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Debatte um voyeuristische FotosLasst die Fotos, ihr Spanner!

Kommentar von

Raweel Nasir

Spanner-Fotos in Sauna und Spa könnten bald strafbar sein. Doch reicht das nicht. Unerlaubte Fotos in der Öffentlichkeit gehören gänzlich bestraft.

Bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen! Foto: Marcus Rose/panos pictures

W ie zum Teufel kommt man auf die Idee, fremde Menschen dabei zu fotografieren, wie sie sich am Strand sonnen oder saunieren? Letzteres passierte zwei Frauen im Juli letzten Jahres. Der Täter gestand die Tat. Sein Handy wurde von der Polizei beschlagnahmt. Darauf: weitere Fotos offensichtlich ungewollt fotografierter Frauen. Strafrechtlich belangt wurde er dennoch nicht. Denn es gibt kein Gesetz, das Menschen in Saunas vor voyeuristischen Aufnahmen schützt.

In einem Interview mit der NOZ schlug Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun vor, solche Aufnahmen – besser bekannt als „Spanner-Fotos“ – künftig zu verbieten. Egal wo einem diese Nachricht begegnet, folgt sogleich ein: „Aber es ist ganz wichtig, dass damit nicht beiläufiges Fotografieren gemeint ist.“

Zunächst: Ein solches Gesetz wäre wünschenswert. Doch geht es nicht weit genug. Denn auch „beiläufiges Fotografieren“ fremder Menschen ist ein Problem – dient es doch als gern genutzte Ausrede für sein Gegenteil.

Sicher, je­de:r kennt es wohl, dass man ein Bild von sich und seinen Liebsten macht und im Hintergrund aus Versehen andere Menschen mit festgehalten sind. Das mag passieren. Doch schaut man sich in Social Media heute um, so fällt doch auf, dass dort immer häufiger Bilder von Menschen in äußerst intimen Posen festgehalten sind.

Schock, Wut und Entsetzen machen sich breit

In Insta- und Tiktok-Feeds finden sich reihenweise in der Nase popelnde Menschen, küssende Paare oder obdachlose Leute, die alles andere als den Eindruck erwecken, sie seien beiläufig fotografiert worden. Und auch wirken viele Bilder ebenso wenig so, als hätten die Fotografierten den Fotografierenden dazu eingewilligt.

Jede Person, die schon mal unter den Rock fotografiert oder gefilmt wurde – oder es erlebt hat, wie ein beliebiger Körperteil in der U-Bahn oder auf der Straße ohne Einverständnis visuell festgehalten wurde –, weiß, wie sich das anfühlen kann: Schock, Wut und Entsetzen machen sich im ganzen Körper breit.

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Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten, linken Meinungsspektrums.

Zwar sind „Upskirting“ und „Downblousing“ – also das Filmen unter den Rock und in das Dekolleté – mittlerweile strafbar, doch gehen auch diese Verbote nicht weit genug, schützen sie doch nur bestimmte Körperzonen.

Strafrechtlich gibt es darüber hinaus kaum Schutz für Betroffene unerlaubter Aufnahmen in der Öffentlichkeit. Das zeigte nicht zuletzt der Vorfall, den die Joggerin Yanni Gentsch voriges Jahr publik machte. Ein Radfahrer filmte ihren Hintern minutenlang beim Joggen. Sie konfrontierte ihn. Vor dem Gesetz musste auch er sich nicht verantworten – weil es eben kein entsprechendes gab.

Für Betroffene von Sexismus ist der Staat nicht immer der beste Ansprechpartner

Für Betroffene bedeutet das: Wollen sie rechtlich gegen Tä­te­r:in­nen vorgehen, müssen sie das zivilrechtlich machen und tragen dabei selbst das Verfahrensrisiko. Hat man also den Mut, Tä­te­r:in­nen zu konfrontieren, wird man im Zweifel beleidigt oder mit einem „Ja, wenn du auch so rumläufst!“ bedacht, läuft man am Ende auch noch Gefahr, auf Prozesskosten sitzen zu bleiben.

Ein generelles Verbot unerlaubter Fotos in der Öffentlichkeit würde dieses Problem lösen. Und auch die oben aufgebrachte Frage klären: Wie zum Teufel kommt man dazu, Menschen in der Öffentlichkeit ohne deren Erlaubnis zu fotografieren? Sexistische Haltungen und ein Hang zum Voyeurismus dürften dazu motivieren, aber auch schlicht das Wissen, damit im Zweifel ungestraft durchzukommen.

Klar ist auch: Für Betroffene von Sexismus ist der Staat nicht immer der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Gerechtigkeit einzufordern. Und auch ein Verbot voyeuristischer Aufnahmen in der Öffentlichkeit wird sie nicht völlig verhindern. Doch kann schon die Debatte darum das kollektive Bewusstsein zu solchen Taten ändern: dass sie alles andere als okay sind, nämlich verurteilenswert.

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56 Kommentare

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  • ich bin nicht bei facebook, instagram oder tiktok. ich habe auch kein handy. nicht, weil ich ein wunderling bin, sondern weil ich es schlicht nicht möchte.



    sucht man jetzt aber mein gesicht über eine bildersuche, würde es warscheinlich dutzendfach erscheinen: im fitnessstudio, beim einkaufen, auf der arbeit. überall dort, wo ich wild in die gegend fotografierende fremde darum bitten muss, mir die gemachten fotos zu zeigen und gegebenfalls zu löschen. überall dort, wo ich deswegen angeschaut werde, als hätte ich nicht alle tassen im schrank oder sogar angegriffen werde.



    warum ich nicht möchte, daß fotos von mir öffentlich werden, ist meine sache. vielleicht möchte ich nicht, daß die familie meiner frau uns findet und unsere töchter entführt. vielleicht musste ich bereits mehrfach wegen eines stalkers umziehen. vielleicht möchte ich nicht, daß sich jemand zuhause auf meinen arsch - oder den meiner minderjährigen tochter - einen runterholt. vielleicht möchte ich auch einfach nur, daß privates privat bleibt.



    ein fotografierverbot wäre übertrieben; es ließe sich aber die fotofunktion der handys modifizieren oder gar entfernen.

    • @andre stockmann:

      Mit dem Nokia-Knochen gabs dieses Problem noch gar nicht.



      Aber es läuft wie üblich: Kaum wird etwas durchaus Nützliches erfunden, schon wirds missbraucht.

  • Sorry, aber der Vorschlag der Autorin ist a) haarsträubend unbedacht (läuft auf ein fotografieverbot in öffentlichen Räumen hinaus) und b) ist es immer wieder erstaunlich wie gerade aus linken Kreisen immer wieder strafrechtsverschärfungen verlangt werden, aber wenn es darum geht, die strafverfolgungsbehörden mit mir Ressourcen auszustatten, wird gerade reflexartig polizeistaat gerufen

  • Danke für diese Debatte, die man aber ausweiten sollte.



    Bis auf die "taz" vielleicht, ist die komplette Medienlandschaft Voyeuristisch aufgestellt. Egal welches Medium, TV, Film oder Printmedien, es werden einem sexistische Bilder verkauft. Je auffälliger, plumper umso besser. Sex sells!



    Vielleicht sollte man da ansetzen und ein umdenken einfordern



    Was zuhause an Voyeurismus passiert, ist mir völlig egal. Wenn mir als Beispiel Frau Klumm mit Ihrer Tochter von jeder zweiten Plaketwand ihre Brüste aufdrängt, dann kann man sich nur über die restliche Diskussion über diese Thema wundern.

  • Was ist mit, aus Gründen der Sicherheit installierten Videoüberwachung von Saunalandschaften



    & daraus resultierenden Aufzeichnungen, auf die im Empfangs / Eingangsbereich der Saunalandschaften hingewiesen wird. So soll ja der sofortigen Hilfeleistung bei gesundheitlichen Problemen der Saunabesucher und auch eventueller Kriminalität vorgebeugt werden.

  • Sie schütten das Kind mit dem Bade aus.



    Natürlich soll gegen voyeuristisches heimliches Fotografieren gegen den Willen der Opfer (oft verbunden mit der späteren Veröffentlichung der Bilder im Netz) auch rechtlich schärfer eingeschritten werden.



    Mit dem Untertitel "Unerlaubte Fotos in der Öffentlichkeit gehören gänzlich bestraft" verlieren Sie aber jedes Maß und öffnen der AfD die Tore weit für einen Polizei- und Unrechtsstaat. Stellen Sie sich vor, die Leute in Minneapolis könnten für "unerlaubte Fotos in der Öffentlichkeit" bestraft werden, wenn sie die ICE-Beamten bei der "Arbeit" filmen. Dann wären die Tötungen von Good und Pretti nicht aufzuklären und die Trump-Regierung hätte freie Hand, sich ihre Wahrheit selbst zu erfinden.

    • @Günter Picart:

      Ja, es ist eben ein Unterschied ob jemand in der Fußgängerzone oder vor einer Sehenswürdigkeit Bilder macht, oder in der Sauna oder dem Spa was ja wahrscheinlich verboten wird. Das dort keine Fotos erlaubt sein sollten ist ja klar.



      Aber ein generelles Verbot schießt über das Ziel sehr weit hinaus!



      Muss man von jedem eine Einverständniserlaubnis einholen der da noch drauf sein könnte, wenn man versucht sich vor dem Trevi-Brunnen abzulichten? Es gibt noch viel mehr Situationen in denen so ein Verbot einfach viel zu viel ist.

      Das dokumentieren von Straftaten in der Öffentlichkeit, sei es durch den Staat oder Einzelpersonen, unter Strafe zu stellen, wäre dann einer der weitreichendsten Verboten. Besonders in Ländern welche gerne gegen die eigene Bevölkerung vorgehen.



      Verbot von ungenehmigten Bildern in Schutzbereichen (Umkleiden, Sauna, Spa, Duschen und so weiter) und das intensive Fotografieren von Einzelpersonen ohne Erlaubnis, ja klar. Alles andere nein.

  • Multimediales +SM: -



    Automatisch in die Cloud.



    Dort wird dann geschaut..



    (Ist es vielleicht versa..?)



    Wer den Menschen traut



    Hat auf Sand gebaut.



    (Bitte nicht so laut)



    --



    Ob Franz Kafka geahnt hat, wie die Welt 100 Jahre nach ihm aussieht? Mal wieder „Der Process" lesen.

  • Weder der Gesetzgeber noch ein Richter kann dem Einzelnen hinter die Stirn gucken. Deshalb ist es immer schwierig, etwas unter Strafe zu stellen, das nur durch die (unterstellte) Absicht dahinter zu einer Beeinträchtigung von schützenswerten Rechtsgütern wird. Das gilt für Adjektive wie "voyeuristisch" ebenso wie für "Zufallsaufnahmen" ("Neulich in der Sauna habe ich ein Bild von meinem schwitzenden Daumen gemacht. Die - was kann ich für meine Händi-KI - gestochen scharf mit abgelichtete nackte Frau auf der anderen Bildhälfte war reiner Zufall"...): Man kann nur zu leicht Alles missbrauchen oder umgehen, und die Abschaltung aller Missbrauchs- und Umgehungsmöglichkeiten führt in der Regel zu inakzeptablen Eingriffen in die Freiheiten der großen Mehrheit, die NICHT böswillig handelt.

    • @Normalo:

      Ich schätze ja ihre Differenzierte Betrachtungsweise, auch wenn wir fast nie einer Meinung sind.



      .



      Aber von Fotografie haben Sie scheinba nicht viel Ahnung.



      .



      Auch die KI einer Handykamera kann nicht gleichzeitig etwas aus dem Nahbereich und ein entferntes Objekt scharf darstellen. Bei der Aufnahme wird genau ersichtlich, was fokusiert werden soll. Bei einem Versehen kann ja eine sofortige Löschung und klärung des Missverständnisses erfolgen. Wird das Bild behalten obwohl der Daumen komplett unscharf ist, dann ist es eben nur eine blöde Ausrede.



      .



      Natürlich gibt es Graubreiche, aber in den meisten Fällen ließe sich doch recht einfach ermitteln, ob es Zufall oder Absicht ist.



      Beispiel: FKK Stand wenn jemand ein Gruppenfoto macht und dabei zufällig jemand aus der Nähe im Bild landet.



      Läuft die zufällig aufgenommene Person durchs Bild ist der Fall klar, eine Löschung sollte ohne Aufforderung erfolgen.



      Ist die "ungewünscht" aufgenommene Person in der Nähe und und fürchtet im Fokus zu sein sollte es das Recht geben auf Herausgabe, Prüfung und ev Löschung.



      .



      Proteste oder andere öffentliche Ereignisse mit besonderem öff. Interesse wie Polizeieinsätze, polit Veranstaltungen.

      • @sociajizzm:

        In klaren Fällen (wie Sie sie hier schön rausgesucht haben), ist die Einschätzung immer einfach. Nur bedürfen Gesetze einer Klarheit, die auch noch funktioniert, wenn die Fälle nicht so sauber geschnitten sind.

        Meines Wissens gibt es z. B. durchaus Wege, mittels der verschiedenen Linsen eines modernen Händis und KI das Problem der Tiefenschärfe in den Griff zu bekommen. Aber auch das war nur ein theoretisches Beispiel. Die Praxis ist sowieso noch viel phantasievoller als Sie und ich.

        • @Normalo:

          "Nur bedürfen Gesetze einer Klarheit, die auch noch funktioniert, wenn die Fälle nicht so sauber geschnitten sind."

          Aber ein großer Teil der Gesetze ist doch auslegbar. Und es ist die Aufgabe von Gerichten, herauszufinden, ob eine strafbare Handlung im Sinne des Gesetzes vorliegt. Letztlich interpretiert es die vorgelegten Beweise.

