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CSU-Politikerin Bär zu AbtreibungenKein Grund für Paragraf 218

Katrin Gottschalk
Kommentar von Katrin Gottschalk

CSU-Politikerin Dorothee Bär ist klar gegen eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Auf die Frage, warum am §218 festhalten, hat sie keine Antwort.

Ist gegen eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Dorothée Bär Foto: Jonathan Penschek/dpa

I n Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat. Unter bestimmten Umständen wird diese Straftat nicht geahndet. Auf die Frage, warum Abbrüche nicht genauso gut legal sein könnten, antwortet CSU-Politikerin Dorothee Bär im Interview mit dem Deutschlandfunk: gar nicht. Bär, Vize-Chefin der Unionsfraktion im Bundestag, hält die Expertenkommission der Ampel, die eine vollständige Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten 12 Wochen fordert, für zu einseitig besetzt.

Die Union hätte gerne Ver­tre­te­r*in­nen von Kirchen eingeladen. Warum in Gottes Namen sollte eine Person aus der Kirche Ex­per­t*in für einen medizinischen Eingriff sein? Religion darf hier doch genau keine Rolle spielen. Bär bietet im Radiogespräch noch mehr rätselhafte Einblicke: Wir hätten seit 30 Jahren eine befriedete Situation, die keinem passe und damit fair sei. Die Ampel würde nun ohne Not diesen Konflikt nach Deutschland holen.

Dieser Konflikt ist allerdings seit 30 Jahren da – und Millionen Frauen hätten ihn gerne endlich einmal gelöst. Viele von ihnen kommen übrigens aus einem Land, in dem Abtreibungen schon längst legal sind. Außer Bär betonen auch andere Uni­ons­po­li­ti­ke­r*in­nen nun, dass es wichtigere Probleme in diesem Land gebe. Tja, es gibt immer viele Baustellen. Willkommen im Leben! Erkennbar hat die Union kein einziges inhaltliches Argument zur Hand und appelliert verzweifelt an die FDP.

Gerade die FDP als liberale Partei kann aber schlecht Selbstregulierung von Wirtschaft und Gesellschaft fordern, 50 Prozent der Bevölkerung aber die Selbstbestimmung über den eigenen Körper verwehren. Mit §218 bleibt diese eingeschränkt. Dass der Paragraf bleibt, fordern nur reaktionäre Kräfte, wie die Ver­an­stal­te­r*in­nen des alljährlichen Marschs für das Leben.

Noch 2010 schickte Dorothee Bär ein Grußwort an die radikalen Abtreibungsgegner*innen, die – wie sie – vom Schutz des ungeborenen Lebens sprechen. Warum sollte §218 bleiben? Darauf hält die Union schlicht keine Antworten parat.

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Katrin Gottschalk
Vize-Chefredakteurin
Stellvertretende Chefredakteurin der taz seit April 2016. Vorher Chefredakteurin des Missy Magazine. Aufgewachsen in Dresden. Schreibt über Kultur, Feminismus und Ostdeutschland. In der Chefredaktion verantwortlich für die digitalen Projekte der taz. Jahrgang 1985.
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54 Kommentare

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  • Das Kind muss leben, allerdings ist es dann dann muss es vor allem Überleben in maroden Kitas, unterfinanzierten Schulen und zur Not von der Tafel. Warum ging die Sorge der C Parteien nie weiter als zur Geburt, danach ist das Kind ihnen recht egal. Man wünschte sich Maria hätte damals die Wahl gehabt ...

  • "Schlaf Kindlein schlaf, dich schützt der Paragaph..." Kurt Tucholsky, Zitat absichtlich unvollständig.



    Wenn denn das Leben des Kindes den PolitikerInnen der CDU so wichtig ist, aus welchem Grund müssen dann Kindernotdienste und Jugendämter am Rand der finanziellen und personalen Arbeitsfähigkeit funktionieren? Ganz abgesehen davon, dass niemand die Situation der Schwangeren beurteilen oder über die Schwangere sinnvoll bestimmen kann. Aber wem sage ich das...

  • Wenn man die Frage beantworten möchte, ab wann das menschliche Leben beginnt und ab welchen Zeitpunkt es schützenswert ist, wird man so schnell nicht auf einen Nenner kommen. Weder gesellschaftlich noch juristisch. Zuviele Aspekte stehen dem im Wege. Ob nun religiös, ideologisch oder wissenschaftlich bedingt.

    Im Vordergrund sollte das individuelle Selbstbestimmungsrecht stehen und das schließt den menschlichen Körper mit ein. Im Klartext: jede Frau sollte selbst bestimmten können, ob sie ein Kind austragen möchte oder nicht.

    • @Sam Spade:

      Das klingt soo einfach - und daher einfach richtig -, aber das Gewicht eines Problems (durch komplette Unterordnung unter die konkurrierende Rechtsposition) auf Null zu reduzieren, weil seine Lösung schwer auf einen bestimmten Punkt zu bringen ist, kann kaum der Weisheit letzter Schluss sein. Ich überspitze es mal: "Es ist ja soo schwer, die Rechte des Ungeborenen richtig zu definieren, also regeln wir es einfach so, als gäbe es sie nicht."

      Die Bewegung der Verbotsgegner spielt da natürlich gern mit, aber in Karlsruhe dürften sie keine Freunde solcher "tabula rasa"-Ansätze sein. Also bleibt es beim "sollte", fürchte ich.

    • @Sam Spade:

      Genau so sieht es aus.

  • Den Abtreibungsgegnern geht es nicht nur um das Recht der schwangeren Frau am eigenen Körper. Sie betrachten das ungeborene Leben, je nach Standpunkt, als Eigentum Gottes, oder als Allgemeingut der Gesellschaft. Das betrachten sie als höherwertig als das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das kann man "meinen". Ich finde das fragwürdig. Dieser Logik folgend, wäre jeder Vergewaltiger "Gott" oder jeder Mann hätte das Recht auf Vergewaltigung. Die "Zwangsmütter" bzw. die Gesellschaft können sich dann um die "Jesuskinder" kümmern..

    • @Matt Gekachelt:

      "Sie betrachten das ungeborene Leben, je nach Standpunkt, als Eigentum Gottes, oder als Allgemeingut der Gesellschaft."

      Naja, wohl mehrheitlich nicht als Eigentum, denn das kann Leben nicht sein, sondern als Rechtssubjekt (dank göttlicher Einhauchung, genetischer Individualdertermination, physischer Manifestation des metaphysischen Ich etc. - da sind den Erklärungen praktisch keine Grenzen gesetzt) AN SICH. Dieses wiederum wird als der Einwirkung durch interessierte Dritte - und da zählen eben werdende Mutter und ihr Gynäkologe dazu - als wehrlos ausgeliefert betrachtet und bedarf daher des Schutzes der Allgemeinheit.

    • @Matt Gekachelt:

      Vielleicht betrachten sie es auch nur als Mensch, zwar ungeboren, aber bereits mit Rechten ausgestattet.

      Und eines dieser Rechte ist das Recht auf körperlicher Unversehrtheit, das höher wiegt als das "Selbstbestimmungsrecht der Frau".

      Wir führen diese Diskussionen nicht bei geborenen Menschen. Aber wann ist das wachsende Kind im Bauch der Mutter ein Mensch, das bereits Rechte genießen darf? Frauen entscheiden bei diesem Thema eben nicht nur über ihren Bauch, sondern über das Leben eines anderen Menschens - wenn auch noch ungeboren.

      Die Frage an der sich die Geister scheiden ist eben: ab wann ist der Fötus bereits ein Mensch. Sicher ist: nicht erst ab dem Zeitpunkt der Geburt.

      • @Tom Tailor:

        "Und eines dieser Rechte ist das Recht auf körperlicher Unversehrtheit, das höher wiegt als das "Selbstbestimmungsrecht der Frau"."

        Warum?

        Nur mal zur Illustration, wie zumindest ein Teil der Abtreibungsgegner denkt. Frau v. Storch will Abtreibung am liebsten verbieten. Vor einigen Jahren hat sie aber vorgeschlagen, syrische Kinder an der Grenze mit der Waffe abzuweisen. Also zu erschießen. Lebensschutz scheint also nur für ungeborenes Leben zu gelten. Später kann man mit dem geborenen Leben machen, was man will.

        Ähnlich denken die Lebensschützer in den USA.

        Auf die Einmischung solcher Leute kann Frau heute verzichten. Ihr Unterleib ist nicht das Eigentum der Gesellschaft, die nach ihrer idiologischen Ausrichtung darüber verfügen kann.

      • @Tom Tailor:

        Die von der Ampel eingesetzte Kommission hat dazu die Theorie aufgestellt, dass Abtreibungen ok wären, solange das Kind nicht selbständig lebensfähig sei. Das ist insofern etwas absurd, weil auch ein neugeborener Säugling nicht alleine lebensfähig ist. Er braucht noch sehr lange seine Eltern oder andere Erwachsene um nicht binnen Stunden oder weniger Tage zu sterben.

      • @Tom Tailor:

        Aber sobald die Kinder gebren sind, sind die Verhältnisse klar? Ja! Und zwar in der Regel entgegen der Interessen des Kindes. Zuletzt wurde dies von Lindner betont, der findet, dass eben nicht jedes Kind ein Anrecht auf eine warme Mahlzeit am Tag hat, wenn er sagt, dass kostenloses Mittagessen in der Schule zu weit geht. Aber es geht noch viel tiefer als das. Ungewollte Kinder sind ungeliebte Kinder. Das hinterlässt seelische Schäden, die einen das gesamte Leben lang verfolgen während andere Liebe und Zuneigung erfahren ohne je etwas dafür tun zu müssen. Aber das ist der Gesellschaft egal. Denn das Individuum schuldet der Gesellschaft alles, zurück bekommt man Nichts. Aber oh wehe man schafft es nicht aus eigener Kraft und hält einen Anime-Hauptcharakter-Monolog darüber, dass alles ja nur von der eigenen Einstellung und genügend Anstrengung abhinge.

  • Ist das nicht die Partei, die sonst gerne von Ideologie-Politik schwadroniert?

  • Die will eben für die Frauen einen 'BÄREN'-dienst leisten

  • Frau Bär zeigt alleinig eine ideologische Argumentation und Auffassung zum Thema. Das muss nicht verwundern, ist ja auch mit ein Grund warum sie der CSU angehören darf und dort ein hohes "Amt" inne hat. Warum die Kirchen hier mitreden sollen erschließt sich nur aus der Zugehörigkeit der CSU, aus sachlicher Betrachtung kann die Kirche zu diesem Thema nicht wesentliches Beitragen, bei den bekannten menschenverachtenden Taten an Kindern und Frauen (bereits im Mittelalter; sogenannten Hexen).



    Die Verherrlichung der Macht über den Körper der Frau wird nicht nur im Paragraph 218 offensichtlich.



    Das Thema würde komplett anders diskutiert, wenn §218 die Verpflichtung beinhalten würde, nach Austragen einer "ungewollten" Schwangerschaft die Männerschaft für mindestens 18 Jahre an den "Herd" verpflichtet würde.

    • @Sonnenhaus:

      "Frau Bär zeigt alleinig eine ideologische Argumentation und Auffassung zum Thema."

      Das ist bei dem reinrassigst ideologischen Thema, das zumindest MIR so einfällt, vielleicht auch sachgerecht: Am Ende dreht dich die gesamte Argumentation über das Abtreibungsverbot, bzw. den Schutz ungeborenen Lebens um die Frage, was einen (rechtsfähigen) kleinen Menschen ausmacht, dem auch seine Mutter das Leben, das vor ihm liegt, nicht einfach nehmen darf. Dazu gibt es religiöse, biologische, philosophische, soziologische und natürlich auch im Sinne von mehr oder weniger Frauenrechten opportunistische Denkansätze. Sie alle sind sozial und demokratisch relevant, liefern aber keine absolute Wahrheit, sondern nur ganz viele unterschiedliche und unterschiedlich motivierte Stimmen.

      Von daher muss auch Jeder, der sich in voller Inbrunst GEGEN Frau Bär stellt, sich "vorwerfen" lassen, im Grunde ideologisch zu argumentieren. Das ist halt so. Lasst Euch davon nur nicht abhalten!

    • @Sonnenhaus:

      Da muss ich zustimmen. Und es geht ja nicht einmal um die ungewollten Kinder. Na ja. Es geht nicht mehr um sie, sobald sie dann geboren sind. Von den Pro Birthern erklärt sich erfahrungsgemäß niemand bereit solche Kinder aufzunehmen und sie so großzuziehen als seien sie die eigenen.

  • Mit §218 bleibt diese eingeschränkt. Dass der Paragraf bleibt, fordern nur reaktionäre Kräfte, wie die Ver­an­stal­te­r*in­nen des alljährlichen Marschs für das Leben.

    Sorry, das geht mir zu weit. Im Vergleich zu der Tatsache, das es sich bei der Tötung eines Embryos um die Beendigung werdenden menschlichen Lebens handelt, ist die vorab erforderliche Beratung m.E. nicht zu viel verlangt und durchaus leistbar. Ich bitte darum, nicht alle, die dies mehr oder minder so sehen, als 'reaktionär' abzustempeln.

    • @Nikolai Nikitin:

      Beim sogenannten "Marsch für das Leben" beteiligen sich quasi durch die Bank reaktionäre. Das ist eine Tatsache. Das andere: wann beginnt denn das "werdende Leben"? mit der Argumentation könnte man genauso gegen Verhütung oder die Pille danach sein. Witzigerweise stellen alle anderen Gesetz immer erst auf die Geburt ab: Familienzusammenführung im Ausländerrecht wegen Schwangerschaft können sie vergessen, ab Geburt, ja. Meine Steuerklasse kann ich als Schwangere auch nicht ändern, sehr wohl aber nach Geburt als Alleinerziehende Mutter etc. etc.



      Politisch wird es eh schon so gemacht, wie es gerade der herrschenden Politik in den Kram passt. Geschweige denn, dass der Lebensschutz ganz schnell aufhört, wenn das Kind da ist. Wie ist das vereinbar mit Niedriglöhnen, Wohnungsnot, maroder Infrastruktur, Sozialabbau.

    • @Nikolai Nikitin:

      Praktische Frage:



      Was mit denen tun, die sich einfach nicht beraten lassen wollen, und bis wohin geht bei Ihnen "Embryo"?

      Das Strafrecht ohne § 218 erfasst nach aktueller Auslegung nur das Leben ab dem Einsetzen der Eröffnungswehen, also etliche Wochen nach Erreichen der autonomen Lebensfähigkeit, des Beginns der bewussten Wahrnehmung etc.. Wäre das aus Ihrer Sicht auch nur ein Fall für (nicht strafbewehrte) "Pflichtberatung"?

      Und nun noch das theoretische I-Tüpfelchen: Unterstellt man eine Streichung des § 218 und legt trotzdem die geltenden Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts an, wäre das geltende Tötungsrecht erweiternd auszulegen, um mindestens den lebensschützenden Rahmen der heutigen Regelung zu halten, denn die STAMMT bis auf wenige Details direkt aus Karlsruhe. Es hieße dann halt nicht mehr "Abtreibung", sondern "Totschlag" (ggf in minderschwerem Fall, so wie die Kindstötung seit ein paar Jahrzehnten gehandhabt wird).

      Wäre das dann "progressiv"?

      • @Normalo:

        Liebe/r Herr/Frau Normalo, mir geht es nicht um die genaue juristische Definition werdenden Lebens. Für mich ist tatsächlich schon jeder Embryo auch in den erstenTagen werdendes Leben, das ich als solches respektiere, weil daraus vsl. ein Mensch erwachsen wird oder kann.



        Insofern bitte die Beratung wahrnehmen. Diese ist m.E. zumutbar und kann ja auch von einer weltanschaulich eher neutralen Institution wie etwa Pro Familia erbracht werden. Mehr ist derzeit nicht verlangt.

  • taz: "CSU-Politikerin Dorothee Bär ist klar gegen eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Auf die Frage, warum am §218 festhalten, hat sie keine Antwort."

    Seit wann müssen Politiker irgendetwas begründen? Mal davon abgesehen ist die Frau in der CSU und in der CSU bestimmt ohnehin nur der Herrgott (taz: Die Union hätte gerne Vertreter*innen von Kirchen eingeladen) und das Kapital (und das obwohl die Wirtschaft ja gar keine neuen Lohnsklaven im 21. Jahrhundert mehr benötigt).

    Apropos 21. Jahrhundert. Wann kommen unsere Politiker dort eigentlich endlich mal an? Wir haben jetzt schon weltweit 8 Milliarden Menschen, und viele davon sind so arm, dass sie sich keine drei Mahlzeiten am Tag leisten können. Aber egal, Hauptsache die Abtreibungsgegner können "Hallelujah" singen. Vielleicht sollte man endlich mal den 'Denkapparat' einschalten und nicht noch mehr Menschen ins "Leben" schicken, wo nur Armut, Hunger und ein beginnender Klimawandel auf diese 'neuen Menschen' wartet. Im 21. Jahrhundert in Deutschland überhaupt noch Frauen gesetzlich vorzuschreiben ob sie abtreiben dürfen oder nicht, ist mehr als merkwürdig.

    Wer aber 'zurück ins Mittelalter' möchte, der bucht sicherlich eine Reise bei der CSU. Die radikalen Abtreibungsgegner*innen haben bestimmt schon alle ein CSU-Ticket.

    • @Ricky-13:

      Gegen die Überbevölkerung hilft allerdings Aufklärung und kostenlose Verhütungsmittel deutlich besser als ein Recht auf Abtreibung.



      Hat deutlich weniger Nebenwirkungen und zeigt den Frauen noch deutlicher, dass sie ein Wahl haben.



      Ihnen diese Wahl zu geben und nach einer Verhütungspanne wieder zu nehmen, ist aber tatsächlich ein Paradox, das dringend weg muss.

      • @Herma Huhn:

        "Gegen die Überbevölkerung hilft allerdings Aufklärung und kostenlose Verhütungsmittel deutlich besser als ein Recht auf Abtreibung."

        Da bin ich vollkommen bei Ihnen. Aber die "Herrlichkeit der Menschheit" muss für religiöse Fanatiker ('denn genau das sind ja die meisten der radikalen Abtreibungsgegner', die als potentielle CSU-Wähler von Frau Bär getätschelt werden) natürlich weitergehen, auch wenn der Planet mit Menschen schon überschwappt. Dass im 21. Jahrhundert "Christen" und auch "Volksvertreter" immer noch Frauen vorschreiben wollen, wie sie ihr Leben zu gestalten haben, ist langsam mehr als lächerlich. Wie gesagt, weltweit sind wir mittlerweile 8 Milliarden Menschen, wovon viele schon im "sozialen Keller" leben. Da wäre es doch eher angebracht, den Exponentialfaktor "Geburt" nicht noch mehr in die Höhe zu treiben und Verhütungsmittel kostenlos an Frauen abzugeben.

      • @Herma Huhn:

        Was auch helfen würde, wäre die Kindsväter zur Verantwortung zu ziehen. Diese können sich zu diesem Zeitpunkt nämlich recht schnell aus der Affäre wieseln. Das darf so nicht weitergehen.

  • Die Antwort auf das Warum liegt doch auf der Hand: CDU

  • Meines Wissens nach gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgericht (93), das genau das forderte, um der Würde des Menschenlebens gerecht zu werden. Mir ist nicht klar, wieso man das jetzt wieder diskutieren muss. Die aktuelle Lösung ist für die meisten Frauen doch okay.

    • @Core Persephone:

      Auf dem Papier vielleicht. In der Realität ist es leider alles andere als okay. Es fängt schon damit an, dass frau je nach Region mehrere Stunden Fahrtzeit auf sich nehmen muss, um eine Stelle zu erreichen, die überhaupt erst solche Beratungen anbietet. Und die Kosten zum Schwangerschaftsabbruch müssen in aller Regel selbst getragen werden. Für Frauen in Armut heißt es dann meist: Kind auf die Welt bringen und dann kein Leben bieten können oder gleich in die Klappe.

    • @Core Persephone:

      Aha? Ist das so? Wie wollen Sie das beurteilen?

      • @cazzimma:

        Das geht natürlich nur indirekt. Da es aber keine Massenproteste gegen die Regelung gibt, scheint es zumindest die meisten nicht gar zu sehr zu bedrücken.



        Dass das für einzelne oder eine Minderheit unbekannter Größe anders aussehen kann, ist klar. Aber ein flächendeckendes Unbehagen ist nicht sichtbar.

      • @cazzimma:

        "Ist das so?"

