teil des alten Reformvorschlags. (Richtiger Weise)

      Nur fehlt leider eine Klausel, die einen Ausgleich von CSU-Direktmandaten durch CDU-Listenplätze ermöglicht.

      Vielleicht ginge da etwas über, ,,traditionelle Fraktionsgemeinschaft", oder, ,,Parteien, die auf Grund eines bestehenden ggs. Paktes nur in Teilen des Bundesgebietes antreten".

  • Weniger Wahlkreise = weniger Abgeordnete

    So einfach ginge es, nur "Politik und einfach" gibt es halt nicht.

    • @Rudi Hamm:

      Alles wäre so einfach...

      Wwniger Wahlkreise würden aber auch bedeuten, dass die verbliebenen um ca. 50% wachsen würden. Das wären dann in dünn besiedelten Gegenden nicht mehr "Kreise" sondern ganze Landstriche. Der Anspruch, dass ein Abgeordneter sich dort genügend auskennt und wirklich die lokale Bevölkerung insgesamt vertreten kann, ist entsprechend weniger glaubwürdig.

      Von den Prozess-internen Stolpersteinen - das absehbare Gerangel um den Zuschnitt und die Beibehaltung des unseligen Aufschaukelns der Ausgleichsmandate - will ich gar nicht erst anfangen...

  • Die neue Denke ist irgendwann mal zu hinterfragen.



    Bei ALLEN Themen kommen verlässlich immer "zum Teil nachdenkenswert". Ich finde, weir sollten mal wieder Ja oder Nein sagen lernen..... Täte auch dem eigenen Entscheidungshirn ganz gut.

  • ich finde den vorschlag perfekt.



    schluss mit der erststimme. das mehrheitswahlrecht richtet nur schaden an, siehe UK und alle seine ex-kolonien.



    bei den wahlen sollte das parteiprogramm ausschlaggbend fuer die stimme jedes buergers sein, nicht die person ´die kenn ich´´die ist sympathisch´.



    und ein wahrer ´vertreter´ fuer 250.000+ menschen und deren interessen im bund ist so ein politiker auch nicht. also, schluss damit. das ist ein antiquiertes wahlsystem.

    • @the real günni:

      Abgeordnete sind aber nicht dem Parteiprogramm gegenüber verantwortlich, sondern nur ihrem Gewissen. Für mich ist es wichtig, den "Souverän" bei der Wahl der Abgeordneten zu stärken und nicht die Partei.

    • @the real günni:

      Umgekehrt führt das reine Verhältniswahlrecht mit seinen von den Parteihierarchien gebastelten Listen möglicherweise zu einem wenig repräsentativen Apparatschik-Staat. Am Ende sind es die einzelnen Menschen, die die Parteiprogramme mit Leben füllen müssen. Denn wie auch im Krieg gilt, dass kein Wahlprogramm den Erstkontakt mit der harten Regierungsrealität unbeschadet übersteht. Wenn man da vornehmlich Spezialisten für das Fortkommen in Parteigremien im BT sitzen hat, ist im Zweifel guter Rat teuer, und am Ende bestimmen nur noch die Ministerialbürokratien und die oberste Parteiaristokratie die Politik.

    • @the real günni:

      Dass nur das Programm zählt, wird es nicht geben. So sind Menschen nicht strukturiert.

      Außerdem brauchen Sie dann immer noch das Vertrauen in die Personen, dass das Programm auch umgesetzt wird.

      Auch in Ländern mit reinem Verhältniswahlrecht spielt Charisma eine Rolle.

    • @the real günni:

      "bei den wahlen sollte das parteiprogramm ausschlaggbend fuer die stimme jedes buergers sein, nicht die person ´die kenn ich´´die ist sympathisch´. "



      In der grundgesetzlichen Theorie ist die deutsche repräsentative Demokratie aber auf die Abgeordneten ausgerichtet,während den politischen Meinungsbildungsvereinen eigentlich gar nicht die Rolle zugedacht ist ,die sie in der Praxis haben.Und ein Parteiprogramm ist letztlich nur eine Absichtserklärung ,wie Wahlversprechen, die jederzeit dem "Sachzwang" untergeordnet werden kann .Und oft genug wird!