          Wäre Gesetze alle so formuliert, dass sich alles 100% genau einordnen lässt, könnten wir uns die Gerichte sparen und ein Computer spukt einfach die Urteile aus.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Natürlich sind Gesetze auslegbar. Aber zum Einen müssen gerade STRAFgesetze auch für den Laien nach dem Wortsinn verständlich sein, und zum Anderen liegt bei Vorschriften mit einem einem derart starken subjektiven Anteil die Bestimmtheitsproblematik eher im tatsächlichen Bereich: Die Frage "HAT der Beschuldigte sich dabei nun dies oder jenes gedacht?" ist bei einem nicht-geständigen Täter wenn überhaupt nur dem Indizienbeweis - und umgekehrt eben jeder halbwegs plausiblen Ausrede - zugänglich. Wenn dadurch eine Verurteilung schon von vornherein zum "Glückstreffer" verkommt, gibt es Probleme mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.

            Darüber hinaus kann man hierzulande nicht Gesinnung unter Strafe stellen ("Die Gedanlken sind frei!"). Deshalb ist die Bestrafung einer Handlung, die OHNE eine bestimmte Gesinnung völlig harmlos ist, ohnehin immer etwas problematisch.

  • Ich frage mich, was ein Smartphone in der Sauna zu suchen hat? Das sollte im Schließfach bleiben.

    Es würde genügen, am Eingang ein Schild anzubringen, dass fotografieren verboten ist. Gilt genauso für Schwimmbäder. Mancherorts ist das auch schon der Fall. Zuwiderhandeln zieht sofortiges Hausverbot nach sich.

    Ein allgemeines Fotografierverbot in der Öffentlichkeit halte ich weder für wünschenswert noch für durchsetzbar.

  • Spätestens seit der Aufregung um die neue DSGVO vor fast 10 Jahren



    (de.wikipedia.org/w...z-Grundverordnung)



    sollten die meisten wissen, dass man nur unter bestimmten Umständen, bei bestimmten Voraussetzungen fremde Menschen ungefragt fotografieren darf. Auch nicht für private Zwecke. Auch nicht, wenn man sich selbst für einen Künstler oder Journalisten hält.



    www.wbs.legal/medi...cht/recht-am-bild/



    Dass Einzelne heute selbst gegen das Fotografieren intimster Körperteile kämpfen müssen, finde ich unglaublich. Dass der "Fotograf" diese Bilder sogar behalten darf ... Und viele das auch noch in Ordnung finden ... Und wenn es sie selbst träfe?

    • @Woodbine:

      Die DSGVO greift da leider nicht wg. Art. 2, Abs. (2) c: "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten." Siehe dejure.org/gesetze/DSGVO/2.html

  • Das Problem der Spanner-Fotos in der Sauna / Spa wäre m.E. mit einem Federstrich zu lösen indem man im "Upskirting"-Paragraphen §184k StGB den letzten Halbsatz von Absatz (1), Satz 1 ("soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind.") streicht. Damit würde man, im Gegensatz zu einer Verschärfung des Begriffs "gegen Einblick besonders geschützter Raum" in §201a StGB ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen"), auch gleich FKK-Strände u.ä. mit abdecken.



    Wie man das Problem der erwähnten Joggerin lösen will, ohne massive Kollateralschäden zu verursachen, sehe ich allerdings auch nicht.

    PS. Die erwähnten "Insta- und Tiktok-Feeds" _sind_ bereits illegal - §22 Kunsturhebergesetz. Das Problem ist hier nicht die Gesetzeslage, sondern deren Durchsetzbarkeit.

    PPS. Für die, die hier die Kunstfreiheit bedroht sehen: Diese tritt im Zweifelsfall bereits jetzt hinter die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zurück. Siehe z.B. das "Esra-Urteil" des BVerfG.

    • @Max Meier:

      Danke für diesen fundierten Kommentar Herr Maier!

  • RESET



    Es ist einfach Irre wie weit so manche Fantaise mit den Autoren und Akteuren durchgeht. Wir haben jetzt schon keine Fotodokumentation mehr von Vereinsleben, Kindergärten und Schulen. Es sei denn die Verantwortlichen organisieren ein Verantsaltung mit gestellten Szenen, mittels Zustimmungserklärung abgesichert. Übrig bleiben werden bald nur noch KI generierte Inhalt, wo kein Haftender mehr greifbar ist. SUPER!



    Im übrigen, alles unter Spanner zu buchen ist einfach Bullshit. Trotzdem habt ihr es schon geschafft. Ich traue mich kaum noch Menschen in meinen Bildern erkennbar zu dulden, beschränke mich auf Naturbilder und ärgere mich derweil über diese Verbotskultru.



    Danke dafür.

  • Fotodokumentaion von Menschenrechtsverbrechen wie in Minneapolis und Schnappschüsse leicht bekleideter Frauen für die Pornosammlung.

    Eigentlich sollten wir differenzieren können. Warum aber werden die Thematiken nun gegeneinander ausgespielt? Gehören Frauen etwa wirklich von perversen cis-Männern objektifiziert und sexualisiert?

    • @Troll Eulenspiegel:

      "Gehören Frauen etwa wirklich von perversen cis-Männern objektifiziert und sexualisiert?

      Mit Fotografierverboten kann man das nicht verhindern.

      • @Knuty:

        Die Kritik am Fotografieverbot wird als Vorwand von cis-Männern benutzt, um auch in Zukunft weiter wehrlose Frauen spannen zu können. Der Verweis auf die Gräueltaten von Minneapolis ist eine gute Tarnung.

        Natürlich werden cis-Männer andere Möglichkeiten finden, und wir müssen Opfer besser beschützen. Diese Maskerade muss trotzdem auffliegen.

        • @Troll Eulenspiegel:

          Es sind definitiv nicht nur Spanner gegen eine solche Gesetzesinitiative.



          Für den Schutz gegen Spanner gibt es bereits Gesetze. Gegen das unfreiwillige Zurschaugestelltwerden auf TikTok gibt es bereits Gesetze.



          Jetzt ein neues Gesetz zu erfinden, welches dann genauso wenig umgesetzt wird wie die bereits existierenden ist kein zusätzlicher Schutz, sondern selbst eine Maskerade, um schlichte Unfähigkeit oder Unwilligkeit zu verschleiern.



          Im Zuge der angenommen Nichtwirksamkeit eines solchen neuen Gesetzes sind die Kollateralschäden umso schwerwiegender. (Oder vielleicht gar keine Kollateralschäden, sondern der eigentlich Zweck der Aktion?)

          • @Herma Huhn:

            Haben Sie den Artikel gelesen? Welches Gesetzt verbietet das Filmen der Joggerin?

  • Heilige Einfalt! "Brilliante" Idee! Jetzt brauchen wir nur noch eine Definition für "Unerlaubte" Fotos, oder?



    Die Formulierung "voyeuristischer Aufnahmen" macht es übrigens auch nicht besser: Ein Gesetz müsste genau beschreiben, was man darunter versteht. Eine Menge zusätzliche Arbeit für Richter und Anwälte mit ungewissem Resultat.

    • @Semon:

      Wie hieß es in "The People vs Larry Flynt"? - "I know it when I see it".

  • Man könnte beinahe auf die Idee kommen, einfach alles zu verbieten was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

    • @T-Rom:

      so offenbar manche Vorstellung, wobei verbieten ja nicht reicht, es muss auch unter Strafe gestellt werden.

      Gegenteiliger Ansicht das GG, wonach alles erlaub ist, was nicht ausdrücklich verboten wird und für ein Verbot braucht es Gründe und das Verbot muss verhältnismäßig sein. Interessiert aber offenbar manche immer weniger - die sich dann aber bitte nicht an anderer Stelle als Verteidiger der Verfassung aufspielen sollten, solche Verteidiger braucht sie nicht.

  • Fotografieren in der Öffentlichkeit verbieten? Geht's eigentlich noch? Dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein.

    • @Gartenfreundin:

      Eine Debatte von besonderem Kaliber.



      Mir fällt noch ein:



      "Man muss nicht über jedes Stöckchen..."



      /



      taz.de/Stadtbilder...n-Renten/!6122339/



      "Wenn sich nur noch erregt und nicht mehr ernsthaft diskutiert wird, sucht man nicht nach Lösungen. Das ist Erregungstheater und keine Diskurskultur."



      Der Titel des Gastkommentars vom Oktober in der taz ist bezeichnend.



      Neulich las ich auch etwas über inhaltliche Diskursverschiebung und Begriffsverschiebung in den Köpfen.



      Vielleicht sollten wir auch über digitale Überwachung in der Öffentlichkeit mehr nachdenken, denn dieser Datenfluss mit Unmengen von Bildern ist auch eine mögliche Quelle für Unmut oder Bürgerwut.



      Wahrscheinlich gibt's bald doch noch die "Handy-Polizei".



      Markus Lanz greift das Thema bestimmt auch auf 😉.

  • "In Insta- und Tiktok-Feeds finden sich reihenweise in der Nase popelnde Menschen, küssende Paare oder obdachlose Leute, die alles andere als den Eindruck erwecken, sie seien beiläufig fotografiert worden. "

    Nicht das Fotografieren ist entscheidend, sondern eine Veröffentlichung.



    Und wenn man nicht popelnd oder küssend gesehen werden will, dann sollte man sich in der Öffentlichkeit auch nicht so verhalten.

    Ein allgemeines Fotografierverbot würde dazu führen, dass man auch keine Demonstrationen mehr dokumentieren kann und darf, keine Politiker, keine Polizisten. So wie im Iran.

    • @Knuty:

      "Nicht das Fotografieren ist entscheidend, sondern eine Veröffentlichung." - Falsch. Es ist auch Missbrauch, wenn der Spanner sich auf Fotos, zu denen die abgebildete Person keine Zustimmung gegeben hat, "nur" privat einen runterholt.

