Gedenken an das Kriegsende: Sowjetische Flagge mitverboten
Zum Tag der Befreiung dürfen Hammer, Sichel und Stern im Umfeld der Mahnmale nicht gezeigt werden. Auch das Zeigen der Russischen Fahne ist untersagt.
Eine Initiative will genau dagegen ein Zeichen setzen. Am Mittwochabend soll ab 19.30 Uhr bei einem Infotresen in der B-Lage in Neukölln an die Befreierinnen erinnert werden. Denn: kämpfende Frauen irritieren, darum sei die Erinnerung an sie lange verdrängt worden, so die Initiative in dem Aufruf. Dabei soll es auch um feministische Perspektiven auf eine antifaschistische Gedenkkultur gehen. Ziel sei es, dem Herrentag etwas entgegenzusetzen und dem Tag der Befreiung einen feministischen Charakter zu verleihen, so die Ankündigung. Am Donnerstag ruft die Gruppe für 13 Uhr zu einer Demo vom Ostkreuz zum Ehrenmal im Treptower Park auf.
Die Polizei rechnet schon jetzt damit, dass sie alle Hände voll zu tun haben wird. Denn auch ohne Herrentag ist in Berlin traditionellerweise am 9. Mai viel los. Insbesondere am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park und an den Mahnmalen im Tiergarten und in der Schönholzer Heide tummeln sich an dem Tag Tausende. Zahlreiche Mahnwachen, Kundgebungen und Versammlungen sind bereits angemeldet. Sowohl Landespolitik als auch Bezirke wollen Kränze niederlegen, die genauen Termin stand am Sonntag noch nicht in allen Fällen fest.
„Würdevolles Gedenken“
Um ein „würdevolles Gedenken“ zu ermöglichen, hat die Polizei im unmittelbaren Umfeld der Mahnmale zahlreiche Flaggen, Uniformen, Abzeichen und Symbole verboten. Wie im vergangenen Jahr ist es untersagt, die russische Fahne, weiß-blau-rot, zu zeigen. Verboten sind außerdem die sogenannten Sankt-Georgsbänder: Kleine Abzeichen mit schwarz-orangen Streifen. Diese Bänder, als ehemals militärische Abzeichen noch aus der Kaiserzeit stammend, gelten zunehmend als Bekenntnis, Russlands Politik zu unterstützen.
Kurioserweise darf auch die Flagge der Sowjetunion – goldgelber Hammer, Sichel und Stern auf rotem Grund – nicht an den Gedenkorten gezeigt werden. In ihrer Allgemeinverfügung hat die Polizei der Flagge der UdSSR sogar den Spitzenplatz in der Verbotsliste eingeräumt, die den Titel trägt: „Symbolik und Kennzeichen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen“.
2023 hatte es noch Streit um die Auflagen gegeben. Doch eine Klage gegen das Verbot der russische Flagge hatte das Oberverwaltungsgericht kurzfristig abgewiesen. Die Ukrainische Flagge ist hingegen wie in den vergangenen Jahren auch erlaubt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Autounfälle
Das Tötungsprivileg
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Verkehrsvorbild in den USA
Ein Tempolimit ist möglich, zeigt New York City
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen