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CDU-Länderchefs gegen BundestagsfraktionSexuelle Identität entzweit Union

Die Union brachte queere Menschen gegen sich auf. Nun stellen sich die CDU-Länderchefs beim Schutz der sexuellen Identität gegen die Bundestagsfraktion.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, beim der 45. Berlin Pride im Juli 2023 Foto: Bernd Elmenthaler/imago

Berlin taz | Kommt der Schutz der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz? Seit Anfang Juli fordert das ein Gesetzesantrag im Bundesrat. Das Ziel: Die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes in Artikel 3 um ein Merkmal, das queere Menschen angesichts einer steigenden Zahl queerfeindlicher Angriffe besser absichern soll.

Brisant: Dass das Thema auf die Tagesordnung geraten ist, liegt an Berlins Regierungschef Kai Wegner (CDU) und seinem schwarz-roten Senat. Dessen Antrag haben sich Mecklenburg-Vorpommern unter Manuela Schwesig (SPD) sowie Schleswig-Holstein und Nordrhein-West­falen angeschlossen, die von den CDU-Ministerpräsidenten Daniel Günther und Hendrik Wüst geführt werden.

Die Union hatte im Bund zuletzt ein anderes Bild vermittelt: Bundestagspräsidentin ­Julia Klöckner empörte die queere Community mit dem Verbot, anlässlich des Berliner CSDs die Pride-Flagge auf dem Reichstagsgebäude zu hissen. Kanzler Friedrich Merz irritierte mit der Aussage, der Bundestag sei „kein Zirkuszelt“.

Die CDU ist traditionell nicht die queerpolitische Partei

Sönke Siegmann, LSU-Vorstand

Was die drei CDU-Länderchefs nun durchsetzen möchten, wird von den Par­tei­freun­d*in­nen im Bundestag mehrheitlich abgelehnt. Für eine Grundgesetzänderung sehe ihre Fraktion „keine Notwendigkeit“, so die rechtspolitische Sprecherin Susanne Hierl (CSU) – „denn der allgemeine Gleichheitssatz garantiert schon heute in seiner bewährten Formulierung einen wirksamen Schutz gegen Diskriminierung.“ Sexuelle Identität sei „ein viel zu diffuser Begriff“, die Aufnahme würde „keine substanzielle Schutzverbesserung“ bewirken.

Akzeptanz sinkt

Zwietracht in CDU/CSU? Sönke Siegmann winkt ab. Er ist Bundesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) und sagt: „Es gibt in der Union juristische und politische Auslegungen, die in Bezug auf Artikel 3 andere Ansichten vertreten. Das ist legitim, wir sind eine Volkspartei.“ Die LSU tritt seit Jahren für die Änderung ein. „Es ist doch so: Die CDU ist traditionell nicht die queerpolitische Partei“, sagt Siegmann, der in Gesprächen mit Abgeordneten um Zustimmung wirbt: „Wir müssen also intern vermitteln, dass die Erweiterung vielen Menschen einen Extraschutz bietet.“

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Der Antrag möchte nach „Geschlechtes“ nun „der sexuellen Identität“ einfügen. Der Begriff besagt, „dass es sich bei der Sexualität um einen Bestandteil des Selbstverständnisses einer Person handelt, der nicht nur durch die sexuelle Beziehung zu einer anderen Person bestimmt ist.“ So definiert es die Antidiskriminierungsstelle.

In der Begründung verweist Berlin auch auf die zuletzt ­geringer gewordene Akzeptanz gegenüber nicht-hetero­normativen Lebensweisen und plädiert dafür, die „Schutzwirkung der verfassungsmäßigen Grundrechte dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte“ zu entziehen. Wer dies als „Symbolpolitik“ bezeichne, verkenne „Bedeutsamkeit und Auswirkungen der Verfassung“.

„Am Ende des Tages ist die Verfassung mit dem Diskriminierungsschutz das Instrument, das uns wirklich schützt“, meint Siegmann. „Andere Gesetze kann man leicht ändern, das Grundgesetz nur mit Zweidrittelmehrheit.“ Queere Menschen seien zudem „bis heute die einzige von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe, die nicht auf diese Weise geschützt ist“.

Unklar ist, ob der Antrag Erfolg haben wird. Er liegt in den Ausschüssen der Länderkammer und wird voraussichtlich im September abgestimmt. Wegner geht davon aus, „dass wir im Bundesrat für diese Initiative wahrscheinlich eine Mehrheit bekommen“. Zunächst reicht die absolute Mehrheit, um das Vorhaben in den Bundestag zu bringen. Die übrigen Länder halten sich auf taz-Anfrage bedeckt: Es laufe die interne Abstimmung, man wolle den Beratungen nicht vorgreifen. Einzig das Sozialministerium des SPD-regierten Saarlandes lässt sich zur Sache ein: Das Vorhaben sei „ausdrücklich zu begrüßen“, erklärt eine Sprecherin.

Auch die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), signalisiert gegenüber der taz Zustimmung: Die Initiative ermögliche, „in den nächsten Wochen und Monaten viele Gespräche in Bundestag und Bundesrat zu führen, um für die notwendige Zweidrittelmehrheit zu werben“, sagt Koch. Sie sei den „unionsgeführten Ländern außerordentlich dankbar.“

Nach der Abstimmung müsse „man weitersehen“, so Wegner. „Denn für eine Verfassungsänderung im Bundestag ist dann eine Zweidrittelmehrheit erforderlich“. Ob er sein Vorgehen im Vorfeld mit der Unionsfraktion oder anderen Fraktionen abgestimmt hat, will die Senatskanzlei nicht beantworten. Sollten SPD, Grüne, Linke und SSW dafür votieren, bräuchte es 150 der 208 Unionsabgeordneten – eine fragliche Aussicht. LSU-Chef Siegmann hofft dennoch, dass er mit seinen Argumenten durchdringt: „Ich bleibe vorsichtig optimistisch.“

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96 Kommentare

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  • Es geht um das Recht eines jeden Menschen auf seine individuelle Authentizität. Der Gesetzgeber schaft den gesetzlichen Rahmen, der für alle Menschen in unserer Gesellschaft gelten sollte. Die Menschenrechte leiten sich von der Menschenwürde ab. Sie beinhalten das Leben ohne Diskriminierung zu führen, sowie ein Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Eine höhere Akzeptanz der Menschenrechte in unserer Gesellschaft trägt dazu bei, dass diese Rechte tatsächlich umgesetzt und gelebt werden können. Dazu bedarf es auch vom Staat, durch entsprechende Bildungspolitik, den Menschen Verständnis und Bedeutung der Inhalte der Menschenrechte, Sorge zu tragen. Gute Bildung ermöglicht den Menschen die Fähigkeit zu bilden, eine Haltung des Respekt und der Akzeptanz seinen Mitmenschen gegenüber zu entwickeln.