      Vielleicht sollte Artikel 38 GG dahingehend geändert werden ,das die Abgeordneten sehr wohl ihren jeweiligen Wählern Rechenschaft schulden und nicht nur nach dem eigenen Gewissen handeln- welches in der Realität ja oft genug an Fraktion und Partei "ausgelagert" wird. Aber dann würde man ja für seine Handlungen verantwortbar sein! Wie soll man dann noch vernünftig Politik machen! ;-)

    • @the real günni:

      Meinen Sie mit UK und seinen Ex-Kolonien die beiden Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, die in Deutschland erst eine richtige Demokratie eingeführt haben ?



      Das konnten sie, weil diese Länder schon seit Jahrhunderten Demokratien sind.



      So schlecht kann also das dort seit Jahrhunderten bewährte Mehrheitswahlrecht gar nicht sein.

      PS: Wenn für Sie die Wahlprogramme so wichtig sind, was ist mit neuen Aufgabenstellungen, die in den Programmen gar nicht vorgesehen waren ?



      Da ist es nicht schlecht, wenn die Entscheidungen getroffen werden von Menschen, denen man vertraut.



      Zumal man eher Menschen vertrauen kann als Schriftstücken.

      • @Don Geraldo:

        genau die meine ich. usa, kanada, einige afrikanische staaten, australien... alle darben an einem parlametarischen system, was quasi nur zwei parteien kennt. vor jahrhunderten mag das ok gewesen sein, i don´t know. ich spreche von heute. nur zwei parteien macht im informationszeitalter die menschen desinteressiert an politik. menschen in den usa, australien, uk, verstehen politik als fremde welt, als kastending einer fernen elite, mit der sie nix zu tun haben, ausser alle 4 jahre, wo der lokale politiker mal vorbeischaut und alles das sagt, was die waehler gerne hoeren wollen. sehen sie den unterschied?



        und wichtige entscheidungen werden immer besser transparent ovn einer groesseren demokratischen gruppe getroffen, als nur von einer person. kein wunder erdogan wollte unbedingt das praesidialsystem durchsetzen. ist einfach undemokratischer.

      • @Don Geraldo:

        Eine "richtige" Demokratie gab es in Deutschland schon nachWWI. Nur wurde die dann bereitwillig zerstört.

  • Punkt 1: Betrifft ja hauptsächlich die CSU in Bayern, deren Überhangmandate nirgendwo verrechnet werden können und damit auszugleichen sind. 2021 löste der schlechtplazierteste Gewinner der CSU 17(!) Überhangmandate aus. Alles andere ließe sich auch über Verschiebung zwischen den Landeslisten erreichen.

    Punkt 2: Die Auslese per schlechtestem prozentualem Wahlergebnis finde ich eher ... suboptimal. Warum nicht nach Quorum (erhaltene Stimmen zu Wahlberechtigten)? Umkämpfte Wahlkreise mit hoher Mobilisierung kommen dann u.U. trotzdem zu Zuge, wenn ein "Gesetzter" halt seinen Sieg bei einer Wahlbeteiligung unter 40% für sicher hält.

    • @IjonTichy:

      PS: Und der CSU-Kandidat im Münchener Westen lag mit 137 Stimmen vorn, auch diese 137 Stimmen verursachten 17 Überhangmandate und damit rund 100 Beschäftigte zusätzlich im Bundestag.



      Jede "unglücklich" zu viel abgegebene Stimme kostet den Steuerzahler damit zehntausende Euro im Jahr.

      Schuld sind nicht zuletzt FDP-Zweitstimmenwähler, die ihre Stimme gesplittet hatten und damit dieses Desaster für den Steuerzahler verursachten. Der Wahlkreis ist mit 5 Abgeordneten im Bundestag vertreten, glaube ich.

  • 6G
    659428 (Profil gelöscht)

    Man könnte das System mit Erst- und Zweitstimme beibehalten, aber den Abgeordneten entsprechend die Bezüge kürzen.



    Mehr Abgeordnete für die Willensbildung, keine Ausufernden Kosten, keine Benachteiligung für die Parteien. Die jetzigen Diäten sind eh jenseits jeglicher Vernunft

    • @659428 (Profil gelöscht):

      Dann würden Nebeneinkünfte für die Parlamentarier immer wichtiger mit allen negativen Folgen.