        Bezüglich des ersten Satzes des Postings: Ja, so ist es - nachzulesen unter

        www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

        Zum zweiten Satz muss man wohl erstmal ähnlich breit wie über die Frage, was und wie berechtigt "ungeborenes Leben" ist, diskutieren, was noch unter "okay" läuft. Die aktuelle Regelung ist ein Kompromiss zwischen zwei eigentlich kompromissfeindlichen Positionen - dem absoluten Lebensschutz und der Würde des Ungeborenen einerseites und der Unantasbarkeit der Menschenwürde der Schwangeren andererseits. Dass so ein Kompromis im kompromislosen Raum keiner Seite ihren absoluten Schutzanspruch erfüllen KANN, liegt auf der Hand.

  • Aber mit dem Lufttaxi zu nächsten Plenarsitzung fahren. Gehts noch d.... ?

    • @Peter Lorenz:

      Was nichts mit dem konkreten Thema zu tun haben könnte, werter "Peter Lorenz".



      Warum schreiben Sie es denn dann? ;-)

  • Gut zusammengefasst.



    Das Interview heute morgen habe ich gehört. Es fällt schwer an sich zu halten bei so viel stumpfen Unwahrheiten und leeren Erzählungen.



    Die Expertenkommission sei von der Ampel schon mal falsch besetzt, da die Kirche ja gar nicht dabei ist. Und die Union habe auch niemand gefragt. Wie solle da auch was sinnvolles rauskommen

    Andersrum wird wohl ein Schuh draus. Nur wenn die Union (und die Kirche) konsequent aus solchen Kommissionen raus gehalten werden kann dort faktenbasiert und unideologisch gearbeitet werden.

  • Weder Frau Bär noch die gesamte CDSU brauchen eine klare Antwort auf diese Frage. Darum geht es auch gar nicht. Es ist eine weitere willkommene Gelegenheit auf die Ampel einzudreschen - mit einem emotionalen Thema. Dazu ist Ratio nicht nötig. Und der Ruf nach Hilfe bei der FDP verrät die Scheinheiligkeit dieser Initiative deutlich: als 5. Kolonne der CDSU in der Regierung soll es gerne auch mit einem Dolchstoß in den Rücken erledigt werden. Sehr vorbildlich christliches Verhalten....

  • 6G
    608196 (Profil gelöscht)

    Frau Bär ist symptomatisch für die Inhalte der Unionspolitik.



    Leere Worte, Meinungen statt Wissen und krude rückwärtsgewandte Rethorik.



    Für mehr als derzeit 30% aller Wahlberechtigten derzeit der Wunsch für unser aller Zukunft.



    Zeit für eine neue Aufklärung.



    Höchste Zeit.

  • Frau Bär lernt dazu: anstelle wieder von Flugtaxen zu reden, zeigt sie Mut zur Lücke. Immerhin ein Fortschritt bei der überschaubaren Argumentationskunst dieser werten Dame.

  • Das Problem sind nicht irgendwelche CSUler, Prokrastinierer und Lebensschützer, die der Meinung sind, dass weibliche Unterleiber öffentliches Eigentum sind oder zu mindest unter öffentlicher Kontrolle zu stehen haben (Wobei dieser Auffassung ja auch etliche Feminist_inn/en und Linke sind- zumindest was das Verbot von Leihmutterschaft angeht- als wären Fraunen zwar mündig genug zu entscheiden ob sie schwanger sein wollen, aber nicht für oder mit wem)



    Nein dass Problem ist das Bundesverfassungsgericht, das bereits 2 Mal in den letzten 5 Jahrzehnten eine grundsätzliche Änderung des §218 abgelehnt hat und mit der Verfassung argumentierte, dass ein Abbruch a) grundsätzlich illegal sei, b) die an der Gebärmutter drannhängende Frau deshalb grundsätzlich zum Austragen verpflichtet sei und deshalb c) ihre Selbstverwirklichung hinter a) und b) zurückzustehen habe, es sei denn es gibt verfassungskonforme Gründe. Die Fristenlösung wurde daher bereits 2 mal gecancelt. Ich wäre ja auch für eine Paragrafenstreichung, aber was hat sich seit damals an unserer Verfassung geändert, dass die Kommission nun meint, damit Erfolg zu haben?

    • @Euromeyer:

      Als jemand, der sich an beide Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erinnern kann, frage ich mich auch, wie die Ampel diesmal daran vorbeikommen will?

      • @Gesunder Menschenverstand:

        Wie es damals auch - teilerfolgreich - versucht wurde: Einfach nassforsch liberalisieren und dann schauen, was davon Karlsruhe diesmal durchwinkt.