  • "Vor dem Gesetz musste auch er sich nicht verantworten – weil es eben kein entsprechendes gab."

    Es gab auch keinen Beweis oder Beleg für seine Tat.

  • Für die Freunde autoritärer Lösungen klingt das perfekt. Was soll da schon schiefgehen? Kunstfreiheit, kann auch weg. Wie man auf die Idee kommt Menschen zu fotografieren? Fragen sie doch mal Streetfotografen. Soll dann auch gleich die Panoramafreiheit weg? Darf ich noch Leute auf der Straße zeichnen?

    • @Mendou:

      Selbstgemachtes Problem? Fragen hilft, vorher versteht sich.

      • @TV:

        Das ist ein unverständiger Einwand. Wenn Sie eine belebte Fußgängerzone fotografieren, können Sie gar nicht jeden vorher fragen, der zufällig gerade vorbeiläuft, wenn Sie auf den Auslöser drücken.

  • Bei mutwilligen Fotos geh ich mit. Vwrwunderlich, dass das bislang nicht strafbar ist.



    Bei Fotos "von sich und seinen Liebsten" auf denen "im Hintergrund aus Versehen andere Menschen mit festgehalten sind" natürlich überhaupt nicht. Abgesehen davon, dass bereits jetzt schon jeder das Recht am eigenen Bild einfordern kann, ist man in der Öffentlichkeit, wird dort gesehen und solange da niemand bewußt mißbräuchlich gekinpst wird, kann das auch nicht strafbar sein. Gerade als Journalist, sollte man sich eigentlich im Klaren sein, was das alles mitsichbringen würde. Es wäre der Traum jeder totalitären Regierung. Von Abmahnanwälten muss man dar gar nicht erst anfangen. Klingt mir wenig durchdacht.

  • Sinnloser Aktionismus.



    Wie unten (bei Herma Huhn) schon steht, benötigen wir kein weiteres Gesetz.



    Mehr Verstand und Bildung hingegen schon, aber mit so einer langweiligen Forderung kann man sich kaum in Pose setzen.

    Geht mal auf Sylt an den FKK Strand und schaut wer wirklich ständig mit Handys herumhantiert und wild durch die Gegend fotografiert. Oder schaut euch auf facebuk usw die ganzen Kinderbilder an. Wer fotografiert die und stellt die da rein?

    Statt reißerisch Gesetze zu verkünden sollte man einfach seine (ihre) Arbeit machen und zum Beispiel die neuen Spionagebrillen mit eingebauter Kamera / Mikrofon verbieten (Einfuhrverbot).

    Oder die ganzen Spielzeuge mit Mikrofonen. Nicht nur Kinderspielzeug sondern auch viel Sexspielzeug enthält Lauschgeräte. Warum wird da nichts unternommen?

    Aber schnell mal ein paar Lüstlinge anprangern ist natürlich bequemer, schon klar.

  • Bei aller berechtigten Empörung über nicht rechtfertigbaren Missbrauch: Der Artikel schießt weit über das Ziel hinaus. Die geforderte Regelung würde faktisch auf ein weitgehendes Verbot des Fotografierens im öffentlichen Raum hinauslaufen, da dort nun einmal viele Menschen unterwegs sind, die durchs Bild laufen können. Zudem gibt es zahlreiche nicht-böswillige Gründe fremde Menschen zu fotografieren, etwa für Reportagezwecke oder weil man eine Situation in Erinnerung behalten oder dokumentieren möchte. Nicht zuletzt kann dies künstlerisch motiviert sein. So gibt es die Straßenfotografie als eigenes Genre, das zahlreiche ikonische Fotos hervorgebracht hat von ungefragten, wildfremden Menschen - wie beispielsweise den berühmte Kuss auf dem Times Squere inmitten einer jubelnden Menschenmenge, die das Ende des 2. Weltkrieges feiert. Folgte man der Logik des Artikels, gehörte ein solches Foto verboten.

  • Egal wie beiläufig ein Foto entstanden ist, vor der Veröffentlichung schützt schon jetzt das Recht am eigenen Bild.



    Nur weil ich ein Bild gemacht habe, ist das noch nicht automatisch öffentlich. Aber wenn ich von der Fotografie nur so erfahre, ist doch bereits definitiv ein Gesetz gebrochen worden.



    Wenn ich also nicht einmal bestehende Gesetze durchsetzen kann, wie hilft mir da ein weiteres Gesetz, welches ohnehin sehr leicht umgangen werden kann, weil die "Absicht" an dieser Stelle kaum zu beweisen ist.



    Es sei denn, der Täter veröffentlicht das Bild und beweist so seine Absicht, aber für den brauchen wir kein neues Gesetz.



