Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen Gottes Gewissen im Klinikkonzern
Kliniken sollen ihren Angestellten nicht verbieten dürfen, Abtreibungen durchzuführen, fordern die Grünen. Im Bundestag wird das kontrovers debattiert.
Paragraf 218
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland umstritten: verboten, aber straffrei, tabuisiert und hart umkämpft. Die kontinuierliche Berichterstattung der taz hat mit dazu beigetragen, dass der Bundestag im Juni die Abschaffung des Informationsverbots in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs beschlossen hat. Mit Paragraf 218 StGB bleiben Abtreibungen selbst aber weiterhin strafbar. Doch auch dazu läuft die Debatte.
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