  • Am 17. Mai wird weltweit der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) begangen. An dem Tag hießt auch Frau Klöckner die Flagge auf dem Bundestag. Das ist eindeutig und ausreichend.Vor allem im Hinblick darauf, dass es die einzige Flagge ist, die solch einen Sonderstatus hat.

    Das nun daraus, dass diese oderandere Flaggen darüber hinaus bei Festen auf dem Bundestag gehisst werden, ein politischer Strick gedreht wird, ist politisch völlig überdreht und deplaziert.

    Es verwundert nicht, dass im Bundestag keine Partei dagegen Einspruch einlegte. Beim letzten mal wurde solch einer wegen des Tragens einer Baskenmütze gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und AfD im Bundestag am 16. Mai 2025 zurückgewiesen.

    • @Rudolf Fissner:

      Der Christopher Street Day ist der Tag, der mehr als alle anderen Tage uns queeren Menschen gehört. Er hat die Symbolkraft für unsere Befreiung, die der 17.5. nie erreicht. Der CSD bleibt für die Zukunft der Tag, der uns den Spirit für die Konsequenz im Kampf um die Befreiung gibt. Der 17.5. ist nur ein Ergebnis aus diesem Kampf. Wir haben da nichts zu ehren, wo unseren Forderungen nach gekommen worden ist. Der Kampf ist da auch nicht zu Ende. Wir bleiben da nicht stehen. Der Kampf um Befreiung und Verteidigung erreichter Freiheit geht weiter. Wir ehren unsere Ikonen vom 28.6.1969. Ihr Kampf in aller Konsequenz ist der Spirit, der uns in die Zukunft trägt. Diesen Spirit lassen wir uns nicht nehmen. Er ist der Geist unserer Selbstbestimmung und Freiheit. Den Tag lassen wir nicht gegen einen anderen tauschen. Er ist der Tag, der, angefangen mit Judy Garland, unmißverständlich mit der Regenbogenfahne verbunden ist. Wer die Regenbogenfahne da nicht hisst, stellt sich gegen unsere Freiheit und hisst die Fahne an einem unbedeutenderen Tag wie dem 17.5. dann auch nicht mehr. Nur die Kraft, die im 28.6. steckt, lässt uns unsere Freiheit konsequent weiter erkämpfen und verteidigen.

    • @Rudolf Fissner:

      "Am 17. Mai wird weltweit der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) begangen."

      Weltweit? Ich bin mir sicher, dass er im Iran und Afghanistan nicht begangen wird. Die aktuelle US Regierung begeht solche Tage nur mit neuen Dekreten, die Menschen unterdrücken sollen. Und natürlich gibt es noch jede Menge andere Staaten, Phobien ausleben, statt Menschen zu schützen.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Sie können sich sicher sein, dass es auch im Iran Homosexuelle (und auch Nicht-Homosexuelle) gibt, die den Tag (nicht unbedingt öffentlich) mit begehen. Man braucht dafür als Homosexueller (und auch als Nicht Homosexueller) keine staatlichen Vorgaben.

        • @Rudolf Fissner:

          Untergrundfeiern sind extrem gefährlich. Das wagen nur sehr wenige. Zur Erinnerung. Im Iran droht Schwulen der Strick.



          Im Übrigen wollte ich auf die massive Unterdrückung von LSBTIQ+ in vielen Ländern hinweisen. Da nützt dann ein Tag, der nur in einem kleinen Teil der Welt ohne Angst begangen werden kann, nicht unbedingt viel.

  • Ein sehr sinnvoller Vorstoß. Die Verankerung im Grundgesetz würde es einer womöglich künftigen (leider nicht unwahrscheinlichen) AfD-Mehrheit in der Regierung deutlich erschweren, die Menschenwürde und Grundrechte von queer Personen (wie es gerade vor aller Augen in den USA geschieht) abzuschaffen. Die auch hier in den Kommentaren geäußerten Abwehrmechanismen gegen "extra" Rechte für queere Personen verkennen, dass Menschenrechte (leider) sehr wohl für gesellschaftliche Gruppen noch mal einzeln ausdefiniert werden müssen. Insbesondere da leider immer noch Abwertungs- und Verschwörungsdenken gegen Minderheiten in den Köpfen der Mehrheitsgesellschaft kursieren und rechte Parteie genau dort ansetzen, um Demokratie und Menschenrechte in Gänze anzugreifen. Es ist kein Zufall, dass rechtsextreme Parteien zuerst die am wenigsten akzeptierten Minderheiten (Geflüchtete, Migrant:innen) sowie als nächstes queer Personen angreifen, weil die Mehrheit dabei oft willig mitmacht oder wegschaut.

    • @Nina Janovich:

      Es gibt im Grundgesetz unveränderliche Rechte, die überhaupt nicht abgeschafft werden dürfen, auch nicht durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Sie gehören zur Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes, wozu auch der Kernsatz des Artikel 3 im Absatz 3 gehört, dass niemensch bevorteiligt oder benachteiligt werden darf, zuvorderst aufgrund des Geschlechts, eines absolut unveränderlich Begriffs, der sogar laut Bundesverfassungsgericht in seiner Unveränderbarkeit für den Gleichheitsgrundsatz des Artikel für alle Merkmale wie Abstammung, Herkunft, Glaube, "Meinung" etc. herangezogen wird, was ihn nocheinmal so außerordentlich unveränderbar macht. Das kann keine erst später bzw. jetzt eingefügte Begrifflichkeit mehr leisten, die eben nicht zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes gehört. Dass dieser Kernsatz in seiner Logik und mit dem Begriff des Geschlechts auch bestens das Recht auf freie geschlechtliche Selbstbestimmung und freie geschlechtliche Orientierung bzgl. Sexualität und Beziehung erfasst, habe ich insbesondere hier in meinem längeren Kommentar zu Artikel 3 dargelegt. Und damit ist zur Freude festzuhalten, dass der Schutz von Queerness vollumfänglich und unveränderbar ist.

  • Es ist gut, dass das intellektuelle Niveau in Parteien eine Kategorie mit Heterogenität ist.



    Bei Vernunft verhält es sich ähnlich.



    Diese Aussage ist politisch neutral gemeint.



    /



    Wer sich hier adäquat zusätzlich mit aktuellen Bezügen als LeserIn informieren möchte, dem sei "ans Herz" gelegt:



    der blaue reiter



    Journal für Philosophie



    Thema Identität

  • Alle sollen doch so leben wie gewünscht, wenn es niemandem anders schadet. Was soll eine queere Liebe jetzt an Schaden anrichten?



    Wäre einigen in der Union für eine Antwort dankbar.



    Schön, wenn Lifestyle entspannt Privatsache wäre, ob mit Frau, Mann, was auch immer. Gleiche, universal gleiche Rechte.

  • Kinderrechte nicht rein, LGBTQ-Rechte rein? Das halte ich für ein problematisches Zeichen.

    Außerdem sollte man die praktischen Konsequenzen nicht unterschätzen. Nur noch zwei Toiletten, für Frauen und Männer, bereitzustellen, wäre dann verfassungswidrig. Da es aber meistens nicht praktikabel ist, für jede Sondergruppe ein eigenes WC zu installieren, bleiben dann noch Unisex Toiletten. Das geht, in Frankreich ist das so, aber die reine Freude für Frauen ist das nicht....

    • @Breitmaulfrosch:

      Sind Unisex-Toiletten verfassungswidrig wenn Bisex-Toiletten verfassungswidrig sind?

    • @Breitmaulfrosch:

      Ich war im Frühjahr in Frankreich im Urlaub und habe keine Unisex Toiletten gesehen. Vor ein paar Jahren in Polen schon. War ganz einfach. Schlüssel an der Theke holen und nach dem Geschäft wieder hinlegen.



      Probleme gibt es nur, wenn einige Spaßvögel die Männerklos lassen und an die wenigen Frauenklos einfach Unisex schreiben.

    • @Breitmaulfrosch:

      Damit Kinder und ältere Menschen besser durch das Grundgesetz geschützt werden, müßte Artikel 3, Absatz 3 um den Zusatz aufgrund "des Alters", weswegen mensch nicht diskriminiert werden darf, ergänzt werden. Vor sexuellem Mißbrauch werden Kinder dabei vom Grundgesetz her mit dem Schutz körperlicher Unversehrtheit nach Artikel 2 geschützt, die ansonsten auch im Sinne psychischer Gesundheit angegriffen würde. LGBTIAQ-Rechte scheitern nun wirklich auch nicht an WCs.

    • @Breitmaulfrosch:

      Tut mir leid, Menschenrechte sind gerade aus, wir haben sie in diesem Jahr schon für Frauen genutzt... Das eine schließt das andere nicht aus.

      In Berlin habe ich schon oft gesehen, dass das barrierefreie WC (fehlt leider auch zu oft) zum WC für alle deklariert wurde und es daneben noch die Toiletten für Frauen und die Toiletten für Männer gab, war auch schon in meiner Oberschule so. In mehrheitlich queeren Räumlichkeiten war es dann i.d.R. gleich alles unisex, weil ein einziges Klo für alle da wenig sinnvoll wäre, in der Öffentlichkeit bei durchschnittlicher Mischung reicht es aber in der Regel.

    • @Breitmaulfrosch:

      In Art. 3 GG geht es um Gleichheit vor dem Gesetz. Es geht darum, dass eine zukünftige Regierung nicht Gesetze erlassen kann, die gezielt Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ethnischen Zugehörigkeit, politischen oder religiösen Überzeugung oder eben auch ihrer sexuellen Orientierung schlechter stellen. Wieso das gegen Kinderrechte ausgespielt werden muss, erschließt sich mir nicht. 10% der Kinder sind queer. Ihr Chancen auf eine gesunde und unbeschwerte Jugend sind deutlich ggü. dem Durchschnitt gemindert. Schon mal dran gedacht?

      Außerdem kann man in Zeiten von Wikipedia und ChatGPT erwarten, dass sich Kommentaroren mal die 20 Sekunden Zeit nehmen herauszufinden, was "sexuelle Identität" bedeutet, bevor sie ihre Toiletten-Dammbruch-Scheinargumente in den Ring werfen.

    • @Breitmaulfrosch:

      Es hängt doch meist davon ab, wieviele WCs überhaupt benötigt werden. Davon ausgehend lässt sich recht einfach eine Lösung finden. Die Probleme finden mehr in der Theorie statt.

  • Solange Babys noch "präventiv" oder "wegen Hygiene" die Vorhäute abgeschnitten werden, wird das nie etwas mit "sexueller Selbstbestimmung".



    Ich würde mal damit anfangen und dann schrittweise weitergehen. Denn die Würde des Menschen sollte ja unantastbar sein usw.

    • @realnessuno:

      Sie haben recht, aber das wurde schon versucht. Und zwar 2012 durch das Kölner Landgericht, welches Beschneidungen wegen Körperverletzung unter Strafe gestellt hat. Nach Protesten von Religionsverbänden hat der Bundestag aber das Beschneidungsgesetz erlassen und damit religiöse Ansichten der Eltern über das Kindeswohl gestellt.

      So ist das mit religiöser Verblendung. Ohne die "Weltreligionen" würden wir wahrscheinlich auch nicht über Queerfeindlichkeit diskutieren.

      www.spiegel.de/pan...fbar-a-841084.html

  • Hallo taz,



    bitte achtet auf eure Sprache. Zunehmend wird das Wort "heteronormativ" verwendet, womit heterosexuell orientierten Menschen unterstellt wird, sie würden queeren Menschen ihre Norm aufzwingen. Aus der zitierten Ipsos-Umfrage lässt sich das für Deutschland nicht ableiten.



    Umgekehrt versuchen Queere, ihre Normen durchzusetzen. Wehe dem, der nicht (richtig) gendert. Das große Binnen-I wird nur noch von TERFs benutzt, und ob * oder : sollte mensch vorher beim queeren Zentralkomitee fragen.

    • @Klaus Bärbel:

      Sie haben das Wort heteronormativ nicht verstanden. Erklärt wird es sehr schön von Piratenpunk. Abgesehen davon ignorieren Sie halt die tatsächlichen Entwicklungen und Verbote: Genderverbote, All things Glöckner-related, Anstieg der Angriffe gegen queere Menschen, die Entwicklung in den USA (u.a.!!!) usw... Beneidenswert, wie sicher Sie sich trotzdem sind, wo jetzt eigentlich genau die Feinde einer offenen Gesellschaft zu verorten sind.

    • @Klaus Bärbel:

      Heteronormativ bedeutet, dass Heterosexualität die Norm ist und mit eben einer solchen Brille auf die Menschen geschaut wird, was Coming-outs nach wie vor notwendig macht. Und dass eben nicht heterosexuelle Menschen Ausgrenzung erfahren.



      Und mir als queerer Person und allen anderen Queers, die ich so kenne, ist es komplett gleichgültig, ob und wie gegendert wird.

      • @Piratenpunk:

        Wo steht das?



        Normen sind allgemein anerkannte Regeln oder Standards, die das Verhalten in einer Gesellschaft oder einer bestimmten Gruppe von Menschen regeln.



        Ich kenne keine einzige Regel in DE, die beschreibt, dass Hereosexualität die Regel zu sein hat.

    • @Klaus Bärbel:

      Ein Teil meines Freundeskreises ist sehr bunt. Dass ich quasi nicht gendere, hat noch nie jemand angemerkt. Dass es für gegenderte Sprache Häme oder Bemerkungen gibt, habe ich dagegen schon häufiger mitbekommen.

      Vermutlich werde ich nach und nach auch mehr genderneutrale Sprache verwenden, einfach, weil ich es immer mehr höre. Gedanken darüber mache ich mir für gewöhnlich keine und das funktioniert sehr gut.

    • @Klaus Bärbel:

      Hier eine Opfer Täter Umkehr zu betreiben ist infam. Wo zwingen denn queere Menschen der heteronormativen Gesellschaft das Gendern auf? Ist das Gendern nicht sogar von staalicher Seite und dem Kulturstaatsminister Weimer untersagt worden? Passt dann also doch schon mit der heteronormativen CDU/CSU und AfD Staatsdoktrin und deren Diffamierungskampagne mit dem Zirkuszelt. Wenn Parteien, die im Bundestag eine Mehrheit haben und das Ganze diffamieren, dann passt das doch eindeutig mit der Verwendung des Begriffs "heteronormativ".

      • @Hannah Remark:

        Ist Spahn das Opfer der heteronormatven Linken? 🤔

      • @Hannah Remark:

        Jetzt wird der Spruch mit dem Zirkuszelt sogar schon zu einer "Diffamierungskampagne". Geht es auch eine Nummer kleiner?

        • @_Mephisto_:

          Ich wundere mich auch. Der CSD war immer en wilder bunter Zirkus. Nun verkommt er in den Medien immer mehr zu einem politisch eingenordetem Aufmarsch.

        • @_Mephisto_:

          Er ist es als Teil einer schon langandauernden Diffamierungskampagne mit queerfeindlicher Aussagen eines Merz.

          • @Pride:

            Eine Diffamierungskampagne ist für mich die Aktion der AfD zu den Drag Queen-Lesungen. Ein Zirkuszelt-Vergleich bestimmt nicht, auch wenn ich die Aussage unnötig fand.

  • Ganz trivial wäre die GG-Änderung natürlich nicht. Gewissermaßen erhielte dadurch ein solipsistisches Argument eine rechtliche Qualität.



    Ich bin nur immer erstaunt, dass jeder Politiker (ob weiblich oder männlich), welcher der queeren Kommunität nicht jeden Wunsch von den Augen abliest und nicht jede ihrer Forderungen umgehend 1:1 umsetzt, reflexartig als "Feind der Demokratie" gebranntmarkt wird. Es darf und muss auch hier noch einen kleinen Meinungsspielraum geben.

    • @Vigoleis:

      Es gibt auch für Sie weiterhin keinen noch so kleinen Spielraum der freien Meinungsäußerung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr, dass es so viele Geschlechter gibt, wie sich Menschen da verschieden identifizieren. Das gilt natürlich nach den Urteilen des Gerichts natürlich auch dafür, ob mensch sexuell verschieden- oder gleichgeschlechtlich orientiert ist. Es kann im öffentlichen Streit der Meinungen nur verfassungsrechtlich einzig darum jetzt gehen, ob das Grundrecht der geschlechtlichen Identität und Orientierung als Freiheitsrecht genügend genau erfaßt ist wie die anderen Grundrechte in Artikel 3, Absatz 3, was meiner Meinung nach der Fall ist.

      • @Pride:

        Bei dem Verfahren vor dem BVerfG ging es ausschließlich um körperlich Intersexuelle.

        Deswegen wurde der Geschlechtseintrag "divers" ja auch zuerst nur für diese eingeführt.

        Es hat auch nicht entschieden, dass es hunderte "Geschlechter" gibt, sondern dass das Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung eine Festlegung auf eine Art Geschlechtszunft. (also das, was am ehesten das engl. "gender" umschreibt) dem widerspräche. Und deshalb von einem Intersexuellen Menschen nicht verlangt werden darf, sich auf einen Geschlechtseintrag Mann/Frau festzulegen; auch deshalb, weil in diesem Fällen das Argument, es ginge stattdessen um körperliche Identifikationsmerkmale (Sexus), eindeutig sachlich nicht passt.

        • @Ruhrpott-ler:

          Das Urteil klingt zugegebenermaßen missverständlich, weil das Gericht sich eingeschränkt immer wieder oft auf die intergeschlechtliche Person bezieht, um die es in der Verhandlung geht. Nichtsdestotrotz ergibt sich aus den allgemeinen Schlussfolgerungen vorheriger Urteile zu Transgeschlechtlichkeit und in diesem Urteil, die sich geradezu beispielhaft offensichtlich aus der Situation der intergeschlechtlichen Person ergab, dass mensch frei sein muß in Selbstbestimmung des Geschlechts, und das eben an Unterschiedlichkeit und Anzahl da nicht festgelegt. Nach dieser etwas längeren Urteilsanalyse hat sich dann zurecht das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz ergeben.

      • @Pride:

        Ich würde darauf tippen, dass das Bundesverfassungsgericht spätestens bei Xenogender dem Freiheitsrecht Grenzen setzen wird.