    Und was wir definitiv nicht brauchen ist auch eine Haltung, dass jeder, der eine Kamera irgendwohin hält automatisch kriminalisiert werden kann. (Siehe Kommentar von fly)

    • @Herma Huhn:

      Egal wie beiläufig ein Foto entstanden ist, vor der Veröffentlichung schützt schon jetzt das Recht am eigenen Bild.

      Nein das stimmt nicht. Ist man in einem Foto offensichtlich nicht das Hauptmotiv des Fotos sind und als Beiwerk eines Fotos auftreten, oder in einer großen Menge als Teil einer Versammlung sind. Dann sind diese Fotos hinzunehmen auch ohne Einverständnis des fotografierten.



      Davor schützt auch das Recht am eigenen Bild nicht!

      • @Walterismus:

        Das Recht am eigenen Bild schützt mich aber davor, dass mein Konterfei popelnd herangezoomt und als eigenes Bild weiterverbreitet wird.

        • @Herma Huhn:

          Das zwar schon, da Sie dann zum zentralen Motiv werden. Am Originalbild wo Sie nur Beiwerk sind, können Sie allerdings dennoch nichts ausrichten. Und dann kann halt jeder in Eigenleistung heranzoomen.

    • @Herma Huhn:

      Exakt. Der Rechtsumfang reicht eigentlich.



      Tatsächlich wird normalerweise entschieden, ob gezielt eine Person fotografiert wurde. Ich kann mir vorstellen, dass eine Anzeige da zuerst abgelehnt wird - allerdings muss man dann eben dran bleiben. Ohne Beweise würden aber auch die neuesten Gesetze nichts helfen.



      Zusätzlich muss eben mal an die Gewählten herangetreten werden, damit existierendes Recht angewendet wird.

      Dieser Artikel schießt dann mit seiner Forderung echt den Vogel ab.

  • Ermordung von Alex Pretti in Minneapolis



    Die Kamera als Waffe



    Valérie Catil



    Kommentar von

    Valérie Catil



    Alex Pretti filmte einen ICE-Einsatz und bezahlte mit seinem Leben. Warum Handykameras die Lügen entlarven und staatliche Gewalt sichtbar machen.

  • Die Todesschwadrone von Trumps ICE wären sicher ziemlich begeistert von einem Fotografieverbot für Privatleute.



    Interessant an der Debatte ist m.E. auch die Parallelität von einerseits extremer Ausweitung von staatlicher Kameraüberwachung in öffentlichen Räumen (mittlerweile sogar teilweise incl. biometrischem Datenabgleich und Speicherung) und andererseits zunehmender Einschränkung von Fotografieerlaubnis der Zivilgesellschaft. Eiffelturm bei Nacht fotografiert? Klage wegen Urheberrechtsverletzung.



    Wie soll denn eigentlich mit dem extremen Missverhältnis von umfassender Verbotsregelung einerseits und faktisch unmöglicher Kontrollierbarkeit umgegangen werden? Telefoniert da jemand, oder wird das Telefon nur zur Tarnung beim Fotografieren als Ohr gehalten? Ist das Motiv eine Menschenmenge, oder ist das Tarnung mit dem Ziel von Ausschnittsvergrößerung beim xx-Megaapixel Bild?



    Und:



    ist dann sozialkritische Fotografie noch möglich?



    Sind zB Amateur Dokumentarfilme über Stadtentwicklung und lokale Kultur noch möglich?



    Verdacht als Türöffner für Handy Beschlagnamung politisch Unliebsamer?



    Hmm ...



    Gute Problemlösungsidee, aber zuviele Nebenwirkungen und Fallstricke?

    • @Anne in Pink:

      Danke für -

      “ Ist das Motiv eine Menschenmenge, oder ist das Tarnung mit dem Ziel von Ausschnittsvergrößerung beim xx-Megaapixel Bild?“



      Da sind uns Schlapphüte & Bullerei Lichtjahre voraus! Aber Hallo & Unrechtsbewusstsein?



      Zéro! “Bin ja Polizist - darf das..



      zB - Großdemo Bonn Hofgartenwiese 🙀👍🧐



      KopfanKopf visavis zum Schloß ! Die 🌞 =>=>



      Sie so ist der Welten Lauf - Wanderte und …



      Bis uns die 🌞 ins Gesicht schien!



      & Däh



      In schützender Höhe gingen im 🏰 die Reihe



      🪟🪟🪟🪟🪟🪟 auf & die Staatsschergen



      Fotografiert&Filmten sich unter dem Gejohle Gelächter Zurufen der friedlich-heiteren Bürgern - dem Souverän - aus aller Herren



      Bundesländer - nen 🐺 & wahrlich ganze 🐺🐺



      sRudel. schon mal vorsorglich auf Halde!!🙀



      (=> Klausurfall 3. Sem ÖffR!;) But!

      Aber damit nicht genug.



      Ein Kommilitone beobachtete kurz danach in Weidenhausen/Mbg/L des nachts einen gut beleuchteten Automatenbruch.



      Bei der Polizei wurden ihm ein Bilderkatalog vorgelegt. Er erkannte niemanden.



      &Däh



      “Kennse denn den?“ & ihm wurden eine Reihe von Bildern vorgelegt. Die ganz eindeutig mittels Vergrößerung aus Bildern einer Menschenansammlung rausprojeziert waren.



      & weiter



      Als Refis in der Wache stellte…

  • "Sicher, je­de:r kennt es wohl, dass man ein Bild von sich und seinen Liebsten macht und im Hintergrund aus Versehen andere Menschen mit festgehalten sind. "

    Da ist doch die Antwort. Das passiert jedem von uns, der Fotos in der Öffentlichkeit macht. Wie immer ist es eine Gratwanderung und gerade bei dem scharfen Schwert "Strafrecht" sollte man vorsichtig sein, wofür man es einsetzt. Nicht alles, was eine Schweinerei ist, muss strafbar sein. Und das Upskirting passiert einem nicht Ausversehen und wenn (man fotografiert sich vor einer Leiter und eine Frau mit Rock steigt gerade in dem Moment runter - man sieht wie absurd man die Fälle bilden muss) sind es solche Einzelfälle, bei denen sich der Täter rechtfertigen muss, um zu klären, ob es wirklich ein Versehen war.

  • Unerlaubte Fotos in der Öffentlichkeit gehören gänzlich bestraft?



    ----



    Damit wurde gerade das "Fotografieren" verboten! :-(

    Denn wo finden wir noch Räume ohne Menschen, Architektur, geschützte Markenzeichen, usw.

    Btw. Klar soll & muss die Privatsphäre von d/W/m geschützt werden, doch Panoramafreiheit, Street-Fotografie, Reportagen, usw. darf dabei nicht abgeschafft werden!

    Ps. Nur Stillleben, Landschaft, Blümchen & Katzen .... auf Dauer wohl etwas langweilig!

  • Schwierig wird es bei der Ausformulierung. Ich bin ein Freund davon,wenn es in Clubs ein generelles Photoverbot gibt und die Linse abgeklebt wird. Denunziatorische und voyeuristische Fotos sind unerträglich. Nur wie soll das umgesetzt werden? Konkret mit Formulierung des Gesetzes und der wenigstens rudimentären Durchsetzung.



    Leider wurden sich darüber noch keine Gedanken gemacht beim Schreiben des Artikels.Vorschläge sind mit Sicherheit willkommen.

  • "Wie zum Teufel kommt man dazu, Menschen in der Öffentlichkeit ohne deren Erlaubnis zu fotografieren? "

    Siehe Artikel "Die Kamera als Waffe" und dann weiss man, dass ein allgemeines Verbot Menschen zu fotografieren nicht besonders clever ist. Daher sollte sich ein Verbot auf bestimmte Situationen, Körperregionen etc beschränken, auch wenn es wahrscheinlich schwierig durchzusetzen ist.

  • Der entscheidende Satz im Artikel: "Ein generelles Verbot unerlaubter Fotos in der Öffentlichkeit würde dieses Problem lösen. " Frage ich nicht um Erlaubnis, mache ich mich strafbar. Auf Auslandsreisen frage ich selbstverständlich vorher, ob ich fotografieren darf. Eigentlich eine Schande für Deutschland, daß da so ein Lümmel einfach eine Joggerin filmen darf.... Und bitte, liebe Politiker: macht ein ordentliches Gesetz.

    • @Torsten Bossert:

      Sie fotografieren also ihre Familie und merken nicht, dass ich im Hintergrund zu sehen bin.

      Anzeige. Strafe.

      „Aber das war doch nur für unsere Erinnerung! Wir hätten Sie rausgeschnitten!“

      Aber fotografiert haben Sie. Anzeige. Strafe.

      Jemand stiehlt einen Geldbeutel. Sie fotografieren ihn und melden ihn der Polizei, statt ihn zu konfrontieren.

      Konsequent, wie er ist, nutzt er den Beweis Ihres Vergehen und zeigt Sie an. Er war in der Öffentlichkeit und hat Ihnen keine Erlaubnis gegeben. Anzeige. Strafe.

      Werden Sie ihn wirklich melden?

      • @Arne Babenhauserheide:

        Die Polizei wird das so energisch verfolgen, wie bei all denen, die bei Rot über Ampeln gehen.

        • @TV:

          Wenn wir vorher schon wissen, dass sich niemand um die Einhaltung des Gesetzes kümmern wird, warum dann das Gesetz?