    • @659428 (Profil gelöscht):

      Genau das wollte ich auch gerade schreiben..! 👍😃.

      Dann gibt es nämlich kein Problem mehr, mit mehr Abgeordneten.

      Dann vielleicht noch den Mitarbeiter-Bedarf überprüfen, -wer keinen eig. Wahlkreis hat, sollte da nicht soviel brauchen...

  • Ein sehr schöner, treffender und unaufgeregter Kommentar zur Sache, wenn er sich auch auf ein paar wenige Aspekte beschränkt.

    Letztendlich gibt es einen Königsweg zu einem kleineren Bundestag, ohne die Prinzipien des aktuellen Wahlrechts zu ändern:



    Weniger Wahlkreise.

    Der Vorschlag kommt komischerweise nie auf, nicht einmal von den kleinen Parteien.

    • @Frauke Z:

      Der Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise zu verringern, kam in der Vergangenheit schon oft von verschiedenen Parteien auf, auch wenn Sie das nicht mitbekommen haben. Zum Beispiel im gemeinsamen Antrag von Grünen, Linken und FDP 2020.

  • Man sollte gleichzeitig die Erststimme auf ein Ranglistenwahlsystem umstellen. Teilweise werden Wahlkreise von Personen mit knapp 20% der Stimmen vertreten, das ist nicht gut. Dann wäre eine Person besser, die für 50% plus der Leute die nächstschlechtere Alternative wäre. Es gibt da ja in den USA z.B. Recht gute Verfahren.

  • Ich finde das ganze extrem problematisch. Immerhin soll das Parlament eine Vertretung der Bürger sein. Das ist der Sinn dahinter. Die Leute wählen und wer die Mehrheit der Stimmen hinter sich versammelt ist der gewählte Vertreter. Das heißt man wählt Person X damit die in Berlin die Interessen des Wahlkreises vertritt. Oder zumindest der Mehrheit der Menschen in dem Wahlkreis. Aber ohne Direktmandat steht diese Legitimation schlicht auf der Kippe. Wozu ein Parlament haben, bzw. wählen gehen, wenn ich am Ende nicht Mal einen für mich zuständigen Abgeordneten habe? Oder wie ist das ganze zu verstehen? So wie ich das verstanden habe geht es dann immer mehr um Parteipolitik und Machtkämpfe um die besten Listenplätze und nicht mehr darum für seinen Wahlkreis zu amtieren....

    • @curiouscat:

      Die Vertretung des Wahlkreises ist ein Element im unserem Wahlsystem, aber nicht das entscheidende. Wir haben im Kern (zum Glück, finde ich) ein Verhältnis-Wahlrecht. D.h. man wählt eine Partei, von deren Programm und Spitzenkandidaten man sich am besten vertreten fühlt. Die großen Entscheidungen in der Politik werden auch vom Spitzenpersonal getroffen, der Wahlkreis-Abgeordnete engagiert sich ggfs. bei Themen, die in seinem Wahlkreis eine besondere Rolle spielen, wie Landwirtschaft oder andere Branchen, die dort wichtig sind. Bei den großen politischen Themen stimmen die "einfachen" Abgeordneten normalerweise mit ihrer Fraktion.

    • @curiouscat:

      Auch auf die Wahl von 2021 angewendet, wären die allermeisten Wahlkreisgewinner (also Direktmandate) in den Bundestag eingezogen.

      • @Lesenundschreiben:

        Allermeiste... Ganz ehrlich? Für eine legitime Volksvertretung sollte allermeiste aber wirklich nicht ein Fakt sein auf dem man sich ausruhen kann. Heißt das die anderen haben keinen direkten Vertreter? Wenn ich keinen direkten Vertreter haben sollte, dann würde ich mich fragen ob diese beschlossenen Regelungen überhaupt für mich gelten. Da ich keinerlei Möglichkeit hatte meine Interessen vertreten zu lassen. Wenn jemand nicht wählen geht ist das eine Sache. Wenn ich aber Wählen gehe und am Ende keinen Vertreter habe sollte das eigentlich ein Unding sein...

  • Es sollte einfach das Budget für den Bundestag auf einen festen Betrag gedeckelt werden unabhängig von der Anzahl der Parlamentarier.



    Da würde sich das schon alleine lösen, dass das Parlament nicht mehr weiter anwächst.

    • @Peter Sommerbaum:

      Und zwar durch welche konkreten Änderungen danach?

  • Jede Wahlrechtsreform die an den zwei Stimmen festhält wird automatisch ungerecht. Ausnahme wäre ein drastische Verringerung der Wahlkreise von 299 auf sagen wir mal 200.



    Nebeneffekt dann leider, dass in den östlichen Flächenstaaten die Wahlkreise viel zu groß wären.

    So oder so, ich bin für nur eine Stimme statt Erst-Zweit oder Hauptstimme. Mit nur einer Stimme läßt sich der Bundestag auf 598 bringen.



    Die Parteien müssen dann halt sehen wie sie bzw. wo sie ihre Abgeordneten übers Land gerecht verteilen.

  • Würde in dem Fall nicht der/die Zweitplatzierte das Direktmandat erhalten?



    Da es um die Kreise mit den schlechtesten relativen Ergebnissen geht, hätte Platz zwei wahrscheinlich ähnlich viele Stimmen bekommen wie Platz1

    • @Herma Huhn:

      Nein. Ist der Gewinner in der Partei mit "überzähligen" Direktmandaten, fällt es einfach weg. Dem zweiten das Mandat zu geben, hat keine Berechtigung.

  • Hoffentlich kommt dieses Gesetz bald.



    Wenn aber schwarz wieder mitregiert, wird es wohl wieder eingesargt.

  • Warum lässt man nicht auch auf Bundesebene den Wähler selbst entscheiden, wer in den Bundestag kommt, mit einer Listenwahö, bei der jeder panaschieren, kompilieren etc. kann?

    Ok, blöde Frage, es würde bedeuten, dass die Parteien Macht abgeben müssten, Listen nicht mehr nach Quoten, Proportionen, Flügeln und Gefälligkeit sortiert würden, Parteimitglieder, die über die Verteilung der Listenplätze abstimmen nicht mehr ein bißchen gleicher wären, als andere.

  • Es ist der Union unbenommen, im Fall einer Regierungsübernahme erneut eine Wahlrechtsänderung in Angriff zu nehmen und mit einer einfachen Mehrheit zu verabschieden.

    • @Nairam:

      Und das könnte dann ein reines Mehrheitwahlrecht ohne Listen wie in England sein.

      Das wollen wir doch nicht wirklich, oder?

      Wahlrechtsreformen sollten nur deutlich überparteilich, oder mit bestätigendem Volksentscheid -das GG stünde dem nicht entgegen- beschlossen werden.

  • Der Kommentator ist wirklich promovierter Jurist ?

    Gerade von einem Juristen sollte man doch erwarten können, daß er mal einen Blick auf Artikel 28 des Grundgesetzes wirft:



    "In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist."

    Das entscheidende Wort ist dabei unmittelbar.



    Der Gewinner eines Wahlkreises erhält sein Mandat unmittelbar von den Wählern im Wahlkreis.



    Dabei ist es im aktuellen Wahlgesetz irrelevant, ob der Gewinner eine absolute oder eine relative Mehrheit hat.

    Genau so unmittelbar wäre die Wahl bei einer reinen Verhältniswahl.

    Wenn der Gewinner eines Wahlkreises ein Mandat nur dann bekommt, wenn in anderen Wahlkreisen oder bei der Listenwahl bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, ist die Unmittelbarkeit nicht mehr gegeben, die Wähler im betreffenden Wahlkreis haben dann nämlich keinen unmittelbaren Einfluß mehr auf die Mandatsvergabe.



    Gleichzeitig ist auch die Gleichheit der Wahl nicht mehr gegeben, wenn einige Wähler ihren Abgeordneten direkt wählen dürfen, andere dagegen nicht.



    In Bayern z.B. würde das bedeuten, daß die Grünen-Abgeordnete Jamila Schäfer ihr mit 27,5 Prozent gewonnenes Direktmandat behalten würde, während mehrere CSU-Abgeordnete mit teilweise sogar höheren Ergebnissen kein Mandat erhalten würden.

    Die Idee der Ampel ist so offensichtlich verfassungswidrig, daß man sich fragt, wieso es in gleich drei Bundestagsfraktionen so wenig juristischen Sachverstand geben kann.

    • @Don Geraldo:

      Sie sind aber auch kein Jurist, oder? (Ich auch nicht ...)

      Das GG befasst sich in Art. 38 mit der Bundestagswahl, Art. 28 hat mit dem Bundestag nichts zu tun.

      In Art. 38 ist ebenfalls Unmittelbarkeit vorgeschrieben, aber das bedeutet nach meinem (und wohl auch vorherrschendem) Verständnis nur, dass keine Wahlpersonen zwischengeschaltet werden, sondern unsere Stimmen direkt (= unmittelbar) einer Person (oder einer vorab bekannten Liste) zugutekommen.

      Ob die Person dann auch tatsächlich ein Mandat bekommen, hängt in jedem Fall vom Wahlverhalten aller anderen Wähler:innen ab. Dass andere Personen auch wählen dürfen, beeinträchtigt doch offensichtlich die Unmittelbarkeit meiner Stimme nicht, sonst wären allgemeine und zugleich unmittelbare Wahlen ja gar nicht möglich!

    • @Don Geraldo:

      In Artikel 28 GG geht es nicht um den Bundestag. Damit ist in Bezug auf Ihren Kommentar alles gesagt.

  • Die geplante Reform bringt mehr Macht über die Zusammensetzung der Personen den Parteien, und weniger "dem Souverän". Da bin ich dagegen.

  • Das Wort Wahlbetrug in Zusammenhang mit einer korrekt durchgeführten, freien, demokratischen Wahl mit Unerwünschtem Ergebnis hat in den USA und jetzt in Brasilien zu bürgerkriegsartigen Zuständen inkl Erstürmung des Parlaments und Toten geführt. Offensichtlich wollen die "C" "S" U und "C" "D" U auch eine Horde bewaffneter Rechtsradikaler und Querdenker den Reichstag stürmen lassen, sollten sie verlieren....



    Hoffentlich wird das auch von den Mainstream Medien so eingeordnet, dass die CSU sich hiermit offiziell auf den Trump-Bolsonaro Pfad begibt. Allerdings haben wir hier in Deutschland mit NPD und AfD zwei Originale, warum also sollten Demokratiefeinde und Verschwörungstheoretiker die Kopien wählen?! Ich bezweifle daher dass dieses Kalkül aufgehen kann, einfach noch irrer aufzutreten als die Originale um deren Publikum abzuziehen.

  • Hallo taz.



    Gibt es eine Seite, wo diese Wahlreform anhand der letzten Wahl durchgerechnet wird? Will sagen, wer nicht im Bundestag wäre?

    • @Stoffel:

      Die ZEIT hat das errechnet, aber der Artikel ist hinter einer Paywall (www.zeit.de/politi...andate-interaktiv).

      Abgeordentewatch.de (@a_watch@bewegung.social) hat ein paar Grafiken dazu auf Mastodon veröffentlicht (Post vom 18.1. gg. 9 Uhr).

    • @Stoffel:

      Es wären ganz einfach viele direkt gewählte Kandidaten der großen Parteien nicht mehr vertreten. Im Sinne einer direkten Repräsentanz von Wahlkreisen ist das ein Nachteil.

      M.E. kann ein kleinerer Bundestag auch ganz einfach über größere Wahlkreise erreicht werden.

    • @Stoffel:

      Beim Spiegel hinter der Paywall

    • @Stoffel:

      Das wäre eine gute Idee!

      Übrigens auch mit anderen naheliegenden Alternativen (altes Wahlrecht ohne Ausgleichsmandate, nur noch Zweitstimmen, nur noch Erststimmen ...).

    • @Stoffel:

      Ist doch recht einfach. Die die Linke wäre raus.

    • @Stoffel:

      Ja, aber nicht hier (hab's bei der ZEIT hinter der Bezahlschanke gesehen)

  • Warum splittet man den Bundestag nicht einfach? Man hat beispielsweise 250 Wahlkreise, und wer die Erststimme im Wahlkreis gewinnt, wird direkt gewählter Abgeordneter für diesen Wahlkreis. Die Zweitstimmen werden Bundesweit aufsummiert und jede Partei erhält entsprechend ihren Prozenten einen Teil der zweiten 250 zu vergebenen Sitze. Macht dann immer 500 in Summe.

    • @Louise:

      Solch ein Verfahren wäre von Vorteil für die großen Parteien. Für die CSU in Bayern würde das bspw. bedeuten dass sie 99% der Wahlkreissitze und 50% (bei 50% der Stimmen) der Listensitze bekäme.

    • @Louise:

      Das läge im Widerspruch mit der ganz klaren Vorgabe des Verfassungsgerichts, dass die Zusammensetzung des Bundestags insgesamt die (Zweit-)Stimmverhältnisse der Parteien widerspiegeln muss. Das ganze Drama besteht ja darin, das trotz Direktmandaten zu gewährleisten.

      Ihr Vorschlag würde die großen Parteien, vor allem die Union, stark bevorzugen. Überträgt man die Ergebnisse der letzten BT-Wahl auf dieses System, würde heute wahrscheinlich Armin Laschet eine GroKo mit einer satten 2/3-Mehrheit anführen - wohlgemerkt bei unter 50% gemeinsamem Stimmanteil der beiden Koalitionäre.

      Interessant wäre der in Ihrem Vorschlag enthaltene Verzicht auf Landeslisten. Der würde Überhangmandate zwar nicht ausschließen, aber doch deutlich reduzieren. Die Parteien müssten dann über entsprechende Bundeslisten auskaspern, wie sie intern den Länderproporz regeln.

      • @Normalo:

        Der Verzicht auf Landeslisten macht aber nur Sinn, wenn eine Partei in allen Ländern antritt. Die CSU dürfte das prominenteste Beispiel sein, die nur in Bayern antritt. Auch hätten es neue Parteien deutlich schwerer in den Bundestag zu kommen, wenn sie sich sofort bundesweit beweisen müssen.

        • @Strolch:

          Spielen wir das mal durch: Eine Partei - so sie nicht gerade eine ethnische Minderheit repräsentiert wie der SSW - kommt auch heute nicht in den den BT, wenn sie nicht die Mindestzahl an Direktmandaten holt oder bundesweit(!) auf 5 % kommt. Eine Regionalpartei mit wenig Direktmandaten (nennen wir sie mal "Die LINKE ohne Wagenknecht" ;-)) könnte also mit einer entsprechend regional fokussierten Bundesliste die gleichen Mandate erringen wie mit einer dezidierten Landesliste.

    • @Louise:

      Ihr Vorschlag wurde bereits durch ein klares Urteil des BVG erledigt, dass die Sitzverteilung im Bundestag die Verhältnisse bei den Zweitstimmen wiederzugeben hat. Das hat zu den vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten geführt.



      Daher muss entweder die Zahl der Wahlkreise (zur Zeit 299) massiv verkleinert werden, z.B. auf 200, oder es greift der aktuelle Vorschlag der Regierung, wo es keine Überhang- und Ausgleichmandate mehr gibt.

    • @Louise:

      Das klingt gut. Dann geht aber die Debatte los, wie diese 250 Wahlkreise fair und gerecht aufgeteilt werden sollen. Da gibt es je nach Region und Partei bestimmt unterschiedliche Vorstellungen. Auch die Dierktwahl von Kanzler und Präsident (falls man das Amt nicht abschafft), wären ein Mittel, die Persönlichkeitswahl zu stärken. Selbstständlich kann jeder Deutsche Staatsbürger, der das passive Wahlrecht hat, kandidieren und gewählt werden. Dann kommen wir vielleicht auch mal etwas weg vom "Parteienstaat".

    • @Louise:

      Ein Grabenwahlsystem wie es die CDU/CSU auch vorschlägt. Dies verzehrt Sitze im Parlament zugunsten der stärksten Partei (Weswegen es die Union vorschlägt)

    • @Louise:

      Das ist dann nahe am Mehrheitswahlrecht, wenn man in die USA oder auch das UK blickt, kann man das nicht ernsthaft wollen…

    • @Louise:

      Dieses Modell wäre schön, weil es den Anteil von Persönlichkeiten im Bundestag stärken würde. Kleinere Parteien hätten allerdings Nachteile und könnten im Verhältnis unterrepräsentiert sein.

      Diese Möglichkeit scheidet nun leider aus, da das Bundeverfassunggericht festgelegt hat, daß die Zusammensetzung des Bundestages im Verhältnis dem Willen der Wählerschaft entsprechen soll. Dieses Verhältnis wird vorgegeben durch die Zweitstimme. Somit sagt das Gericht auch, daß die Erststimmen überhaupt nicht entscheidend sind.