        • @rero:

          Xenogender hat nichts mit menschlicher Geschlechtlichkeit zu tun, weshalb Ihr Kommentar das Thema verfehlt.

          • @Pride:

            Xenogender läuft nun mal auch unter sexueller Identität.

            Spannend, dass Sie da offensichtlich auch schon mal eine Grenze setzen.

            • @rero:

              Nein, sexuelle Identität gründet sich auf sexuelle Anziehung / Orientierung. Was Sie meinen, ist Geschlechtsidentität.

          • @Pride:

            Das stimmt zwar, aber in einem Teil der woken Szene, werden häufig Geschlecht und Persönlichkeitstypen/Charaktertypen miteinander verwechselt:



            Wenn z.B. manche Theoretiker meinen genau 65 Geschlechter (oder andere Zahlen) ausgemacht zu haben und dann "Businesswoman" etwas anders ist als "Frau", weil sie nicht hundertprozentig dem traditionellen Bild entspricht und dann "Businesswoman mit Kindern" wieder ein eig. Geschlecht sein soll (weil das wiederum nicht der typischen Erwartung von "Karrierefrau" entspricht), dann zeigt das schon, dass da oft Charakter und "gender" oft durcheinandergeworfen und vermischt werden.

            -Was aber im Englischen teilw. sogar Sinn macht, denn "gender" meinte urspr. die geistige Zugehörigkeitsgruppe insgesamt, abgeleitet vom lat. genus in der Poesie, Vgl. "güldenes Geschlecht" und "ehernes(=eisern) Geschlecht", bei Ovid z.B. .

      • @Pride:

        Das BVerfG hat sich niemals mit der Anzahl von Geschlechtern beschäftigt.

        • @ocs:

          Doch, hat es im Urteil zur dritten Geschlechtsoption, wonach jedermensch das Geschlecht selbst bestimmt in aller Viefalt.

      • @Pride:

        Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Anzahl der Geschlechter überhaupt nicht geäußert. Es hat lediglich entschieden, dass es neben den personenstandsrechtlichen Geschlechtseinträgen "männlich", "weiblich" und "kein Geschlechtseintrag" noch einen weiteren (positiven) Geschlechtseintrag geben müsse ("divers").

        • @Budzylein:

          Der Eintrag als "divers" ist nicht der eines nur weiteren Geschlechts nach dem Urteil des Gerichts zu verstehen, sondern als Überbegriff für alle weiteren Geschlechter in ihrer Viefalt, als der mensch sich als Option außerhalb von männlich und weiblich wiederfinden und eintragen kann.

          • @Pride:

            Die konkrete Formulierung hat Heiko Maas schließlich festgelegt.

            Es hätte auch "inter" sein können.

            Und zumindest einer der Kläger* hatte sich in einem Interview nach dem Urteil sogar gewünscht, dass stattdessen der Eintrag komplett gestrichen wird -was laut dem Urteil ja auch eine Möglichkeit wäre.

            • @Ruhrpott-ler:

              Ja, es hätte auch "inter" sein können, was denn aber mit dem gleichen biologischen Begriff zu Verwirrungen geführt hätte. Das Gericht hat in der Tat auch offeriert, dass es vom Grundgesetz her keine Notwendigkeit eines Geschlechtseintrags überhaupt gibt. Aber ich weiß jetzt nicht, zu welcher Art von Argumentation Sie das jetzt hier einbringen wollen.

    • @Vigoleis:

      So sehe ich das auch.



      "Feinde der Demokratie" entlarven sich dadurch, indem sie versuchen, andere Meinungen zu unterdrücken oder als verwerflich darzustellen. Da sollten selbsternannte Progressive mitunter ihre eigene Wortwahl überdenken.

  • Und dann macht sich ein Nazi mal ebend einen Spass daraus und wird kurz vor Haftantritt zur Frau!

    • @Bernd Simon:

      Warten wir doch mal bis ein paar Wochen nach Haftantritt ab.

    • @Bernd Simon:

      Richtig angestellt, wird das für die Person nicht lustig...

    • @Bernd Simon:

      "Sexuelle Identität" = Identität der geschlechtlichen Anziehung.

      Ich wüsste nicht, dass sich ein Nazi mal zum Spaß für schwul erklärt hätte.

    • @Bernd Simon:

      Da lassen sich Regularieren für einbauen und das Wissen Sie auch ganz genau.

      • @Hannah Remark:

        Regularien für die Selbstbestimmung? An welche haben Sie dabei gedacht?

      • @Hannah Remark:

        Welche denn? Jeder kann alles sein wann er/sie/es/they/them/he/she/it/dassmussmit möchte. Das ist doch der Grundgedanke.



        Dann können Sie das auch niemanden verwehren.

      • @Hannah Remark:

        Wir sehen doch gerade, dass die Regularien nicht greifen.

        Dabei ist der hiesige Fall noch harmlos.

        Der schottische Fall war krasser.

      • @Hannah Remark:

        Und wie sollen diesen Regularien aussehen? Wenn der äußerst schwammige Begriff der "sexuellen Identität" Grundgesetzrang erhält und jeder per einfacher Willenserklärung sein Geschlecht festlegen kann, wird es anschließend schwerlich gesetzeskonforme Möglichkeiten geben, genau das auszuschließen. Ich erinnere hier nur an die nicht allzu lange zurückliegende Debatte in Großbritannien taz.de/Transrechte...hottland/!5914854/

        • @Schalamow:

          Jedermensch kann jetzt schon wie nach der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Selbstbestimmungsgesetz "per einfacher Willenserklärung sein Geschlecht selbst festlegen".

          • @Pride:

            Nein, die Gesetzesänderung dahingehend letztes Jahr hat damit nichts zu tun: In den Urteil was sie meinten ging es um körperlich Intersexuelle.

            Bei Transsexuellen hat das BVerfG nur schon vor etwas längerer Zeit entschieden, dass nicht mehr verlangt werden darf, dass erst eine operative Angleichung der primären Geschlechtsmerkmale vorgenommen wird.



            Ein psychologisches Gutachten durfte jedoch weiter verlangt werden.