        Ich hielte das in einer Frage, die sich nicht durch eine Verfassungsänderung bereinigen lässt, auch für ein probates Mittel. Allerdings sehe ich die Chancen sehr gering, dass das Gericht auch nur annähernd so weit von seiner bisherigen Linie abgeht, wie das die Verbotsgegner bräuchten, um eine substanziellen Erfolg zu verbuchen. Aber versucht hat man's dann wenigstens.

  • "Warum in Gottes Namen sollte eine Person aus der Kirche Ex­per­t*in für einen medizinischen Eingriff sein?"

    Das ist geistige Engführung!

    Die Fragen wann beginnt menschliches Leben, wann beginnt der Mensch, wann hat menschliches Leben Würde und Personstatus, sind keine rein biologisch-medizinischen, sondern in besonderer Weise philosophisch-ethische Fragen, also auch Fragen der Theologie. Die CDU orientiert sich in ihrer parteiinternen Haltung zur Abtreibung an christlich motivierten Ethikern, das war schon immer so.



    "Erkennbar hat die Union kein einziges inhaltliches Argument zur Hand und appelliert verzweifelt an die FDP."



    Die Union braucht sich beim Thema Abtreibung nicht an der FDP orientieren, das ist doch nun wirklich albern. Die konservative Haltung zum Thema "Legalisierung der Abtreibung" ist hinlänglich bekannt, da wird sich nichts verändern, es sei denn wir schreiben die Bibel neu. Ernsthaft.

    • @Marie1985 :

      Zur Zeit der Bibelschreibung war Stand der Technik, daß Mann die Samen in die Frau injeziert und daraus dann in dem "Nährboden Frau" der neue Mensch wächst. Tolle Datengrundlage.



      Ich weiß auch ned, warum diese Fetischierung ned ab der (pragmatischen) 12. Schwangerschaftswoche bis zur Volljährigkeit gelegt wird und z.B. Kinder in prekären Verhältnissen auch noch das Weihnachtsgeld von Oma und Opa gegengerechnet wird, wegen der "heiligen Familie" das Jugendamt lieber öfter wegschaut und es ein totale Krampf ist, in der Heimat von Frau Bär nen Kindergartenplatz geschweige denn einen für unter 3 Jahre zu bekommen.



      Und mal runtergebrochen sind Abtreibende Kriminelle, die begnadigt werden. Das hat weder was mit Güte noch mit Würde zu tun und ist heutzutage ein mehr als fragwürdiges Menschenrechtverständnis...

      • @Hugo:

        "Und mal runtergebrochen sind Abtreibende Kriminelle, die begnadigt werden. Das hat weder was mit Güte noch mit Würde zu tun und ist heutzutage ein mehr als fragwürdiges Menschenrechtverständnis..."

        Das kann man so sehen, keine Frage, aber es ist eben dann nur die Perspektive von denjenigen, die unbedingt abtreiben wollen und sich durch gesetzliche Vorgaben behindert bzw. kriminalisiert fühlen etc. .. wenn man sagt, dass das Leben eines Menschen als Individuum mit dem Moment der befruchteten Eizelle beginnt, dann ist Paragraf 218 im StGB das ganz ganz kleine Minimum des Staates dem ungeborenen Leben Solidarität zu geben. De Facto sind die Frauen doch frei, weil sie ohne Angabe von persönlichen Gründen im Rahmen der Fristenlösung abtreiben können. Die Beratungsgespräche können auch so ablaufen, dass man sagt man will nur pro forma den Schein abholen, aber keine Begründung/ Rechtfertigung abgeben müssen. Das wird akzeptiert.

  • Schade, dass Dorothee Bär so unbeholfen agiert. Die Frage "Warum sollte §218 bleiben?" sollte man mit einer schlichten Gegenfrage beantworten: Wann beginnt eigentlich das menschliche Leben und ist deshalb von Abs 1 GG in aller seiner Würde schützenswert?

    Diese Frage ist der Knackpunkt in der Debatte, die von "progressiven" Kräften gerne mal unter den Teppich gekehrt wird. Die Antwort ist alles andere als einfach. Es ist eine Frage des Menschenbildes und das wäre auch der Grund, warum religiöse und weniger religiöse Menschen vielleicht nicht dieselbe Meinung dazu haben.

    • @Winnetaz:

      Danke für den Hinweis, dass es eben nicht so einfach ist, wie u.a. hier behauptet oder umgekehrt vielleicht der Niederbayrische Kirchenkurier schreiben mag.



      Es ist eine Wertefrage. Praktisch hängt es sogar an Artikel 1 des Grundgesetzes und dessen Interpretation.

    • @Winnetaz:

      Mit der Geburt. Vorher ist ein Embryo oder Fötus noch Teil der Mutter.

      Verstehe auch nicht, warum ein ungeborenes Wesen mehr Rechte haben sollte, als z.B. lebende Tiere. Intelligenter ist es ja z.B. nicht und eigenständig leben kann es ebenfalls nicht.

      Tatsächlich geht es hier doch mehr um Glauben, als um Biologie.

      • @sk_:

        Ja, tatsächlich. Wenn es nur um Biologie ginge, dann wäre jeder Mensch nur ein Tier mit genauso viel (oder wenig) Würde. Menschsein ist glücklicherweise viel mehr als nur Biologie: Geist und Bewusstsein kann Ihnen kein Biologe erklären. Kinder im Mutterleib haben beides.

        Und wenn man Menschenwürde nur an mehr oder weniger viel Intelligenz festmacht, ergeben sich wieder andere ethische Probleme. "Lebensunwertes Leben" nannten das einst die Nazis...

      • @sk_:

        Ganz schmales Brett. Auch ein ungeborenes Kind ist ab einem gewissen Zeitpunkt schon ein voll ausgebildeter Mensch und nicht nur mehr "Teil der Mutter".

        Und was unterscheidet ein Frühchen von einer durch "Regelgeburt" auf die Welt gekommenes Kind? Beide sind ohne Hilfe nicht Lebensfähig und gleichermaßen "unintelligent".

    • @Winnetaz:

      Richtig. Das ist die Frage. Wann beginnt Leben und was ist das überhaupt?



      Viren zählen nicht zu den Lebenwesen, weil sie sich nicht selber Fortpflanzen können.



      Ich würde da pragmatisch ran gehen. Das GG ist in diesem Punkt "weltfremd". Vielleicht nicht nur in diesem. Dazu braucht es eine 2/3 Mehrheit. Ohne Änderung des GG kann es in unserem Rechtsstaat keine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches geben.

      • @Matt Gekachelt:

        Stimmt leider auch nicht. Es bräuchte eine neue Verfassung oder eine Änderung der Verfassungsrechtssprechung zum Schwangerschaftsabbruch. Die bisherige fußt nämlich ausschließich auf Grundrechten, die in Artikel 1 geregelt sind. Der ist NICHT vom Parlament änderbar.

    • @Winnetaz:

      Und warum sollten die "weniger religiösen Menschen" der Meinung der religiösen Menschen unterworfen werden? Es geht ja nicht um eine Pflicht zur Abtreibung. Es geht nur um die freie Entscheidung. Und religiösen Menschen können natürlich ihre Entscheidung von den Vorgaben ihrer religiösen Führer abhängig machen.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Winnetaz hat es doch recht genau beschrieben: Es geht eben nicht NUR um die freie Entscheidung sondern AUCH um den - als gesellschftliche Aufgabe angesehenen - Schutz eines Individuums, dass zu dem Zeitpunkt keine Entscheidung fällen bzw. zumindest kommunizieren kann, vor den Folgen besagter Entscheidung.

        Ab wo diese gesellschaftliche Schutzaufgabe beginnt und wie weit sie geht, ist ihrem Wesen nach genau KEINE Individualentscheidung sondern dem demokratischen und rechtsstaatlichen Prozess überantwortet, an dem eben z. B. religiöse und nichtreligiöse Menschen mit gleicher Stimme teilnehmen.

    • @Winnetaz:

      Das menschliche Leben begann mit dem ersten Menschen. Bei einer Schwangerschaft beginnt kein Leben. Da entsteht nur aus einer lebenden Ei- Zelle und einem lebenden Spermium ein neuer Organismus. Die Frage ist, ab wann ist der Embryo bzw. Fötus ein eigenständiger Mensch.

      • @Francesco:

        Ganz genau, nur darum geht es. Und bei dieser Frage gibt es global keinen Konsens, weder bei den Biologen, den Philosophen oder den Religiösen.