    • @Louise:

      Das würde die Unionsparteien freuen, die die meisten Wahlkreise gewinnen. Die anderen Parteien werden das daher nicht wollen. Sie versuchen ja gerade, der Union den Vorteil ihrer Direktmandate wegzunehmen. Ein Schelm, wer Böses denkt.

      • @Jochen Laun:

        "Sie versuchen ja gerade, der Union den Vorteil ihrer Direktmandate wegzunehmen."



        Das ist sachlich nicht richtig. Denn der Vorteil der Direktmandate wird ja längst durch die Ausgleichsmandate ausgeglichen. Die Reform schafft keinen Vor- und auch keinen Nachteil. Der Bundestag wird einfach nur kleiner.

    • @Louise:

      Klingt gut und leicht nachvollziehbar, was ja auch wichtig ist.

      • @Ciro:

        Das klingt meiner Meinung nach nicht gut. Denn das würde eine Verschiebung der Parlamentsverhältnisse bedeuten (aktuell sehr deutlich zum Vorteil CDU/CSU). Wohingegen die geplante Reform auf die Mehrheitsverhältnisse hin neutral ist.

  • "in besonders umkämpften Wahlkreisen am Ende keinen örtlichen Abgeordneten geben wird, weil der Stimmenanteil der Ge­win­ne­r:in zu niedrig ist"



    einfache Problemlösung - die betroffene Partei muß dann nur die Listenplätze kürzen.

    • @Mac Taz:

      Nein, von der Liste kommt in diesem Fall niemand auf einen Platz, weil die Direktkandidaten schon alle zustehenden Plätze der Patei belegen.

      • @Herma Huhn:

        Nicht wenn es nur zwei Wahlkreise gibt 😜. Soll heißen, die Anzahl der Wahlkreise bedingt die Anzahl der Überhangmandate.

        • @Rudolf Fissner:

          Bei zwei Wahlkreisen hätte das Parlament 4 Sitze zu vergeben. (Es sind nämlich immer gleich viele Direkt- und Listenplätze vorgesehen, sofern kein Überhang besteht)



          Da wird es schwierig überhaupt eine prozentual passende Verteilung der Sitze hinzubekommen. Zumal mit 5 Parteien, die ein Anrecht darauf hätten.

    • @Mac Taz:

      Ich verstehe Ihren Vorschlag nicht, können Sie das ausführen, wie das funktionieren soll?

    • @Mac Taz:

      "einfache Problemlösung - die betroffene Partei muß dann nur die Listenplätze kürzen." --> Überraschung, die Konstrukteure der Wahlrechtsreform haben an diesen Fall natürlich gedacht und es wird auch genauso gemacht.

      Die Diskussion dreht sich um den Fall, dass es keine Listenplätze mehr gibt, die man kürzen kann.

      Bei der CSU lässt sich das leicht durchrechnen, da es hier auch keine Listenplätze aus anderen Bundesländern gibt:

      Angenommen die CSU erhält Zweitstimmen für 30 Mandate. Gleichzeitig erringt sie aber 31 Direktmandate. Dann gelangen nach dem neuen Vorschlag 30 Direktkandidaten in den Bundestag, kein Listenplatz wird vergeben UND ein Direktkandidat fällt hinten runter.

      Wo wollen sie denn da noch Listenplätze kürzen?

      Genau dieser Fall ist es, an dem sich die Diskussion und Kritik entzündet. Ein gewählter Direktkandidat zieht nicht in den Bundestag ein. Sein Wahlsieg wird also - für seinen Wahlkreis - vollständig entwertet, da niemand den Wahlkreis im Bundestag vertritt (so die Diktion der Union).

      Da kann man tatsächlich unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Auffassung sein. Ich sehe das so, wie Christian Rath, dass das Grundgesetz keine konkrete Wahl vorschreibt und Wahlrechtstradition keinen Verfassungsrang hat.

      Aber die vollständige Entwertung der Stimmen aus einem Wahlkreis lassen sich durchaus als Verstoß gegen die Grundsätze der freien, allgemeinen und geheimen Wahl sehen, da diese Stimmen gerade keine Wirkung auf die Zusammensetzung des Bundestags entfalten.

      So zu tun, als wären alle anderen verdummt und es gäbe eine "einfache" Lösung offenbart jedoch einiges über denjenigen, der diese Position propagiert.

  • Es sind halt insb. zwei Parteien an der Macht, die nicht viele Direktkandidaten durchbekommen. Anders die CSU in Bayern. Dass die aktuellen Parteien einen Weg gewählt haben, der ihnen selbst nicht/wenig schadet, aber der Konkurrenz ist auf der einen Seite nachvollziehbar. Auf der anderen Seite ein Unding, da ich eine gewisse Objektivität der Parteien schon erwarte. Vielleicht wäre es besser gewesen, die Erststimme ganz zu streichen.

    • @Strolch:

      Wieso meinen Sie, die geplante Wahlrechtsreform würde der Konkurrenz schaden?



      Die Verhältnisse der einzelnen Parteien im Parlament blieben die gleichen. Also eine neutrale Reform, keine Partei profitiert und keine verliert. Außer, dass es insgesamt weniger Bundestagsabgeordnete gäbe. Und damit weniger Kosten für den Steuerzahler, was ich auch nicht als Nachteil erkennen kann.

      • @Lesenundschreiben:

        Die CSU hat viele Direkt- und damit Überhangmandate. Durch das neue Gesetz fallen diese weg.

        • @Strolch:

          Die anderen Parteien bekommen dafür keine Ausgleichsmandate mehr. Das Verhältnis bleibt.

          Entscheidend für die CSU ist, dass es weniger Pfründe zu verteilen gibt. Und das tut doppelt weh. Denen, die sie verlieren und denen, die mit der Verteilung locken können.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Populistisches Pfründe- und "Politiker sind gierig"-Gedöns ist hier fehl am Platze.

            • @Rudolf Fissner:

              Das hat mit Populismus nichts zu tun. Die zusätzlichen Abgeordneten blähen den Bundestag auf und erschweren die Arbeit.

              Und gerade in der CSU werden nun mal gern Posten verteilt, um die Macht in der Partei (und Bayern) zu festigen. In Bayern ist das Teil der Kultur.

              Wenn man den Bundestag als Demokratiezentrum ernst nimmt, müssen die überzähligen Abgeordneten weg. Dann können die Anderen besser arbeiten. Abgeordnete sind nämlich nicht per Definition gierig.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Sie meinen die Abgeordneten aller anderen Parteien übernehmen nur äußerst wiederwillig leitende Verantwortung in Ausschüssen oder Ministerien, wollen eigentlich gar nicht arbeiten und sind faule Säcke?

                Und by the way: Woher haben Sie ihr gefühltes Wissen zu den Abgeordneten des Bundestages? ( www.ardmediathek.d...S1lMGRhNzk3MGIyZTQ )

                • @Rudolf Fissner:

                  "Sie meinen die Abgeordneten aller anderen Parteien übernehmen nur äußerst wiederwillig leitende Verantwortung in Ausschüssen oder Ministerien, wollen eigentlich gar nicht arbeiten und sind faule Säcke?"

                  Hab ich das irgendwo geschrieben?

                  PS: Die Anzahl der Abgeordneten ist bekannt. Die muss niemand fühlen.

        • @Strolch:

          Ich verstehe Ihren Einwand leider immer noch nicht. Denn bei den anderen Parteien fallen die Ausgleichsmandate weg. Also, bei allen Parteien wird proportional die Abgeordnetenzahl verringert und die Mehrheitsverhältnisse verschieben sich nicht.

    • @Strolch:

      Das ist gelinde gesagt Quatsch. Nimmt man das Ergebnis der Wahl 2021 zum Vergleich käme bei der prozentualen Sitzverteilung fast nichts Anderes heraus (davon abgesehen, dass die CSU die drei Direktmandate, die derzeit nicht ausgeglichen werden verliert, aber das ist ohnehin eine Spezialität der 2021er Wahl). Es verliert/gewinnt keine Partei mehr als ein Zehntelprozentpunkt. Bei der CSU wären es 0,4 Prozentpunkte, also auch nicht die Welt und dass die drei Mandate nicht ausgeglichen werden hat ohnehin ein "Gschmäckle" (ist aber verfassungskonform).