            • @Ruhrpott-ler:

              In Ihrem Kommentar hier stimmt so Einiges nicht. Das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz ist die Schlussfolgerung aus allen und den vielen Urteilen des Gerichts zu geschlechtlicher Selbstbestimmung. Ein psychologische Gutachten stand schon gleich insbesondere zum ersten Urteil des Gerichts dazu im krassen Widerspruch. In dem Urteil formuliert das Gericht nämlich wunderschön, dass jedermensch nach Artikel 2 des Grundgesetzes das Recht hat, sich frei zu entfalten, und das im Urteil dort eben auf die freie geschlechtliche Selbstbestimmung bezogen. Jedoch wurde die Widerrechtlichkeit des Transexuellengesetzes in Merkels Regierungszeiten nicht beseitigt. Die psychologischen Gutachten waren also seit dem Urteil von 2005 nahezu 20 Jahre widerrechtlich. Die von Ihnen auch weiter genutzte Begriff transexuell hat auch nichts mit der Wahrheit zu tun, weil es nicht um Sexualität geht, sondern um Transgeschlechtlichkeit.

          • @Pride:

            Ja, ist mir bekannt. Meine Formulierung ist zugegebenermaßen etwas missverständlich, weil sie scheinbar beides kausal miteinander verknüpft. Ist mir später auch aufgefallen. Berührt aber nicht das Argument an sich. Mit der Aufnahme der sexuellen Identität in das GG errichten Sie eine massive rechtliche Hürde. Daher auch meine Frage, wie danach Regularien gestaltet werden sollen, um Fälle wie den von Liebich auszuschließen.

      • @Hannah Remark:

        Solche Regularien sind aber absichtlich nicht ins Selbstbestimmungsgesetz aufgenommen worden, weil behauptet wurde, niemand werde es missbrauchen. Und wie sollten solche Regularien lauten? Dass Nazis keine weibliche Geschlechtsidentität haben können? Übrigens sitzen schon jetzt zahlreiche Männer, die - anders als Liebich - wegen schwerer Sexualstraftaten verurteilt worden sind, in Frauengefängnissen.

        • @Budzylein:

          Es wurde im Gesetzgebungsverfahren niemals bestritten, dass das Gesetz mißbraucht werden könnte. Es war jedoch der Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht zu folgen, dass der geschlechtlichen Selbstbestimmung keine Hürden in den Weg gelegt werden, was mit einem Überprüfungsverfahren wieder der Fall gewesen wäre. Einzig zeitliche Fristen wie die zwischen Antrag zum Eintrag und des dann erfolgenden Eintrags sind deshalb im Gesetz. Und bei der Unterbringung von Häftlingen wird sowieso nach der Gefahr, die von jeweiliger Person ausgeht, jeweils unterschieden. Und die Behauptung, dass wegen schwerer Sexualstraftaten verurteilte Männer auch geradezu noch zahlreiche in Frauengefängnissen sitzen, halte ich, gelinde gesagt, für ein Märchen.

          • @Pride:

            Lesen Sie z. B. den taz-Artikel "Eigener Name, eigenes Geschlecht" vom 30.06.2022, in dem über die Aussage der damaligen Familienministerin Lisa Paus berichtet wurde, dass sie einen Missbrauch für unwahrscheinlich halte. Oder lesen Sie die Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 20/9049), in der mehrmals ausgeführt wurde, dass bei ähnlichen Gesetzen in anderen Ländern kein Missbrauch festgestellt worden sei.

          • @Pride:

            Es sitzen sogar wegen Tötungsdelikten verurteilte Männer in Frauengefängnissen. Benutzen Sie eine Suchmaschine und recherchieren Sie selbst.

          • @Pride:

            Eine Selbstbestimmung ist per Definition kein Missbrauch. Weder gegen sich selber noch gegen andere. Wenn ein Mensch zur Gefahr für andere wird, dann ist er unabhängig vom Geschlecht von anderen Menschen fernzuhalten.

            • @Rudolf Fissner:

              Dein erster Satz hat wirklich einen interessanten Gedankengang, den ich dazu während des Gesetzgebungsverfahrens damals auch wirklich schon hatte, weshalb vom logischen Inhalt her es da auch keinen Mißbrauch geben kann. Und Deinen zweiten Satz habe ich hier vom Inhalt auf Liebig bezogen auch u.a. als Antwort an Ruhrpott-ler formuliert gehabt hatte, die ich aber leider nicht abgeschickt kriegte mit der dabei begründeten Meldung eines wohl technischen Fehlers beim Vorgang. Ich hatte das auch verfassungsrechtlich begründet mit dem Recht auf den Schutz auf körperliche Unversehrtheit und überhaupt dem Recht auf Schutz des Lebens nach Artikel 2 des GG für die Mitgefangenen.

        • @Budzylein:

          Belege?

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Suchmaschine?

  • Anfang Juli hat Merz die LSU besucht und kurz darauf im Bundestag gesagt, dass die Bundesregierung alles tun wolle, um queeren Menschen "ein gutes und auch ein sicheres Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen".



    Er wird sich an seinen Taten messen lassen müssen.

    • @mats:

      Gewalttaten und Beleidigungen gegenüber LGBTQ-Personen sind bereits jetzt strafbar. Ich glaube kaum, dass sich Gewalttäter von einer Verfassungsänderung beeindrucken lassen.

      • @Breitmaulfrosch:

        Da es nicht mehr ausgeschlossen ist, dass Leute an die Macht kommen, die diese Strafbarkeit nicht nur abschaffen wollen, sondern sich sogar an den Übergriffen beteiligen, ist es durchaus sinnvoll, die Latte höher zu hängen. Schauen Sie mal, was gerade in den USA passiert.

      • @Breitmaulfrosch:

        Darum geht es nicht. Es geht in Art. 3 GG darum, dass der Staat nicht diskriminierende Gesetze erlassen oder die Rechtssicherheit (auch in der Strafverfolgung) für eine bestimmte Gruppe außer Kraft setzen kann -- wie dies bspw. jetzt in Russland der Fall ist.

        • @mats:

          Aber würden dann nicht wahrscheinlich die §§ zur Erregung öff. Ärgernisses und zum Exhibitionismus auch verfw. werden? Denn wenn die frei sexuelle Entfaltung Verfassungsrang hätte, dürfte auch keiner mehr eine Einschränkung Anderer verlangen; es hieße dann, „guck halt nicht hin!“ , oder nicht?

          • @Ruhrpott-ler:

            Die Grundrechte gelten nie absolut, sondern in Abwägung gegeneinander. Man kann auch nicht zum Mord an einer Gruppe aufrufen und sich dabei z.B. auf Schutz der religiösen Überzeugung berufen.



            Außerdem geht es nicht um die "entfesselte" sexuelle Entfaltung (dann noch auf Kosten anderer), sondern darum, dass die 5-10% Menschen, die nicht heterosexuell sind, in Privatheit und Öffentlichkeit ihr Leben leben können, wie es Heteros auch können, ohne dass der Staat dies wie in der Vergangenheit verhindert.

  • Der Inhalt der geforderten Begrifflichkeit der sexuellen Identität wird vom Grundgesetz speziell vom Absatz 3 des Artikel 3 erfaßt. Bzgl. der bloßen geschlechtlichen Identität wird diese nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes einschließlich insbesondere dem Urteil zur dritten Geschlechtsoption mit dem Begriff des Geschlechts dort erfaßt. Das Eingehen von Beziehungen einschließlich sexueller gehört mit dem Begriff des Geschlechtes in der Formulierung des dortigen Satzes genauso dazu, wie es für das Eingehen von Beziehungen einschließlich sexueller Art vor dem Hintergrund von Abstammung, Herkunft, Glauben, "Meinung" etc. gilt. Es ist z.B. eine Diskriminierung aufgrund des Glaubens, wenn Beziehungen einschließlich sexueller nicht eingegangen werden dürfen, wenn der Glaube ein unterschiedlicher ist. Genauso ist es von der Logik des Satzaufbaus dort her denn Diskriminierung, wenn im umgekehrten Sinn Beziehungen des gleichen Geschlechtes einschließlich eben auch sexueller nicht eingegangen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht ist speziell in der Auslegung des Satzes noch nicht so weit, aber in der allgemeinen. - Außer bzgl. Behinderung benennt das GG keine Nazi-Opfer.

    • @Pride:

      "Außer bzgl. Behinderung benennt das GG keine Nazi-Opfer"



      Das stimmt nicht, "Rasse", politische und religiöse Überzeugung wurden wg. u.a. Verfolgung und Ermordung von Juden, Sinti/Roma, politischen Gegnern und unbeugsamen Christen sowie Zeugen Jehovas aufgenommen.

      • @mats:

        Das sind alles trotzdem Gemeinheitsgrundsätze, weswegen mensch nicht diskriminiert werden darf. Eine direkte Benennung von Opfergruppen wie beim erst viel später eingefügten Passus zur Behinderung findet nicht statt. Und der Begriff des Geschlechts ist ebenso ein Allgemeiner, erfaßt laut Gericht unbegrenzt mehr als zwei Geschlechter und ergibt in der Logik des Satzes dort - wie gesagt -,dass mensch weder aufgrund verschiedener noch gleicher Konstellation von Geschlechtern in einer Beziehung diskriminiert werden darf.

  • Wer dies als „Symbolpolitik“ bezeichne, verkenne „Bedeutsamkeit und Auswirkungen der Verfassung“.

    Selbst wenn es reine Symbolpolitik wäre: Symbole sind wichtig! Deshalb kämpft die BundesCDU dagegen.

    Merz und Klöckner sind nicht gegen queere Menschen. Sie setzen nur durch das nicht-Hissen der Regenbogenfahne ein Symbol ihrer fehlenden Solidarität.

    • @jwie:

      Merz und Klöckner sind qua Amt Platz 3 und 2 im Staat und somit für alle sich hier Aufhaltenden zuständig. Da wir lt. Eigenaussagen von Nr. 3 und 2 bzw. Privatperson "Friedrich" und "Julia" (mensch weiß es ned immer so genau...) in einer Leistungsgesellschaft leben, erfüllen die ihre Aufgaben unzureichend, deswegen ist "fehlende Solidarität" eine sehr diplomatische Verharmlosung ;) .

  • Grundsätzlich ist mir das recht. Ich glaube zwar nicht, dass das viel bringt bzw. dass das erforderlich, einfach weil ich auch der Meinung bin, dass das Grundgesetz in § 3 Abs. 3 Diskriminierungsverbote bereits ausreichend umfasst, aber gut, es schadet aber auch niemanden. Mir als nicht betroffene Person ist das gleich, für mich ändert sich ja nichts.

    Was aber endlich aufhören sollte ist die Skandalisierung der auch hier wieder dargestellten Aussagen von Merz und Klöckner. Das war nichts skandalträchtiges dran, als dass man sich über Wochen und Monate darüber ereifern müsste oder gar waghalsige Behauptungen aufstellen sollte, durch diese Aussagen würde sich jemand ermutigt fühlen, queere Personen anzugreifen.



    Kirche und Dorf sag ich dazu nur.

    ich denke, dieses Herumreiten auf recht banale Aussagen, aus denen man einiges interpretieren kann, schadet dem politischen Diskurs erheblich.

    • @Katharina Reichenhall:

      PS: und es haben sich bereits einige dadurch ermutigt gefühlt, queere Personen anzugreifen. Die Gewalttaten gegen sie haben nämlich zugenommen. Genauso wie die Gewalttaten gegen MigrantInnen zugenommen haben, seitdem es fast keine Partei mehr im Bundestag gibt, die nicht gegen sie hetzt.

      • @Jalella:

        Ist es nicht eher umgekehrt so, dass gerade die oft zu sehr selbstdarstellerischen positiven Parteinahmen - Stichwort Virtue Signalling- dazu geführt haben, dass viele Rowdys jetzt denken, sie könnten's auf diese Weise (stellvertretend) "denen Da-Oben" mal so richtig zeigen, wenn sie sich demonstrativ anti-Queer geben.??

        Das ist eher mein Eindruck.

      • @Jalella:

        Wo ist die Quelle, dass queere Personen aufgrund der Aussagen von Klöckner und Merz angegriffen wurden? Unterlassen Sie doch solche Behauptungen, wenn sie keinen Beweis vorbringen können. Dass Kanzler Merz persönlich für den Schutz von Queeren einsteht, hat er übrigens kurz nach seiner Aussage klargestellt.

        Was die Zunahme queerfeindlicher Straftaten angeht: Die ist seit 2015 exponentiell angestiegen, nämlich um 700 %. Was hat sich seit 2015 eigentlich in Deutschland geändert?

        de.statista.com/in...hen-in-deutschland

        • @_Mephisto_:

          Die Quelle sind die vielen Medien, in denen die gefährlichen Konsequenzen aus den Aussagen und Handlungen von Merz und Klöckner ausführlich erklärt werden, was Ihnen auch nicht entgangen sein dürfte.

          • @Pride:

            Auch für Sie gilt: Wo ist die Quelle, dass es aufgrund der Zirkuszelt-Aussage zu queerfeindlichen Gewalttaten kam? Wenn man nicht mit Schwurblern oder Verschwörungstheoretikern verglichen werden möchte, sollte man seine Äußerungen beweisen können anstatt persönliche Meinungen als Tatsachen darzustellen.

            Merz hat sich im Juli zu einer besseren Sicherheit für queere Personen bekannt. Und Klöckner hat ihre Entscheidung begründet, die Pride Flagge nur am 17. Mai zu hissen, auch wenn man anderer Meinung sein kann.

            www.abgeordnetenwa...rstoesst-es-am-tag

    • @Katharina Reichenhall:

      Wenn es nicht einfach aus Menschenliebe oder Solidarität ist, dann kann man sogar egoistisch argumentieren, dass es niemandem egal sein sollte, was da passiert. Passend hier das Niemöller-Zitat:

      »Als die Nazis die Kommunisten holten,



      habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.

      Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen;



      ich war ja kein Gewerkschafter.

      Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen;



      ich war ja kein Sozialdemokrat.

      Als sie die Juden einsperrten, habe ich geschwiegen;



      ich war ja kein Jude.

      Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.«

  • Weswegen wird nicht gefordert, den Schutz konkreter und eindeutig definierter sexueller Orientierungen (z. B. Homo-, Bi- und Asexualität) ins Grundgesetz aufzunehmen? Der Begriff der sexuellen Identität ist zu weit gefasst und umfasst z. B. auch Pädosexualität, Zoophilie und Nekrophilie. Es gibt keinen Grund, diese sexuellen Phänomene verfassungsrechtlich zu schützen.

    • @Budzylein:

      Bitte Identität und Orientierung ned in einen Topf werfen; Identität ist Selbstdefinition und ned, wie falsch behauptet, bei was mensch seinen Eros zum Glühen bringt (oder wieauchimmerzBderolleGoetheformulierthätte) !

    • @Budzylein:

      Der Vollzug pädosexueller, zoophiler oder nekrophiler Handlungen würde durch den Schutz der sexuellen Identität ja nicht legalisiert ... Und eine sexuelle Orientierung an sich ist nun mal nicht strafbar. Die genannten Gruppen sind vielmehr durch den Rechtsruck besonders bedroht ... Seit Jahren fordern Rechte eine "Todesstrafe für Kinderschänder" und so platt wie sie in ihrem Kommentar nicht zwischen Orientierung und Vollzug unterscheiden würden die Reaktionären Rächer da vermutlich auch gerne vorgehen ...

      Im übrigen wäre es doch heller Wahnsinn die sexuelle Orientierung z.B. von Pädophilen nicht zu schützen, wer aus der betroffenen Gruppe würde sich sonst noch trauen nach therapeutischer Hilfe zu suchen ...

      Allerdings erscheint mir der bereits im GG genannte Begriff sexuelle Orientierung angemessener als derjenige der Identität. Orientierung ist einfach offener und wird uns Menschen die ein Leben lang mit unserem sexuellen Begehren und unsere geschlechtlichen Selbstwahrnehmung auf der Reise sind, damit gerechter ... Sag ich jetzt mal so als Praxishete in der Prämenopause.

    • @Budzylein:

      Das mit der "Sprache" wird ja auch nicht so ausgelegt, dass alles im ganzen Land in jeder Sprache verfügbar sein muss. Dass bestimmte Sprachkenntnisse für Jobs notwendig sind, ist auch völlig normal.



      Bei Pädophilie steht auf der anderen Seite das Kindeswohl, das höher wiegt. Gegen Zoophilie haben wir das Tierschutzgesetz.

    • @Budzylein:

      valider Punkt.

    • @Budzylein:

      Es geht hier um das sein, und nicht um das tun.



      Eine sexuelle Identität hat "man", die sucht man sich nicht aus und die kann man auch nicht ablegen. Deshalb darf sie auch nicht zur Diskriminierung gereichen und muss im Umkehrschluss geschützt sein.

      • @Life is Life:

        Das Sein kann aber Tun und Tun-Dürfen zur Folge haben.

        Identitäten verändern sich im Laufe des Lebens.

        Man sucht sie sich nicht unbedingt bewusst selbst aus, aber es gibt Einflussnahmen.

      • @Life is Life:

        Das ist falsch. Wenn im Grundgesetz z. B. geregelt wird, dass Homosexuelle gegenüber Heterosexuellen nicht benachteiligt werden dürfen, dann bedeutet das nicht nur, dass Homosexuelle homosexuell "sein" dürfen, sondern auch, dass sie ebenso wie die Heterosexuellen das Recht haben, entsprechend ihrer sexuellen Orientierung zu handeln.

        Und wenn im Grundgesetz geregelt wird, dass jemand, der sich von Kindern sexuell angezogen fühlt, deswegen nicht benachteiligt werden darf, dann wäre ein Verbot, diese sexuelle Orientierung auch auszuleben, eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber Personen mit hetero-, homo- oder bisexueller Orientierung, die nicht nur so "sein" dürfen, wie sie sind, sondern auch entsprechend handeln dürfen. Die Konsequenz wäre, dass sexuelle Handlungen mit Kindern erlaubt werden müssten. Das geht gar nicht.

      • @Life is Life:

        @la suegra



        @Life is Life



        Natürlich geht es zuvorderst um das aus dem Sein wohlmöglich hervorgehende Tun, weswegen mensch verfolgt wird. Mensch wird aufgrund der Mutmaßung gleichgeschlechtlicher sexueller Handlung und der gelebten verfolgt, die nicht der Heteronormativität entspricht. So wie in meiner längeren Erläuterung hier zu Artikel 3, Absatz 3 des GG wird die zu schützende sexuelle Orientierung denn auch perfekt nur auf die Ausrichtung zum Geschlecht erfaßt und reduziert.

    • @Budzylein:

      Ja, genau dieser Punkt war mir beim Lesen des Artikels auch in den Kopf gekommen. Diese Gefahr sollte dringend vermieden werden!